Kapitel 01 Warenbegleitpapiere In diesem Kapitel haben Sie unterschiedliche Begleitpapiere, die bei einer Anlieferung übergeben werden können, kennen gelernt. Warenbegleitpapiere sind die Papiere, die den Transport der Güter begleiten und mit denen die Lieferung identifiziert werden kann. Das können Versandpapiere, Versicherungspapiere, Handelsdokumente, Zollunterlagen und Dokumente der Lagerhaltung sein. Zu den Versandpapieren zählen: Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) oder der Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB) Ladeschein Luftfrachtbrief CIM-Frachtbrief CMR-Frachtbrief Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR) Spediteur-Transportbescheinigung (FCT) Parcel Receipt Posteinlieferungsschein Paketkarte Das Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) ist ein Dokument der weltweiten FIATA, des Dachverbandes der Spediteure. Mit diesem Dokument übernimmt ein Spediteur die Verantwortung für die Auslieferung der Güter beim Empfänger. Die Besonderheit dabei ist, dass es sich um mehrere Frachtführer bzw. Verkehrsträger handeln kann. Der verantwortliche Spediteur wird in diesem Zusammenhang auch als MTO oder CTO (Multimodal/Combined Transport Operator) bezeichnet. Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB): Der Express Cargo Bill hat zwar den Charakter eines Seefrachtbriefes, ist aber ohne Wertpapiereigenschaft. Das bedeutet, dass dieser Frachtbrief nicht die Güter repräsentiert, sondern nur für den schnell durchzuführenden Transport ausgestellt wird. Der Seefrachtbrief, das Konnossement oder auch Bill of Lading (B/L) begründet das Recht an der Ware. Die Entgegennahme des Konnossements hat die gleiche rechtliche Seite 1 von 13
Wirkung wie die Empfangnahme der Ware. Das Konnossement (Bill of Lading) ist der wichtigste Bestandteil eines Seefrachtvertrages und enthält die Empfangsbescheinigung, das Beförderungsversprechen, das Ablieferungsversprechen und die Verfügungsgewalt über die an Bord befindlichen Güter. Der Ladeschein ist ein Dokument in der Binnenschifffahrt. Dies Dokument wird im Original an den Empfänger gesandt. Eine Durchschrift des Ladescheins dient dem Frachtführer (Schiffer) als Frachtbrief (Begleitdokument). Der Empfänger händigt dann das Original des Ladescheins dem Frachtführer aus und erhält im Gegenzug die transportierten Güter. Nur dieser Original-Ladeschein berechtigt den Empfänger zum Empfang der Güter. Der Luftfrachtbrief (Air Waybill) ist der Nachweis über den Abschluss eines Luftfrachtvertrages. Er ist in englischer Sprache ausgefüllt enthält ebenso wie alle anderen Frachtbriefarten die Frachtrechnung. Er gilt als Empfangsbestätigung des Carriers (Luftfrachtführer), ist Unterlage für eine mögliche Transportversicherung und weiterhin ein Dokument für eine durchzuführende Zollanmeldung. Der CIM-Frachtbrief ist der internationale Eisenbahnfrachtbrief für den grenzüberschreitenden Güterverkehr. CIM = franz. Convention Internationale concernant le Transport des Merchandises par Chemin de fer, übersetzt: internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. Die Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR) ist ein Transportdokument, das von der Spediteursvereinigung FIATA erstellt wurde. In diesem Dokument ist der Empfänger der Sendung benannt. Damit kann der Verkäufer der Güter nachweisen, dass er die Sendung rechtzeitig an einen Spediteur übergeben hat. Das FCR ist ein reines Transportdokument und wird im Regelfall schon nach der Übernahme der Sendung durch den Spediteur an den Absender (Verkäufer) zurückgegeben. FCR = engl. Forwarder s Certificate of Receipt (Spediteur-Übernahmebescheinigung). Die Spediteur-Transportbescheinigung (FCT) ist ein