Umweltförderungen für Betriebe

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Transkript:

Umweltförderungen für Betriebe Kommunalkredit Public Consulting GmbH Stephanie Ottofülling 26.04.2011 Kyoto Protokoll Seit 16. Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft Europäische Gemeinschaft hat sich verpflichtet die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 im Vergleich zum Kyoto-Basisjahr 1990 um 8% zu senken Für Österreich gilt aufgrund einer EU-internen Lastenaufteilung ein Reduktionsziel von 13%. 20-20-20 Ziel der EU 20% weniger Treibhausgasemissionen 20% erneuerbarer Energieanteil am EU-Energieverbrauch Österreich Ziel: 34% erneuerbarer Anteil 20% mehr Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 2 1

Kommunalkredit Public Consulting Die KPC ist Partner öffentlicher Auftraggeber in Österreich und international. Umweltförderungen (Klima und Energie, Wasser und Abwasser, Altlasten) Internationales Consulting (Projekte in Süd-Osteuropa) Österreichisches JI / CDM Programm (internationale Klimaschutz-Projekte) www.publicconsulting.at 3 Förderprogramme im Bereich Klima und Energie Betriebliche Umweltförderung UFI (BMLFUW) Landwirtschaftliche Biomasse (BMLFUW) klima:aktiv mobil (BMLFUW) Förderinitiative Abfallvermeidung (Stadt Wien, Land NÖ, WKÖ) Förderaktionen und Programme des Klima- und Energiefonds (Photovoltaik-Förderung für Private, Mustersanierungsoffensive,...) 4 2

Umweltförderung im Inland (UFI) Förderungsinstrument des Lebensministeriums zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz ca. 90,2 Mio. Euro Zusagerahmen pro Jahr ca. 5.000 Förderungsanträge pro Jahr ca. 4.000 Förderungszusagen pro Jahr ca. 400.000 t CO 2 -Reduktion pro Jahr 5 Förderungsabwicklung nach UFG Kommunalkredit Public Consulting GmbH Antragseingang Formale und inhaltliche Prüfung Erstellung Fördervorschlag Ausstellung Fördervertrag Begleitung, Kontrolle bei Umsetzung; Endabrechnung Auszahlung Fördermittel BMLFUW Umweltminister Kommission (Beratungsorgan des Ministers) Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessenvertretungen und fachlich verwandte Ministerien Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister Ministergenehmigung Anforderung Fördermittel und Überweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting 6 3

Wer kann eine Förderung beantragen? Förderungswerber Unternehmen, Gewerbebetriebe Contracting - Unternehmen Gemeinnützige Vereine Konfessionsgemeinschaften Öffentliche Gebietskörperschaften, sofern ein Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit vorliegt 7 Was wird gefördert? (1/2) Erneuerbare Energieträger Effiziente Energienutzung Biomasse Einzelanlagen Biomasse Nahwärme, Mikronetze Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung Erweiterung von Wärmeverteilnetzen Solaranlagen Geothermienutzung Stromproduzierende Anlagen (Insellage) energet. Verwertung biogener Reststoffe Betriebliche Energiesparmaßnahmen: gebäudebezogene Haustechnik prozessorientierte Maßnahmen Thermische Gebäudesanierung Gewerblicher Neubau in Niedrigenergiebauweise Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung Klimatisierung und Kühlen Anschluss Fernwärme fossile Kraft-Wärme-Kopplung 8 4

Was wird gefördert? (2/2) Verkehr und Mobilität Betriebliche Verkehrsmaßnahmen seit 02.05.2007 parallel klima:aktiv mobil Mobilitätsmanagement im Radverkehr, für Freizeit und Tourismus Fahrzeuge mit alternativem Antrieb Elektrofahrräder, E-Ladestationen Luft-Abfall, sonstige Förderungen Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive Staub) Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen Vermeidung und Verringerung von Lärm Ressourcenmanagement Demonstrationsanlagen Klimafolgenforschung (ACRP) 9 Fördervoraussetzungen die zu fördernde Maßnahme entspricht dem Stand der Technik ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) amortisiert sich nicht zu schnell (>3 Jahre) Einreichung VOR Beginn der Maßnahme (Ausnahme: Pauschalen) ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel: AWS, ÖHT, etc., Ausnahme: Neubau in Niedrigenergiebauweise ) 10 5

Wie wird gefördert? Gefördert werden: umweltrelevante Investitionskosten zugehörige Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10% der anerkennbaren, materiellen Investitionskosten) Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen in Höhe von ca. 20-30% der umweltrelevanten Investitionskosten oder pauschal in Abhängigkeit von der Anlagengröße nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung 11 Pauschalen für Standard-Projekte Pauschale Förderschwerpunkte Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kw Anschluss an Fernwärme bis 400 kw Wärmepumpen bis 400 kw therm Solaranlagen bis 100 m² NEU Effiziente Antriebe NEU LED-Systeme Förderungsbedingungen Antragstellung NACH Umsetzung Als De-Minimis -Beihilfe ausbezahlt Keine Mindestinvestitionssumme Beratungsbonus von EUR 300 Beispiel: Pauschale Wärmepumpe: 85 /kw th (0-80 kw th ) 45 /kw th (81-400 kw th ) Wärmepume 87 kw th Berechung Förderhöhe: 80*85+7*45=7.115 EUR 12 6

