Preisliste/ Verzeichnis für Transportbeton nach DIN EN / DIN

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Hornung GmbH & Co. KG Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 kontakt@hornung-baustoffe.de www.hornung-baustoffe.de Preisliste/ Verzeichnis 07 für Transportbeton nach DIN EN 06- / DIN 045- Gültig ab. April 07

Hornung GmbH & Co. KG Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Betonwerk: Friedrichstal West Karlsfeldstraße 7697 Stutensee Disposition: Telefon: Telefax: Auftragsannahme: Montag bis Freitag 07:00 7:00 Uhr Bestellungen: Folgende Punkte sind bei jeder Bestellung stets anzugeben: 0749 7-0 oder -4 0749 7-0 Name und Anschrift des Auftraggebers Baustellenanschrift (Ort, Straße und Hausnummer) Telefonnummer des Ansprechpartners auf der Baustelle Liefertermin (Datum und Uhrzeit) Liefermenge Entladezeit und Entladeart (Kran, Pumpe, etc.) Gegenstand der Betonage (Decke, Wand, etc.) nummer oder Eigenschaften des Betons Bestellungen sind mindestens 4 Stunden vor Bedarf durchzugeben. Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise: H35 H3 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. P0 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P0 Schutzhandschuhe/-Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P35 + P33 + P35 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P30 + P35 + P33 + P33 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P36 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Betone nach DIN EN 06- / DIN 045- Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Festigkeitsentwicklung ) mittel (m) schnell (s) langsam (l) Betone für unbewehrte Bauteile ohne Betonkorrosion C/00 C/00 3 40 40 06,00 0,00 403 403 07,50 09,50 X0 WF /5 /5 3 430 440 09,50,50 4303 4403,00 3,00 /5 /5 3 450 460,00 4,00 4503 4603 3,50 5,50 Betone für Innen- und Gründungsbauteile X, XC WF C/0 C/0 C/0 3 470 40 490,00,00,50 470 40 490 9,00,00 5,50 4703 403 4903 7,50 9,50 4,00 XC3 WF C0/5 C0/5 C0/5 3 600 60 60 7,50 9,50 4,00 600 60 60 0,50,50 7,00 6003 603 603 9,00,00 5,50 Betone für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost XC4, XF, XA WF C5/30 C5/30 C5/30 3 / ) / ) / ) 630 640 650,00 3,00 7,50 630 640 650 4,00,00 30,50 6303 6403 6503,50 4,50 9,00 Betone für Wasserundurchlässige Bauwerke gemäß DAfStb-Richtlinie XC4, XF, XA C5/30 C5/30 C5/30 C5/30 C5/30 C5/30 3 3 00 0 0 40 4 4 3,50 5,50 30,00 5,50 7,50 3,00 00 0 0 40 4 4,50,50 33,00,50 30,50 35,00 003 03 03 403 43 43 5,00 7,00 3,50 7,00 9,00 33,50 XC4, XD, XF, XA, XM 3) 3 3 03 04 05 43 44 45,00,00 3,50,00 30,00 34,50 03 04 05 43 44 45 9,00 3,00 35,50 3,00 33,00 37,50 033 043 053 433 443 453 7,50 9,50 34,00 9,50 3,50 36,00 XC4, XD, X, XA 4), XM 3) 3 70 730 740 35,50 37,50 4,00 Die oben genannten Preise verstehen sich frei Baustelle in unserem Liefergebiet ) Festigkeitsentwicklung im Prüfalter: s/m= Tage, l=56 Tage. Bei Prüfalter > Tage ist bauseits QS-Plan erforderlich ) ohne XA ist C5/30 Überwachungsklasse 3) durch Oberflächenbehandlung bauseits (Vakuumieren und Glätten) ist XM möglich 4) Die XA sind nur für max. zul. Sulfatgehalt aus Grundwasser bis 600 mg/l geeignet. XA und XA3 auf Anfrage Alle Preise sind gültig ab. April 07 zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Betone nach DIN EN 06- / DIN 045- Expositionsklasse(n) Betone für den Industriebau XC4, XF, XA XC4, XD, XF, XA, XM 3) XC4, XD3, X, XA3 4) 6), XM 5) XC4, XD3, X, XA34) 6) LP-Betone ) XC4, XD, X, XA, XM 3) XC4, XD3, X, XA 4), XM 5) XC4, XD, X, XA 4), XM 3) XC4, XD3, X, XA 4), XM 5) pur Zement pur Zement C5/30 C5/30 7) 7) 7) 7) C40/50 9) C40/50 9) C45/55 9) C45/55 9) C50/60 9) C50/60 9) C5/30 C5/30 Leicht verarbeitbare Betone 7) 7) 7) 7) 7) 7) 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Festigkeitsentwicklung ) mittel (m) schnell (s) langsam (l) 750 760 770 70 7 9 5,00 7,00 7,50 9,50 3,00 33,00 36,00 3,00 750 760 770 70 790 79 79 793 794 795,00 30,00 30,50 3,50 3,50 40,50 4,50 44,50 46,00 4,00 auf Anfrage auf Anfrage 7 9 30 3 34,00 36,00 39,00 4,00 36,50 3,50 auf Anfrage auf Anfrage XC3 WF C0/5 F5 34,00 XC4, XF, XA Feuchtigkeitsklasse WF Festigkeitsklasse C5/30 C5/30 Konsistenzklasse F5 F6 F6 Größtkorn (mm) Überwachungsklasse 35 36 37 9,50 33,00 3,00 Die oben genannten Preise verstehen sich