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Transkript:

1 Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 10. Dezember 2014 Beginn: Ende: 15:03 Uhr 16:55 Uhr Anwesend: Herr Dr. Mollnau Frau Dr. Hofmann Herr v. Wedel Herr Häusler Herr Plassmann Herr Dr. Auffermann Frau Blum Herr Ehrig Frau Erdmann Frau Eyser Herr Feske Herr Gustavus Frau Dr. Hadamek Frau Helling Herr Isparta Herr Jede Herr Dr. v. Kiedrowski Frau Kunze Herr Rudnicki Herr Samimi Frau Silbermann Herr Ülkekul Frau Dr. Unterberger Herr Weimann Frau Zecher ab 16:28 Uhr ab 15:37 Uhr ab 15:15 Uhr Frau Pietrusky Herr Schick Entschuldigt nicht erschienen sind die Vorstandsmitglieder Frau Delerue, Herr Meyer, Herr Dr. Steiner und Herr Wesser. Unentschuldigt fernbleibend ( 14 Abs.1 S.2 GO- GV): niemand.

2 Der Präsident teilt zu Beginn der Sitzung mit, dass TOP 4 vertagt wird. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der November-Sitzung und Beschlussfassung für die Fassung der Website Um 15:05 Uhr wird beschlossen: Das Protokoll der GV-Sitzung vom 12. November 2014 wird genehmigt. Um 15:06 Uhr wird beschlossen: (mehrheitlich, 3 Enthaltungen) Das Protokoll der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 12. November 2014 wird ohne Einschränkungen veröffentlicht. (mehrheitlich, 2 Enthaltungen) TOP 2 Aktuelle Entwicklung in der Syndikusdebatte Die Berichterstatterin erläutert die Syndikusentscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03. April 2014. In den drei Fällen habe jeweils ein Unternehmensjurist einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI gestellt. Das Bundessozialgericht sei in den drei Entscheidungen nach der Wortlautauslegung der Norm zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der äußeren Form der Beschäftigung bei den vorliegenden Syndikustätigkeiten keine anwaltliche Berufsausübung und damit auch nicht die nach 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI notwendige potentiell doppelt relevante Erwerbstätigkeit vorliege. Die bislang von der DRV angewendete Vier-Kriterien-Theorie stelle eine rechtswidrige Verwaltungspraxis dar. Das BSG habe festgehalten, dass das SGB VI keinen Schutz vor Doppelversicherungen gewähre und der Anspruch des abhängig Beschäftigten auf Vorsorgefreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 GG zum Schutz der sozialstaatlichen Ordnung beschränkt werden dürfe. Die Berichterstatterin schildert, dass die Syndikusanwälte weitgehend davor geschützt seien, dass der Arbeitgeber, der bei fehlender Befreiung für die Syndikustätigkeit zur Nachzahlung an die DRV verpflichtet werde, den Rückgriff nehmen wolle. Soweit ein Befreiungsantrag scheitere, sei ihrer Ansicht nach bei Aufrechterhaltung der Zulassung zur Anwaltschaft zumindest der Mindestbeitrag in das Versorgungswerk weiter zu zahlen. Aus den BSG-Urteilen der Jahre 2012 und 2014 ergebe sich, dass sich auf Bestandsschutz nur die Syndizi berufen könnten, die für ihre Tätigkeit eine positive bestandskräftige Befreiung erhalten hätten. Die Ansprüche der DRV auf Beitragsnachzahlungen verjährten gemäß 25 Abs. 1 S. 1

