Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname
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- Ernst Hofmeister
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1 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 151) nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.
2 Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1:2 gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.
3 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat gem. 43 Abs. 2 SchulG mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 (NBl. MBF. Schl.-H. S. 146), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 165), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.
4 Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)
5 Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 151) nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben. Naturwissenschaften Biologie Physik Chemie Gesellschaftswissenschaften Geschichte Geographie Religion / Philosophie Naturwissenschaften 1 Weltkunde 2 Ästhetische Bildung, Sport Kunst Musik Darstellendes Spiel Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Technik Textillehre Verbraucherbildung Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Thema: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet.
6 Seite 2 des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1:2 gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.
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