INHALTSVERZEICHNIS 2016/12. x x. x x x MITTEILUNGEN. x x x Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 5 x x x x Personalnachrichten

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Transkript:

2016/12 09.06.2016 = wichtig für INHALTSVERZEICHNIS APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN Impressum Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat fu r Oberösterreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz 84. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, mit welcher der 3D- Champions Day 2016 am 02.06.2016 in Vöcklabruck zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 2 85. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, mit welcher die Veranstaltung Klingende Bezirkshauptstadt am 28.06.2016 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 2 86. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, vom 02.06.2016 betreffend Schulfreierklärung gemäß 2 Abs 7 Oö Schulzeitgesetz 2 87. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, mit welcher die Schulwettkämpfe der Pflichtschulen des Bezirkes Ried im Innkreis am Freitag, 01.07.2016, für die allgemein bildenden Pflichtschulen der Bildungsregion Ried im Innkreis zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt werden 3 MITTEILUNGEN Ausschreibung Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin HTBLA 4600 Wels, Fischergasse 3 Filmvorführungen für Schüler/innen Empfehlung zum Besuch des Dokumentarfilms Tomorrow Die Welt ist voller Lösungen im Rahmen des Schulunterrichtes in ausgewählten österreichischen Kinos 4 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes 5 Personalnachrichten 6

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 2 RECHTSVORSCHRIFTEN 84. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER "3D-CHAMPIONS DAY 2016" AM 02.06.2016 IN VÖCKLABRUCK ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 23.05.2016 ( 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgf) verordnet: Die Geschäftsstelle Vöcklabruck-Gmunden der RMOÖ GmbH, Krottenseestr. 45, 4810 Gmunden, veranstaltet den "3D-CHAMPIONS-DAY 2016" am 02. 06.2016 von 14.00 18.00 Uhr in der VARENA Vöcklabruck. Bei dieser Veranstaltung präsentieren Schülerinnen und Schülern ihre Projekte, die sie beim 3D Design Wettbewerb eingereicht haben. Gleichzeitig gibt es laufende Interaktionen an den Stationen der kooperierenden Firmen und Darbietungen des Technik Zirkus. Im Anschluss werden an die Sieger des Wettbewerbs die Preise überreicht. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf gegenständliche Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/40-2016) 85. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE VERANSTALTUNG KLINGENDE BEZIRKSHAUPTSTADT AM 28.06.2016 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 23.05.2016 ( 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgf) verordnet: Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf die Kinder- und Jugendchorveranstaltung Klingende Bezirkshauptstadt am 28.06.2016 in Ried im Innkreis für die teilnehmenden Schüler/innen der angemeldeten Chöre sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/42-2016) 86. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 02.06.2016 BETREFFEND SCHULFREIERKLÄRUNG GEMÄß 2 ABS 7 OÖ. SCHULZEITGESETZ Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, BGBl 240/1962 idgf) vom 02.06.2016 aufgrund des 2 Abs 7 OÖ Schulzeitgesetz, LGBl 48/1976 idgf, verordnet: 1 Aufgrund der Hochwassersituation im Bezirk Braunau am Inn wird, zur Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, für die allgemein bildenden Pflichtschulen der Bildungsregion Braunau am Inn Donnerstag, der 02. Juni 2016, schulfrei erklärt.

