Oberhausen, im Dezember Nutzungsbedingungen für den Kleinbus des Fördervereins

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1 Nutzungsbedingungen für den Kleinbus des Fördervereins 1. Präambel Ziel des FÄrdervereins ist u.a. die UnterstÉtzung und FÄrderung eines aktiven Gemeindelebens in der Gemeinde Herz Jesu Oberhausen. Mit Blick auf dieses Ziel stellt der FÄrderverein Herz Jesu e.v. (Oberhausen, VR 1750) als Halter und EigentÉmer den Kleinbus fér AktivitÑten der Gemeinde Herz Jesu kostenfrei gegen Erstattung der Treibstoffkosten und je nach Aktion abzuschlieåender Zusatzversicherung zur VerfÉgung. Im Besonderen steht das Fahrzeug fér Aktionen der Jugendgruppen der Gemeinde (u.a. Messdiener und Pfadfinder) zur VerfÉgung, aber auch fér weitere z. B. vom Gemeinderat initiierte AktivitÑten (u.a. Gemeindefest, Alten- und Krankentag, Wallfahrten, Fronleichnam). Diese Nutzungsordnung soll dabei die Grundlagen der Nutzung und die PrioritÑten festlegen sowie mägliche zusñtzliche Nutzungen z.b. auf Ebene der Pfarrei Herz Jesu regeln. Dazu hat der Vorstand des FÄrdervereins folgende Regeln beschlossen, welche immer Bestandteil einer Öberlassung - egal welcher Art - sind: Nutzung gemñå den primñren Zielen des FÄrdervereins Unter diese Einstufung fallen alle Aktionen der Gemeinde Herz Jesu, welche durch die Jugendgruppen der Gemeinde (Messdiener, Pfadfinder) oder durch den Gemeinderat initiiert werden. Da die Jugendgruppierungen maågeblich durch Aktionen fér den Unterhalt des Fahrzeuges aufkommen, ist fér die in diesem Punkt genannten Aktionen keine NutzungsgebÉhr vorgesehen. Das Fahrzeug kann kostenfrei genutzt werden, muss aber jeweils wieder vollgetankt zuréck gegeben werden. 2.2 Nutzung innerhalb der Pfarrei DarÉber hinaus kann das Fahrzeug auch bei Aktionen der Pfarrei Herz Jesu eingesetzt werden, wenn diese von der Gemeinde Herz Jesu mit initiiert wurde und eine Beteiligung der Gemeinde Herz Jesu (Gemeinderat, DPSG, Messdiener, Firmlinge, Fronleichnam etc.) gegeben ist. Auch fér diese AktivitÑten stellt der FÄrderverein das Fahrzeug kostenfrei zur VerfÉgung. Es muss lediglich vollgetankt wieder zuréck gegeben werden Die weiteren zur Pfarrei Herz Jesu gehärenden Gemeinden St. Joseph und St. Antonius kännen unter Kostenerstattung von 5 pro Tag und 0,20 je gefahrenen Kilometer das Fahrzeug fér Aktionen nutzen, wenn keine anderweitige Belegung fér den vorgesehenen Zeitraum gegeben ist. Das Fahrzeug muss vollgetankt wieder zuréck gegeben werden. 2.3 Nutzung durch Dritte Eine Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte auåerhalb der Pfarrei (andere VerbÑnde bzw. auch Privatpersonen) ist gegen Kostenerstattung an den FÄrderverein mäglich. Die Voraussetzung ist, dass eine anderweitige Belegung in dem gewénschten Zeitraum durch die Gemeinden der Pfarrei Herz Jesu nicht gegeben ist. 2.4 Nutzung durch Mitglieder des FÄrdervereins In der verbleibenden Zeit zwischen den Nutzungen nach Pkt. 2.1, 2.2 und 2.3 kann das Fahrzeug auch kurzfristig von Mitgliedern des FÄrdervereins fér ausschließlich private Zwecke unter Kostenerstattung an den FÄrderverein genutzt werden. 3. Tabelle der Kostenbeteiligungen: Nutzung gemñå Punkt Kosten beteiligung pro Tag Kostenbeteiligung pro Kilometer Preisaufschlag je Liter bei RÉckgabe ohne Nachtanken ,00 0,20 0,50 / l ,00 0,35 1,00 / l 2.4 5,00 0,20 0,50 / l 3.1 ZusÑtzlich zum Fahrzeug kann ein TomTom NavigationsgerÑt (Via 125 Europe, Seriennummer BH5021A01723) fér 3,00 / Tag angemietet werden. 3.2 Sonderkonditionen bei lñngeren Nutzungen sind mäglich. Diese sind mit dem FÄrderverein abzustimmen.

