Schriftliche Kleine Anfrage

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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5547 21. Wahlperiode 16.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 09.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Rückkehrberatung für Flüchtlinge in Hamburg Die Zahl der freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehrenden Menschen steigt. Von den im vergangenen Jahr etwa 200.000 Ausreisepflichtigen wurden 20.914 abgeschoben. Deutlich mehr nämlich 37.220 Ausländer reisten freiwillig aus. Die freiwillige Ausreise hat Vorteile für die Ausreisenden, da sie dadurch einen Sperrvermerk vermeiden, aber auch für die Freie und Hansestadt Hamburg, da die immensen Kosten, die für eine Abschiebung anfallen, durch die freiwillige Ausreise deutlich geringer sind. Einen wichtigen Baustein stellt in diesem Zusammenhang die Rückkehrberatung dar. Im Jahr 2015 erfolgten allein für Rückkehrwillige nach Osteuropa 2.847 Beratungen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Mit der Beratung zur freiwilligen Rückkehr ist in Hamburg die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge ggmbh (Flüchtlingszentrum) beauftragt. Zudem werden grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Personen im Rahmen der ausländerbehördlichen Sachbearbeitung durch die Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes (EZA) der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr sowie über das Beratungsangebot des Flüchtlingszentrums informiert. Die Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche zur freiwilligen Rückkehr im Flüchtlingszentrum steigerte sich von 695 (2010) auf 3.661 in Jahr 2015. Im laufenden Jahr wurden mit Stand 30. Juni 2016 bereits 2.178 Beratungsgespräche durchgeführt. Gleichzeitig stieg die Anzahl der freiwilligen Ausreisen von 175 (2010) auf 1.822 in Jahr 2015. Mit Stand 30. Juni 2016 liegt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen bei 1.555. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragestellungen zum Teil auf Grundlage von Auskünften des Flüchtlingszentrums wie folgt: 1. Wie viele Beratungen zur freiwilligen Rückkehr erfolgten in den Jahren 2010 2016? (Bitte nach Region aufschlüsseln.) 2. Wie viele dieser Beratungen führten zu einer freiwilligen Ausreise der Ratsuchenden? Falls dieser Zusammenhang nicht evaluiert wird, warum nicht? Siehe Anlage 1.

Drucksache 21/5547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Beratung im Rahmen der ausländerbehördlichen Sachbearbeitung umfasst in der Regel zwei Gespräche. Eine gesonderte statistische Erfassung dieser Gespräche findet nicht statt. Die Daten nach Herkunftsland werden nur für die tatsächlich ausgereisten Personen erfasst, siehe hierzu Anlagen 2 bis 8. 