Preise und Konditionen für die Netznutzung der SWB Netz GmbH (Gültig ab )

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Transkript:

Preisliste Preise und Konditionen für die Netznutzung der SWB Netz GmbH (Gültig ab 01.01.2016) Die Preise und Konditionen gelten für alle Netzkunden und Händler, die die Netze der SWB Netz GmbH nutzen. Die Grundlage für den Netzzugang und die Netznutzung bilden der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag und der Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag sowie der mit dem Stromlieferanten jeweils geschlossene Stromlieferungsvertrag. Preisbestandteile Der Netznutzungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur einschließlich des übergeordneten Verbundnetzes des Übertragungsnetzbetreibers Entgelt für Monatsleistungspreis für Letztverbraucher mit hoher und zeitlich begrenzter Leistungsaufnahme Entgelt für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Entgelt für Verlustzuschlag bei unterspannungsseitiger Messung Entgelt für die Bereitstellung von Reservenetzkapazität Entgelt für Blindarbeit Entgelt für Mehr- und Mindermengen Entgelt für Ablesung/Messung Entgelt für Messstellenbetrieb Entgelt für Abrechnung Entgelt für weitere Dienstleistungen Weitere Entgeltkomponenten: Entgelt für Konzessionsabgabe Entgelt aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Entgelt für 19 StromNEV-Umlage Entgelt für Offshore-Umlage Umsatzsteuer Seite 1 von 13

Preisermittlung Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur durch Netzkunden mit Lastgangzählung Die Preise für Netzkunden mit Lastgangzählung werden pro Abnahmestelle wie folgt ermittelt: Jahresarbeit in kwh(entnommene Energiemenge) Jahresmaximalleistung in kw(höchster 1 4 = Jahresnutzungsdauer h- Leistungsmittelwert) In Abhängigkeit der Jahresnutzungsdauer sind die Entgelte für Leistung und Arbeit dem Preisblatt 1 zu entnehmen. Das Netznutzungsentgelt ergibt sich dann aus der Summe der Einzelmultiplikationen des Leistungspreises mit der Jahresmaximalleistung und des Arbeitspreises mit der Jahresarbeit. Jahresmaximalleistung und- arbeit beziehen sich jeweils auf das Kalenderjahr. Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur durch Netzkunden ohne Lastgangzählung Für Netzkunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung bietet die SWB Netz GmbH eine vereinfachte Berechnung auf Basis analytischer Lastprofile mit einem Grund- und einem Arbeitspreis an. Diese Regelung gilt für Netzkunden mit einer Jahresenergiemenge von weniger als 100.000 kwh. (Preisblatt 1) Entgelt für Monatsleistungspreis für Letztverbraucher mit hoher und zeitlich begrenzter Leistungsaufnahme ( 19 Abs. 1 StromNEV) Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere Leistungsaufnahme gegenübersteht, ist alternativ zu den ausgewiesenen Jahresleistungspreisen (Preisblatt 1) eine Abrechnung auf der Grundlage von Monatsleistungspreisen (Preisblatt 2) möglich. Entgelt für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Die Entgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen können dem Preisblatt 3 entnommen werden. Preise für Nachtspeicherheizungs- und Wärmepumpenkunden der SWB Netz GmbH sind in den Preisblättern 3a und 3b abgebildet. Entgelt für Verlustzuschlag bei unterspannungsseitiger Messung Soweit die Messung unterspannungsseitig erfolgt, werden die Umspannverluste bei Transformatoren nach DIN 42 503 bzw. DIN 42 511 durch einen Zuschlag von 3 % wertmäßig ausgeglichen (Preisblatt 1). Für Umspanner anderer Auslegung oder falls nicht unmittelbar hinter dem Umspanner gemessen wird, werden die Verlustzuschläge gesondert festgelegt. Seite 2 von 13