Wert- und Orderpapier, vergleichbar mit dem Konnossement. Der Spediteur verpflichtet sich damit, die Sendung nur an den im FCT angegebenen Empfänger oder Besitzer auszuliefern. FCT bedeutet auf Englisch Forwarding Agent s Certificate of Transport (Spediteur-Transportbescheinigung) und wird ebenso von der FIATA, der internationalen Spediteursvereinigung, erstellt. Parcel Receipt ist ein Dokument, das bei wertvollen Sendungen im Seeverkehr genutzt wird, zum Beispiel DHL parcel receipt. Der Posteinlieferungsschein bescheinigt die Aufgabe der Sendung bei der Post AG zum Versand an den Empfänger. Der Posteinlieferungsschein ist keine Garantie für die tatsächliche Auslieferung der Sendung an den Empfänger. Die Paketkarte oder den Paketschein füllt der Absender beim jeweiligen Paketdienst aus. Mit dem Paketschein oder der Paketkarte befolgt der Paketdienst die Versandanweisung Seite 2 von 13
des Absenders und kennt die genaue Anschrift des Empfängers. Ist die Sendung beim Empfänger nicht zustellbar, so geht sie an die auf der Paketkarte oder auf dem Paketschein angegebene Absenderadresse zurück. Anlieferungen bestellter Güter können in verschiedener Art und Weise erfolgen. Kleinere Lieferungen, Pakete, Päckchen und Warensendungen werden durch Paketdienste mit Pkw oder Kleintransporter angeliefert. Größere Sendungen als ganze Ladeeinheiten auf Paletten, in Gitterboxen oder Containern werden per Lkw durch unterschiedliche Transportunternehmen, aber auch durch Speditionsunternehmen mit eigenem Fuhrpark gebracht. Hat der Betrieb einen eigenen Gleisanschluss an das Netz der Deutschen Bahn AG, so ist die Anlieferung mit Güterwaggons möglich. Bei hafennahen Betrieben oder Unternehmen kann auch die Anlieferung durch ein Binnen- oder Seeschiff geschehen, so dass Sie möglicherweise mit den dazugehörigen Begleitpapieren zu tun haben werden. Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist, so wird die ein oder andere Sendung per Luftfracht angeliefert. In diesen Fällen sind dann Luftfrachtdokumente Begleitpapiere der Sendungen. In all diesen Fällen müssen Sie als Mitarbeiter bei der Warenannahme wissen, welches Dokument Sie für Ihre Kontrollaufgabe nutzen können. Daher ist für Sie die Frage Welche Information muss das Formular enthalten? von großer Bedeutung. Für Ihre erste Prüfung einer Anlieferung benötigen Sie die folgenden Angaben: An welche Empfängeradresse soll die Sendung gehen und stimmt diese mit unserer Adresse überein? Bei größeren Unternehmen kann dies auch der Betrieb in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland sein, so dass die Rechnung an den Hauptsitz geht, die Lieferung aber an einen anderen Ort muss. Ist das Lieferdatum auch genau das Datum, das von der Einkaufsabteilung erwartet wurde? Die Einkaufsabteilung hat in den meisten Fällen schon vorher zu erwartende Lieferungen dem Wareneingang angekündigt. Dies nennt sich in der Fachsprache avisieren ; ein Dokument hierfür kann ein Schriftstück oder eine Notiz sein. Dieses Schriftstück wird oft als Lieferavis oder einfach als Avis bezeichnet. Das vom Überbringer oder Fahrer überreichte Papier sollte mindestens die Angabe der angelieferten Stückzahlen enthalten. Dies können dann je nach Sendung Paletten, Pakete, lose, unverpackte Güter, Fässer, Gitterboxen usw. sein. Diese Kontrolle der Stückzahlen können Sie auch schon auf dem Transportmittel durchführen, ohne abladen zu müssen. Die von Ihnen gezählte Menge muss dann mit der auf dem Begleitpapier angegebenen Menge übereinstimmen. Wie ist der äußere Zustand der Anlieferung? Sind alle Packstücke, Paletten, unverpackten Güter, sichtbaren Inhalte von Gitterboxen usw. äußerlich einwandfrei? Seite 3 von 13
