Allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Wettkampfsaison 2018

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Transkript:

Allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Wettkampfsaison 2018 Zuständigkeiten Ausrichter Ligenleiter Oberliga Landesliga Hessischer Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Geschäftsstelle Wormser Straße 24 64295 Darmstadt Torsten Schmitt Albrecht Dürer Str. 19 67134 Birkenheide Mobil: 0176-30102445 E-Mail: schmitt@isc-mannheim.de Regionalliga Nachwuchsliga Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar Mobil: 0173-4236318 E-Mail: w-koehler@gmx.de Ergebnismeldung Mobil: 0173-4236318 (Winfried Köhler) Lizenzstelle Sportkommission IHD - Passstelle - Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar E-Mail: w-koehler@gmx.de E-Mail: lizenzstelle@ihd-inlinehockey.de Ligenausschuss Disziplinarausschuss Berufungskammer Schiedsrichterobmann E-Mail: ligenausschuss@ihd-inlinehockey.de E-Mail: disziplinarausschuss@ihd-inlinehockey.de E-Mail: berufungskammer@ihd-inlinehockey.de Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar Mobil: 0173-4236318 E-Mail: w-koehler@gmx.de Seite 1 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport Verband e.v. (HRIV) Wettkampfsaison 2018 gelten für alle Meisterschafts- und Pokalspiele sowie für Play-Off- und Finalturniere der Aktiven und der Jugend, die durch den HRIV ausgerichtet werden. 1.2 Ihnen nachrangig gelten die Wettkampfordnung der IHD 2018 (WKO), im Stand vom 25.02.2018, und nachrangig dazu die Deutschen Spielregeln 2014, im Stand vom 29.03.2014. 1.3 Alle in diesem Dokument genannten Ordnungen und Formulare stehen auf der Website des HRIV unter www.hriv.net zum Download bereit. 1.4 Die Schiedsrichter sind die offiziellen Repräsentanten der IHD. Sie sind angehalten die Regeln genauestens zu befolgen und durchzusetzen. Dies bezieht sich nicht nur auf das Geschehen des Spieles auf dem Spielfeld, sondern auch auf Aktionen außerhalb des Feldes (z.b. Verhalten der Zeitnehmer, Ordner, Ausfüllen der Unterlagen, Weitergeben von Spieldaten, Kleiderordnung für Spieler usw.). 1.5 Die am Meisterschaftsbetrieb des HRIV teilnehmenden Mannschaften sind bis zum 15.01. eines Jahres verbindlich an den jeweiligen Ligenleiter zu melden. Hierfür ist das Formblatt Vereinsmeldebogen in seiner jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich ist für jede Mannschaft mindestens ein Teamleiter inklusive vollständiger Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) bis spätestens 01.02. an den Ausrichter zu benennen. Der gesamte Schriftverkehr seitens der Ligenleiter wird über die Teamleiter geführt. Wenn kein Teamleiter fristgemäß dem HRIV gemeldet worden ist, erfolgt die Zustellung an die Geschäftsstelle des Vereins. Neben Postzustellung ist auch eine E-Mail-Zustellung jederzeit zulässig und rechtsverbindlich. 1.6 Eine Mannschaft ist bis zum 15.11. eines jeden Jahres abzumelden, wenn sie nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen will, sollte sie nicht abgemeldet sein, ist sie für die kommende Saison automatisch gemeldet. (siehe 3.11 DFB Hessen). 2. Spieler/Lizenzen 2.1 Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die über eine gültige Lizenz gemäß 37 WKO verfügen. Die Lizenz kann ausschließlich über das Formular IHD Lizenzantrag über das Lizenztool unter http://portal.ihd-inlinehockey.de beantragt werden. Nach Erteilung der Lizenz erfolgt ein Eintrag in der Lizenzliste des jeweiligen Vereins. Die Anzahl der Spieler je Lizenzliste ist nicht beschränkt. Es wird auf die weiteren Bestimmungen des 37 WKO verwiesen. 