R+V Lebensversicherung AG Überschussbeteiligung 2017 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2016

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Transkript:

R+V Lebensversicherung AG Überschussbeteiligung 07 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 06

R+V Lebensversicherung AG Raiffeisenplatz, 6589 Wiesbaden, Telefon (06) 5-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden Nr. HRB 769 Anlage zum Geschäftsbericht 06 Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 07

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer I. Entstehung der Überschüsse Lebensversicherungsverträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen und haben über die gesamte Vertragslaufzeit garantierte Beiträge. Um die vertraglich zugesagten Leistungen auf Dauer gewährleisten zu können, müssen Lebensversicherungsunternehmen ihre Beiträge unter vorsichtigen Annahmen kalkulieren. Wirtschaftliches Handeln, über dem Rechnungszins liegende Kapitalerträge und ein günstiger Risikoverlauf führen dann zu Überschüssen, die an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung entstehungsgerecht und zeitnah weitergegeben werden. II. Beteiligung an Bewertungsreserven Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die vorhandenen Reservepuffer geben der Gesellschaft Spielräume, um beispielsweise Engagements an den durch höhere Chancen aber auch Risiken gekennzeichneten Aktienmärkten vorzunehmen. Bei Auszahlung beziehungsweise bei Rentenübergang werden nach VVG insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen die dem Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven zur Hälfte zugeteilt. Die für die Verträge zur Verfügung stehenden Bewertungsreserven werden nach 5 Abs. VVG und den Regelungen des VAG, insbesondere 56 a Abs. und VAG a.f., ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den Verträgen rechnerisch zugeordnet. Positive und negative Bewertungsreserven werden miteinander verrechnet. Dabei wird nach Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nach 6 Mindestzuführungsverordnung und anderen Anlagen getrennt. Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften sind bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie nach VAG überschreiten. III. Ermittlung und Verteilung der Überschüsse und Bewertungsreserven Jede einzelne überschussberechtigte Versicherung erhält Anteile an den oben genannten Überschüssen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwendet werden. Die Höhe dieser Anteilsätze wird vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Bewertungsreserven werden in der Regel monatlich neu ermittelt. Der Vorstand legt unter Berücksichtigung des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars eine Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven ein Jahr im Voraus fest. Falls die einzelvertragliche Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Zuteilungszeitpunkt niedriger als die deklarierte Mindestbeteiligung ist, wird diese entsprechend um den Differenzbetrag bis zur Mindestbeteiligung erhöht. Dieses Vorgehen sichert die Beteiligung an den Bewertungsreserven unabhängig von kurzfristigen, unterjährigen Schwankungen am Kapitalmarkt bis zu einem bestimmten Niveau. Über die Anforderungen aus dem VVG hinaus wird somit auch dem Ziel der Kontinuität Rechnung getragen.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Systematik, nach der die Überschüsse den Versicherungsverträgen zugeteilt werden, ist im Geschäftsplan beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Abhängig von der Vertragsgestaltung kommen unterschiedliche Überschussbeteiligungssysteme zur Anwendung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Verträge verursachungsorientiert in dem Maße an den Überschüssen beteiligt werden, wie sie zu deren Entstehung beigetragen haben. IV. Überschussbeteiligung für Verträge der R+V Lebensversicherung AG ohne den Teilbestand der ehemaligen KRAVAG-LEBEN Versicherungs-AG für das Geschäftsjahr 07 Für das in 07 beginnende Versicherungsjahr bei fondsgebundenen Versicherungen für das Geschäftsjahr 07 hat der Vorstand die unten aufgeführten Überschussanteilsätze festgelegt.

5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer A. Kapitalbildende Lebensversicherungen Laufende Überschussbeteiligung. Kapitalbildende Lebensversicherungen.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN VOR 000 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in der maßgeblichen Versicherungssumme in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 87, 87 G und 87 VG Männer 0,0 0,00 Frauen 0,00 0,00 90 Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 90 G Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 90 VG Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 95, 95 S Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 95 G ) Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 95 VG Männer 0,00 0,00 Frauen 0,00 0,00 ) Nur für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung in variabler Höhe wird kein Grundüberschussanteil gewährt. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. Im 95 erhalten Versicherungen mit laufender Beitragszahlung mit einer Versicherungssumme ab 5.9 ab dem zweiten Versicherungsjahr zusätzlich 0,00 der maßgeblichen Versicherungssumme.