Projektbeispiel Biomassekessel Hotel in Klagenfurt Bestand (101 kw) Neuanschaffung (101 kw) Investitionskosten Förderung Beratungsbonus Förderung Heizölkessel Biomassekessel EUR 51.300,00 EUR 9.060,00 EUR 300,00 EUR 9.360,00 (Pelletslager und kessel) = 50 kw * EUR 120,00 + 51 kw * EUR 60,00 0 50 kw 120,00 / kw 50 400 kw 60,00 / kw Voraussetzung: Typenprüfung Kessel 13 Prozentuelle Zuschüsse für restliche Förderungsschwerpunkte Förderungsvorausetzungen: Mindestinvestitionskosten (Bagatellgrenze) Technische Fördervoraussetzungen (COP, Energieeinsparung, Wärmebelegung, vorhandene Wärmelieferverträge,...) Förderungsberechnung: Standardförderungssätze je Förderschwerpunkt (10-30% der umweltrelevanten Investitionskosten) umweltrelevante Investitionskosten sind abhängig vom Ausmaß des erzielten Umwelteffekts 150 EUR pro Tonne eingespartes CO 2 und Nutzungsjahr Zuschläge für kombinierte Maßnahmen, Nachhaltigkeit, KMU... 14 7

Wärmerückgewinnung Geförderte Maßnahme Wärmerückgewinnung z.b. zentrale Lüftungsgeräte, Kälteanlagen, Druckluftversorgungssysteme Förderungshöhe bis zu 30% der umweltrelevanten Investitionskosten Max. anerk. Investitionskosten: 1.500 EUR pro eingesparte Tonne CO 2 pro Jahr Förderungsvoraussetzungen Mindestinvestitionskosten: 5.000,- CO 2 -Reduktion mind. 3,33 t/a Einreichung schriftlich und VOR Projektbeginn 15 Projektbeispiel Wärmerückgewinnung Käserei in Klagenfurt Bestand (175 kw) Ölheizung Neuanschaffung (6 kw) Wärmetauscher Investitionskosten EUR 12.500,00 CO 2 -Einsparung Förderungsbasis Förderungssatz Förderung Einsparung Brennstoffkosten Tonnen pro Jahr 7,8 EUR 11.700,00 = 7,8 t/a * EUR 1.500,00 30% EUR 3.510,00 EUR 1.750,00 pro Jahr Voraussetzung: Mindestinvestitionskosten EUR 5.000,00 CO 2 -Reduktion mind. 3,33 Tonnen pro Jahr 16 8

Sanierungsoffensive 2011 30 Mio. Euro für 2011 Einreichung bis 30. September 2011 Förderungsgegenstand Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden Voraussetzungen betrieblich genutzte Gebäude, die älter als 10 Jahre sind (Baubewilligung vor 2001) Elektronische Einreichung vor Baubeginn Mindestanforderungen für die Qualität der thermischen Sanierung Mai März 2011 17 Sanierungsoffensive 2011 Förderungsfähige Maßnahmen Dämmung: oberste Geschossdecke bzw. Dach Außenwände unterste Geschossdecke bzw. Kellerboden Einbau und Sanierung: Fenster und Außentüren Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen außenliegende Verschattungssysteme Zuschläge zum Förderungssatz: 5% Dämmstoffe mit österreichischen Umweltzeichen 10% Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen 18 9

Sanierungsoffensive 2011 kombinierte Projekte - Systembonus Biomasse Einzelanlagen Wärmepumpen Anschluss an Fernwärme Thermische Solaranlagen Umstellung auf LED-Systeme Umstellung effiziente Antriebe Effiziente Energienutzung Gebäudebezogene Haustechnik Wärmerückgewinnungen Antragsstellung NACH Umsetzung der Maßnahme, max. 6 Monate nach Rechnungslegung Keine Mindestinvestitionssumme Beratungsbonus Antragsstellung VOR Umsetzung der Maßnahme 19 Projektbeispiel LED-System Möbelhandel in Villach Bestand (2,4 kw) Halogenstrahler Neuanschaffung (1,5 kw) LED-Leuchten Investitionskosten EUR 10.400,00 Förderungssatz Beratungsbonus Förderung Systembonus (TGS) Förderung inkl. Systembonus EUR 900,00 EUR 300,00 EUR 1.200,00 EUR 75,00 EUR 1.275,00 = 1,5 kw * EUR 600,00 = 1,5 kw * EUR 50,00 (KU) Leuchtmittel 300,- / kw 400,- / kw (+Steuerung) System 600,- / kw 700,- / kw (+Steuerung) 20 10

Webseite www.umweltfoerderung.at 21 Kommunalkredit Public Consulting GmbH Dr. Stephanie Ottofülling Türkenstrasse 9 1092 Wien ++43 1 31 6 31 DW 232 ++43 1 31 6 31 104 kpc@kommunalkredit.at www.umweltfoerderung.at, www.publicconsulting.at 11