unternehmer. publikation der wirtschaftskammer liechtenstein 1 / 2011 Ressort Wirtschaft. Stärkung des einheimischen Seite 6 und 7



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Transkript:

unternehmer. publikation der wirtschaftskammer liechtenstein Erscheint 10mal jährlich Ressort Wirtschaft. Stärkung des einheimischen Gewerbes. Seite 6 und 7 Sozialpartnerschaft. Wechsel in der Geschäftsleitung und im Stiftungsrat Seite 9 Wirtschaft. Praxisnahe Umsetzung des Gewerberechts. Seite 17 und 19

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Editorial. Was haben Unternehmer und Spitzensportler gemeinsam? Der GILNeujahrsapéro legte mit unserem ExSkirennfahrer Marco Büchel einen fulminanten Start in das neue Jahr für uns Unternehmer hin. Wenn wir uns seine Worte über den Spitzensport genau überlegen, so liegen das Unternehmertum und der Spitzensport gar nicht so weit auseinander. Jedenfalls könnten beide Seiten voneinander lernen: Mit dem Erfolgsrezept eines Spitzensportlers lässt sich auch ein Unternehmen erfolgreich führen, ein erfolgreicher Unternehmer kann ebenso Vorbild für einen Spitzensportler sein. Ohne Training geht nichts Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiss gesetzt! Das wussten schon die alten Griechen. Sportler wissen, dass die Grundlage für den Erfolg ein intensives Training ist, gezielt aufgebaut und langfristig ausgerichtet. Ungefähr so, wie ein alter Spruch aus der Baubranche besagt: Nur auf einem soliden Fundament kann ein stabiles Haus errichtet werden. Training im Unternehmen beginnt mit der Ausbildung, wird fortgesetzt durch Weiterbildung. Ohne dieses dauernde Training, womit auch ein Unternehmer fit bleibt für die immer neuen Herausforderungen, werden keine Erfolge möglich. Marco Büchel hat es auf den Pisten vorgemacht und ist mit hartem Training bis ins hohe Sportleralter ein Spitzenfahrer geblieben. Erfolge ohne Training sind ein Glücksfall wie ein LottoSechser, Erfolge mit Training beflügeln zum Weitermachen, auch wenn der Schweiss in Strömen fliesst. Ohne Ausdauer kein Erfolg Kaum jemand, weder Spitzensportler noch Unternehmer, kommen ganz ohne Rückschläge durchs Leben. Gefragt ist Ausdauer, ausgerichtet auf ein bestimmtes Ziel, das man erreichen möchte. Wenn eine Kurve über das Leistungsvermögen erstellt wird, so sind auf längere Sicht nicht die Ausschläge nach oben oder unten entscheidend, sondern die Mittellinie, die stetig nach oben ansteigt. Unternehmer brauchen einen langen Atem, benötigen ein finanzielles Polster und eine gewisse Zuversicht, um ans Ziel zu gelangen. Die globale Finanz und Wirtschaftskrise hat uns wieder einmal vor Augen geführt, wo vorher solide Arbeit geleistet wurde und wo nicht. Unsere KMUBetriebe sind relativ gut aus der Krise herausgekommen und können das neue Jahr mit Zuversicht in Angriff nehmen. Ohne Mut keinen Gewinn Wer als Abfahrer oben auf dem Gipfel steht und die steilen Abgründe vor sich sieht, über die es möglichst schnell hinunterzustürzen gilt, braucht Mut. Marco Büchel hat diesen Mut im Laufe seiner langen Karriere ausgebaut, indem er auf Trainingsfleiss, Erfahrung und Routine aufbauen konnte. Auch Unternehmer erzielen nur Gewinne, wenn sie unternehmerische Wagnisse eingehen, mit einer soliden Grundlage etwas in Angriff nehmen und mit Können die Schwierigkeiten meistern, die sich ihnen in den Weg stellen. Unternehmerischer Mut ist vor allem dann gefragt, wenn die Ampeln der Konjunktur nicht unbedingt auf «grün» stehen und die Rahmenbedingungen nicht so weit ausgebaut sind, dass jedem die gebratenen Tauben von selbst in den Mund fliegen. Entscheidungen sind gefragt Wechselnde Witterungs und Sichtverhältnisse verlangen von einem Abfahrer, der mit Geschwindigkeiten über die Piste saust, die auf Autobahnen verboten sind, stets neue Entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden. Auch Unternehmer stehen oft vor Entscheidungen, die nicht gerade in Sekunden gefällt werden müssen, aber die rasch vorgenommen werden müssen, um nicht in Rücklage oder ausser die Piste zu geraten. Wer sich auf sein Training und auf seine mentale Vorbereitung verlassen kann, wird diese Entscheidungen leichter fällen können. Einzelgänger mit Teamgeist braucht es Rennfahrer sind Einzelsportler, die allein auf der Piste sind, wenn es um den Erfolg geht. Aber sie müssen extreme Teamplayer sein, um auf den vordersten Plätzen mitmischen zu können. Für einen Sieg braucht es ein optimales Zusammenspiel vieler Faktoren, vom Skihersteller über den Servicemann bis zum Trainer letztlich den vollen Einsatz des Sportlers. Und nicht zuletzt das Glück der Stunde! Am Anfang des neuen Jahres wünsche ich allen Unternehmern viel Erfolg. Für das ganze Jahr gebe ich euch den Ratschlag mit: Es ist für Unternehmer nicht verboten, auf die Erfolgsrezepte der Spitzensportler zu schielen und anzuwenden! Noldi Matt Präsident der Wirtschaftskammer Liechtenstein 3

Verlässlich, kompetent, erfolgreich: Ein Team mit 175 Jahren Berufserfahrung. Generalagentur Vaduz, Kilian Pfister Zollstrasse 5, 9490 Vaduz Telefon 00423 237 65 55, Fax 00423 237 65 56 www.mobivaduz.li, vaduz@mobi.ch 080310B08GA «Wie Milch trinken ohne Kuh kaufen!» Einfach Drucken. Mit Büro Marxer brauchen Sie keine Drucker mehr zu kaufen. Sie erhalten Ihren idealen OfficeDrucker einfach im FlatrateAbo. Tonerlieferungen und Reparatur Service laufen voll automatisiert und blitzschnell ab, kosten keinen Rappen extra. Toner und Service voll inklusive volle Budgetkontrolle ab 1000 Seiten pro Monat inklusive ab CHF 89 90 pro Monat ITInfrastruktur PrintCopy Bürowelten Im alten Riet 38 9494 Schaan T +423 239 09 09 F +423 239 09 99 info@bueromarxer.com www.bueromarxer.com 4