6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 000 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des maßgeblichen in % des überschussberechtigten in % des überschussberechtigten Jahresbeitrags ) Risikobeitrags 5 ) 6 ) Deckungskapitals 00G 0,70 ) 0,00 0,00 00SG 0,70 0,00 0,00 00FG, 00XG,0 0,00 0,00 00VG 0,50 5,00 0,00 00VBG 0,70 0,00 0,00 00GE, 00FGE, 00XGE 0,00 0,00 0G 0,70 ) 0,00 0,00 0SG 0,70 0,00 0,00 0FG, 0XG,0 0,00 0,00 0VBG 0,70 0,00 0,00 0GE, 0FGE 0,00 0,00 07G 0,70 ) 0,00 0,5 07SG 0,70 0,00 0,5 07FG,0 0,00 0,5 07GE, 07FGE 0.0.007-0..007 0,00 0,5 ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten und Ratenzuschlägen. ) Zusätzlich 0,00 % für den 600 EUR übersteigenden Beitragsteil. 5 ) Mit Ausnahme des es 00VG fällt dieser Überschussanteilsatz linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. Bei dem 00VG bleibt der Satz konstant. 6 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen.

7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des in % des maßgeblichen überschussberechtigten in % des Jahresbeitrags ) Risikobeitrags 5 ) 6 ) überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < ) FG,0 0,00 0,80 0,90 FG, XG,0 0,00 0,80 0,90 G 0,00 0,80 7 ) 0,90 7 ) SG 0,00 0,80 7 ) 0,90 7 ) FGN, XGN 0,00 0,80 7 ) 0,90 7 ) GE, FGE, SGE, XGE 0.0.0-0.06.0 0,00 0,85 7 ) 8 ) 0.07.0-0.0.05 0,00 0,85 7 ) 9 ) sonst ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten. ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. 5 ) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. 6 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen. 7) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 8 mit 0 %, 5 %, 5 %, 5 %, 5 %. 9 mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %.

8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des in % des in % des maßgeblichen überschussberechtigten überschussberechtigten Jahresbeitrags ) Risikobeitrags ) 5 ) Deckungskapitals 5XGL,0 0,00,0 5FGL,0 0,00,50 5GE, 5SGE, 5XGE 0.0.05-0.09.06 0,00,5 6 ) 7 ) 0.0.06-0..06 0,00,5 6 ) 8 ) 0.0.07-0.0 07 0,00,65 6 ) 8 ) 5FGE 0.0.05-0.09.06 0,00,5 6 ) 7 ) 0.0.06-0..06 0,00,5 6 ) 8 ) 0.0.07-0.0 07 0,00,75 6 ) 8 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten. ) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. 5 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen. 6 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 7 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %. 8 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %.

9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer..5 VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 07 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des in % des in % des maßgeblichen überschussberechtigten überschussberechtigten Jahresbeitrags ) Risikobeitrags ) 5 ) Deckungskapitals 7XGL,0 0,00,80 7FGL,0 0,00,90 7GE, 7SGE, 7XGE 0.0.07-0.0.07 0,00,70 6 ) 7 ) 7FGE 0.0.07-0.0.07 0,00,80 6 ) 7 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten. ) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. 5 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen. 6 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,70 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 7 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %.. Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 005 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 05GT, 05GTE, 05GTL, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL 5,00 0,00 07GT, 07GTE, 07GTL, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL 5,00 0,5 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.

