2018/4 = wichtig für INHALTSVERZEICHNIS 15.02.2018 Impressum Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN 20. Verordnung vom 05.02.2018 betreffend Änderung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Steyregg (verlautbart im VOBL des LSR f. OÖ 13/2013 vom 27.06.2013) 2 21. Verordnung vom 05.02.2018 betreffend Auflassung der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Rutzenmoos (verlautbart im VOBL des LSR für OÖ 16/2017 vom 03.08.2017) 2 22. Verordnung vom 05.02.2018 betreffend Auflassung der Teilrechtsfähigkeit an der NMS Regau (verlautbart im VOBL des LSR f. OÖ 16/2017 vom 03.08.2017) 3 23. Verordnung vom 05.02.2018 betreffend Auflassung der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Regau (verlautbart im VOBL des LSR für OÖ 16/2017 vom 03.08.2017) 3 24. Verordnung vom 26.01.2018 betreffend Änderung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der Neuen Mittelschule Eberstalzell (verlautbart im VOBL des LSR für OÖ 4/2015 vom 19.02.2015) 3 25. Verordnung, mit welcher die BS Linz 10 die Sprachreise vom 15. 22.04.2018 nach Valetta/Malta zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 4 26. Verordnung, mit welcher der oö Schülercup im Rahmen des 30. internationalen Linzer 3-Brückenlaufes am 28.04.2018 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 4 27. Verordnung, mit welcher die Studieninfomesse SIM 2018 vom 19. 21.09.2018 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 5 28. Verordnung, mit welcher die Informationsveranstaltung Evang³ der evangelisch-methodistischen Kirche Linz am 28.02.2018 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 5 29. Verordnung mit welcher für die Neuen Mittelschulen und Gymnasien des Bezirkes Gmunden die Veranstaltung Nachwuchs- Bezirksmeisterschaften in Faustball 2018 am 17. Mai 2018 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 5 MITTEILUNGEN Ausschreibung Pflichtschulinspektorin/Pflichtschulinspektor im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich, Bildungsregion Urfahr-Umgebung 6 Personalnachrichten 7 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT 30. Internationaler Linzer 3-Brückenlauf Ausschreibung 7 Evangelisch-Methodische Kirche Informationsveranstaltung EVANG³ Folder Infotag 7 Fact & Figures Vorlesetag 15. März 2018 Ausschreibung 7 Fact & Figures Vorlesetag 15. März 2018 - Anmeldeinformation 7
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 2 RECHTSVORSCHRIFTEN 20. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 05.02.2018 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER VOLKSSCHULE STEYREGG (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 13/2013 VOM 27.06.2013) Die Volksschule Steyregg, Kirchengasse 18, 4221 Steyregg, gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: Förderer der Volksschule Steyregg", wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat: Neue Geschäftsführerin ist: VL Verena Eilmsteiner, 4209 Engerwitzdorf, Quellenweg 6 An der Person der anderen Geschäftsführerin VD Ulrike Hanneder - tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt. (416241/8-BR-UU/2017) 21. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 05.02.2018 BETREFFEND AUFLASSUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER VOLKSSCHULE RUTZENMOOS (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 16/2017 VOM 03.08.2017) Die mit Verlautbarung vom 03.08.2017 gegründete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) an der Volksschule Rutzenmoos, Schulstraße 1, 4845 Rutzenmoos, mit der Bezeichnung: Förderer der Volksschule Rutzenmoos wird auf Antrag der Schule in Absprache mit dem Schulerhalter gemäß 7a Abs 9 OÖ POG, LGBl 35/1992 idgf, aufgelassen. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt. (417-70/21-BR-VB/2018)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 3 22. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 05.02.2018 BETREFFEND AUFLASSUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER NMS REGAU (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 16/2017 VOM 03.08.2017) Die mit Verlautbarung vom 03.08.2017 gegründete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) an der Neuen Mittelschule Regau, Schulweg 6, 4844 Regau, mit der Bezeichnung: Förderer der Neuen Mittelschule Regau wird auf Antrag der Schule in Absprache mit dem Schulerhalter gemäß 7a Abs 9 OÖ POG, LGBl 35/1992 idgf, aufgelassen. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt. (417-70/22-BR-VB/2018) 23. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 05.02.2018 BETREFFEND AUFLASSUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER VOLKSSCHULE REGAU (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 16/2017 VOM 03.08.2017) Die mit Verlautbarung vom 03.08.2017 gegründete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) an der Volksschule Regau, Schulweg 4, 4844 Regau, mit der Bezeichnung: Förderer der Volksschule Regau wird auf Antrag der Schule in Absprache mit dem Schulerhalter gemäß 7a Abs 9 OÖ POG, LGBl 35/1992 idgf, aufgelassen. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt. (417-70/23-BR-VB/2018) 24. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 26.01.2018 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER NEUEN MITTELSCHULE EBERSTALZELL (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 04/2015 VOM 19.02.2015) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 26.01.2018
