Gewerkschaftliche Unterstützungen! Neben dem Kampf um gerechten Lohn und soziale Besserstellung gibt es von der Gewerkschaft für ihre Mitglieder zusätzlich folgende Leistungen Rechtsschutz (6 Vollbeiträge) Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis wird kostenlos ein Rechtsanwalt durch die Gewerkschaft beigestellt (Lohndifferenzen, Unfall bei der Arbeit, Unfall auf dem Weg von und zur Arbeit, Pensionsangelegenheiten, Vertretung vor dem Schiedsgericht). Arbeitslosenunterstützung (24 Vollbeiträge - erstmaliger Anspruch) Diese richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge und wird je nach Dauer der Mitgliedschaft für 3 bis 5 Monate gewährt. Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung entsteht, wenn nach dem letzten Bezug wieder 12 Vollbeiträge geleistet wurden. 2 www.bau-holz.at
Bildungseinrichtung der Gewerkschaft Bau-Holz (12 Vollbeiträge) Die Bildungseinrichtung der Gewerkschaft Bau-Holz gewährt Mit gliedern, die einen Kurs zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, zum Sozial- oder Arbeitsrecht oder zur politischen Bildung besuchen, eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den tatsächlichen Kurs kosten. 50 Prozent der Kurskosten, maximal 220 Euro, können ge währt werden. Eine Unterstützung kann in einem Durch rech nungs zeitraum von 5 Jahren einmalig beantragt werden. Antragsformulare gibt es in den Landessekretariaten und der zentralen Bildungsabteilung. Wir unterstützen die Weiterbildung unserer Mitglieder! Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB (24 Vollbeiträge) Bei großen Sachschäden durch Brand, Hochwasser usw. kann an den Katastrophenfonds des ÖGB ein Ansuchen (innerhalb von 6 Monaten) um finanzielle Unterstützung gestellt werden, wenn die Schadenssumme mind. 700 Euro beträgt (nur Wohngebäude, die Hauptwohnsitz sind). Streikunterstützung (3 Vollbeiträge) Das Ausmaß dieser Unterstützung richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge. www.bau-holz.at 3
ÖGB-Solidaritätsversicherung Invaliditätsversicherung bei Freizeitunfällen Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) je nach Mitgliedschaftsdauer in der Höhe von: ab 3-10 Jahren EUR 3.200,00 ab 10-25 Jahren EUR 4.800,00 ab 25 Jahren EUR 6.400,00 Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort! Spitaltagegeld Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (gilt sowohl für Freizeitals auch für Arbeitsunfälle) gebührt ab 3 Jahren Mitgliedschaft bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 4 Tagen ab dem ersten Tag ein Spitaltagegeld in der Höhe von 4 Euro/Tag für gesamt 77 Tage (max. 308 Euro). Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort! Die Antragstellung ist über die Landessekretariate möglich. 4 www.bau-holz.at
ÖGB-Solidaritätsversicherung Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder (nicht für PensionistInnen) Sollte ein aktives, also nicht im Ruhestand befindliches, Mitglied bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so leistet die Versicherung eine Unterstützung je nach Mitgliedschaftsdauer in der Höhe von: ab 3-10 Jahren EUR 800,00 ab 10-25 Jahren EUR 1.000,00 ab 25 Jahren EUR 1.200,00 Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort! Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge Ehegatten, LebensgefährtInnen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei einem gemeinsamen Haushalt. 5
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Dabei hilft dir deine ÖGB-Berufsschutzversicherung Das könnte dir auch passieren! Ein Arbeitnehmer sieht sich nach einem Arbeitsunfall mit Scha - den ersatzforderungen eines verletzten Kollegen konfrontiert. Ein Arbeiter hat seinen Kollegen bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt und dieser forderte in der Folge Schmerzensgeld über das Gericht. Das GBH-Mitglied erhielt dafür eine rechtliche Vertretung beigestellt. Das Gericht sprach dem Verletzten 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Diese Summe wurde aus der Berufshaftpflichtversicherung bezahlt. Wäre der Arbeiter kein