Anlagen 2018 der ÖBB-Infrastruktur AG

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Produktkatalog Netzzugang Anlagen 2018 der ÖBB-Infrastruktur AG ANLAGEN Produktkatalog Anlagen 2018 1 Foto: ÖBB/Roland Steinberger

Inhaltsverzeichnis I Allgemeines... 4 II Leistungsbeschreibung... 6 4. Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen... 6 4.1 Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc)... 6 4.2 Längerfristige Abstellkapazitäten... 6 4.3 Manipulationsgleise zur Be- und Entladung... 7 5. Nutzung sonstiger Anlagen... 8 5.1 Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren... 8 5.2 Verwiegeanlagen... 8 5.2.1 Gleisbrückenwaagen... 8 5.2.2 Fahrtwiegeanlagen... 8 5.3 Außenreinigungsanlagen... 8 5.4 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen... 9 5.5 Autoreisezuganlagen... 9 5.6 Eisschutzanlage... 10 III Anlagenentgelte 2018... 11 Anhang... 13 Anlagenstandorte der ÖBB-Infrastruktur AG... 13 Abkürzungsverzeichnis... 14 2 Produktkatalog Anlagen 2018

Änderungen Produktkatalog Anlagen 2018 Version Datum Kapitel Inhalt der Änderung Version 1.0 9. Dezember 2016 Erstfassung Version 2.0 20. November 2017 5.6 Aufnahme Leistungsbeschreibung inkl. Entgelt Produktkatalog Anlagen 2018 3

I Allgemeines Die ÖBB-Infrastruktur AG bietet die im Produktkatalog Netzzugang angeführten Leistungen (Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie Inanspruchnahme von Serviceleistungen) den Zugangsberechtigten (im Folgenden kurz EVU genannt) zwecks Durchführung ihrer Eisenbahnverkehrsdienste gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Infrastrukturnutzungsvertrag (AGB) jeweils im Rahmen der Verfügbarkeit und soweit vorhanden an. Der Produktkatalog Netzzugang ist Bestandteil der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) und besteht aus folgenden Teilen: Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen Stationen Anlagen Verschub Der Produktkatalog Anlagen beinhaltet die Leistungen und Entgelte für den Zugang zu bestimmten Anlagen (Serviceeinrichtungen, einschließlich dem Schienenzugang und Serviceleistungen) der ÖBB-Infrastruktur AG (z.b. Abstellgleise für Fahrzeuge, Ladegleise für das Be- und Entladen von Wagen). Der örtliche Gültigkeitsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf die Betriebsstellen der ÖBB-Infrastruktur AG (siehe Betriebsstellenbeschreibungen). Die Standortlisten zu den angebotenen Leistungen und die Verfügbarkeit der Anlagen gemäß den Kapiteln 5.1 bis 5.6 sind in den Anhängen der SNNB veröffentlicht (siehe auch Informationen im Anhang dieses Produktkatalogs). Leistungen, die im Produktkatalog Anlagen nicht angeführt sind, sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet. Bei den in diesem Produktkatalog angeführten Leistungen und Anlagenentgelten ist die Nutzung der Oberleitung und der für das Vorheizen/Klimatisieren von Reisezugwagen vorgesehenen Stromleitungen bis einschließlich Unterwerk zwecks Traktionsenergieversorgung und/oder Vorheizen/Klimatisieren enthalten. Nicht enthalten sind jedoch die Versorgung mit Traktionsenergie und/oder mit Energie für Vorheizen/Klimatisieren, sowie die Nutzung der hierfür erforderlichen Stromversorgungsanlagen über das Unterwerk hinaus. Punkt 32 AGB bleibt jedenfalls unberührt. Die in diesem Produktkatalog beschriebenen Leistungen zur Nutzung von Anlagen inkludieren nicht die Stellung von Bedienpersonal zur Bedienung dieser Anlagen. Bedienpersonal kann durch die ÖBB-Infrastruktur AG je nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vereinbarung gestellt werden. Für die Stellung von Bedienpersonal gelangen die Entgelte samt Zuschlägen für sonstige Leistungen aus dem Produktkatalog Verschub zur Anwendung. Bestellsystem Auch für die in diesem Produktkatalog aufgelisteten Leistungen ist die Implementierung des modularen Auftragsmanagement-Systems (kurz M-AMA) als zentrales Bestell-, Angebots- und Zuweisungssystem der ÖBB-Infrastruktur AG geplant, über das die EVU online über Web oder elektronische Standardschnittstellen ihre Jahresbestellungen, Änderungen und Abbestellungen abgeben und verwalten sollen. Hinsichtlich der Entgeltregelungen für die Nutzung von M-AMA sowie für Anlagenbestellungen, die nicht über M-AMA erfolgen, gelten ab der Implementierung die Bestimmungen zum Bestellsystem auf Seite 4 im Produktkatalog Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen 2018. Weitere Informationen zum Bestellsystem M-AMA sind im Internet verfügbar. 4 Produktkatalog Anlagen 2018

