Übersicht Eurowings Versicherungsschutz.

Ähnliche Dokumente
Übersicht EUROWINGS VERSICHERUNGSSCHUTZ. Leistungsbestandteile im Überblick. Hinweise im Schadenfall:

Übersicht L TUR Premiumschutz/Verlängerungsschutz

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt 5-Sterne Premium-Schutz

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Stornokosten-Versicherung

Produktinformationsblatt

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09

Die neuen Produkte in der Reise-Versicherung

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Einmalpolice. Versicherungsumfang auszugsweise. Gründe für die Inanspruchnahme. Risikopersonen.

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Einführung in die Reiseversicherungsprodukte von TravelProtect

Reiserücktritt-Versicherung. Flugverspätungs-Versicherung

Informationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Um welche Versicherungsart handelt es sich?

Produkt/Versicherte Person(en) Tarif Versicherter Reisepreis EUR

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV)

Produktinformationsblatt

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.

ERV Auslands-Versicherung. für Freiwilligenarbeit und Auslandspraktikum

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl!

INTERCONTACT-Tarife zur Reiseversicherung der MDT

Sorglos auf Reisen. reise«und reise«« Auslandskrankenschutz mit Sternekomfort. Ihre Vorteile mit reise«und reise««:

Produktinformationsblatt

Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (HDI Travelsafe AT Reise )

Produktinformationsblatt 5-Sterne Premium-Schutz für Schüler und junge Leute

Produktinformationsblatt Auslandsreise-Krankenversicherung für Au Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten,

Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 D Hamburg Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittsversicherung VB-RS 2014 (RRK-D)

Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz

AGA International S.A. ELVIA Reiserücktritt. Gesund und sicher reisen mit erweitertem Reiserücktritt-Schutz. How can we help?

Reiseversicherungspaket der Hanse Merkur Reiseversicherung:

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Um welche Versicherungsart handelt es sich?

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Weltweit umsorgt mit dem Reiseschutz der Hanse Merkur Versicherung AG

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Um welche Versicherungsart handelt es sich?

Versicherungsschutz für Reisen

Versicherungsbedingungen Europ Assistance Versicherungs-AG Reiserücktrittsversicherung (VB EA RR ES 2016)

Die ADAC Reiserücktritts- Versicherung.

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung

53. Biennale in Venedig

SICHER IN DEN URLAUB. Ohne geht s nicht MIT UNSEREM REISESCHUTZ. Viele Premium-Vorteile

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Ohne geht s nicht. Viele Premium-Vorteile

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/ TOURING/VOYAGE_D

Schadenanzeige Stornoschutz-Versicherung

VB-RS 2011 (JRV IMH D)

Einzelperson. Preis pro Einzelperson bis 64 Jahre. Preis pro Familie/ Paar ab 64 Jahre. Preis pro. Preis pro Einzelperson ab 65 Jahre.

Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG

WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Seminar-Rücktrittsversicherung. Seminar-Rücktrittsversicherung/Urlaubsgarantie. Versicherungsnachweis

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz ohne Krankenversicherung

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

Schadenanzeige zur Reiserücktritt-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Beginn des Versicherungsschutzes: Der Vertrag kommt mit Buchungsabschluss zustande. Der Versicherungsschutz

Merkblatt zum Ausfüllen der Schadenanzeige - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung -

MDT24.de. Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler (VB MDT 2014-RSBE)

Business-Travel-World

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Reise-Versicherungspaket / Reiserücktrittskosten-Versicherung Versicherungsschein-Nr. KT / ITS, JAHN REISEN, TJAEREBORG, LTUplus

Notruf-Nummer Nur für Notfälle!

Produktinformationsblatt für Reiseversicherungen Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-TAS JV 2011

Tarifbeschreibung REISEVERSICHERUNGSSCHUTZ für Erwachsene nach Tarif TB_CTS_D1301

Info-Nummer: Tel. +49 (0)

4 Tage abtauchen. 2 Probleme, die auftauchen. 1 Reiseversicherung, die hilft.

Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 D Hamburg Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung VB-KV 2014 (JRV)

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Entspannt unterwegs. Die neue ELVIA Jahres-Reise-Ve

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR EUROPÆISKE

WELTWEIT SPEZIELL FÜR. STA Travel GmbH Groups & B2B Service SICHER REISEN DIE VERSICHERUNG SIE HABEN DIE WAHL:

Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie

Auf den Punkt gebracht. Reiseschutz-Fakten zum Einstieg ins Berufsleben.

