Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen

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Transkript:

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen 3. Ausgabe Juli 2016

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen als Empfehlung in den Netzgebieten der LEW Verteilnetz GmbH Öffentliche Trinkwasserversorgungsunternehmen in Schwaben schwaben netz gmbh Netze Augsburg GmbH und Stadtwerke Augsburg GmbH Bayernwerk Um was geht es? Der vorliegende Leitfaden soll als Orientierungshilfe für Planer, Bauherrn und Netzbetreiber zur Erstellung von Mehrspartenhausanschlüssen dienen. Darüber hinaus werden anhand von Beispielen gängige Anschlussvarianten aufgezeigt. Der Leitfaden stellt die Mindestanforderung zur Verlegung von Mehrspartenhausanschlüssen dar. Alle Anwender werden gebeten durch Übermittlung von Anregungen an der Fortentwicklung dieses Leitfadens mitzuwirken. Den nachstehenden Grundsätzen liegen die gültigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorgaben zu Grunde. Besonderer Dank gebührt an dieser Stelle den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre sachkundige und engagierte Mitarbeit bei der Erstellung dieses Leitfadens. An der Erstellung haben mitgewirkt: werk Schwabmünchen Bayerische Rieswasserversorgung schwaben netz gmbh LEW Verteilnetz GmbH LEW Netzservice GmbH versorgung Stadt Aichach swa Netze GmbH Info / Kontakt im Internet: www.wasserwerk-schwabmuenchen.de www.rieswasser.de www.schwaben-netz.de www.lew-verteilnetz.de www.lew-netzservice.de www.wasserwerk-aichach.de www.swa-netze.de Die aktuelle Fassung des Leitfadens finden Sie auch in o. g. Internet-Kontakten. Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016 3

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines zum Mehrspartenhausanschluss 4 2. Systemdarstellungen 5 2.1 Grundstücksanschluss 2.2 Einzelanschluss 2.3 Gemeinsamer Anschluss 2.4 Mehrspartenhausanschluss 3. Regelwerke 7 4. Mehrspartenhauseinführungen 9 4.1 Mehrsparten-Wandeinführung für Gebäude mit Keller 4.2 Mehrsparten-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller 5. Quellen 11 4 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016

1. Allgemeines zum Mehrspartenhausanschluss (MSH) Im 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Forderung erhoben, dass die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und effizient zu erfolgen hat. In der Versorgungssparte Trinkwasser ist diese Forderung im DVGW Arbeitsblatt W 400-1: Technische Regeln verteilungsanlagen (TRWV); Teil 1: Planung und in der Sparte Telekommunikation () im Telekommunikationsgesetz (G) Fassung 2012 verankert. Der Mehrspartenhausanschluss bietet die Möglichkeit, dass die Erdgas-, Strom-, Trinkwasser- und Telekommunikationsleitungen gebündelt und mit einer Hauseinführung erstellt werden kann. Um die Mehrspartenhausanschlüsse nach den Regeln der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft erstellen zu können, ist zu beachten dass: - ausschließlich Materialien verwendet werden, die den Vorgaben der Netzbetreiber entsprechen - ausschließlich für die MSH zugelassene Schutzrohre verlegt werden (kein KG, PVC, HT o. ä.) - der Hausanschlussraum verschließbar und frostfrei ist - der Wandbereich des Hausanschlusses plan und trocken ist - die Baugrube vor dem Gebäude normgerecht verfüllt und verdichtet ist - keine Hindernisse und Gerüste im Bereich der Mehrspartentrasse vorhanden sind - bei der Verlegung der Fußbodeneinführung die Einbauhöhen bekannt sind - Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen Zur Planung des Hausanschlusses werden benötigt: - amtlicher Lageplan (bevorzugter Maßstab 1:1000) mit der geplanten Mehrspartentrasse - Grundrissplan mit Angabe der vorgesehenen Einführungsstelle in den Anschlussraum Beispiel Lageplan (M 1:1000) Beispiel Grundrissplan mit Hauseinführung straßenseitig Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016 5

2. Systemdarstellungen 2.1 Grundstücksanschluss (Teilanschluss) für späteren Mehrspartenhausanschluss Bei einem Grundstücksanschluss für einen späteren Mehrspartenhausanschluss sollten die Versorgungsleitungen in Abstimmung und nach Vorgabe des Erschließungsträgers im Zuge des Straßenbaus bis ca. 1 m hinter die Grundstücksgrenze gelegt werden. Zum Zeitpunkt der Grundstücksbebauung werden die Leitungen in das Gebäude verlängert. Der Anschluss der Versorgungssparten im Grundstück sollte gebündelt an einer abgestimmten Stelle erfolgen. Die Abstände der Versorgungsleitungen und Muffen entsprechen dem notwendigen Schutzabstand und sind auch für die Montage erforderlich. Hieraus ergibt sich ein freizuhaltender Spartenkorridor im Erschließungsgrundstück mit einer Breite von 1,8 m und einer Länge von 1-1,5 m. Die Breite der späteren Mehrspartentrasse zum Gebäude beträgt 0,6 m. Die Überdeckung darf ein Mindestmaß von 1 m auf der gesamten Länge nicht unterschreiten. 6 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016

2.2 Einzelanschluss Jedes Gewerk einzeln in einem separaten Graben mit verschiedenen Einführungsstellen. 2.3 Gemeinsamer Anschluss Alle Gewerke in einem gemeinsamen Graben mit separaten Einführungen durch die Kellerwand (siehe Abbildung). Elektro-Zähler-Schrank Fenster zum Öffnen Gebäudeoberfläche 0,35 m Telekom 0,7 m 1,2 m Elektro- Hausanschluß mind. 0,65 m zähler zähler Potential- Ausgleich Fundamenterder Elektro 2.4 Mehrspartenhausanschluss Alle Gewerke in einem gemeinsamen Graben und in flexiblen Mantelrohren von Grundstücksgrenze bis zur Kellerwand und nur eine Einführungsstelle (siehe Abbildung). Elektro-Zähler-Schrank Fenster zum Öffnen Gebäudeoberfläche Telekom 1,1 m Elektro- Hausanschluß mind. 0,65 m zähler zähler Potential- Ausgleich Fundamenterder Elektro Unterbodeneinführung eckig für Gebäude ohne Keller Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016 7

3. Regelwerke/Verordnungen Allgemeines nach DIN 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen Die Hausanschlusswand muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Der Raum mit Hausanschlusswand muss über allgemein zugängliche Räume oder direkt von außen erreichbar sein. Strom: Technische Anschlussbedingungen (TAB) 5.1 Art der Versorgung (2) Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer verfügt. Strom: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) : Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) 6 Herstellung des Netzanschlusses (2) Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. - bzw. Trinkwasserhausanschlüsse gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 -Hausanschlüsse (Planung und Errichtung) bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 400-1 Technische Regeln verteilungsanlagen (TRWV); Teil 1 Planung Zusammenfassend gilt: Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Ergänzende Regelung zur Planung der Leitungsführung im Privatgrund Ergänzend zu den oben genannten Vorgaben sollte bei bestehenden Grundstücksanschlüssen auf einen Leitungsverzug zur Geraden der Anschlussverlängerung und der versetzten Gebäudeeinführung von max. 1 m geachtet werden. Weiterhin sollte nicht mehr als eine Abwinkelung in der Trasse auf dem Privatgrund verbaut werden. Leitungsverzug max. 1m Anschlussleitung mit einem rechten Winkel Verzug: max. 1 m zur Geraden rechter Winkel Gerade Hauseinführung Grundstücksanschluss Hauseinführung Grundstücksanschluss Weiterführende Normen: - Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen Allgemeine Planungsgrundlagen - Technische Regel DVGW VP 601 Prüfgrundlage - und -Hauseinführung 8 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016

Zählerplätze Zählerplatz Strom: (Mitte Messeinrichtung) Höhe min. 0,8 m Höhe max. 1,8 m Breite min. 1 m Elektro-Zähler-Schrank Fenster zum Öffnen Gebäudeoberfläche Zählerplatz : Höhe max. 1,8 m Breite min. 0,8 m Elektro- Hausanschluß mind. 0,65 m Telekom zähler 1,1 m zähler Potential- Ausgleich Fundamenterder Zählerplatz : Höhe min. 0,5 m Breite min. 1 m Elektro Weitere Hinweise: - Vor dem Zählerplatz ist ein Arbeitsbereich von 1,2 m freizuhalten - Der Schutzpotentialausgleichsleiter für die - und anlagen ist unmittelbar nach dem Zähler anzubringen Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016 9

4. Mehrspartenhauseinführungen So nicht! sondern so oder so 4.1 MSH-Wandeinführung für Gebäude mit Keller Durchmesser der Kernbohrung 200 mm oder Futterrohr Strom 0,0 Überdeckung mind. 1 m Grabenbreite gemäß DIN 4124 Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen 10 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016

4.2 MSH-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller 0,0 Oberkante Fußboden Überdeckung mind. 1 m Aufstellvorrichtung 4.2 MSH-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller mit Erdspieß 4.2 MSH-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller höherverstellbar 4.2 MSH-Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller Unterbodeneinführung eckig Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen Unterbodeneinführung eckig Unterbodeneinführung rund Unterbodeneinführung eckig Strom Strom Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen Unterbodeneinführung eckig Unterbodeneinführung rund Unterbodeneinführung rund Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben Strom Strom Beispieldarstellung für die Anordnung der Übergabestellen 3. Ausgabe 07/2016 3. Ausgabe 07/2016-10/11-11

5. Quellen: Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.v. (www.fhrk.de) DVGW Regelwerk TAB 2007 Mit freundlicher Empfehlung: Zweckverband zur versorgung der Magnusgruppe & versorgung Stadt Aichach Anschrift: Ziegeleistraße 35 86551 Aichach - Oberbernbach E-Mail: info@magnusgruppe.de Telefon: 0 82 51-81 99 50 12 Herausgeber: Arbeitsgruppe MSH-Schwaben 3. Ausgabe 07/2016