Vertrag für die Betreuung durch den für Schüler der Münchhausen-Schule, Rodgau zwischen, gesetzlich vertreten durch, wohnhaft, - nachfolgend als Vertragspartner bezeichnet dem Förderverein der Münchhausen Schule e.v., vertreten durch den Vorstand, Alfred- Delp- Straße 2-12, 63110 Rodgau und - nachfolgend als Verein bezeichnet- 1. Aufnahme des Kindes; Betreuungszeiten (Vorname, Name, Klasse) wird mit Wirkung des ersten Schultages in die Betreuung des Vereins aufgenommen und gemäß den im Anmeldeformular (Anlage 1) von dem Vertragspartner gewählten Zeiten betreut. Der Betreuungsvertrag für Kinder der Vorklasse und der ersten Klasse verlängert sich automatisch für das jeweils nachfolgende Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens, ohne besondere Kündigung, zum Ende der Sommerferien des zweiten Schuljahres. Betreuungsverträge der dritten und vierten Klassen verlängern sich nicht automatisch und laufen mit dem Ende der Sommerferien des jeweiligen Schuljahres aus. Die Betreuung findet an Schultagen statt; nicht in den Ferienzeiten, nicht an beweglichen Ferientagen oder an sonstigen Tagen, an denen kein Schulbetrieb stattfindet. Soweit der Verein an diesen Tagen freiwillig Betreuung anbietet, bedarf es einer gesonderten fristgerechten Anmeldung; eine Platzvergabe hierzu erfolgt unabhängig von der Platzvergabe der Betreuung während der Schulzeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Betreuung während dieser Zeiten. Die Teilnahme an einer optional angebotenen Ferienbetreuung ist Gegenstand einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und wird unabhängig von den laufenden Betreuungskosten abgerechnet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung.
Im Rahmen der Betreuung nutzt der Verein die Räumlichkeiten der Münchhausen Schule in der Alfred-Delp-Straße 2-12, Rodgau sowie die schulischen Räume im Christian-Zang-Haus, Schillerstraße 27, Rodgau Die Aufsichtspflicht des Vereins endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Tagesbetreuungszeit. 2. Betreuungsvoraussetzungen Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Betreuungsvertrags sind: die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils des Schülers im Förderverein der Münchhausen Schule e.v. die Vorlage einer schriftlichen Arbeitsbescheinigung der/des Erziehungsberechtigten mit Abgabe dieses Betreuungsvertrages bzw. innerhalb einer vom Verein vorzugebenden Frist. Abgabe des von dem Vertragspartner unterschriebenen Vertrages über die Versorgung des Schülers mit einem warmen Mittagessen; den Anbieter des warmen Essens gibt die Münchhausenschule dem Vertragspartner vor. 3. Betreuungsentgelte Die Betreuungsentgelte, welche sich aus dem jeweils gültigen Anmeldeformular (Anlage 1) ergeben, sind jeweils zum 8. des Monats oder den darauffolgenden Bankarbeitstag, auf das Konto des Vereins bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt Konto Nr.:120 238 258 BLZ: 506 521 24 IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS zu zahlen. Das Bankeinzugsverfahren ist verbindlich. Verzug tritt am 23. eines jeden Monats für das monatlich fällige Entgelt ein. Die Betreuungsentgelte können durch Bestimmung des Vorstands zu Beginn eines Schuljahres oder eines 2. Schulhalbjahres mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten angepasst werden. Voraussetzung ist ein Anpassungsbeschluss über die Höhe der Betreuungsentgelte durch die Mitgliederversammlung des Fördervereines der Münchhausen-Schule e.v...
