Der Waldkindergarten Besondere Bedingungen in einem natürlichen Spiel- und Lebensraum für Kinder
Was ist eigentlich ein Waldkindergarten? Waldkindergärten sind in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Ein Grund ist sicherlich darin zu sehen, dass es Kindern in der heutigen Zeit nicht mehr so ohne weiteres möglich ist, ihre Zeit in der freien Natur zu verbringen. Der Lebensraum von Kindern wird durch eine hochtechnisierte und motorisierte Gesellschaft immer mehr eingeengt und die Bedürfnisse von Kindern werden immer weniger berücksichtigt. In einem Waldkindergarten soll den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf natürliche Art mit ihrer Umgebung auseinander zu setzen. Dem kindlichen Bedürfnis nach Spiel und Bewegung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen. In einem klassischen Waldkindergarten verbringen die Kinder und die Erzieherinnen und Erzieher den Vormittag unter freiem Himmel. Abhängig von der Jahreszeit sind es im Winter in der Regel drei Stunden, im Sommer vier Stunden. Nur bei extremen Witterungsbedingungen steht eine Notunterkunft zur Verfügung. Dies kann ein Raum in einem nahe dem Wald gelegenen Gebäude, eine Schutzhütte, ein Bauwagen oder ähnliches sein. Diese Notunterkunft wird auch zum Aufbewahren der erforderlichen Materialien, Kleidung, Ausrüstung u. s. w. genutzt. 2
Pädagogisches Konzept Der Waldkindergarten hat genauso wie jeder Regelkindergarten den durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorgegebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der Lebenssituation eines jeden Kindes sollen Selbständigkeit und Eigenaktivität sowie individuelle Neigungen und Begabungen gefördert, Grundwissen über den eigenen Körper vermittelt, emotionale Kräfte aufgebaut und geistige Fähigkeiten entfaltet werden. Durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten können Naturverständnis und Umweltbewusstsein der Kinder geweckt und gefördert werden. Natürliche und differenzierte Bewegungsmöglichkeiten tragen in besonderem Maße dazu bei, die für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Primärerfahrungen zu sammeln. Entsprechend der Vielfalt der natürlichen Umgebung bietet der Aufenthalt im Wald den Kindern Sinnesreize der unterschiedlichsten Art und ermöglicht auf diese Weise ein ganzheitliches Lernen. 3
Ein Wald birgt auch Gefahren Der Waldkindergarten bietet vielfältige Möglichkeiten, die negativen Zivilisationserscheinungen für Kinder zu kompensieren. Er hält eine Fülle von Angeboten im Bereich der Wahrnehmungsschulung und Bewegungsförderung bereit, die den Erfordernissen der kindlichen Entwicklung entsprechen. Gleichzeitig birgt der Wald Gefahren, denen alle im Umfeld Beteiligten angemessen begegnen müssen. Das Gelände Stolperunfälle bilden in Tageseinrichtungen für Kinder vor allem aufgrund des motorischen Entwicklungsstandes von Kindern einen Unfallschwerpunkt. Im Wald müssen sich die Kinder außerdem mit ständig wechselndem Bodenbelag auseinandersetzen, der nicht nur äußerst uneben ist, sondern je nach Witterung glatt, schlüpfrig, schlammig etc. sein kann. Unzureichende Kraft und verzögerte Reaktionsfähigkeit erschweren es den Kindern häufig, angemessen auf diese Bodenunebenheiten zur reagieren, so dass es zu Stürzen kommt. Eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Gelände kann durch eine gezielte Bewegungsförderung erreicht werden. Durch Lauf-, Hüpf- und Reaktionsspiele, Spiele mit Änderung der Bewegungsrichtung um nur einige zu nennen werden die körperlichen Fähigkeiten der Kinder geschult. Darüber hinaus sollten altersbezogene Hinweise auf besondere Gefahrenstellen erfolgen. Festes Schuhwerk mit Profilsohle trägt zudem zu einem festen Halt bei. 4