Inhalt. Impressum unternehmer. publikation der wirtschaftskammer liechtenstein Erscheint 10mal jährlich Auflage 4 600 Ex. 5. Jahrgang, Nr. 41, Januar 2011 Herausgeber wirtschaftskammer liechtenstein für gewerbe, handel und dienstleistung, Jürgen Nigg Zollstrasse 23, 9494 Schaan, Liechtenstein Telefon +423 237 77 88 Fax +423 237 77 89 EMail info@wirtschaftskammer.li www.wirtschaftskammer.li Redaktionelle Leitung Isabell Schädler Telefon +423 237 77 81 Fax +423 237 77 89 i.schaedler@wirtschaftskammer.li Satz, Layout und Druck BVD Druck+Verlag AG, 9494 Schaan Grafisches Konzept Atelier Silvia Ruppen, 9490 Vaduz Anzeigen Magazin «unternehmer.» Medienagentur Alte Zollstrasse 11 9494 Schaan Telefon +423 399 44 55 Fax +423 399 44 99 medienagentur@post.li (eine Division der Liecht. Post AG) Ressort Wirtschaft Stärkung des einheimischen Gewerbes Seit dem 1. Januar 2011 gilt eine optimierte Gewerbeordnung. Sozialpartnerschaft Wechsel in der Geschäftsleitung und im Stiftungsrat Wissenswert Sozialversicherung 2011 Serie Dienst am Kunden in fünfter Generation Interview mit Fredy Gassner, Bäckerei Gassner Schaan. Recht, Gesetz Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall Wirtschaft Praxisnahe Umsetzung des Gewerberechts Amt für Volkswirtschaft nimmt Stellung. Berufsbildung Wirtschaftskammer Liechtenstein holt sich Verstärkung Kurse BWI Unternehmerforum im Zillertal Aktuelle BWI Kurse Info Zwischen Fantasie und Realität Futuro & Gewerbe Neumitglieder Publikationen Lohnergebnisse für 2011 Öffentliche Arbeitsvergaben 6 9 11 12 15 17 21 23 27 29 Titelbild Wirtschaftskammer Liechtenstein Bildnachweis @lekcets Fotolia.com Versand Liechtensteinische Post AG Abonnement Das Jahresabo «unternehmer» kostet CHF 50. inkl. Versand 5

Ressort Wirtschaft. Stärkung des einheimischen Gewerbes Seit dem 1. Januar 2011 gilt eine optimierte Gewerbeordnung. Das «Gewerbepaket 2010», das über die Umsetzung einer EURichtlinie eine Reihe von Erleichterungen für Gewerbetreibende brachte, ist auf Jahresbeginn 2011 in Kraft getreten. Die Erleichterungen fügen sich ein in die verschiedenen Massnahmen, die im vergangenen Jahr zum Abbau der Bürokratie getroffen wurden. Die Beseitigung von Hindernissen für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gehört zu den Hauptzielen der Europäischen Gemeinschaft. Die Notwendigkeit, als EWRMitgliedland eine entsprechende Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, nahm das Ressort Wirtschaft zum Anlass, das «Gewerbepaket 2010» zu lancieren. Dieses Paket umfasst nicht nur die geforderte Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Gewerbebereich, sondern eine Reihe anderer Massnahmen, die sich positiv für die Gewerbetreibenden in unserem Land auswirken. Das Gewerbegesetz wurde auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt, womit genügend Erfahrungen mit der Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen vorlagen, um erste Anpassungen und Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen. Einsatz eines Betriebsleiters möglich Für liechtensteinische Gewerbetreibende fallen jedoch jene neuen Bestimmungen mehr ins Gewicht, die sich direkt auf die Unternehmer auswirken. Dazu gehören die Einsetzung eines Betriebsleiters für einen gewerblichen Betrieb und die Möglichkeit der Ruhendstellung der Gewerbebewiligung. Damit ist es nun möglich geworden, dass ein Betriebsleiter ein Unternehmen fachlich führen kann, während RegierungschefStellvertreter und Wirtschaftsminister Martin Meyer: «Mit dem Gewerbepaket 2010 sind vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Gewerbegesetz mehrere Verbesserungen vorgenommen worden, die einen unmittelbaren Nutzen für die Gewerbetreibenden haben.» zum Beispiel ein Familienmitglied ohne einschlägige gewerbliche Fachqualifikation die Funktion des Geschäftsführers ausübt. Noch ist es die Regel in Liechtenstein, dass der Geschäftsführer die geforderte Befähigung besitzt. Im Fall jedoch, dass diese fachliche Befähigung beim Geschäftsführer nicht vorliegt, kann ein Betriebsleiter eingesetzt werden, der die notwendige Fachqualifikation besitzt. Diese Neuregelung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass damit Familienunternehmen weitergeführt werden können, auch wenn die Nachfolger nicht die Berufsqualifikation besitzen. In Zukunft könnte es öfter vorkommen, dass beispielsweise kaufmännisch gebildete Frauen ein Unternehmen als Nachfolgerinnen des Betriebsgründers führen, ohne die dafür notwendige gewerbliche oder fachliche Berufsqualifikation zu besitzen. Mit der Einsetzung eines Betriebsleiters kann das Unternehmen weitergeführt werden, womit traditionsreiche Familienbetriebe der Wirtschaft erhalten bleiben. Liechtenstein geht mit dieser Neuregelung kein Wagnis ein, sondern stützt sich, wie Wirtschaftminister Martin Meyer gegenüber dem Landtag erklärte, auf die positiven Erfahrungen mit solchen Regelungen in Deutschland und Österreich. Ruhendstellung des Gewerbes für zwei Jahre Mit der Einführung der Möglichkeit einer Ruhendstellung der Gewerbebewilligung ist die Regierung einem Anliegen der Wirtschaft entgegen gekommen. Damit wird den Gewerbetreibenden ermöglicht, ihre selbständige Tätigkeit für eine bestimmte Dauer auszusetzen. Die Beweggründe für eine befristete Aufgabe der Gewerbetätigkeit können unterschiedlicher Natur sein: Wirtschaftlich schwierige Zeiten können zu einer temporären beruflichen Neuorientierung zwingen, es können konjunkturelle Gründe sein, vorübergehend auf eine Geschäftstätigkeit zu verzichten. Wird ein Geschäft vorübergehend aufgegeben, so können auch Kosten gespart werden, zum Beispiel Mietkosten für eine Betriebsstätte. Kosten sparen hilft aber auch die neue Regelung, dass bei einer Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit nicht das gesamte Bewilligungsverfahren nochmals durchlaufen werden muss. Das Gewerbegesetz legt fest, dass eine Gewerbebewilligung für längstens zwei Jahre ruhend gestellt werden kann. Ein erneutes Ruhen kann aber frühestens ein Jahr nach Wiederaufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit erfolgen. Die Ruhendstellung ist allerdings 6