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 3 2 Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt im Verordnungsblatt des Landesschulrates für OÖ sowie durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Schule. des Landesschulrates für OÖ (404-50/0116-BR-BR/2016) 87. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH MIT WELCHER DIE SCHULWETTKÄMPFE DER PFLICHTSCHULEN DES BEZIRKES RIED IM INNKREIS AM FREITAG, 01.07.2016, FÜR DIE ALLGEMEIN BILDENDEN PFLICHTSCHULEN DER BILDUNGSREGION RIED IM INNKREIS ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WERDEN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 30.05.2016 ( 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgf) verordnet: Für die allgemein bildenden Pflichtschulen der Bildungsregion Ried im Innkreis werden die Schulwettkämpfe der Pflichtschulen des Bezirkes Ried im Innkreis am Freitag, 01.07.2016, von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. des Landesschulrates für OÖ (412-50/32-2016) MITTEILUNGEN AUSSCHREIBUNG ABTEILUNGSVORSTAND/ABTEILUNGSVORSTÄNDIN AN DER HTBLA 4600 WELS, FISCHERGASSE Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4600 Wels, Fischergasse 30, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für Elektrotechnik, Informationstechnologie und Fachschule Elektrotechnik mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter die Schulleitung im Sinne des 51 in Verbindung mit 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden. Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrprais an Schulen nachweisen können. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig: Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Kompetenzen und Prais im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 4 Kompetenzen und Prais in den einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern ( 55 SchUG) Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben Die Gesuche sind bis längstens 2. Juli 2016 unter den üblichen Bedingungen beim zuständigen Landesschulrat, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Für die Abteilungsleitung gebührt zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro 2.382,- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 316,- und Euro 597,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen. Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des 11c Bundes- Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A2-11/2-2016 Herr Dr. Ebner) FILMVORFÜHRUNGEN FÜR SCHÜLER/INNEN EMPFEHLUNG ZUM BESUCH DES DOKUMENTARFILMS TOMORROW DIE WELT IST VOLLER LÖSUNGEN IM RAHMEN DES SCHULUNTERRICHTS IN AUSGEWÄHLTEN ÖSTERREICHISCHEN KINOS Nur noch kurz die Welt retten Nach diesem Motto machen sich Mélanie Laurent und Cyril Dion auf den Weg, um den Menschen zu zeigen, dass jede/r seinen/ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation auf unserem Planeten leisten kann. Empfehlenswert ab der 6. Schulstufe. Kontaktdaten zur Buchung: Die Buchung von Schulvorstellungen erfolgt direkt über den Verleiher Polyfilm. polyfilm Verleih Fr. Stefanie Stejskal T: +(43-1)-581 39 00-20 F: +(43-1)-581 39 00-39 E-Mail: stejskal@polyfilm.at www.polyfilm.at Weitere Informationen, Trailer und Unterrichtsmaterial finden Sie unter: http://www.tomorrow-derfilm.de/ http://www.cineclass.at/tomorrow_info.html Im schulischen Kontet bietet der Film u.a. folgende thematische Anknüpfungspunkte: Politik, Wirtschaft, Globalisierung, Europa, Ökologie, Solidarität, Zukunft, Jugendliche, Umweltschutz, Landwirtschaft, Ernährung.

