O Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009
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- Stephan Engel
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1 O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wir informieren Sie über: 1. Bericht des Vorsitzenden Mag. Franz Andexlinger, Vorsitzender 2. Sozialversicherung Fahrtkostenzuschuss alt und neu 4. Pension 2009 Mag. Rudolf Zauner, Pensionsreferent 5. Unsere Krankenversicherungen im Vergleich Mag Florian Auer, Referent für Sozialversicherungen Informieren Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule in geeigneter Form über den Inhalt dieses Rundschreibens! Mit besten gewerkschaftlichen Grüßen! Für die oö. AHS-Gewerkschaft Mag. Florian Auer e.h. Vorsitzender Stellvertreter Mag. Franz Andexlinger e.h. Vorsitzender Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Landesleitung OÖ der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öff. Dienst Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Franz Andexlinger, 4150 Rohrbach, Hopfengasse 20; Tel.: / 8633
2 OÖ. K U R I E R Februar 2009 Seite 2 1. Bericht des Vorsitzenden 1.1 Versammlung der GBA Vorsitzenden Am Montag, dem 2. März 2009 findet im Festsaal des BRG Linz Landwiedstraße eine Versammlung der GBA Vorsitzenden statt. Die Vorsitzende der Bundesvertretung, Kollegin Mag. Eva Scholik und die Mitglieder der Landesleitung werden dort über die aktuellen schulund standespolitischen Themen berichten. Davon gibt es derzeit ja ein breites Feld. So wurde die Einführung von Standards bereits beschlossen. Die Schulversuche zur neuen Mittelschule sollen regional unterschiedlich massiv ausgeweitet werden. Die Frau BM Schmied hat eine Arbeitsgruppe zur Reform der Lehrerausbildung eingesetzt und hat auch klar signalisiert, dass sie im AHS-Bereich im Eilzugstempo eine Zentralmatura einführen will. Auch eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe zur Einführung eines neuen Dienstrechts wurde eingerichtet, die bis Ende des Jahres entsprechende Ergebnisse vorlegen soll. Nützen Sie die Chance, Ihre Meinung zu diesen Themenkreisen und Themen, die die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Lehrkörper bewegen, direkt an die Bundesvertretung und die Landesleitung heranzutragen! 1.2 ARGE LehrerInnen Am konstituierte sich die neue ARGE - LehrerInnen der GÖD OÖ. Diese neue Einrichtung für die gesamte Lehrerschaft aus dem Bereich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ stellt gemeinsame Überlegungen und Strategien für alle Lehrerbereiche an und nimmt sich um Themen wie Gesundheit, Lehrersicherheit, Umgang mit Konflikten, Migration, die Gründung eines funktionierenden Netzwerkes, et cetera an. Als Vorsitzende wurde Kollegin BOL Judith Roth aus dem Berufsschulbereich gewählt. Ihre Stellvertreter sind Paul Kimberger von der APS und Mag. Franz Andexlinger von der AHS. Die AHS Gewerkschaft ist auch noch durch die Kollegen Mag. Florian Auer und Mag. Peter Penteker vertreten. Mag. Franz Andexlinger, Vorsitzender
3 OÖ. K U R I E R Februar 2009 Seite 3 2. SOZIALVERSICHERUNG 2009 Die Höchstbeitragsgrundlage wurde für das Jahr 2009 auf 4020 /Monat angehoben. Die einzelnen Prozentsätze der Sozialabgaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. VERTRAGSLEHRER Höhe Krankenver s./kv Wohnbauför derung/wf B Arbeitslosen vers./al Pensionsver s./pens.bt G GKK: 3.82 % BVA: 4.10 % Höchstbeitra gs-grundlage (monatlich) Sonderz. Höchstb. jährl. PRAMATISIERTE Höhe Höchstb. monatl. Sonderz. jährl. 4020,- 8040,- 4,10 % 4020,- 8040,- 0,50 % 4020,- FREI 0,50 % 4020,- FREI 3,00 % 4020,- 8040, ,25 % 4020,- 8040,- 12,55 % 1) 11,05 % 2) KEINE KEINE 1) Dieser Pensionsbeitrag gilt für Beamte, die vor dem geboren wurden. 2) Der reduzierte Pensionsbeitrag gilt für Beamte, die nach dem geboren wurden. Beide Beitragssätze gelten für Beamte, die nach dem geboren wurden, nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage; für die Bezugsbestandteile darüber gelten niedrigere Beitragssätze, die vom Geburtsjahr des Beamten abhängig sind. 3. Fahrtkostenzuschuss ALT und NEU Mit der Schaffung des Fahrtkostenzuschusses NEU, der an den Bezug des Pendlerpauschales geknüpft ist, ergab sich teilweise ein deutlich höherer Fahrkostenzuschuss als bei Personen, die bei gleichen Voraussetzungen den Fahrtkostenzuschuss ALT(= vor dem ) bekamen. Mit der