3. Gibt es Planungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde diese Beratungen zur Rückkehrförderungen auszubauen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen hat der Senat die Flüchtlingsberatung des Flüchtlingszentrums zuletzt im Jahr 2016 um weitere sechs Stellen personell verstärkt. Auch künftig ist beabsichtigt, die Personalausstattung dem Bedarf flexibel anzupassen. Darüber hinaus bietet die Ausländerabteilung des EZA seit 1. Oktober 2015 neben der grundsätzlichen Beratung im Rahmen der ausländerrechtlichen Sachbearbeitung auch die konkrete Unterstützung zur freiwilligen Rückkehr für Personen mit Herkunft aus den Westbalkanstaaten an. Dieser Personenkreis wurde im laufenden Jahr nochmals um alle Rückkehrwilligen ohne weiteren Beratungsbedarf unabhängig vom Herkunftsland erweitert. Rückkehrwillige entscheiden allerdings selbst, welches Beratungsangebot sie in Anspruch nehmen möchten. In der Erstberatung der Ausländerabteilung des EZA werden sie regelmäßig und umfassend über das gesamte Beratungsangebot einschließlich der unabhängigen Rückkehrberatung des Flüchtlingszentrums informiert. Das EZA berät Personen, die keinen weiteren Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf in Bezug auf ihre Ausreise haben. Personen mit einem weiteren Beratungsund/oder Unterstützungsbedarf werden an das Flüchtlingszentrum vermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3105. 4. Welche Kosten sind mit der Beratung zur Rückkehrförderung Ausreisewilliger durchschnittlich verbunden? (Bitte Durchschnitts- und Extremwerte ausführen.) Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Höhe der Rückkehrhilfen pro Person rund 235,00 Euro. Eine Auswertung der vorliegenden Daten nach Extremwerten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierzu wäre eine händische Überprüfung von insgesamt 1.822 Einzelakten erforderlich. Zu den Personalkosten für sämtliche Beratungsleistungen des Flüchtlingszentrums siehe Anlage 1. Diese umfassen alle Beratungsangebote einschließlich der Rückkehrberatung. Eine Aufschlüsselung der Stellenanteile nach Beratungsangeboten ist nicht möglich, weil die dort beschäftigen Beraterinnen und Berater neben der Rückkehrberatung auch andere Aufgaben wahrnehmen. Da in der Ausländerabteilung des EZA die Rückkehrberatung im Rahmen der regulären Sachbearbeitung geleistet wird, können auch hier keine Angaben zu den Kosten gemacht werden, die speziell für die Rückkehrberatung anfallen. 5. Wie viele VZÄ sind in der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Beratung zur Rückkehrförderung freiwillig ausreisewilliger Menschen befasst? Dem Flüchtlingszentrum stehen insgesamt 17,03 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für sämtliche Beratungsleistungen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. In der Ausländerabteilung des EZA sind 81,55 VZÄ vorhanden, die für die Sachbearbeitung einschließlich Rückkehrberatung verwendet werden. Hinzu kommen weitere 6,58 VZÄ, die im Wege der Abordnung aus anderen Behörden anteilig für die Rückkehrberatung eingesetzt werden. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5547 Für die ministeriellen Aufgaben im Rahmen der Förderung der freiwilligen Rückkehr sind in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) insgesamt 0,5 VZÄ vorhanden. 6. Durch welche Organisationen erfolgt in Hamburg die Rückkehrberatung? Siehe Vorbemerkung. 