Ressort Wirtschaft. an einige Formalitäten gebunden: Der Verzicht muss schriftlich mitgeteilt und das Original der Gewerbebewilligung beim Amt für Volkswirtschaft hinterlegt werden. Wird jedoch ein Gewerbe ohne schriftliche Meldung und ohne Hinterlegung der Bewilligung für mehr als zwei Jahre unterbrochen, so wird die Gewerbebewilligung entzogen. Neue Definition des Begriffs Industriebetrieb Neu ist im Gewerbegesetz auch die Definition des Begriffs «Industriebetrieb». Für die Qualifikation als Industriebetrieb gilt als Voraussetzung, dass der Betrieb mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt. Ausserdem muss eine Vielzahl von Maschinen und anderen technischen Einrichtungen für die Produktion zur Verfügung stehen und verwendet werden. Ebenso wird eine Tätigkeit gefordert, die nicht dem Handels, Handwerks oder Dienstleistungsgewerbe zugeordnet werden können. Bei solchen Industriebetrieben wird auf den Nachweis einer fachlichen Eignung verzichtet. Es wäre wohl nicht ganz sachgerecht, zum Beispiel beim Geschäftsführer eines Metall verarbeitenden Betriebs auf eine abgeschlossene spezifische Berufsausbildung zu bestehen. Eine erfolgreiche Geschäftsführung hängt bei einem Industriebetrieb, der mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt, von anderen Kenntnissen und Fähigkeiten ab. Es liegt naturgemäss in der Verantwortung des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass im Unternehmen genügend Mitarbeitende über das erforderliche Fach oder Spezialwissen verfügen. Erleichterungen für Verbände und Vereine Mit der Abänderung des Gewerbegesetzes gelangen Vereine in den Genuss von Neuerungen. Bei Sport, Kultur und anderen Vereinen steht in der Regel nicht eine Gewinnabsicht im Vordergrund. Doch können die Abgrenzungen zur gewerblichen Tätigkeit recht fliessend sein, beispiels weise wenn Vereine zur Aufbesserung der Vereinskasse bestimmte Veranstaltungen durchführen und damit wie Gastwirtschaften auftreten. Wenn ein Verein öfter als einmal in der Woche eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt der Verein eine Gewerbebewilligung. Neu bestimmt das Gesetz, dass ein Verein, der seine gewerbliche Tätigkeit nicht mehr als an 52 Tagen pro Jahr ausübt, keine Gewerbebewilligung benötigt. Um bestimmten Vereinen entgegen zu kommen, die nicht das ganze Jahr über eine Vereinsaktivität ausüben, wie etwa Fasnachts oder Theatervereine, ist festgelegt worden, dass sie ohne Bewilligung einmal im Jahr auch an vier aufeinanderfolgenden Tagen gewerblich tätig sein dürfen. Diese Neuregelung kommt auch den Organisatoren der traditionellen Feste, wie Feuerwehrfest, Verbandsmusikfest oder Bundessängerfest entgegen. Anerkennung von Berufsqualifikationen Die von der EURichtlinie geforderte Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Erleichterungen für den grenzüber schreitenden Dienstleistungsverkehr werden im überarbeiteten Gewerbegesetz neu geregelt. Liechtenstein unterscheidet zwischen Angehörigen von EWRMitgliedländern und schweizerischen Staatsangehörigen sowie Personen aus Drittstaaten. EWRBürger und Staatsangehörige der Schweiz sind in unserem Land zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zugelassen, wenn sie im EWR oder in der Schweiz niedergelassen sind. Dabei haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie liechtensteinische Gewerbetreibende. Drittstaatsangehörige sind jedoch nur berechtigt, wenn die ausländische Berechtigung der liechtensteinischen Gewerbebewilligung gleichwertig ist und Gegenrecht besteht. Wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen der fachlichen Eignung des Dienstleistungserbringers und der in Liechtenstein geforderten Ausbildung besteht und ist dieser Unterschied der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit abträglich, muss dem Dienstleistungserbringer die Möglichkeit des Nachweises der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten geboten werden. 7

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Sozialpartnerschaft. Wechsel in der Geschäftsleitung und im Stiftungsrat Bei der Stiftung SAVE und der Zentral Paritätischen Kommission (ZPK), welche für die Überwachung und den Vollzug der allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge in Liechtenstein verantwortlich ist, findet nach drei Jahren der Wechsel auf der Führungsebene statt. Jahren eine Geschäftsstelle für die neuen gültigen Strukturen aufgebaut werden, welche mittlerweile die arbeitsrechtliche Aufsicht über 12 allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge übernommen hat. Nachfolger von HansPeter Tschütscher und neuer Geschäftsführer per 1. Januar 2011 wird René Wanger aus Eschen. BaustellenkontrollTabelle 2009 / 2010 2009 2010 Betriebe aus FL Betriebe vom Ausland, Entsender Total Stand: 20.12.10 Branche FirmenAnzahl Kontrollierte MA FirmenAnzahl Kontrollierte MA Firmen MA Firmen MA Baumeister 10 25 13 42 7 15 16 52 Elektro 10 14 13 28 14 21 9 21 Gärtner 5 12 10 20 4 12 11 20 Gipser, Gerüstbauer 6 16 15 42 9 24 12 34 Haustechnik, Spengler 9 16 13 22 9 16 13 22 Maler 5 8 11 20 5 8 11 20 Plattenleger, Hafner 3 4 6 9 3 4 6 9 «Gebäudereinigung Hauswartdienste» 6 9 2 4 0 0 8 13 HansPeter Tschütscher tritt aus der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat zurück. Seit Dezember 2007 bekleidete HansPeter Tschütscher aus Schaan als Vertreter der Wirtschaftskammer Liechtenstein das Amt des Präsidenten der Stiftung SAVE und leitet zudem die Geschäftsstelle der ZPK. Am 1. Januar 2011 wurde das Präsidentenamt gemäss Statuen für die nächsten drei Jahre an den Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband übergehen, welcher somit die strategische Führung übernimmt. Zeitgleich zieht sich Hans Peter Tschütscher auch aus der operativen Tätigkeit bei der ZPK zurück und scheidet aus der Geschäftsführung aus. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung und Durchführung der GAVBestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen. Dank Tschütscher konnte in den letzten drei Schreiner 3 5 15 44 9 29 9 20 Zimmerei, Dachdecker 1 1 11 33 2 9 10 25 Personalverleih 10 10 7 9 10 10 7 9 Total 68 120 116 273 72 148 112 245 GesamtTotal aller Jahre: 184 393 Kontrollstatistik der ZPK für das Jahr 2009 und 2010. Die Regierung verlängert per Verordnung die Geltungsdauer der nachstehenden Gesamtarbeitsverträge um ein weiteres Jahr. Autogewerbe Baumeister und Pflästerergewerbe ElektroElektronik/RadioTV Gewerbe Gärtner und Floristengewerbe Gipsergewerbe Hafner und Plattenlegergewerbe Haustechnik und Spenglergewerbe Malergewerbe Schreinergewerbe Zimmermeister und Dachdeckergewerbe Zudem erklärt die Regierung per 1. Januar 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für das Informatikgewerbe als allgemein verbindlich. 9

