A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

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Transkript:

A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung A.1. Netznutzung Das Entgelt für die Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung setzt sich aus einem Grundpreis sowie einem Arbeitsentgelt zusammen. Der wird für die gesamte im Abrechnungszeitraum in der Niederspannung bezogene Wirkarbeit erhoben. A.1.1. Entgelt für Netznutzung 4,54 5,40 gesonderter für Speicherheizungen 1,80 2,14 gesonderter für sonst. unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen A.1.2 Grundpreis Jährlicher Grundpreis für Netznutzung 1,80 2,14 Grundpreis für Kunden ohne Leistungsmessung 12,00 14,28 A.2. Messstellenbetrieb Die Entgelte gelten für den Messstellenbetrieb durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh. Da der Messstellenbetrieb gem. 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG auch die Messung umfasst, werden keine separaten Entgelte für die Messung/ Ablesung erhoben. 1 Entgelt für Messstellenbetrieb 2 Eintarifzähler 10,20 12,14 Zweitarifzähler 17,50 20,83 2-Richtungszähler 17,50 20,83 Schaltgerät 13,50 16,07 1 Für eine Messung/ Ablesung außerhalb des rollierenden Verfahrens durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben. Siehe hierzu Position D.4. 2 Die Entgelte für den Messstellenbetrieb gelten, soweit der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber ist. Seite 1/11

A.3. Mehr-/Mindermengen nach 13 StromNZV Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber gemäß 13 Abs. 3 S. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), so stellt der Netzbetreiber nach 13 Abs. 3 S. 2 StromNZV die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung. Gemäß 13 Abs. 3 S. 4 StromNZV ist die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh verpflichtet, einheitliche Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh verwendet für die Abrechnung die vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. veröffentlichten Jahresmehr- und Jahresmindermengenpreise. Die Preise des BDEW werden auf Basis von EEX- Börsenstundenpreisen und normierter Lastprofile berechnet. Seite 2/11

B. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung B.1. Netznutzung Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung gibt es zwei Preissysteme, jeweils bestehend aus Arbeits- und en. Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt grundsätzlich nach dem Jahresleistungspreissystem. Außerdem ist die Abrechnung nach dem Monatsleistungspreissystem möglich. Ein Wechsel des Preissystems muss der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh verbindlich einen Monat vor Beginn des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Ein erneuter Wechsel ist frühestens nach 12 Monaten möglich. B.1.1. Jahresleistungspreissystem Der Preis ist abhängig von der Netzebene der Entnahme und von der Benutzungsdauer der Jahreshöchstleistung in einem Abrechnungsjahr. Die Benutzungsdauer wird ermittelt als Quotient aus der im Abrechnungsjahr entnommenen Arbeit in kwh und der zugehörigen Jahreshöchstleistung in kw, gerundet auf volle Stunden pro Jahr. Spannungsebene der Entnahme Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a Hochspannung 8,15 2,13 9,70 2,53 Umspannung Hoch- /Mittelspannung 9,08 3,03 10,81 3,61 Mittelspannung 11,32 2,95 13,47 3,51 Umspannung Mittel- /Niederspannung 9,22 3,37 10,97 4,01 Niederspannung 9,70 3,39 11,54 4,03 Seite 3/11

Jahresbenutzungsdauer 2.500 h/a Spannungsebene der Entnahme Hochspannung 53,46 0,32 63,62 0,38 Umspannung Hoch- /Mittelspannung 75,94 0,35 90,37 0,42 Mittelspannung 64,71 0,82 77,00 0,98 Umspannung Mittel- /Niederspannung 74,03 0,77 88,10 0,92 Niederspannung 49,88 1,79 59,36 2,13 B.1.2. Monatsleistungspreissystem Der Preis ist abhängig von der Netzebene der Entnahme. Spannungsebene der Entnahme [Euro/kW u. Monat] [Euro/kW u. Monat] Hochspannung 8,91 0,32 10,60 0,38 Umspannung Hoch- /Mittelspannung 12,66 0,35 15,07 0,42 Mittelspannung 10,79 0,82 12,84 0,98 Umspannung Mittel- /Niederspannung 12,34 0,77 14,68 0,92 Niederspannung 8,31 1,79 9,89 2,13 Seite 4/11