7. Durch welche Stelle erfolgt die Ausgabe der finanziellen und materiellen Rückkehrhilfen und woran bemisst sich deren Höhe? Die Leistungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr werden von der BASFI finanziert und sind im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 verbucht. Das Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Ausländerinnen und Ausländern bietet finanzielle Hilfen zur Erleichterung der Rückkehr der Betroffenen in ihr Heimatland oder zur Weiterwanderung in ein Drittland. Die Förderung wird in entsprechender Anwendung des Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und des Government Assisted Repatriation Programme (GARP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und grundsätzlich nachrangig zu den Leistungen aus dem REAG/GARP-Programm gewährt. Die Höhe der Leistungen bemisst sich am individuellen Bedarf im Einzelfall. Zu den Leistungen zählen die Übernahme der notwendigen Beförderungskosten für die Rückreise, die Aufwendungen für die Reintegration im Heimatland (zum Beispiel Mietkostenzuschüsse, Kosten zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz) sowie ein Taschengeld in Fällen der Rückreise in visafreie EU-Mitgliedstaaten des Westbalkans. In besonders gelagerten Einzelfällen ist darüber hinaus die Übernahme der notwendigen medizinischen Behandlungskosten für Personen möglich, die an einer schweren Erkrankung leiden. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Leistungen sind gegenüber dem Flüchtlingszentrum und der Ausländerabteilung des EZA durch einen Zuwendungsbescheid beziehungsweise durch eine Kooperationsvereinbarung im Einzelnen verbindlich geregelt. Im Übrigen werden finanzielle Leistungen aus dem REAG/GARP-Rückkehrprogramm der IOM mit der Landesförderung verrechnet. 8. Wie stellt der Senat sicher, dass die für die Rückkehr ins Heimatland erhaltenen materiellen und finanziellen Hilfen auch tatsächlich für die Ausreise in Anspruch genommen werden? Für die freiwillige Ausreise wird der/dem Rückkehrenden ein Reiseticket als Sachleistung ausgestellt. Beim Erhalt darüber hinausgehender Rückkehrhilfen in Form von Reisebeihilfen und Starthilfen erklärt die/der Rückkehrende mit ihrer/seiner Unterschrift, die erhaltene Summe zurückzuzahlen, wenn eine Wiedereinreise nach Deutschland nicht nur aus vorübergehenden Gründen erfolgt. 9. In welcher Höhe werden Mittel zum Zweck der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe bereitgestellt? (Bitte einzeln aufschlüsseln für die Jahre 2010 2016 nach Beratung, materieller und finanzieller Hilfe, Träger.) Siehe Anlage 1. 3

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand 30.06.2016 Anzahl der Beratungsgespräche 695 819 1.011 701 2.042 3.661 2.178 Anzahl der Rückkehrenden 175 262 438 461 766 1.822 1.555 davon Flüchtlingszentrum 118 212 142 80 28 129 27 davon Ausländerabteilung EZA - - - - - 152 337 Drucksache 21/5547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 4 255.03 - Leistungen im Rahmen von Rückkehrprogrammen [IST] - in Tsd. - 192 253 217 252 224 438 544 davon Kofinanzierung Bund-Länder-Programme (REAG/GARP + ZIRF-Counselling) 72 41 75 172 196 157 180 LKA (Amtshilfe bei Rückkehr in Fällen von Menschenhandel) Personalkosten für Beratungsleistungen (allg.) des Flüchtlingszentrums - in Tsd. - 2 0 0 0 0 0 0 291 343 332 328 408 577 843 Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg; Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamtes (EZA)