Inhalt Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997)

SCHADENANZEIGE ZUR REISE-KRANKENVERSICHERUNG

Tarife KB, KBVV, SZ für Beihilfeberechtigte des Landes Bremen

Schadenanzeige zur Reise-Rücktrittsversicherung zur Versicherungs-Nr.:

Schadenanzeige Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Kurzreiseschutz. Basisschutz Zusatzpaket. OAFA Direkt Storno bis pro Reise. OAFA DIREKT Storno 100% 100% Basisschutz bis 1.

Jahres-Versicherungen mit automatischer Vertragsverlängerung für Einzelpersonen

Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 D Hamburg Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RS 2011 (T-D)

Allgemeine Bedingungen für die TravelProtect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2013)

Produktinformationsblatt für die Reiseversicherung

Versicherungsbedingungen für Jahresversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2014)

Transkript:

Die Reiseversicherung der HanseMerkur: Übersicht Eurowings Versicherungsschutz. Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl Leistungsbestandteile im Überblick Bestandteile Ihrer Reiseversicherung: Reise-Vollschutz (ohne Selbstbehalt) Reise-Rücktrittsschutz (ohne Selbstbehalt) Reise-Rücktrittsversicherung Reisekrankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) Notfall-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Umsteige-Versicherung Verspätungsversicherung Rail & Fly Kuscheltier-Service Highlight Sportgepäckverspätung Hinweise im Schadenfall: Falls Sie einen Schaden bei uns einreichen wollen, finden Sie unsere Online-Schadenmeldung unter https://hmrv.de/service/schadenmeldung Hilfe im Notfall: Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Telefon +49 40 5555-7877

Hinweise zu den Versicherungsprodukten: GELTUNGSBEREICH: weltweit (im Rail & Fly Verspätungsschutz bei Flügen innerhalb Europas) REISEDAUER: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise, maximal 45 Tage. EINZELPRÄMIE: gültig für jeweils eine Person VERSICHERUNGSSUMME REISEGEPÄCK: 2.000,- EUR je Person ABSCHLUSSFRIST: Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Was bietet die Versicherung im Überblick: Reise-Rücktrittsversicherung Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit. Kein Selbstbehalt. Reise-Krankenversicherung (nur im Paketschutz) Erstattung der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und vieles mehr. Kein Selbstbehalt. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR: die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage, später anteilig.

BEI REISEUNTERBRECHUNG: die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen VERSICHERTE GRÜNDE SIND Z. B.: schwere Unfallverletzung unerwartete und schwere Erkrankung, Tod Erheblicher Schaden am Eigentum Verkehrsmittelverspätung Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Kein Selbstbehalt. Notfall-Versicherung (nur im Paketschutz) Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können. Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern Krankentransport bis 2.500,- EUR Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000, EUR Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Übernahme der Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis 500,- EUR bei einem Schaden an einem am Wohnort zurückgelassenen PKW. Reisegepäck-Versicherung (nur im Paketschutz) VERSICHERUNGSSUMME: für Einzelpersonen für Familien *) Umsteigeversicherung 2.000,- EUR 4.000,- EUR Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Telefon +49 40 5555-7877 ERSTATTUNG FÜR: Kosten der Neubuchung Übernachtungskosten bis 400,- EUR bis 50,- EUR VERSICHERTE GRÜNDE: Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden am Anschlussflughafen

Verspätungsversicherung Rail & Fly ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR: die Neubuchung eines Fluges (entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der Reise) Übernachtungskosten, wenn der nächstmögliche Flug erst am darauffolgenden Tag angetreten werden kann Kuscheltierservice (nur im Paketschutz) Wurde das Kuscheltier Ihres Kindes versehentlich zu Hause vergessen, sind wir bei der Organisation der Nachsendung zu Ihrem Urlaubsort behilflich und übernehmen die Nachsendekosten bis zu 80, EUR. Sportgepäckverspätung (nur im Paketschutz) Wird Ihr Sportgepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert, d. h., es erreicht den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie (Lieferfristüberschreitung), erstatten wir die nachgewiesenen Leihgebühren bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. RE 374 04.18

Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HanseMerkur Reiseversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 19768 Reiseschutz 3 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag erhalten Sie von uns mit den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reiseversicherung an. Mit dieser erhalten Sie Versicherungsschutz und Serviceleistungen auf Reisen. Was ist versichert? Reise-Rücktrittsversicherung Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt Umbuchungskosten Reiseabbruch-Versicherung Zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Reise-Krankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlungskosten Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen, provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel Notfallversicherung Organisation Ihrer Rückreise bei Krankheit oder Unfall Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers bei Strafverfolgung Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten: Bargelddarlehen, Kartensperrung, Ersatzbeschaffung Reisegepäck-Versicherung Abhandenkommen oder Beschädigung des Reisegepäcks durch eine Straftat eines Dritten durch einen Unfall des Transportmittels durch Feuer oder Elementarereignisse während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befand Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Die Summen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus z.b. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse oder durch arglistige Täuschung oder Vorsatz herbeigeführte Schäden. Reise-Rücktritt und Reiseabbruch-Versicherung Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurden Reise-Krankenversicherung Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bereits ärztlich diagnostiziert feststand, dass sie stattfinden mussten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen Notfallversicherung Es besteht kein umfassender Krankenversicherungsund Unfallversicherungsschutz Einige unserer Geldleistungen erfolgen nur als Darlehen. Das bedeutet, dass Sie uns den Betrag innerhalb eines Monats zurückerstatten müssen. Reisegepäck-Versicherung Für bestimmte Sachen (z.b. Schmuck) wird nur ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme gezahlt. Schmucksachen/Kostbarkeiten müssen sicher verwahrt werden Diebstähle aus Kraftfahrzeugen sind nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr versichert Gibt es Deckungsbeschränkungen? Schäden aufgrund der Verwirklichung politischer Gefahren sowie Pandemien. Schäden aufgrund von Ereignissen, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Reiseschutz 3 Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht für Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich Welche Verpflichtungen habe ich? Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört unter anderem, dass Sie in der Reise-Rücktrittsversicherung unverzüglich die Reise bei der Buchungsstelle stornieren. uns in der Reise-Krankenversicherung unverzüglich informieren, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich wird. in der Reise-Gepäckversicherung einen Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsschluss und in den übrigen Versicherungen mit Antritt der versicherten Reise. Er endet in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Reisebeginn und in den übrigen Versicherungen zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise. In der Reise-Krankenversicherung gilt die Reise erst mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen.

Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HanseMerkur Reiseversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 19768 Reise-Rücktritt und Reiseabbruch Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag erhalten Sie von uns mit den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt oder Abbruch der Reise ersetzt wird. Was ist versichert? Der Antritt der Reise bzw. die planmäßige Beendigung ist dem Versicherungsnehmer/Versicherten z.b. wegen folgender Ereignisse nicht zumutbar Tod, schwere Unfallverletzung Unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft Schaden am Eigentum des Versicherten infolge Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten oder einer Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber Was wird ersetzt? Bei Nichtantritt der Reise ersetzen wir Ihnen unter anderem die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten Bei Abbruch der Reise ersetzen wir die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie anteilig nicht genutzte Reiseleistungen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie muss dem vollen vereinbarten Reisepreis einschließlich der bei Buchung anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen. Was ist nicht versichert? Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss behandelt wurden. Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse o- der vorsätzliche Straftat eines Dritten besteht Versicherungsschutz nur, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Schäden aufgrund der Verwirklichung politischer Gefahren sowie Pandemien Wir leisten nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss feststand Krankheit, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt, innere Unruhen, Kriegsereignisse, ein Flugunglück oder eine Naturkatastrophe oder aufgrund der Befürchtung von Terrorakten, innere Unruhen, Kriegsereignissen oder Naturkatastrophen aufgetreten ist. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht für Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Welche Verpflichtungen habe ich? Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich mitteilen und gleichzeitig die Reise stornieren sowie uns jede sachdienliche Auskunft erteilen und ggf. Atteste zum Nachweis von Krankheiten vorlegen Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich, den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsabschluss. Er endet mit der ersten Inanspruchnahme von versicherten Reiseleistungen. In der Reiseabbruch-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Antritt der versicherten Reise und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen..

Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HanseMerkur Reiseversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 19768 Umsteige-Versicherung Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag erhalten Sie von uns mit den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Umsteige-Versicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen ein Schaden bei einer Verspätung des Zubringerfluges, finanziell ersetzt wird. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Der ursprünglich gebuchte Anschlussflug kann aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden nicht erreicht werden. Was wird ersetzt? Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges Übernachtungskosten, wenn der nächstmögliche Anschlussflug erst am nächsten Tag möglich ist. Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss behandelt wurden. Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignissen oder vorsätzliche Straftaten eines Dritten ist eine Stornierung des Fluges nur dann versichert, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie muss dem vollen vereinbarten Flugpreis einschließlich bei Buchung anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Schäden aufgrund der Verwirklichung politischer Gefahren sowie Pandemien Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht für Flüge im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Welche Verpflichtungen habe ich? Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich mitteilen und uns jede sachdienliche Auskunft erteilen. Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich, den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der versicherten Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen.

Erstinformation zur Schlichtungsstelle Sollten Sie mit einer Leistung oder Entscheidung der HanseMerkur zu Ihrer Versicherung nicht einverstanden sein, so wenden Sie sich bitte an die HanseMerkur. Sollte eine Einigung auf diesem Weg nicht zu erzielen sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende Schlichtungsstelle zu wenden: Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder vermittlern: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de