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Wissenswert. Sozialversicherungsbeiträge 2011 Kurz und bündig zusammengefasst finden unsere Lester nachstehend die aktuellen Beitragssätze für die Sozialversicherungen und die Lohnabzüge für das Jahr 2011. Bitte beachten Sie auch die Merkblätter der Liechtensteinischen Landesverwaltung (www.lllv.li) und des Sozialfonds (www.sozialfonds.li). Bei detaillierten Fragen können sich die Mitglieder der Wirtschaftskammer Liechtenstein gerne an die Geschäftsstelle in Schaan wenden. Kontakt Wirtschaftskammer Liechtenstein Telefon: 237 77 88 EMail: info@wirtschaftskammer.li www.wirtschaftskammer.li Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil (Abzug vom Bruttolohn) Alters und Hinterlassenenversicherung (AHV) 3.8 % 3.8 % Invalidenversicherung (IV) 0.75 % 0.75 % Familienausgleichskasse (FAK) 2.1 % Verwaltungskosten AHVIV und FAKBeiträge 0.4032 % Arbeitslosenversicherung (ALV) 0.5 % 0.5 % Krankenversicherung obligatorische Pflegeversicherung: für Erwachsene für Jugendliche (1620 Jahre) CHF 127.50 CHF 63.50 obligatorische Taggeldversicherung: Hälfte der Beiträge Hälfte der Beiträge Berufsunfallversicherung (BU) Zur Gänze Branchenabhängige Beitragssätze Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) je nach Versicherung bis 1.046 % Betriebliche Personalvorsorge Risiko + 4.0 % Sparen + Verwaltungskosten Risiko + 4.0 % Sparen + Verwaltungskosten Lohnsteuer in Liechtenstein wohnhaft Österreichische Grenzgänger 2.0 % bis 18.00 % 4.0% (Quellensteuer) 11

Serie. Dienst am Kunden in fünfter Generation Interview mit Fredy Gassner, Bäckerei Gassner Schaan. Die Bäckerei Gassner in Schaan kann dieses Jahr das 130jährige Bestehen feiern. Zum Jubiläum hat sich Fredy Gassner etwas Spezielles einfallen lassen: Jeden Monat werden den Kunden verschiedene feine Sachen angeboten zum sensationellen Preis von 130 Rappen. Die Traditionsbäckerei ist aber nicht nur Bäckerei, sondern wie Fredy Gassner nachstehend im Interview erklärt auch Konditorei und Confiserie, verfügt über eine TraiteurAbteilung und führt ein Café Restaurant. Fredy Gassner, Brot sei heute nicht mehr nur ein Grundnahrungsmittel, das vor allem der Sättigung diene, schreiben Sie auf Ihrer Homepage. Zur Person Fredy Gassner hat eine Grundausbildung als BäckerKonditor gemacht und daran eine Ausbildung an der Hotelfachschule St. Gallen angeschlossen. In Luzern studierte er anschliessend Betriebswirtschaft und war mit dieser umfassenden Ausbildung gut vorbereitet auf die Übernahme des Unternehmens. Für das Jubiläumsjahr «130 Jahre Bäckerei Gassner» gilt das Motto: «Vollgas voraus!» Und die Konsumenten von heute seien anspruchsvoller. Was verlangen die Leute? Die Kunden verlangen nach frischen Produkten, nach frischem knusprigem Brot und zwar nicht nur am Morgen früh, sondern den ganzen Tag. Auf der anderen Seite sind Brotsorten gefragt, die länger haltbar sind, die mehrere Tage frisch bleiben. Eine grosse Rolle spielt heute auch das zunehmende Ernährungsbewusstsein der Leute. Zudem berücksichtigen wir auch in unserem Angebot, dass es in unserer Gesellschaft immer mehr Allergien gibt und bieten deshalb Brote an, die ENummernfrei sind, Brote mit selbstgezüchtetem Natursauerteig, Brote für eine gesunde, ausgewogene Ernährung, mit gekeimten Roggen und Weizen mit dem vollen Vitamingehalt, zur gesunden Ernährung. Wie stellen Sie sich als Bäcker auf die Veränderungen in der Nachfrage ein? Wir informieren uns international. Ich besuche Fachmessen in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und in der Schweiz, um mich über Neuigkeiten und Neuerungen zu informieren. Die internationale Ausrichtung hat Vorteile, kann aber auch Nachteile haben, wie wir erfahren haben. Wir haben z.b. schon vor knapp 20 Jahren mit der SandwichProduktion begonnen, die damals in England auf grosse Begeisterung stiess. In unserem Land hingegen waren wir offensichtlich zu früh, das Geschäft hat am Anfang nicht richtig eingeschlagen. Heute hingegen produzieren wir grosse Mengen an diversen Sandwiches, die aber nicht einfach nur Fleisch und Gurken enthalten, sondern auf den Geschmack der heutigen Feinschmecker ausgerichtet sind. In diesem Bereich gab es in den letzten Jahren einen grossen Wandel, darunter auch der Trend zu vegetarischen und leichten Füllungen. Bäcker ist ein interessanter, aber auch anstrengender Beruf. Wie steht es mit dem Nachwuchs? Der Nachwuchs in unserer Branche stammt zum grössten Teil aus den Familien der Betriebe. Wir produzieren vor allem in der Nacht, obwohl mit den heutigen Techniken und der Teigzubereitung auch vermehrt Tagesarbeit möglich wäre. Besonders im SandwichBereich müssen wir in den frühen Morgenstunden produzieren, weil das Brot auskühlen muss, dann gefüllt, abgepackt und ausgeliefert wird. Die Sandwiches müssen früh am Morgen bei den Abnehmern sein, beispielsweise Industriebetriebe. Wir können uns auf ein gutes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abstützen, die teilweise schon sehr lange in unserem Betrieb arbeiten und an Nachtarbeit gewöhnt sind. Die Bäckerei Gassner AG besteht aus verschiedenen Geschäftszweigen. Beschreiben Sie zuerst die Bäckerei, das traditionsreichste Geschäft. Die Bäckerei ist der zentrale Punkt unseres Unternehmens. Wir stellen Brot in verschiedenen Ausführungen her, die wir im eigenen Brotladen verkaufen oder an andere Geschäfte liefern. Ein wesentlicher Teil der Brotproduktion kommt in unsere TraiteurAbteilung, wo die Brote aufgeschnitten und mit den entsprechenden Füllungen versehen werden, vom einfachen Sandwich bis zum exklusiven PartyBrot. Angegliedert sind ein Ladengeschäft, ein CaféRestaurant und so weiter. Eine zweite Abteilung ist die Konditorei, wo Torten und Patisserie hergestellt wer 12

