Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 ( ) - Seite 88 -

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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 88 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 287), hat die Universität Hildesheim, Fachbereich 1 Erziehungs- und Sozialwissenschaften, gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 37 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 b.) NHG am 09.07.2014 die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie in den Master- Studiengängen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen beschlossen. 1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Evangelische Theologie im Sinne der jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen. (2) Die Studienordnung legt in Verbindung mit den Prüfungsordnungen den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. 2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Evangelische Theologie wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) studiert, nämlich im LHR_EvT01. (2) Ziele des Studiums des Faches Evangelische Theologie in den Master-Studiengängen Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen sind folgende: Die Studierenden orientieren sich im Studium der Evangelischen Theologie über Hauptinhalte, Zentral- und Grenzfragen Evangelischer Theologie und Religionspädagogik im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, gesellschaftlich und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen. Sie erarbeiten sich während des Studiums in ökumenischer Perspektive eine wissenschaftlich fundierte, eigenverantwortbare theologische und religionspädagogische Position, sie sind theologisch und religionspädagogisch sprach- und urteilsfähig. Die Studierenden gestalten didaktisch und theologisch reflektiert religiöse Lehr-Lernprozesse am Lernort Schule, setzen sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophischweltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinander, um gesprächs- und kooperationsfähig zu sein, verknüpfen didaktisch-methodisch reflektiert biblische und kirchliche Traditionen und theologische Problemstellungen mit den Gegenwartsfragen von Kindern und Jugendlichen, bearbeiten ethische Fragestellungen vor dem Hintergrund christlicher Traditionen und im Kontext gegenwärtiger Probleme und gelangen zu einer verantworteten und fundierten ethischen Urteilsbildung, setzen didaktisch-methodisch reflektiert die historische Entwicklung des Christentums in Bezug zu gegenwärtigen Fragen und Problemen, reflektieren ihre eigene Religiosität im Kontext der späteren Berufsrolle,

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 89 - nehmen Kinder und Jugendliche als eigenständige religiöse Subjekte wahr, achten deren Glaubensüberzeugungen und Theologien und bringen sie mit christlichen Traditionen und theologischen Theoriemodellen ins Gespräch. entwickeln ein fachdidaktisches Problembewusstsein, planen während der Praxisphase unter Anleitung Unterricht im Fach Ev. Religion, führen ihn durch und reflektieren ihn kritisch. 3 Prüfungsleistungen / Studienleistungen (1) In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. Ebenfalls um eine Modulprüfung handelt es sich, wenn die Prüfung sich nur auf eine der im Modul belegten Lehrveranstaltung bezieht und in den anderen zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen bewertete, aber unbenotete Studienleistungen gefordert werden. Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundene Prüfungsleistungen handelt es sich um Modulteilprüfungen. Die Modulnote errechnet sich als mit den Anrechnungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. (2) Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist den Modulhandbüchern zu entnehmen. (3) Die konkrete Zuordnung der Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen zu einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erfolgt bei Modulprüfungen durch den Modulbeauftragten oder die Modulbeauftragte, bei Modulteilprüfungen durch den Anbieter bzw. die Anbieterin der entsprechenden Lehrveranstaltung. Die Bekanntgabe der zu erbringenden Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen erfolgt entweder im Vorlesungsverzeichnis oder gesondert zu Beginn der Vorlesungszeit. 4 Studienberatung Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Fach Evangelische Theologie hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch regelmäßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbesondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen. 5 Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. 6 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2014/2015 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie in der Fassung vom 21.06.2010 unter Beachtung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft.

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 90 - (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Evangelische Theologie vor dem 01.10.2014 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am 30.09.2014 geltenden Studienordnung gemäß den Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnungen zu den Übergangsbestimmungen fort.