4 OÖ. K U R I E R Februar 2009 Seite 4 Dienstrechtsnovelle vom 29. Dezember 2008 gültig ab dem hat sich die Situation verändert: 113 Abs. 5 Gehaltsgesetz "(5) Erfüllt der Beamte die Anspruchsvoraussetzungen sowohl des Abs. 1 als auch des 20b und ist sein nach Abs. festgesetzter Fahrtkostenzuschuss geringer als der sich nach 20b Abs. 2 ergebende, ist auf ihn abweichend von Abs. 1, jedoch frühestens ab 1. Jänner 2009, 20b anzuwenden. Ein späteres Wiederaufleben des Anspruchs auf Fahrtkostenzuschuss nach Abs. 1 bis 4 ist ausgeschlossen." Die Bestimmungen bezüglich Fahrtkostenzuschuss konnten damit deutlich verbessert werden. In dieser Übergangsbestimmung zum Fahrtkostenzuschuss besteht nun die Möglichkeit für alle Lehrer und Lehrerinnen, die Bezieher des Fahrtkostenzuschusses "Alt" (vor dem ) waren, in das System des Fahrtkostenzuschusses "NEU" zu optieren, wenn das die für sie bessere Variante ist. Der LSR für Oberösterreich nimmt die Umstellung ins bessere System automatisch vor diese Umstellung ist auf dem Gehaltszettel März 2009 nachvollziehbar. Mit dieser von der Gewerkschaft initiierten Veränderung konnte die bisher für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen (v.a. mit Fahrtkostenzuschuss ALT) unbefriedigende Situation beseitigt und eine Angleichung an den jeweils höheren Fahrtkostenzuschuss für sie erzielt werden! 4. Pension 2009 Die Pensionskasse geht in das zweite Jahr und die Pensionserhöhung gilt für alle. Sie wird nicht mehr beim ersten Mal ausgesetzt ein Erfolg der Gewerkschaft. Der Bezug des Wochengeldes während der Schutzfrist wird als beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit angerechnet. Ein Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes wird rückwirkend bis zum 1. Jänner 1988 (nicht wie bisher 1. Jänner 2005) angerechnet. 2009
5 OÖ. K U R I E R Februar 2009 Seite 5 "Übertritt" in den Ruhestand ( 13 BDG) Alle Beamte, die heuer 65 Jahre alt werden (Jg 1944), müssen mit Wirksamkeit 31. Dezember 2009 in den Ruhestand treten. Nur mit besonderer Genehmigung durch den zuständigen Bundesminister kann ein Beamter länger arbeiten. Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( 15 und 236c Abs. 1 BDG) Dieser "normale" Ruhestand gilt für Beamte, die zwischen 2. März 1946 und 1. Dezember 1946 geboren wurden. Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( 15c BDG) Die "Korridorpension" setzt das vollendete 62. Lebensjahr und eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 450 Monaten (37,5 Jahre) voraus. Gilt heuer also erstmals für Beamte, die zwischen und geboren wurden. Der Abschlag beträgt 0,14 Prozentpunkte/Monat. "Vorruhestand" für Lehrer ( 207n und 236c Abs. 2 BDG) Da ein solcher Ruhestand nur mit 1. März bzw. 1. August eines Jahres angetreten werden kann, betrifft das heuer erstmalig Beamte, die zwischen und geboren wurden, Die Kürzung beträgt 0,3333Prozentpunkte/Monat. Die große Jubiläumszuwendung gibt es bei dieser Variante sicher nicht. Ruhestand auf Grund langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit ( 236b BDG) Für die so genannte "Hackler-Regelung" gilt ein Alter von 60 Jahren und 40 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit. Wer sich über das Ausmaß seiner beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit unsicher ist, kann auf dem Dienstweg einmal die bescheidmäßige Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit nach 236b Abs. 6 BDG beantragen. Der Nachkauf kostet heuer 281,62 /Monat Schulzeit und 563,23 /Monat Studienzeit. Diese Möglichkeit besteht vom Geburtsdatum her also heuer erstmals für Beamte, die zwischen und geboren wurden. Mag. Rudolf Zauner, Pensionsreferent
6 OÖ. K U R I E R Februar 2009 Seite 6 5. Unsere Krankenversicherungen im Vergleich Aktualisierung und Überarbeitung der Broschüre Als Referent für Sozialversicherungsangelegenheiten habe ich die Informationsbroschüre Unsere Krankenversicherungen im Vergleich wiederum auf den neuesten Stand (Jänner 2009) gebracht. Die Inhalte wurden von Fachleuten der oö. Gebietskrankenkasse und der BVA geprüft und korrigiert. Alle Änderungen, die notwendig waren, sind in der Broschüre gekennzeichnet. Die Informationsbroschüre Unsere Krankenversicherungen im Vergleich ist ab sofort im Internet des OÖ-Gewerkschaftsbundes ( unter Landesleitungen/AHS Lehrer/Beiträge oder Service/Broschüren&Links/Broschüren) zu finden. Falls Sie Fehler bemerken oder Ergänzungen anbringen möchten, bitte ich um ein kurzes Schreiben (auerflo@aon.at) oder einen Telefonanruf (07252/72255/12). Mag Florian Auer, Referent für Sozialversicherungen
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