Kletterbäume Klettern entspricht einem Grundbedürfnis von Kindern, stellt jedoch gleichzeitig u. a. aufgrund der genannten motorischen Defizite eine Gefährdung dar. Insbesondere fehlende Arm- und Ganzkörperkraft sowie eine mangelnde Gleichgewichtsfähigkeit spielen eine Rolle. Auch hier kann ein gezieltes Angebot von Bewegungsspielen dazu dienen, Bewegungsdefizite abzubauen. Außerdem sollte eine geeignete Auswahl der Kletterbäume auch in Absprache mit der zuständigen Försterin oder dem zuständigen Förster erfolgen. Hierbei ist u. a. der Gesundheitszustand der Bäume ein wichtiges Kriterium. Ein niedriger Astansatz erleichtert den Einstieg und vor allem auch wieder das Herunterklettern. Die Kletterhöhe ist entsprechend der Regelungen für Spielplatzgeräte zum Beispiel durch Kennzeichnung auf drei Meter zu beschränken. Außerdem ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Unter Umständen müssen Büsche oder dornenreiche Sträucher entfernt werden. Ein ausreichender Fallschutz dürfte gerade im Wald zum Beispiel durch das Aufbringen von Rindenmulch kein Problem darstellen. Das Tragen von festem Schuhwerk wurde bereits angesprochen. 5
Zeckenstiche Zecken werden vorwiegend in den Monaten März bis Oktober aktiv und halten sich bevorzugt in niedrigem Buschwerk, auf Sträuchern, Gräsern oder Farnen auf und werden von dort passiv abgestreift. Da der Speichel einer Zecke eine betäubende Substanz enthält, bleibt ein Zeckenstich beim Menschen häufig unbemerkt. Zecken können zwei in einem Waldkindergarten relevante Infektionskrankheiten übertragen, nämlich die Frühsommer- Meningo-Enzephalitis (FSME) und die Lyme-Borreliose. Frühsommer-Meningo-Enzephalitis Die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis ist eine Viruserkrankung des zentralen Nervensystems, die bei einem schweren Krankheitsverlauf eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Gehirnentzündung (Enzephalitis) zur Folge haben kann. Unter Umständen können bleibende Schäden zurückbleiben. In Deutschland ist die Verbreitung der diese Krankheit übertragenden Zecken hauptsächlich auf die südlichen Bundesländer beschränkt. Bei der Frühsommer- Meningo-Enzephalitis besteht die Möglichkeit einer aktiven Immunisierung (Impfung) derzeit erst für Personen ab dem 12. Lebensjahr. Lyme-Borreliose Die Borreliose ist eine durch Bakterien übertragene Infektionskrankheit, die vornehmlich die Haut, das Nervensystem, das Herz und die Gelenke betrifft. Die Erkrankung verläuft in der Regel in drei Stadien, wobei typische Symptome wie z. B. die Rötung um die Einstichstelle herum nicht immer auftreten. Die Krankheitserreger befinden sich überwiegend im Darm der Zecke und wandern erst beim Stich und dem damit verbundenen Saugvorgang in den Speichel. Da dieser Vorgang unter Umständen Stunden dauern kann, ist die Inkubationszeit entsprechend lang. 6
Durch eine rechtzeitige Behandlung der Krankheit mit Antibiotika können Spätfolgen wie chronische Gelenk- und Herzmuskelentzündungen vermieden werden. Einen Impfschutz gegen Borreliose gibt es derzeit noch nicht. Wie kann man sich schützen? Die Kinder sollten Kleidung tragen, die den Körper vollständig bedeckt. Nach dem Waldaufenthalt sind die Kinder sorgfältig nach Zecken abzusuchen. (Helle Kleidung erleichtert das Auffinden von Zecken.) Eventuell vorhandene Zecken müssen sofort, möglichst mit einer Zeckenpinzette, entfernt werden. Die Anwendung von Öl, Nagellack oder Klebstoff zum Entfernen der Zecke ist nicht geeignet, da sich durch die vermehrte Speichelbildung das Infektionsrisiko erhöht. Dies gilt auch für das Quetschen des Zeckenkörpers. Bei der Benutzung von Repellents, d. h. Stoffen, die abstoßend wirken, ohne zu schädigen, ist zu beachten, dass sie lediglich einen zeitlich begrenzten Schutz (ca. 2 Stunden) bieten. Außerdem sollten die Kinder über die möglichen Gefahren durch Zeckenstiche informiert werden. 7