frei Baustelle in unserem Liefergebiet ) Festigkeitsentwicklung im Prüfalter: s/m= Tage, l=56 Tage. Bei Prüfalter > Tage ist bauseits QS-Plan erforderlich ) ohne XA ist C5/30 Überwachungsklasse 3) durch Oberflächenbehandlung bauseits (Vakuumieren und Glätten) ist XM möglich 4) Die XA sind nur für max. zul. Sulfatgehalt aus Grundwasser bis 600 mg/l geeignet. XA und XA3 auf Anfrage 5) mit bauseits eingemischten Hartstoffen nach DIN 00 ist XM3 möglich (gilt nicht bei LP-Beton) 6) bauseits zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Gutachten erforderlich 7) FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie: Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ) Luftporenbeton sollte nicht geglättet werden 9) bauseits QS-Plan erforderlich, da Prüfalter > Tage Alle Preise sind gültig ab. April 07 zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Betone nach DIN EN 06- / DIN 045- Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Betone nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen) * * Konsistenzklasse Größtkorn (mm) 3 Überwachungsklasse Festigkeitsentwicklung ) mittel (m) schnell (s) langsam (l) 00 0 30,00 3,00 00 0 33,00 35,00 003 03 3,50 33,50 XC4, XD, X, XA 4) nur XM 3) 3 3 0 03 04 05 06 07 39,50 4,50 46,00 40,50 4,50 47,00 XC4, XD3, X LP-Beton ) Unterwasserbeton C5/30* C5/30* C5/30* 3 0 09 0 35,00 37,00 4,50 0 09 0 3,00 40,00 44,50 XC WF C0/5 FF5 3 50,50 503 4,00 XC, XA WF C5/30 FF5 3 5,00 53 7,50 Bohrpfahlbeton nach DIN 536 / DIN SPEC 40 Einbringen im Trockenen XC, XA WF C5/30 C5/30 F5 F5 F5 F5 3 3 543 553 563 573 5,00 7,00 30,00 3,00 XC, XD, XA 4) FF5 FF5 3 53 593 39,50 4,50 Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen) XC, XD, XA 4) * * FF5 FF5 3 603 63 34,00 36,00 Die oben genannten Preise verstehen sich frei Baustelle in unserem Liefergebiet ) Festigkeitsentwicklung im Prüfalter: s/m= Tage, l=56 Tage. Bei Prüfalter > Tage ist bauseits QS-Plan erforderlich 3) durch Oberflächenbehandlung bauseits (Vakuumieren und Glätten) ist XM möglich 4) Die XA sind nur für max. zul. Sulfatgehalt aus Grundwasser bis 600 mg/l geeignet. XA und XA3 auf Anfrage ) Luftporenbeton sollte nicht geglättet werden Weitere Betonsorten auf Anfrage Alle Preise sind gültig ab. April 07 zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Sonderbaustoffe (nicht überwacht) Angaben zu Inhaltsstoffen Sandmischung 0- mm Z=50 kg/m 3 Z=300 kg/m 3 Z=350 kg/m 3 Z=400 kg/m 3 Z=450 kg/m 3 Rieselmischung 0- mm Z=50 kg/m 3 Z=300 kg/m 3 Z=350 kg/m 3 Z=400 kg/m 3 Z=450 kg/m 3 Einkornbeton /3 mm / mm / mm Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse C0 C0 C0 Größtkorn (mm) 3 35 36 37 3 39 350 360 370 30 390 550 540 530 Festigkeitsentwicklung mittel schnell langsam 9,50 4,50 9,50 34,50 39,50 9,50 4,50 9,50 34,50 39,50 07,50 0,50 3,50 Kanalfüllmasse F5F6 560 39,00 Anpumphilfe (Schlämme) 570 40,00 Überwachungsklasse Die oben genannten Preise verstehen sich frei Baustelle in unserem Liefergebiet Speis** (Preise verstehen sich ab Werk) Speis - 50 (vergleichbar MG IIa, nicht überwacht) 75,00 Zufuhr/Fracht Für Zufuhren im Umkreis von 0 km um unser Transportbetonwerk berechnen wir eine Fracht von Mindestabnahme für Zufuhren: 000 Liter 3,00 / Fuhre Saisonzuschlag In der Zeit vom 0.. 9.0. berechnen wir einen Zuschlag von,00 ** Rabatt-Vereinbarungen gelten nicht für Speis Alle Preise sind gültig ab. April 07 zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

Hornung GmbH & Co. KG Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Liefergebiet (rote Zone): Zufuhren außerhalb des Liefergebietes: graue Zone nicht aufgeführte Ortschaften/Gemeinden bitte anfragen Bruchsal (76646) Dettenheim (76706) Eggenstein-Leopoldshafen (76344) Forst (76694) Gondelsheim (75053) Graben-Neudorf (76676) Hambrücken (76707) Karlsdorf-Neuthard (7669) Linkenheim-Hochstetten (7635) Pfinztal (7637) Philippsburg (7666) Stadtkreis Karlsruhe (763 769) Stutensee (7697) Ubstadt-Weiher (7669) Waghäusel (6753) Walzbachtal (75045) Weingarten (76356)

