Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP [@ANALYNR_START=7827] [@BARCODE= R] Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 474 Meggenhofen KURBEZIRK BAD HALL Hr. Pöllabauer ROHRER STRASSE 6 44 BAD HALL PRÜFBERICHT 393 7827 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer ProbenahmestelleBezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Koloniezahl bei 22 Koloniezahl bei 37 Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml µs/cm Chemische Standarduntersuchung Ammonium (NH4) FN: 27 3 i AT U 9 84 33 393 WV Stadtgemeinde "Bad Hall" 7827 Trinkwasser 7.3.28 7.3.28 Agrolab Austria Philipp Söllinger Auslauf Probehahn WV Bad Hall Quelle Brodingmühle keine 2, farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos geschmacklos, 7,9 49 <,,, 34/2 34/2 Datum 2.3.28 2 2 6, 9, 2, 83 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 6222:999 EN ISO 6222:999 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 EN ISO 732:2 Seite von 2
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP2 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 393 7827 AGROLAB Austria Herr Mag. Haginger, Tel. 7247/2 Zeichnungsberechtigter Sachbearbeiter Verteiler Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.3.28 Ende der Prüfungen: 2.3.28 KURBEZIRK BAD HALL, Hr. Pöllabauer Datum 2.3.28 83 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP3 [@ANALYNR_START=7828] [@BARCODE= R] Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 474 Meggenhofen KURBEZIRK BAD HALL Hr. Pöllabauer ROHRER STRASSE 6 44 BAD HALL PRÜFBERICHT 393 7828 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer ProbenahmestelleBezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Koloniezahl bei 22 Koloniezahl bei 37 Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Ps. aeruginosa Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) Trübung (Labor) SAK 436 nm (Färbung, quant.) FN: 27 3 i AT U 9 84 33 KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml µs/cm NTU m 393 WV Stadtgemeinde "Bad Hall" 7828 Trinkwasser 7.3.28 7.3.28 Agrolab Austria Philipp Söllinger Auslauf Büro WV Bad Hall 2 Stadtamt Bad Hall keine 2, farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos geschmacklos 9, 7,9 4 <,2 <,,,2, 34/2 34/2 Datum 2.3.28 2 2 6, 9, 2, ) 83 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 6222:999 EN ISO 6222:999 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 EN ISO 6266:28 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 EN ISO 727:999 EN ISO 7887 Seite von 3
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP4 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 393 7828 Spektraler Schwächungskoeff. (SSK 24 nm) % d=mm SSK 24 nm m Chemische Standarduntersuchung Ammonium (NH4) Chlorid (Cl) Nitrat (NO3) Nitrat/ + Nitrit/3 Nitrit (NO Sulfat (SO4) Calcium (Ca) Eisen (Fe) Kalium (K) Magnesium (Mg) Mangan (Mn) Natrium (Na) Säurekapazität bis ph 4,3 mmol/l Hydrogencarbonat Carbonathärte dh Gesamthärte dh Gesamthärte (Summe Erdalkalien) mmol/l Summenparameter TOC Oxidierbarkeit Metalle und Halbmetalle Barium (Ba) Blei (Pb) Chrom (Cr) Kupfer (Cu) Nickel (Ni) Zink (Zn) ) 4) ) ) 4) ) 6) 9) 2 34) 3) mg O2/l 87,4,9 <,,2 42,4,8 <, 6, 99, <,,87 6,6 <, 3,3 4,96 3 3,9 7,7 3,6 <,4 (+) <,2,2 <, <,,9 <,,34,,,,,,,,,2,,4,2,,,,,, ) 4) ) 4) 4) DIN 38443 (C 3):2 DIN 38443 (C 3):2 EN ISO 732:2 EN ISO 34:29 EN ISO 34:29 EN ISO 339:996 EN ISO 34:29 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 9963:99 EN ISO 9963:99 EN ISO 9963:99 DIN 38496 (H 6):986 DIN 38496 (H 6):986 EN 484:997 EN ISO 8467:99 (mod.) EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 EN ISO 72942:24 Für einen begrenzten Zeitraum, der 6 Monate nicht überschreiten darf, sind Überschreitungen bis, zulässig, wenn sie technisch bedingt sind und das Wasser nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet wird. Der wert gilt für eine Probe, die die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentiert. Der wert gilt für Wasser aus Verteilungsnetzen oder aus Lebensmitttelbetrieben an den üblicherweise verwendeten Entnahmestellen. Der wert ist bis.2.23 anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein wert von,. Die Messung ist nur erforderlich, wenn grobsinnlich eine Färbung erkennbar ist. ohne abnormale Veränderung Der braucht nicht bestimmt zu werden, wenn der TOC bestimmt wurde. Überschreitungen bis zu 7 bleiben außer Betracht, sofern der dem Calzium nicht äquivalente Gehalt des Sulfates 2 nicht übersteigt. Der Indikatorwert ist nicht in der Trinkwasserverordnung (BGBl 34/) enthalten, sondern ist im Lebensmittelbuch CODEX (Kapitel BI Anhang3 "Zusätzliche Kriterien") festgelegt. Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Der Indikatorwert gilt beim Austritt aus dem Wasserwerk. Bei Wasser aus Installationen gilt ein Indikatorwert von Der Indikatorwert gilt, wenn das Wasser durch chemischtechnische Maßnahmen enthärtet oder entsalzt wurde. Bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Abgabe < m³/d) können bis zu,8 Fe toleriert werden. Bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Abgabe < m³/d) können bis zu,2 Mn toleriert werden. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 34/2,,, 2,2 34/2 Datum 2.3.28, 2 2 4,2, 2 >8,4, 9) 9) 6) 9) 34) 9) 9) 3) 2 9) 4) ) 9) 9) 83 Seite 2 von 3
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 393 7828 Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. 9) Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Ab einem Gehalt von kann es unter Umständen bei metallischen Werkstoffen zu Korrosionen kommen. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Das Zeichen "<...(+)" in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff wurde im Bereich zwischen Nachweisgrenze und Bestimmungsgrenze qualitativ nachgewiesen. Beginn der Prüfungen: 7.3.28 Ende der Prüfungen: 2.3.28 AGROLAB Austria Herr Mag. Haginger, Tel. 7247/2 Zeichnungsberechtigter Sachbearbeiter Verteiler KURBEZIRK BAD HALL, Hr. Pöllabauer Datum 2.3.28 83 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 3 von 3
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP6 [@ANALYNR_START=7829] [@BARCODE= R] Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 474 Meggenhofen KURBEZIRK BAD HALL Hr. Pöllabauer ROHRER STRASSE 6 44 BAD HALL PRÜFBERICHT 393 7829 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung ProbenahmestelleBezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Koloniezahl bei 22 Koloniezahl bei 37 Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml µs/cm Chemische Standarduntersuchung Ammonium (NH4) FN: 27 3 i AT U 9 84 33 393 WV Stadtgemeinde "Bad Hall" 7829 Trinkwasser 7.3.28 7.3.28 Agrolab Austria Philipp Söllinger Kläranlage Bad Hall Al Küche WV Bad Hall 3 Kläranlage keine NEIN 2, farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos geschmacklos 7, 7,9 42 <,,, 34/2 34/2 Datum 2.3.28 2 2 6, 9, 2, 83 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 6222:999 EN ISO 6222:999 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 EN ISO 732:2 Seite von 2
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP7 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 393 7829 AGROLAB Austria Herr Mag. Haginger, Tel. 7247/2 Zeichnungsberechtigter Sachbearbeiter Verteiler Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.3.28 Ende der Prüfungen: 2.3.28 KURBEZIRK BAD HALL, Hr. Pöllabauer Datum 2.3.28 83 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP8 [@ANALYNR_START=782] [@BARCODE= R] Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. AGROLAB Austria Trappenhof Nord 3, 474 Meggenhofen KURBEZIRK BAD HALL Hr. Pöllabauer ROHRER STRASSE 6 44 BAD HALL PRÜFBERICHT 393 782 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung ProbenahmestelleBezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Koloniezahl bei 22 Koloniezahl bei 37 Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/ml µs/cm Chemische Standarduntersuchung Ammonium (NH4) FN: 27 3 i AT U 9 84 33 393 WV Stadtgemeinde "Bad Hall" 782 Trinkwasser 7.3.28 7.3.28 Agrolab Austria Philipp Söllinger Firma AGRU Grünburgerstraße Auslauf Wasserhahn WC WV Bad Hall 4 AL Grünburgerstr., Fa. AGRU keine 3, farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos geschmacklos 9,7 7,9 42 <,,, 34/2 34/2 Datum 2.3.28 2 2 6, 9, 2, 83 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 6222:999 EN ISO 6222:999 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 EN ISO 732:2 Seite von 2
Tel.: +43 ()7247/2, Fax: +43 ()7247/2 DOC224383DEP9 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 393 782 AGROLAB Austria Herr Mag. Haginger, Tel. 7247/2 Zeichnungsberechtigter Sachbearbeiter Verteiler Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.3.28 Ende der Prüfungen: 2.3.28 KURBEZIRK BAD HALL, Hr. Pöllabauer Datum 2.3.28 83 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2