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1 Auszug aus dem Schulprogramm Musikschule Leimental 1. Angebot Das detaillierte Angebot finden Sie in der Broschüre Bildungsangebot der Musikschule Leimental 2. Informationen zur Anmeldung 2.1 Wer kann sich bei uns anmelden? Schülerinnen und Schüler, welche in einer der vier Trägergemeinden angemeldet sind, ab Beginn der obligatorischen Schulzeit bis zum 20. Altersjahr, beziehungsweise bis zum Abschluss der Sekundarstufe 2. Kindern im Vorschulalter stehen die Klassenkurse Kreativer Kindertanz, Ballett, Kinderchor und Musizieren im Vorschulalter zur Verfügung. Erwachsene über 20 Jahren können bei entsprechend freien Plätzen als Unterstützung in Orchestern, Ensembles sowie im Tanzensemble aufgenommen werden. Einzig bei Klassenkursen und Ensembles können bei entsprechend freien Plätzen auch auswärtige Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Details sind der Kursanmeldung zu entnehmen. Eine Belegung von mehreren Instrumenten ist nur bei guter Leistung möglich, welche eine derartige Förderung als wünschenswert erscheinen lässt. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung nach Rücksprache mit den Lehrpersonen. Für die Aufnahme in die Förderklasse verweisen wir auf die Broschüre Bildungsangebot der Musikschule Leimental. Körperlich behinderten Schülerinnen und Schülern wird unter folgenden Voraussetzungen ein Unterricht ermöglicht: - vorherige Abklärung (Einbezug der Eltern / Klassen-Lehrperson oder Therapeutin) - Unterricht nur im Rahmen der instrumentalen und pädagogischen Möglichkeiten der Lehrperson der MS Leimental. 2.1 Wie melden Sie ihr Kind an? Die erstmalige Anmeldung schicken Sie mit dem offiziellen Anmeldeformular an das Sekretariat der MSL bis 15. Mai für das Herbstsemester bzw. 15. November für das Frühlingssemester. Die Semester entsprechen denjenigen der Volksschule (Herbstsemester = nach Sommerferien bis Mitte Januar, Frühlingssemester = Mitte Januar bis Sommerferien). Bitte melden Sie Ihr Kind erst an, wenn es sich definitiv für einen Kurs entschieden hat. Eine Anmeldung verlängert sich automatisch für das Folgesemester, sofern nicht innert Frist schriftlich eine Abmeldung erfolgt (siehe Punkt 5). Ausnahme: Für den Übertritt zum Einzelunterricht nach Gruppenunterricht ist eine Neuanmeldung nötig. Bei verspäteter Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz. Die Anmeldung ist verbindlich und die Unterzeichnenden verpflichten sich zur Zahlung des Schulgeldes im betreffenden Semester. Ein Eintritt während des Semesters ist in der Regel nicht möglich. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung.