Anlagenbestellung und -zuweisung Die Bestelltermine und -fristen für die folgende Netzfahrplanperiode sind grundsätzlich, sofern diese in Zusammenhang mit einem Fahrwegkapazitätsbegehren stehen, mit jenen für das Fahrwegkapazitätsbegehren ident und sind in den Anhängen der SNNB enthalten. Die ÖBB-Infrastruktur AG entscheidet über die Zuweisung von Anlagen in der Reihenfolge der nachstehenden Grundsätze: 1. Fristgerechte vor nicht fristgerechten Bestellungen 2. Vorrang für Nutzung der Anlagen im Sinne ihrer Zweckbestimmung (Ausrüstung/Eigenschaften, z.b. Gleise mit Vorheizanlage) 3. Anlagenbestellungen in Verbindung mit einer Fahrwegkapazität vor Bestellungen ohne Bindung an eine Fahrwegkapazität 4. Anlagenbestellungen mit längerer Laufzeit vor Bestellungen mit kürzerer Laufzeit Zuweisungen für Anlagenbestellungen innerhalb der laufenden Netzfahrplanperiode außerhalb des oben beschriebenen Bestellprozesses (mit oder ohne Fahrwegkapazitätsbegehren) erfolgen in der Reihenfolge ihres Einlangens und nach Wirtschaftlichkeit für die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Standorte, in denen sonstige Anlagen gemäß Kapiteln 5.1 bis 5.6 angeboten werden, sind in den SNNB aufgelistet. Dieses Angebot wird nach Eingang der Bestellungen zum Netzfahrplan 2018 überprüft und dem Bedarf, sowie den verfügbaren Ressourcen angepasst. Produktkatalog Anlagen 2018 5

