Merkblatt des Bundesverbands der Unternehmensjuristen e.v. (BUJ) zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt des Bundesverbands der Unternehmensjuristen e.v. (BUJ) zum"

Transkript

1 :00 Merkblatt des Bundesverbands der Unternehmensjuristen e.v. (BUJ) zum Antrag auf Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt/-rechtsanwältin nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, welches zum in Kraft getreten ist, können sich Syndikusanwälte als Syndikusrechtsanwälte (vgl. 46 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung [BRAO]) zulassen. Um Ihnen diesen Weg zu erleichtern, hat der BUJ das nachfolgende Merkblatt erstellt. Ein ausführlicher Leitfaden, der auch Hinweise auf alle durch die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/-anwältin (SRA) relevanten Berufspflichten enthält, wird in Kürze für Mitglieder zur Verfügung stehen. HINWEIS: Die Erstellung der Inhalte dieses Merkblattes erfolgte mit großer Sorgfalt. Allerdings können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit der dargestellten Inhalte, ihre Aktualität sowie Richtigkeit übernehmen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das vorliegende Merkblatt lediglich einen Arbeitsstand darstellt, der stetig weiterentwickelt und mit den betroffenen Stellen soweit möglich abgestimmt wird. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass die Auslegung der BRAO durch die lokalen Rechtsanwaltskammern erfolgen wird. Es ist damit zu rechnen, dass gleiche Sachverhalte in unterschiedlichen RAK-Bezirken unterschiedlich ausgelegt werden können. 1. Allgemeines zum Syndikusrechtsanwalt/-anwältin (SRA) Der Status des Syndikus als Rechtsanwalt im Sinne der BRAO war bislang nicht eindeutig gesetzlich geregelt. In Reaktion auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom hat der Gesetzgeber die Doppelberufstheorie abgeschafft und nunmehr klargestellt, dass als SRA zugelassene Rechtsanwälte der BRAO unterliegen und als solche (u.u. auch rückwirkend) zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können. 1

2 Damit ist ein wesentliches Anliegen des BUJ, eine weitgehende berufsrechtliche Gleichstellung der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen mit der des niedergelassenen Rechtsanwalts sowie der damit verbundenen Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in den Versorgungswerken von dem Gesetzgeber umgesetzt worden. Damit wird die Einheit der Anwaltschaft gewahrt und der SRA ist auch Teil der Anwaltschaft mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Welche Voraussetzungen für die Zulassung zum SRA und welche Pflichten sich für den SRA ergeben, soll dieses Merkblatt in aller Kürze darstellen. 2. Wo reiche ich den Antrag auf Zulassung zum SRA ein? Um eine Zulassung als SRA zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden ( 46 Abs. 2 BRAO). Dieser Antrag muss bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt werden ( 46a Abs. 1 und 2 BRAO). Ist der Antragsteller bereits niedergelassener Rechtsanwalt nach 4 BRAO, so ist die Rechtsanwaltskammer örtlich zuständig, in der er bereits Mitglied ist. Im Fall des örtlichen Auseinanderfallens von Arbeitsstätte und Sitz des Unternehmens ist die Belegenheit der regelmäßigen Arbeitsstätte für die örtliche Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer ausschlaggebend. Ansonsten ist die Rechtsanwaltskammer zuständig, in der der SRA seine Kanzlei unterhält, wobei die regelmäßige Arbeitsstätte als Kanzlei gilt ( 46c Abs. 4 S. 1 BRAO). Damit eine Zulassung erfolgen kann, müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf des Rechtsanwaltes ( 4 BRAO) erfüllt sein und es darf kein Versagungsgrund nach 7 BRAO vorliegen. Darüber hinaus muss die Tätigkeit, für die die Zulassung beantragt wird, den Anforderungen des 46 Abs. 2 bis 5 BRAO entsprechen. Die Zulassung zum SRA kann für mehrere Anstellungsverhältnisse beantragt werden. 3. Zulassungsverfahren (Ablauf) Der SRA bedarf zur Ausübung seiner Tätigkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Die Details sind in 46a BRAO geregelt. Über den Antrag wird von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Anhörung des Trägers der Rentenversicherung entschieden. Neu ist hierbei, dass der Träger der Rentenversicherung an die bestandskräftige Entscheidung der Rechtsanwaltskammern gebunden ist. Gegen die Entscheidung der 2

3 Rechtsanwaltskammer steht entweder dem Antragsteller oder dem Träger der Rentenversicherung ein Klagerecht zu. 4. Welche Unterlagen benötige ich für eine Zulassung als SRA? a. Antrag auf Zulassung Das entsprechende Antragsformular für die Zulassung zum SRA finden Sie auf der Homepage Ihrer örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer. b. Arbeitsvertrag Dem Antrag auf Zulassung ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrages beizufügen. Darüber hinaus kann die Rechtsanwaltskammer auch die Vorlage weiterer Nachweise verlangen. Der Arbeitsvertrag sollte regeln, dass der Arbeitnehmer als Syndikusrechtsanwalt für das Unternehmen beschäftigt wird. Die vollständige Berufsbezeichnung Syndikusrechtsanwalt sollte jedenfalls bei neuen Arbeitsverträgen, d.h. die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, benannt werden. Darüber hinaus sollte bei neuen Arbeitsverträgen auch die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung i.s.d. 46 Abs. 3 BRAO direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Hierbei sollte im Arbeitsvertrag klargestellt werden, dass die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung vertraglich sowie tatsächlich gewährleistet ist. In jedem Fall sollte wegen der Geltung des 49b BRAO für SRA darauf geachtet werden, dass der Arbeitsvertrag kein Erfolgshonorar enthält. Die in der Wirtschaft üblichen variablen Vergütungsbestandteile stellen nach unserer Ansicht kein Erfolgshonorar dar. c. Tätigkeitsbeschreibung Wie auch schon in der Vergangenheit von der Deutschen Rentenversicherung Bund (nachfolgend DRV Bund ) gefordert, muss auch nach der neuen Regelung ( 46 Abs. 2-5 BRAO) die Tätigkeit im Unternehmen anwaltlich geprägt sein. Soweit neben der anwaltlichen Tätigkeit in geringem Umfang auch andere nicht anwaltliche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist dies unschädlich. Die Neuformulierung knüpft zugleich an die von der DRV Bund entwickelten Vier-Kriterien-Theorie an. Hervorzuheben ist zum einen in 3

4 diesem Zusammenhang, dass das Gesetz besonders auf die fachlich unabhängige Tätigkeit im Unternehmen abstellt. Diese fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung des SRA ist vertraglich und tatsächlich zu gewährleisten. Sollte die fachliche Unabhängigkeit im Laufe des Arbeitsverhältnisses entfallen, ist mit einem Widerruf der Zulassung zu rechnen (vgl. 46b Abs. 2 BRAO und weiter unten Punkt 6 [Was muss ich bei einer Änderung meiner Tätigkeit beachten?]). Zum anderen hat der Gesetzgeber festgestellt, dass der SRA nur nach außen verantwortlich auftreten können muss, jedoch keine Vertretungsmacht nach außen, wie z.b. eine Prokura oder eine Handlungsvollmacht, erforderlich ist. Auf der Homepage des BUJ finden Sie ein Beispiel einer Tätigkeitsbeschreibung als Download, die u.e. den gesetzlichen Kriterien entspricht. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte ggf. mit der zuständigen RAK und der DRV Bund im Vorfeld der Antragstellung abgestimmt werden. Die vorherige Abstimmung mit den örtlichen Kammern und der Grundsatzabteilung der DRV Bund empfiehlt sich insb. bei größeren Arbeitgebern. d. Versicherungsnachweis Im Gesetzgebungsverfahren war umstritten, ob der SRA eine besondere Haftpflichtversicherung nachzuweisen hat. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass für die Zulassung als SRA der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erforderlich ist. e. Sind Schwärzungen in den Vertragsunterlagen zulässig? Aus der Gesetzesbegründung (zu Nummer 2 _ 46a Abs. 3) ist ersichtlich, dass 'für die Zulassung relevante personenbezogene Angaben aus Gründen des Datenschutzes' stellenweise geschwärzt werden können (wie zum Beispiel das Gehalt), da dies für die Frage der Zulassung ohne Bedeutung ist. f. Gebühren für die Zulassung als SRA Für die Zulassung zum SRA kann die Rechtsanwaltskammer entsprechende Zulassungsgebühren erheben. Diese Gebühren müssen sich an den tatsächlich anfallenden Kosten der Behörde orientieren und unterliegen damit den Prinzipien der Gebührenordnung (Kostenäquivalenz). Details zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des BUJ. 4

5 g. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (bea) Auch für den SRA wird es zukünftig (voraussichtlich ab Oktober 2016) die Verpflichtung geben, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (bea) für seine Syndikusanwaltstätigkeit einzurichten. Daher wird empfohlen, ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Zugang zu dem bea zu schaffen und rechtzeitig die bea-karte zu beantragen. 5. Welche Berufsbezeichnung darf zukünftig geführt werden? Soweit es um den berufsrechtlichen Aspekt, also um das Führen der Berufsbezeichnung geht, haben Syndikusanwälte nach neuem Recht ( 46 Abs. 2 BRAO) folgende Optionen: Sie können neben Ihrer bisherigen Zulassung nach 4 BRAO eine weitere Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen. Dann können Sie künftig die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Rechtsanwalt führen. Sie können eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach neuem Recht beantragen und Ihre bisherige Zulassung nach 4 BRAO zurückgeben. Dann kann künftig nur die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) geführt werden. Sie können Ihre bisherige Zulassung nach 4 BRAO behalten und keine weitere Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen ( Altfälle ). Dann kann - wie bisher auch - nur die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt außerhalb des unternehmerischen Geschäftsverkehr geführt werden. Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit ist die Weiterführung des Titels umstritten. Zusätze, wie Syndikus oder Syndikusanwalt sind wohl nicht mehr möglich De Bezeichnung Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) setzt die entsprechende Zulassung als SRA nach neuem Recht voraus. 6. Was muss ich bei Änderungen meiner Tätigkeit beachten? Eine weitere wesentliche, durch das Gesetz bedingte Änderung betrifft das Erlöschen und die Änderung der Zulassung ( 46b BRAO). Nach dieser Vorschrift ist der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer jede tätigkeitsbezogene Änderung des Arbeitsvertrages und jede Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses sowie jede wesentliche Änderung der Tätigkeit innerhalb des Anstellungsverhältnisses anzuzeigen. Soweit die Kriterien für die Beurteilung der 5

6 anwaltlichen Tätigkeit (vgl. 46 Abs. 2 bis 5 BRAO) sich ändern und zukünftig nicht mehr erfüllt werden, z.b. weil der Arbeitsvertrag entsprechend geändert wird, besteht die Möglichkeit des Widerrufs der Zulassung als SRA durch die Rechtsanwaltskammer. Entsprechendes gilt, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den vorgenannten Anforderungen entspricht. 7. Was gilt für sog. Altfälle? Bei den sog. Altfällen, d.h. bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die über eine Zulassung gem. 4 BRAO verfügen und einen aktuellen Befreiungsbescheid für Ihre derzeitige Tätigkeit im Unternehmen haben, gilt das Folgende: a) Solange Sie dieselbe Tätigkeit ausüben, wegen der sie befreit wurden, bleiben Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit. Eine Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Zulassung zum SRA besteht nach ganz herrschender Auffassung nicht. b) Erst bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder einem wesentlichen Tätigkeitswechsel stellt sich für die Altfälle die Frage der Zulassung als SRA, insbesondere um auch weiterhin eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu erhalten. c) Zum Führen des Rechtsanwaltstitels siehe vorstehende Ausführungen. 8. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise a. Antrag auf Befreiung Rentenversicherungspflicht erforderlich In sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass jeder Antragsteller bei Neuzulassung und/oder wesentlichem Tätigkeits- oder Arbeitgeberwechsel neben seinem Antrag auf Zulassung zum SRA, den er bei der Rechtsanwaltskammer einreicht, innerhalb von 3 Monaten auch zusätzlich einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ( 6 SGB VI) stellen muss. Die DRV Bund hat bereits die erforderlichen Formularanträge (Antrag auf Befreiung, Antrag auf rückwirkende Befreiung und Erstattung) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Aller Voraussicht nach werden Sie das Formular zur (zukünftigen) Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei Ihrem zuständigen Versorgungswerk erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für die rückwirkende Befreiung und Erstattung der rentenversicherungsrechtlichen Beiträge gilt (siehe b.). 6

7 b. Rückwirkung der Befreiung Weiterhin enthält das Gesetz wichtige Änderung des SGB VI: durch die neu eingefügten Regelung in 231 Abs. (4a) und (4b) SGB VI besteht für viele SRA auch rückwirkend die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu erhalten. Gemäß der Verlautbarung der DRV Bund ist der Antrag auf rückwirkende Befreiung sowie Erstattung der zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträge ausschließlich bei der DRV Bund zu stellen. Antragsberechtigt sind nach Lesart der DRV Bund nur SRA nach neuem Recht;; der Antrag kann aber fristwahrend auch schon vor Zulassung als SRA gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf rückwirkenden Befreiung fristgebunden ist und nur bis zum Ablauf des 1. April 2016 gestellt werden kann. Ein Antragseingang bei den Versorgungswerken hat hiernach anders als die bisherige Verwaltungspraxis - keine fristwahrende Wirkung. c. Fristen für Fälle der 45-Jahre-Regelung Der Gesetzgeber sieht für die über 45-jährigen Rechtsanwälte eine Übergangsfrist vor. So wird ein rückwirkendes Befreiungsrecht auf bis zu drei Jahre in den Fällen gewährt, in denen bei den zuständigen Versorgungswerken eine Höchstaltersgrenze besteht und diese bis zum 31. Dezember 2018 aufgehoben wird. Damit gibt der Bundesgesetzgeber den Landesgesetzgebern und Versorgungswerken die Möglichkeit in den kommenden drei Jahren, die entsprechenden Altersgrenzen abzuschaffen. d. Beginn der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt für den Syndikusrechtsanwalt auf Antrag vom Beginn der Beschäftigung an, für die die Befreiung erteilt wurde ( 231 Abs. 4b SGB VI). 9. Weiterführende Hinweise / Sonstiges Dieses Merkblatt wird fortlaufend aktualisiert und dient lediglich dazu, eine erste Orientierung an die Hand zu geben. Der BUJ hat derzeit einen wesentlich detaillierteren Leitfaden zum Berufsrecht der Syndikusanwälte in Vorbereitung, der demnächst für BUJ Mitglieder erhältlich sein wird. In diesem Leitfaden werden neben dem kleinen 1x1 des Berufsrechts auch vertiefte Darstellungen zu den hier angesprochenen Themen enthalten sein. 7

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt

FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt I. Fragen zur Antragstellung Welches Formular muss ich verwenden, wenn ich bisher noch nicht als Rechtsanwalt zugelassen bin? Sofern Sie sich nur als

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Änderungen

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Änderungen 12/02/2016 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Änderungen aus sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht seit 01. Januar 2016 NÖRENBERG SCHRÖDER Rechstanwälte Wirtschaftsprüfer

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt

FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt FAQ Häufige gestellte Fragen zum Syndikusrechtsanwalt I. Fragen zur Antragstellung Welches Formular muss ich verwenden, wenn ich bisher noch nicht als Rechtsanwalt zugelassen bin? Sofern Sie sich nur als

Mehr

Das neue Syndikusrecht. Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster

Das neue Syndikusrecht. Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster Das neue Syndikusrecht Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster Druckerei C. H. Beck Revision Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungs-

Mehr

Merkblatt für die Angaben zur Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für die Angaben zur Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für die Angaben zur Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Haftung, Arbeitsvertrag und vieles mehr Handlungsleitfaden des BUJ

Haftung, Arbeitsvertrag und vieles mehr Handlungsleitfaden des BUJ BUJ Unternehmensjuristen-Kongress 2016 29.01.2016 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte: Haftung, Arbeitsvertrag und vieles mehr Handlungsleitfaden des BUJ Rechtsanwalt Andreas Dietzel Siemens

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Gestaltung des Arbeitsvertrags Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Gestaltung des Arbeitsvertrags 1 Gestaltung von Arbeitsverträgen - Allgemeines Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages, 105 GewO Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Merkblatt für Anträge auf Zulassung als. Syndikusrechtsanwalt

Merkblatt für Anträge auf Zulassung als. Syndikusrechtsanwalt Merkblatt für Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 A. Allgemeine Hinweise I. Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer verfügbaren Antragsformular.

Mehr

KEINE ANWALTSVERSORGUNG FÜR SYNDICI? TO-DOS NACH DEN URTEILEN DES BSG VOM Jahrestagung Arbeitsrecht 2015

KEINE ANWALTSVERSORGUNG FÜR SYNDICI? TO-DOS NACH DEN URTEILEN DES BSG VOM Jahrestagung Arbeitsrecht 2015 KEINE ANWALTSVERSORGUNG FÜR SYNDICI? TO-DOS NACH DEN URTEILEN DES BSG VOM 03.04.2014 Jahrestagung Arbeitsrecht 2015 Dr. Doris-Maria Schuster, 30. Januar 2015 Inhalt A. Ausgangslage 3 B. Vertrauensschutz

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Rechtsgebiete» Beitragsrecht. Neues Recht der Syndikusrechtsanwälte

Rechtsgebiete» Beitragsrecht. Neues Recht der Syndikusrechtsanwälte Rechtsgebiete» Beitragsrecht Das Beitragsrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Hierbei sind Versicherungs- und Beitragspflichten sowohl

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Thematik Syndikusrechtsanwälte

Häufig gestellte Fragen zur Thematik Syndikusrechtsanwälte Häufig gestellte Fragen zur Thematik Syndikusrechtsanwälte Die hier veröffentlichten Informationen stellen den aktuellen Kenntnisstand des s dar. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden diese Informationen

Mehr

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ( 27 Abs. 3 BRAO) bei Zulassung als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt und als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als. Syndikusrechtsanwalt 1

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als. Syndikusrechtsanwalt 1 Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als A. Allgemeine Hinweise Syndikusrechtsanwalt 1 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren

Mehr

wir bedanken uns für die Übersendung des oben genannten Referentenentwurfs und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme.

wir bedanken uns für die Übersendung des oben genannten Referentenentwurfs und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat R B 1 11015 Berlin Per E-Mail Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-13 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de

Mehr

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ( 46c Abs. 1 und 4 BRAO i.v.m 27 Abs. 3 BRAO) bei Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Stand

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Das neue Syndikusrecht

Das neue Syndikusrecht Das neue Syndikusrecht Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster 1. Auflage 2016. Buch. XVI, 260 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69398 4 Format

Mehr

1 Einleitung... 2 Berufsrecht... 3 Gesetzliche Rentenversicherung...

1 Einleitung... 2 Berufsrecht... 3 Gesetzliche Rentenversicherung... seit Vorwort... inhaltsverzeichnis... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 1 Einleitung... 1 Anlass, Verlauf und Grundzüge der Reform... II. Das Thema der Altersversorgung und der Sozialpolitik... III.

Mehr

Düsseldorf, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Sehr geehrter Herr Dr.

Düsseldorf, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Sehr geehrter Herr Dr. ausschließlich per E-Mail Herrn MdB Dr. Jan-Marco Luczak stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Düsseldorf, 25.06.2015

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen Sie bitte auf dem auf der Internetseite der Kammer verfügbaren Antragsformular. Bitte

Mehr

Kennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis)

Kennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis) Eingangsstempel (Rentenversicherungsträger) Versicherungsnummer Mitgliedsnummer des Versorgungswerks Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 5010 - BKZ 5111 10704 Berlin Antrag auf rückwirkende Befreiung

Mehr

Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten

Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten 1. Neues zur Rentenversicherungspflicht von angestellten Architekten Zur Vermeidung einer doppelten Versicherungs- und Beitragspflicht