GBH-Mitglied gewesen, hätte er diesen Betrag privat bezahlen müssen. Versichert sind alle aktiven Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz, die nachweislich seit mindestens sechs Monaten GBH-Mitglied sind und ihre Mitgliedsbeiträge entsprechend ihrem Einkommen bezahlt haben. Die Versicherungssummen decken aus der Haftpflichtversicherung Personen- und/oder Sachschäden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und aus der Rechtsschutzversicherung Vertretungskosten bis 20.000 Euro. Ausgeschlossen sind Schäden, die dem Arbeitgeber zugefügt wurden! Daten, Zahlen und Fakten: In den letzen vier Jahren erhielten unsere Mitglieder in 52 Fällen Versicherungsdeckung in einer Gesamthöhe von rund 73.000 Euro. www.bau-holz.at 11
Kurzübersicht ÖGB-Rechtsschutz* Auszug aus dem neuen Rechtsschutzregulativ des ÖGB, gültig seit 1.1.2017 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn Sie als ÖGB-Mitglied im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen DienstgeberIn) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn Sie als ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Sie in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten haben, geltend machen. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen sowie Ansprüche gegen den/die DienstgeberIn. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung. Versicherungsschutz bei Anklage wegen Vorsatzdelikten besteht ausschließlich bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Bei Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. *) Voraussetzung: ÖGB-Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechende Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters keine sechs Monate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt. 12 www.bau-holz.at
GBH-Leistungen Erreichtes 2017 Rechtsschutz_Layout 1 04.05.17 09:07 Seite 13 HILFE AUCH BEI MOBBING Die Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu 350 Euro für anwaltliche und psychologische Beratung, wenn Sie als ÖGB-Mitglied von Mobbing, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder physischer Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind.
Die gute Nachricht GBH-Mitglieder tanken billiger! GBH-Mitglieder können bei 340 Tankstellen günstiger tanken! Bekanntlich ist es der GBH gelungen, mit Eni eine Vereinbarung abzuschließen, durch die alle GBH-Mitglieder Geld sparen. VIP-Card neu VIP-Card alt Bei der Vorlage der GBH-ENI-VIP-Card erhältst du bei ENI Exklusiv nur für Gewerkschaft Bau-Holz-Mitglieder Ermäßigung auf Treibstoffe Ermäßigung auf Schmiermittel Ermäßigung auf Autowäschen 2,5 Cent/Liter 15 Prozent 10 Prozent 14 Übersicht aller Tankstellen: www.bau-holz.at/vip-tankcard
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GBH Burgenland 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7 Telefon: 02682/770-34 burgenland@gbh.at www.bau-holz.at/bgld GBH Kärnten 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44 Telefon: 0463/5870-362 kaernten@gbh.at www.bau-holz.at/ktn GBH Niederösterreich 2100 Korneuburg, Gärtnergasse 1 Telefon: 0664/614 55 68 niederoesterreich@gbh.at www.bau-holz.at/noe GBH Oberösterreich 4020 Linz, Weingartshofstraße 2, 2. OG Telefon: 0732/60 20 10-0 oberoesterreich@gbh.at www.bau-holz.at/ooe GBH Salzburg 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 Telefon: 0662/87 22 96-0 salzburg@gbh.at www.bau-holz.at/sbg GBH Steiermark 8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32 Telefon: 0316/70 71-254 steiermark@gbh.at www.bau-holz.at/stmk GBH Tirol 6010 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16 Telefon: 0512/597 77-509 tirol@gbh.at www.bau-holz.at/tirol GBH Vorarlberg 6800 Feldkirch, Steingasse 2 Telefon: 05522/35 53-32 vorarlberg@gbh.at www.bau-holz.at/vbg GBH Wien 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: 01/534 44-59 wien@gbh.at www.bau-holz.at/wien GBH Bundessekretariat 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: 01/534 44-59110 bau-holz@gbh.at www.bau-holz.at 04 2017 GBH-Presse, Trabi Fotos: Trabi, fotolia.com