Warenbegleitpapiere können in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe von Begleitpapieren ist die Gruppe der reinen Transportdokumente, die zweite Gruppe ist die Gruppe der sonstigen Begleitpapiere. Die reinen Transportdokumente übernehmen drei wichtige Funktionen. 1. Sie sind der Beweis für den Abschluss eines Transportvertrages und beinhalten alle Details zur übernommenen Sendung. 2. Sie gelten als Ablieferungsnachweis beim Empfänger, der auf diesem Dokument die ordnungsgemäße Übernahme der Güter mit seiner Unterschrift bescheinigt (quittiert). 3. Sie sind beim gesamten Transport direkt bei den Gütern, sind also Begleitpapier. CMR-Frachtbrief, CIM-Frachtbrief (Eisenbahnfrachtbrief), Konnossement (Seeschifffahrt), Ladeschein (Binnenschifffahrt), Luftfrachtbrief, Lieferschein und Paketschein sind somit reine Transportpapiere. Zur zweiten Gruppe gehören die Rechnung, eine Kopie der Bestellung beim Lieferanten von unserer Einkaufsabteilung und der Packzettel vom Kommissionierer des Lieferanten. Diese drei Papierarten können bei der Güteranlieferung einen Lieferschein ersetzen. Außerdem gehören zu dieser Gruppe Zolldokumente, die einer Anlieferung aus Nicht-EU- Ländern beigefügt sind, Gefahrgutpapiere, die Informationen zur Handhabung und zum transportierten Gut liefern, und Formulare für den Tausch von Mehrwegverpackungen (MTV), zum Beispiel ein Palettenschein. Seite 4 von 13
Kapitel 02 Schadensbeurteilung Der Arbeitsbereich Wareneingang beinhaltet sehr verantwortungsvolle Aufgaben. Wenn die bestellten Güter angeliefert werden, beginnt der innerbetriebliche Güterfluss. Die Güter müssen vollständig und in Ordnung sein, sonst verzögert sich der gesamte Betriebsablauf. In einem Produktions- oder Handelsbetrieb, bei dem eine Lieferung ausbleibt oder ein Teil der angelieferten Güter beschädigt ist, kann nicht weiter produziert oder weiter verkauft werden. Schon die erste Prüfung einer Anlieferung muss deshalb sehr sorgfältig durchgeführt werden. Eine Nachbestellung und Neuanlieferung kann jetzt noch früh genug erfolgen, so dass der weitere Betriebsablauf nicht gestört wird. Sie sehen als Erstes auf dem Lkw diese zwei Kartons. Allein schon die Konturen zeigen Ihnen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Bei einem Karton ist die äußere Hülle beschädigt. Die Beurteilung dieses Schadens und die anschließende weitere Vorgehensweise liegen nun in Ihrer Hand. Was ist zu tun und wie ist der mögliche Schaden einzuordnen? Alle offenen, sofort sichtbaren Schäden, wie in diesem Fall, müssen dem Fahrer (Überbringer) sofort gemeldet werden. Den Schaden müssen Sie dann auf dem Begleitpapier vermerken, kurz beschreiben und der Fahrer (Überbringer) muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Diese Meldung ist sehr wichtig, denn falls Sie dies vergessen und den Schaden nicht auf dem Begleitpapier beschreiben, so gilt der Transport der Lieferung als in Ordnung, die Güter gelten als ordentlich transportiert und übergeben. Es ist dann sehr schwierig nachzuweisen, dass die beschädigten Güter schon in einem solchen Zustand angeliefert wurden. Wenn bei der späteren Bearbeitung, zum Beispiel beim Abladen der Packstücke von der Palette, Schäden sichtbar werden, so melden Sie dies sofort Ihrem Vorgesetzten. Ein solcher versteckter (verdeckter) Schaden muss spätestens am siebten Tag nach der Anlieferung beim Frachtführer gemeldet werden. Die hier zuvor beschriebenen Schäden sind nur die Schäden, die ursächlich dem Transport bzw. dessen Durchführung oder Ablauf zuzurechnen sind. Wenn der Überbringer (Fahrer) einen Frachtbrief dabeihat, können Sie auf diesem auch nachlesen, wie die Sendung beim Lieferanten (Absender) übernommen wurde. Seite 5 von 13