Serie. den. Ein Teil wird in unserem Ladengeschäft verkauft und im Café angeboten, aber wir liefern auch an andere Verkaufsstellen. In enger Verbindung dazu steht die Confiserie, die Pralinen beispielsweise auch die LiechtensteinPralinen von Valle Dulcis herstellt. Dort entstehen auch die beliebten Osterhasen, die wir auf Wunsch mit dem Namen versehen. Dann haben wir die schon erwähnte TraiteurAbteilung, die von Sandwich bis zu kalten Platten und PartyBrötchen alle Kundenwünsche erfüllt. Im Ladengeschäft verkaufen wir vorwiegend eigene Produkte, warme und kalte Snacks, hausgemachte Salate, das täglich wechselnde Tagesmenü über die Gasse, «Coffee to go» und ein kleines Sortiment alltäglicher Lebensmittel. Unser Unternehmen wird abgerundet durch die Gastronomie, die eine Mischung aus Café und Restaurant ist, mit typischen CaféAngeboten an Kuchen, Torten und Patisserie. Unsere Speisekarte sowie das tägliche Tagesmenü werden auf unserer Homepage laufend aktualisiert. www.baeckereigassner.com Die Bäckerei Gassner ist auch im GuinessBuch der Rekorde verzeichnet. Was haben Sie gemacht? Am 19. März 1999 wurde mit unserer Nussschnitte ein neuer Weltrekord erstellt. Unser Rekord mit einer Länge von 628,33 Metern ist bisher noch nicht gebrochen worden. Der Erlös aus dem Verkauf wurde einer wohltätigen Institution gespendet. Die ursprüngliche Absicht war aber nicht ein Weltrekord, sondern die Lancierung eines speziellen liechtensteinischen Produktes. Umfangreiche Auflagen und hohe Kosten vereitelten aber das Projekt, ein LiechtensteinProdukt zu schaffen, das auf der ganzen Welt vertrieben werden könnte und mit Liechtenstein identifiziert würde. Dafür aber haben wir einen Weltrekord geschafft, der seit 1999 noch nicht gebrochen wurde. Das Unternehmen Die traditionsreiche Geschichte der Bäckerei Gassner begann 1881, als Ferdinand Gassner aus Triesenberg ein Haus am St. Petersplatz in Schaan samt Stallungen kaufte. Seine Frau Philomena Gassner geb. Seger besass eine Konzession für eine Spezerei und SchnittwarenHandlung, die mit einer Konzession für eine Schank Wirtschaft und einen Bäckereibetrieb erweitert wurde. Arnold Gassner, der älteste Sohn des Ehepaares, richtete im Anwesen eine geräumige Bäckerei ein und betrieb mit seiner Frau Sophie geb. Ospelt eine Handlung. 1931 trat der zweitälteste Sohn von Arnold und Sophie Gassner, der Konditor gelernt hatte, in den elterlichen Betrieb ein. Das Brot wurde damals mit Pferdefuhrwerken in fast alle Gemeinden des Landes gebracht. Schon 1938 wurde der Bäckerei ein Café angegliedert, das sich als Café Gassner bald einen Namen machte. Mit Benno und Margot Gassner geb. Walser übernahm 1974 die vierte Generation den Betrieb und führte eine Sortimentserweiterung durch. Weil eine Erweiterung am Standort St. Petersplatz nicht möglich war, wurde 1981 im Mühleholz ein neues Geschäftshaus errichtet. Hier konnten Bäckerei, Konditorei, Traiteur, Lebensmittelund Brotladen sowie das CaféRestaurant untergebracht werden. Derzeit wird das Unternehmen von Fredy Gassner in fünfter Generation geführt, der 1988 in den elterlichen Betrieb eintrat. Seine grösste Unterstützung hat er von seinen zwei Söhnen, Sandro 15 Jahre und Raphael 12 Jahre. Somit ist die 6. Generation gesichert. Die Bäckerei Gassner hat schon eine ganze Reihe von Auszeichnungen erhalten. Die Partygebäcke, der Partybrezel und das Partybrot und weitere Brotsorten Schwarzwaldbrot, Dinkelvollkornbrot, Ländlebrot usw. wurden bei Internationalen Brotwettbewerben mit den Goldmedaillen ausgezeichnet. 13

Das neue Kursprogramm ist da Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Chinesisch,Russisch, Portugiesisch Informatik Word, Excel, Powerpoint, Umsteigerkurse Office 2010 Wirtschaft Wirtschaftskompetenz für Techniker, Eventmanagement, Protokollieren, Sozialversicherungen im FL Persönlichkeitsbildung Rhetorik und Präsentation, Konfliktmanagement, Mitarbeitergespräche,Numerologie Die Kurse beginnen am 7. Februar 2011 Schrift: Helvetica neue, alle Sorten Beispiel: Visitenkartentext Christo Partner M + 43 wiedem Die bzb Weiterbildung ist und ISO zertifiziert. CMYK TEXT Das Staunen* xnet kommunikation Staunen ist ein emotionaler Zustand als Reaktion auf das Erleben von etwas Unerwartetem, das nicht den bekannten Denkmustern/Schemata entspricht. *Wikipedia xnet kommunikation PFADE Kommunikationsdesign, Storytelling, rent a village T: 230 16 96, www.xnet.li 14

Recht, Gesetz. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall Der Grundsatz «Ohne Arbeit kein Lohn» gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, ohne Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert wird. Ein häufiger Anwendungsfall dieser Ausnahmeregelung ist eine Krankheit des Arbeitnehmers. Krankheit Krankheit ist eine medizinisch feststellbare und nachgewiesene physische oder psychische Beeinträchtigung, welche den Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung hindert. Krankheiten berechtigen demnach den Arbeitnehmer nicht in jedem Fall, von der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber im Falle einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit unverzüglich in Kenntnis setzen. Arztzeugnis Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsverhinderung zu beweisen, was meist durch ein Arztzeugnis erfolgt. Der Arbeitgeber hat das Recht, ab dem 1. Tag der Verhinderung ein Arztzeugnis zu verlangen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, dass sich der Arbeitgeber vertraglich das Recht zusichert, vom Arbeitnehmer zu verlangen, sich bei Zweifeln über das Arztzeugnis vom Vertrauensarzt des Unternehmens untersuchen zu lassen. Lohnfortzahlung 1173a Art. 18 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) normiert eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, ohne Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert wird. Das Gesetz nennt als Beispiele unter anderem Krankheit und Unfall. Voraussetzung für die Lohnfortzahlungspflicht ist, dass der Vertrag auf mehr als drei Monate fest abgeschlossen ist oder bereits mehr als drei Monate gedauert hat. Die Arbeitsverhinderung umfasst nicht nur die Fälle der Unmöglichkeit, sondern auch jene der Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung. Die Lohnfortzahlungspflicht gilt nur für eine beschränkte Zeit. Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung hat der Arbeitgeber im 1. Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und danach für eine angemessene, längere Zeit zu entrichten. Massgebend sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die besonderen Umstände des Einzelfalles, beispielsweise die Häufigkeit früherer Krankheiten und Ausfälle. Als Leitfaden kann die sogenannte «Zürcher Skala» herangezogen werden, welche sich (mit Ausnahme des 1. Dienstjahrs) nach folgender Formel berechnet: Anzahl Wochen Lohnfortzahlung = Anzahl Dienstjahre + 6: Im 1. Dienstjahr 3 Wochen (über drei Monate) Im 2. Dienstjahr 8 Wochen Im 3. Dienstjahr 9 Wochen Im 4. Dienstjahr 10 Wochen usw. In jedem Dienstjahr entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung aufs Neue. Die Lohnfortzahlung umfasst nicht nur den Lohn im engeren Sinn, sondern auch Entschädigungen für Naturallohn, sofern dieser nicht mehr in Natura bezogen werden kann, sowie Zulagen (z.b. Nacht oder Sonntagszulagen). Versicherung Ist der Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen der unverschuldeten Arbeitsverhinderung versichert, hat der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht zu leisten, wenn 80 % des Lohnes durch die Versicherung gedeckt sind ( 1173a Art. 19 ABGB). Sind die Versicherungsleistungen geringer als 80 % des Lohnes, so hat der Arbeitergeber die Differenz bis zu den 80 % zu begleichen. Kündigung Wird der Arbeitnehmer während einer unverschuldeten Krankheit gekündigt, ist die Kündigung nichtig, sofern nicht die im Gesetz verankerten Sperrfristen bereits abgelaufen sind ( 1173a Art. 49 ABGB). Die Sperrfrist beträgt im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Wird die Kündigung vor Beginn der Krankheit ausgesprochen, steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist still und läuft nach dem Ablauf der Sperrfrist weiter. Mag.iur. Raphael Näscher, LL.M. Rechtsanwalt RITTER & WOHLWEND RECHTSANWÄLTE AG Pflugstrasse 16, P.O.B. 731, FL9490 Vaduz T +423/236 55 33, F +423/236 56 11 raphael.naescher@lawfirm.li 15