Wird ein Kind nach Ende der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit abgeholt, ohne dass seitens der Eltern zuvor an den Verein eine Mitteilung erfolgte, so wird eine Vertragsstrafe von 20,00 für jeden Einzelfall zur Zahlung an den Verein fällig. 3a. Arbeitsdienste Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, zwei Arbeitsstunden pro Schuljahr im Verein zu leisten. Die geleisteten Arbeitsstunden sind vom Verein mit einer Unterschrift gegenzuzeichnen. Für nicht geleistete Stunden fallen am Ende des Schuljahres pro Stunde 30,00 an. 4. Krankheit und Fehlen des Kindes Im Falle des Fehlens oder einer Erkrankung des Kindes werden Betreuungskosten nicht zurückerstattet. Das Betreuungsteam ist vom Fehlen des Kindes unverzüglich zu benachrichtigen. Dieses kann telefonisch unter der Telefonnummer 06106/649032 oder per Mail an erfolgen. 5. Mittagstisch Die Teilnahme am Mittagstisch der Schule ist verpflichtend für die betreuten Schüler. Art und Umfang der Leistungen im Rahmen des Mittagstisches regelt ein gesondert von den Eltern zu schließender Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Wird der Verpflegungsvertrag mit diesem gekündigt, so erlischt auch dieser Betreuungsvertrag mit dem Ende des Verpflegungsvertrags. Das Vertragsende mit dem Lieferanten des Mittagsessens ist dem Verein unverzüglich anzuzeigen durch den/die Vertragspartner. Der Verein haftet den Eltern aus keinem Rechtsgrund für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten des Mittagessens aus diesem gesondert zu schließenden Vertrag. 6. Beendigung dieses Vertrages Dieser Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.01. eines Jahres oder 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien durch schriftliche Erklärung ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet in diesen Fällen zum Ende des Schulhalbjahres bzw. zum Ende des Schuljahres. Die Vertragspartner können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn Betreuungsentgelte, auf der
Grundlage dieses Vertrages nebst Anlage 1 von 2 Monatsbeträgen offen sind und nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab erfolgter Mahnung gezahlt werden. Dieser Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das zu betreuende Kind innerhalb eines Schuljahres die Schule wechselt, dieses ist dem Verein vorab (mind. 4 Wochen vor Wechsel) schriftlich mitzuteilen; oder das Kind endgültig von der Betreuung ausgeschlossen wird. Für den Fall, dass der Verein auf Grund ausbleibender Drittmittel nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Steuerberaters nicht mehr in der Lage ist, das Betreuungsangebot im vertraglich vereinbarten Umfang aufrechtzuerhalten, behält sich der Verein ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 28 Tagen vor. Das Recht zur Sonderkündigung durch den Verein erlischt, wenn dieses nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Steuerberaters wie zuvor bei dem Verein ausgeübt wird; als Nachweis der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes gilt das Datum der Versendung der Sonderkündigung. Bei Kündigung des Vertrags vor Vertragsvollzug durch den Vertragspartner wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR erhoben. Es wird dem Vertragspartner nachgelassen den konkreten Schaden des Vereins nachzuweisen und in dieser Höhe zu bezahlen. 7. Verwarnung, Ausschluss Die Aufsicht führende Person behält sich vor, Kinder nach mehrmaligen Verwarnungen zum Wohle der Gemeinschaft abholen zu lassen Die Leitung der Betreuung kann in begründeten Fällen ein Kind vorläufig von der Betreuung ausschließen. Der Vorstand des Fördervereins entscheidet über den endgültigen Ausschluss. Ein Elterngespräch sollte vorab stattfinden. Der/die Erziehungsberechtigte/n sind über den beabsichtigen Ausschluss und den endgültigen Ausschluss umgehend zu informieren.. 8. Sonstiges Der Vertragspartner ist verpflichtet die aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen und bei Veränderungen den Verein unverzüglich schriftlich zu informieren. Eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. 9. Haftung Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Dem Vertragspartner wird der Abschluss einer Kinderunfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung empfohlen. 10. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Datenschutz Der Verein verarbeitet zur Erfüllung dieses Vertrages und seiner Aufgaben personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder und Vertragspartner. Diese Daten werden erhoben, gespeichert, übermittelt, verändert und gelöscht. Mit diesem Vertrag stimmt der Vertragspartner der Erhebung, Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, Übermittlung und Löschung seiner personenbezogenen Daten und der personenbezogenen Daten seines Kindes im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins und dieses Vertrages zu. Sie haben das Recht auf: Auskunft über Ihre gespeicherten Daten Berichtigung Ihrer gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit Sperrung Ihrer Daten Löschung Ihrer Daten Durch diesen Vertrag stimmt der Vertragspartner, sofern er nicht schriftlich widerspricht, der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien, sowohl von ihm, als auch von dem zu betreuenden Kind zu. Sämtliche Urheberrechte aus den von seinem Kind im Rahmen der Betreuung geschaffenen Werken stehen ausschließlich und alleine dem Verein zu. Diese Urheberrechte enden mit der Beendigung dieses Betreuungsvertrages. 11. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Rodgau. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen als solche gekennzeichnet sein und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass die Münchhausenschule Ihre Unterrichtszeiten umstellt/ ändert, behält sich der Verein eine Vertragsänderung/ -anpassung bzgl. den sich daraus ergebenden Betreuungszeiten und Entgelte vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die rechtlich und wirtschaftlich zulässig ist und die inhaltlich der ursprünglichen Bestimmung und dem hier zu regelnden Bereich am Nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Vertragslücke und bei Gesetzesänderungen nach Abschluss dieser Vereinbarung.
SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den, die oben genannte Betreuungsgebühr zum jeweils 08. des Monats oder den darauffolgenden Bankarbeitstag von meinem nachfolgend genannten Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut (kontoführende Stelle) an, die aufgrund dieses Mandats auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in: IBAN: BIC: Sie erkennen unsere Abbuchungen an -der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE80MHS00000409518 und -der Mandatsreferenz: (bitte eintragen: Vorname des Kindes, Nachname, geb., Beispiel: MaxMustermann21062006) Ort und Datum Unterschrift