2 3.3 Der Tag der Ausgabe und der Tag der RÉckgabe des Fahrzeuges werden je als ein ganzer Nutzungstag abgerechnet. 3.4 Der Dieselkraftstoff geht immer zu Lasten des s. Das Fahrzeug wird vollgetankt Ébergeben und bei RÉckgabe muss das Fahrzeug wieder komplett aufgetankt sein. Vor Öbergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution in HÄhe der voraussichtlichen Kosten mindestens jedoch 50 im Voraus zu entrichten. 3.5 Nach RÉckgabe des Fahrzeuges wird fér gemñå Ziffer eine Rechnung erstellt. Diese ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum durch Öberweisung auf das Konto des FÄrdervereins zu begleichen. 3.6 Nach erfolgter Öbernahme des Fahrzeugs ist in jedem Fall die Tages Kostenpauschale fér die gesamte reservierte Zeit fñllig. 4. Haftung 4.1 gemñå Punkt 2 haften fér alle SchÑden am Fahrzeug, welche zwischen Öbergabe und RÉcknahme entstanden sind. Verantwortlich und haftbar gegenéber dem FÄrderverein ist immer die bei der Öbergabe registrierte Person. FÉr eine Deckung durch eine zusñtzliche Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (z.b. beim Jugendhaus DÉsseldorf) hat der nachweislich zu sorgen. 4.2 FÉr die unter Ziffer 2.1 und genannten Nutzungen sind in Absprache mit dem Fahrzeughalter entsprechende Zusatzversicherungen (z.b. beim Jugendhaus DÉsseldorf) abzuschlieåen. Dies betrifft im Wesentlichen die Nutzung im Rahmen von Ferienfreizeiten und Ferienspielen. 4.3 Bei Verlust des angemieteten Navi (Seriennummer BH5021A01723) hat der fér Neuwertigen Ersatz zu sorgen. 5. Allgemeine Bedingungen 5.1 Das Fahrzeug ist ein NICHTRAUCHERAUTO. 5.2 Das Anbringen von Aufklebern ist untersagt. 5.3 Das Fahrzeug ist immer mit gesñubertem Innenraum zuréckzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand zuréck gegeben werden, so wird das Nachreinigen vom FÄrderverein pauschal mit 75,00 berechnet. 5.4 Der Kofferraum ist nur zum Transport von GepÑck und kleineren GegenstÑnden zu nutzen. 5.5 Das Fahrzeug darf nicht zum Transport von GefahrgÉtern genutzt werden. 5.6 FÉr den Transport von stark verschmutzten GegenstÑnden (z.b. MÄbeltransporte, MÉll, Holz o.ñ.) ist ein geeigneter AnhÑnger zu verwenden. Eine AnhÑngerkupplung ist vorhanden. 5.7 Der Fahrer muss aus versicherungstechnischen GrÉnden mind. 23 und max. 70 Jahre alt sein. AuÅerdem muss er die zweijñhrige Probezeit beendet haben. Sollte ein einem Fahrer dessen Alter auåerhalb dieser Altersgrenzen liegt das Fahrzeug Éberlassen, kommt er alleinig fér alle entstehenden SchÑden auf, da in diesem Fall der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist. 5.8 Die Fahrer méssen bei der Öbergabe benannt sein und die jeweils dem Fahrer zugeordnete Fahrerlaubnis (z.b. in Kopie) vorgelegt werden. 5.9 Das Fahrtenbuch ist vom Benutzer léckenlos und ordnungsgemñå auszuféllen Bei FahrzeugÉbergabe und récknahme wird eine Öbergabe - Checkliste erstellt. 6. Unfall, Schäden und Ordnungsstrafen 6.1 Ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist in jedem Fall die Polizei zur Schadensaufnahme hinzuzuziehen. 6.2 Entstandene SchÑden am Fahrzeug oder UnfÑlle sind unverzéglich dem FÄrderverein telefonisch (Tel ) und schriftlich zu melden. 6.3 Die Kosten fér die Beseitigung der SchÑden werden dem in Rechnung gestellt, sofern diese nicht schon vor der Öbernahme auf der Öbergabe Checkliste vermerkt worden sind. Durch Unfall verursachte SchÑden werden der Versicherung gemeldet. Kosten der eventuellen HÄherstufung werden, wenn sie nicht durch eine Zusatzversicherung (Ziffer 4.1) gedeckt sind, dem in Rechnung gestellt. 6.4 Eventuelle Ordnungsstrafen oder BuÅgelder sind vom jeweiligen zu tragen. FÉr eine notwendige Ermittlung des Verursachers bzw. fér die Bearbeitung erhebt der FÄrderverein von dem verantwortlichen eine Pauschale in HÄhe von 10.