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 91 - Anlage 1 Modulhandbuch: Modultitel* 1 Religionspädagogische Profile und zentrale Theologische Fragestellungen Modulnummer* Modulleiter: Kompetenz- und Lernziele: Verwendbarkeit des Moduls*: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul*: Lehr- und Lernformen: LHR_EvT01 Prof. Dr. Martin Schreiner Die Studierenden erkennen religiöse Hintergründe und Auswirkungen von Religion in der gegenwärtigen Gesellschaft. Sie benennen daraus resultierende systematisch-theologische Problem- und Fragestellungen. Sie bearbeiten unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Standards diese Problem- und Fragestellungen und stellen Bezüge zu religiösen Lehr-Lern-Prozessen her. Die Studierenden stellen Beziehungen zwischen systematisch-theologischen Ansätzen und anderen wissenschaftlichen Deutungsansätzen her. Die Studierenden erkennen gesellschaftlich und kulturell bedingte Anfragen an biblische Texte und Traditionen. Sie bearbeiten diese Anfragen unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Standards und erschließen religionspädagogische Perspektiven. Die Studierenden entwickeln zu theologischen Fragestellungen eine eigene Position und können diese in den Lehrveranstaltungen und im Rahmen einer Hausarbeit argumentativ vertreten. Sie reflektieren die eigene, sich lebensgeschichtlich verändernde Religiosität im Kontext der Berufsrolle kritisch und geben darüber Auskunft. Sie bestimmen ihr eigenes Verhältnis zur evangelischen Kirche und erläutern es begründet. Die Studierenden wenden ihre bisher erworbenen Kompetenzen auf die Unterrichtsplanung und durchführung an. Sie planen eigene Unterrichtsstunden, führen diese durch, reflektieren und analysieren sie in Zusammenarbeit mit der Seminargruppe. Sie erarbeiten Themen in fachdidaktischer Perspektive. Sie schätzen die Reichweite religionspädagogischer Konzeptionen für ihren Unterricht ein. Sie prüfen Methoden und Medien in Hinblick auf ihren Einsatz im Unterricht einer bestimmten Lerngruppe. Sie entwickeln ein fachdidaktisches Problembewusstsein und eine fachdidaktische Standpunktfähigkeit. Sie erarbeiten eine eigene religionspädagogische Position. Anhand eigener unterrichtlicher Erfahrungen reflektieren sie ihre Berufsrolle (insbesondere im Verhältnis zur Evangelischen Kirche). LGHR Pflichtmodul TM 1: Zentrale Fragestellungen Biblischer Theologie (S) (2LP) TM 2: Zentrale Fragestellungen der Systematischen Theologie (S) 1 Mit * gekennzeichnete Angaben sind prüfungsrechtlich relevant. Für deren Änderung ist der Beschluss des Fachbereichsrates erforderlich. Bei den anderen Angaben reicht die Veröffentlichung im Internet

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 92 - Anlage 1 Modulhandbuch: Modultitel* 1 Religionspädagogische Profile und zentrale Theologische Fragestellungen (2 LP) Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen*: TM 3: Religionspädagogische Kompetenz/Fachdidaktische Positionen (S) (2 LP) TM 1: Aktuelle biblisch-theologische Frage- und Problemstellungen (z.b. Menschenbilder, Theodizee, Schöpfung/Kreationismus, Deutungsversuche des Todes Jesu Christi usw.);biblische Themen in der Gegenwart; Fachdidaktische Erschließung theologischer Themen; das Verhältnis von Theologie, Religionsunterricht und Kirche TM 2: Aktuelle theologische Frage- und Problemstellungen (z.b. Gottesbilder, Menschenbilder, Theodizee, Schöpfung/Kreationismus usw.); Systematische Theologie im Kontext anderer Wissenschaften; Fachdidaktische Erschließung theologischer Themen; das Verhältnis von Theologie, Religionsunterricht und Kirche TM 3: Kompetenzorientierte Unterrichtsplanung für den Religionsunterricht; Reflexion des Unterrichts; Ästhetische, meditative, handlungsorientierte und sprachbezogene Formen des Lernens im Religionsunterricht keine Anzahl der Leistungspunkte*: 10 Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststudium*: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: (6 SWS; 67,5 h Kontaktstunden; 230,5 Selbststudium) 2 Semester TM 3: jedes Wintersemester TM 1 und 2:jedes Semester wird eines der beiden Teilmodule angeboten Empfohlenes Studiensemester: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:* Prüfungsleistungen (Art, Umfang)*: Studienleistungen (Art und Umfang)*: Zuständige Ständige Prüfungskommission*: 1-3 keine Hausarbeit 25-35 Seiten (4 LP) In allen TM: vorbereitende Lektüre, Bearbeitung von Übungsaufgaben, aktive Teilnahme innerhalb der Lehrveranstaltung und Nachbereitung des Stoffes, Übernahme von Impulsreferaten Je nach Wahl des Studiengangs: Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen oder Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 93 - Anlage 2 Modellstudienpläne: Erläuterungen: Modul ist verpflichtend im / in den markierten Fachsemester/n zu belegen. Modul kann wahlweise in den markierten Fachsemestern belegt werden (wenn es eine Alternative gibt.) Es gibt keine Vorgaben, in welchem Fachsemester das Modul belegt werden soll. Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Evangelische Theologie in den Master-Studiengängen Lehramt an Grundschulen (LG) sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen (LHR) für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester Religionspädagogische Profile und zentrale theologische Fragestellungen FSem SWS LP SWS LP 1 2 2 2 3 4 8 4 Summe für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester Religionspädagogische Profile und zentrale theologische Fragestellungen FSem SWS LP SWS LP 1 2 2 2 4 8 3 4 Summe