B.2. Netzreservekapazität Netzkunden, die eine dezentrale Erzeugungsanlage betreiben, können Netzreservekapazitäten bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh beziehen möchten. Für die Netzreservekapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt (Euro/kW) in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme und der Spannungsebene der Entnahme. Spannungsebene der Entnahme 0-200 h/a 200-400 h/a 400-600 h/a Hochspannung 20,37 24,45 28,52 Umspannung Hoch-/Mittelspannung 26,70 32,04 37,38 Mittelspannung 34,10 40,92 47,74 Umspannung Mittel-/Niederspannung 35,46 42,56 49,65 Niederspannung 51,60 61,92 72,24 Alle Preise/Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Spannungsebene der Entnahme 0-200 h/a 200-400 h/a 400-600 h/a Hochspannung 24,24 29,10 33,94 Umspannung Hoch-/Mittelspannung 31,77 38,13 44,48 Mittelspannung 40,58 48,69 56,81 Umspannung Mittel-/Niederspannung 42,20 50,65 59,08 Niederspannung 61,40 73,68 85,97 B.3. Entgelte für Blindstrom Erfolgt der Gebrauch der Elektrizität nicht mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos Phi = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv, so wird ein Entgelt für den Blindstrommehrverbrauch berechnet. Entgelt für Blindstrom [ct/kvarh] [ct/kvarh] Entgelt für Blindstrom 0,50 0,60 Seite 5/11

B.4. Messstellenbetrieb Die Entgelte gelten für den Messstellenbetrieb durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh je Zählpunkt und sind abhängig von der Spannungsebene der Messung. 3 Erfolgt die Messung nicht auf der Netzebene des vertraglich vereinbarten Netzanschlusspunktes, so werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten berücksichtigt. Der angewandte Korrekturfaktor wird dem Netznutzer bzw. Lieferanten im Rahmen der Marktkommunikation übermittelt. Entgelt für Messstellenbetrieb / Preisabschlag 4 Messung in der Hochspannung (inkl. Wandler) 859,96 1.023,35 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz in der Hochspannung -90,00-107,10 Messung in der Mittelspannung (inkl. Wandler) 569,96 678,25 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz in der Mittelspannung -48,00-57,12 Messung in der Niederspannung (inkl. Wandler) 436,96 519,98 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz in der Niederspannung -17,00-20,23 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationskomponente Funk- Modem (z.b. GSM) -80,00-95,20 3 Das Entgelt für eine Handauslesung für Kunden mit Leistungsmessung ist Position D.5. zu entnehmen. 4 Die Entgelte für den Messstellenbetrieb gelten, soweit der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber ist. Seite 6/11

C. Weitere Entgeltbestandteile Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh erhebt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zusätzlich zu den Netzentgelten weitere Entgeltbestandteile. Die nachfolgend angegebenen weiteren Entgeltbestandteile entsprechen den zum Zeitpunkt der Erstellung des Preisblatts vorliegenden Erkenntnissen. C.1. Konzessionsabgabe Konzessionsabgaben werden nach 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in folgender Höhe erhoben: Kundengruppe gem. 2 KAV Tarifkunden ohne Schwachlast 2,39 2,84 Tarifkunden mit Schwachlast 0,61 0,73 Sondervertragskunden 0,11 0,13 Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV kann für den in der Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde ein Preisnachlass i.h.v. 10 % auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang gewährt werden. C.2. Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Das Netzentgelt erhöht sich für Letztverbraucher durch die Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV wie folgt: Letztverbraucherkategorie A bis einschließlich 1.000.000 kwh/a je Abnahmestelle 0,388 0,462 B C für über 1.000.000 kwh/a hinausgehende Strombezüge je Abnahmestelle für über 1.000.000 kwh/a hinausgehende Strombezüge je Abnahmestelle, sofern Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen 0,050 0,060 0,025 0,030 Die aktuell gültige Umlage sowie weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Seite 7/11

C.3. KWKG-Umlage Die Höhe der KWKG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und veröffentlicht. Ab dem 01.01.2017 beträgt die KWKG-Umlage 0,438 ct/kwh (netto) bzw. 0,521 ct/kwh (brutto) auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche. Für die privilegierten Letztverbräuche sind die speziellen Bestimmungen der 27 bis 27c sowie 36 Abs. 3 KWKG anzuwenden. Den aktuell gültigen Aufschlag sowie weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. C.4. Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Das Netzentgelt erhöht sich nach 17f EnWG für alle Letztverbraucher wie folgt: Letztverbraucherkategorie A bis einschließlich 1.000.000 kwh/a je Abnahmestelle -0,028-0,033 B C für über 1.000.000 kwh/a hinausgehende Strombezüge je Abnahmestelle für über 1.000.000 kwh/a hinausgehende Strombezüge je Abnahmestelle, sofern Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen 0,038 0,045 0,025 0,030 Die aktuell gültige Umlage sowie weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. C.5. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Von Letztverbrauchern wird die Umlage für abschaltbare Lasten in folgender Höhe erhoben: Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV 0,006 0,007 Die aktuell gültige Umlage sowie weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Seite 8/11

