Aufteilung der anfallenden Kosten. Taxe Hotellerie. Taxe Betreuung. Taxe Pflege. Nebenleistungen

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Aufteilung der anfallenden Kosten Gemäss dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das im Kanton Zürich per 1. Januar 2011 in Kraft trat, werden die anfallenden Kosten des Aufenthalts im Alterszentrum St. Peter und Paul wie folgt aufgeteilt : Fixkosten Taxe Hotellerie Taxe Betreuung Kosten nach Bedarf Taxe Pflege Nebenleistungen

Taxe Hotellerie Einzel- bzw. Zweierzimmer pro Person und Tag Inklusive folgender Leistungen Kategorie Zimmer A 1er mit Lavabo 126.00 B 1er gross mit Lavabo 134.00 C 1er mit WC und Lavabo 147.00 D 1er mit WC, Lavabo und Dusche 159.00 E 2er mit WC und Lavabo 136.00 F 2er mit Lavabo 126.00 Zuschlag Möblierung Kurzaufenthalt 6.00 Schlüssel für Zimmer, Briefkasten, Einbauschrank und Zusatzschrank im Keller Schlüssel für abschliessbares Schrankfach im Zimmer Pflegebett mit Matratze und Schutzüberzug, Kopfkissen, Duvet inklusive Überzug Bereitstellen des Fernsehempfangs (Cablecom) sowie wlan für Internet Unterstützung technischer Dienst bei Eintritt bis 30 Minuten (Bilder aufhängen, Gestelle befestigen etc.) Vollpension mit Getränken (Mineralwasser nature, Kaffee und Tee) zu den Mahlzeiten, ärztlich verordnete Diätkost im Speisesaal sowie als Zwischenverpflegung Früchte Strom, Heizung, Wasser Besorgen der Bett-, Toiletten- und persönlichen Wäsche (ohne chemische Reinigung und Flickarbeiten) Reinigung des Zimmers einmal pro Woche Benützung der Gemeinschaftsräume für gemeinsame Anlässe Mobiliarversicherung für maximal 5000. pro Zimmer (Selbstbehalt für Bewohnende von 200. ) Infrastruktur für Coiffeuse und Fusspflege im Haus zur Verfügung stellen von Rollstuhl oder Rollator bei Bedarf

Taxe Betreuung Inklusive folgender Leistungen Taxe Betreuung pro Person und Tag 37.00 zusätzlich geschützte Gruppe blau (Zimmer 101 107) 10.00 Im Merkblatt Taxe Betreuung sind zu jedem Punkt Beispiele aufgeführt. Einführung und Unterstützung beim Einleben im Alltag oder bei Veränderungen Angebote der Aktivierung, Anlässe und Veranstaltungen gemäss Monatsagenda Organisation und Durchführung von internen Bekleidungsverkäufen Beratung und Motivation in der Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung Unterstützung der eigenen Ressourcen für einen möglichst autonomen Alltag Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden während 24 Stunden Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen, Dritten usw.) Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung beteiligten Bereichen, Diensten und den Bewohnenden Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen sowie des Taschengeldes Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Wohnlichkeit im Zimmer, in Absprache auch bei Abwesenheit der Bewohnenden Vermittlung für persönliche Belange (Finanzen, Administration usw.)

Taxe Pflege Inklusive folgender Leistungen 1 2 3 4 Tarif- Gesamtkosten Anteil Anteil Anteil stufe pro Tag Krankenkasse Bewohnende Gemeinde 1 14.35 9.00 5.35 0.00 2 41.70 18.00 21.60 2.10 3 69.00 27.00 21.60 20.40 4 96.35 36.00 21.60 38.75 5 123.70 45.00 21.60 57.10 6 151.00 54.00 21.60 75.40 7 178.40 63.00 21.60 93.80 8 205.70 72.00 21.60 112.10 9 233.00 81.00 21.60 130.40 10 260.50 90.00 21.60 148.90 11 287.70 99.00 21.60 167.10 12 315.10 108.00 21.60 185.50 Pflegerische Leistungen basieren auf der RAI-Erhebung 1 Gemäss Kostenrechnung 2016 unter Einhaltung der Normkosten des Kantons Zürich 2 Werden gemäss Administrativvertrag direkt den Krankenkassen (HSK und tarifsuisse) in Rechnung gestellt 3 Gemäss Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung 4 Die Beträge der Gemeinde werden der Ausgleichskasse direkt in Rechnung gestellt