Entgelt für Bereitstellung von Reservenetzkapazität Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährlicher Leistungspreis ( /kwa) in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen, im Voraus angemeldeten Reserveinanspruchnahme und der Entnahmespannungsebene des Netzkunden. (Preisblatt 5) Entgelt für Blindarbeit Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50% der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit (Leistungsfaktor = cos phi = 0,9 induktiv), so ist ein Entgelt für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit gemäß Preisblatt 6 zu entrichten. Die SWB Netz GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50% der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HT-Zeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr in den Monaten April bis September sowie von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr in den Monaten Oktober bis März. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NT-Zeit. Entgelt für Mehr- und Mindermengen Die SWB Netz GmbH verwendet das erweiterte analytische Lastprofilverfahren. Hierbei werden die Kunden ohne Lastgangzählung im Niederspannungsnetz auf Basis von analytischen Lastprofilen beliefert und abgerechnet. Für die Abrechnung der jährlichen Differenzen zwischen der aus der analytischen Bilanzierung resultierenden, abrechnungsrelevanten und der tatsächlich verbrauchten Energie werden im Rahmen der Saldierung der Kundenkreise des Lieferanten die bezogenen Mehr- und Mindermengen des Lieferzeitraums auf Basis des stundenbasierten Spotmarktpreises der EEX bewertet und entsprechend berechnet, bzw. vergütet. Beim analytischen Verfahren werden keine Strommengen von der SWB Netz GmbH geliefert bzw. bezogen, es findet ein reiner Ausgleich zwischen den Lieferanten statt. (Preisblatt 7) Entgelt für Ablesung/Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Die Preise für Ablesung/Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Zähleinrichtungen ab. Die genehmigten Entgelte für den Einsatz von Drehstrom-Zweitarifzählern sind im Preisblatt nicht separat ausgewiesen. Abrechnungstechnisch besteht das Entgelt für eine Drehstrom- Zweitarifzählung immer aus der Summe der Entgeltkomponenten Drehstrom-Eintarifzählung und Schaltgerät. Zähler, die die Anforderungen des 21 b Abs. (3a) und (3b) EnWG erfüllen werden im Folgenden EDL 21-Zähler genannt. Bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Ablesung/ Messung und Abrechnung von SLP- Kunden durch die SWB Netz GmbH fallen Entgelte für Extraablesung und -abrechnung an. (Preisblätter 8, 9 und 10) Seite 3 von 13

Entgelt für weitere Dienstleistungen Weitere Dienstleistungen des Netzbetreibers sind im Preisblatt 11 enthalten. Entgelt für Konzessionsabgabe Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden im Sinne des 1 Abs. 3 i.v.m. 2 Abs. 7 KAV und Sondervertragskunden im Sinne von 1 Abs. 4 i.v.m. 2 Abs. 7 KAV richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und nach den mit der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätzen. (Preisblatt 4a) Entgelt aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) können dem Preisblatt 4b entnommen werden. Entgelt für 19 StromNEV-Umlage Die entgangenen Erlöse für Sonderformen der Netznutzung gem. 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher umgelegt. Die 19 StromNEV-Umlage für 2016 wird ab dem 01. Januar 2016 von Letztverbrauchern erhoben. (Preisblatt 4c) Entgelt für Offshore-Umlage Die Offshore-Umlage wird gemäß 17 f Abs. 5 EnWG auf alle Letztverbraucher umgelegt. Die Offshore-Umlage für das Jahr 2016 wird ab dem 01. Januar 2016 von Letztverbrauchern erhoben. (Preisblatt 4d) Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer und künftige, die Netznutzung betreffende Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (z.zt.19%) berechnet. Seite 4 von 13

Preisblätter Preisblatt 1 Nutzung der Netzinfrastruktur Netzkunden mit Lastgangzählung < 2500 h/a > 2500 h/a Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [ /kwa] [Cent/kWh] [ /kwa] [Cent/kWh] Hochspannungsnetz 8,84 3,00 82,15 0,07 Umspannung Hoch-/Mittelspannung 9,85 3,03 80,58 0,21 Mittelspannungsnetz 11,88 3,12 72,95 0,67 Mittelspannungsnetz mit unterspannungsseitiger Messung Umspannung Mittel-/Niederspannung 12,24 3,21 75,14 0,69 12,75 3,48 75,68 0,77 Niederspannungsnetz 13,76 3,81 60,81 1,92 Netzkunden ohne Lastgangzählung Niederspannungsnetz Grundpreis: Arbeitspreis: 13,40 /a 4,94 Cent/kWh Seite 5 von 13