Gewerbeweg 23 Postfach 939 Vaduz LI Heizung Klima Sanitär Wellness 24StundenService: 00423 232 86 86 WELLNESS zoo}zoo} zoo}zoo} zoo}zoo} zoo}zoo} oo}zoo} oo}zoo} InfrarotWärmekabinen Antolani HydrosoftWärmekabine Original finnische Sauna KlimaSauna Whirlpool / Sprudelbäder Schwimmbäder Heizung /Klima / Sanitär www.v ogtag.li Tel +41 78 643 94 40 Stilsicher und komfortabel bringt Sie der neue Mazda5 an Ihr Ziel: Neben der einzigartigen Linienführung sind insbesondere die praktischen Schiebetüren Stilsicher kennzeichnend und komfortabel für den bringt sparsamen Sie Minivan. Sie erhalten der neue das Mazda5 aerodynamische an Ihr Ziel: Neben Raumwunder einzigartigen PS), Linienführung 2.0 (150 PS) und sind 2.0 insbesondere (144 PS Automatikge die prak als Benziner 1.8 (115 triebe) oder als tischen Turbodiesel Schiebetüren Commonrail kennzeichnend 1.6 (115 PS) für mit den Partikelfilter. sparsamen Bereits ab CH Minivan. 29 900.. Sie erhalten das aerodynamische www.m{zd{.ch Raumwunder als Benziner 1.8 (115 PS), 2.0 (150 PS) und 2.0 (144 PS Automatikgetriebe) oder als Turbodiesel Commonrail 1.6 (115 PS) mit Partikelfilter. Bereits ab CH 29 900.. www.m{zd{.ch INNOVATIV INNOVATIV EnergieeffizienzKategorie A C, Verbrauch gemischt 5,2 7,2 l/100 km, CO 2 Emissionen 138 168 g/km (Durchschnitt aller Neuwagenmodelle: 188 g/km). Wohlwend Garage AG, Mazda Vertretung EnergieeffizienzKategorie A C, Verbrauch gemischt 5,2 7,2 l/100 km, CO 2 Emissionen 138 168 g/km (Durchschnitt aller Neuwagenmodelle: 188 g/km). Churerstrasse 86, 9485 Nendeln, T +423 373 11 51 Wir bringen Sie auf Erfolgskurs! Professionelles Personalmanagement ist richtungsweisend für den Unternehmenserfolg. Mit Erfahrung, Kompetenz und einem weitläufigen Beziehungsnetz bringen wir Sie auf den richtigen Kurs. Unternehmens und Personalberatung für gehobene Ansprüche Schädler & Partner Consulting AG Personalberatung Organisation Outplacement Heiligkreuz 43, FL9490 Vaduz Tel. +423 237 55 77, Fax +423 237 55 78 spc@spc.li, www.topjobs.li 16

Wirtschaft. Praxisnahe Umsetzung des Gewerberechts Amt für Volkswirtschaft nimmt Stellung. Das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes (LGBl. 2010 Nr. 337) ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Fragen dazu beantwortet KarlHeinz Oehri, Leiter der Abteilung Wirtschaft beim Amt für Volkswirtschaft (AVW) Was sind die Gründe dieser Revision des Gewerbegesetzes? Die Umsetzung der EGRichtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikation stellt einen Schwerpunkt der Gesetzesrevision dar. Weil immer mehr Menschen im EWR von den garantierten Freizügigkeiten Gebrauch machen, ist ein stärkerer Automatismus in der Anerkennung von Qualifikationen und eine stärkere Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten gefordert. Die genannte Richtlinie ist im EWR bereits am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Zudem wurde diese Umsetzung zum Anlass genommen, um vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Gewerbegesetz mehrere Verbesserungen in diesem Gesetz vorzunehmen, die einen unmittelbaren Nutzen für die Gewerbetreibenden haben. Was sind die Ziele dieser Revision des Gewerbegesetzes? Die Gesetzesanpassungen haben den Schutz von Familienunternehmen, die Befreiung von Industriebetrieben vom Nachweis der fachlichen Eignung, die Erleichterung für Vereine für die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten sowie die Umsetzung der Forderung der europäischen Union nach mehr Flexibilität der Arbeitsmärkte zum Ziel. Das Änderungspaket insgesamt, hat die nachhaltige Stärkung des einheimischen Gewerbes im Fokus. KarlHeinz Oehri, Leiter Abteilung Wirtschaft beim Amt für Volkswirtschaft. Was konkret beinhaltet die Umsetzung der EG Richtlinie und wird damit die Gewerbeordnung gegen aussen weiter liberalisiert? Hinsichtlich der Umsetzung der EGRichtlinie geht es um keine weitere Liberalisierung. Bei den qualifizierten Gewerben werden wir sogar strenger. So muss etwa der Maurer oder der Vermessungsingenieur aus dem EWR nicht mehr nur in seinem Niederlassungsstaat zugelassen sein, sondern neu wird ein Nachweis verlangt, dass er seinen Beruf in den letzten 10 Jahren 2 Jahre lang im Niederlassungsstaat selbständig ausgeübt hat, sofern er nicht eine dem FLGewerbegesetz geforderte gleichwertige Qualifikation nachweisen kann. Ebenfalls kann das Amt für Volkswirtschaft bei Berufen, welche die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit berühren, spezielle Massnahmen einfordern. Das einheimische Gewerbe wird auch dadurch gestärkt, dass die «schwarzen Schafe» von vornherein vom Werkplatz Liechtenstein ferngehalten werden. Dafür wurde eine Regelung der Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit EWRLändern in das Gesetz aufgenommen. Wo liegen die wichtigsten Änderungen gegenüber dem vorherigen Status quo in der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung? Jeder Dienstleistungserbringer der grenzüberschreitend tätig sein will, benötigt vom Amt für Volkswirtschaft eine Meldebestätigung. Die Meldebestätigung untersteht neu einer Bestätigungsfiktion von 7 Arbeitstagen. In diesem Zeitraum hat das Amt für Volkswirtschaft die eingegangene Meldung auf deren Vollständigkeit zu prüfen und dem Dienstleistungserbringer zu antworten. Ansonsten darf die Dienstleistung durch den ausländischen Gewerbetreibenden erbracht werden. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern. Die erste Meldung ist hinsichtlich der Gewerbebefähigung im Niederlassungsstaat umfassend zu dokumentieren. Wer die Meldepflicht verletzt, kann vom Amt für Volkswirtschaft für die Dauer von einem Jahr für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung gesperrt werden. Neu wird im Gesetz auch klar dargelegt, dass eine grenzüberschreitende Dienstleistung nur vorübergehend und gelegentlich erbracht werden kann. Für eine dauernde und regelmässige Dienstleistungserbringung, ist eine Gewerbebewilligung notwendig. Gibt es auch Gesetzesänderungen die einen echten Nutzen für die heutigen Gewerbetreibenden bringen? Ja. Das neue Gewerbegesetz ermöglicht, dass ein Betriebsleiter ein Unternehmen fachlich führen kann, während beispielsweise ein Familienmitglied ohne einschlägige gewerbliche fachliche Qualifikation die Geschäftsführung inne hat. Erfahrungen aus Deutschland und Österreich zeigen, dass sich die Einführung eines fachlichen Betriebsleiters bewährt hat und 17