Auf dem Frachtbrief, der nur beim grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwingend erforderlich ist, finden Sie ein Feld Vorbehalte und Bemerkungen der Frachtführer. Dort sind dann die Schäden beschrieben die schon bei der Übernahme der Ladung beim Absender vorhanden waren. Ist ein Spediteur (ein Frachtvermittler) an der Transportdurchführung beteiligt, so kann auch eines der Spediteurdokumente den Zustand der Ladung bei der Übernahme der Güter beim Absender nachweisen. Die Spediteur- Übernahmebescheinigung (FCR) in hellgrüner Farbe, die Spediteur- Transportbescheinigung (FCT) in hellgelber Farbe und das Spediteur-Durchkonnossement (FBL) in hellblauer Farbe für den Transport der Güter mit mehreren Verkehrsträgern sind Dokumente, die vom Spediteur für den Frachtführer ausgestellt werden. Alle diese Dokumente sind für den internationalen Frachtverkehr erstellt und haben immer den Charakter einer Empfangsbestätigung durch den Frachtführer. Die FIATA (engl. International Freight Forwarders Association, zu Deutsch: internationale Föderation der Spediteurorganisationen) erstellt diese genormten FIATA-Dokumente für Außenhandelsgeschäfte. Diese Dokumente werden auf Verlangen des Auftraggebers ausgestellt und dienen unter anderem der Lieferungs- und Zahlungssicherung. Seite 6 von 13
Kapitel 03 Meldung/Reklamationsfristen Damit Sie als Mitarbeiter im Wareneingang Ihre Aufgaben sach- und fachgerecht durchführen können, müssen Sie mit dem Güter- und Informationsfluss vertraut sein. Der Güterfluss im Lager beginnt mit Ihrer Arbeit im Wareneingang. Sie nehmen die Güter an, kontrollieren deren Zustand nach dem Transport und geben anschließend das Startsignal für die weitere Bearbeitung. Störungen im Güterfluss entstehen durch verzögerte Lieferungen, falsch gelieferte Güter und Güter, die beschädigt angeliefert werden. Bei einer Anlieferung, bei der offensichtlich kein Schaden auf dem Transport entstanden ist, wird mit der Wareneingangsmeldung und dem abgezeichneten Lieferschein die notwendige Information auf den Weg gebracht. Ist allerdings eine Lieferung mit offensichtlichen Schäden eingetroffen, so muss schnellstmöglich informiert werden. Der Schaden muss dem Frachtführer mitgeteilt werden, der Schaden muss unserer Einkaufsabteilung mitgeteilt werden, der Schaden muss all denen mitgeteilt werden, die auf diese Güter warten. Hier muss die Information dem Güterfluss vorauseilen. Diese Information (diese Meldung) ist deshalb so wichtig, da durch sie die Einkaufsabteilung erst reagieren kann. Die Einkaufsabteilung wird dann zum Beispiel dringend nachbestellen, so dass unbeschädigte Güter vielleicht noch rechtzeitig eintreffen können. An dieser schnellen Meldung eines Schadens bei einer Anlieferung hängt dann auch noch die Frage, wer für den entstandenen Schaden zahlen muss. Diese Meldefristen sollten Sie kennen, damit Sie dafür sorgen können, dass die richtige Information in der richtigen Menge, in der richtigen Zeit, in der richtigen Form und zu den richtigen Kosten (Aufwand, den Sie einsetzen) an die richtige Stelle gelangt. Mit diesen Worten im zuvor genanntem Satz haben Sie dann auch schon die 6 R der Logistik kennengelernt. 6 R deshalb, da sechsmal das Wort richtig vorkommt. Dies ist dann ein Beispiel für Informationslogistik im Arbeitsbereich Wareneingang. Hier gilt, wie auch in den anderen Arbeitsbereichen der Lagerlogistik, dass neben dem Güterfluss auch ein funktionierender Informationsfluss vorhanden sein muss. Seite 7 von 13