Echinokokkose (Kleiner Fuchsbandwurm) Der kleine Fuchsbandwurm ist ein Parasit, der u. a. im Dünndarm von Füchsen lebt. Im Endglied des Wurmes befinden sich ca. 200 bis 300 infektiöse Eier, die zu ihrer Weiterentwicklung einen Zwischenwirt benötigen und über den Fuchskot abgestoßen werden. Auch der Mensch kann die Funktion des Zwischenwirtes übernehmen. Eine Infektion ist durch die Aufnahme von Fuchsbandwurmeiern über den Mund möglich. Dies kann zum Beispiel beim Verzehr von Waldfrüchten, die mit Eiern belegt sind, der Fall sein. Eine Aufnahme über die Atmung, zum Beispiel durch Aufwirbeln der Eier, wird ebenfalls für möglich gehalten. Im Körper des Menschen entwickeln sich die Bandwurmeier zu Finnen und verursachen durch ihre Entwicklung und Vermehrung ein tumorartiges Wachstum der Leber. Aufgrund der langen Inkubationszeit von bis zu 15 Jahren ist es sehr schwer, die Krankheit frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall würde die Möglichkeit bestehen, das Larvengewebe operativ vollständig zu entfernen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann lediglich das Wachstum der Finnen medikamentös beeinflusst werden. Der einzige Schutz vor der Krankheit besteht in der Meidung der Infektionsquellen. Kinder dürfen keine Waldfrüchte wie Pilze, Beeren, Kräuter o. ä. in ungekochtem Zustand verzehren. Auch ein auf den Boden gefallenes Butterbrot sollte nicht mehr gegessen werden. Außerdem sollten sich die Kinder vor jeder Mahlzeit gründlich die Hände waschen. Die Erzieherinnen und Erzieher sollten keine Baumstümpfe oder Bodenerhebungen als Frühstücksplätze auswählen, da die Füchse dort häufig ihre Losung hinterlassen. Des weiteren sollten keine toten Tiere angefasst werden. 8
Tollwut Die Tollwut ist eine lebensbedrohliche, durch Viren ausgelöste Infektionserkrankung, die in der Regel durch den Biss eines erkrankten Tieres über den Speichel von Tier zu Tier oder vom Tier zum Menschen übertragen wird. Erzieherinnen und Erzieher sollten sich bei den örtlichen Veterinär- und Forstbehörden über das Vorkommen von Tollwut und eventuell ausgelegte Impfköder informieren. Die Kinder sollten darüber informiert werden, dass die Zutraulichkeit von Wildtieren ein Zeichen von Tollwutinfektion sein kann. Somit dürfen Wildtiere und auch deren Kadaver nicht berührt werden. Da Impfköder Tollwutviren in abgeschwächter Form enthalten, dürfen auch diese nicht angefasst werden. Sollte es zu einem Biss durch ein möglicherweise erkranktes Tier gekommen sein, ist sofort eine Ärztin oder ein Arzt zwecks passiver Immunisierung aufzusuchen. Wundstarrkrampf Beim Wundstarrkrampf handelt es sich um eine durch Bakterien ausgelöste Erkrankung, die mit Krämpfen und Lähmungserscheinungen verbunden ist. Hervorgerufen wird die Erkrankung durch einen Erreger, der überall in der Erde, in morschem Holz, an rostigen Gegenständen oder in menschlichen und tierischen Fäkalien vorkommen kann. Besonders gefährlich sind tiefe Wunden, z. B. Stiche, Bisse oder Splitterverletzungen. Unter Luftabschluss produzieren die Erreger einen Giftstoff, der die Erkrankung verursacht. Der wirksamste Schutz gegen Wundstarrkrampf ist vor allem auch wegen der fehlenden Therapiemöglichkeiten eine aktive Immunisierung. Die meisten Waldkindergärten haben diesen Impfschutz zur Auflage gemacht. 9