0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < ) sonst GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00 0,5 ) 0,5 ) GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00 0,80 5 ) 0,90 5 ) GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00 0,80 5 ) 0,90 5 ) GTE, FGTE, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 5,00 0,85 5 ) GTE, FGTE, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 5,00 0,85 5 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 5 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus... VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < ) 5GT, 5SGT, 5XGT 5,00,0 ),0 ) 5GTL, 5SGTL, 5XGTL Versicherungsbeginne 7 ): 0.0.05-0..06 5,00,0 ) 6 ),0 ) 6 ) 5GTE, 5FGTE, 5XGTE 5,00,5 ) 5GTLE, 5FGTLE, 5XGTLE 0.0.05-0.09.06 5,00,5 ) 5 ) 0.0.06-0..06 5,00,5 ) 8 ) 0.0.07-0.0 07 5,00,65 ) 8 ) sonst ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 5 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %. 6 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 50 %. 7 ) Ist der Versicherungsbeginn kein Jahrestag der Versicherung, so ist der. Jahrestag der Versicherung maßgeblich. 8 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 07 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < ) 7GT, 7SGT, 7XGT 5,00,70 ),80 ) 7GTL, 7SGTL, 7XGTL Versicherungsbeginne 7 ): 0.0.06-0..07 5,00,70 ) 6 ),80 ) 6 ) 7GTE, 7FGTE, 7XGTE 5,00,70 ) 7GTLE, 7FGTLE, 7XGTLE 0.0.07-0.0.07 5,00,70 ) 5 ) sonst ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,70 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 5 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %. 6 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 50 %. 7) Ist der Versicherungsbeginn kein Jahrestag der Versicherung, so ist der. Jahrestag der Versicherung maßgeblich.. GenerationenPlan.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,00 0,00 ) GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,00 0,00 ) GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0.0.0-0.09.0 0,00 0,85 ) ) 0.0.0-0..0 0,00 0,85 ) ) 0.0.0-0.06.0 0,00 0,85 ) ) 0.07.0-0.0.05 0,00 0,85 ) 5 ) ) Deckungskapital: nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode. mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %. mit 5 %, 5 %, 0 %, 0 %, 0 %. mit 0 %, 5 %, 5 %, 5 %, 5 %. 5 mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrags in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5GPE, 5FGPE, 5SGPE, 5XGPE 0.0.05-0.09.06 0,00,5 ) ) 0.0.06-0..06 0,00,5 ) ) 0.0.07-0.0 07 0,00,65 ) ) 7GPE, 7FGPE, 7SGPE, 7XGPE 0.0.07-0.0.07 0,00,70 ) ) ) Deckungskapital: nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode. ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %. ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Versicherungen mit Indexpartizipation.. Beitragsfreie Verträge ohne Leistungsfall VERZINSUNG DES POLICENWERTES Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag..,..,..,.5,.8. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung beitragsfrei ) ohne Leistungsfall an Bewertungsreserven in % des Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) IVT, XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 7IVT, 7XIVT in 08 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet. ) Maßgeblich ist der Vertragszustand am letzten Kalendertag vor dem jeweiligen Versicherungsjahrestag. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 09 endet. Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0.,.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung beitragsfrei ) ohne Leistungsfall an Bewertungsreserven in % des Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) IVT, XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,05 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,05 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet. ) Maßgeblich ist der Vertragszustand am letzten Kalendertag vor dem jeweiligen Versicherungsjahrestag.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag..,..,..,.5,.8. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung beitragsfrei ohne Leistungsfall an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) ) 0,0 ) ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 5 ) 0,0 ) 5 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,90 6 ) 0,0 6 ) 7IVT, 7XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 5 ) 0,0 ) 5 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,90 6 ) 0,0 6 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 06 und vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 06 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 07 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 07 und vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 5 ) Gilt für in 07 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 07 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 6 ) Gilt für in 08 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.

5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0.,.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung beitragsfrei ohne Leistungsfall an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,05 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,05 ) ) 0,0 ) ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,05 ) 0,0 ) 7IVT, 7XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 06 und vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 06 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 07 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.

6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. Beitragspflichtige oder im Leistungsfall beitragsfreie Verträge VERZINSUNG DES POLICENWERTES Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag..,..,..,.5,.8. Überschussanteilsatz beitragsfreipflichtig ) oder Mindestbeteiligung beitragsfrei ) im Leistungsfall an Bewertungsreserven in % des Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) IVT, XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) 7IVT, 7XIVT in 08 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet. ) Maßgeblich ist der Vertragszustand am letzten Kalendertag vor dem jeweiligen Versicherungsjahrestag. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 09 endet. Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0.,.. Überschussanteilsatz beitragsfreipflichtig ) oder Mindestbeteiligung beitragsfrei ) im Leistungsfall an Bewertungsreserven in % des Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) IVT, XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 08 endet. ) Maßgeblich ist der Vertragszustand am letzten Kalendertag vor dem jeweiligen Versicherungsjahrestag.