Kapitel 04 Separierung/Aufbewahrungspflichten Güter, Materialien für einen Industriebetrieb oder Waren für einen Handelsbetrieb sind immer aufgrund eines Kaufvertrages zwischen zwei Kaufleuten angeliefert worden. Lieferant (Verkäufer) und Empfänger (Kunde) haben sich mit diesem Vertrag gegenseitig verpflichtet. Da beide Vertragspartner nicht für sich privat diesen Vertrag geschlossen haben, finden die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) hier Anwendung. Das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute und beinhaltet größere Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Gütern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach diesem Gesetzbuch der Käufer die folgenden drei Pflichten bei einer Güteranlieferung zu erfüllen hat. 1. Bei Erhalt der Sache hat er diese unverzüglich auf Art, Menge und Güte zu prüfen. 2. Er hat zu rügen, das heißt, er hat Mängel zu melden oder anzuzeigen, wobei die Mängel in drei Arten unterschieden werden. 3. Er hat fehlerhafte Ware aufzubewahren und zu separieren, d.h. von den übrigen Gütern getrennt zu lagern. Arten von Mängeln Offene Mängel, also diejenigen, die sofort sichtbar und offenkundig sind, müssen sofort gerügt werden. Verdeckte oder versteckte Mängel müssen sofort nach dem Entdecken gemeldet werden. Gegenüber dem Lieferanten gilt hier eine Frist von zwei Jahren ab der Lieferung. Gegenüber dem Frachtführer (Überbringer), wenn es sich um einen Transportschaden handelt, muss diese Meldung (Rüge) spätestens am siebten Tag dem Frachtführer (Überbringer) vorliegen. Durch den Verkäufer arglistig verschwiegene Mängel an den Gütern müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von drei Jahren entdeckt und gemeldet worden sein. Aufbewahren und Separieren bedeutet, dass die fehlerhaften Waren von den übrigen Gütern getrennt gelagert werden. Diese vom Güterfluss getrennt gelagerten Güter werden dann vom Lieferanten (Verkäufer) besichtigt (begutachtet). Bei während des Transportes beschädigten Waren, die nicht direkt dem Überbringer wieder mitgegeben werden, wird genauso verfahren. Achten Sie darauf, dass während der Aufbewahrungszeit die Güter nicht weiteren Schaden nehmen. Falsch gelagerte beanstandete Lebensmittel können so gänzlich verderben, so dass dann auch der Nachweis des Schadens, der schon bei Anlieferung vorlag, schwer nachweisbar ist. Separieren und Aufbewahren bedeutet also auch die fach- und sachgerechte Lagerung und Pflege, um den Zustand der Güter bei Anlieferung zu erhalten. Allerdings ist es in einigen Betrieben oder Unternehmen üblich, eine beschädigte Lieferung sofort in Teilen oder sogar komplett abzulehnen. Seite 8 von 13
Bei dieser Vorgehensweise sind Separierungs- und Aufbewahrungsflächen nicht notwendig und müssen daher auch nicht überwacht werden. Werden die Güter allerdings dringend erwartet, so sollte eine komplette Ablehnung der gesamten Sendung wohl überlegt sein. In diesen Fällen besprechen Sie unbedingt mit Ihren Vorgesetzen die weitere Vorgehensweise. Ihr Vorgesetzter wird dann die Einkaufsabteilung informieren, um eine Lösung zu finden. Dies macht wiederum besonders deutlich, dass neben dem Güterfluss auch immer die dazugehörigen Informationen fließen müssen. Diese können vorausgehen, so wie bei der Avisierung (Ankündigung) einer Lieferung durch die Einkaufsabteilung oder durch den Lieferanten, sie können aber auch den Güterfluss begleiten, so wie dies bei sämtlichen Transportpapieren der Fall ist. Letztlich kann ein zum Güterfluss gehörender Informationsfluss diesem auch nachfolgen. Sehr häufig ist das bei der Lieferantenrechnung der Fall. Erst wenn der Empfänger die Ware in Empfang genommen hat und die ordnungsgemäße Durchführung der Lieferung und den Zustand der Güter durch Unterschrift auf dem Begleitpapier beim Überbringer bestätigt, wird die Rechnung auf den Weg gebracht. Seite 9 von 13