D. Sonstige Entgelte D.1. Sperrung/ Entsperrung Für die Unterbrechung der Versorgung (Sperrung) und die Wiederherstellung der Versorgung (Entsperrung) auf Anforderung des Lieferanten werden folgende Entgelte erhoben: Entgelt für Sperrung / Entsperrung Sperrmitteilung* 6,00 6,00 Sperrkosten 55,00 65,45 Wiederherstellung der Energieversorgung (Mo-Fr 8.00-18.00) Wiederherstellung der Energieversorgung (außerhalb der o.g. Zeiten) 55,00 65,45 132,00 157,08 Erfolgloser Sperrversuch* 120,00 120,00 Verwaltungspauschale (bei Storno des Sperrauftrages bis 12:00 Uhr vor dem Tag der geplanten Sperrung)* Verwaltungspauschale (bei Storno des Sperrauftrages nach 12:00 Uhr vor dem Tag der geplanten Sperrung)* 32,50 32,50 120,00 120,00 Sperrkontrolle 27,31 32,50 Die mit * gekennzeichneten Zahlungsbeträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. D.2. Wechsel des Messgerätes auf Wunsch des Anschlussnutzers oder des Lieferanten D.2.1. Kunden ohne Leistungsmessung Für den Wechsel von Messgeräten auf Wunsch des Anschlussnutzers oder des Lieferanten werden nachfolgende Entgelte erhoben. Zählertyp Eintarifzähler 75,00 89,25 Zweitarifzähler 78,00 92,82 weitere Zähler auf Anfrage auf Anfrage Seite 9/11

D.2.2. Kunden mit Leistungsmessung Für den Wechsel von Messgeräten auf Wunsch des Anschlussnutzers oder des Lieferanten werden nachfolgende Entgelte erhoben. Spannungsebene Hochspannung 117,05 139,29 Mittelspannung 101,51 120,80 Niederspannung 80,37 95,64 D.3. Erfolglose Montage der Messeinrichtung Sollte der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh durch einen Umstand, den der Anschlussnutzer oder ein Vertragsinstallationsunternehmen zu vertreten hat, ein höherer Aufwand bei der Montage der Messeinrichtung entstehen, beispielsweise durch eine zusätzliche Anfahrt aufgrund mangelhafter Ausführung in der Installation, so wird dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt. Erfolglose Montage der Messeinrichtung Erfolglose Montage der Messeinrichtung (Fehlfahrt) 68,00 80,92 D.4. zusätzliche Messung/ Ablesung für Kunden ohne Leistungsmessung Für eine Messung/ Ablesung außerhalb des rollierenden Verfahrens durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben. Entgelt für zusätzlich Messung / Ablesung Zusätzliche Messung 68,00 80,92 D.5. zusätzliche Abrechnung für Kunden ohne Leistungsmessung Für eine zusätzliche Abrechnung durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben. Entgelt für zusätzliche Abrechnung alle Zähler ohne registrierende Leistungsmessung und Pauschalanlagen 12,60 14,99 Seite 10/11

D.6. Messung für Kunden mit Leistungsmessung Sofern eine Installation des notwendigen Geräteequipments nicht erfolgt und dies nicht durch den Netzbetreiber verschuldet ist, wird für jede manuelle Handauslesung ein Entgelt fällig in Höhe von: Entgelt für Handauslesung Handauslesung RLM-Kunden 226,30 269,30 Die Handauslesung wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn aus Gründen, die der Netzbetreiber nicht zu vertreten hat, die Fernauslesung aus technischen Gründen nicht möglich ist. D.7. Bereitstellung der Messdaten für RLM-Kunden Die Bereitstellung der Messdaten für Kunden mit Leistungsmessung erfolgt nach den jeweils gültigen Vorgaben der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Bundesnetzagentur (GPKE). Eine davon abweichende, seitens des Lieferanten bzw. Netznutzers gewünschte, Bereitstellung von Daten wird wie folgt abgerechnet: GPKE-abweichende Bereitstellung der Messdaten individuelle Messdatenbereitstellung (Stundensatz) 92,00 109,48 D.8. Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen werden je nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung wie folgt abgerechnet: Sonstige Kosten [Euro/h] [Euro/h] Entgelt bei sonstigen Leistungen (Stundensatz) 68,00 80,92 Seite 11/11