3 SGB IV nach 4 Jahren, allerdings könne sie bei noch offenen Verfahren darüber hinausgehen. Da gegen zwei der drei Syndikusentscheidungen des BSG inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt worden sei, bestehe die Möglichkeit, in noch anhängigen Verfahren bei der DRV und bei den Sozialgerichten einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens zu stellen. Der Präsident berichtet, dass die Hauptversammlung der BRAK am 02. Dezember 2014 den von den Ausschüssen vorgelegten sozialrechtlichen Änderungsvorschlag des 6 SGB VI gebilligt habe und der Beschluss der BRAK in der Zwischenzeit an das BMJV übermittelt worden sei. Nach diesem Vorschlag liege sozialrechtlich eine Mitgliedschaft in der berufsständischen Kammer auch wegen der Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber vor, wenn für diese Tätigkeit vertraglich vereinbart werde, dass der angestellte Jurist auch als Rechtsanwalt zugelassen sein müsse. Die Präsidentenkonferenz habe diesen Vorschlag nach langer Diskussion mit 27 von 28 Stimmen angenommen und die derzeitigen berufsrechtlichen Änderungsvorschläge abgelehnt. Es könne sein, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz einen Vorschlag für eine weitgehende, aber nicht vollständige berufsrechtliche Gleichstellung der Syndikusanwälte mit den Rechtsanwälten vorlege. Für die Kammerversammlung 2015 seien bereits gleichlautende Anträge gemäß den Mustertexten des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen dahingehend eingegangen, dass sich der Vorstand für die grundsätzliche berufsrechtliche Gleichstellung der Syndikusanwälte einsetzen solle. Am 11. Dezember 2014 veranstalte die RAK Berlin eine inzwischen ausgebuchte Veranstaltung zur Versorgungssituation der Syndikusanwältinnen und -anwälte in der URANIA. Christoph Skipka, der Leiter der Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund, der auf der Veranstaltung sprechen werde, habe im Vorgespräch mitgeteilt, dass die DRV zurzeit an einer umfangreichen Vertrauensschutzregelung arbeite. Er habe außerdem mitgeteilt, dass die Befreiungsfähigkeit der in Rechtsanwaltskanzleien angestellten Rechtsanwälte von der DRV nicht in Zweifel gezogen werde. Leider sei es nicht gelungen, die Veranstaltung in der URANIA zusammen mit dem Berliner Versorgungswerk anzubieten, da das Versorgungswerk die Einladung der RAK für eine gemeinsame Veranstaltung abgelehnt habe. Zur Begründung sei mitgeteilt worden, dass die Interessenlage des Berliner Versorgungswerkes mit der Zielrichtung der Informationsveranstaltung nicht übereinstimme. Welche Interessen das Versorgungswerk in der Syndizi-Debatte verfolge, sei jedoch nicht mitgeteilt worden. Der Präsident habe daraufhin das Versorgungswerk um Information gebeten. Eine Antwort liege bisher nicht vor. Ein Vizepräsident berichtet, dass bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte des DAV der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, mitgeteilt habe, dass die Leistungsfähigkeit der Versorgungswerke durch die neue Rechtslage nicht erheblich eingeschränkt werde. Erstaunlich sei gewesen, dass Rechtsanwalt Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, die Unabhängigkeit der angestellten Rechtsanwälte auf derselben Veranstaltung in Zweifel gezogen habe.

