Landkreis Cloppenburg Sprechfunkerlehrgang Ausbilder: Rolf Neumeister, Garrel Markus Olliges, Bösel Hubert Schröer, Cloppenburg Bernd Dockmann, Lastrup Philipp Michel, Cloppenburg
Landkreis Cloppenburg Std. von - bis 1. Tag Ausbilder 1 08.00-08.45 Lehrgangseröffnung und Rechtliche Grundlagen 2 08.50-09.35 Rechtliche und Netzspezifische Grundlagen 09.35-09.55 Frühstück 3 4 5 09.55 - -12.30 Netzspezifische Grundlagen Sprechfunkbetrieb Gerätekunde 2m Handfunkgerät im Einsatzstellenfunk 12.30-13.00 Mittag 6 13.00-13.45 Bedienung der Endgeräte im Digitalfunk 7 13.50-14.35 Bedienung der Endgeräte im Digitalfunk 8 14.40-15.25 Betriebliche Grundlagen
Landkreis Cloppenburg Std. von - bis 2. Tag Ausbilder 1 08.00-08.45 Kartenkunde 2 08.50-09.35 Planspiel für die Möglichkeiten einer Netzerweiterung 09.35-09.55 Frühstück 3 4 09.55 - Praktische Funkübung HRT und MRT 5-12.30 Praktische Funkübung HRT und MRT 12.30-13.00 Mittag 6 7 8 13.00-13.45 Stationsausbildung Reichweitengrenze/ Repeater usw 13.50-14.35 Bedienung der Endgeräte 14.40-15.25 Abschlußtest & Abschlußgespräch 17 Ausbildungsstunden
Landkreis Cloppenburg Sprechfunkerlehrgang Rechtliche Grundlagen
Landkreis Cloppenburg Einteilung der Funkdienste Seefunk Landfunk Flugfunk Fester Landfunk Mobiler Landfunk nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nöml) öffentlicher mobiler Landfunk (öml) BOS-Funkrichtlinie PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst
Landkreis Cloppenburg B Behörden O und Organisationen S mit Sicherheitsaufgaben
Landkreis Cloppenburg Bundesnetzagentur BMI Nachbarstaaten MI Hessen MI Niedersachsen MI Nordrhein- Westfalen B O S
Landkreis Cloppenburg B O S sind - Polizei der Länder - Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk - In der Erweiterung des Katastrophenschutz mitwirkende Behörden und Organisationen - Bundeszollverwaltung - Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuerwehren und sonstige öffentliche Feuerwehren - Katastrophenschutzbehörden der Länder - Behördliche Träger der Notfallrettung - mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragte Behörden und Dienststellen
Landkreis Cloppenburg Durchführung des Sprechfunkverkehrs Wegen der gemeinsamen Sicherheitsaufgaben notwendig und durch eine gleichartige Gerätetechnik ermöglicht, ist eine einheitliche Durchführung des Sprechfunkbetriebes aller BOS-Funkteilnehmer, auch über die Grenzen der Verwaltungsbezirke und Bundesländer hinweg, erforderlich. Für die Feuerwehren ist die Feuerwehrdienstvorschrift Sprechfunkdienst (FwDV 810) anzuwenden. Die Feuerwehrdienstvorschrift ist ein Auszug aus der PDV/DV 810, sie wird auch mit DV 810.3 bezeichnet. Aufteilung der PDV/DV 810 PDV/DV 810.1 PDV/DV 810.2 PDV/DV 810.3 PDV/DV 810.4 Fernschreibdienst Telegrafiefunkdienst Sprechfunkdienst Fernsprechdienst
Landkreis Cloppenburg AUFGABEN DES SPRECHFUNKERS: Betriebsbereitschaft der Funkgeräte sicherstellen - Regelmäßige Funktionsprüfung - Funkgerät kennenlernen - Sich mit den Funkgeräten vertraut machen Benutzen des Funkgerätes nur für dienstliche Anlässe - Bei Übungen - Bei Einsätzen - Bei der Ausbildung
Landkreis Cloppenburg AUFGABEN DES SPRECHFUNKERS: Verpflichtung zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses - Gesetz über Fernmeldeanlagen Jeder, der eine Fernmeldeanlage betreibt beaufsichtigt bedient ist zur Wahrung des Fermeldegeheimnisses verpflichtet