II Leistungsbeschreibung 4. Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen 4.1 Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc) Verrechnet wird die Nutzung von Abstellkapazitäten für die Abstellung von Fahrzeugen (Wagen, Triebfahrzeuge, Triebwagen), die länger als 24 Stunden auf Gleisen der ÖBB-Infrastruktur AG abgestellt sind (z.b. Leerwagendeponie, Fahrzeuge eines abgespannten Zuges). Die Verrechnung erfolgt aufgrund der Bekanntgabe von Fahrzeugabstellungen (kürzerfristige bzw. Ad-hoc-Abstellung) monatlich im Nachhinein je angefangenem Tag (nach den ersten vollendeten 24 Stunden). Für die Berechnung werden für Reisezugwagen pauschal 22 Meter und für Güterwagen und Triebfahrzeuge pauschal 16 Meter zu Grunde gelegt. Das EVU ist verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der genutzten Abstelltage für Fahrzeuge mit Differenzierung nach Fahrzeugart (Reisezugwagen, Güterwagen, Triebfahrzeug) und Betriebsstelle 4.2 Längerfristige Abstellkapazitäten Die Zuweisung von Abstellkapazitäten ist für die längerfristige bzw. regelmäßige Abstellung von Fahrzeugen vorgesehen und umfasst sowohl die dauerhafte, als auch die wiederkehrende Nutzung von Gleiskapazitäten. Regelmäßig ist eine Abstellung dann, wenn sie an zumindest 14 Tagen je Kalendermonat erfolgt, auch wenn die einzelnen Abstellungen jeweils kürzer als 24 Stunden dauern. Abstellungen, die nicht mindestens 6 Stunden durchgehend dauern, bleiben hiervon jedoch unberührt. Bei der Bestellung ist der Kapazitätsbedarf in Metern für die jeweilige Betriebsstelle bekannt zu geben. Die Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit und maximal für die Dauer einer Netzfahrplanperiode. Es wird mindestens ein Monat verrechnet, ab einer Bestellung von einem Monat erfolgt eine taggenaue Abrechnung gemäß Kapitel 4.2.1 der Entgelttabelle für die an eine Monatsbestellung anschließenden Tage. Die Abrechnung erfolgt gemäß den bestellten und zugewiesenen Kapazitäten für die längerfristige bzw. regelmäßige Abstellung von Fahrzeugen in den Betriebsstellen. Anlagenentgelte für die Nutzung besonderer Einrichtungen oder/und für gesonderte Ausstattungsmerkmale auf den Gleisen (z.b. Wiegeanlage, Ladegleis, Vorheizanlage) sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet. Die ÖBB-Infrastruktur AG wird periodische Überprüfungen der Inanspruchnahme von zugewiesenen Kapazitäten für Abstellungen gemäß 4.1 und 4.2 durchführen. Bei Inanspruchnahme von Abstellkapazitäten über 10 % der vereinbarten Kapazitäten und der gemeldeten Fahrzeugabstellungen je Betriebsstelle wird seitens der ÖBB-Infrastruktur AG diese Mehrnutzung im Nachhinein verrechnet. Falls bei einer Betriebsstelle Abstellungen getätigt werden, aber weder Kapazitäten vereinbart noch Fahrzeugabstellungen gemeldet wurden, wird die Mehrnutzung seitens der ÖBB-Infrastruktur AG in voller Höhe im Nachhinein verrechnet. Die Berechnung des Anlagenentgeltes für die Mehrnutzung erfolgt nach Kapitel 4.1. 6 Produktkatalog Anlagen 2018

4.3 Manipulationsgleise zur Be- und Entladung Die Leistung beinhaltet neben der Nutzung der Gleise auch die Benützung der zugehörigen Ladestraße inkl. Umschlagflächen, soweit sich diese im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG befinden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Flächen für die (Zwischen-)Lagerung von Gütern. Diese Flächen können gesondert bei der ÖBB- Immobilienmanagement GmbH bestellt werden. Die Nutzung der nachstehend angeführten Gleisanlagen zwecks Be- und/oder Entladung von Schienenfahrzeugen ist nur nach Bestellung möglich. Bei Nutzung von Ladegleisen Terminal- und ROLA-Gleisen sowie Gleisen in Anlagen für den Umschlag von Mineralöl- und Flüssiggasprodukten wird das Entgelt je beigestelltem Wagen gemäß Entgelttabelle (Kapitel 4.3) in Rechnung gestellt. Zusätzlich können je nach Aufenthaltsdauer Anlagenentgelte gemäß Kapitel 4.1 (bzw. Kapitel 4.2) anfallen. Die Reinigung der Manipulationsgleise (einschließlich der zugehörigen Ladestraßen und Umschlagflächen) von allfälligen Ladungsrückständen usw. und Entsorgung derselben obliegt dem EVU auf eigene Kosten. Dies gilt unabhängig von der Art des Ladegutes. Mit Ablauf der Nutzung hat das jeweilige EVU die Anlage in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand zu übergeben. Erfolgt keine bzw. nur eine unzureichende Reinigung durch das EVU oder eines durch das EVU hierfür beauftragten Dritten, wird die ÖBB-Infrastruktur AG die Reinigung und Entsorgung auf Kosten und Gefahr des EVU veranlassen. Produktkatalog Anlagen 2018 7