3 Nutzungsbedingungen fär den Kleinbus des FÅrdervereins Nutzungsvereinbarung zwischen dem FÅrderverein Herz Jesu e.v., Paul-Reusch-Str. 66, Oberhausen (VR 1750) (nachfolgend FáRDERVEREIN genannt) Und Verein/Verband/Person: Sitz: Vertreten durch Personal-Ausweis (nachfolgend NUTZER genannt) Die Vertragsparteien vereinbaren folgendes: FáRDERVEREIN ÉberlÑsst NUTZER das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen OB CJ 1889 zur nicht kommerziellen Nutzung vom. bis zum gemñå den Nutzungsbedingungen des FÄrdervereins. NUTZER erkennt die Nutzungsbedingungen Ziffer 1 bis 6 uneingeschrñnkt an. NUTZER bestñtigt besonders den Punkt 5.7 und die daraus entstehenden mäglichen Konsequenzen zur Kenntnis genommen zu haben. FÄrderverein hat Kaution erhalten in HÄhe von. Euro

4 Nutzungsbedingungen für den Kleinbus des Fördervereins Übergabe - Checkliste FÉr den Kleinbus des FÄrdervereins Herz Jesu e.v. Amtliches Kennzeichen OB CJ Öbergabedatum 2. Öbergabeort 3. Verantwortlicher FáRDERVEREIN 4. Verantwortlicher NUTZER 5. Vorgesehene FahrzeugfÉhrer I.. II. III. IV. V. 6. Alle genannten FahrzeugfÉhrer sind zwischen 23 Jahre und 70 Jahre alt und im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3) und die Probezeit ist beendet. 7. Tacho-Stand bei Öbergabe 8. Tachostand bei RÉcknahme 9. Gefahrene Kilometer 10. Tank voll Ja / Nein NAVI (BH5021A01723) Ja / Nein 11. Reinigungszustand auåen 12. Reinigungszustand innen 13. BeschÑdigungen bei Öbergabe 14. BeschÑdigungen bei RÉcknahme Im Fahrzeug vorhanden A) Erste-Hilfe-AusrÉstung B) Warndreieck C) Ersatzrad / Wagenheber D) 2 Warnwesten

5 Dokumente erhalten E) Fahrzeugschein F) Fahrtenbuch 16. Bei der RÉckgabe war alles in Ordnung Ja / Nein (Bei Nein siehe Details unter Punkt 18) 17. Festgestellte MÑngel Sonstige Bemerkungen... ************************************************************************************************* FahrzeugÉbergabe: ************************************************************************************************* FahrzeugrÉcknahme:

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