Fachkraft Rechnungswesen (VHS)

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Fachkraft Rechnungswesen (VHS) Fachkräfte für Rechnungswesen übernehmen verantwortungsvolle Fachaufgaben in den Bereichen Rechnungswesen und Personalverwaltung. Allgemeines Ziel dieses Lehrganges ist, die Teilnehmer/-innen in die Lage zu versetzen, alle im betrieblichen Rechnungswesen anfallenden Daten nach dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu verarbeiten. Interessentenliste Bei genügender Interessentenzahl wird eine Informationsveranstaltung zum Lehrgang angeboten VHS - Gebäude Meppen, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 Beratung & Information Michael Herbers Tel.: 05931 9373-25 Anmeldung Katharina Langer Tel.: 05931 9373-14

Fachkraft Rechnungswesen (VHS) Der Lehrgang besteht aus drei Modulen. In jedem Lehrgangmodul werden landeseinheitliche Prüfungen des Landesverbandes der Volkshochschulen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen wird das Zertifikat "Fachkraft Rechnungswesen (VHS)" vergeben. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an: Frauen und Männer, die sich in Elternzeit befinden, Frauen und Männer, die nach der Familienphase wieder in den erlernten kaufmännischen Beruf einsteigen möchten, sowie an Personen, die im Augenblick ohne Arbeit sind und sich umfangreiche Kenntnisse im kaufmännischen Rechnungswesen aneignen möchten. Lehrgangsinhalte: I. Buchführung 84 UStd. Der Baustein "Buchführung" vermittelt die Grundlagen der Buchführung und versetzt die Teilnehmer dadurch in die Lage, die täglich anfallenden Routinebuchungen eines Betriebes durchzuführen. II. EDV-Finanzbuchhaltung 56 UStd. In immer mehr Betrieben werden EDV-Finanzbuchhaltungsprogramme eingesetzt, da sie schnelle und exakte Informationen für betriebswirtschaftliche Entscheidungen liefern. Der Arbeitsplatz des Finanzbuchhalters ist davon unmittelbar betroffen. Am Beispiel der professionellen Finanzbuchhaltungsprogramme Lexware oder Datev erwerben Sie - Kenntnisse der Struktur eines Finanzbuchhaltungsprogramms, - die Fertigkeit, mit einem FiBu-Programm zu arbeiten, - die Fähigkeit, Auswertungen vorzunehmen und Abschlüsse zu interpretieren. Das Finanzbuchhaltungsprogramm Lexware wird Ihnen für die Dauer des Moduls kostenlos für zuhause zur Verfügung gestellt. III. Betriebliches Steuerrecht 60 UStd. Der Baustein "Betriebliches Steuerrecht" vermittelt die Kenntnisse folgender Steuergesetze und deren Bedeutung für das betriebliche Rechnungswesen: Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Einkommensteuer-, Lohnsteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuergesetz.

Lehrgangsdaten im Überblick Lehrgangsbeginn: Unterrichtsstunden: Unterrichtszeiten: Lehrgangsort: Lehrgangskosten: Lehrbücher: Prüfungsgebühren: Ko-Stellen-Förderung: Bildungsprämie: Auf Anfrage (Eintragung in Interessentenliste möglich) 200 UStd. Dienstags und donnerstags, 08:30 11:45 Uhr Freiherr-vom-Stein-Str. 1, Meppen Die Lehrgangskosten betragen 875 Euro, zahlbar in 10 monatlichen Raten in Höhe von 87,50 Euro. Die Lehrgangsbücher sind in den Lehrgangskosten enthalten Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten. Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft fördert die berufliche Qualifizierung. Beantragen Sie telefonisch vor Beginn einer Maßnahme einen Zuschuss zur Lehrgangsgebühr. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50 %. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 250 EUR pro Jahr geltend machen. Zuständig ist Frau Voß, 05931 44-4070. Wenn Sie mind. 25 Jahre alt sind, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 als Single bzw. 40.000 als Verheiratete/-r nicht übersteigt, können Sie 50 % der Lehrgangskosten (max. 500 ) als Bildungsprämie erhalten. (VHS Meppen, Herr Hankofer, 05931 9373-35; Frau Langer, 05931 9373-14) Steuererleichterungen: Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen: als Werbungskosten (bei Weiterbildung im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf). Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater. 2

Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1. Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen. 2. Anmeldung 2.1. Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden - nach Erteilung einer Abbuchungsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht. 3.2. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für die nicht besuchten Unterrichtsstunden. 3.3. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 3.4. Falls Sie ohne Klärung der Zulassung zur Prüfung am Unterricht teilnehmen und im Laufe des Lehrgangs wider Erwarten nicht zur Prüfung zugelassen werden, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren. 4. Lehrplan 4.1. Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen (z. B. Unterrichtszeit, - termine, - ort) bleiben vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung oder sonstiger Kostenersatz bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen. 4.2. Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1. Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 6. Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme 6.1. Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden. 6.2. Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen. Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam. 6.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. 6.4. Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung. 6.5. Die VHS behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können durch eine außerordentliche Kündigung vom Unterricht ausgeschlossen werden. 7.2. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 7.3. Die Haftung der VHS Meppen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der VHS Meppen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gerichtsstand für beide Teile ist Meppen. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. 3

Anmeldung: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Langer Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Fax-Nummer: 05931 9373-55 Bezeichnung des Lehrgangs: Lehrgangsnummer: 67-045 Lehrgangskosten: Fachkraft Rechnungswesen (VHS) 875 EUR Die Lehrgangskosten werden mit der verbindlichen Anmeldung fällig. Sie werden in 10 monatlichen Raten in Höhe von 87,50 EUR zum 15. eines Monats vom u. a. Konto eingezogen. Die Kündigungsfrist für den Lehrgang beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Name: Straße: Geb.-Datum: Tel. (privat): E-Mail: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Lastschriftverfahren: Vorname: PLZ / Wohnort: Beruf: Handy-Nummer: Bank: IBAN: Ort, Datum Bitte ankreuzen! Bitte ankreuzen! Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellten Lehrgangsbücher von meinem Konto abzubuchen. SWIFT/BIC: Unterschrift (für das Lastschriftverfahren) Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie eine Gesamtrechnung an die oben genannte Firmenanschrift. Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge habe ich zur Kenntnis genommen. Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich zum Lehrgang an. Ort, Datum Volkshochschule Meppen Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Telefon 05931 9373-0 Telefax 05931 9373-55 Unterschrift (für die Lehrgangsanmeldung) Sprechzeiten: Mo - Do: 08:.00 19:00 Uhr Fr.: 08:00 13:00 Uhr Bankverbindungen: Sparkasse Emsland IBAN: DE90 2665 0001 0134 55 SWIFT/BIC: NOLADE21EMS Emsländische Volksbank IBAN: DE14 2666 1494 0136 6009 00 SWIFT/BIC: GENODEF1MEP 4