2 Lektionsdauer: An unserer Schule gilt beim Instrumental- und Gesangsunterricht eine normale Lektionsdauer von 25 Minuten pro Woche. Längere Lektionen von 37.5 Minuten und 50 Minuten können mit einem schriftlichen Gesuch bei der Schulleitung beantragt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Motivierte Mitarbeit der Schülerinnen/Schüler zuhause und in der Stunde Regelmässiger Unterrichtsbesuch Positive Schülerinnen- / Schülerbeurteilung durch die Lehrperson Unterstützung durch die Eltern Regelmässige Teilnahme an Vorspielen Vorspiel (mind. 1x / Jahr) Mitwirkung in Ensembles und Projekten Die Verlängerung wird semesterweise zwischen Lehrperson, Schülerin / Schüler und Eltern festgelegt. Die Lehrperson kann die Lektionszeit mit Antrag an die Schulleitung einseitig wieder reduzieren. Im ersten Semester beträgt die Unterrichtszeit generell 25 Minuten. Gruppenunterricht (25 und 50 Minuten) kann nur bei entsprechender Anmeldungszahl angeboten werden (siehe Kursbeschrieb). 2.3 Von der Anmeldung bis zum Beginn des Unterrichts Was geschieht nach der Anmeldung? Die Anmeldung wird vom Sekretariat schriftlich bestätigt. Die neuen Schülerinnen/Schüler werden den Lehrpersonen zugeteilt, wobei Wünsche der Erziehungsberechtigten bezüglich einer bestimmten Lehrperson nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Zuteilung zu den Kursen hängt von den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ab sowie von den personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten der MS Leimental. Die Zusammenstellung der Gruppen und Klassen nimmt die Schulleitung in Rücksprache mit den Lehrpersonen nach musikpädagogischen Gesichtspunkten vor. Anzahl und Grösse der Gruppen und Klassen richten sich nach den eingegangenen Anmeldungen. Das Sekretariat orientiert Sie schriftlich über die zugeteilte Lehrperson. Diese nimmt vor den Sommer- bzw. Weihnachtsferien mit Ihnen Kontakt auf. Ferner werden Sie über Instrumentenmiete oder -kauf, Noten, Aufgabenheft sowie über den Ablauf der Stundeneinteilung informiert. Bitte kaufen Sie nicht selbständig ein Instrument, sondern warten Sie unbedingt die Beratung durch unsere Lehrpersonen ab. Bei der Stundeneinteilung werden die Wünsche der Schülerinnen und Schüler betreffend Unterrichtszeit und Unterrichtsort berücksichtigt, sofern sie innerhalb der Möglichkeiten der Lehrperson und der Schule liegen. Ein Unterricht im Wohnort des Kindes kann nicht gewährleistet werden. Die MSL nimmt bei der Einteilung auf den Schulstundenplan Rücksicht, nicht aber auf private Aktivitäten. Sollte es aufgrund von personellen, räumlichen oder finanziellen Möglichkeiten der MSL nicht möglich sein, alle Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, so erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. 2.4 Anträge für interkommunalen Schüler/innenaustausch Mit schriftlicher Begründung an den Schulrat der MSL kann im Ausnahmefall eine Anmeldung im Rahmen des interkommunalen Schüler/innenaustauschs an eine andere Musikschule im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt beantragt werden. Die Bewilligung für interkommunalen Schüler/innenaustausch gilt ab Semesterbeginn jeweils für ein Jahr.

3 Folgende Kriterien sind für die Bewilligung relevant: Falls ein Instrument aus dem Pflichtangebot gemäss Verordnung gewünscht wird, welches die MSL nicht anbietet. Zuzüger/innen, die bereits Unterricht an einer anderen Musikschule hatten: Auf Gesuch hin für ein, maximal zwei Jahre. Für Schülerinnen/Schüler mit besonderer Begabung oder einem Bedürfnis nach spezieller Förderung aufgrund einer Behinderung kann zusammen mit einer Begründung und einer schriftlichen Empfehlung der Musikschul-Lehrperson ein Antrag gestellt werden. Aufgrund unzumutbarer persönlicher Schwierigkeiten zwischen Schülerin/Schüler und Lehrperson ohne Alternative für einen Lehrpersonenwechsel an der MSL. Schülerinnen/Schüler, die die öffentliche Schule nicht in der Wohngemeinde besuchen und am Schulort in die Musikschule möchten. 3. Ihr Kind an unserer Schule Unterricht: Umteilungen: Der Unterricht findet in den MSL-Räumen der Trägergemeinden, in der Regel von Montag bis Freitag bis Uhr und am Samstag bis Uhr, statt. Kursumteilung oder Wechsel der Lehrperson sind während eines laufenden Semesters nicht möglich. Nach Rücksprache mit der zuständigen Lehrperson können Sie aber vor Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist ein schriftliches Gesuch nach Umteilung an die Schulleitung richten. 