5. Nutzung sonstiger Anlagen 5.1 Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren Die Leistung umfasst die Nutzung von Anlagen zur Vorheizung bzw. Klimatisierung. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Bestellung. Änderungsbestellungen werden jeweils zum nächsten Monatsersten verrechnungstechnisch wirksam. Im Anlagenentgelt ist die Versorgung der Anlagen mit Energie nicht enthalten. Die Bedienung der Anlagen ist im Anlagenentgelt ebenfalls nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Informationen zum Energiebezug finden sich unter folgendem Link. 5.2 Verwiegeanlagen Für die Gewichtsermittlung eines Zuges stellt die ÖBB-Infrastruktur AG Verwiegeanlagen bereit. Das Personal für die gegebenenfalls nötige Bedienung der Verwiegeanlagen ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. 5.2.1 Gleisbrückenwaagen Die Leistung umfasst die Benützung von Gleisbrückenwaagen (statische Gleiswaagen) zur Feststellung von Fahrzeuggewichten (auf Verlangen des EVU inklusive Erstellung des Wiegeprotokolls). 5.2.2 Fahrtwiegeanlagen Die Leistung umfasst die Benützung von Fahrtwiegeanlagen (dynamische Gleiswaagen) zur Feststellung von Fahrzeuggewichten (auf Verlangen des EVU inklusive Erstellung des Wiegeprotokolls). 5.3 Außenreinigungsanlagen Diese Leistung umfasst die Benützung von Waschanlagen für die Außenreinigung von Triebfahrzeugen, Triebwagen und Reisezugwagen. Im Anlagenentgelt ist das Entgelt zur Nutzung der Anlage und das Entgelt für die Versorgung der Außenreinigungsanlage mit Energie, Wasser und Waschmittel, d.h. die mit der Reinigung verbundenen variable Kosten inklusive Abfallentsorgung und Abwasserentsorgung, enthalten. Die Bedienung der Außenreinigungsanlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Angaben über den konkreten Umfang der Außenreinigung, d.h. welche Flächen im Rahmen der Benützung der Waschanlage gereinigt werden, sind in der jeweiligen Betriebsanweisung angeführt. Für jede Anlage ist in den Anhängen der SNNB eine Betriebsanweisung verfügbar, welche u.a. verbindliche Benützungsregeln (insbesondere betreffend Bedienung, Reinigungsumfang, Geschwindigkeit des Wagenzuges, Verfügbarkeit der Waschanlage, Verantwortungsbereich) enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass das Reinigungsergebnis bei älteren Anlagetypen mangelhaft sein kann und aus diesem Titel weder Entschädigungsansprüche noch Rückvergütungen gewährt werden können. Daher werden diese Anlagen zu deutlich niedrigeren Anlagenentgelten angeboten (im Vergleich zu Neuanlagen). Im Anhang der SNNB Außenreinigungs- und Fäkalentsorgungsanlagen sind weitergehende Informationen zum vorgesehenen Bestellprozedere (Bestelltermine und -formulare, Ansprechpersonen etc.) und zu den Anlagen selbst (Bedienungsanleitungen etc.) angeführt. 8 Produktkatalog Anlagen 2018

Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Gesamtlänge der gewaschenen Fahrzeuge. Bei der Nutzung von Außenreinigungsanlagen, welche nicht über das System VEBSys erfasst werden, ist das EVU verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der gewaschenen Fahrzeuge und deren Länge (Gesamtlänge in Meter) mit Differenzierung nach Fahrzeugtyp und Standort der Außenreinigungsanlage 5.4 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen Die Leistung umfasst die Nutzung von ortsfesten Anlagen zur Fäkalentsorgung und Wasserbefüllung. Es gibt folgende Entgeltbestandteile: Leistung Nr. 5.4.1: Entgelt für Nutzung der Anlage abhängig vom bestellten Nutzungszeitraum Leistung Nr. 5.4.2: Entgelt für Betriebsmittel (variable Kosten wie Energie, Wasser, Abwasser, etc.) abhängig von der Zahl der Absaug-/Befüllvorgänge Die Leistung umfasst die Nutzung von Anlagen für die Fäkalentsorgung geschlossener WC-Systeme von Reisezug- und Triebwagen sowie zur Trinkwasserversorgung. Dabei bilden das Anlagenentgelt zur Nutzung der Anlage und das Entgelt für die Versorgung der Anlage mit Energie und Wasser inklusive damit verbundener variabler Kosten (Abwasserentsorgung) die beiden Entgeltkomponenten. Die Bedienung der Fäkalentsorgungsund Wasserversorgungsanlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Die Bestellung erfolgt analog zur Leistung 5.3 Außenreinigungsanlagen. Die Verrechnung erfolgt für 5.4.1 auf Basis der Bestellungen, für 5.4.2 gemäß der getätigten Absaug-/Befüllvorgänge. Wenn jedoch mehr oder andere Anlagen vom EVU genutzt werden als ursprünglich bestellt, kommt es zu einer Nachverrechnung der zusätzlich in Anspruch genommenen Leistung durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Bei der Nutzung von Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen, welche nicht über das System VEBSys erfasst werden, ist das EVU verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB- Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der durchgeführten Ver-/Entsorgungen mit Differenzierung nach Standort der Fäkalentsorgungs- bzw. Wasserversorgungsanlage 5.5 Autoreisezuganlagen Diese Leistung umfasst die Nutzung von Autoreisezuganlagen für die Be- und Entladung von Personenkraftwagen und Motorrädern auf/von Autoreisezügen. Das Entgelt beinhaltet neben der Nutzung der Gleise und der Autoreisezuganlage (Rampe etc.) auch die Nutzung der zugehörigen Zufahrtsstraße inkl. Wartebzw. Aufstellflächen und allfällig vorhandener zugehöriger Anlagenteile (Warteräume für Fahrgäste etc.). Die Bedienung der Autoreisezuganlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der beund entladenen Autoreisezüge gemäß Bestellung. Produktkatalog Anlagen 2018 9

5.6 Eisschutzanlage Die neu errichtete Eisschutzanlage in Wien Hbf geht mit 1. November 2018 in den Regelbetrieb über. Diese Pilotanlage soll den präventiven Vereisungsschutz für Schienenfahrzeuge im Bereich der Laufwerke/Drehgestelle und am Triebfahrzeug sicherstellen. Bei erstmaliger Bestellung eines EVU zur Nutzung der Eisschutzanlage oder bei Bestellungen für bisher nicht programmierte Fahrzeugtypen ist frühzeitig, spätestens jedoch 4 Monate vor dem gewünschten Beginn der Nutzung der Anlage mit dem One Stop Shop der ÖBB-Infrastruktur AG, Geschäftsbereich Netzzugang Kontakt unter oss.austria@oebb.at aufzunehmen um die nötige Programmierung, Tests und Probefahrten durchführen zu können. Im Entgelt beinhaltet ist, außer der Nutzung der Anlage, auch die Versorgung dieser mit Energie und der geeigneten Chemie um Vereisungen an den Fahrzeugen zu reduzieren. Die Bedienung der Eisschutzanlage erfolgt durch das jeweilige EVU und ist in der Leistung nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. 10 Produktkatalog Anlagen 2018

III Anlagenentgelte 2018 Alle Entgeltsätze sind exklusive 20% Umsatzsteuer angegeben. 4. Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen Nr. Leistung Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc) Leistungseinheit Entgelt in Euro 4.1 Je Meter Gleiskapazität, nach den ersten vollendeten 24 Stunden, je angefangenem Tag Tag 0,307 Langfristige Abstellkapazitäten 4.2.1 4.2.2 Je Meter Gleiskapazität (je angefangenem Kalendertag, nur in Verbindung mit 4.2.2) Je Meter Gleiskapazität (bei Bestellung von mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen oder einem Kalendermonat) Tag 0,27 Monat 5,34 4.2.3 Je Meter Gleiskapazität (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 4,45 Manipulationsgleise zur Be- und Entladung 4.3.1 Ladegleisnutzung Wagen 0,52 4.3.2 Terminal- und ROLA-Gleisnutzung Wagen 0,52 4.3.3 Gleisnutzung in Mineralöl- und Flüssiggasumschlaganlagen Wagen 0,52 Produktkatalog Anlagen 2018 11

