Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10

Ähnliche Dokumente
Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10. Elterninformationsveranstaltung an der FALS Solingen, den

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10. Realschule Kastanienallee

Informationen zur Abschlussprüfung 2016

Leitfaden durch die Zentralen Abschlussprüfungen

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr

Informationen zur Durchführung der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10

Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien

Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Freien Waldorfschulen (WaldorfVO).

Neue Schule Wolfsburg Fragen und Antworten rund um das Thema Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I

Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I).* Vom 9. Juli 2012.

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt)

Abschlussprüfung 2015

1 Ziel der Prüfung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben.

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I)

3 Abschlussvergabe ( 1 ) Die Abschlüsse nach 2 werden durch das Bestehen einer Prüfung erworben. Die Prüfungsleistung

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Information der Schülerinnen und Schüler über den Ablauf der Abiturprüfung

Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen - SOMIAP

Informationsabend IHR-Abschlussklassen

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I. Vom 20. Juli Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Abschlüsse

223 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

Abschlussprüfung Häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung

Die Abiturprüfung an der CJD Christophorusschule Königswinter

Staatliche Realschule Zirndorf

Städtische Gesamtschule Solingen Fachkonferenz Englisch

Abiturprüfung ab dem Jahr 2014

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Abschluss der Sek. I. Elternversammlung der 9. Klassen. Zentrale Informationsveranstaltung

Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Abschnitt 2 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Einbringungsmöglichkeiten von Instrumentalleistungen in die Zensurengebung der allgemein bildenden Schulen

I n h a l t s ü b e r s i c h t. E r s t e r T e i l Abschlüsse an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Klassenpflegschaft 10c

nichtamtliche Fassung

Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen

Hinweise zur Abschlussprüfung

Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung. Stellwerk 8. Rahmenbedingungen zur Durchführung 2015 Kanton Thurgau

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg

Landesverordnung über Realschulen Entwurfsfassung vom

ASekVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien des Landes Baden-Württemberg

Abschlüsse der Gesamtschule am Ende der Klasse 10

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:

Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Zielsetzung. n Anforderungsniveau sichern. n Leistungen vergleichbar machen. n Rückmeldung über Unterrichtserfolg geben

Seite 1 Abschlussprüfung Realschule

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule können folgende Abschlüsse erreichen:

Vom 10. August GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr

Regelungen zur Fachhochschulreifeprüfung

A b i t u r p r ü f u n g s o r d n u n g für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 26. Mai )

7. Abschnitt Schlussbestimmungen 43 In-Kraft-Treten

SCHULE. gilt sowohl für die Haupt- als auch für die Nachschreibtermine. 2.2 Termine ESA / MSA Herkunftssprachenprüfung

Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch Informationen ( ) 1

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2014

- 1 - mit Vorgaben (kursiv) für deren analoge Anwendung an den Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw)

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Fächern aus Gründen der Unterrichtsversorgung auch zweistündig erteilt werden. Dem Unterricht liegen die entsprechenden Rahmenrichtlinien für das

Einbringungsmöglichkeiten von Instrumentalleistungen in die Zensurengebung der allgemein bildenden Schulen

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Besonderen Lernleistung in der Abiturprüfung"

Gelstertalschule Hundelshausen

Auf Grund von 89 Abs. 1 und 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397) wird verordnet:

Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch Informationen ( ) 1

Gesamtqualifikation und Abiturprüfung

APO-S I (Stand: )

Die Maturität. an der Kantonsschule Wiedikon Zürich. Eine Wegleitung zum MAR

Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2016 an den Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2016

I n h a l t s ü b e r s i c h t. E r s t e r A b s c h n i t t. Abschlüsse im Sekundarbereich I. Z w e i t e r A b s c h n i t t

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Oberstufe Informationsheft des KKG

Zentralabitur 2017 Informatik

ANTRAG ZUR ANERKENNUNG ALS DELE-GYMNASIUM DIPLOME FÜR SPANISCH ALS FREMDSPRACHE (DELE)

s Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen

Durchführung von Abschlussprüfungen am Ende des 9. und 10. Schuljahrgangs

Prüfungen und Abschlüsse

Abschlussverfahren Klasse 10

Zentralabitur 2018 Informatik

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni ,

Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum: Herr Nelson Tel. 6407

Kooperationsvereinbarung. zwischen. dem Beratungs- und Förderzentrum Erich Kästner-Schule Idstein. und der. (allgemeinen Schule)

Gymnasiale Oberstufe am Gymnasium im GHZ. Beratung der Stufe Q

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufen I und II wird geregelt durch:

Informationen für Schüler und Eltern der Freien Waldorfschule Bonn

Informationen zur Einführungsphase (E1, E2) und zur Qualifikationsphase (Q1-Q4) (vgl. OAVO v geändert am )

Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 16/2015

Informationen zur Bachelorarbeit und zum Bachelorseminar in den fakultätsübergreifenden berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen der Professional

Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Elektrotechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg

Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur

Checks und Aufgabensammlung im Bildungsraum Nordwestschweiz

Übergang zu weiterführenden Schulen. Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

Cecilien Gymnasium. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Abiturprüfungen Cecilien-Gymnasium /Bz 1

Transkript:

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen statt. Hier werden die Abläufe und Formalien abgeklärt (z.b. Zweitleser, download der Materialien, Aufsichten etc.) Prüfungszeiträume Die Termine werden zu Anfang des Schuljahres durch die Koordinatoren bekannt gegeben. Für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben sind die folgenden Bearbeitungszeiten vorgesehen: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ "10A ) Deutsch 125 Minuten Mathematik 90 Minuten Englisch 90 Minuten Mittlerer Schulabschluss (Typ "10B ): Deutsch 150 Minuten Mathematik 120 Minuten Fremdsprache 120 Minuten Zusätzlich werden den Schülern 10 Minuten zur ersten Orientierung (Bonuszeit) gewährt. Für die Prüfung in Deutsch werden noch zusätzlich 10 Minuten als Auswahlzeit im zweiten Prüfungsteil gewährt, da hier zwischen zwei Aufgabenstellungen gewählt werden muss. Die schriftlichen Prüfungen beginnen immer um 9 Uhr. Unter Einbezug des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler nach Ende der Prüfung für den Rest des Tages vom Unterricht freigestellt. Nachteilsausgleich Anträge auf Gewährung von Nachteilsausgleich sind der Schulleitung zu stellen. 1

Ein Nachteilsausgleich wird nur (nach Antrag) gewährt, wenn eine festgestellte Beeinträchtigung des Hörens, Sehens oder diagnostizierte (!) Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) vorliegt. Dyskalkulie wird bei den Prüfungen nicht berücksichtigt. Hilfsmittel Im Fach Deutsch müssen im Prüfungsraum von den Prüflingen Wörterbücher zur deutschen Rechtschreibung einsehbar sein. Im Fach Mathematik sind in beiden Prüfungsteilen Zirkel, Geodreieck, eine im Buchhandel erhältliche Formelsammlung (im Unterricht eingeführt und regelmäßig verwendet) oder die im Internet bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner (im Unterricht eingeführt und regelmäßig verwendet, ohne Einschränkung bzgl. des Funktionsspektrums) als Hilfsmittel zugelassen. Die Fachlehrkraft hat vor der Prüfung bei allen Taschenrechnern einen Speicher-Reset durchzuführen oder sich von der vorgenommenen Löschung des Speichers zu überzeugen. Im Fach Englisch sind keine Wörterbücher zugelassen. Wörterbücher für andere Muttersprachen als Deutsch sind nicht zugelassen. Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (Formelsammlungen, Nachschlagewerke zur deutschen Rechtschreibung) dürfen keine Zusätze, handschriftliche Notizen o. Ä. enthalten. Hiervon muss sich die zuständige Fachlehrkraft vor der Prüfung überzeugen. Sollten sich Hilfen, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, für das Verständnis einer Aufgabe als unverzichtbar erweisen, werden diese nur von der Fachlehrkraft gegeben und protokolliert. Arbeitspapier Es wird grundsätzlich nur Arbeitspapier der Schule verwendet (auch für Schmierzettel / Zettel für Nebenrechnungen). Für das Fach Mathematik wird kariertes Papier - für die Fächer Deutsch und Englisch liniertes Papier verwendet. Alle Zettel müssen abgegeben werden. 2

Erkrankung, Versäumnis Eine Schülerin oder ein Schüler kann Prüfungen nachholen, die sie oder er wegen einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheit oder aus einem anderen nicht zu vertretenden Grund versäumt hat. In den anderen Fällen wird eine nicht erbrachte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Täuchungsversuch Bei einem Täuchungsversuch gelten die Vorschriften für die Leistungsbewertung ( 6 Absatz 7). Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Aufsichten Die unterrichtenden Fachkollegen beaufsichtigen am Prüfungstag durchgehend die jeweilige Prüfung. Sie sind von Ihren regulären Unterrichtsverpflichtungen freigestellt und werden entsprechend vertreten. Protokolle Die Protokolle werden rechtzeitig von den Koordinatoren zur Verfügung gestellt. Die Protokolle sind (genau wie Arbeiten selber) 10 Jahre aufzubewahren. Korrekturen/Bewertung Korrekturen werden von Fachkollegen vorgenommen. Die Zweitleser werden vor Beginn der Prüfungen festgelegt. Die Bewertung der Prüfungen ist den Lehrerunterlagen für das jeweilige Fach zu entnehmen. 3