Landkreis Cloppenburg Telekommunikationsgesetz (TKG) 85 Die Benutzer von Funkanlagen sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. 86 Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfanges dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden. 95 Wer vorsätzlich entgegen 86 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...... (Unterschrift/Amtsbezeichnung) (Unterschrift der/des Verplichteten) Landkreis Cloppenburg... (Dienststelle) Förmliche Verpflichtung Niederschrift Über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verplichtungsgesetzes vom 2.3.1974 (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung Frau/Herr... Geb. am... Beschäftigt/tätig bei... Wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Feuerwehr verplichtet und erklärt: Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben: 201 Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) 331 StGB (Vorteilnahme) 332 StGB (Bestechlichkeit) 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besondere Geheimhaltungspflicht) 358 StGB (Nebenfolgen) Ich bin darauf hingewiesen worden, daß es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben. Mir ist eröffnet worden, daß bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe. Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten...., den... (Ort) (Datum) Verpflichtet durch:
Landkreis Cloppenburg Vorrangstufen Einfach - Nachrichten ohne Vermerk Werden in zeitlicher Reihenfolge abgefertigt. z.b. An- und Abmeldung Sofort Blitz - Nachrichten Sofort Der bestehende Funkverkehr wird nicht unterbrochen. Sie sind jedoch vor der Einfach- Nachricht abzusetzen. - Nachrichten Blitz Der bestehende Funkverkehr wird unterbrochen. Nur zum Schutz des menschlichen Lebens und bei Katastrophen anzuwenden. Staatsnot - Nachrichten Staatsnot Höchste Vorrangstufe, diese dürfen nur von der Bundes- und Landesregierung aufgegeben werden. Der Funkverkehr ist zu unterbrechen.
Landkreis Cloppenburg Aufbau der Funkrufnamen (OPTA) Rufname der Feuerwehr Funkverkehrskreis (Landkreis / Stadt) Ordnungszahlen FLORIAN Cloppenburg 17-17 20 Beispiel: Mannschaftstransportwagen der FW Altenoythe
Landkreis Cloppenburg Aufbau der Funkrufnamen (OPTA) Ortsfeste Funkstellen 00 Funktionskennung 01-09 Einsatzleitwagen/ MTW 10 20 Tanklöschfahrzeuge/ Sonder 21 29 Hubrettungsfahrzeuge 30 39 TSF/ Löschgruppenfahrzeuge 40-49 Rüst- und Gerätewagen 50 59 Versorgungs- und Logistik 60-69 ABC- sonstige Fahrzeuge 70 79 Notfallrettung NEF/ RTW 80-89 Krankentransport 90-99
Landkreis Cloppenburg Ausbreitung/ Reichweiten
Landkreis Cloppenburg Ausbreitung Antenne
Landkreis Cloppenburg Felsgebirge Reichweite Wälder trockener Boden feuchter Boden Süßwasser Salzwasser 0km 100km
Landkreis Cloppenburg Reflexion direkter Empfang Funkschatten
Landkreis Cloppenburg Hindernisse im Sprechfunkverkehr Brücken Zäune Hochspannungsleitungen Wälder Berge Starke Bebauung mit Stahl und Beton
Landkreis Cloppenburg Unter diesen Begriffen versteht man: Größtmögliche Entfernung Ausbreitung & Reichweite zwischen 2 Funkstellen Die Ausbreitung und Reichweite ist abhängig von: - Strahlungsleistung - Empfängerempfindlichkeit - Aufstellungsort der Antenne - Bodenformen - Bodenbedeckung = = = = = Sendeleistung, abzüglich eventueller Verluste zwischen dem Sender und Antenne Eingangsspannungsbedarf des Empfängers für eine rauscharme Wiedergabe Höhe der Antenne über der Umgebung Gebirge, Täler, Ebenen Wald, Heide, Feld - Bodenbebauung = Stahlbetonbauten, Eisenkonstruktionen