4 Die Vizepräsidentin berichtet, dass sie zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied an der Veranstaltung des Deutschen Juristinnenbundes zur Versorgungssituation der Syndikusanwältinnen teilgenommen und referiert habe. Interessant sei gewesen, dass die meisten Unternehmensjuristinnen der Haltung der Rechtsanwaltskammer Berlin zugestimmt hätten. Auf der Veranstaltung sei deutlich geworden, dass in vielen Unternehmen absoluter Stillstand bei der Personalplanung herrsche, da die Unternehmensjuristen für ein neues Aufgabengebiet keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mehr erhielten. Ein Vorstandsmitglied weist auf die Eilbedürftigkeit des nun vorgelegten Vorschlags der BRAK hin, ergänzt aber, dass sich der Vorstand auf eine berufsrechtliche Diskussion einstellen müsse. Ein anderes Vorstandsmitglied warnt davor, die weiteren berufsrechtlichen Vorschläge zu verteufeln. TOP 3 Bericht von der 58. Präsidentenkonferenz als 142. Hauptversammlung der BRAK in Berlin am 02. Dezember 2014 Der Präsident berichtet, dass die Hauptversammlung beschlossen habe, dem Bundesverband der Freien Berufe wieder beizutreten, wenn die vorgelegten Satzungsentwürfe des BFB verabschiedet würden. Anders als in der November- Sitzung mitgeteilt, werde der künftige Jahresbeitrag der BRAK nicht bei 125.000,00 Euro, sondern bei etwa 110.000,00 Euro liegen. Der Antrag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, bei der BRAK einen Haushaltsausschuss einzurichten, sei abgelehnt worden. In der vorangegangenen Diskussion seien dagegen sehr weitreichende Vorwürfe erhoben worden. So seien einzelne Kammern der Auffassung, die Einrichtung eines Haushaltsausschusses stelle einen Affront gegen das BRAK-Präsidium sowie den BRAK-Schatzmeister dar. Leider sei es in der Debatte nicht gelungen, die tatsächliche Zielrichtung der Ausschussbildung zu vermitteln.. Darüber hinaus seien viele Tagesordnungspunkte vertagt worden. TOP 4 Wurde vertagt. TOP 5 - Keine Veröffentlichung gem. 8 Abs. 4 S.1 GO-GV -

5 TOP 6 Berufung des Wahlausschusses für die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung Der Präsident teilt mit, dass 2015 die Satzungsversammlung wieder gewählt werde und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den zu bestellenden Wahlausschuss bereit seien, die Tätigkeit auszuführen. Ein Vorstandsmitglied zeigt sich enttäuscht, dass von den 6 Kandidaten nur 2 Frauen seien. Um 16:15 Uhr wird beschlossen, als ordentliche Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung 2015 zu ernennen: 1) Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kuhla; 2) Rechtsanwalt Andreas Krahl; 3) Rechtsanwältin Dojo Pietsch. (einstimmig) Um 16:16 Uhr wird beschlossen, als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung 2015 zu ernennen: für oben für oben für oben 1) Rechtsanwalt Thomas Stötzel; 2) Rechtsanwalt Christian Christiani; 3) Rechtsanwältin Margaret Dietz. (einstimmig) TOP 7 Feststellung der Abteilungen des Vorstandes und der Geschäftsverteilung gemäß 77 Abs. 3 BRAO Der Präsident schlägt vor, die bisherige Zusammensetzung des Vorstandes und die Geschäftsverteilung im kommenden Jahr fortzuführen. Um 16:17 Uhr wird beschlossen: Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin bildet ab dem 01.01.2015 sechs Abteilungen mit je vier Mitgliedern. An der Geschäfts- und Zuständigkeitsverteilung gemäß 7 Abs. 1-14 GO des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin wird festgehalten. Die bisherige personelle Besetzung der Abteilungen wird beibehalten.

6 (einstimmig) TOP 8 Bericht über den Besuch bei polnischen Rechtsanwaltskammern Die Berichterstatterin informiert darüber, dass sie zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied Ende November 2014 die Rechtsberaterkammern in Posen und Stettin besucht habe. Beide Besuche seien sehr positiv verlaufen. Insbesondere in Posen sei es zu einem weitgehenden Austausch gekommen, aber auch die Rechtsberaterkammer Stettin sei an einer Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Berlin interessiert. Die Berichterstatterin teilt mit, dass sie Anfang 2015 weitere Kammern in Polen besuchen wollten. Die Berichterstatterin erläutert, dass die Trennung zwischen Rechtsberatern und Advokaten in Polen historische Gründe habe, es aber 2015 zur weitgehenden Gleichstellung beider Berufsgruppen komme. Ein Vorstandsmitglied fragt, mit wie vielen polnischen Kammern eine Kooperation angestrebt werde und ob es sinnvoll sei, die Partnerschaft mit der Kammer in Warschau wiederzubeleben. Die Berichterstatterin und der Präsident teilen mit, dass es bislang keine Zielsetzung, nur eine Sondierung gebe. TOP 9 Bericht aus der Präsidiumssitzung Der Präsident berichtet, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 beschlossen habe, - dass zukünftig der Präsident und der Schatzmeister zusammen über die Teilnahme von Vorstandsmitgliedern an Veranstaltungen innerhalb Deutschlands und über die Reisekosten entscheiden und anschließend das Präsidium informieren; - sich i.h.v. 1.200,00 Euro an den Kosten der Veranstaltung des International Criminal Defense Lawyers Germany e.v. am 24. Januar 2015 zum Thema der Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen zu beteiligen; - dass ein Vorstandsmitglied und die Hauptgeschäftsführerin an der 9. Berufsrechtsreferentenkonferenz vom 05. bis 06. März 2015 in Hannover teilnehmen. Zum Aktenstand habe erfreulicherweise nichts behandelt werden müssen. TOP 10 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht über Gespräche, Tagungen und Veranstaltungen Umsetzung:

7 Der Präsident berichtet, - die beschlossene Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Strafakte sei an die BRAK übersandt worden; - die beschlossene Stellungnahme zu den Reformvorschlägen zu ZPO, FGG und FGO sei an die BRAK versandt worden; - die Änderungsvorschläge zum Satzungsentwurf der BRAK seien an die BRAK übermittelt worden. Bericht: Der Präsident teilt mit, - dass er zusammen mit zwei Vorstandsmitgliedern am 13. November in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an einem Gespräch zum elektronischen Rechtsverkehr in Berlin teilgenommen habe; - dass er auf der 10. Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der Humboldt- Universität zu Berlin am 14. November ein Grußwort gesprochen habe; - dass am 14. November in den Räumen der Geschäftsstelle die 5. Schatzmeisterkonferenz stattgefunden habe. Der Schatzmeister berichtet, dass die Konferenz sehr positiv verlaufen sei. Die anwesenden Schatzmeister hätten sich einstimmig für die Einrichtung eines Haushaltsausschusses ausgesprochen, der von der BRAK-HV am 02. Dezember 2014 später abgelehnt worden sei. Diskutiert worden sei auf der Schatzmeisterkonferenz, ob die Haushalte der regionalen Kammern einmal verglichen werden könnten. - dass am 19. November die Vizepräsidentin und ein weiteres Vorstandsmitglied an einer Veranstaltung des Deutschen Juristinnenbundes zum Thema des Syndizi teilgenommen hätten. - dass er am 24. November ein Gespräch mit dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des BAV zur Frage der Neuaufteilung der Portokosten für das Anwaltsblatt geführt habe, an dem außer ihm der Schatzmeister und die Hauptgeschäftsführerin teilgenommen hätten. Hierbei sei es noch zu keiner Einigung darüber gekommen, wie die Hälfte der Portokosten, die bislang der CB-Verlag getragen habe, zwischen dem BAV und der RAK Berlin aufgeteilt würden. Der bisherige Vorschlag des BAV würde zu einer zu starken Belastung der Rechtsanwaltskammer führen. - dass er am 02. Dezember an der 58. Präsidentenkonferenz als 142. Hauptversammlung der BRAK teilgenommen habe; - dass am 03. Dezember zur Vorbereitung auf die am 11. Dezember 2014 stattfindende Veranstaltung ein Vorbereitungsgespräch mit Herrn Skipka von der Deutschen Rentenversicherung Bund stattgefunden habe, das er zusammen mit