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Sonderleistungen und Zuschläge Mindermengen Bei Einzellieferungen, ausgenommen Restlieferungen, unter 5,0 m 3 berechnen wir für die Fehlmenge einen Zuschlag von 7,00 Warte-/Entladezeit Die Fahrzeuge sind nach Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Je m 3 sind 5 Min. Entladezeit vorgesehen. Bei Überschreitung dieser Zeit berechnen wir je angefangene Viertelstunde einen Zuschlag von Erfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 06- / DIN 045- angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, erlischt unsere Gewährleistung für die Betoneigenschaften. 0,00 / /4 Std. Saison-/Heizzuschlag In der Zeit vom 0.. 9. 0. berechnen wir einen Zuschlag von 4,00 Außerhalb des oben genannten Zeitraums berechnen wir für das Vorwärmen des Betons nach DIN einen Zuschlag von,00 Produktion in der kalten Jahreszeit unter Vorbehalt der Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Restbeton Für zurückgenommenen Restbeton berechnen wir 70,00 Abholvergütung Bei Selbstabholung gewähren wir ab,0 m 3 einen Nachlass von Es können ausschließlich Betone der Konsistenz C0 / / F per LKW mit Ladefläche abgeholt werden. 7,50 Kies im Fahrmischer Für Anlieferungen von Kies mit unseren Mischfahrzeugen berechnen wir für jede Körnung frei Baustelle im Umkreis von 0 km um unser Transportbetonwerk (Mindestabnahme 0 to.) 9,00 / to. Je to. sind 3 Min. Entladezeit vorgesehen. Bei Überschreitung dieser Zeit berechnen wir je angefangene Viertelstunde einen Zuschlag von 0,00 / /4 Std. Überstundenzuschläge Montag bis Freitag 07:00 7:00 Uhr ) ) unter Vorbehalt ) Ankunft Baustelle Montag bis Freitag ) 7:00 0:00 Uhr ) Samstag ) 07:00 :00 Uhr ) 7,50 5,00 Lieferungen an Sonn- und Feiertagen und außerhalb der oben genannten Zeiten erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung und Voranmeldung. Betonzusatzmittel Verlängerung der Verarbeitungszeit durch Verzögerer (VZ) bis,0 Stunden 5,00 jede weitere Stunde (max. 6,0 Stunden),50 Konsistenzkorrektur durch Fließmittel (FM) auf der Baustelle 6,00 Erhöhung der Konsistenzklasse im Werk um Eine Klasse z.b. von auf 5,00 um Zwei Klassen z.b. von auf F5 9,00 Faserzugabe Bereitstellung und Zugabe von Betonfasern (z. B. Stahlfasern) im Werk nach Angaben des Auftraggebers auf Anfrage / kg Wir liefern ausschließlich Beton mit Fasern. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die Betonfestigkeit. Einmischkosten Werden Zusatzmittel/Zusatzstoffe bauseits beigemischt oder gestellt und von uns beigemischt, berechnen wir für den zusätzlichen Mischaufwand einen Zuschlag von In diesem Fall übernehmen wir keine Gewährleistung für die Betoneigenschaften. 5,00

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Informationen und Hinweise Zemente Gesteinskörnung Zusatzmittel Zusatzstoffe Menge Übergabekonsistenz Überwachung Wasserzugabe Abnahmeverweigerung Zufahrt, Reinigung und Entsorgung Gewährleistung Fremdpumpen Bestellungen Frachtanteil Skonto Preisgleitklausel Preisliste Als Zemente werden ausschließlich die im Liefergebiet üblicherweise erhältlichen Normzemente nach DIN EN 97 bzw. DIN 4 verwendet. Für die Herstellung werden Körnungen nach DIN EN 0 verwendet. Natürliche Bestandteile in der Gesteinskörnung können trotz Siebung nicht komplett ausgeschlossen werden. Es werden nur genormte und/oder zugelassene Produkte verwendet. Es werden nur genormte und/oder zugelassene Zusatzstoffe des Typs I (z. B. Gesteinsmehle, Pigmente) und des Typs II (z. B. Flugasche, Silikastäube) eingesetzt. m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig m³ normgerecht verdichtetem Beton nach DIN EN 06- bzw. DIN 045- ± 3% Toleranz. Jeweilige Konsistenzklasse gemäß Preisliste/Verzeichnis. Unser Transportbetonwerk und dessen Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gemäß DIN EN 06- und DIN 045- (WPK-Prüfstelle und anerkannte Prüfstelle). Veränderungen der Konsistenz des Betons durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind unzulässig, da hierbei die Betonfestigkeit beträchtlich verringert wird. Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, Wasser dem Transportbeton zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Auftraggebers. In diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die bestellte und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem als ausgeführt. Die Menge wird voll berechnet, zuzüglich evtl. anfallender Kosten für die Entsorgung des zurückgenommenen Restbetons. Wir beliefern nur gefahrlos erreichbare Entladestellen (40 to.). Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Entlade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden auch nicht für evtl. Umweltfolgeschäden aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen zementgebundenen Sonderbaustoffen. Entstehen durch weitergehende Bearbeitung (z. B. maschinelles Glätten, Vakuumieren etc.) unserer Produkte Oberflächenschäden, so liegen diese auf Grund der Verwendung von Naturprodukten außerhalb unserer Gewährleistung. Wir weisen darauf hin, dass das Erreichen der gewünschten/geforderten Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt. Auf Wunsch vermitteln wir mit unserer Betonlieferung auch Fremdpumpen. Auftragsannahme und Abwicklung wird von uns vorgenommen. Wir weisen darauf hin, dass wir bei Zeitüberschreitungen im Zusammenhang mit Betonlieferungen, bei der die Betonpumpe vom Kunden direkt bestellt wurde, keine Haftung übernehmen. Lieferzusagen, auch bei Terminfestlegung, stellen niemals Fixgeschäfte dar. Ansprüche auf Schadenersatz bei Wartezeiten der Betonpumpe sowie Rücktritt vom Vertrag wegen unterbliebener oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Um eine termingerechte Lieferung gewährleisten zu können, muss die gewünschte Menge rechtzeitig bestellt werden. Mengen ab 00,00 m³ sind bereits mehrere Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Produkteigenschaften, die uns bei der Bestellung nicht genannt wurden. Die Preise enthalten einen nicht skontierfähigen Frachtanteil von 7,00 /m³. Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung und darf nur auf den reinen Betonwarenwert (keine Frachten und Sonderleistungen/Zuschläge) in Abzug gebracht werden. Sollten sich Zement-, Zusatzmittel- oder Zusatzstoffpreise während eines laufenden Auftrags erhöhen, werden die erforderlichen Mehrkosten dem Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierung (z. B. LKW-Maut) werden ab dem Datum der Einführung weiterberechnet. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Expositionsklassen max. w/z Wert min. Festigkeitsklasse min. Zement (kg/m 3 ) X0 X0 Beton ohne Bewehrung C/0 XC X trocken oder ständig nass 0,75 C/0 40 XC nass, selten trocken 0,75 C/0 40 XC3 mäßige Feuchte 0,65 C0/5 60 XC4 wechselnd nass und trocken 0,60 C5/30 0 XD XD mäßige Feuchte 0,55 * 300 XD nass, selten trocken 0,50 * 30 XD3 wechselnd nass und trocken 0,45 * 30 XS XS salzhaltige Luft, kein direkter Kontakt mit Meerwasser 0,55 * 300 XS unter Wasser 0,50 * 30 XS3 Tidebereich, Spritzwasser- und Sprühnebelbereich 0,45 * 30 XF XF mäßige Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,60 C5/30 0 XF mäßige Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,55 C5/30 300 XF mäßige Wassersättigung mit Taumittel ohne LP 0,50 30 X hohe Wassersättigung ohne Taumittel mit LP 0,55 C5/30 300 X hohe Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,50 30 X hohe Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,50 30 XA XA chemisch schwach angreifend 0,60 C5/30 0 XA chemisch mäßig angreifend 0,50 * 30 XA3 chemisch stark angreifend 0,45 * 30 XM XM mäßiger Verschleiß 0,55 * 300 XM starker Verschleiß mit Oberflächenbehandlung 0,55 * 300 XM3 starker Verschleiß ohne Oberflächenbehandlung 0,45 * 30 * bei Verwendung von Luftporenbeton, eine Festigkeitsklasse niedriger Konsistenzklassen Konsistenzbereich Ausbreitmaß (mm) Verdichtungsmaß C0 sehr steif C0 >,46 F / steif F < 340,45,6 F / C plastisch F 350 40 C,5, / C3 weich 40 40 C3,0,04 sehr weich 490 550 F5 fließfähig F5 560 60 F6 sehr fließfähig F6 630

Rheinstraße West 3 7697 Stutensee-Friedrichstal Telefon 0749 7-0 Fax 0749 7-0 Notizen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen zementgebundenen Sonderbaustoffen Die folgenden Bedingungen sind Inhalt zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton und anderen zementgebundenen Sonderbaustoffen, nachfolgend kurz Produkte bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Vereinbarungen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer (Kaufmann). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nur, wenn sie im Einzelfall verhandelt und schriftlich bestätigt wurden. Davon abweichende Formulierungen bei der Bestellung haben ohne unsere schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.. Angebot Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste/Verzeichnis zugrunde. Für die richtige Auswahl der Produkte, insbesondere Sorte und Menge, ist allein der Käufer verantwortlich.. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten berechtigt den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat ( 36 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Mischfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig ( m³ in höchstens 5 Min.) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme des Produkts und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen. 3. Gefahrübergang Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug beladen ist. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Gewährleistung / Haftung Wir gewährleisten, dass die Produkte unserer Preisliste/Verzeichnis nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Produkte gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Sonderbaustoffe unterliegen keiner Güteüberwachung. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Produktsorte oder -menge sind sofort bei Abnahme des Produkts zu rügen; in diesem Fall hat der Käufer das Produkt zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Sorte sind nach Sichtbarwerden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt das Produkt als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer unsere Produkte mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; ist der Käufer Unternehmer (Kaufmann) leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache, ein Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. deren Unmöglichkeit berechtigen den Käufer Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Schadensersatzansprüche / Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Etwaiges Fördern unserer Produkte auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrags. 6. Sicherungsrecht Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unser Produkt weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er es im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unseres Produkts durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Produkts ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Produkts mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Produkts zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsmäßig zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Produkts oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seinen Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Satz schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Produkts mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Produkts mit Rang vor dem Rest ab. Für den Fall, dass der Käufer unser Produkt zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Produkt hergestellten neuen Sachen verkauft oder unser Produkt mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Produkts mit Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumen einer Sicherungshypothek aufgrund der Verbreitung unseres Produkts wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Satz an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unseres Produkts im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 0%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Satz um 0% übersteigt. 7. Preise und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; bei Nichtkaufleuten jedoch erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist ( 309 Abs. BGB). Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie für Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste/Verzeichnis berechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir selbst sind alsdann nach unserer Wahl Kaufleuten gegenüber berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zu Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Käufer verzichtet darauf irgendein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.. Baustoffüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes. 0. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege der Auslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke weitestgehend entspricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten an die Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften. Stand: 0.04.07