24 Std. Beginn beliebig. Woche Beginn beliebig

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Transkript:

1. Tarif Classic mit Kaution ohne Kaution Kaution 550,00 0,00 Aufnahmegebühr einmalig 50,00 50,00 Monatsgebühr Einzelpersonen 7,50 9,50 Monatsgebühr Haushalte 1)2) 11,00 15,00 Monatsgebühr Juristische Personen 2) 14,00 nicht möglich Nutzungskosten Zeit Kilometer Fahrzeugklasse 0-7 Uhr 7-24 Uhr 24 Std. Woche bis 100 km 101. km 701. km 3) A 0,00 1,40 21,00 125,00 0,20 0,18 0,18 B 0,00 2,20 25,00 140,00 0,22 0,19 0,16 C 0,00 2,80 32,00 160,00 0,26 0,21 0,17 D 1,00 3,20 35,00 190,00 0,29 0,25 0,25 F 2,00 4,20 44,00 245,00 0,33 0,27 0,27 Alle Preise inklusive Kraftstoff und 19% Mehrwertsteuer. Fahrzeugtarifklasse Fahrzeugtyp A B C D F Toyota Aygo Opel Corsa Opel Adam Renault Kangoo Kastenw. Renault Wind Crio Renault ZOE Toyota Yaris Fiat 500 C Opel Astra Ford Tourneo MINI ONE Opel Vivaro Kleinbus Ford Custom Kleinbus Mazda MX5 Crio Audi A3 BMW 116 Ford Transit Transporter Zuordnung der Fahrzeugtypen zu Tarifklassen bei Fahrzeugen des Stadtmobil-Quernutzungspools siehe Seite G-11 1) Ein Haushalt kann aus bis zu drei Personen bestehen. 2) Inklusive zwei Zugangskarten. Weitere Zugangskarten je 10,00. 3) Der Langstrecken-Tarif gilt nur für Fahrzeuge von stadtmobil carsharing AG, Stuttgart. Tarifstand 1. Januar 2018 G-1

2. Tarif Basic Kaution 0,00 Aufnahmegebühr einmalig 50,00 Monatsgebühr Einzelperson 1) 4,00 Nutzungskosten Zeit Kilometer Fahrzeugklasse 0-7 Uhr 7-24 Uhr 24 Std. Woche bis 100 km 101. km 701. km 2) A 0,00 1,60 26,00 140,00 0,22 0,18 0,18 B 0,00 2,70 30,00 155,00 0,27 0,21 0,16 C 0,00 3,30 37,00 175,00 0,31 0,23 0,17 D 1,00 3,70 40,00 210,00 0,34 0,25 0,25 F 2,00 4,70 49,00 260,00 0,38 0,27 0,27 Alle Preise inklusive Kraftstoff und 19% Mehrwertsteuer. Fahrzeugtarifklasse Fahrzeugtyp A B C D F Toyota Aygo Opel Corsa Opel Adam Renault Kangoo Kastenw. Renault Wind Crio Renault ZOE Toyota Yaris Fiat 500 C Opel Astra Ford Tourneo MINI ONE Opel Vivaro Kleinbus Ford Custom Kleinbus Mazda MX5 Crio Audi A3 BMW 116 Ford Transit Transporter Zuordnung der Fahrzeugtypen zu Tarifklassen bei Fahrzeugen des Stadtmobil-Quernutzungspools siehe Seite G-11 1) Bei Haushalten fällt die Monatsgebühr für jeden Teilnehmer an. 2) Der Langstrecken-Tarif gilt nur für Fahrzeuge von stadtmobil carsharing AG, Stuttgart. Tarifstand 1. Januar 2018 G-2