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 4 Die Neue Mittelschule Eberstalzell, gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: Förderer der Neuen Mittelschule Eberstalzell", wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat: Neuer Geschäftsführer ist: Herr Markus Brandmayr An der Person der anderen Geschäftsführerin DNMS SR Renate Binder - tritt keine Änderung ein. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt. (418-71/33-BR-WL/2017) 25. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS LINZ 10 DIE SPRACHREISE VOM 15. - 22.04.2018 NACH VALETTA/MALTA ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 16.01.2018 Für die Berufsschule 10, 4020 Linz, Glimpfingerstraße 8d, wird die Sprachreise vom 15. 22.04.2018 nach Valetta/Malta vom Landesschulrat für OÖ gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. (A3-11/2-2018) 26. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER OÖ SCHÜLERCUP IM RAHMEN DES 30. INTERNATIONALEN LINZER 3-BRÜCKENLAUFES AM 28.04.2018 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 26.01.2018 Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf den OÖ Schülercup im Rahmen des 30. Internationalen Linzer 3-Brückenlaufes am 28.04.2018 für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. Anlage: Ausschreibung (A3-11/4-2018)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 5 27. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE STUDIENINFOMESSE SIM 2018 VOM 19. 21.09.2018 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 31.01.2018 Gemäß Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung (BGD-2017-14625/17-Mur) vom 16.01.2018 findet vom 19. bis 21. September 2018 die StudienInfoMesse SIM 2018 an der Johannes Kepler-Universität in Linz statt. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf gegenständliche Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/5-2018) 28. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE INFORMATIONSVERANSTALTUNG EVANG³ DER EVANGELISCH-METHODISTISCHEN KIRCHE LINZ AM 28.02.2018 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Am 28. Februar 2018 findet von 9.00 13.00 Uhr der Infotag evang³ für evangelische Schülerinnen und Schüler in der evangelisch-methodistischen Kirche Linz, Wiener Straße 260a, statt. Informationen zur Veranstaltung befinden sich in der Anlage. Der Landesschulrat erklärt gegenständliche Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen und deren Begleitlehrer/innen gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. Anlage: Infotag evang³-folder (A3-11/6-2018) 29. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH MIT WELCHER FÜR DIE NEUEN MITTELSCHULEN UND GYMNASIEN DES BEZIRKES GMUNDEN DIE VERANSTALTUNG NACHWUCHS-BEZIRKSMEISTERSCHAFTEN IN FAUSTBALL 2018 AM 17. MAI 2018 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Für die Neuen Mittelschulen und Gymnasien des Bezirkes Gmunden werden die Nachwuchs- Bezirksmeisterschaften in FAUSTBALL 2018 am Donnerstag, 17. Mai 2018 gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. (A3-11/7-2018)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 6 MITTEILUNGEN AUSSCHREIBUNG PFLICHTSCHULINSPEKTORIN/PFLICHTSCHULINSPEKTOR IM BEREICH DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, BILDUNGSREGION URFAHR- UMGEBUNG Im Bereich gelangt die Stelle einer Pflichtschulinspektorin/eines Pflichtschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 2 für die Bildungsregion Urfahr-Umgebung mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Für diese Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die Erfordernisse gemäß Ziffer 29 lit a der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig: 1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz 2. Kompetenzen und Prais im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen 3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen 4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management 5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung 6. eine mindestens sechsjährige Verwendung an Schulen des zukünftigen Zuständigkeitsbereiches Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberinnen/Bewerber ein Objektivierungsverfahren für Schulaufsichtsorgane durchlaufen müssen. Bei diesem Auswahlverfahren haben sich die Kandidaten einem Assessment-Center, das dazu dient, die Fach-, Sozial- und Ich-Kompetenz auf Grundlage des Anforderungsprofils für Schulaufsichtsbeamte zu bewerten, zu unterziehen. Darüber hinaus wird ein Test abgehalten, bei welchem die dienst- und schulrechtliche Kompetenz nachzuweisen ist. Die Bewerbungsgesuche sind bis spätestens 7. März 2018 unter Anschluss eines Lebenslaufes beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Weiters ist mit der Bewerbung das Journalblatt Teil II (Anlage zur Ausschreibung - abrufbar auf der Homepage ) einzureichen und zusätzlich per E-Mail (andreas.tobisch-redl@lsr-ooe.gv.at) als Word-Datei zu schicken. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Das monatliche Gehalt beträgt gemäß den 65 Abs. 1 und 66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54 in der Fassung BGBl. Nr. 111/2010 mindestens EUR 5.304,-- zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5 % des Gehaltes. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A9-266/1-2018 Herr Tobisch-Redl)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 4/2018 Seite 7 PERSONALNACHRICHTEN Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat Frau Dir. HR Mag. Elisabeth Kölblinger BG/BRG Wels, Anton-Bruckner-Straße besonderen Dank und Anerkennung ausgesprochen. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Mag. Gerlinde Moser, BG/BRG Wels, Anton-Bruckner-Straße StR Dipl.-Päd. Ilse Surenjan, HBLW Linz, Landwiedstraße FOL Dipl.-Päd. Martina Steiner, HBLW Ried ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT 30. INTERNATIONALER LINZER 3-BRÜCKENLAUF AUSSCHREIBUNG EVANGELISCH-METHODISCHE KIRCHE INFORMATIONSVERANSTALTUNG EVANG³ FOLDER INFOTAG FACT & FIGURES VORLESETAG 15. MÄRZ 2018 AUSSCHREIBUNG FACT & FIGURES VORLESETAG 15. MÄRZ 2018 - ANMELDEINFORMATION