Kapitel 05 Zuständigkeiten beim Entladen des Transportfahrzeuges Die Form der Anlieferung der bestellten Güter hängt mit der Betriebsart und der Branche eng zusammen. Ein Fertigungsbetrieb der Elektronikindustrie wird Lieferungen aus aller Welt mit vielen unterschiedlichen Verkehrsmitteln auf unterschiedlichen Verkehrswegen geliefert bekommen. Ein Handelsunternehmen der Lebensmittelbranche wird einen Großteil seiner Waren (Handelswaren) aus der jeweiligen Region bzw. aus europaweiter Produktion beziehen. Weltweit werden Südfrüchte, Kaffee, Tee usw. bestellt und geliefert. Somit kann es sein, dass aufgrund des Anlieferfahrzeuges oder der jeweiligen Ladeeinheit unterschiedliche Anforderungen beim Entladen auf Sie zukommen. In dieser Lernsequenz wurde vorrangig die Entladung eines Lkw behandelt. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden daran beispielhaft erläutert, um im Weiteren andere Verkehrsmittel und deren Beteiligte kennen zu lernen. Das Frachtrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Kaufleute niedergeschrieben. Besonderheiten einzelner Verkehrsträger, wie zum Beispiel die Internationalen Verlade- und Transportbedingungen für die Binnenschifffahrt (IVTB), sind dann den Frachtverträgen angehängt und werden Vertragsbestandteil. Die internationalen Lieferbedingungen Incoterms (engl. International Commercial Terms) sind von internationalen Handelsbräuchen abgeleitet. Sie legen Zahlungs- und Lieferbedingungen im internationalen Handel fest und werden regelmäßig überarbeitet. Bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Lieferanten oder Frachtführern werden die Incoterms dazu genutzt, die Zahlungs- und Lieferbedingungen eindeutig festzulegen. Mit diesen internationalen Handelsklauseln werden Sie sich im weiteren Verlauf Ihrer Ausbildung noch eingehender beschäftigen müssen. Wenn es um den internationalen Güterversand geht, müssen Sie die Incoterms und deren Bedeutung kennen. Seite 10 von 13
Kapitel 06 Persönliche Schutzausrüstung/Beachtung von Sicherheitskennzeichen Sicherheit bei der Arbeit und die Erhaltung der Gesundheit am Arbeitsplatz sind von allen Mitarbeitern im Lager tatkräftig zu unterstützen. Die möglichen Gefahren an den verschiedenen Arbeitsplätzen und den richtigen Schutz vor ihnen müssen Sie kennen und üben. Mitarbeiter im Wareneingang sind an Rolltoren, Rampen und Überladebrücken tätig. Sie entladen Transportfahrzeuge, Container und andere Behälter, in denen Güter transportiert werden. Dazu setzen sie verschiedene Arbeitsmittel, Maschinen und Werkzeuge ein. An vielen Stellen im Lager finden Sie Sicherheitskennzeichen mit unterschiedlicher Bedeutung. Verbotszeichen, zum Beispiel Rauchverbot Warnzeichen, zum Beispiel die Warnung vor Flurförderzeugen Gebotszeichen, zum Beispiel Schutzschuhe tragen Rettungszeichen, zum Beispiel Sammelstelle (bei Gebäudeevakuierung) Brandschutzzeichen, zum Beispiel Löschschlauch Zudem gibt es Hinweise auf Hindernisse und Gefahrenstellen, zum Beispiel durch Absperrbänder in gelb-schwarzer Farbe. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Sie bei der Arbeit tragen müssen. Arbeitssicherheitsschuhe mit Stahlkappen in einem Lager, zum Beispiel im Wareneingang beim Entladen von Anlieferfahrzeugen, schützen Ihre Füße vor Verletzungen und geben festen Halt auf fast jedem Untergrund. Trotz aller Schutzausrüstungen sollten Sie aber auch aufmerksam sein, um Gefahrenstellen und Gefahrensituationen zu erkennen. Sicherheitskennzeichen geben Ihnen dabei Hilfestellung, da Sie ja nicht in jeder Situation alle Gefahren kennen können. In diesem Kapitel geht es zunächst vornehmlich um Arbeitsplätze im Wareneingang, die möglichen Gefahren und die dazugehörigen Sicherheitskennzeichen. Im Verlauf Ihrer Ausbildung werden Sie weitere Arbeitsplätze in einem Lager und dazugehörige mögliche Gefahren mit dazugehörigen Sicherheitskennzeichen kennen lernen, so dass Sie Ihren Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz leisten können. Seite 11 von 13