3. Tarif Studi Kaution 200,00 Aufnahmegebühr einmalig 50,00 Monatsgebühr Einzelperson 1) 5,00 Zugänglich für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Vorlage einer gültigen Schulbescheinigung, eines aktuellen Ausbildungsnachweises oder einer Studienbescheinigung einer deutschen Hochschule. Der Nachweis muss zu eines jeden Schuljahres/Semesters/Ausbildungsjahres vorgelegt werden. Die Freischaltung für die Fahrzeugnutzung ist befristet entsprechend der Gültigkeit der Bescheinigung. Der Teilnahmevertrag läuft unbefristet unter Weiterberechnung der Monatsgebühr. Nutzungskosten Zeit Kilometer Fahrzeugklasse 0-7 Uhr 7-24 Uhr 24 Std. Woche bis 100 km 101. km 701. km 2) A 0,00 1,40 21,00 125,00 0,20 0,18 0,18 B 0,00 2,20 25,00 140,00 0,22 0,19 0,16 C 0,00 2,80 32,00 160,00 0,26 0,21 0,17 D 1,00 3,20 35,00 190,00 0,29 0,25 0,25 F 2,00 4,20 44,00 245,00 0,33 0,27 0,27 Alle Preise inklusive Kraftstoff und 19% Mehrwertsteuer. Fahrzeugtarifklasse Fahrzeugtyp A B C D F Toyota Aygo Opel Corsa Opel Adam Renault Kangoo Kastenw. Renault Wind Crio Renault ZOE Toyota Yaris Fiat 500 C Opel Astra Ford Tourneo MINI ONE Opel Vivaro Kleinbus Ford Custom Kleinbus Mazda MX5 Crio Audi A3 BMW 116 Ford Transit Transporter Zuordnung der Fahrzeugtypen zu Tarifklassen bei Fahrzeugen des Stadtmobil-Quernutzungspools siehe Seite G-11 1) In diesem Tarif ist kein Haushaltsvertrag möglich. 2) Der Langstrecken-Tarif gilt nur für Fahrzeuge von stadtmobil carsharing AG, Stuttgart. Tarifstand 1. Januar 2018 G-3

4. Tarif Business Kaution 550,00 Aufnahmegebühr einmalig 50,00 Monatsgebühr Einzelperson/Haushalte 1) 2) 29,00 Monatsgebühr Juristische Personen, Freiberufler, Einzelunternehmen 2) 32,00 Nutzungskosten Zeit km Fahrzeugklasse Mo.-So. 0-7 Uhr Mo.-Fr. 7-16 Uhr Sa.-So. 7-16 Uhr Mo.-So. 16-24 Uhr 24 Std. Woche A 0,00 1,30 1,30 1,30 20,00 115,00 0,17 B 0,00 1,30 1,90 1,90 22,00 125,00 0,17 C 0,00 1,90 2,30 2,30 28,00 145,00 0,18 D 1,00 3,00 3,00 3,00 32,00 175,00 0,25 F 2,00 3,80 3,80 3,80 40,00 230,00 0,27 Alle Preise inklusive Kraftstoff und 19% Mehrwertsteuer. Fahrzeugtarifklasse Fahrzeugtyp A B C D F Toyota Aygo Opel Corsa Opel Adam Renault Kangoo Kastenw. Renault Wind Crio Renault ZOE Toyota Yaris Fiat 500 C Opel Astra Ford Tourneo MINI ONE Opel Vivaro Kleinbus Ford Custom Kleinbus Mazda MX5 Crio Audi A3 BMW 116 Ford Transit Transporter Zuordnung der Fahrzeugtypen zu Tarifklassen bei Fahrzeugen des Stadtmobil-Quernutzungspools siehe Seite G-11 Der Tarif Business gilt nur für Fahrten mit Fahrzeugen der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart. Fahrten mit Fahrzeugen von Partnerorganisationen im stadtmobil- Quernutzungspool werden mit den Nutzungskosten des Tarif Classic gerechnet. 1) Ein Haushalt kann aus bis zu drei Personen bestehen. 2) Inklusive bis zu zwei Zugangskarten. Weitere Zugangskarten je 10,00. Tarifstand 1. Januar 2018 G-4

5. Einzelentgelte, Vertragsstrafen, Gutschriften Einzelentgelte (inkl. 19% MwSt.) Haushaltserweiterung (zusätzlicher Haushaltsteilnehmer) 25,00 Zusätzliche Zugangskarte (bei Haushalten / Firmen) 10,00 Verspätete Fahrzeugrückge 30,00 Fahrtbericht nicht, unvollständig oder unleserlich ausgefüllt 5,00 Falsches Fahrzeug genommen 30,00 Verlust einer Zugangskarte 50,00 Bei Verlust einer mit der PIN versehenen Zugangskarte oder eines gekennzeichneten Tresorschlüssels zusätzlich Schadensersatz (z.b. bei Missbrauch) und Aufwand. Mitarbeiter-Einsatz für vom Teilnehmer verursachte Störung (z.b. Rückge eines verschmutzten Fahrzeugs, Parkkarte oder Tankkarte verloren, Parkkarte falsch benutzt, leere Autobatterie, Fahrzeug falsch gestellt, Elektrofahrzeug nicht an Ladestation angeschlossen) nach Aufwand per Std. 30,00 Zugangskarte vergessen 5,00 Bearbeitung von Strafzetteln oder Bußgeldern 5,00 Fahrzeugrückge mit weniger als Viertel vollem Tank 10,00 Tanken von Premiumkraftstoffen: Mehrkosten im Vergleich zu den normalen Kraftstoffen. Rauchen im Fahrzeug 30,00 Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tierhaare 50,00 Zuwiderhandlung gegen das Verbot des eigenmächtigen Ausbaus der Sitze im 9-Sitzer-Kleinbus: nach Aufwand für Mitarbeiter-Einsatz, er mindestens 100,00 Bearbeitung von Mahnungen (je Mahnung) 5,00 Bearbeitung von Lastschriftrückgängen belastete Bankgebühren Rechnungsversand per Post 1,00 Rechnungsversand per email kostenfrei Stand 1. Januar 2018 G-5

Vertragsstrafen (inkl. 19% MwSt.) Fahren ohne Buchung ( 6 Abs. 3 AGB) pro angefangenem Kalendertag 150,00 Überlassung eines Fahrzeugs an nicht Fahrberechtigte ( 8 Abs. 3 AGB) 900,00 Mit Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betanken ( 10 Abs. 2); pro Betankung 150,00 Gutschriften (inkl. 19% MwSt.) Gutschrift, falls für den gebuchten Zeitraum kein geeignetes Fahrzeug am Stellplatz verfügbar ist. 15,00 Gutschrift für Fahrzeug waschen (Außenreinigung); Auslagen werden zusätzlich erstattet. 5,00 Gutschrift für Fahrzeug saugen (Innenreinigung); Auslagen werden zusätzlich erstattet. 5,00 Stand 1. Januar 2018 G-6

6. Selbstbeteiligung / Haftung bei Schäden / Unfällen mit stadtmobil-fahrzeugen 1. Volle Haftung bzw. Haftung nach einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses Volle Haftung und damit volle Schadensersatzpflicht besteht bzw. kann bestehen bei einem Verstoß gegen die Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen, wenn ein (Unfall-)Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, z.b. bei Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Mutwille. wenn der Schaden kein Unfallschaden ist. Dies gilt beispielsweise bei Schäden durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachte Schäden wie z.b. bei Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc. wenn der Teilnehmer einem unberechtigten Dritten nach 8 Abs. 3 die Fahrt ermöglicht hat. Es gelten die entsprechenden Regelungen von 11, 13 und 15 AGB. Eine Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Selbstbeteiligung nach Pkt. 2 (Reguläre Selbstbeteiligung), Pkt. 3 (Reduzierte Selbstbeteiligung/Haftungsreduktion) oder Pkt. 4 (Erhöhte Selbstbeteiligung) ist hierbei nicht möglich. 2. Selbstbeteiligung bei Unfallschäden Haftpflichtschaden 900,- Teilkaskoschaden 900,- Kaskoschaden 900,- Maximal pro Schadensfall 900,- 3. Reduzierte Selbstbeteiligung bei Unfallschäden / Haftungsreduktion Haftpflichtschaden 300,- Teilkaskoschaden 300,- Kaskoschaden 300,- Maximal pro Schadensfall 300,- G-7