Totholz Mit Totholz werden tote Baumstümpfe und abgestorbene Äste und Zweige bezeichnet. Da sie die Lebensgrundlage für viele Tier- und Pflanzenarten bilden, werden sie bewusst im Wald belassen, stellen aber besonders nach Stürmen eine Gefahr für die Waldbenutzer dar. Die Erzieherinnen oder Erzieher sollten Absprachen mit der zuständigen Försterin oder dem zuständigen Förster treffen und Aufenthaltsbereiche meiden, in denen sich bekanntermaßen viel Totholz befindet. Besonders nach Stürmen sollte auf Feldund Wiesengebiete ausgewichen werden. Umgang mit Stöcken Der Aufenthalt im Wald lädt in besonderem Maße dazu ein, mit Stöcken und Ästen zu spielen und diese zu Schwertern o. ä. umzufunktionieren. Hierbei besteht die Gefahr, dass Kinder getroffen werden. Die Erzieherinnen und Erzieher sollten mit den Kindern in Abhängigkeit vom Alter und den individuellen Voraussetzungen Regeln über das Spiel mit Stöcken vereinbaren, z. B. dass Stöcke nicht in Gesichtshöhe gehalten werden dürfen und nicht mit einem Stock in der Hand gerannt werden darf. 10
Vergiftung Die Gefahr, durch den Verzehr von Waldfrüchten (Beeren, Pilzen u. ä.) eine Vergiftung zu erleiden, hängt ab von den individuellen Voraussetzungen des betroffenen Kindes und der Art der Pflanze bzw. des Pflanzenteils. Entscheidend ist auch die Wirkstoffmenge, die beim Verzehr oder Kontakt mit Giftpflanzen zu Vergiftungserscheinungen führen kann. Symptome einer Vergiftung können Benommenheit, Übelkeit, Brechreiz, Schweißausbrüche, Durchfall o. ä. sein. Den Erzieherinnen und Erziehern wird empfohlen, sich vor der Auswahl von Aufenthaltsbereichen im Wald in Absprache mit der Försterin oder dem Förster über den Bewuchs mit Giftpflanzen informieren. Im Einzelfall kann es ratsam sein, bestimmte Pflanzen (z. B. Bärenklau oder den extrem giftigen Knollenblätterpilz) zu entfernen. Die Kinder sollten neben der Regel, dass keine Waldfrüchte gegessen werden dürfen, auch die von Giftpflanzen ausgehenden Gefahren kennen. Ein Bestimmungsbuch kann nützlich sein. Um auf einen Vergiftungsfall vorbereitet zu sein, ist es ratsam, die Telefonnummer der nächsten Giftzentrale immer bei sich führen. Zeigen sich Anzeichen einer Vergiftung, ist sofort eine Ärztin oder ein Arzt aufzusuchen. Pflanzen, die eine Vergiftung verursacht haben, sollten zur eindeutigen Bestimmung mitgenommen werden. 11
Das Wetter Da sich die Kinder in einem Waldkindergarten bei nahezu jedem Wetter draußen befinden, ist es notwendig, sie vor den unterschiedlichen Witterungsbedingungen zu schützen. Es ist zu beachten, dass die Temperaturen im Wald häufig niedriger sind als in der umliegenden Gegend. Sinnvoll ist, dass die Kinder ihre Kleidung entsprechend der Zwiebelmethode, d. h. in mehreren Schichten, tragen. Dies dient als Kältepuffer und ermöglicht zudem ein situatives An- bzw. Ablegen der Kleidung. Im Winter bietet sich das Tragen von langer, atmungsaktiver Unterwäsche an. Bei Regenwetter empfiehlt sich wasserdichte, atmungsaktive Regenkleidung. Doppelt abgedeckte Reißverschlüsse verhindern das Eindringen von Nässe. Eine Buddelhose mit Latz erschwert je nach örtlichen Bedingungen den Toilettengang, da die Kinder dann auch ihre Jacke ablegen müssen. Sowohl Jacke als auch Hose sollten so groß sein, dass auch dicke Winterkleidung darunter getragen werden kann. Die Kinder sollten über festes Schuhwerk, Gummistiefel mit Profilsohle und im Winter eventuell gefütterte Gummistiefel verfügen. Als Kopfbedeckung bietet sich bei Regenwetter das Tragen von einem Südwester an. Hierbei handelt es sich um eine wasserfeste Kappe, die rundum einen breiten Rand aufweist. Außerdem ist das Mitführen einer isolierenden Sitzunterlage sinnvoll. 12