2.2 Sollte ein Spieler nicht auf der Lizenzliste stehen, oder steht bei ihm in der Spalte Verein nicht der Vereinsname oder der Vermerk gesperrt so darf dieser Spieler am Spiel nicht teilnehmen. Ausnahmen sind nicht möglich. Die Mannschaftsverantwortlichen haben bei jedem Spiel eine ausgedruckte Lizenzliste vorzulegen, die maximal 2 Tage alt sein darf. 2.3 Lizenzierte Spieler müssen sich bis zur endgültigen Prüfung und Abnahme des Spielberichtsbogens durch die Schiedsrichter (Unterschrift) mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, oder bei Jugendspielern einem Kinderausweis) ausweisen können. 2.4 Ein Spieler, der auf dem Spielbericht eingetragen ist, muss sich spätestens bis zum Ende der ersten Halbzeit (zweites Viertel) spielbereit, also in vollständig angelegter Ausrüstung, an der Spielerbank seiner Mannschaft befinden. Während der Halbzeitpause hat der Spieler die Möglichkeit sich aufzuwärmen. Jeder Spieler, welcher auf dem Spielbericht eingetragen ist, aber erst die Spielerbank seines Teams nach Abpfiff der ersten Halbzeit (zweites Viertel) erreicht, ist für dieses Spiel nicht mehr spielberechtigt. Der betroffene Spieler ist von den Schiedsrichtern auf dem Spielberichtsbogen zu streichen. Seite 2 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

2.5 Die Mindestzahl der Spieler eines Spiels wird unter Ziffer 7 für die einzelnen Ligen separat geregelt. Sollte die Mindestzahl unterschritten werden, wird für jeden Spieler der zu wenig ist, ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Das Spiel darf trotzdem durchgeführt werden. (Siehe WKO 48.3). Sofern weniger als 4 Feldspieler oder kein Torwart bei Spielbeginn anwesend sind, wird das Spiel als Nichtantreten nach 28 WKO gewertet. 2.6 An den Play-Offs / Finalturnieren dürfen nur Spieler teilnehmen, die an mindestens einem Drittel der Vorrundenspiele ihrer Mannschaft teilgenommen haben (Eintrag als Spieler auf dem Spielbericht). Die Feststellung der Mindestzahl an Spielen erfolgt durch den Ligenleiter. Spieler, die nicht über die Berechtigung zur Teilnahme an den Play-Offs / Finalturnieren verfügen, werden wie Spieler ohne Lizenz behandelt. 2.7 Einen Spieler aus einem anderen Bundesland ist es gestattet für die Dauer einer Spielsaison, am Spielbetrieb Baden teilzunehmen. 2.8 Die Wechselfrist für Spieler beginnt am 15.09. bis 01.11. eines jeden Jahres. 3. Spielbestimmungen 3.1 Jeder Verein ist ein Mal im Jahr vor der Spielsaison verpflichtet, eine Spielstättenabnahme gemäß 20 WKO durchzuführen. Die Spielstättenabnahme ist bei der Geschäftsstelle IHD (geschaeftsstelle@ihd-inlinehockey.de) bis zum 15.03. eines Jahres schriftlich mit dem Formblatt Antrag auf Spielstättengenehmigung zu beantragen. Die Erstabnahme von der Spielstätte ist kostenfrei. Jede weitere Nachprüfung ist gemäß Ziffer 9.11 der HRIV Durchführungsbestimmungen kostenpflichtig. Eventuelle bauliche Veränderungen im Vergleich zur Vorsaison sind bei Antragsstellung anzuzeigen, ebenso wie Veränderungen während der laufenden Saison. Bei fehlender Anzeige erlischt die erteilte Spielstättengenehmigung. Auf nicht genehmigten Spielstätten darf kein Ligabetrieb stattfinden. 3.2 Trinkflaschen und das Handtuch des Torwartes dürfen, abweichend vom internationalen Regelwerk, mitgeführt und auf dem Tornetz abgelegt werden. Die Trinkflaschen müssen tropffrei sein und das Handtuch darf nur bei Unterbrechungen benutzt werden. 3.3 Schulterschutz ist für alle Altersklassen erlaubt (keine Pflicht!). Der Schulterschutz muss gepolstert und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. 3.4 Es sind nur offizielle Pucks für den Spielbetrieb zugelassen. Pucks können unter: marco@hockeyshop-forster.de bestellt werden. Der offizielle Puck muss das Logo der IHD und von Hockeyshop Forster haben. 3.5 Zu den im Spielplan genannten Anfangszeiten beginnt das Spiel mit dem Einwurf. Exakt eine Viertelstunde vor Spielbeginn beginnt die Aufwärmzeit von 10 Minuten. Beide Mannschaften sollten gleichzeitig zum Aufwärmen die Spielfläche betreten. Bei Verstößen kann ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen verhängt werden. 3.6 Jedes Spiel wird bis zur Entscheidung gespielt. 72 b) der gültigen Spielregeln findet Anwendung. 3.7 Eine technische Wertung nach 32 c) WKO wird in allen HRIV-Ligen einschließlich Entscheidungs- und Playoff-Spielen vorgenommen. 3.8 Sofern ein Spiel auf Grund von Regen nicht begonnen werden kann, erhalten die Schiedsrichter den Fahrtkostenzuschuss und die halbe Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 6.8 der Durchführungsbestimmungen. 3.9 Bei Ausfall eines Einzelspielspiels oder eines / mehrerer Turnierspiele erfolgt die Festlegung eines Nachholtermins durch die Ligenleitung. Gleiches gilt bei Spielabbrüchen auf Grund Höherer Gewalt gemäß Ziffer 30.2 WKO. Seite 3 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

3.10 Zum Schutz der obersten Spielklasse (Oberliga), wird die Anzahl der Mindestmannschaftsstärke auf acht Mannschaften festgelegt. Sollte die Mindeststärke in der Oberliga nicht erreicht werden, rücken Mannschaften (Platzierungen aus der Vorsaison aus der Landesliga) bis zur Mindestspielstärke nach. 3.11 Sollte ein Verein seine Mannschaft / Mannschaften nach der Saison abmelden, diese aber bis zum 15.01. der darauffolgenden Saison erneut anmelden, so müssen sie in derselben Spielklasse der vorherigen oder einer höheren Liga weiterspielen. 4. Spieltermine 4.1 Die Spieltermine werden vom jeweiligen Ligenleiter festgelegt und sind verbindlich. 4.2 Die teilnehmenden Vereine haben bis spätestens 31.01.2018 ihre möglichen Heimspieltermine innerhalb des Rahmenspielplans dem Ligenleiter zu kommunizieren. Sollte dies nicht erfolgen erfolgt die Ansetzung der Spiele ohne Berücksichtigung der Wunschtermine. Ein Anspruch auf Einhaltung der Termine besteht nicht. 4.3 Änderungen der Spieltermine können nur mit schriftlichem Einverständnis des jeweiligen Spielgegners bei der Ligaleitung mittels Formular Spielverlegung beantragt werden. Bei Turnieren ist das schriftliche Einverständnis aller Beteiligter Mannschaften einzuholen. Auf 26 WKO wird hingewiesen. Über die Verschiebung entscheidet der jeweilige Ligenleiter nach Rücksprache mit dem Schiedsrichterobmann. 4.4 Spielterminänderungen sind bis zum 31. März 2018 kostenfrei. Ab dem 01.04.2018 ist für die Spielzeit 2018 festgelegt, dass jeder Verein eine kostenfreie Verlegung eines Spieltermins nach Veröffentlichung des offiziellen Spielplans erhält. Weitere Verlegungen sind nicht gestattet und führen zu einer Wertung des Spieles. Die Nachholtermine sind umgehend durch die Mannschaften zu vereinbaren. Ohne einen neuen Termin ist eine Verlegung nicht möglich. Die Verlegung muss mindestens 72 Stunden vor dem Spieltermin beantragt werden. Höhere Gewalt (z.b. Regen) ist hiervon ausgenommen. 4.5 Einzelspiele und Turniere dürfen an jedem Tag während des Rahmenspielplans (siehe Ziffer 7 der Durchführungsbestimmungen) mit folgenden Ausnahmen durchgeführt werden: an gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertrag und Totensonntag) während Welt- und Europameisterschaften und internationalen Wettbewerben während Nationalmannschafts-Lehrgängen an Tagen von Ländervergleichsspielen Die Termine des internationalen Verbands, der IHD und des HRIV sind auf der Homepage des HRIV unter Termine veröffentlicht. Seite 4 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