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Wirtschaft. Maschinen und technischen Einrichtungen verwenden und Tätigkeiten ausüben, die nicht dem Handwerks, Handels oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen sind. Zudem wurde eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Ausführungsorgane in Bezug auf die Schliessung von Betrieben geschaffen. Das Amt für Volkswirtschaft kann neu die Schliessung von Betrieben, in denen gewerbsmässige Tätigkeiten ohne Gewerbebewilligung ausgeübt werden, anordnen. Ebenfalls ist für die Vereine eine Erleichterung für Spezialfälle wie Fasnachtsaktivitäten, Feuerwehrfeste, Musikfeste etc. in das Gesetz eingeflossen. In der alten Gesetzesfassung musste ein Verein eine Gewerbebewilligung einholen, wenn er eine gewerbliche Tätigkeit öfter als einmal in der Woche ausübt. Diese Bestimmung wird im Grundsatz erhalten, jedoch flexies damit gelungen ist, Familienbetriebe langfristig zu sichern. Zudem wurde eine Erleichterung eingeführt, dass bei Betrieben ohne Betriebsleiter nur ein eingetragener Geschäftsführer die gewerbliche fachliche Qualifikation nachzuweisen hat. Neu wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Gewerbebewilligung für längstens 2 Jahre ruhend zu stellen. Durch dieses Instrument hat der Gewerbeinhaber den Nutzen, dass er bei Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit kein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen muss. Welche weiteren Gesetzesänderungen wurden vorgenommen? In das Gesetz ist auch eine Legaldefinition des Begriffs «Industriebetrieb» eingeflossen. Ein industrieller Betrieb der mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt ist neu vom Nachweis der fachlichen Eignung befreit. Als Industriebetriebe anerkannt werden Betriebe, die eine Vielzahl von bler definiert. Neu wird bestimmt, dass ein Verein der seine gewerbliche Tätigkeit nicht mehr als insgesamt an 52 Tagen im Jahr, wobei die Tätigkeit nicht öfter als einmal in der Woche und ausnahmsweise einmal im Jahr an vier aufeinanderfolgenden Tagen ausübt, keine Gewerbebewilligung benötigt. Abschliessend: Was erhofft sich das Amt für Volkswirtschaft von der Revision des Gewerbegesetzes? Mit dieser Gesetzesrevision werden Erleichterungen für das Gewerbe und die Durchführungsorgane beabsichtigt. Das Gewerberecht regelt einen zentralen Bereich unseres Wirtschaftsstandortes und wir erhoffen uns von diesem weiter optimierten und modernen Gewerbegesetz eine nachhaltige Wirkung zur Stärkung des einheimischen Gewerbes und zum Schutz des Verbrauchers. Unsere Leistungen? Ihr Nutzen. Diese Gründe sprechen für sich und für eine Mitgliedschaft. Rechtsberatung durch Vertragskanzleien im Gegenwert von CHF 1500. pro Jahr Vorzugskonditionen beim Rahmenvertrag Krankentaggeld mit Concordia Mediation, 2 Sitzungen gratis Zugriff auf Tarife, Lohn und Protokollvereinbarungen Netzwerk mit Regierung, Behörden und «Unternehmer für Unternehmer» Sondertarife bei Insertionen im «unternehmer» Lehrbetriebscoaching durch 100 pro! Unterstützung im Prozedere Bewilligungsverfahren GratisEintrag im neuen Gewerbeverzeichnis Sozialpartnerschaft ( Gesamtarbeitsverträge ) Rahmenvertrag für bargeldlosen Zahlungsverkehr mit Aduno SA Rechtsschutzversicherung Mobiliar / Protekta : 10 % Rabatt auf Prämienverträge Transportversicherung Allianz Generalagentur Vaduz : Preisvorteil für Mitglieder Vergünstigungen auf Weiterbildungskurse beim BWI LieCard Gutscheine ( Einkaufland, Gastronomie ) Arbeitssicherheitshandbuch Cash Back, MehrwertsteuerRückvergütung Ausland Zollstrasse 23, 9494 Schaan, Liechtenstein Telefon + 423 237 77 88, info@wirtschaftskammer.li 19