Forstarbeiten Bei Forstarbeiten, zum Beispiel bei der Holzernte, besteht die Gefahr, dass Kinder von umstürzenden Bäumen oder herunterfallenden Ästen getroffen werden. Die Erzieherinnen und Erzieher sollten einen Informationsaustausch mit der Försterin oder dem Förster über anstehende Forstarbeiten und die damit verbundene Zuweisung von Aufenthaltsbereichen gewährleisten. Den Kindern sollten die Warnschilder bekannt sein, die das Forstarbeitsgebiet eingrenzen. Der Aufenthalt in diesen Gebieten ist zu untersagen. Insektenstiche Hinsichtlich der Gefahr durch Insektenstiche sollte den Kindern bekannt sein, dass sie nicht nach Insekten schlagen und vor allem in den Sommermonaten auf den Verzehr von süßen Nahrungsmitteln verzichten. Bei vorhandener Disposition können Insektengifte bei Kindern zu teilweise lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen führen. Vereinbarungen über die eventuell erforderliche Gabe von Medikamenten sollten zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und den Erzieherinnen oder den Erziehern bzw. dem Träger der Einrichtung schriftlich festgelegt werden. Unter Umständen muss ein Notfall- Set mitgeführt werden. 13
Schlussfolgerungen für die tägliche Praxis Aus den beschriebenen Gefährdungen und erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus Sicht der Unfallversicherungsträger Anforderungen an die Ausrüstung der Kinder und Erzieherinnen sowie das Aufstellen verbindlicher Regeln, welche im Folgenden zusammenfassend dargestellt sind. Ausrüstung Mobiltelefon Telefonliste (Ärzte, Krankenwagen, Giftzentrale, Eltern, Forstamt) Erste-Hilfe-Material (zusätzlich wärmeisolierende Decke, Zeckenzange, Dosen zum Aufbewahren von Zecken oder Giftpflanzen, Sonnenschutz, Fettcreme als Kälteschutz) Isolierende Sitzunterlagen Wetterangepasste Kleidung Festes Schuhwerk Wechselkleidung Wasserkanister (möglichst mit Wassserhahn) Biologisch abbaubare Seife (z. B. Lavaerde) Handbürsten Handtücher Bestimmungsbuch für Giftpflanzen 14
Regeln Die Kinder bleiben in Sicht- bzw. Hörweite. Vereinbarte Aufenthaltsbereiche dürfen ohne Rücksprache mit den Erzieherinnen nicht verlassen werden. Es dürfen grundsätzlich keine Waldfrüchte (Beeren, Gräser, Pilze u. ä.) in den Mund gesteckt bzw. gegessen werden. Es wird kein Wasser aus stehenden oder fließenden Gewässern getrunken. Zahme Wildtiere, Kadaver und Kot dürfen nicht angefasst werden. Auf feuchten oder bemoosten Baumstämmen wird nicht balanciert. Stöcke werden nicht in Gesichtshöhe gehalten. Es wird nicht mit einem Stock in der Hand gerannt. Keine Stoßbewegung in Richtung anderer. Es wird nur auf von den Erzieherinnen und Erziehern ausgewiesene Bäume geklettert. Der Aufenthalt im gekennzeichneten Bereich von Waldarbeiten ist verboten. 15
Autorin: Annette Michler-Hanneken (Landesunfallkasse NRW) Herausgeber: Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Salzmannstr. 156, 48159 Münster, Tel. 02 51 / 21 02-0 Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Heyestr. 99, 40625 Düsseldorf, Tel. 02 11 / 28 08-0 Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen Ulenbergstr. 1, 40223 Düsseldorf, Tel. 02 11 / 90 24-0 Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstr. 1, 81539 München, Tel. 0 89/ 6 22 72-0