Maschinenbau mit Praxissemester StgPO Anerkennung außerhochschulischer Leistungen. Name, Vorname. Matrikelnummer

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1 Name, Vorname Matrikelnummer Maschinenbau mit Praxissemester StgPO 2014 An den Prüfungsausschuss Maschinenbau Sonnenstraße Dortmund Anerkennung außerhochschulischer Leistungen Ich beantrage die Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen, da von mir gleichwertige Lerninhalte des hiesigen Studiums bereits nachweisbar außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden. Die in der Übersicht gekennzeichneten Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs sind nach Inhalt und Niveau gleichwertig mit sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen aus - meiner abgeschlossenen Berufsausbildung zum - meiner Weiterbildung / Fortbildung zum - auf sonstiger Weise bereits geprüften Inhalte des Studiums durch: Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit zu den hiesigen Prüfungsleistungen laut Merkblatt erforderlich sind (z. B. IHK-/HWK-Prüfungszeugnis, Meisterbrief, Lehrplan der Ausbildung), liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Diese werden nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens komplett mit dem Anerkennungsformular im Studienbüro vorgelegt- Mir ist bekannt, dass eine Anrechnung von Prüfungsleistungen nur innerhalb des 1. Semesters möglich ist, in dem ich an der FH Dortmund im jetzigen Studiengang immatrikuliert wurde. Termine: 28./ (Einschreibung im Wintersemester) bzw (Einschreibung im Sommer-semester). Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Stand 09/16 Seite 1/5

2 Herrn/ Frau Matrikelnummer: werden für den Studiengang folgende Prüfungsleistungen der Hochschule anerkannt: Maschinenbau (BA) mit Praxissemester Dieses Formular ist zusammen mit dem Original-nspiegel bzw. in amtlich beglaubigter Kopie von der Hochschule, an der die Leistungen erbracht worden sind, vom/ von der Studierenden bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in der die Einschreibung vorgenommen wurde, im Studienbüro vorzulegen. Termine: (Einschreibung im WS) bzw (Einschreibung im SS). Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Technisches Zeichnen / 2 Chemie / 3 Werkstofftechnik (MP) / 3 Werkstofftechnik (TN) BE Ingenieurtätigkeiten im Überblick / 2 Selbst- u. Zeitmanagement (TN) / 1 BE Physik I / 3 Mathematik I / 8 Statik / 5 Ingenieurinformatik / 3 Fertigungstechnik (MP) / 4 Fertigungstechnik (TN) BE Thermodynamik / 5 Qualitäts- und Projektmanagement (MP) Qualitäts- und Projektmanagement (TN) / BE Physik II (MP) / 3 Physik II (TN) BE Mathematik II / 5 Festigkeitslehre / 6 Konstruktionselemente I / 4 Strömungsmechanik (MP) / 5 Strömungsmechanik (TN) BE Grundlagen der Elektrotechnik (MP) / 5 Grundlagen der Elektrotechnik (TN) BE Technisches Englisch / 3 Seminarvortrag/Rhetorik (MP) / 2 Seminarvortrag/Rhetorik (TN) BE Seite 2 / 5

3 Anerkannt aufgrund Studienfach Prüf.-Nr.: folgender Prüfungsleistung ECTS * CAD / 3 Dynamik / 5 Konstruktionselemente II / 7 Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MP) Mess-, Steuerungs- und, Regelungstechnik (TN) Betriebswirtschaftslehre und -organisation / BE / 4 Studienarbeit / 5 Praxissemester ECTS Praxisseminar SWS BE Ingenieurmäßiges Arbeiten / 10 Füge- und Beschichtungstechnik / 5 Konstruktionselemente III / 5 Mechanismentechnik / 5 Strömungsmaschinen / 5 Kolbenmaschinen / 5 CAD/CAM-Anwendungen / 5 Elektronik / 5 Energietechnik I / 5 Finite Elemente Methoden / 5 Hydraulik und Pneumatik / 5 Technical English for Engineers / 5 Instandhaltungsmanagement / 5 Product Lifecycle Management / 5 Stahlbau I / 5 Stahlbau II / 5 Robotik I / 5 Krane und Kranbahnen / 5 Oberflächentechnik / 5 CAD-Produktvisualisierung / 5 SixSigma / 5 KFZ Kraftübertragung / 5 Betriebswirtschaftslehre und -organisation II Aktuelle Themen aus dem Maschinenbau / / 5 Seite 3 / 5

