Merkblatt für Transferleistungen Theorie/Praxis

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Transkript:

Merkblatt für Transferleistungen Theorie/Praxis 1. Zielsetzung und Kreditierung Bei dualen Bachelorstudiengängen müssen auch für die Praxisphasen Kreditpunkte erworben werden. Auf diese Weise können in den Bachelorstudiengängen der NORDAKADEMIE insgesamt 210 Kreditpunkte erreicht werden, die in den Theoriephasen allein nicht erworben werden können. Zum Erwerb von insgesamt 30 Kreditpunkten für die Praxisphasen (siehe Studienplan) sind Prüfungen in Form von Transferleistungen Theorie/Praxis vorgesehen. Mit diesen Transferleistungen sollen die Studierenden dokumentieren, dass sie die in den Transfermodulen Theorie/Praxis kennengelernten Zusammenhänge und erworbenen Kompetenzen mit den in den Theoriephasen vermittelten Inhalten verknüpfen und anhand dieser bewerten und in den Gesamtzusammenhang des Studienganges einordnen können. 2. Inhalt Die Transferleistungen Theorie/Praxis werden mit je 5 Punkten kreditiert. Im Detail gelten die Regelungen aus 14 der Prüfungsverfahrensordnung. Eine Transferleistung Theorie/Praxis soll sich inhaltlich einem Studienmodul widmen. Die Transferleistung soll anhand einer oder mehrerer Leitfragen die Anwendung und Umsetzung der theoretischen Grundlagen des Moduls in der betrieblichen Praxis darstellen und hinterfragen. Die NORDAKADEMIE stellt Praxisinhalte mit Kernfragen/Themengebieten, die sich zur Anfertigung einer von Praxisberichten eignen, zur Verfügung. Die endgültige Definition der Aufgabenstellung liegt bei dem jeweiligen Prüfer. Bei der Wahl des jeweiligen Moduls, zu dem die Transferleistung verfasst wird, herrscht eine weitgehende Wahlfreiheit, um die Einsatzflexibilität in den Kooperationsunternehmen nicht unnötig einzuschränken. 1

Als Vorgabe ist gemäß 14 (3) der Prüfungsverfahrensordnung zu beachten, dass die Transferleistung 6 inhaltlich eine Vorstudie zur Bachelorarbeit darstellen sollte. Eine Vorstudie dient dazu, Untersuchungsgegenstände, -methoden und ziele einer näheren Betrachtung zu unterziehen, ehe mit der eigentlichen wissenschaftlichen Arbeit (Studie) begonnen wird. So kann sich aus der Vorstudie z. B. eine Eingrenzung des Themas, eine Konkretisierung der Fragestellung oder die Festlegung auf eine bestimmte Vorgehensweise ergeben. 3. Bearbeitungszeit Wie bei anderen Hausarbeiten auch, ist für Transferleistungen Theorie/Praxis eine maximale Bearbeitungszeit von 4 Wochen ab Ausgabe der Aufgabenstellung festgelegt. Die jeweilige konkrete Bearbeitungsdauer legt die Prüferin oder der Prüfer in Abhängigkeit von der Komplexität und vom Schwierigkeitsgrad der Thematik fest. Bei verspäteter Abgabe gilt die Transferleistung Theorie/Praxis als 'nicht bestanden'. Eine gesonderte Freistellung während einer Praxis- oder einer Theoriephase ist für die Anfertigung der Arbeiten nicht vorgesehen. Themenstellung und Bewertung berücksichtigen dies. 4. Zeitpunkte Transferleistungen Theorie/Praxis sind zu den Semestern 2 bis 7 zu verfassen. Die erste Transferleistung soll in der zweiten Praxisphase erstellt werden. Eine spätere Themenausgabe ist zwar möglich, jedoch sollte generell bei Prüfungen der erste Versuch genutzt werden, um eine spätere Häufung von Prüfungen zu verhindern. Die Bearbeitung der Transferleistungen 2-5 sollte ebenfalls innerhalb der jeweiligen Praxisphase erfolgen, die Abgabe beim Prüfer jeweils spätestens zum Beginn der auf die Praxisphase folgenden Vorlesungsperiode. Die Einhaltung dieser Regelung stellt sicher, dass die Arbeitsbelastung gleichmäßig zwischen Theorie- und Praxisphasen verteilt ist. Transferleistung Theorie/Praxis 6 wird gemeinsam mit der Bachelorarbeit abgegeben. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis der mit den Transferleistungen Theorie/Praxisn 1 bis 5 erreichbaren 25 Kreditpunkte erforderlich. 2