3.1 Instrumente und Noten Instrumente: Für die Anschaffung oder Miete von Instrumenten sind die Erziehungsberechtigten, resp. die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die zuständigen Lehrpersonen beraten Sie gerne bei der Wahl bezüglich Miete oder Kauf des Instrumentes. Mietinstrumente: Mietinstrumente können, falls verfügbar, von der MSL gegen einen Unkostenbeitrag zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird semesterweise mit dem Schulgeld erhoben. Für Leihinstrumente, die in Ensembles oder Projekten benötigt werden, kann die Schule einen Unkostenbeitrag erheben. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Eine Liste mit den entsprechenden Unkostenbeiträgen kann auf dem Sekretariat angefordert werden. Die Versicherung ist Sache der Mieterin oder des Mieters. Noten: Notenmaterial und Instrumentenzubehör gehen zu Lasten der Kursteilnehmenden. 3.2 Was können Sie von uns erwarten? Wir stehen für folgende Leitsätze aus unserem Qualitätsleitbild ein: Wir nutzen die persönlichen Ressourcen. Die Lehrpersonen setzen ihre individuellen Möglichkeiten zur Förderung der Schülerinnen/Schüler und für die Zusammenarbeit untereinander ein. Die Schülerinnen und Schüler stehen bei uns im Zentrum. Wir unterrichten und beurteilen förderorientiert. Die Lehrpersonen streben einen harmonischen Lehr- und Lernprozess an, bei dem auch Schülerinnen/ Schüler ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können. Die Lehrpersonen erkennen Fähigkeits- und Leistungsniveau der Schülerinnen/Schüler und sorgen für eine angemessene, ganzheitliche Förderung.

4 Die Lehrperson fördert ein Unterrichtsklima der vertrauensvollen Offenheit, der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung. Wir arbeiten zusammen. Die MSL bezieht die Eltern ins Schulleben ein. Die MSL arbeitet mit Partnerschulen, öffentlichen Schulen und ausserschulischen Institutionen zusammen. Sie wirkt an gemeinsamen Projekten und Anlässen mit. Wir treten auf. Die MSL tritt mit Schülerinnen- / Schülerkonzerten, mit Lehrerinnen- / Lehrerkonzerten sowie mit Aufführungen und Projekten in der Öffentlichkeit auf. Im Birsigtalbote (Bi-Bo) und in der Dorfzytig von Biel-Benken werden die Veranstaltungen der MSL (Vortragsübungen, Konzerte, Elternabende etc.) regelmässig angezeigt. Weitere Informationen über den Schulbetrieb erhalten Sie durch die Semesterzeitung con sentimento mit dem Rechnungsversand. Zudem finden Sie viel Wissenswertes auf unserer Homepage ( 3.3 Was erwarten wir von Ihnen? Unterrichtsbesuch: Der Unterricht erfolgt gemäss dem ausgeschriebenen Kursprogramm. Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmässigen Unterrichtsbesuch verpflichtet. Üben: Beim Erlernen eines Instrumentes ist regelmässiges Üben unerlässlich. Jüngeren Kindern fällt es schwer, diese Verantwortung selber zu tragen. Sie sind auf die Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigten angewiesen. Gerne stehen Ihnen unsere Lehrpersonen beratend zur Seite. Diese begrüssen es, wenn Sie Ihr Interesse am musikalischen Gedeihen Ihres Kindes bekunden, indem sie mit der Lehrperson Unterrichtsbesuche vereinbaren. Auftritte: Ensemble: Haftung: Die Mitwirkung an Vortragsabenden und Konzerten sowie vorbereitenden Proben ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. In der Regel einmal im Jahr beteiligen sich die Schülerinnen und Schüler an einer Veranstaltung. Wir wünschen, dass Schülerinnen und Schüler, sobald sie über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, zusätzlich zum Unterricht in einem Ensemble mitwirken. Formationen wie Orchester, Chor, Blasorchester, Rock-Band oder Ensembles proben in der Regel wöchentlich. Für mutwillig verursachte Schäden am Mobiliar der MSL haften die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler. 3.4 Was müssen Sie tun, wenn Ihr Kind verhindert ist? Kann der Unterricht aus triftigen Gründen (Krankheit, Schulanlass) nicht besucht werden, benachrichtigen Sie bitte die Lehrperson bis spätestens am Vorabend. Für die Lehrperson besteht keine Verpflichtung, die Lektion vor- oder nachzuholen. Falls ein Unfall oder Krankheit das Spielen des Instrumentes verunmöglicht, ist der Unterricht trotzdem zu besuchen. In diesem Falle wird die Lehrperson den Unterricht so gestalten, dass die Bereiche Gehörbildung, allgemeine Musiklehre, Musikgeschichte usw. behandelt werden. Bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit (mindestens vier Wochen) ohne Möglichkeit des Unterrichtsbesuchs, kann eine Rückerstattung des Schulgeldes unter Beilage des Arztzeugnisses beantragt werden. Der Entscheid liegt beim Schulrat.

