Die Änderungen der Spielordnung des DHB ein Referat oder der Versuch einer Übersicht zum Jugendverbandstag 2016 in Konstanz von Christian Forcher, VP Recht
Die Änderungen der Spielordnung des DHB Seit dem Bundestag am 21.Mai 2016 haben die Handballer Deutschlands die Gewissheit, dass man ab dem 01.07.2016 eine neue Spielordnung haben wird, auch 55 der Spielordnung nun ein frisches Kleid erhalten hat, wir in den kommenden Runden die Neuerungen mit Leben erfüllen müssen.
Die Änderungen der Spielordnung des DHB Was waren die Motive für die Änderungen? Viele notwendig gewordene redaktionelle Angleichungen Die technischen Neuheiten unseres Sports, wie etwa das elektronische Passwesen oder der elektronische Spielbericht Die Talentförderung Die flexiblere Handhabung von Spielrechten Die Verbesserung der Zusammenarbeit von Amateur- und Leistungssport Die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, auch für unseren Sport
Die Änderungen der Spielordnung des DHB Textstellen zum Nachlesen: www.dhb.de/service/satzungen-und-ordnungen.html www.hvw.online.org/uploads/media/neue_spo_dhb_2016_schulung.pdf (auf der Seite des HVW die Ausführungen von Horst Flum)..und demnächst dieser Vortrag auf der SHV-Homepage
Die tabellarische Übersicht Was ist neu, was wurde geändert? Aufgeführt sind nur die, bei denen eine Änderung vorgenommen wurde. Grün = Grau= Gelb = nur redaktionelle, klarstellende Änderungen; keine inhaltliche Änderung zur jetzt noch gültigen SpO Inhaltliche Änderungen als isolierte Vorschriften Neue inhaltliche Bestimmungen und Änderung zu der bis 30.06.2016 gültigen Spielordnung
Die tabellarische Übersicht
Die tabellarische Übersicht
Die tabellarische Übersicht
Die tabellarische Übersicht
3 Abs. 1 f): Schulmannschaften Zur Teilnahme am Spielverkehr sind nun auch nach 3 Abs. 1 f) SpO Schulmannschaften im Bereich der D- Jugend und jünger zugelassen. Die Spieler einer solchen Mannschaft sind nicht mehr für einen Verein spielberechtigt (Arg. aus 10 SpO). Betreuungspflicht? Sonstige Vereinsfunktionen? Ordnungsstrafen für die Schule? Sportversicherung?
15 SpO: das Zweitspielrecht Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen erforderliches Pendeln zwischen den beiden Welten Erwachsenenspielrecht ohne vertragliche Bindung Entfernung mind. 100 km Einsatz im Zweitverein nur unterhalb der vierthöchsten Spielklasse Antragsstellung durch Zweitverein bei der zuständigen Passstelle
Notwendige Unterlagen: Einverständniserklärung des Erstvereins Meldebescheinigung beider Wohnsitze Arbeitgeberbescheinigung Achtung: Einschränkungen! Verlängerung nur bei erneuter Antragsstellung Kein Einsatz des (Zweitspiel)Spielers in Entscheidungs-,Relegationsspielen Persönliche Sperren gelten für beide Vereine Zweitspielrecht kann nicht in der derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden Gilt nicht als Vereinswechsel und ist an das Erstspielrecht gebunden
19 SpO: das Doppelspielrecht 19a SpO: das Zweifachspielrecht für Jugendliche A-C Jgd. 19b SpO: das Gastspielrecht für Jugendspieler.????? Im Einzelnen:
19 SpO: das Doppelspielrecht Jugendspieler, älter als 16 Jahre, Sonderregeln für DHB Kaderspieler/ -innen Einwilligung des Sorgeberechtigten Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Zustimmung des anderen Vereins notwendig Aufgabe des Jugendspielrechts durch volljährige Spieler möglich (wegen der verkürzten Wartefrist des 26 SpO!)