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5547 Ausreisen 2010 Anlage 2 LÄNDER JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 2 1 2 1 6 Ägypten 1 1 Algerien 1 1 2 Argentinien 0 Armenien 3 2 1 6 Aserbaidschan 1 1 Äthiopien 1 1 Bosnien und Herzegowina 2 2 Benin 1 1 Brasilien 1 1 2 Chile 1 1 1 3 China 2 1 3 Ecuador 0 Georgien 0 Ghana 3 2 1 6 Indien 1 1 1 3 Indonesien 1 1 2 4 Irak 1 4 2 7 Iran 3 3 Kosovo 1 1 2 Kroatien 1 1 2 Libanon 1 1 Mali 0 Marokko 1 1 Mazedonien 1 6 3 6 6 10 23 55 Moldawien 3 3 Mongolei 2 3 5 1 11 Montenegro 1 1 Nepal 1 1 Nigeria 1 1 Pakistan 1 1 Peru 1 1 Philippinen 0 Russland 2 2 Serbien 2 1 4 21 28 Syrien 0 Tunesien 0 Türkei 1 2 4 3 1 11 Ukraine 1 1 2 Vietnam 1 1 GESAMT 6 13 4 5 18 5 23 4 8 19 23 47 175 5

Drucksache 21/5547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Ausreisen 2011 Anlage 3 LÄNDER JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 3 1 1 5 Ägypten 0 Algerien 0 Argentinien 0 Armenien 1 1 2 4 Aserbaidschan 1 4 5 Äthiopien 0 Bosnien und Herzegowina 1 1 2 Benin 0 Brasilien 0 Chile 1 1 1 3 China 2 2 4 Ecuador 0 Georgien 1 1 Ghana 1 2 1 1 2 1 1 4 4 17 Indien 1 1 1 1 4 Indonesien 0 Irak 1 1 2 4 Iran 1 1 1 2 1 2 2 10 Kenia 1 1 Kosovo 2 1 1 1 5 Kroatien 1 2 3 Libanon 1 1 Malawi 1 1 Mali 0 Marokko 0 Mazedonien 36 32 10 7 3 6 6 100 Montenegro 0 Nepal 0 Nigeria 0 Pakistan 0 Peru 1 1 2 Philippinen 0 Russland 2 2 Serbien 3 13 4 12 9 9 3 7 60 Sri Lanka 2 1 3 Syrien 0 Togo 1 1 Tunesien 0 Türkei 1 3 8 2 4 1 19 Ukraine 1 1 2 Veneszuela 1 1 Vietnam 1 1 GESAMT 41 47 22 25 30 18 3 10 9 13 23 20 261 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5547 Ausreisen 2012 Anlage 4 LÄNDER JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 1 2 3 Ägypten 1 2 4 7 Algerien 1 2 3 Argentinien 0 Armenien 1 1 4 6 Aserbaidschan 2 2 Äthiopien 0 Bosnien und Herzegowina 1 14 60 75 Benin 2 2 Brasilien 2 2 Bur Kina 1 1 Chile 1 1 Cote d `lvoire 1 1 China 2 1 1 2 1 7 Ecuador 2 2 Georgien 0 Guinea-Bissau 1 1 Ghana 5 1 4 3 2 3 1 19 Honduras 1 1 Indien 1 1 Indonesien 1 1 Irak 1 1 Iran 1 2 1 1 2 2 1 3 2 15 Kap Verda 1 1 Kenia 0 Kongo 1 1 Kosovo 2 2 Kroatien 1 1 2 Libanon 0 Malawi 0 Mali 1 1 Marokko 1 1 Mazedonien 3 3 1 3 2 2 5 10 45 18 92 Montenegro 2 1 3 6 Nepal 1 1 Nigeria 0 Pakistan 0 Peru 0 Philippinen 0 Russland 5 1 1 7 Serbien 7 3 12 12 12 22 1 6 7 26 42 150 Sri Lanka 0 Syrien 0 Tunesien 1 1 Türkei 1 3 5 2 1 2 1 2 17 Ukraine 2 2 Usbekistan 1 1 Veneszuela 0 Vietnam 2 2 GESAMT 10 19 18 25 28 27 34 14 19 23 98 123 438 7

Drucksache 21/5547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Ausreisen 2013 Anlage 5 8 LÄNDER JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 1 2 1 2 1 7 Ägypten 1 1 Algerien 1 1 Armenien 1 1 Aserbaidschan 1 1 Äthiopien 0 Bosnien und Herzegowina 9 1 5 1 9 3 7 4 39 Benin 0 Brasilien 0 Bur Kina 1 1 Chile 1 1 Cote d `lvoire 0 China 1 1 1 2 5 Ecuador 0 Eritrea 1 1 Gambia 1 1 Georgien 1 1 Guinea-Bissau 0 Ghana 4 4 3 7 5 1 2 2 28 Indien 1 1 Indonesien 2 2 Irak 2 1 3 Iran 1 1 1 2 2 7 Kap Verda 0 Kamerun 1 1 1 Kasachestan 1 1 Kenia 0 Kongo 0 Kosovo 4 4 Kroatien 1 2 1 4 Libanon 0 Malawi 0 Mali 0 Malaysia 1 1 1 Marokko 1 1 Mazedonien 2 5 3 5 4 5 14 5 3 21 1 8 76 Montenegro 5 5 3 1 14 Nepal 1 1 Nigeria 0 Pakistan 1 1 1 3 Peru 0 Philippinen 0 Russland 1 1 11 3 12 5 10 8 25 76 Serbien 10 5 12 16 25 4 11 11 27 21 19 161 Sri Lanka 0 Syrien 1 1 Tunesien 1 1 Türkei 1 1 1 3 1 1 1 5 14 Ukraine 0 Usbekistan 0 Venezuela 0 Vietnam 1 1 GESAMT 15 14 38 41 37 31 38 36 36 67 43 67 461