5 3.5 Was tun wir, wenn unsere Lehrperson verhindert ist? Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall stellen wir von der zweiten Woche an eine Stellvertretung ein. Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Militärdienst, Zivilschutz oder Mutterschaft stellen wir vom 1. Tag an eine Stellvertretung ein. Von der Lehrperson abgesagte Lektionen (ausser Krankheit) werden vor- bzw. nachgeholt. Die Schulleitung entscheidet über die Kompensationsform. An schulfreien Tagen gemäss Ferienplan der Bildungs- und Kulturdirektion findet kein Musikunterricht statt. 3.6 Was können Sie tun, wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind? Beschwerden: Beschwerdeinstanz gegen Entscheide von Lehrpersonen ist die Schulleitung. Beschwerden gegen Entscheide des Schulleiters sind an den Schulrat zu richten. Entscheide des Schulrats können beim Regierungsrat angefochten werden (kostenpflichtig). 3.7 Probleme, die entstehen können Wir erwarten von den Schülerinnen und Schülern sowie von den Erziehungsberechtigten, dass sie sich an die geltenden Regeln für den Schulbesuch gemäss diesem Auszug aus der Schulordnung halten. Werden diese missachtet, so kann die Schulleitung nach Anhörung und schriftlicher Mahnung Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausschliessen, insbesondere wenn sie: durch undiszipliniertes Verhalten während des Unterrichts Anlass zu Beschwerden geben. mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. wegen mangelnder Motivation keine Fortschritte erzielen. wenn das Schulgeld nicht bezahlt wurde. Der Entscheid wird Ihnen, zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung, schriftlich mitgeteilt. 4. Musikunterricht hat seinen Preis Bitte beachten Sie: Der gesamte Unterricht an der MSL wird zu 2/3 von der öffentlichen Hand, bzw. den vier Trägergemeinden (Biel-Benken, Ettingen, Oberwil und Therwil), finanziert. Eine bestehende Anmeldung verfällt für das Folgesemester, wenn die geschuldeten Schulgelder nicht termingerecht bezahlt wurden. Die Schulgelder werden von den Trägergemeinden festgelegt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie dem Anmeldeformular. Die Wohngemeinde gewährt auf Antrag eine einkommensabhängige und vermögensabhängige Reduktion des Schulgeldes. Die Bedingungen erfahren sie durch die Gemeindeverwaltung ihrer Wohngemeinde. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die MSL jeweils für das laufende Semester. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen vollständig zu begleichen. Herbstsemester: Rechnungsversand Ende September, Zahlung bis Ende Oktober Frühlingssemester: Rechnungsversand Ende Februar, Zahlung bis Ende März

6 5. Wenn Ihr Kind aus der Musikschule austreten möchte Abmeldungen sind mittels Formular für alle Kurse bis zum 15. Mai für das Herbstsemester bzw. 15. November für das Frühlingssemester an die Schulleitung zu richten. Die Abmeldung wird schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Abmeldung oder Unterrichtsabbruch im laufenden Semester das ganze Schulgeld geschuldet ist und in Rechnung gestellt wird. Eine durch die Wohngemeinde auf Antrag gewährte Reduktion des Schulgeldes entfällt in diesem Fall und wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Schulrat kann gemäss 69 Absatz 2 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 zudem eine Busse bis Fr gegenüber den Eltern aussprechen.

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