Reglement Schulordnung Musikschule Grundlage Zweck 2

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Transkript:

Schulverwaltung Telefon 043 366 13 33 E-mail: schule@maur.ch Reglement Schulordnung Musikschule 08.05 08.01 1. Grundlage 2 2. Zweck 2 3. Angebot 2 3.1. Fächerangebot 2 3.2. Probelektionen 2 3.3. Ensembles 2 3.4. Angebot in der Volksschule 2 4. Anmeldung 3 4.1. Abonnemente für Erwachsene 3 5. Schulgeld 3 5.1. Stipendien / Fächerrabatt 3 5.2. Rückerstattung von Schulgeld 4 6. Schuljahr / Ferienkalender / Semester 4 7. Aufnahme in die Musikschule Maur 4 8. Unterricht Organisation, Veranstaltungen, Ausfälle 5 8.1. Musikinstrumente / Notenmaterial 5 8.2. Versicherung 5 8.3. Veranstaltungen 5 8.4. Lektionenausfall 6 9. Kündigung, Wechsel Musiklehrperson- und/oder Instrument, Ausschluss 6 9.1. Wechsel Instrument und/oder Musiklehrperson 6 9.2. Wegzug 7 9.3. Ausschluss 7 10. Rechtsmittel 7 11. Schlussbestimmungen 7 11.1. Weitere Reglemente / Bestimmungen im Zusammenhang 7 11.2. Verteiler 7 11.3. Inkraftsetzung 7 Maur, 18. November 2014 / RV / MS

1. Grundlage Die Musikschule Maur wird im November 1971 als Genossenschaft gegründet. Grundlage Die Schulgemeindeversammlung beschliesst am 17. Juni 1991, diese Genossenschaft zu übernehmen. Zudem beschliesst die Gemeindeversammlung, den Musikunterricht für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 20. Altersjahr) mit Wohnsitz in Maur zu subventionieren. Erwachsene bezahlen kostendeckende Tarife. Die Musikschule ist eine Einheit der Schule Maur. Sie wird von einem Musikschulleiter / einer Musikschulleiterin geleitet. Das von der Schulpflege vorgegebene Pflichtenheft regelt die Rechte, Pflichten und Kompetenzen der Musikschulleitung. Organisation Leitung 2. Zweck Die Musikschule Maur vermittelt in der Gemeinde Maur qualifizierten und vielseitigen Musikunterricht. Zweck 3. Angebot Das Unterrichtsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Angebot 3.1. Fächerangebot Das Fächerangebot umfasst die musikalische Elementarerziehung, Instrumental-, Gesangs- und Tanzunterricht. Fächerangebot 3.2. Probelektionen Es können Probelektionen besucht werden. Diese werden von der Schulverwaltung separat in Rechnung gestellt. Probelektionen Der Besuch einer Probelektion bei einer Musiklehrperson garantiert nicht, dass der Unterricht nach Anmeldung bei ihr besucht werden kann. 3.3. Ensembles Die Schulleitung unterstützt die Bildung von Ensembles als Ergänzung zum Einzelunterricht. Diese Gruppen stehen auch Schüler/innen offen, welche den Einzelunterricht nicht mehr besuchen, sofern sie über die notwendigen Fähigkeiten verfügen. Ensembles 3.4. Angebot in der Volksschule Musiklehrpersonen setzen zusammen mit Klassenlehrpersonen der Mittelstufe im Rahmen von MuSch+ Projekte um. Angebot in der Volksschule Auf der Kindergarten- und Unterstufe erteilen Lehrpersonen der Musikschule die musikalische Elementarerziehung (MEZ). 2

4. Anmeldung Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular der Musikschule Maur. Bei der Anmeldung wird die Lektionendauer gewählt. Die Anmeldung für das folgende Semester ist bis am 31. Mai bzw. 30. November an die Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, zu senden. Anmeldung Form Lektionendauer Anmeldefristen Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars anerkennen die Eltern bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in, die Schulordnung und verpflichten sich, das Schulgeld termingerecht zu bezahlen. Aus personellen Gründen kann die Musikschule nicht garantieren, dass der Unterricht im folgenden Semester aufgenommen werden kann. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss werden nach organisatorischer Möglichkeit berücksichtigt. Die Anmeldung ist bis auf Widerruf gültig. Ohne Kündigung oder bei Nichteinhalten der Kündigungsfristen (Kündigungsfristen siehe Punkt 9, Kündigung, Wechsel Musiklehrperson- und/oder Instrument, Ausschluss, Seite 6) verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein Semester bzw. Schuljahr und das Schulgeld wird fällig. Aufnahme des Unterrichts Anmeldung nach Anmeldeschluss Verlängerung der Anmeldung 4.1. Abonnemente für Erwachsene Erwachsene haben die Möglichkeit, den Musikunterricht unregelmässig bzw. nur lektionenweise zu besuchen. Für den lektionenweisen Besuch werden 5er- und 10er- Abonnemente angeboten. Ein Abonnement hat ab Ausstellungsdatum maximal ein Jahr Gültigkeit. Abonnemente für Erwachsene 5. Schulgeld Die Höhe des Schulgeldes wird durch das Reglement "Tarife und Ansätze" der Musikschule geregelt. Das Schulgeld wird jeweils zu Semesterbeginn erhoben und ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Schulgeld Fälligkeit Schuldner des Schulgeldes ist der Unterzeichner / die Unterzeichnerin der Anmeldung. 5.1. Stipendien / Fächerrabatt Sind die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage, das volle Schulgeld zu bezahlen, können Stipendien beantragt werden. Stipendien Das Gesuch muss semesterweise jeweils bis am 31. Mai (1. Semester) bzw. 30. November (2. Semester) bei der Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Werden innerhalb einer Familie mehrere Fächer der Musikschule belegt, wird ein Fächerrabatt gewährt. Fächerrabatt 3

Die Stipendien- und Fächerrabattberechtigung sowie den Vollzug regelt das Beitragsreglement der Schule Maur. Vollzug Beitragshöhe / - berechtigung 5.2. Rückerstattung von Schulgeld Bleibt ein Schüler / eine Schülerin dem Unterricht infolge Krankheit oder Unfall längere Zeit fern, kann auf der Schulverwaltung Maur ein Arztzeugnis eingereicht werden. Rückerstattung von Schulgeldbei Krankheit / Unfall Die Lektionen von drei Schulwochen während diesem ärztlich bescheinigten Ausfall sind geschuldet. Die weiteren Lektionen während diesem ärztlich bescheinigten Ausfall werden rückerstattet bzw. mit der nächsten Semesterrechnung verrechnet. Je Semester werden 19 Lektionen Musik unterrichtet. In der Regel wird pro Woche eine Lektion erteilt. Lektionen im Semester Lektionen können nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt werden (siehe auch 8.4, Lektionenausfall). Werden einem Schüler / einer Schülerin weniger als 19 Lektionen im Semester angeboten, besteht im Folgesemester ein Anspruch auf Schulgeldreduktion. Fallen Lektionen infolge gesetzlicher Feiertage, obligatorischer Weiterbildungen der Musiklehrpersonen, Klassenlager, Schulanlässe oder durch Verschulden des Schülers/der Schülerin aus, werden diese Lektionen nicht rückerstattet. Wird der Unterricht auf Wunsch der Eltern bzw. des Schülers / der Schülerin während des Semesters abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. Verlangt die Musiklehrperson den Abbruch des Semesters, werden die nicht erteilten Lektionen rückerstattet. Lektionenausfall Feiertage / Schulanlässe etc. Semesterabbruch durch Musikschüler/in Semesterabbruch durch Musiklehrperson 6. Schuljahr / Ferienkalender / Semester Schuljahr und Ferienkalender der Musikschule richten sich nach dem Ferienkalender der Schule Maur. Das Schuljahr der Musikschule Maur beginnt in der ersten Woche nach den Sommerferien. Schuljahr, Ferienkalender, Semester Beginn Schuljahr / Semester Das 2. Semester im Schuljahr beginnt in der 21. Schulwoche (1. Februar). An ausserkommunalen schulfreien Tagen (Sechseläuten, Knabenschiessen, Ustermärt) sowie an Weiterbildungstagen der Klassenlehrpersonen findet der Musikunterricht statt. 7. Aufnahme in die Musikschule Maur Die Aufnahme neuer Schüler/innen erfolgt in der Regel auf Semesterbeginn (nach den Sommerferien bzw. 21. Schulwoche (1. Februar)). Aufnahme in die Musikschule 4

Aus personellen Gründen kann die Musikschule nicht garantieren, dass der Unterricht auf Semesterbeginn aufgenommen werden kann. Die Musikschule führt bei Bedarf eine Warteliste. Bei Kindern der Kindergarten- und Unterstufe ist vor einer Anmeldung mit der Musikschulleitung Kontakt aufzunehmen, um einen sinnvollen Start mit dem Musikunterricht zu gewährleisten. Über die Zuteilung zu den einzelnen Musiklehrpersonen entscheidet die Schulleitung. Aufnahme des Unterrichts Warteliste Kindergartenund Unterstufe Zuteilung 8. Unterricht Organisation, Veranstaltungen, Ausfälle Der Unterricht muss regelmässig besucht werden. Unterricht Schüler/innen und die Lehrpersonen erscheinen pünktlich zu den Lektionen. Eine Lektion dauert 30, 40, 50 oder 60 Minuten. Die Lektionendauer wird bei der Anmeldung festgelegt. Lektionendauer In der Lektionsdauer ist eine Wechsel- / Vorbereitungszeit von 5 Minuten eingerechnet. Die Eltern informieren die zugeteilte Musiklehrperson über den Stundenplan ihrer Kinder (inkl. Freizeitaktivitäten). Die Musiklehrpersonen legen Unterrichtsort und -zeit aufgrund ihrer persönlichen Möglichkeiten und den Stundenplänen aller Schüler/innen fest. Der Musikunterricht findet über Mittag, an freien Nachmittagen (auch am Mittwoch), am Samstag und nach der Schule bis ca. 21.00 Uhr statt. Die Eltern halten die Schüler/innen zum täglichen Üben an. Festlegen der Unterrichtszeit Unterrichtszeiten Üben 8.1. Musikinstrumente / Notenmaterial Die Instrumente sowie das benötigte Notenmaterial sind durch die Schüler/innen bzw. deren Eltern zu besorgen. Die Musiklehrpersonen beraten die Eltern hierbei. Instrumente und Notenmaterial sind nicht im Schulgeld inbegriffen und gehen zu Lasten der Musikschüler/innen / Eltern. Für Ensembles wird das Notenmaterial von der Musikschule zu Verfügung gestellt. Das Notenmaterial ist im Schulgeld inbegriffen. Musikinstrumente / Notenmaterial Ensembles 8.2. Versicherung Versicherung ist Sache der Schüler/innen bzw. deren Eltern. Versicherung 8.3. Veranstaltungen An der jährlichen Vortragsübung nehmen alle Schüler/innen teil. Die Teilnahme an Schülerkonzerten und Stufentests ist freiwillig. Vortragsübung Schülerkonzert 5