Preisblatt 2 Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im Leistungspreis [ /kw/monat] Arbeitspreis [Cent/kWh] Hochspannungsnetz 13,69 0,07 Umspannung Hochspannung/Mittelspannung 13,43 0,21 Mittelspannungsnetz 12,16 0,67 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 12,61 0,77 Niederspannungsnetz 10,14 1,92 Preisblatt 3 Unterbrechbarer Verbrauch Preisblatt 3a Nachtspeicherheizung (Entnahmestelle im Niederspannungsnetz) Grundpreis: Arbeitspreis: 13,40 /a 2,47 Cent/kWh Preisblatt 3b Wärmepumpe (Entnahmestelle im Niederspannungsnetz) Grundpreis: Arbeitspreis: 13,40 /a 3,60 Cent/kWh Seite 6 von 13

Preisblatt 4 Abgaben, Aufschläge und Umlagen Preisblatt 4a Konzessionsabgabe Tarifkunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner* Tarifkunden in Gemeinden bis 100.000 Einwohner Tarifkunden in Gemeinden bis 500.000 Einwohner** Tarifkunden in Gemeinden über 500.000 Einwohner Schwachlaststrom Sondervertragskunden 1,32 Cent/kWh 1,59 Cent/kWh 1,99 Cent/kWh 2,39 Cent/kWh 0,61 Cent/kWh 0,11 Cent/kWh *Konzessionsgebiet Werther **Konzessionsgebiet Bielefeld Preisblatt 4b KWK-Aufschlag Letztverbrauchergruppe A` Letztverbrauchergruppe B` Letztverbrauchergruppe C` 0,445 Cent/kWh 0,040 Cent/kWh 0,030 Cent/kWh Preisblatt 4c 19 StromNEV-Umlage Letztverbrauchergruppe A` Letztverbrauchergruppe B` Letztverbrauchergruppe C` 0,378 Cent/kWh 0,050 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Preisblatt 4d Offshore-Umlage Letztverbrauchergruppe A` Letztverbrauchergruppe B` Letztverbrauchergruppe C` 0,040 Cent/kWh 0,027 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Seite 7 von 13

Preisblatt 5 Entgelt für Reservenetzkapazität Entnahmestelle im 0-200 h/a [ /kwa] Reserveinanspruchnahme 200-400 h/a [ /kwa] 400-600 h/a [ /kwa] Hochspannungsnetz 22,07 26,48 30,90 Mittelspannungsnetz 32,91 39,49 46,07 Niederspannungsnetz 57,25 68,70 80,15 Die Höhe der Reservenetzkapazität, wie auch die zeitliche Inanspruchnahme legt der Lieferant/Kunde fest. Sie ist abhängig von der zeitlich befristeten Belieferung bei Ausfall seiner Eigenerzeugungsanlagen. Sie ist in der Höhe begrenzt auf die im Einzelfall tatsächlich nicht zur Verfügung stehende Erzeugungsleistung. Ein fehlender Wärmeabsatz bei KWK-Anlagen berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der bestellten Reservenetzkapazität. Die Höhe der Reservenetzkapazität bestimmt der Lieferant/Kunde; sie kann auch Null betragen. Die Reservenetzkapazität muss unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bezahlt werden. Die bestellte Reservenetzkapazität kann jährlich zeitgleich mit der Anmeldung der Revisionszeit der Eigenerzeugungsanlage, das sind in der Regel 2 Monate vor Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes, angepasst werden. Beginn, Maximum, die voraussichtliche Dauer und Ende der Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität müssen SWB Netz unverzüglich gemeldet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Für die zeitliche Inanspruchnahme der bestellten Netzreservekapazität bis zu 600 Stunden werden die oben genannten Leistungsentgelte je nach in Anspruch genommener Stundenanzahl in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Reservenetzkapazität ist jährlich durchzuführen; die abrechnungsrelevante Jahreshöchstlast wird um die kumulierte Zeitdauer der in Anspruch genommenen Reservenetzkapazität gemindert. Die Zeitdauer der Inanspruchnahme wird am Ende des Abrechnungsjahres ermittelt. Störungsbedingte Inanspruchnahmen von Reservenetzkapazitäten sind alsbald fernmündlich unter Nennung des Eintritts und der Störungsursache anzuzeigen. Innerhalb von drei Werktagen sind Beginn und Ende der Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität anhand geeigneter Belege in ihrer Auswirkung auf die Eigenerzeugung schriftlich nachzuweisen. Ohne entsprechende fristgemäße Mitteilung wird die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahmen von Reservenetzkapazität sind dem Netzbetreiber auf Verlangen nachzuweisen. Die bestellte Reservenetzkapazität ist, falls vereinbart, unter Nennung der einzelnen Eigenerzeugungsanlagen als Anlage zum Netznutzungsvertrag beigefügt. Seite 8 von 13