Nebenleistungen Hotellerie und Verwaltung Reservationspauschale pro Tag (maximal 30 Tage) 120.00 Anschluss Telefon und Kosten Telefonie monatlich 30.00 Eintrittsfallpauschale 100.00 Todesfallpauschale 150.00 Austrittsfallpauschale 100.00 Lebensmittel und Getränke aus der Cafeteria Dienstleistungen technischer Dienst pro Stunde (Umzüge, Bilder aufhängen, Zimmer räumen etc.) 50.00 Verlust Zimmerschlüssel Dienstleistungen Wäscherei: Näh- und Flickarbeiten pro Stunde 50.00 ausserordentliche Wäsche pro Stück gemäss Liste Chemische Reinigung Nämeli für Kleidung pro Stück (inklusive Bestellung) 0.50 Nämeli annähen pro Stück 1.00 Dienstleistungen Hauswirtschaft pro Stunde (ausserordentliche Reinigungsarbeiten etc.) 50.00 Grundreinigung bei Umzug und Austritt Zimmer Kategorie C 500.00 Zimmer Kategorie D 550.00 Zimmer Kategorie E 350.00 Hotellerie und Verwaltung Zimmer Kategorie F 300.00 Zimmer nach Kurzaufenthalt bis 1 Monat 200.00 ausserordentliche Abnützung des Zimmers Pflege Pflegematerial Toilettenartikel Begleitungen zu externen Terminen pro Stunde 50.00 Technik Batterien und Birnen gemäss separatem Formular Reduktion Pflegetaxe ab dem 1. vollen Tag Abwesenheit ganze Pflegetaxe Verpflegung ab dem 3. Tag Abwesenheit (max. 45 Ferientage pro Kalenderjahr) 25.00 Betreuungstaxe ab dem 3. Tag nach Todesfall ganze Taxe Abreise- und Ankunftstag werden voll berechnet

Rechnungsstellung und Zahlung Weitere Angebote Das Alterszentrum stellt monatlich Rechnung, jeweils zu Anfang des Folgemonats rückwirkend. Die Bezahlung erfolgt mit Überweisung (Einzahlungsschein) oder Direkteinzug via Lastschriftverfahren (LSV). Der Anteil Krankenkasse der Taxe Pflege wird vom Alterszentrum direkt mit der Krankenkasse, der Anteil der Gemeinde direkt mit der zuständigen Gemeinde abgerechnet. Aktivierung für Externe Teilnahme an jeglichen, offenen Alltagsgestaltungen, so wie an den Anlässen gemäss Monatsagenda. Innerhalb dieser Gruppen entspricht die Betreuung dem Konzept der Aktivierung, welches mit Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung abgegeben wird. Die Teilnahme an der Aktivierung wird jährlich, eine allfällige Verköstigung gemäss Preisliste verrechnet. Tagesgäste Individuelle stundenweise Pflege und Betreuung auf einer Pflegegruppe gemäss Absprache mit den Tagesgästen und/oder den zuständigen Bezugspersonen. Spitex Stunden- bis tageweise individuelle Unterstützung im bekannten Wohnumfeld in der Umgebung des Alterszentrums gemäss gemeinsam vereinbarter Auftragsbestätigung. Die Pflege und Betreuung orientiert sich an der im Alterszentrum üblichen Grundsätzen.

Externe Anlaufstellen Pro Senectute Bei Problemen mit der Finanzierung der monatlichen Rechnung unterstützen Sie Fachpersonen der Pro Senectute. Sie prüfen Ihre Einnahmen und Ausgaben mit Ihnen und vermitteln nach Möglichkeit finanzielle Hilfen. Treuhanddienst Pro Senectute Bei administrativen und finanziellen Fragen werden pensionierte Freiwillige von Pro Senectute Kanton Zürich gegen eine pauschale Spesenentschädigung vermittelt. Hilflosenentschädigung Bei einer Pflegebedürftigkeit, die ein Jahr lang dauert, besteht der Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Diese ist im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht vermögensabhängig, sondern steht allen zu. Der Antrag muss durch die Bewohnenden an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich gestellt werden. Die Bereichsleitung Pflege und Betreuung ist auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich. (Stadt Zürich: SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, Postfach 8087 Zürich, 044 448 50 00, www.svazurich.ch) (Sekretariat des Treuhanddienstes der Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Stadt Zürich, 058 451 50 00 oder treuhanddienst@zh.pro-senectute.ch) Ergänzungsleistungen zur AHV Wenn die AHV und andere Einkommen nicht zur Bezahlung der Hotellerie-, Pflege- und Betreuungstaxe ausreichen, können die Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese sind keine Fürsorgeleistungen, sondern stellen einen Rechtsanspruch auf Grund des Bundesgesetzes dar. Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss sich bei der zuständigen AHV-Gemeindezweigstelle melden. (Stadt Zürich: Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Strassburgstrasse 9, 8036 Zürich, 044 412 61 11, www.stadt-zuerich.ch/azl) Billag Ab einem täglichen Pflegebedarf von 81 Minuten sind Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen von den Radio- und Fernsehempfangsgebühren befreit. Die notwendige Bestätigung der Institution mit der Angabe des entsprechenden Pflegebedarfes erhalten Sie bei der Leitung Pflege. Unter www.billag.ch/privat/gebuehrenbefreiung finden Sie das Gesuchsformular an Billag. ProMobil Alle Personen mit Steuersitz im Kanton Zürich, welche aufgrund ihrer Mobilitätsbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen oder nicht in diese einsteigen können und die vorgegebenen Bestimmungen erfüllen, können bis auf weiteres die Dienstleistungen von ProMobil in Anspruch nehmen.

Alterszentrum St. Peter und Paul 8004 Zürich Werdgässchen 15 T 044 296 11 11 F 044 296 11 61 kontakt@peter-paul.ch www.peter-paul.ch Eine Institution der Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul