Anlage zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

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Transkript:

Anlage zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stell hiervon für Besucher/ Zahl der Abstell für Kraftfahrzeuge -innen in % für Fahrräder 1 Wohngebäude 1.1 Wohngebäude und sonst. 1-2 Stpl. je Wohnung - - 1-4 je Wohnung Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen 1.2 Wohngebäude und sonst. 1-1,5 Stpl. je Wohnung 10 2-4 je Wohnung Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 1.3 Wochenend- und Ferienhäuser 1 Stpl. je Wohnung - - 1-2 je Wohnung 1.4 Kinder-, Jugend-, Schüler/-innen 1 Stpl je 10-20 Betten, 50 1 je 3 Betten und Schülerwohn- und Freizeit- jedoch mind. 2 Stpl. heime 1.5 Studentinnen, Studenten, Schwestern- und Pfleger- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Wohnheime 1 Stpl. je 2-5 Betten 10 1 je Bett 1.6 Senioren- und Behindertenwohnheime 1 Stpl. Je 4-10 Betten, 10 1 je 3 Betten 1.7 Asylbewerberwohnheime 1 Stpl. je 4-6 Betten, - - 1 je 2 Betten und -unterkünfte 2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungsund Praxisräumen 2.1 Büro- u. Verwaltungsräume 1 Stpl. je 30-40 qm 20 1 je 40-80 qm allgemein Nutzfläche Nutzfläche 2.2 Räume mit erheblichem 1 Stpl. je 30-40 qm, 75 1 je 40-60 qm Besucher/-innenverkehr Nutzfläche (z.b. Schalter, Abfertigungsoder Beratungsräume, Postfilialen, Arztpraxen)

- 2-3 Verkaufsstätten (zum Begriff Verkaufsnutzfläche siehe Ziff. 11.2) 3.1 Läden, Geschäftshäuser und 1 Stpl. je 30-40qm - - 1 je 60-80 qm Kaufhäuser Verkaufsnutzfläche, Verkaufsnutzfläche jedoch mind. 2 Stpl. je Laden 3.2 Einzelhandelsbetriebe, 1 Stpl. je 10-20 qm - - 1 je 100 qm Verkaufs- Supermärkte bis 800 qm Verkaufsnutzfläche nutzfläche Verkaufsnutzfläche 3.3 Großflächige Handelsbetriebe, 1 Stpl. je 30-50 qm - - 1 je 200 qm großflächige Einzelhandels- Verkaufsnutzfläche Verkaufsnutzfläche betriebe und Einkaufscentren (ab 800 qm Verkaufsnutzfläche) 3.4 Kioske und Imbissstände 1 Stpl. je 30-40 qm - - Verkaufsnutzfläche, 4 Versammlungsstätten (ausser Sportstätten), Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von 1 Stpl. je 5 Sitzn, - - 1 je 10-20 überörtlicher Bedeutung sowie 1 Stpl. je 5 Steh- Sitz (z.b. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 4.2 Sonstige Versammlungs- 1 Stpl. je 5-10 - - 1 je 5-10 Sitz stätten (z.b. Lichtspiel- Sitz theater, Schulaulen, Vortragssäle) 4.3 Kirchen und Versammlungs- 1 Stpl. je 20-30 - - 1 je 10-20 Sitz stätten für religiöse Zwecke Sitz 4.4 Kirchen von überörtlicher 1 Stpl. je 10-20 Sitz - - 1 je 20-30 Sitz Bedeutung 5 Sportstätten 5.1 Sport ohne Besucher/ 1 Stpl. je 250 qm Sport- - - 1 je 250 qm Sportfläche -innen, fläche z. B. Trainings 5.2 Sport und Sportstadien 1 Stpl. je 250 qm Sport- - - 1 je 250 qm Sportfläche mit Besucher/-innenn fläche, zusätzlich 1 Stpl. je 10-15 Besucher/-innen

- 3-5.3 Turn- und Sporthallen 1 Stpl. je 50 qm Hallen- - - 1 je 50 qm Hallenfläche, fläche, zusätzlich 1 Stpl. zusätzlich 1 je 10-15 je 10-15 Besucher/-innen- Besucher/-innen 5.4 Tanz-, Ballett-, Fitness- und 1 Stpl. je 20-30 qm - - 1 je 20-30 qm Sportschulen Sportfläche Sportfläche 5.5 Freibäder und Freiluftbäder 1 Stpl. je 200-300 qm - - 1 je 200-300 qm Grundstücksfläche 5.6 Hallen- und Saunabäder 1 Stpl. je 15-10 Kleider- - - 1 je 10-15 Kleiderablg., ablagen, zusätzlich 1 Stpl. zusätzlich 1 je 10 je 10-15 Besucher/-innen- Besucher/-innen 5.7 Tennis 4 Stpl. je Spielfeld, - - 1 je Spielfeld, zusätzl. zusätzlich 1 Stpl. je 1 Stpl. je 10 Besucher/ 10-15 Besucher/-innen- -innen 5.8 Minigolf 6-10 Stpl. - - 6-10 Stpl. 5.9 Kegel-, Bowlingbahnen 4 Stpl. je Bahn - - 1-2 je Bahn 5.10 Bootshäuser und Boots- 1 Stpl. je 2-5 Boote - - 1 je 3 Boote liege 5.11 Vereinshäuser und -anlagen, 1 Stpl. je 200 qm - - soweit nicht unter 5.1-5.10 aufgeführt 6 Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten, Schank- und 1 Stpl. je 8-12 qm - - 1 je 8-12 qm Speisewirtschaften, Cafes, Nutzfläche Nutzfläche Bistros u. ä. 6.2 Vergnügungsstätten, 1 Stpl. je 4-8 qm - - 1 je 4-8 qm Discotheken, Spielhallen, Nutzfläche (siehe Ziff. Nutzfläche Varietes, Spielcasinos, 11.1) Automatenhallen 6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime 1 Stpl. je 1-3 Gäste- - - 1 je 10-20 Gästeund andere Beherbergungs- zimmer, für zugehörigen zimmer, für zugehöbetriebe Restaurationsbetrieb rigen Restaurations- Zuschlag nach 6.1 betrieb Zuschlag nach 6.1

- 4-6.4 Jugendherbergen 1 Stpl je 10-20 Betten - - 1 je 10 Betten 7 Krankenhäuser 7.1 Krankenhäuser, Sanatorien 1 Stpl. je 2-6 Betten 60 1 je 25 Betten und Kuranstalten 7.2 Pflegeheime 1 Stpl. je 6-10 Betten 75 1 je 40-60 Betten 8 Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Grundschulen 1 Stpl. je 15-25 Schüler/ -innen -- 1 je 2-4 Schüler/-innen 8.2 Sonstige allgemeinbildende 1 Stpl. je 15-25 Schüler/ -- 1 je 2-4 Schüler/-innen Schulen, Berufsschulen und -innen, zusätzl. 1 Stpl. je über 18 Jahre Berufsfachschulen 5-10 Schüler/-innen über 18 Jahre 8.3 Sonderschulen für Behinderte 1 Stpl. je 15 Schüler/-innen -- 1 je 10-15 Schüler/-innen 8.4 Fachhochschulen, Hochschulen 1 Stpl. je 2-4 -- 1 je 4-8 Studierende Studierende 8.5 Kindergärten, Kindertages- 1 Stpl. je Gruppenraum, -- 1 je Gruppenraum, stätten und dgl. jedoch mind. 2 Stpl. jedoch mind. 2 Stpl. 8.6 Jugendfreizeittreffs u. dgl. 1 Stpl. je 30 qm Nutz- -- 1 je 15 qm Nutzfläche fläche, jedoch mind. 2 Stpl. 9 Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks- und Industrie- 1 Stpl. je 50-70 qm 10-30 1 je 50-70 qm betriebe Nutzfläche 9.2 Lagerräume, Lager, 1 Stpl. je 80-100 qm -- 1 je 100 qm Nutzfläche Ausstellungs- u. Verkaufs Nutzfläche 9.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stpl. je Wartungs- oder -- 1 je 5-8 Wartungs- Reparaturstand oder Reparaturstände 9.4 Tankstellen mit Pflegen 5 Stpl. je Pflegeplatz -- -- 9.5 Automatische KFZ- 5 Stpl. je Waschanlage -- -- Waschstraße

- 5-9.6 Kraftfahrzeugwasch 2 Stpl. je Waschplatz -- -- zur Selbstbedienung 10 Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlagen 1 Stpl. je 2-4 Nutzungs- -- 1 je 2 Nutzungseinund Kleintierzuchtanlagen einheiten heiten 10.2 Friedhöfe 1 Stpl. je 2000 qm -- 1 je 750 qm Grund- Grundstücksfläche, stücksfläche jedoch mind. 10 Stell 10.3 Museen, Ausstellungs- 1 Stpl. je 200-300 qm -- 1 je 100 qm Nutzfläche und Präsentationsräume Nutzfläche 11 Anwendungsbestimmungen 11.1 Bei der Berechnung der Spielhallen-Nutzfläche bleiben Nebenräume außer Betracht (DIN 277). 11.2 Verkaufsnutzfläche ist die Grundfläche aller dem Kundenverkehr dienenden Räume mit Ausnahme von Fluren, Treppenräumen, Toiletten, Waschräumen und Garagen (DIN 277). 11.3 Soweit als Bemessungsgrundlagen Nutzfläche oder Verkaufsnutzfläche angegeben wird, ist die begonnene Einheit maßgebend.