5. Form Alle Transferleistungen Theorie/Praxis sollen durch die von der NORDAKADEMIE bestellten Prüferinnen und Prüfer geprüft werden (s. Abschnitt 6). Für alle Transferleistungen Theorie/Praxis soll das hierfür entwickelte Bewertungsschema genutzt werden (s. Abschnitt 8). Alle Transferleistungen Theorie/Praxis sollen mit dem Bewertungsschema/ Deckblatt im CIS hochgeladen werden (s. Abschnitt 9). Die Transferleistungen Theorie/Praxis haben alle Anforderungen an wissenschaftliche Hausarbeiten, z.b. Zitation, zu erfüllen. Der Umfang der Arbeit soll - bei Schriftgröße 12, Rand links 3 cm, Rand rechts 4 cm, Ränder oben und unten 2 cm, Zeilenabstand 1,5-10 bis 15 DIN-A4 Seiten betragen. Alle Transferleistungen sind über die Praxisberichtverwaltung im CIS hochzuladen. Über die Statusanzeige wird angezeigt, ob die Transferleistung Theorie/Praxis angenommen wurde oder ob noch Korrekturen notwendig sind. Die Transferleistung 6 ist zudem in gebundener Form gemeinsam mit der Bachelorarbeit bei Frau Heinrich im Informationsbüro (Raum H002) einzureichen. 6. Prüferinnen und Prüfer Als Prüferinnen und Prüfer sollten betriebliche Angehörige des jeweiligen Praktikumsbetriebs zur Verfügung stehen, die die hochschulrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen (s. u.). In vielen Fällen haben die Betriebe bereits Gutachter benannt, die für die Studierenden als Prüfer zur Verfügung stehen. Grundsätzlich können die Studierenden auch von sich aus potenzielle Prüferinnen oder Prüfer ansprechen (z.b. im Unternehmen tätige Absolventen der NORDAKADEMIE oder Abteilungsleiter/innen in der jeweiligen Praxisphase). Formale Voraussetzung für eine Tätigkeit als Prüfer ist ein einschlägiger Hochschulabschluss. Über das Verfahren der Bestellung zur Prüferin oder zum Prüfer sind die Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter von der NORDAKADEMIE informiert worden. Für Fragen steht das Prüfungsamt (Frau Ute Morstadt, Tel. 04121/40 90-62/ E-Mail: prüfungsamt@nordakademie.de) Unternehmen und Studierenden gern zur Verfügung. 3

Sollte keine betriebliche Prüferin oder kein betrieblicher Prüfer zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Zenturio oder das Prüfungsamt. In diesem Fall wird ein Dozent der NORDAKADEMIE diese Funktion übernehmen. 7. Länge der Transferleistungen Theorie/Praxis Die Transferleistungen 1 bis 5 sollen einen Umfang von ca.10-15 Seiten haben. 8. Prüfung Die Transferleistungen werden einer Prüfung durch vom Prüfungsausschuss der Hochschule bestellte Prüfer unterzogen. Die Prüfung erfolgt lediglich auf die Ergebnisse bestanden oder nicht bestanden. Es werden keine Noten vergeben. Die Transferleistungen finden damit auch keinen Eingang in die Gesamtnote des Studiums. Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas. Demnach gilt eine Transferleistung Theorie/Praxis als bestanden, wenn die Teilbereiche Form und Inhalt bestanden sind. Ein Teilbereich gilt als bestanden, wenn mehr als die Hälfte, also drei oder mehr Kriterien erfüllt sind. Dabei werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: Inhalt: Es gibt eine klare Fragestellung. Die Kernpunkte des Themas werden vollständig erfasst. Die Theorie wird auf die Praxis angewendet und kritisch reflektiert. Der Wissensstand/ die Literatur ist aktuell und wird aufgabenorientiert und systematisch geprüft. Eine Eigenleistung ist deutlich zu erkennen. Form: Der Transferleistung Theorie/Praxis ist klar und logisch gegliedert und enthält ein empfehlendes Fazit oder eine Diskussion. Das Thema wird verständlich auf den Punkt gebracht. Korrekte Literatur- und Quellenangaben Der Transferleistung Theorie/Praxis ist sprachlich (Orthografie und Interpunktion) weitgehend fehlerfrei. Einhaltung der Formalia (Seitenvorgabe, Abbildung, Verzeichnisse) 4