7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag..,..,..,.5,.8. Überschussanteilsatz beitragsfreipflichtig oder Mindestbeteiligung beitragsfrei im Leistungsfall an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) ) 0,0 ) ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 5 ) 0,0 ) 5 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,60 6 ) 0,0 6 ) 7IVT, 7XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,60 ) 5 ) 0,0 ) 5 ) in 08 beginnendes Versicherungsjahr,60 6 ) 0,0 6 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 06 und vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 06 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 07 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 07 und vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 5 ) Gilt für in 07 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 07 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 6 ) Gilt für in 08 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 08 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.

8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0.,.. Überschussanteilsatz beitragsfreipflichtig oder Mindestbeteiligung beitragsfrei im Leistungsfall an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 5IVT, 5XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) ) 0,0 ) ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) 7IVT, 7XIVT in 06 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) in 07 beginnendes Versicherungsjahr,90 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 06 und vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 06 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 07 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 07 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten... Beitragsverrechnung Überschussanteil für Verträge mit Versicherungsjahrestag..,..,..,.5,.8.,.0.,.. Beitragsverrechnung in % des überschussberechtigten Risikobeitrags IVT, XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr 0,00 5IVT, 5XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr 0,00 7IVT, 7XIVT in 07 beginnendes Versicherungsjahr 0,00

9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Laufzeitbonus Versicherungen, die im Geschäftsjahr 06 ihre 0., 5. oder 0. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten, erhalten den unten aufgeführten Laufzeitbonus zusätzlich zu der jeweiligen Zuteilung. Laufzeitbonus in % des maßgeblichen Deckungskapitals ) bei Zuteilung ) mit der 0. Zuteilung mit der 5. Zuteilung mit der 0. Zuteilung 5GTL, 5SGTL, 5XGTL Versicherungsbeginne ): 0.0.05-0..05,80,00,00 0.0.06-0. 06,85,85,85 5GTLE, 5FGTLE, 5XGTLE, 5GE, 5SGE, 5XGE 0.0.05-0..05 9,5,75,75 0.0.06-0.09.06,0,0,0 0.0.06-0..06,5,5,5 0.0.07-0.0 07 5,65 5,65 5,65 5FGE 0.0.05-0..05 9,75,00,00 0.0.06-0.09.06,5,5,5 0.0.06-0..06,50,50,50 0.0.07-0.0 07 6,00 6,00 6,00 ) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten zehn, fünfzehn bzw. 0 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind. ) Auch wenn der Termin des Ablaufs ein Jahrestag der Versicherung ist. ) Ist der Versicherungsbeginn kein Jahrestag der Versicherung, so ist der. Jahrestag der Versicherung maßgeblich.