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 5 Inhalt: Was wäre, wenn jeder von uns dazu beitragen könnte, die Welt zu retten? Als die Schauspielerin Mélanie Laurent und der französische Aktivist Cyril Dion in der Zeitschrift Nature eine Studie lesen, die den wahrscheinlichen Zusammenbruch unserer Zivilisation in den nächsten 40 Jahren voraussagt, wollen sie sich mit diesem Horror-Szenario nicht abfinden. Schnell ist ihnen jedoch klar, dass die bestehenden Ansätze nicht ausreichen, um einen breiten Teil der Bevölkerung zu inspirieren und zum Handeln zu bewegen. Also machen sich die beiden auf den Weg. Sie sprechen mit EpertInnen und besuchen weltweit Projekte und Initiativen, die alternative ökologische, wirtschaftliche und demokratische Ideen verfolgen. Was sie finden, sind Antworten auf die dringendsten Fragen unserer Zeit. Und die Gewissheit, dass es eine andere Geschichte für unsere Zukunft geben kann. Jugendschutz: Nach den Kriterien des Jugendschutzes hat die Jugendmedienkommission des BMBF den Film uneingeschränkt freigegeben und mit einer Positivkennzeichnung als sehr empfehlenswert als Dokumentarfilm ab 10 Jahren versehen. Aus der Beurteilung der Jugendmedienkommission des BMBF: Der Film vermittelt Hoffnung, dass es doch einen Weg gibt, die scheinbar düsteren Zukunftsprognosen nicht Realität werden zu lassen, wenn nur möglichst viele Menschen dazu zu bewegen sind, sich zu engagieren. Besonders für unsere jungen RezipientInnen ist es neben der Flut von Filmen, die ausweglose dystopische Zukunftsbilder zeichnen, eine wahre Wohltat, eine optimistische Dokumentation zu sehen, die einen aus der Angststarre, Gleichgültigkeit oder oft auch Ohnmacht holt und reelle Möglichkeiten aufzeigt, das Ruder noch einmal herumzureißen! Man verlässt den Film mit dem Hochgefühl, dass es noch nicht zu spät ist, etwas zu tun und voll Motivation, einige von den gezeigten Möglichkeiten in die Tat umzusetzen. Auch auf der formalen Ebene besticht der Film durch eine ezellente Kameraführung und eine, die positive Grundstimmung hervorhebende Soundebene. Komplee Themenbereiche werden zudem auf einfache Weise erklärt und somit eignet sich dieser Film hervorragend für jugendliche RezipientInnen. Im Rahmen der Umsetzung der Fächer Biologie und Umweltkunde, Geografie und Wirtschaftskunde, Politische Bildung, Französisch, Englisch, Deutsch sowie Religion und Ethik empfiehlt das Bundesministerium für Bildung und Frauen den Besuch des Films für Schüler und Schülerinnen ab der 6. Schulstufe. (B9-38/9-2016 Herr Mag. Vormayr) VERLEIHUNG DER ÖFFENTLICHKEITSRECHTES Freien Schule St. Georgen des Vereins Selbstbestimmtes Lernen Gewerbestraße 7, 4222 St. Georgen/Gusen davinci-schule Wels der 3F Sozial- und Friedensprojektentwicklungs gemeinnützige GmbH in Wels, Leonardo-Da-Vinci-Weg 1, (B1-1417/3-2016 Frau Köck) (B1-1420/3-2016 Frau Mag. Schwarzmair)

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 6 Internationalen Schule des Schulvereins der Kreuzschwestern in Linz, Aubrunnerweg 43, (B1-1437/2-2016 Frau Mag. Schwarzmair) Freien Schule Kremstal des Vereines Bildungswerkstatt Kremstal in Pettenbach, Magdalenabergstraße 29, (B1-1433/4-2015 Frau Mag. Schwarzmair) PERSONALNACHRICHTEN Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat Frau Prof. OStR Dr. Renate Hofstadler mit Wirksamkeit vom 01. 05. 2016 zur Direktorin an der BHAK/BHAS 4050 Traun, Schulstraße 59, ernannt. Der Herr Bundespräsident hat Herrn FOL i.r. Manfred Pilsz, BRG Linz, Fadingerstraße mit Entschließung vom 29.01.2016 das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich verliehen. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat Frau PSI OSR Eva Zöchling mit Wirksamkeit vom 01. Juni 2016 befristet bis zur endgültigen Nachbesetzung zusätzlich mit den Agenden einer Pflichtschulinspektorin für die Bildungsregion Steyr-Land betraut. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat Dank und Anerkennung ausgesprochen. Frau Erika Dorninger

VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 12/2016 Seite 7 Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern/ Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Dir. HR Mag. Dr. Christian Schacherreiter, BG/BRG Linz, Peuerbachstraße Prof. OStR Mag. Michael Keller, BHAK/BHAS II Wels Prof. Mag. Karin Kyek, BHAK/BHAS II Wels Prof. OStR Mag. Friedrich Roitner, BHAK/BHAS II Wels FOL Ulrike Kappelmüller, BBAKIP Linz, Lederergasse Walter Döcker, SOB Gallneukirchen