Preisblatt 6 Entgelt für Blindarbeit Entnahmestelle im Hochspannungsnetz [Cent/kvarh] Nach Vereinbarung Mittelspannungsnetz 1,02 Niederspannungsnetz 1,28 Preisblatt 7 Entgelt für Mehr- und Mindermengen Vergütung für Mehrlieferung des Lieferanten Entgelt für Minderlieferung des Lieferanten stundenbasierter EEX- Spotmarktpreis stundenbasierter EEX- Spotmarktpreis Cent/kWh Cent/kWh Seite 9 von 13

Preisblatt 8 Entgelt für Ablesung/Messung Entnahmen ohne Lastgangzählung in Niederspannung Jahresentgelte [ /Jahresturnusablesung] Drehstromzähler 4,16 EDL 21- Zähler 4,16 Schaltgerät 2,94 Maximumzähler 15,00 Entnahmen mit Lastgangzählung Jahresentgelte [ /Jahr] Hochspannung tägliche Datenbereitstellung 530,00 Umspannung Hochspannung/Mittelspannung tägliche Datenbereitstellung 350,00 Mittelspannung tägliche Datenbereitstellung 350,00 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung tägliche Datenbereitstellung 300,00 Niederspannung tägliche Datenbereitstellung 300,00 Seite 10 von 13

Preisblatt 9 Entgelt für Messstellenbetrieb Entnahmen ohne Lastgangzählung in Niederspannung Jahresentgelte [ /Jahr] Drehstromzähler 10,00 EDL 21-Zähler 10,00 Schaltgerät 17,42 Wandlersatz 38,70 Maximumzähler 45,00 Festnetz-Modem 38,00 Funk-Modem (z.b. GSM)* 80,00 Entnahmen mit Lastgangzählung Jahresentgelte [ /Jahr] Hochspannung 612,00 Umspannung Hochspannung/Mittelspannung 292,00 Mittelspannung 292,00 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 190,00 Niederspannung 190,00 Funk-Modem (z.b. GSM)* 80,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) 139,00 Niederspannung (einschl. Umspannung MS/NS) 38,70 Preisabschlag für alle Spannungsebenen (HS / MS / NS) kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 38,00 *Sofern durch den Netzkunden kein Datenanschluss analoger Telekommunikationsanschluss an der Zähleinrichtung zur Verfügung gestellt wird, besteht die Möglichkeit den Datenanschluss über ein GSM-Modem entgeltpflichtig durch den Netzbetreiber realisieren zu lassen. Seite 11 von 13

Preisblatt 10 Entgelt für Abrechnung Entnahmen ohne Lastgangzählung in Niederspannung Jahresentgelte [ /Jahresturnusabrechnung] Drehstromzähler 12,00 EDL 21-Zähler 12,00 Maximumzähler 15,00 Entnahmen mit Lastgangzählung Jahresentgelte [ /Jahr] Hochspannung 220,00 Umspannung Hochspannung/Mittelspannung 220,00 Mittelspannung 220,00 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 220,00 Niederspannung 220,00 Seite 12 von 13

Preisblatt 11 Entgelt für weitere Dienstleistungen Dienstleistungen Entgelt [ ] Extraablesung 25,00 Extraabrechnung 25,00 Vom Standard abweichende Datenbereitstellung Niederspannung ohne Lastgangzählung: Unterbrechung/ Wiederherstellung des Anschlusses/ der Anschlussnutzung* Niederspannung mit Lastgangzählung: Unterbrechung/ Wiederherstellung des Anschlusses/ der Anschlussnutzung Nach Aufwand 45,50 80,00 Niederspannung: Inkasso Außendienst* 45,50 Mittel- und Hochspannung: Unterbrechung/ Wiederherstellung des Anschlusses/ der Anschlussnutzung Mittel- und Hochspannung: Inkasso Außendienst Nach Aufwand Nach Aufwand Mahngebühr je Mahnung 3,50 *Die Entgelte werden auch erhoben, wenn die Durchführung der Dienstleistung nicht erfolgreich war. Die Entgelte für Unterbrechung / Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung gelten für Werktage von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Zuschlag in Höhe von 30,68 erhoben. Seite 13 von 13