Kapitel 07 Tausch von Mehrwegverpackungen (Mehrwegtransportverpackungen [MTV]) Das Thema Tausch von Mehrwegverpackungen (Mehrwegtransportverpackungen [MTV]) enthält das große Feld der Verpackungen für Güter. Mehrwegverpackungen sind all die Verpackungen, die mehrfach verwendet werden können. Pfandsysteme für Mehrwegverpackungen kennen Sie aus Ihrem privaten Bereich. Wenn Sie zum Getränkehändler gehen und dort Getränke in Mehrwegflaschen kaufen, so müssen Sie einen Pfandbetrag für diese Behältnisse zahlen. Das Packmittel ist die Mehrwegflasche, Packgut ist das Getränk darin. Getränk und Flasche zusammen sind dann die Packung. Mit Werbeetikett, Aufdruck der Inhaltsstoffe und der Mindesthaltbarkeit (MHD) ist diese Mehrwegflasche dann eine Verkaufsverpackung. Verkaufsverpackungen ermöglichen und unterstützen die Weitergabe der Güter an den Endverbraucher. Packstoff ist das Material, aus dem das Packmittel hergestellt wurde. Nehmen wir noch eine Mehrwegpfandkiste dazu, so dass die Mehrwegflaschen besser transportiert werden können, so haben wir auch eine Transportverpackung. Mehrwegverpackungen (Mehrwegtransportverpackungen) sind im Lager in den meisten Fällen in Form von Euro-Flachpaletten anzutreffen. Auf diesen Paletten sind dann mehrere Packstücke zu größeren Einheiten zusammengefasst und gesichert. Diese Packstücke können dann mit diesem Ladehilfsmittel, auch als Ladungsträger bezeichnet, be- und entladen werden. Werden Güter auf diesen Ladungsträgern transportiert so werden diese auch als Transporthilfsmittel bezeichnet. Sie sehen also an diesem kleinen Beispiel, dass es auch immer auf die durchzuführende Aufgabe ankommt. Lademittel ist dann ein Sammelbegriff für alle Transporthilfen, auf denen oder in denen Güter transportiert werden. Die im Wareneingang anzutreffenden Euro-Flachpaletten werden auch als Europaletten oder Poolpaletten bezeichnet. Seite 12 von 13
Diese Paletten, aber auch Gitterboxpaletten gehören zum Europäischen Palettenpool. Am Kennzeichen EPAL (European Pallet Association) und am Kürzel eines europäischen Eisenbahnunternehmens ist die Zugehörigkeit erkennbar. Die EPAL legt Gütekriterien für diese Lademittel fest und hat für den Tausch eindeutige Kriterien aufgestellt. Reparaturbedürftige Paletten oder Gitterboxen dürfen nur von ganz bestimmten Unternehmen wiederhergestellt werden, so dass die Gütekriterien der EPAL sichergestellt sind. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Rede von einer Güte-Norm UIC 435-2. UIC bedeutet auf Französisch Union Internationale des Chemins de fer, zu Deutsch Internationaler Eisenbahnverband. Wenn Sie Anlieferungen mit Europoolpaletten erhalten, so achten Sie beim Tausch der Paletten auf die folgenden wesentlichen Punkte, die den Tausch der Paletten nach EPAL nicht möglich machen: Boden- und Deckrandbretter sind abgesplittert. Nägel oder Schrauben sind sichtbar. Ein Klotz fehlt oder ist gespalten, so dass Nägel herausragen. Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen oder fehlt vollständig. Das EPAL-Zeichen fehlt oder am mittleren Klotz fehlt das Kennzeichen eines europäischen Eisenbahnunternehmens. Ein Tausch von stark verschmutzen Poolpaletten oder Paletten in einem sehr schlechten Allgemeinzustand kann ebenso abgelehnt werden. Wenn Sie erkennen können, dass eine Poolpalette unsachgemäß oder mit offensichtlich falschem Material repariert wurde, so ist auch diese Palette nicht mehr tauschfähig (entspricht nicht mehr den Tauschkriterien der EPAL). Seite 13 von 13