Die Haftungsreduktion reduziert die reguläre Selbstbeteiligung nach Pkt. 2 (Reguläre Selbstbeteiligung) von maximal 900 auf maximal 300 bei einem Schaden/Unfall, bei dem kein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen oder die AGB vorliegt. Das Entgelt für die Haftungsreduktion beträgt je natürliche Person für 12 Monate 45,- Die Haftungsreduktion kann erwerben, wer mindestens 24 Monate eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 12 Monate unfallfrei gefahren ist. Die erhöhte Selbstbeteiligung nach Pkt. 4 (Erhöhte Selbstbeteiligung) wird durch die Haftungsreduktion nicht reduziert. Die Haftungsreduktion kann zu jedem Ersten eines Monats bei der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart, beantragt werden und gilt 12 Monate. Mit der Beantragung der Haftungsreduktion verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des Entgelts für die Haftungsreduktion. Die Haftungsreduktion kann nicht auf Dritte übertragen werden. Bei vorzeitiger Kündigung des Nutzungsvertrags erfolgt keine anteilige Erstattung des Entgelts. Die Haftungsreduktion gilt frühestens mit Eingang des Antrags bei der stadtmobil carsharing AG und kann nicht rückwirkend wirksam werden. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfall - bei einem weiteren Unfall ist die reguläre Selbstbeteiligung zu bezahlen. Die Haftungsreduktion gilt bei Quernutzung (die Nutzung von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) nur für Fahrzeuge der stadtmobil-gruppe. 4. Erhöhte Selbstbeteiligung bei Unfallschäden Haftpflichtschaden 1.200,- Teilkaskoschaden 1.200,- Kaskoschaden 1.200,- Maximal pro Schadensfall 1.200,- Die erhöhte Selbstbeteiligung bei Unfallschäden gilt für Führerscheinanfänger (Führerschein weniger als 2 Jahre), für Teilnehmer, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht hen, bei Nichtmelden / Vertuschen eines verursachten Schadens. Die erhöhte Selbstbeteiligung wird durch die Haftungsreduktion nach Pkt. 3 (Reduzierte Selbstbeteiligung) nicht reduziert. Stand 1. November 2016 G-8

7. Tarifbedingungen 1. Teilnehmergemeinschaften (Haushalt) Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft leben im gleichen Haushalt. Die Teilnehmergemeinschaft kann maximal drei Personen umfassen (Gilt nur im Tarif Carsharing Classic und im Tarif Carsharing Business). 2. Kaution Die Kaution wird als Finanzierungsbeitrag für den Carsharing-Geschäftsbetrieb verwendet und wird nicht verzinst. 3. Fahrtkosten Das Entgelt für eine Fahrt beim Carsharing ergibt sich aus der Dauer der Buchung (Zeitkosten) und aus der gefahrenen Strecke (Kilometerkosten). Buchungsbeginn und -ende ist zu jeder halben und vollen Stunde möglich. Die Mindestbuchungszeit beträgt eine Stunde. Der Stundentarif gilt pro angefangene halbe Stunde. Es erfolgt Bestrechnung zwischen Wochentarif, 24-Stundentarif und Stundentarif. Im Nutzungsentgelt sind alle Kosten der Autonutzung enthalten auch der Kraftstoff und die Vollkaskoversicherung. Nicht enthalten sind individuelle Zusatzkosten (z.b. Parkgebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Verwarnungsgelder). Der Zeittarif ist für die gebuchte Zeit, gegebenenfalls auch für darüber hinausgehende Fahrzeugnutzung zu entrichten. 4. Stornierung Stornierungen sind kostenlos, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor des stornierten Zeitraums erfolgt. Bei späteren Stornierungen wird die Hälfte des Zeittarifs für die stornierte Zeit berechnet, maximal 24 Stunden dem Zeitpunkt der Stornierung. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. Bei einzelnen Organisationen gelten für die Stornierung von einigen Fahrzeuggruppen besondere Bedingungen. 5. Stornierung bei Eis und Schnee Bei Eis und Schnee kann eine Buchung auch kurzfristig kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss zusätzlich in der Buchungszentrale gemeldet werden. (gilt nur für stadtmobil carsharing AG Stuttgart) 6. Fälligkeit von Beiträgen Das monatliche Grundentgelt wird am Anfang eines Jahres oder Neueintritt für das gesamte Kalenderjahr fällig; bei Neueintritt zeitanteilig nach Monaten. Bei eventueller Kündigung des Teilnehmers während eines Kalenderjahres erstattet stadtmobil anteilige bezahlte Monatsbeiträge. G-9