0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Laufzeitbonus in % des maßgeblichen Deckungskapitals ) bei Zuteilung ) mit der 0. Zuteilung mit der 5. Zuteilung mit der 0. Zuteilung 7GTL, 7SGTL, 7XGTL Versicherungsbeginne ): 0.0.06-0..07,00,00,00 7GTLE, 7FGTLE, 7XGTLE 0.0.07-0.0.07 6,5 6,5 6,5 7GE, 7SGE, 7XGE 0.0.07-0.0.07 6,5 6,5 6,5 7FGE 0.0.07-0.0.07 6,50 6,50 6,50 ) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten zehn, fünfzehn bzw. 0 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind. ) Auch wenn der Termin des Ablaufs ein Jahrestag der Versicherung ist. ) Ist der Versicherungsbeginn kein Jahrestag der Versicherung, so ist der. Jahrestag der Versicherung maßgeblich. Versicherungen, für die im Geschäftsjahr 06 das., 6. oder. Versicherungsjahr beginnt, erhalten zu Beginn dieses Versicherungsjahres den unten aufgeführten Laufzeitbonus. Laufzeitbonus in % des maßgeblichen Deckungskapitals ) bei Zuteilung zu Beginn des. Versicherungsjahres 6. Versicherungsjahres. Versicherungsjahres 5GPE, 5FGPE, 5SGPE,5XGPE 0.0.05-0..05 9,5,75,75 0.0.06-0.09.06,0,0,0 0.0.06-0..06,5,5,5 0.0.07-0.0 07 5,65 5,65 5,65 7GPE, 7FGPE, 7SGPE,7XGPE 0.0.07-0.0.07 6,5 6,5 6,5 ) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien, die bei den ersten zehn, fünfzehn bzw. 0 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung. Kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen Versicherungen, die ab dem Versicherungsjahrestag 07 und vor dem Versicherungsjahrestag 08 ablaufen, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten -Sätzen der jeweiligen maßgeblichen Versicherungssumme der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß dem Geschäftsplan beziehungsweise den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt. Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr beginnende Versicherungsjahr 00 998 99 989 987 98 98 96 958 008 00 00 997 99 99 988 986 98 98 96 7 ) ) Männer,000,000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,000 5,0000 5,0000 8,0000,000 Frauen 5,8000 7,0000 8,6000 9,000 9,000 9,000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000,000 9 ) ) Männer,0000 5,000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 6,000 5,0000 5,0000 8,0000,000 Frauen 6,6000 7,8000 9,000 9,000 9,000 9,000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000,000 ) ) Männer,000,000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,000 5,0000 5,0000 8,0000,0000 Frauen 5,8000 7,0000 8,6000 9,000 9,000 9,000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000,0000 7 ), 87 bis zum. VJ ),6000,000,0000,0000,0000,000,000,0000 6,000 ab dem. VJ ),000,000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 5,000,0000 6,000 7 G ), 87 G bis zum. VJ ),000,0000,0000,0000,0000,000,000,0000 6,000 ab dem. VJ ),0000 5,000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 5,000,0000 6,000 7 VG ) bis zum. VJ ),000,8000,6000,6000,0000,000,000,0000 6,000 ab dem. VJ ),8000,0000 5,6000 6,000 6,000 6,8000 6,8000 5,000,0000 6,000 87 VG bis zum. VJ ) 0,8000,000,000,6000,0000,000 ab dem. VJ ),000,6000 5,000 6,0000 6,000 6,8000 6,8000 90 ), 90 VG ),0000,000,8000 5,6000 5,6000 5,6000 90 G ),8000,0000 5,6000 5,6000 5,6000 5,6000 95 ), 95 S ), 95 VG ),000,6000,8000 5,6000 95 G ),000,000 5,6000 5,6000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre. ) VJ = Versicherungsjahr. ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Ehemaliger.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr 06 /0 0 /00 009 07 05 0 /0 /0 /00 /00 87 0,0000,8800,6800,6800,90,6800,000 87 G 0,0000,600,600,600,6800,6000,0000 87 VG 0,0000,00,000,000,080,7600,000 90 ), 90 VG ) 0,0000 0,0000 0,0000,6800,800,00,0000 90 G ) 0,0000 0,0000 0,0000,600,5760,0,8000 95 ), 95 S ), 95 VG ) 0,0000 0,0000 0,0000,000,080,7600,000 95 G ) 0,0000 0,0000 0,0000,6800,90,6800,000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. /0 0 /00 00 000 07 06 05 0 /0 /00 /00 00 00 00G, 00GE, 00SG, 00FG, 00FGE, 00XG, 00XGE, 00VBG 0,0000 0,0000 0,0000,600,6800,6000,0000 5,6000 7,000 00VG 0,0000 0,0000 0,0000,000,080,7600,000,0000 5,6000 0G, 0SG, 0FG, 0XG, 0VBG 0,0000,0800,800,500,860,80,000 0GE, 0FGE 0.0.00-0..005 0,0000,0800,800,500,860,80,000 0.0.006-0..006 0,0000,0800,800,500,860,80 0,000 05GT, 05GTL, 05GTE, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL 0,0000,0800,800,500,860,80,000 07G, 07SG, 07FG, 07GE, 07FGE, 07GT, 07GTL, 07GTE, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL,900,000,8800,000,60 5,500,8000 GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL,900,000,8800,000,60 FG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE,0000,500,000,00,700 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. /0 0 07 06 05 /0 /0 FG, XG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE,0000,500,000,00,700 G, SG, FGN, XGN, GE, SGE, FGE, XGE,8000,800,600 5,8800 5XGL, 5FGL, 5GT, 5SGT, 5XGT, 5GTL, 5SGTL, 5XGTL, 5GTE, 5XGTE, 5FGTE, 5GTLE, 5XGTLE, 5FGTLE,00,900,800,800 5GE, 5SGE, 5FGE, 5XGE,00,900,700,700 7XGL, 7FGL, 7GT, 7SGT, 7XGT, 7GTL, 7SGTL, 7XGTL, 7GTE, 7XGTE, 7FGTE, 7GTLE, 7XGTLE, 7FGTLE,800,800 7GE, 7SGE, 7FGE, 7XGE,00,00 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. GenerationenPlan Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 07 und vor dem Versicherungsjahrestag 08 vertragsgemäß oder vorzeitig durch Rückkauf, Übertragung oder Tod endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode aus den aufgeführten -Sätzen des in den jeweiligen Jahren vorhandenen Deckungskapitals, das auch Bezugsgröße für die Verzinsung mit dem Rechnungszins war. Bei Rückkauf werden die Schlussüberschüsse gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt. Schlussüberschussbeteiligung in des maßgeblichen Deckungskapitals für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) /0 /0 0 07 06 05 /0 /0 /0 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,600,800 7,00 8,000 9,600 6,00 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 5,600 8,000 8,800 8,000 9,600 6,00 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,80,80,00,800,800,800 5GPE, 5SGPE, 5FGPE, 5XGPE,80,80,00,00 7GPE, 7SGPE, 7FGPE, 7XGPE,80,80 ) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.