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5547 Ausreisen 2014 Anlage 6 LÄNDER JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 1 1 4 6 Albanien 1 21 12 4 4 42 Ägypten 1 1 1 3 Algerien 0 Armenien 2 2 Aserbaidschan 0 Äthiopien 1 1 Bosnien und Herzegowina 2 31 9 6 9 8 32 1 15 7 8 11 139 Benin 0 Brasilien 0 Burkina Faso 0 Chile 0 China 1 1 2 Ecuador 1 1 2 Eritrea 0 Georgien 1 1 2 Guinea-Bissau 0 Ghana 1 2 2 4 1 3 2 2 17 Indien 1 1 Indonesien 1 2 3 Irak 2 1 3 Iran 2 7 1 3 3 1 17 Kap Verda 0 Kamerun 0 Kasachestan 0 Kenia 0 Kongo 0 Kolumbien 1 1 Kosovo 2 6 1 1 10 Kroatien 1 1 2 Libyen 1 1 Malawi 0 Mali 1 1 Malaysia 0 Marokko 1 1 Mazedonien 2 11 14 8 8 29 26 13 11 6 5 2 135 Montenegro 1 6 5 1 4 1 18 Nepal 1 1 Nicaragua 1 1 Nigeria 1 1 2 Pakistan 1 1 Peru 1 1 Philippinen 1 1 1 3 Russland 22 9 20 39 5 1 6 3 4 2 111 Serbien 2 21 20 19 20 39 14 21 37 18 6 5 222 Sri Lanka 0 Syrien 1 1 Tunesien 0 Türkei 1 1 1 3 2 8 Turkmenistan 1 1 Ukraine 1 2 3 Usbekistan 0 Venezuela 0 Vietnam 1 1 2 GESAMT 6 92 68 43 69 125 92 46 97 58 39 31 766 9

Drucksache 21/5547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Ausreisen 2015 Anlage 7 LÄNDER Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez GESAMT Afghanistan 2 1 2 4 9 18 Ägypten 1 1 3 1 6 Albanien 4 2 6 2 9 6 33 49 171 182 68 89 621 Algerien 1 1 Armenien 3 3 Aserbaidschan 3 3 Äthiopien 0 Bosnien und Herzegowina 4 4 8 16 9 6 4 14 17 18 4 7 111 Benin 0 Brasilien 0 Burkina Faso 0 Chile 1 1 2 China 0 Ecuador 0 Eritrea 0 Georgien 0 Guinea-Bissau 0 Ghana 3 4 1 2 1 1 1 13 Indien 1 1 Indonesien 1 1 2 Irak 1 2 2 3 8 Iran 1 2 3 2 1 1 1 3 2 16 Kap Verde 0 Jordanien 1 1 Kamerun 0 Kasachestan 0 Kenia 0 Kongo 0 Kosovo 2 4 20 40 31 53 68 35 97 31 11 392 Kroatien 0 Libanon 1 1 Malawi 0 Mali 0 Malaysia 0 Marokko 0 Mazedonien 6 13 15 10 12 5 11 11 11 38 37 21 190 Montenegro 3 4 1 1 9 Nepal 0 Nigeria 1 1 2 4 Pakistan 0 Peru 0 Philippinen 1 1 Russland 1 7 4 8 2 3 8 33 Serbien 13 26 32 18 36 26 28 27 38 68 31 34 377 Sri Lanka 0 Somalia/Puntland 1 1 2 Syrien 0 Tunesien 0 Türkei 3 1 1 2 7 Ukraine 0 Usbekistan 0 Venezuela 0 Vietnam 0 GESAMT 29 53 81 88 116 89 137 173 277 409 181 189 1.822 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5547 Ausreisen 2016 Anlage 8 LÄNDER Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez GESAMT Afghanistan 15 28 35 21 16 115 Ägypten 1 1 Albanien 119 94 128 109 135 74 659 Algerien 0 Armenien 0 Aserbaidschan 0 Äthiopien 0 Bosnien und Herzegowina 12 7 23 20 18 10 90 Benin 1 1 Brasilien 0 Burkina Faso 0 Chile 0 China 0 Ecuador 0 Eritrea 0 Gabun 1 1 Georgien 2 2 Guinea-Bissau 0 Ghana 1 1 1 3 6 Indien 1 1 Indonesien 0 Irak 2 11 13 19 31 4 80 Iran 3 14 12 12 15 2 58 Kap Verde 0 Kamerun 0 Kasachstan 1 1 Kenia 0 Kongo 0 Kosovo 7 21 36 27 20 13 124 Libanon 4 4 Malawi 0 Mali 0 Malaysia 0 Marokko 0 Mazedonien 12 48 21 14 31 50 176 Montenegro 10 2 6 18 Nepal 0 Nigeria 1 1 Pakistan 0 Peru 0 Philippinen 0 Russland 1 6 3 2 12 Senegal 1 1 Serbien 21 35 25 26 52 35 194 Sri Lanka 0 Somalia/Puntland 0 Syrien 1 1 Tunesien 1 1 Türkei 1 1 2 4 Ukraine 4 4 Usbekistan 0 Venezuela 0 Vietnam GESAMT 176 261 299 274 336 209 0 0 0 0 0 0 1.555 11