8 einem Vizepräsidenten geführt habe; - dass am 04. Dezember zur Frage der Juristenausbildung ein Gespräch mit dem Präsidenten des GJPA stattgefunden habe, an dem zwei Vorstandsmitglieder und die Hauptgeschäftsführerin teilgenommen hätten. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet, dass die Rechtsanwaltskammer Berlin zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein am 10. November 2014 zum Treffen des kolumbianischen Botschafters mit zwei kolumbianischen Rechtsanwälten im Sitzungssaal der Rechtsanwaltskammer Berlin eingeladen habe. Der Hintergrund dieses Treffens sei die erschreckend hohe Todesrate von Kolleginnen und Kollegen in Kolumbien. Es sei eine ergreifende Veranstaltung gewesen, bei der der kolumbianische Botschafter zugesagt habe, sich für ein Treffen der Rechtsanwälte mit dem Justiz- und dem Verteidigungsminister Kolumbiens einzusetzen. Weiterhin habe er zuvor einen deutschen Kollegen getroffen, der für Projekte der katholischen Kirche in Guatemala arbeite und dort als Rechtsanwalt zugelassen sei. Der Ludovic-Trarieux-Preis sei Anfang November 2014 in Florenz an die junge ägyptische Kollegin Mahinour Al-Masry verliehen worden. Ein Vorstandsmitglied weist darauf hin, dass sie Ende November an den Berliner Steuergesprächen, die quartalsweise stattfänden, zu Fragen der Selbstanzeigen teilgenommen habe. TOP 11 Verschiedenes - Keine Veröffentlichung gem. 76 BRAO - - Ein Vorstandsmitglied weist darauf hin, dass im kommenden Jahr die Neuwahlen zur Satzungsversammlung stattfänden und mehrere bisherige Mitglieder der Satzungsversammlung nicht wieder kandidieren würden, wozu auch sie gehöre. Sie biete an, im März 2015 potentielle Kandidatinnen und Kandidaten über die Arbeit der Satzungsversammlung zu informieren und bittet die anderen Vorstandsmitglieder, potentielle Kandidatinnen und Kandidaten anzusprechen. Der Kammerpräsident weist darauf hin, dass dieser Termin in jedem Fall im Kammerton veröffentlicht werde. Ein Vorstandsmitglied nimmt Bezug auf die in der Geschäftsordnung des Vorstandes durchgehend verwendete weibliche Form für die Bezeichnung der Vorstandsmitglieder und teilt mit, er werde nunmehr in weiblicher Form für die Kammer nach außen auftreten. Andere Vorstandsmitglieder weisen darauf hin, dass in der Geschäftsordnung angegeben sei, dass alle Amtsbezeichnungen auch in männlicher Form geführt werden könnten.

9 Der Präsident schließt die Sitzung um 16:55 Uhr. Berlin, 06. Januar 2015 Dr. jur. Mollnau Präsident v. Wedel Vizepräsident

RAK Rechtsanwaltskammer Berlin T a g e s o r d n u n g für die Sitzung des Gesamtvorstandes am 10. Dezember 2014 Gesamtvorstand Beginn: 15:00 Uhr Abteilung I, II, III, IV, V und VI Ende: ca. 17:00 Uhr TOP Thema 1 Genehmigung der Protokolle der November -Sitzung und Beschlussfassung über die Fassung für die Homepage Uhrzeit 15:00 2 Aktuelle Entwicklung in der Syndikusdebatte - Anlage anbei - 15:05 3 Bericht von der 58. Präsidentenkonferenz als 142. BRAK-HV in Berlin am 02. Dezember 2014 - Tagesordnung anbei - 15:25 4 Widerruf von Anwaltsverträgen im Fernabsatz hier: Antwort der BRAK - BRAK-Nr. 404/2014 vom 02. Oktober 2014 anbei - 15:45 5 15:55 6 Berufung des Wahlausschusses für die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung - Vorschlag anbei - 16:15 7 Feststellung der Abteilungen des Vorstands und der Geschäftsverteilung gemäß 77 Abs. 3 BRAO 16:25

2 8 Bericht über den Besuch bei polnischen Rechtsanwaltskammern 16:30 9 Bericht aus der Präsidiumssitzung 16:45 10 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht über Gespräche, Tagungen und Veranstaltungen 16:50 11 Verschiedenes 17:00 Die Mitteilung dieser Tagesordnung gilt zugleich als Ladung zu den regelmäßig im Anschluss an die Sitzung des Gesamtvorstands stattfindenden Abteilungssitzungen. Im Anschluss um 19:30 Uhr: Weihnachtsfeier des Vorstandes in der Brasserie am Gendarmenmarkt Taubenstraße 30 10117 Berlin.