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf Anlage: Nachweis über den Abschluss einer

Mehr

Gesetzentwurf schafft Klarheit für viele tausend Syndikusanwälte

Gesetzentwurf schafft Klarheit für viele tausend Syndikusanwälte Gesetzentwurf schafft Klarheit für viele tausend Syndikusanwälte zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Mai 2015 Der BUJ begrüßt ausdrücklich den mit Schreiben vom 30. April 2015 seitens des Bundesministeriums

Mehr

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße 14 70173 Stuttgart Anlagen: Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Ablichtung des Arbeitsvertrages einschließlich etwaiger Nachträge und Ergänzungen ( 46a Abs.

Mehr

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndizi

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndizi Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndizi Wie bereits im Januar 2015 berichtet, hat das Bundessozialgericht mit den Entscheidungen vom 03.

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Valentinskamp 88 20355 Hamburg Antragsteller/in (Name, Vornamen,

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg Antragsteller/in (Name, Vornamen,

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Valentinskamp 88 20355 Hamburg Antragsteller/in (Name, Vornamen,

Mehr

Arbeitgeberhinweise im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Arbeitgeberhinweise im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Arbeitgeberhinweise im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Neuordnung

Mehr

Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach. RA Martin W. Huff

Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach. RA Martin W. Huff Der Syndikusanwalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach RA Martin W. Huff Frankfurt, 22.10.2015 Die Gesetzeslage 31a BRAO [1] - Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (1) 1 Die Bundesrechtsanwaltskammer

Mehr

Das neue Syndikusrecht

Das neue Syndikusrecht Das neue Syndikusrecht Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster 1. Auflage 2016. Buch. XVI, 260 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69398 4 Format

Mehr

Am Leonhardsbrunn Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am:

Am Leonhardsbrunn Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Pharmaziepraktikanten Name: Vorname: Geburtsname:

Mehr

Evaluierung der Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte

Evaluierung der Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Das neue Syndikusrecht

Das neue Syndikusrecht Das neue Syndikusrecht Bearbeitet von Hartmut Kilger, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Martin Schafhausen, Dr. Doris-Maria Schuster 1. Auflage 2016. Buch. XVI, 260 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69398 4 Format

Mehr

I. Befreiung nach neuem Recht. Anwaltsrecht

I. Befreiung nach neuem Recht. Anwaltsrecht Anwaltsrecht Die SGB VI-Änderung im Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Der Gesetzgeber schafft manche Erleichterung für die Praxis 1. April 2016 ist wichtige Frist * Rechtsanwalt Martin

Mehr

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung Königstraße Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung Königstraße Stuttgart Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung Königstraße 14 70173 Stuttgart Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, 51 BRAO evtl. Unterlagen

Mehr

Anwaltsrecht. I. Befreiung nach neuem Recht. Versorgungseinrichtungen den Eintritt der Versicherungspflicht

Anwaltsrecht. I. Befreiung nach neuem Recht. Versorgungseinrichtungen den Eintritt der Versicherungspflicht Anwaltsrecht Die SGB VI-Änderung im Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Der Gesetzgeber schafft manche Erleichterung für die Praxis 1. April 2016 wird wichtige Frist * Rechtsanwalt Martin

Mehr

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen Aktuelle Mandanteninformation Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 1. VORBEMERKUNG

Mehr

Sondernewsletter. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach 6 SGB VI. Notwendige Klarstellung der Urteile des Bundessozialgerichts

Sondernewsletter. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach 6 SGB VI. Notwendige Klarstellung der Urteile des Bundessozialgerichts Sondernewsletter Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach 6 SGB VI Notwendige Klarstellung der Urteile des Bundessozialgerichts International Kompetent - Zuverlässig Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße Stuttgart Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße 14 70173 Stuttgart Anlagen: Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Ablichtung des Arbeitsvertrages einschließlich etwaiger Nachträge und Ergänzungen ( 46a Abs.