Mündliche Prüfungen (im Rahmen der ZP) (Die mündlichen Nachprüfungen im Rahmen der Zentralen Prüfungen sind nicht zu verwechseln mit den Nachprüfungen für die Abschlüsse Typ 10A / 10B). Nachprüfungen im Rahmen der ZP sind ausschließlich Abweichprüfungen. Eine mündliche Prüfung muss stattfinden, wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um drei Noten voneinander abweichen ( 32 Abs. 3 APO-S I). Eine mündliche Prüfung kann auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers durchgeführt werden, wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um zwei Noten voneinander abweichen ( 32 Abs. 2 APO-S I). Mündliche Prüfungen finden in den Prüfungsfächern ausschließlich als Abweichungsprüfungen unter folgenden Bedingungen statt: Stimmen Vornote und Prüfungsnote (Note der schriftlichen Prüfung) überein, ist diese Note auch die Abschlussnote. Weichen Vornote und Prüfungsnote um eine Note voneinander ab, so legt die Fachlehrkraft die Abschlussnote in Abstimmung mit der Lehrkraft fest, die die Zweitkorrektur übernimmt. Dies kann sowohl die bessere als auch die schlechtere Note sein. Wenn die Vornote und Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen, kann auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt werden ( 32 Abs. 2 APO-S I). Schülerinnen und Schüler, die sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen wollen, sind entsprechend zu beraten und müssen schriftlich in der Regel durch ihre Erziehungsberechtigten für die Prüfung angemeldet werden. Die Schule setzt einen Termin fest, bis zu dem die Anmeldungen zur mündlichen Prüfung erfolgt sein müssen. Dieser Termin ist so zu wählen, dass die Anmeldungen spätestens drei Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungen erfolgen. Alle mündlichen Prüfungen müssen bis spätestens zu dem in der Anlage Terminübersicht der ZP10-Verfügung genannten Termin abgeschlossen sein. In Anlage 4 der ZP10-Verfügung (s. o.) wird ein entsprechendes Anmeldeformular zur Verfügung gestellt. 4

Bei einer Abweichung um mindestens drei Noten muss in jedem Fall eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden ( 32 Abs. 3 APO-S I). Für den Fall einer mündlichen Nachprüfung wird ein Fachprüfungsausschuss gebildet. Dort wird das detaillierte Vorgehen festgelegt. Teilnehmer des Fachprüfungsausschusses: Schulleiter/Schulleiterin (oder eine von ihm/ihr beauftragte Lehrperson), Fachlehrer/Fachlehrerin und eine weitere von der Schulleitung benannte Lehrkraft. Bildung der Vornote/Abschlussnote In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden die Abschlussnoten je zur Hälfte aus der Vornote und der Note der schriftlichen Prüfung gebildet. Die Vornote erfasst die in der Klasse 10 erbrachten Leistungen. Sie wird nicht arithmetisch ermittelt. Vielmehr berücksichtigt sie die Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Verlauf der gesamten Klasse 10 bis zum Zeitpunkt der Festlegung. Dieser Zeitpunkt liegt vor dem Termin für die mündliche Prüfung ( 30 APO-S I). Im Fall einer mündlichen Abweichungsprüfung gehen die Vornote, die Prüfungsnote (Note der schriftlichen Prüfung) und die Note der mündlichen Prüfung im Verhältnis 5 (Vornote) : 3 (schriftlich) : 2 (mündlich) in die Abschlussnote ein. Ergibt sich in diesem Fall einer mündlichen Prüfung bei der Berechnung der Abschlussnote eine Dezimalstelle, so ist bis zur Dezimalstelle "5" (einschließlich) die bessere Note, in allen anderen Fällen die schlechtere Note als Abschlussnote festzusetzen. Evaluation Nach den Prüfungen sind die Vornoten, Prüfungsnoten und Abschlussnoten an Herrn Bewier per E-Mail zu schicken. Die Ergebnisse werden an die Fachkonferenzen weitergeleitet und müssen zentral beim Ministerium eingegeben werden. 5