7. Abschlagszahlungen des Teilnehmers stadtmobil kann die Entgegennahme einer Buchung oder die tatsächliche Nutzung eines gebuchten Fahrzeugs von angemessenen Vorauszahlungen auf den voraussichtlichen Mietpreis durch den Teilnehmer hängig machen. Dies ist insbesondere möglich, wenn durch bereits erfolgte, aktuelle oder geplante Fahrzeugnutzungen des Teilnehmers stadtmobil Forderungen von mehr als 200,- entstehen. 8. Tarifwechsel Teilnehmer können zwischen den angebotenen Carsharing-Tarifen wechseln. Gewechselt werden kann jeweils zum Quartalsende, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember eines Jahres. Der Wechsel muss formlos schriftlich mit einer Frist von vier Wochen bei stadtmobil beantragt werden. Bei einem Wechsel gilt am letzten Tag des Quartals der alte Carsharing-Tarif, am ersten Tag des nächsten Quartals der neue Carsharing-Tarif. Wird über den Tag des Wechsels hinaus ein Fahrzeug benutzt, wird unhängig von der Länge der Fahrt der Carsharing-Tarif berechnet, der bei Fahrtende gilt. 9. Gültigkeit der Tarifordnung Diese Tarifordnung gilt nur für Fahrzeuge der Partner im stadtmobil-quernutzungspool. Für die Fahrzeugnutzung anderer Carsharing Organisationen gelten gesonderte Tarif- und Nutzungsbedingungen. Bei Fahrten mit Fahrzeugen der Partner des Quernutzungspools gelten folgende Einschränkungen: Der Langstreckentarif ( 701 km) gilt nur für Fahrzeuge von stadtmobil Stuttgart, nicht für Fahrzeuge im Quernutzungspool. Der Tarif Business gilt nur für Fahrzeuge von stadtmobil Stuttgart. Fremde Fahrzeuge des Quernutzungspools werden für Kunden mit dem Tarif Business im Fahrtarif Classic gerechnet. Zum stadtmobil-quernutzungspool gehören folgende Carsharing-Organisationen: stadtmobil carsharing AG (Stuttgart) Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH Stadtmobil Berlin GmbH teilauto Biberach e.v Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH (Essen) Stadtmobil Rhein-Main GmbH (Frankfurt) Stadtmobil Südbaden AG, Freiburg Stadtteilauto Car Sharing Göttingen GmbH Stadtmobil Hannover GmbH G-10

Stadtmobil Carsharing GmbH & Co. KG (Karlsruhe) my-e-car Lörrach StattAuto eg Lübeck Stadtmobil Rhein-Neckar AG (Mannheim) Stattauto München Stadtteilauto Münster Stadtteilauto Osnrück GmbH Ökostadt Renningen e.v. teilauto Tübingen Stadtmobil Trier confitech Ulm (conficars) cambio Mobilitätsservice GmbH & Co KG 10. Zuordnung Fahrzeugtypen/Fahrzeugtarifklassen Teilweise sind bei den Partnern des stadtmobil-quernutzungspools gleiche Fahrzeugtypen unterschiedlichen Fahrzeugtarifklassen zugeordnet. Grundlage der Abrechnung einer Fahrt bei einem Partner des stadtmobil-quernutzungspool ist die Tarifzuordnung der fahrzeuggebenden Organisation. Beispiel: Während in Stuttgart ein Kleinbus im Tarif D gerechnet wird, wird die Fahrt mit einem Kleinbus aus Mannheim im Tarif F gerechnet. Bitte beachten Sie bei ihrer Buchung die Einordnung des gewünschten Fahrzeugs und fragen Sie im Zweifel bei der Geschäftsstelle von stadtmobil nach. Stand 1. Januar 2017 G-11