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Berufsbildung. Wirtschaftskammer Liechtenstein holt sich Verstärkung Vor etwas mehr als einem Jahr hat Ivan Schurte mit dem Lehrbetriebscoaching bei der Wirtschaftskammer begonnen und 100pro! berufsbildung liechtenstein auf die Beine gestellt. Im letzten Jahr hat sich 100pro! sehr schnell entwickelt, sodass der Entschluss gefasst wurde, das Team zu verstärken und eine weitere Mitarbeiterin ins Boot zu holen. Stephanie Gassner hat die Stelle bei der Wirtschaftskammer am 1. Januar 2011 angetreten. Stephanie, welche beruflichen Erfahrungen bringst du ins Team mit? Nach meinem Diplommittelschulabschluss an der Kantonsschule mit Schwerpunkt «Erziehung» wollte ich den Weg der Primarlehrerin einschlagen. Hierfür besuchte ich für ein weiteres Jahr den Modul Lehrgang an der ISME in Sargans, um mir den Zugang an die Pädagogische Hochschule zu ermöglichen. Während dieser Zeit stellte ich allerdings fest, dass mir die Zusammenarbeit mit Jugendlichen mehr zusagen würde und die Primarschule wohl doch nicht das Richtige für mich ist. Kurzerhand entschloss ich mich für eine verkürzte kaufmännische Ausbildung bei der Hilti AG in Schaan, wo ich viele wertvolle Erfahrungen fürs Berufsleben sammeln konnte. Nach meinem Lehrabschluss im Sommer 2009 verbrachte ich eineinhalb Jahre auf dem Sekretariat des Berufs und Weiterbildungszentrums Buchs, wo ich für die gewerblichindustriellen Berufe zuständig war. Kurz nach meinem Antritt hatte ich die Möglichkeit, den Kurs für Berufsbildner zu besuchen und die Ausbildung unserer kaufmännischen Lernenden zu übernehmen. Was sind deine Aufgabenbereiche bei der Wirtschaftskammer? Momentan bin ich 60% für 100pro! und 40% für die Administration und Schal Stephanie Gassner terbetreuung der Wirtschaftskammer zuständig. Mein Hauptaufgabenbereich ist 100pro!. Wie sieht dein Einsatz bei 100pro! aus? Zu Beginn werde ich den ganzen Betreuungsbereich der HausaufgabenLobby (HALO) übernehmen. D.h. ich werde für die Administration und Organisation der HALO und die Koordination zwischen den Freelancern der HALO verantwortlich sein. Des Weiteren betreue ich das HALO für die Kaufleute am Montagabend zusammen mit Cassandra Senti. Im Bereich Verbundausbildung werde ich vorerst die Kaufleute und die Informatiker mit aufbauen. Mit den Kaufleuten starten wir diesen Sommer, die Informatiker sind für den Sommer 2012 geplant. Wie stehst du zur neuen Aufgabe bei 100pro!? Mit meiner jetzigen Stelle bei der Wirtschaftskammer bin ich sehr glücklich und ich freue mich riesig, die Aufgabe bei 100pro! anzugehen und beim weiteren Aufbau mitzuwirken. Es ist für mich eine grosse Herausforderung. Viel Neues wird auf mich zukommen. Ich bin mir sicher, dass diese Aufgabe sehr interessante und lehrreiche Erfahrung mit sich bringen wird und ich mich im Beruf wie auch im Persönlichen sehr stark weiterentwickeln kann. Ich finde es super, dass ich bei 100pro! das Kaufmännische und das Pädagogische optimal verbinden kann. Zudem ist es eine sehr schöne Aufgabe, Jugendliche in einem ihrer wichtigsten Lebensabschnitte, der Berufsausbildung, begleiten und ihre Entwicklung miterleben zu dürfen. Jeder erfolgreiche Lehrabschluss gibt einem als Berufsbildner die Bestätigung, dass man seine Arbeit gut gemacht hat! Mit HALO fit zu LAP! Bereiten Sie sich in der HALO optimal auf die LAP 2011 vor. Weitere Informationen finden Sie auf www.100pro.li oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt. 100pro! berufsbildung liechtenstein Wirtschaftskammer Liechtenstein Zollstrasse 23, 9494 Schaan Telefon: +423 237 77 80 Telefax: +423 237 77 89 info@100pro.li / www.100pro.li 21

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Kurse. BWI Unternehmerforum im Zillertal Am Donnerstag, 24. März 2011 ist es wieder soweit, wir fahren ins Zillertal zum Unternehmerforum. Auch dieses Jahr haben wir ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt und wie gewohnt, wird auch die Geselligkeit im 4Stern Hotel Theresa nicht zu kurz kommen. Von Unternehmern lernen Auf der Fahrt ins Zillertal am Donnerstag, 24. März 2011 besuchen wir in Mils bei Imst die Firma Leitner. Das 1888 als Maschinenwerkstatt gegründete Unternehmen aus Sterzing in Südtirol, gehört heute zu den weltweit führenden Herstellern von Seilförderanlagen unter dem Markennamen LEITNER ROPEWAYS. In den letzten Jahrzehnten ist die Gruppe auch erfolgreich in den Markt für Pistenfahrzeuge expandiert. Nach dem Mittagessen im Hotel Theresa starten wir mit dem Seminar «Vom Misserfolgsvermeider zum Erfolgsfinder! Denn Erfolg hat folgen Misserfolg auch!» welches von Markus Gruber vom Institut für Angewandte Kreativität (IAK) geleitet wird. Wir alle sind laufend mit Erfolgen und Misserfolgen konfrontiert. Natürlich suchen wir alle den Erfolg. Allerdings: nur wer nichts tut, nur im Matsch des Durchschnitts oder des Gewohnten herumtümpelt und keinerlei Risiko eingeht, dem passieren keine Fehler. Und was geschieht mit den Misserfolgen? Werden sie unter den Teppich gekehrt über den wir dann stolpern? Auch scheinbar kleine Fehler und Misserfolge die nicht beachtet werden, können ganze Organisationen in Gefahr bringen. Die Alternative und der entscheidende Wettbewerbsvorteil ist gewinnbringendes Lernen. Für den Einzelnen und für die Organisation. Das Seminar zeigt auf, wie endlose Rechtfertigungen und Schuldzuweisungen bei Fehlern und Misserfolgen vermieden werden können und wie innovatives Problemlösen die Schlagkraft steigert. So werden die Kennzahlen des Unternehmens gesteigert und zum festen Bestandteil jeder Arbeit. Verkaufen und Verhandeln Am Freitag, 25. März 2011 starten wir unser VNavi was soviel bedeutet wie: verkaufen, verhandeln, vereinbaren und verdienen. Positive Einstellung, Kreativität und der unbändige Wille zum Erfolg, gehören ebenso zu steigenden Umsätzen und Gewinne wie Mut, Einfühlsamkeit und das Gespür für zwischenmenschliche Zusammenhänge und Kundenwünsche. Das VNavi ist ein integrales Diagnose und Entwicklungstool in Form eines Rades. Aufbauend auf der richtigen Einstellung wird der komplette Verkaufsprozess übersichtlich und aufbauend erschlossen. Dabei verknüpft das VNavi praxisorientiert die Erkenntnisse der aktuellen Hirnforschung mit der hohen Kunst des Verkaufens und Verhandelns. Steuergesetz, Chancen für KMU Marco Felder, Amtsleiter der Liechtensteinischen Steuerverwaltung wird in seinem Vortrag am Samstag, 26. März 2011 aufzeigen, wie liechtensteinische KMU s vom neuen Steuergesetz profitieren können und weshalb das neue Steuergesetz die Konkurrenzsituation von liechtensteinischen KMU s weiter verbessert. In den letzten Jahren haben viele Länder innerhalb und ausserhalb Europas, aber auch viele Kantone in der Schweiz, Steuerreformen durchgeführt. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und auch das Steuerklima sind Faktoren, die sowohl für die Belange von Bürgerinnen und Bürger eines Landes als auch für die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes von zentraler Bedeutung sind. Unternehmen wie auch Regionen und Staaten stehen in Konkurrenz um Investitionen, Kapital, Vermögensanlagen und hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Datum Donnerstag, 24. März 2011 bis Samstag, 26. März 2011 Kosten CHF 950.00 inklusive Rahmenprogramm, Übernachtung und Vollpension. Durchführungsort Hotel Theresa Sport und Wellnesshotel für Geniesser Bahnhofstrasse 15 A6280 Zell im Zillertal www.theresa.at Wellnessanlage und Beautyanwendungen Es stehen Ihnen 4 Pools, eine grosszügige Saunalandschaft und der topmoderne Fitnessraum zur Verfügung. Beautyanwendungen müssen frühzeitig möglichst vor der Anreise gebucht werden und sind nicht im Preis inbegriffen. Anmeldung Melden Sie sich bis 21. Februar 2011 für das BWI Unternehmerforum an. Sieglinde Kieber Telefon: +423 235 00 60 EMail: s.kieber@kurse.li 23