5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen Für Versicherungen, die ab dem Versicherungsjahrestag 07 und vor dem Versicherungsjahrestag 08 ablaufen, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten -Sätzen der jeweiligen maßgeblichen Versicherungssumme der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß dem Geschäftsplan beziehungsweise den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr beginnende Versicherungsjahr 00 998 99 989 987 98 98 96 958 008 00 00 997 99 99 988 986 98 98 96 7 ) ) Männer 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000 0,6000 Frauen,500,7500,500,500,500,500,500,500,500,0000 0,6000 9 ) ) Männer,0000,000,7000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000 0,6000 Frauen,6500,9500,500,500,500,500,500,500,500,0000 0,6000 ) ) Männer 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000,0000 Frauen,500,7500,500,500,500,500,500,500,500,0000,0000 7 ), 87 bis zum. VJ ) 0,000 0,8000,0000,0000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ) 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,7000,000,0000,6000 7 G ), 87 G bis zum. VJ ) 0,6000,0000,0000,0000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ),0000,000,7000,7000,7000,7000,7000,000,0000,6000 7 VG ) bis zum. VJ ) 0,000 0,7000 0,9000 0,9000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ) 0,7000,0000,000,6000,6000,7000,7000,000,0000,6000 87 VG bis zum. VJ ) 0,000 0,6000 0,8000 0,9000,0000 0,8000 ab dem. VJ ) 0,6000 0,9000,000,5000,6000,7000,7000 90 ), 90 VG ) 0,5000 0,8000,000,000,000,000 90 G ) 0,7000,0000,000,000,000,000 95 ), 95 S ), 95 VG ) 0,6000 0,9000,000,000 95 G ) 0,8000,000,000,000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre. ) VJ = Versicherungsjahr. ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Ehemaliger.

6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr 06 /0 0 /00 009 07 05 0 /0 /0 /00 /00 87 0,0000 0,700 0,6700 0,6700 0,760 0,900 0,8000 87 G 0,0000 0,5900 0,800 0,800 0,900,500,0000 87 VG 0,0000 0,600 0,500 0,500 0,550 0,6900 0,6000 90 ), 90 VG ) 0,0000 0,0000 0,0000 0,00 0,600 0,5760 0,5000 90 G ) 0,0000 0,0000 0,0000 0,5900 0,60 0,8060 0,7000 95 ), 95 S ), 95 VG ) 0,0000 0,0000 0,0000 0,500 0,550 0,6900 0,6000 95 G ) 0,0000 0,0000 0,0000 0,6700 0,760 0,900 0,8000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer.

7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. /0 0 /00 00 000 07 06 05 0 /0 /00 /00 00 00 00G, 00GE, 00SG, 00FG, 00FGE, 00XG, 00XGE, 00VBG 0,0000 0,0000 0,0000 0,800 0,900,500,0000,000,8000 00VG 0,0000 0,0000 0,0000 0,500 0,550 0,6900 0,6000,0000,000 0G, 0SG, 0FG, 0XG, 0VBG 0,0000 0,500 0,600 0,8800 0,9660,080,0500 0GE, 0FGE 0.0.00-0..005 0,0000 0,500 0,600 0,8800 0,9660,080,0500 0.0.006-0..006 0,0000 0,500 0,600 0,8800 0,9660,080,6000 05GT, 05GTL, 05GTE, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL 0,0000 0,500 0,600 0,8800 0,9660,080,0500 07G, 07SG, 07FG, 07GE, 07FGE, 07GT, 07GTL, 07GTE, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL 0,800 0,6000 0,700,000,00,800,000 GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 0,800 0,6000 0,700,000,00 FG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 0,5000 0,600 0,7600,0800,800 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.