5. Spielberichte / Ergebnisdienst 5.1 Es sind ausschließlich die offiziellen IHD Spielberichte (elektronisch) zu verwenden. Der offizielle elektronische Spielbericht kann unter https://www.hriv.net/downloads/ der HRIV Homepage heruntergeladen werden. Nur diese Version des elektronischen Spielberichts ist zur Verwendung freigegeben. Den beteiligten Vereinen ist je eine Kopie/ein Durchschlag des Spielberichts auszuhändigen. 5.2 Der Spielberichtsbogen inklusiver seiner Anlagen (Zusatzmeldung besondere Vorkommnisse und Sonderblatt für Spielberichte) sind sorgfältig und in Druckschrift auszufüllen. (Dokument). 5.3 Die Spielberichte inklusive der Anlagen und den ausgedruckten Lizenzlisten sind innerhalb von zwei Tagen durch die Schiedsrichter an den zuständigen Ligenleiter per Post zu versenden. Zusätzlich wird auf 27 der WKO verwiesen. 5.4 Der HRIV ist berechtigt von den Vereinen eine Kopie des Spielberichts anzufordern. Sofern eine Kopie des Spielberichtes durch einen Verein nach Fristsetzung durch den HRIV nicht eingereicht wird, wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Die Frist zur Einreichung beträgt 2 Wochen nach Absendung der Aufforderung durch den HRIV (Poststempel). Sofern weder der Original- Spielbericht, noch eine Kopie der Vereine innerhalb der unter Ziffer 5.4 genannten Frist vorliegt, kann das Spiel vom Ligenleiter neu angesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt der in der Spielpaarung genannte Heimverein. 5.5 Alle Ergebnisse sind innerhalb von 3 Stunden nach Spielende durch die Schiedsrichter an den Ergebnisdienst zu melden. Bei einer verspäteten Meldung kann ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben werden. 5.6 Sofern Spielergebnisse und Tabellen von den Vereinen veröffentlicht werden, ist immer der offizielle Vereinsname zu nennen. Der Team Name kann zusätzlich genannt werden 6. Schiedsrichter/Zeitnehmer 6.1 Jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein hat zur Sicherung des Spielbetriebs Schiedsrichter gemäß 56 WKO zu stellen. 6.2 Die Schiedsrichtereinteilung für alle Ligen erfolgt durch den Schiedsrichterobmann oder seine Vertreter. 6.3 Ein Verein, der keine und oder zu wenig Schiedsrichter stellt, wird mit einem Ordnungsgeld nach Ziffer 9.4 der Durchführungsbestimmung bestraft. 6.4 Die Mindestpunktzahl, die ein Schiedsrichter pro Saison erreichen muss, wird auf 250 Punkte festgelegt. Ein Schiedsrichter erhält für jedes Einzel- oder Turnier-Spiel pro Spielminute der regulären Spielzeit einen Punkt. Verlängerung und Penalty Schießen zählen nicht in die Berechnung. Bei einer technischen Wertung, erhält der Schiedsrichter die Punkte für die reguläre Spielzeit. 6.5 Wird die unter Ziffer 6.4 festgelegte Punktezahl nicht erreicht, wird für jede angefangene, nicht erreichten 50 Punkte ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Ein Schiedsrichter, der mehr als die erforderlichen 250 Punkte erreicht hat, kann seine mehr geleisteten Punkte auf einen Schiedsrichter des gleichen Vereines übertragen. Die Übertragung ist in jedem Verein nur einmal möglich. Der Verein ist für seine gemeldeten Schiedsrichter verantwortlich. Die Strafe für die fehlende Meldung gemäß Ziffer 9.4 kann hierdurch nicht aufgehoben werden. Seite 5 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