5. Nutzung sonstiger Anlagen Nr. Leistung Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren Leistungseinheit Entgelt in Euro 5.1 Heizständer je bestellter Belegungsstunde Stunden 0,924 Wiegeanlagen 5.2.1.a Gleisbrückenwaage Tagesbestellung Tag 161,24 5.2.1.b Gleisbrückenwaage Monatsbestellung Monat 1.612,40 5.2.1.c Gleisbrückenwaage (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 1.343,67 5.2.2.a Fahrtwiegeanlage Tagesbestellung Tag 645,50 5.2.2.b Fahrtwiegeanlage Monatsbestellung Monat 6.455,00 5.2.2.c Fahrtwiegeanlage (bei Bestellung von mindestens 10 Monaten) Monat 5.379,17 Außenreinigungsanlagen 5.3.1 Außenreinigungsanlage Villach Fzg-Meter 2,47 5.3.2.a Außenreinigungsanlage Linz (neue Anlage) Fzg-Meter 2,47 5.3.3 Außenreinigungsanlage Wolfurt Fzg-Meter 1,60 5.3.4 Außenreinigungsanlage Innsbruck Fzg-Meter 1,60 5.3.6 Außenreinigungsanlage Graz Fzg-Meter 2,47 5.3.7 Außenreinigungsanlage Wien Hbf. Fzg-Meter 2,47 5.3.8 Außenreinigungsanlage Floridsdorf Fzg-Meter 2,47 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen 5.4.1.a Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) Tagesbestellung Tag 99,60 5.4.1.b Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) Monatsbestellung Monat 996,00 5.4.1.c Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 830,00 5.4.2 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlage: Absaug-/Befüll- Entgelt je Absaug-/Befüllvorgang (zusätzlich zu 5.4.1a bis 5.4.1c) vorgang 1,20 Autoreisezuganlagen 5.5.1 Neue Autoreisezuganlagen (ab 2014 in Betrieb genommene Anlagen) Zug 83,30 5.5.2 Alte Autoreisezuganlagen Zug 17,51 Eisschutzanlage 5.6 Eisschutzanlage Laufmeter 1,83 Sonstige ergänzende Personalleistungen Sonstige ergänzende Personalleistungen sind im Produktkatalog Netzzugang Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen 2018 im Kapitel 2.2.5 geregelt. 12 Produktkatalog Anlagen 2018

Anhang Anlagenstandorte der ÖBB-Infrastruktur AG Die Standorte, in denen Anlagen angeboten werden, werden jeweils in den SNNB veröffentlicht. Diese Angebote werden nach Eingang der Bestellungen zum Netzfahrplan überprüft und dem tatsächlichen Bedarf sowie den verfügbaren Ressourcen angepasst. Die endgültige Liste der angebotenen Standorte mit sonstigen Anlagen wird spätestens im Oktober 2017 in den Anhängen der SNNB veröffentlicht. Informationen zur Anlagenverfügbarkeit sind ausschließlich in den Anhängen der SNNB angeführt. Es sind in den Anhängen der SNNB folgende Standortlisten verfügbar: Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren von Zügen Gleisbrückenwaagen Fahrtwiegeanlagen Außenreinigungsanlagen Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen Autoreisezuganlagen Eisschutzanlage Produktkatalog Anlagen 2018 13

Abkürzungsverzeichnis AGB Bf EisbG EVU Fzg GB lt. M-AMA SNNB Tfz z.b. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bahnhof Eisenbahngesetz, Bundesgesetz über das Eisenbahnwesen Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Sinn des Eisenbahngesetz) Fahrzeug Geschäftsbereich (Organisationseinheit der ÖBB-Infrastruktur AG) laut Modulares Auftragsmanagement-System Schienennetz-Nutzungsbedingungen Triebfahrzeug zum Beispiel 14 Produktkatalog Anlagen 2018