Das Bewertungsschema ist Bestandteil des Formulars für Transferleistungen Theorie/Praxis, das auf der Homepage 1 und im Download-Center des CIS hinterlegt ist. Die Bewertung durch den Prüfer soll innerhalb der in der Prüfungsordnung festgesetzten Frist von 4 Wochen erfolgen. Eine mit nicht bestanden bewertete Transferleistung kann mit jeweils neuen Fragestellungen maximal zweimal wiederholt werden. Danach gilt diese Prüfung als endgültig nicht bestanden. Dies hätte zur Folge, dass der betreffende Prüfling exmatrikuliert werden müsste. Im Falle eines Nichtbestehens ist die Transferleistung Theorie/Praxis, wie unter dem Punkt 9. Verfahren, auf jeden Fall im CIS hochzuladen. 9. Verfahren Bei der Bewertung der Transferleistungen Theorie/Praxis ist folgendes Verfahren zu beachten: 1. Die NORDAKADEMIE hat die/ den betrieblichen Betreuer zur Prüferin/ zum Prüfer bestellt. 2. Die Prüferin/ der Prüfer stimmt mit dem Prüfling das Thema für die Transferleistung Theorie/Praxis ab. Sie/ er macht dieses zusammen mit dem Datum der Themenausgabe auf dem Deckblatt der Transferleistung Theorie/Praxis aktenkundig. Hierfür soll das Formular für das Deckblatt und das Bewertungsschema von Transferleistungen Theorie/Praxis genutzt werden. Außerdem legt die Prüferin/ der Prüfer zusammen mit dem Prüfling den Bearbeitungszeitraum fest. Für eine Transferleistung Theorie/Praxis können maximal vier Wochen gewährt werden. 3. Der Prüfling erstellt die Transferleistung Theorie/Praxis. Die Prüferin/ der Prüfer macht das Datum der Abgabe auf dem Deckblatt (s. Formular für das Deckblatt und das Bewertungsschema von Transferleistungen Theorie/Praxis) aktenkundig und vermerkt in diesem Formular, ob die Studienleistung fristgerecht abgegeben wurde. Wenn die Bearbeitungsfrist nicht eigehalten wurde, ist die Studienleistung mit "nicht bestanden" zu bewerten. 1 https://www.nordakademie.de/de/bachelorstudiengaenge/betriebswirtschaftslehre/moduluebersicht/transferleist ungen Theorie/Praxis/ abgerufen am 16.10.2012. 5

4. Die Prüferin/ der Prüfer bewertet die Transferleistung Theorie/Praxis anhand des vorgegeben Bewertungsschemas (s. Formular für Transferleistungen Theorie/Praxis). Die Gesamtbewertung ergibt sich dabei aus den Teilbewertungen für die Bereiche Inhalt und Form. Eine Transferleistung Theorie/Praxis gilt dann als bestanden, wenn die Bereiche Form und Inhalt bestanden sind. Ein Bereich gilt als bestanden, wenn mehr als die Hälfte, also drei oder mehr Kriterien erfüllt sind (vgl. 8. Prüfung). Die Prüferin/ der Prüfer soll die Einzelbewertungen im freien Kommentarfeld erläutern. Die Prüferin/ der Prüfer macht die Gesamtbewertung auf dem Deckblatt aktenkundig. 5. Der Kooperationsbetrieb prüft, ob die Transferleistung Theorie/Praxis einen Sperrvermerk erhalten soll. Die Prüferin/ der Prüfer hält dies auf dem Deckblatt fest. 6. Die Prüferin/ der Prüfer füllt das Formular vollständig aus und druckt es aus. Der Prüfling unterschreibt die eidesstattliche Erklärung. Die Prüferin/ der Prüfer unterschreibt das Deckblatt. Dieses Dokument soll gescannt, mit der Transferleistung Theorie/Praxis zusammengeführt und im CIS hochgeladen werden. 6