Mehr

Einführung. Aktuelle Entwicklungen im Befreiungsrecht. Einführung

Einführung. Aktuelle Entwicklungen im Befreiungsrecht. Einführung Aktuelle Entwicklungen im Befreiungsrecht Die Situation der Rechtsanwälte von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Einführung Entscheidungen des BSG von April 2014 haben Bewegung in das Dauerthema des Befreiungsrechts

Mehr

MITTEILUNGEN SONDERAUSGABE DER EINLADUNG ZUR KAMMERVERSAMMLUNG AM 04. MAI 2018

MITTEILUNGEN SONDERAUSGABE DER EINLADUNG ZUR KAMMERVERSAMMLUNG AM 04. MAI 2018 MITTEILUNGEN 02 18 SONDERAUSGABE DER MITTEILUNGEN EINLADUNG ZUR KAMMERVERSAMMLUNG AM 04. MAI 2018 Inhalt EDITORIAL 2 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein für die Rechtsanwaltskammer München und

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Sachsen Abt. Zulassung Glacisstraße 6 Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen 01099 Dresden Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

zu TOP 14 Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen

zu TOP 14 Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen zu TOP 14 Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen Die Gebührentatbestände in 1 Abs. 3 werden um die Eintragung, Änderung oder Löschung der weiteren Kanzlei

Mehr

Gerechtferigte Ungleichbehandlung?

Gerechtferigte Ungleichbehandlung? Gerechtferigte Ungleichbehandlung? Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte hinsichtlich des Syndikusrechtsanwalts von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Einführung v Syndikusrechtsanwälte sind anders v Sie

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2013

Rundschreiben Nr. 1/2013 Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Münster, 03.06.2013 Thema: Alle weiteren Themen: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen; aktuelle Rechtsprechung

Mehr

Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)

Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) 1. 2. 3. Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltskammer

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte

Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte FAQ-Liste zur gesetzlichen Neuordnung des Rechts der für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im DAV 0. EINLEITUNG Bei einer FAQ-Liste zur gesetzlichen Neuordnung des Rechts der im Jahr 2016 darf die

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, von Arbeitgeber und der antragstellenden Person unterschrieben

Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, von Arbeitgeber und der antragstellenden Person unterschrieben Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere Tätigkeit Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Kassel Karthäuserstraße 5a 34117 Kassel Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte

Mehr

Arbeitsrecht. Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte. Newsletter Sonderausgabe Februar 2016

Arbeitsrecht. Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte. Newsletter Sonderausgabe Februar 2016 Arbeitsrecht Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte Newsletter Sonderausgabe Februar 2016 Rechts- und Steuerberatung www.luther-lawfirm.com Newsletter Sonderausgabe Februar 2016 Arbeitsrecht

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere (neue / zusätzliche) Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

SOZIALGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. am 22. März 2011

SOZIALGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. am 22. März 2011 S 18 R 868/10 A, A-Straße, A-Stadt - Klägerin - gegen SOZIALGERICHT NÜRNBERG Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch das, B-Straße, B-Stadt - Beklagte - Beigeladen: C., C-Straße, - Beigeladene

Mehr

Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemäß 9 ff EIRAG

Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemäß 9 ff EIRAG Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemäß 9 ff EIRAG Angaben zur Person: Name: Vorname(n): Akad. Grad (Dr./Mag.): Anrede (Herr/Frau):

Mehr

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit An den Vorstand der Hanseatischen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Bundesrat Drucksache 278/15 BRFuss 11.06.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AS - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte A. Problem und Ziel Der Status des Syndikusanwalts

Mehr

Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV

Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV (Merkblatt Ausnahmen und Befreiungen EnEV - Fassung 20.12.2016) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK

Mehr

Die Domain. wird betrieben von. Mitschke & Collegen Rechtsanwälte. Merkel-Günther, Barth und John GbR.