19 a SpO: das Zweifachspielrecht für Jugendliche A-C A-C Jugend Im Zweitverein ein Spielrecht in höherer Spielklasse Vom 01.07. bis 31.10 eines Jahres zu beantragen Gilt bis zum Ende der Saison; max. 3 Spieler pro Verein können mit einem Zweifachspielrecht ausgestattet werden Antrag, Vereinbarung beider Vereine, Zustimmung des Spielers oder des Sorgeberechtigten Nur einmal im Jahr möglich, nur in einer Altersklasse
19 b SpO: das Gastspielrecht für Jugendspieler Neben dem Spielrecht im Erstverein gibt es ein Gastspielrecht im Zweitverein Erstverein hat keine Mannschaft in dieser Altersklasse 19 Abs. 2-5 SpO gelten entsprechend
22 SpO: Jugendschutzbestimmungen Innerhalb von 48 Stunden Einsatz in max. 2 Spielen mit voller Spielzeit - ausgenommen Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit 23 SpO: Vereinswechsel Schriftliche Abmeldung als Handballspieler weiterhin zwingend vorgeschrieben, aber: Die Abmeldung ist wirksam am Tag nach dem letzten Meisterschafts- oder Pokalspiel (keine Freundschaftsspiele), an dem der sich abmeldende Spieler teilgenommen hat. Beweislastumkehr zu Gunsten des abmeldenden Spielers, zu Lasten des abgebenden Vereins
Still und unbemerkt: 43 Abs. 2 SpO: Entscheidung bei Punktgleichheit: Direkter Vergleich nach Punkten(Abs. 1 a)) anschließend nach Tordifferenz (Abs.1 b)) Ultima ratio: Entscheidungsspiel (Abs.1 c)) Bei Wertungen am grünen Tisch gilt nun: jede Belastung mit einer solchen Wertung gilt als Hypothek; sie führt zur automatischen nachrangigen Platzierung der Mannschaft
81a SpO: Der (elektronische) Spielbericht Diese Bestimmung tritt verbindlich erst zum 01.07.2018 in Kraft und wird dann in 81 umbenannt.. Durch die Einführung der geänderten Durchführungsbestimmungen hat der SHV bereits den Weg geebnet Lediglich einzelne Details wie z.b. 1. zu Absatz (2) gesperrte Spieler nicht edv-technisch erfassbar, 2. die automatische Überprüfung der Spieler gemäß 55 SpO DHB (und die damit verbundene Strafbewehrung) etc., sind noch zukünftige Aufgaben der EDV und der Umsetzung
55 SpO : Der Festspielparagraf Was lange währt, wird endlich gut? Oder überdiskutiert?? Kompliziert oder schlicht? Wettbewerbsverzerrung oder Gewährung von Wettbewerb? warten wir es ab und geben der Neuregelung eine Chance!
55 SpO : Der Festspielparagraf - der neue Wortlaut: 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.
55 SpO : Der Festspielparagraf, der neue Wortlaut: (2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt. (3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen. (4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wa-jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung.
Nach 55 SpO neu gibt es die ehemalige Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten eines Spielers in 2 Mannschaften nicht mehr Erhöhte Durchlässigkeit für alle Spieler Wartepflicht des Spielers nach 2 Einsätzen in der höheren Mannschaft: 2 aufeinanderfolgende Spiele der höheren Mannschaft ohne ihn, oder 4 Wochen sind nach der letzten Teilnahme verstrichen. 21er-Regelung in 55 Abs. 3 SpO wieder enthalten: keine Einschränkung des Spielrechts der Spieler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Auch gibt es die Öffnungsklausel für die Verbände wieder.. Alle können, keiner muss abweichen.. Chance für HBW (und alle anderen Verbände)!
Noch einiges mehr ist in den Änderungen der SpO enthalten Die neuen Regelungen müssen nun mit Leben gefüllt werden und eine Chance im Sinne der erweiterten Möglichkeiten des Handballsports erhalten Die Rechtsinstanzen haben nicht zu kommentieren, sondern im Streitfall auszulegen..
Änderungen der Rechtsordnung: 17 Abs. 1 RO DHB: Disqualifikation eines Spielers und anschließendes Zeigen der blauen Karte: Vorläufige Sperre für das nächste Spiel der Mannschaft Automatische mannschafts- und spielbezogene Sperre Weitere Änderung der RO in 21: Ende der Wechselsperre bei Vereinswechsel Weitere Änderungen in der Trainerordnung des DHB und den Zusatzbestimmungen des DHB zu den IHF Regeln. Vielen Dank!!