4 Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Konstruktionsmethoden / 5 Fertigungsverfahren u. -technik / 5 Automatisierungstechnik / 5 Logistik / 5 Informationssysteme / 5 CAE / 5 Sondergebiete der Werkstofftechnik / 5 Produkt- u. Prozessoptimierung / 5 Qualitätssicherung / 5 Getriebetechnik / 5 Technische Akustik / 5 Kunststofftechnik im Fahrzeugbau / 5 Fahrzeugdynamik / 5 Fahrzeugkonstruktion / 5 Webtechnologien / 5 Robotik II / 5 Fördertechnik I / 5 Fördertechnik II / 5 High-Tech-Metalle / 5 Elektr. Maschinen im Maschinenbau / 5 Sondergebiete der Zerspanung / 5 Bewegungs- und Kraftübertragung / 5 Sondergebiete der Konstruktions- und Fertigungstechnik / 5 Verbrennungskraftmaschinen / 5 Turbomaschinen / 5 Umwelttechnik / 5 Kältetechnik / 5 Klimatechnik / 5 Energietechnik II / 5 Werkstoff- und Fertigungstechnik in Kraftwerken / 5 Verfahrenstechnik / 5 Sondergebiete der Maschinen-, Energie- und Umwelttechnik / 5 Vertriebsmanagement / 5 Vertragsrecht / 5 Seite 4 / 5

5 Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Unternehmensberatung und / 5 Beratungsmarketing Unternehmensberatung und / 5 Auftragsabwicklung Investitionsrechnung / 5 Technical Communication / 5 Sondergebiete des Vertriebsmanagements / 5 Managementkompetenzen / 5 CAD-Automatisierung / 5 Web-Kinematik / 5 Numerische Verfahren / 5 Nur für den Studiengang Lehramt für Berufskollegs: Genese der beruflichen / 2 Frau Prof. Riehle Fachdidaktik Einführung in die / 2 Frau Prof. Riehle Lernfelddidaktik Spezielle Methoden im / 2 Frau Prof. Riehle berufsbildenden Unterricht Multimediale Lernarrangement / 2 Frau Prof. Riehle in der beruflichen Bildung Leistungsmessung und / 2 Frau Prof. Riehle pädagogische Diagnostik Modulabschluss-Prüfung / 3 Frau Prof.Riehle Einführung in die / 2 Frau Prof. Riehle Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Berufspädagogik Orientierungspraktikum / 5 Frau Prof. Riehle einschließlich Begleitseminar Bericht zum / 2 Frau Prof. Riehle Orientierungspraktikum mit Reflexion des Einführungsmoduls Umformtechnik / 5 Die durch die Fachvertreter/innen geprüften gleichwertigen Leistungen werden anerkannt. Prof. Dr. Liebelt, Vorsitzender des Prüfungsausschusses MP= Modulprüfung, MTP = Modulteilprüfungen, TN= Teilnahmenachweis, SWS= Semesterwochenstunden Seite 5 / 5

6 Merkblatt zur Anerkennung außerhochschulischer Leistungen Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind ( 63 Absatz 7 Hochschulgesetz). Da hochschulische Prüfungsleistungen immer innerhalb des wissenschaftlichen Kontexts der Hochschule erworben werden, wird bei der Prüfung, ob sonstige Kenntnisse und Qualifikationen die nachzuweisenden akademischen Kompetenzen ersetzen können, die Prüfungstiefe umso weitgehender sein müssen, je umfangreicher die Prüfungsleistungen sind, die ersetzt werden sollen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. Für die Gleichwertigkeitsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: - Lehrplan der Berufsausbildung (z. B. IHK, HWK) bzw. Weiterbildung (z. B. Meister/Techniker) oder Lehrplan der (Berufs-)Schule oder sonstigen Einrichtung, an der die anzurechnende Leistung erbracht wurde. - Beschreibung der hiesigen Lehrveranstaltungen (Auszug aus dem Modulhandbuch) und dazugehörigen Prüfungsordnung (diese Nachweise unbedingt nummerieren und im Antrag eintragen). - Der komplett ausgefüllte Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Wichtig hierbei ist, dass die Inhalte und das Niveau der anzuerkennenden Prüfung/en ersichtlich sind! - amtlich beglaubigte Kopie des IHK-/HWK-Prüfungszeugnisses, des letzten Zeugnisses der Schule oder Weiterbildungseinrichtung, auf dem die anzurechnende vermerkt ist - den Antrag auf Anerkennung außerhochschulischer Leistungen (bitte komplett ausfüllen). 2. Die erforderlichen Unterlagen sowie der Laufzettel für die Prüfung der Gleichwertigkeit sind bei der Fachdozentin/dem Fachdozenten des entsprechenden Moduls vorzulegen, welche/welcher in dem jeweiligen Semester das Modul bzw. den TN auch prüfen wird. Der Laufzettel ist bereits in dem Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen eingefügt und von der Prüferin / dem Prüfer auszufüllen. 3. Nach Abschluss sämtlicher Gleichwertigkeitsprüfungen ist der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen sowie der vollständige Laufzettel im Studienbüro einzureichen. Dort erfolgt abschließend die Vorlage an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die anschließende Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen. 4. Eine anerkannte Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden, es ist anschließend keine nverbesserung möglich!

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