8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. /0 0 07 06 05 /0 /0 FG, XG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 0,5000 0,600 0,7600,0800,800 G, SG, FGN, XGN, GE, SGE, FGE, XGE 0,7000 0,8700,000,700 5XGL, 5FGL, 5GT, 5SGT, 5XGT, 5GTL, 5SGTL, 5XGTL, 5GTE, 5XGTE, 5FGTE, 5GTLE, 5XGTLE, 5FGTLE 0,5800 0,700 0,8700 0,8700 5GE, 5SGE, 5FGE, 5XGE 0,7800 0,9800,800,800 7XGL, 7FGL, 7GT, 7SGT, 7XGT, 7GTL, 7SGTL, 7XGTL, 7GTE, 7XGTE, 7FGTE, 7GTLE, 7XGTLE, 7FGTLE 0,600 0,600 7GE, 7SGE, 7FGE, 7XGE 0,800 0,800 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.. GenerationenPlan Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 07 und vor dem Versicherungsjahrestag 08 vertragsgemäß oder vorzeitig durch Rückkauf, Übertragung oder Tod endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode aus den aufgeführten -Sätzen des in den jeweiligen Jahren vorhandenen Deckungskapitals, das auch Bezugsgröße für die Verzinsung mit dem Rechnungszins war. Bei Rückkauf ergibt sich die Mindestbeteiligung gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in des maßgeblichen Deckungskapitals für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) /0 /0 0 07 06 05 /0 /0 /0 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,000,000,8000,0000,000,6000 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,000,0000,000,0000,000,6000 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,5700 0,700 0,8500,000,000,000 5GPE, 5SGPE, 5FGPE, 5XGPE 0,5700 0,700 0,8500 0,8500 7GPE, 7SGPE, 7FGPE, 7XGPE 0,5700 0,5700 ) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.

9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer B. Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherungen mit Versicherungsbeginn bis 98 Schlusszahlung in % des überschussberechtigten Beitrags 7 R Männer 59,00 Frauen 67,00 Risikolebensversicherungen mit Versicherungsbeginn ab 98. Ohne Tarife auf verbundene Leben.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 98 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 8 R Männer 50,00 50,00 Frauen,00 60,00 90 R 7,00 6,00 0,00 90 RB,00 95 R Männer,00 60,00 0,00 Frauen 50,00 50,00 0,00 98 RB Männer 8,00 Frauen 0,00 00R, 00FR Männer,00 5,00 0,00 Frauen 8,00 5,00 0,00 0 RB Männer 9,00 Frauen 9,00 0R, 0FR Männer,00 5,00 0,00 Frauen 8,00 5,00 0,00 06RA Männer 0,00 Frauen 0,00 07R, 07SR, 07FR, 07XR Männer,00 5,00 0,0 Frauen 8,00 5,00 0,0 07PFRGE Männer,00 5,00 0,0 Frauen 8,00 5,00 0,0 08RA Männer 5,00 Frauen 5,00 08RB Männer,00 Frauen,00 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.