8.4. Lektionenausfall Fallen Lektionen infolge gesetzlicher Feiertage, obligatorischer Weiterbildungen der Musiklehrpersonen, Klassenlager, Schulanlässe oder durch Verschulden des Schülers/der Schülerin aus, werden diese Lektionen nicht rückerstattet bzw. es besteht kein Anspruch auf Kompensation. Kinder, die krankheitshalber nicht zur Schule gehen, dürfen den Musikunterricht nicht besuchen. Ist der Schüler/die Schülerin nicht in der Lage den Unterricht zu besuchen (Krankheit, Schulanlässe etc.), ist dies der Musiklehrperson so früh wie möglich, spätestens jedoch am Vorabend mitzuteilen. Lektionenausfall Feiertage / Schulanlässe etc. Ausfall durch Schüler/in Information bei Absenz Es besteht kein Anspruch auf Kompensation der ausgefallenen Lektionen. (Allfällige Rückerstattung des Schulgeldes siehe Punkt 5.2, Rückerstattung von Schulgeld, Seite 4). Fallen Lektionen aus, weil die Musiklehrperson verhindert ist, so hat er / sie seine Schüler/innen rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Unterricht wird nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt. Klassenstunden, Vortragsübungen, zusätzliche Proben vor Schülerkonzerten, Stufentests sowie gruppenweise erteilter Theorieunterricht können von den Musiklehrpersonen als Kompensation für ausgefallene Lektionen angerechnet werden (maximal zwei Lektionen pro Jahr). Bei länger dauernder Abwesenheit einer Musiklehrperson wird von der Musikschule eine Stellvertretung eingesetzt. Ausfall durch Lehrperson Kompensationsmöglichkeiten Länger dauernde Abwesenheit Musiklehrperson Fällt die Lektionenzahl durch diese Abwesenheiten unter 19 Lektionen, wird Schulgeld rückerstattet (siehe Punkt 5.2, Rückerstattung von Schulgeld, Seite 4). 9. Kündigung, Wechsel Musiklehrperson- und/oder Instrument, Ausschluss Die Kündigung des Einzelunterrichts ist nur auf Semesterende möglich. Die schriftliche Kündigung ist bis spätestens 31. Mai bzw. 30. November an die Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, zu senden. Bei Gruppenunterricht ist der Austritt nur per Ende Schuljahr möglich. Die schriftliche Kündigung hat bis zum 31. Mai zu erfolgen. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfristen verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein Semester bzw. Schuljahr und das Schulgeld wird fällig. Kündigung Einzelunterricht Kündigungsfristen Kündigung Gruppenunterricht 9.1. Wechsel Instrument und/oder Musiklehrperson Die Kündigungstermine gelten auch, wenn auf ein anderes Instrument oder zu einer anderen Lehrperson gewechselt werden möchte. Nichteinhalten der Kündigungsfristen Kündigungsfristen bei Wechsel Instrument / Musiklehrperson 6

Wird ein Wechsel der Lehrperson gewünscht, muss der Schulleitung ein begründetes Gesuch eingereicht werden. 9.2. Wegzug Bei Wegzug aus der Gemeinde Maur wird das laufende Quartal verrechnet. Die Schulleitung, Schulverwaltung und die Musiklehrpersonen müssen mindestens zwei Monate vor dem Wegzug informiert werden. Wegzug 9.3. Ausschluss Auf Antrag der Musiklehrperson und nach erfolgter schriftlicher Verwarnung durch die Schulleitung kann ein Schüler / eine Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird kein Schulgeld rückerstattet. Wird die Semesterrechnung nicht fristgerecht beglichen, wird der Schüler / die Schülerin nach schriftlicher Mahnung vom Unterricht ausgeschlossen. Das Schulgeld für das laufende Semester bleibt trotzdem geschuldet. Ausschluss aus disziplinarischen Gründen 10. Rechtsmittel Gegen Anordnungen der Schulleitung kann innert zehn Tagen ein Entscheid der Schulpflege verlangt werden. Rechtsmittel 11. Schlussbestimmungen 11.1. Weitere Reglemente / Bestimmungen im Zusammenhang - Reglement Tarife und Ansätze Musikschule 11.2. Verteiler - Dossier 08.05 - Dossier 08.01 - Informationsordner - Homepage www.schule-maur.ch 11.3. Inkraftsetzung Das vorliegende Reglement wurde von der Schulpflege Maur am 2. Dezember 2014 genehmigt und tritt ab 1. Februar 2015 in Kraft. Ausschluss offene Schulgeldrechnung Schlussbestimmungen Weitere Reglemente und Bestimmungen Verteiler Inkraftsetzung Dieses Reglement löst alle diesbezüglichen bisherigen Bestimmungen / Reglemente ab. Maur, 2. Dezember 2014 SCHULPFLEGE MAUR Cornelia Bräker Schulpräsidentin Monika Schwyter Leiterin Schulverwaltung 7