Fachhochschule Dortmund Seite 1 Stand: 16.11.2016 Name: An den Prüfungsausschuss FB Wirtschaft über das Studienbüro E-F-Str. Studiengang Versicherungswirtschaft Vorname: Matrikel-: Anschrift: Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich Email-Adresse: Hinweis: Die Antragstellung für sämtliche Module muss im Immatrikulationssemester erfolgen, spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf dem Merkblatt! Die erforderlichen Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung sind diesem Formular beizufügen und im Studienbüro einzureichen. Ich beantrage die Anrechnung der umseitig aufgeführten Prüfungsleistungen, da hinsichtlich der dort erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die entsprechenden Nachweise und die Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Die Belege habe ich durch Nummerierung gekennzeichnet und im Antrag eingetragen! Bitte ankreuzen! aus einem Studiengang an der FH Dortmund, Studiengang von einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer Berufsakademie in Deutschland Name: Ort: von einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Ausland Name: Ort: Staat: Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Bei studienbezogenem Auslandsaufenthalt während des hiesigen Studiums sind zusätzliche Angaben erforderlich: Staat: Dauer in Monaten (abgerundet): Anfangsdatum: Enddatum: Aufenthaltsart: Studium Praktikum anderer studienbezogener Aufenthalt Art des Mobilitätsprogramms: EU-Programm (EU-gefördert, z. B. Erasmus) sonstiges internationales /nationales Programm (nicht EU-gefördert, z.b. Hochschulpartnerschaft) kein Programm, selbst organisiert Wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt Anzurechnende Hochschule: Es kann eine Einstufung in das Fachsemester erfolgen. Datum/Unterschrift Prüfungsausschuss:
Seite 2 Stand: April 2016 Studienmodul P- ECTS Nachweis/Note (vom Beleg- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 97511 8 Grundlagen des Marketings 97521 6 Grundlagen des Rechnungswesens 97531 5 Investition und Finanzierung 97541 6 Steuern 97551 6 Wirtschaftsmathematik 97561 5 Statistik 97571 5 Stat. Methoden d. Versicherungswirtschaft 97581 6 Versicherungsmathematik Mathematik der Personenversicherung 97591 3 Mathematik der Schadenversicherung 97592 3 Unternehmens- und Personalführung 97601 8,5 Mikro- und Makroökonomie 97611 6 Volkswirtschaftliches Unternehmensumfeld Versicherungsmärkte 97621 6 Wirtschaftsenglisch Wirtschaftsenglisch I 97631 3 Wirtschaftsenglisch II 97632 3 Rechtliche Grundlagen Wirtschaftsrecht 97641 3 Arbeitsrecht 97642 3
Seite 3 Stand: April 2016 Nachweis/Note (vom Beleg- Studienmodul P- ECTS Versicherungsmanagement Grundlagen der Sozial- und Individual- Versicherung 97661 3 Grundlagen der Versicherungsbetriebslehre 97662 3 Unternehmensplanung und Steuerung 97671 6 Versicherungsbetrieb 97681 6 Produktmanagement und Marketing Produktentwicklung und -controlling 97691 6 Industrie- und Rückversicherung 97692 3 Versicherungsmarketing 97693 6 Personalführung und Vertrieb Personalmanagement 97701 6 Führung und Organisation im Vertrieb 97702 6 Seminar Personalführung- u. -organisation 97703 3 Risikomanagement in Versicherungs- unternehmen Risikomanagement im VU 97711 6 Seminar Risikomanagement im VU 97712 6 Financial Risk Management Financial Risk Management 97721 6 Seminar Financial Risk Management 97722 3
Seite 4 Stand: April 2016 Komponenten des Berufsbildungswerkes Dortmund Studienmodul P- ECTS Nachweis/Note (vom Beleg- Rechnungswesen 97801 2 AVL/Bestandskundenmanagement 87811 2 Versicherungsprodukte I Hausrat-/Wohngebäudeversicherung 97821 2 Unfallversicherung 97822 1 Haftpflichtversicherung 97823 1 Versicherungsprodukte II Kraftfahrtversicherung 97831 2 Lebensversicherung 97832 2 Rechtsschutzversicherung 97833 1 Krankenversicherung 97834 2 Schadensmanagement 97841 2 Kostenrechnung und Controlling 97851 2 Business Skills Gesprächsführung und Kommunikation 97531 2 Projektmanagement 97532 1 Visualisierung und Präsentation 97533 2
Seite 5 Stand: April 2016 Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts FB Wirtschaft Prüfungsausschuss Merkblatt Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Bitte beachten Sie dazu die Frist unter Aktuelle Mitteilungen. Spätere Anträge können nicht mehrberücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. 2. Für die Gleichwertigkeitsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich (bitte komplett ausfüllen) Beschreibung der Lehrveranstaltung (Auszug aus dem Modulhandbuch) und ggf. Studien- und Prüfungsordnung Von der Hochschule abgestempelte Notenübersicht im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie Für Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Auslandsstudium ist zusätzlich noch folgendes zu beachten: Notenübersichten bzw. -bescheinigungen sowie Inhaltsbeschreibungen sind von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die anzurechnenden Noten lassen Sie bitte im International Office umrechnen. 3. Sämtliche Nachweise/Belege sind unbedingt zu nummerieren und entsprechend im Antrag einzutragen! 4. Die vollständigen Unterlagen sind ausschließlich im Studienbüro einzureichen. 5. Das Ergebnis Ihres Anrechnungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher von zwischenzeitlichen Nachfragen ab. 6. Eine angerechnete Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden (keine Notenverbesserung)! Die Anrechnung von Teilleistungen ist ausgeschlossen.