6.6 Ab der Spielsaison 2018 ist es möglich, eine Schiedsrichtergruppe in einem Verein zu bilden. Die Schiedsrichtergruppe muss zum Beginn der Ligaleitung gemeldet werden. Erläuterung: Ein Verein muss zwei Schiedsrichter für die Oberliga und zwei für eine U19 Mannschaft melden, das sind zusammen 1000 Punkte, der Verein besitzt sieben Schiedsrichter, es können nun diese 1000 Punkte auf alle sieben Schiedsrichter verteilt werden. Bei einer Schiedsrichtergruppe müssen zusätzliche 75 Punkte erbracht werden, so dass die Gruppe dann komplett 1075 Punkte erbringen muss. 6.7 Jedes Spiel im HRIV muss immer von zwei lizenzierten Zeitnehmern und zwei lizenzierten Schiedsrichtern durchgeführt werden. Es sind nur ausgebildete Zeitnehmer gemäß 25.3 WKO einzusetzen. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen verhängt. Die Zeitnehmer legen den Schiedsrichtern vor Beginn des Spiels unaufgefordert ihren Zeitnehmerausweis und ein amtliches Lichtbilddokument vor. 6.8 Folgende Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenzuschüsse sind den Schiedsrichtern gemäß 64 WKO zu zahlen: 6.8.1 Aufwandsentschädigung: 20,00 (Spielzeit 2 x 15 Min) 25,00 (Spielzeit 2 x 20 Min) 30,00 (Spielzeit 4 x 15 Min) 6.8.2 Fahrtkostenzuschuss: 20,00 ( 0 50 km) 40,00 ( 51 100 km) 60,00 (101 150 km) 80,00 (151 200 km) 100,00 (201 300 km) 115,00 (301 400 km) Zur Berechnung kommen Hin- und Rückfahrt! Grundsätzlich sind Fahrgemeinschaften zu bilden. 7. Spielmodus/Teilnehmer 7.1 Aktive 7.1.1 Oberliga Hessen / Landesliga Hessen 7.1.1.1 Spielmodus Ober- und Landesliga 2018 Die Teilnehmer ermitteln, in einer Vorrunde mit je 8 Spielen (einmal gegen jedes Team), eine Vorrundentabelle. Die Ermittlung erfolgt gemäß 33 WKO 2018. Die Kosten für die Ausrichtung des Spiels trägt der jeweils ausrichtende Verein. Danach teilt sich die Tabelle in Endrunde Oberliga und Endrunde Landesliga. Die Plätze 1-4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Endrunde Oberliga und spielen den Titel Meister Oberliga Hessen 2018. In der Endrunde spielen die vier Teams erneut einmal Gegeneinander. Heimrecht hat das Team, welches in der Vorrunde Auswärts angetreten ist. Seite 6 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

Die Endrunde startet am 18.08.2018 und muss bis zum 09.09 2018 beendet sein. Die Plätze 1-4 der Endrunde Oberliga qualifizieren sich für die Playoffs zur Hessenmeisterschaft Oberliga 2018. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Oberliga in der Saison 2018 erforderlich. Die Playoff Spiele finden im Modus Best of Three in zwei Runden statt. Die beiden Runden gliedern sich wie folgt: 1. Runde: Spielpaarung 1: Platz 1. Endrunde Oberliga - Platz 4. Endrunde Oberliga Spielpaarung 2: Platz 2. Endrunde Oberliga - Platz 3. Endrunde Oberliga Die erste Runde startet am 15.09.2018 ist bis zum 30.09.2018 abzuschließen. 2. Runde: Spielpaarung 3: Gewinner Oberliga Spielpaarung 1 Gewinner Oberliga Spielpaarung 2 Heimrecht in der Best of Three Serie hat, die in der Endrunde besser Platzierte Mannschaft. Die zweite Runde startet am 06.10.2018 ist bis zum 21.10.2018 abzuschließen. Die Plätze 5-9 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Endrunde Landesliga und spielen den Titel Meister Landesliga Hessen 2018. In der Endrunde spielen die fünf Teams erneut einmal Gegeneinander. Heimspiel hat das Team, welches in der Vorrunde Auswärts angetreten ist. Die Endrunde startet am 18.08.2018 und muss bis zum 09.09 2018 beendet sein. Die Plätze 1-4 der Endrunde Landesliga qualifizieren sich für die Playoffs zur Hessenmeisterschaft Landesliga 2018. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Oberliga in der Saison 2018 erforderlich. Für den 5. der Endrunde Landesliga ist die Saison beendet. Die Playoff Spiele finden im Modus Best of Three in zwei Runden statt. Die beiden Runden gliedern sich wie folgt: 1. Runde: Spielpaarung 1: Platz 1. Endrunde Oberliga - Platz 4. Endrunde Oberliga Spielpaarung 2: Platz 2. Endrunde Oberliga - Platz 3. Endrunde Oberliga Die erste Runde startet am 15.09.2018 ist bis zum 30.09.2018 abzuschließen. 2. Runde: Spielpaarung 3: Gewinner Oberliga Spielpaarung 1 Gewinner Oberliga Spielpaarung 2 Heimrecht in der Best of Three Serie hat, die in der Endrunde besser Platzierte Mannschaft. Die zweite Runde startet am 06.10.2018 ist bis zum 21.10.2018 abzuschließen. Der Sieger im Modus Best of Three der Playoff Spielpaarung 3 trägt den Titel Meister Oberliga Hessen 2018 bzw. Meister Landesliga Hessen 2018 Seite 7 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

7.1.1.2 Besondere Bestimmungen Ober- und Landesliga Hessen: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6 + 1. Die Spielzeit beträgt 4 x 15 Minuten gestoppte Zeit. Aus den Platzierungen nach der Endrunde Oberliga werden die Teilnehmer für die Deutsche Meisterschaft bestimmt. Der letztplatzierte Verein ist automatisch für die nächste Saison in der Landesliga gesetzt, wenn mindesten acht teilnehmende Mannschaften für die nächste Saison in der Oberliga an den Start gehen. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen. 7.1.2 Regionalliga Hessen 7.1.2.1 Spielmodus Regionalliga Hessen: Die Teilnehmer ermitteln in Turnierform, bis zum 12.08.2018 eine Tabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß 33 WKO 2018. Die Kosten für die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet ein Heimturnier aus. Ausgespielt wird die Tabelle in sieben Turnieren. 7.1.2.2 Besondere Bestimmungen Regionalliga Hessen: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6 + 1. Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit. Bei Torgleichheit nach regulärer Spielzeit, erfolgt ein 5-minütige Verlängerung mit Golden Goal, sollte danach immer noch kein Sieger feststehen, erfolgt Penaltyschießen zum Ermitteln eines Siegers. Auf der Lizenzliste sind Eintragungen von bis zu zwei Torhüter anderer HRIV Ligen als Kontingentspieler möglich. Diese müssen vor der Saison namentlich benannt werden. Sie sind im Spielbericht mit einem "K" zu kennzeichnen. Alle weiteren Spieler dürfen auf keiner weiteren Lizenzliste der IHD geführt werden. Jugendspieler dürfen nicht eingesetzt werden. Das Schiedsrichter - Soll in der RL beträgt zwei Schiedsrichter. Der Tabellenerste nach sieben Turnieren trägt den Titel Meister Regionalliga Hessen 2018 und qualifiziert sich zusätzlich für die Teilnahme an der Landesliga Hessen 2019. Es besteht eine Aufstiegspflicht. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen. 7.2 Nachwuchs 7.2.1 U16 Nachwuchsliga IHD 7.2.2 U13 Nachwuchsliga IHD 7.2.3 Nachwuchs HRIV Pokal U13, U16 7.2.3.1 Spielmodus: In jeder Jugend findet ein Finalturnier um die Hessenmeisterschaft statt. Teilnahmeberechtigt sind alle hessischen Inline-Hockey-Vereine. Spielgemeinschaften dürfen nur innerhalb Hessischen Vereinen gebildet werden. Jeder Verein hat einen Zeitnehmer zu stellen. Die Kosten für die Schiedsrichter werden unter den Teilnehmern aufgeteilt. Die Ausrichtung des Turnieres wird unter den Teilnehmern ausgeschrieben. Over Age Spieler sind nicht zugelassen. Seite 8 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