0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 009 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 09RGI Männer,00 5,00 Frauen 8,00 5,00 0FRC Männer 5,00 Frauen 5,00 R, SR, FR, XR Männer 67,00 0,00 0,0 Frauen 67,00 0,00 0,0 RGI Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 FRC Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 PFRGE Männer 67,00 0,00 0,0 Frauen 67,00 0,00 0,0 RA Männer 5,00 Frauen 5,00 R, SR, FR, XR Männer 67,00 0,00 0,80 Frauen 67,00 0,00 0,80 RGI Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 FRC Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 PFRGE Männer 67,00 0,00 0,80 Frauen 67,00 0,00 0,80 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals RA 0,00 RB 6,00 RAC 0,00 R, SR, FR, XR 67,00 0,00 0,80 RGI 67,00 0,00 FRC 67,00 0,00 PFRGE 67,00 0,00 0,80 5R, 5SR, 5FR, 5XR 67,00 0,00,0 5RGI 67,00 0,00 5FRC 67,00 0,00 5PFRGE 67,00 0,00,0 7R, 7SR, 7FR, 7XR 67,00 0,00,65 7RGI 67,00 0,00 7FRC 67,00 0,00 7PFRGE 67,00 0,00,65 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Nur Tarife auf verbundene Leben Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 95 R Männer ),00 60,00 0,00 Frauen ) 86,00 55,00 0,00 00R Männer ),00 5,00 0,00 Frauen ) 00,00 0,00 0,00 0 R Männer ),00 5,00 0,00 Frauen ) 00,00 0,00 0,00 07 R, 07 SR Männer ),00 5,00 0,0 Frauen ) 00,00 0,00 0,0 09RGI Männer ),00 5,00 Frauen ) 00,00 0,00 R, SR Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 RGI Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 R, SR Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 RGI Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 R, SR, XR 67,00 0,00 RGI 67,00 0,00 5R, 5SR, 5XR 67,00 0,00 5RGI 67,00 0,00 7R, 7SR, 7XR 67,00 0,00 7RGI 67,00 0,00 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung. ) Ausschließlich männliche Versicherte. ) Mindestens eine weibliche Versicherte.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer C. Leibrentenversicherungen Laufende Überschussbeteiligung. Rentenversicherungen mit Beginn bis 99.. VERSICHERUNGEN IN DER AUFSCHUBZEIT jährlicher Überschussanteil in % des in % des in % des überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten Beitrags ) ) Beitrags ) ) Deckungskapitals ) LR und LRE 6,00 0,00 0,00 ) Nur für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung. ) Ab dem dritten Versicherungsjahr. ) Erstmals zu Beginn des vierten Versicherungsjahres, für jedes weitere Beitragszahlungsjahr um diesen Anteilsatz steigend. ) Nur für beitragsfreie Versicherungen... VERSICHERUNGEN IM RENTENBEZUG Rentenbeginn vor 997 997 998 ab 999 in % des überschussberechtigten Deckungskapitals LR und LRE 0,0 0,0 0,0 0,0. Rentenversicherungen mit Beginn ab 99.. VERSICHERUNGEN IN DER AUFSCHUBZEIT Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 9 L, 9 LE 0,00.. VERSICHERUNGEN IM RENTENBEZUG Rentenbeginn vor 997 997-00 ab 00 in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 9 L 0,0 0,0 0,0 9 LE 0,0 0,0 0,0 9 LSE 0,0 ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Rentenversicherungen mit Beginn ab 995 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 95 L, 95 LS, 95 LG, 97 FL, 95 LE, 97 FLE 0,00 ) 0,0 95 LSE, 95 SLSE, 97 FLSE 0,0 ) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Frühestens zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Rentenbonus zu den Tarifen L, SL, GL, FL und XL: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Rentenbonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.. Rentenversicherungen mit Beginn ab 000 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 00L ), 00SL ), 00FL ), 00XL ), 00LE ), 00SLE ), 00FLE ), 00XLE ) 0,00 0,0 00LU ) 0,00 0,0 00LSE, 00SLSE, 00FLSE 0,0 00LSU 0,0 ) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Aufschubzeit: Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Erlebensfallbonus zu den Tarifen L, SL, XL, und FL: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Erlebensfallbonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 00L, 00SL, 00FL bzw. 00XL.

5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.5 Rentenversicherungen mit Beginn ab 00 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 0L, 0SL, 0FL, 0XL 0,00 ) 0,5 0LE ), 0SLE ), 0FLE ), 0XLE ) 0,00 ) 0,5 0LSE, 0SLSE, 0FLSE 0,5 0LSU 0,5 ) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus zu den Tarifen L, SL, XL, FL, LE, SLE, XLE und FLE: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus zu den Tarifen LH, SLH, XLH und FLH: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 0L, 0SL, 0FL bzw. 0XL..6 Rentenversicherungen mit Beginn ab 005.6. RENTENVERSICHERUNGEN Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 05L, 05SL, 05FL, 05XL 0,00 ) 0,65 05LE ), 05SLE ), 05FLE ), 05XLE ) 0,00 ) 0,65 05ULE 5 ) 0,00 ) 0,65 05LSE, 05SLSE, 05FLSE 0,65 05LSV 0,65 ) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus mit Todesfallleistung : 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 05L, 05SL, 05FL bzw. 05XL. 5 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden in dem 05LE geführt.