Die Domain.  wird betrieben von. Mitschke & Collegen Rechtsanwälte. Merkel-Günther, Barth und John GbR. Die Domain www.tierrecht-aktuell.de wird betrieben von Mitschke & Collegen Rechtsanwälte Merkel-Günther, Barth und John GbR Kontakt: Maaßstraße 30 69123 Heidelberg Fon 06221 75740-0 Fax 06221 75740-29

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndiksrechtsanwalt/wältin)

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndiksrechtsanwalt/wältin) Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndiksrechtsanwalt/wältin) I. Grundsätzliches Prüfen Sie bitte zunächst, ob die Rechtsanwaltskammer Berlin für die Bearbeitung Ihres Antrags

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere/neue Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

Der Syndikusrechtsanwalt

Der Syndikusrechtsanwalt Der Syndikusrechtsanwalt Durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte wird die Stellung der Syndikusrechtsanwälte gestärkt und sie erhalten Rechtssicherheit. Nunmehr entscheiden

Mehr

Fragenkatalog der DRV Bund

Fragenkatalog der DRV Bund , Mainzer Landstr. 251, 60326 Frankfurt/Main Fragenkatalog der DRV Bund Mit Antwort vom 19. Februar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) auf den Fragenkatalog des BUJ reagiert, den

Mehr

Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode C. Alternativen Keine. Insbesondere ist eine rein im Sozialrecht verankerte Lösung nicht

Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode C. Alternativen Keine. Insbesondere ist eine rein im Sozialrecht verankerte Lösung nicht Deutscher Bundestag Drucksache 18/5201 18. Wahlperiode 16.06.2015 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte A. Problem und Ziel

Mehr

Anmeldebogen für Apotheker

Anmeldebogen für Apotheker Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Apotheker Name: Geburtsname: Geburtsort: Vorname:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße Köln Mitgliedsnummer:

Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße Köln Mitgliedsnummer: Antrag Z2 auf Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln Mitgliedsnummer:

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2015 2517 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung Vom 21. Dezember

Mehr

Richtlinien. des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Richtlinien. des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. Richtlinien des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. d) Zertifizierte/r Berater/-in Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e. V.) Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gemäß 206 BRAO Stand Juli 2014

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gemäß 206 BRAO Stand Juli 2014 Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gemäß 206 Stand Juli 2014 Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zulassungsabteilung Königstraße 14 D-70173 Stuttgart Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

Mehr

auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung)

auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Valentinskamp

Mehr

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit An den Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Mehr

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Sozialversicherungsnummer Freiwillige Angabe: erleichtert die Zuordnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) An den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer

Mehr

Antrag. An den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage Frankfurt am Main. Anlagen:

Antrag. An den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage Frankfurt am Main. Anlagen: Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine neue/weitere Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTE IN BRANDENBURG

VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTE IN BRANDENBURG Mitglieds-Nr. bzw. Datei-Nr. VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTE IN BRANDENBURG Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg Grillendamm 2 14776 Brandenburg Formblatt A Sitz des Versorgungswerkes: Grillendamm

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

Berufsständische Versorgung

Berufsständische Versorgung TK Lexikon Steuern Berufsständische Versorgung Berufsständische Versorgung HI1418787 Zusammenfassung LI1925275 Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche

Mehr

auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung)

auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) (bei bestehender Rechtsanwaltszulassung) Rechtsanwaltskammer Bamberg Friedrichstr. 7 96047 Bamberg Anlagen:

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft als Patentanwältin (Syndikuspatentanwältin) / Patentanwalt (Syndikuspatentanwalt)

Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft als Patentanwältin (Syndikuspatentanwältin) / Patentanwalt (Syndikuspatentanwalt) An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft als Patentanwältin (Syndikuspatentanwältin) / Patentanwalt (Syndikuspatentanwalt) Hiermit

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34 h GewO unter Vorlage einer Erlaubnis

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 68 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 68 SGB IX Behinderte Menschen (1) Die Regelungen dieses Teils gelten für

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin ) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin

Mehr

Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte

Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte Merkblatt über die Entrichtung der Versorgungsabgabe für angestellte Rechtsanwälte -Stand: 1. Januar 2008- I. Die Mitgliedschaft in der Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen beginnt mit dem Tag,

Mehr

Versagung der Befreiung nach 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von Syndikusanwälten Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe AZ S 12 R 1550/10 vom

Versagung der Befreiung nach 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von Syndikusanwälten Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe AZ S 12 R 1550/10 vom ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach 08 02 54 10002 Berlin Telefon (030) 800 93 100 Telefax (030) 800 93 10 29

Mehr

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Mehr