8. Gebühren 8.1 Für die Teilnahme einer Mannschaft am Spielbetrieb einer Liga ist eine Startgebühr zu entrichten. Diese ist mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Startgebühr beträgt: Oberliga 150,00 Landesliga 150,00 Regionalliga 150,00 Nachwuchs U16 50,00 (für ein Hessenturnier) Nachwuchs U13 50,00 (für ein Hessenturnier) 8.2 Für jede gemeldete Mannschaft ist nach WKO 2018 mit der Startgebühr zusätzlich eine Lizenzgebühr in Höhe von 50,00 zu entrichten. 8.3 Mit der Startgebühr sind nach 59.3 WKO 2018 Ausbildungsgebühren für die Schiedsrichterausbildung zu entrichten. Für die spielenden Mannschaften beträgt die Ausbildungsgebühr 60,00 je zu stellenden Schiedsrichter. Die genannten Gebühren werden von der Sportkommission Inline-Hockey des Deutschen Rollsport- und Inline- Verbandes e. V. in Rechnung gestellt. 8.4 In Bezugnahme auf DFB (HRIV) Punkt 3.11, wird eine Verwaltungsgebühr von 100,00 erhoben. 9. Ordnungsgelder / Bearbeitungsgebühren 9.1 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt. 9.2 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß 25 WKO, 26.2 WKO, 27 WKO, 28 WKO, 36 WKO, 47 WKO, Ziffer 6.5 der HRIV Durchführungsbestimmung in Rechnung gestellt. 9.3 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 75,00 werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß 22.2 WKO, 36 WKO, WKO in Rechnung gestellt. Bei einem Protest nach 15 WKO sind 150,00 auf das Konto der IHD zu überweisen. 9.4 Ordnungsgelder in Höhe von 400,00 werden für jeden fehlenden Schiedsrichter gemäß 56.4 WKO in Rechnung gestellt. Für die fehlenden Schiedsrichter wird die Differenz zwischen Soll- und Ist- Anzahl der Schiedsrichter zugrunde gelegt. 9.5 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150,00 werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß 37.3 WKO und 67.3 WKO in Rechnung gestellt. 9.6 Bei einem Einspruch gemäß 16 WKO sind 300,00 auf das Konto der IHD zu überweisen. 9.7 Bei einem Verstoß nach 28.2 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die HRIV zu entrichten: Alle Ligen 50,00 9.8 Bei einem Verstoß nach 29.1 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die HRIV zu entrichten: Alle Ligen 500,00 Seite 9 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018

9.9 Bei einem Verstoß nach 28.3 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die HRIV zu entrichten: Alle Ligen 500,00 Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen. 9.10 Bei nicht geleisteter Jugendarbeit gemäß 19.7 WKO (mindestens eine Jugendmannschaft in der laufenden Wettkampfsaison) ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 an die IHD zu entrichten. 9.11 Bei einem Verstoß nach 20 WKO sind bei einer Nachprüfung der Spielstätte die Anfahrtskosten in Höhe von 0,30 je gefahrenen km und ein Auslagenersatz in Höhe von 25,00 pro Person zu entrichten. Die Nachprüfung erfolgt von zwei Personen. Die gleiche Kostenpauschale wird bei nicht fristgerechter Antragsstellung gemäß Ziffer 3.1 dieser Durchführungsbestimmungen erhoben. Kassel, den 25. Februar 2018 gez. Stefan Weber Fachsparte Inline-Hockey des Hessischen Rollsport- und Inline-Verbandes e. V. Seite 10 von 10 Version 2 Stand: 27.03.2018