A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 1 A. Das Hauptstudium der BWL, VWL und Soziologie im Überblick Der erste Teil des Studienführers erläutert vorab die Ziele und das Konzept des Studiums der drei Studiengänge in Trier (A.10). Dann werden die Leistungsnachweise erklärt, die als Voraussetzung der Diplomprüfung während des Hauptstudiums zu erwerben sind (A.20). Es folgen die Erläuterungen der Bestandteile der Diplomprüfung (A.30), ein Hinweis auf Mathematikvorlesungen für Nichtmathematiker (A.40) und Informationen zum Studium im Ausland (A.50). A.10 Die Studienziele und das Studienkonzept der drei Studiengänge Das Studium für die Ausbildung zum Diplom-Kaufmann/frau, Diplom-Volkswirt/in und Diplom-Soziologen/in orientiert sich an den Anforderungen, denen akademisch ausgebildete Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler/innen in ausgewählten Tätigkeitsfeldern gerecht werden müssen. Neben der Vermittlung von Fachkompetenz verfolgt das WiSo-Studienkonzept eine Reihe weiterer Zielsetzungen, die erheblich über diejenigen klassischer Studiengänge hinausgehen: Das Studium der Fächer BWL, VWL und Soziologie in Trier ist durch eine starke Gewichtung von methoden- und projektbezogener Ausbildung, seine interdisziplinäre sowie tätigkeits-feldorientierte Ausrichtung zu charakterisieren. Eine Besonderheit der drei Studiengänge bilden jeweils im Grund- und Hauptstudium sogenannte zweisemestrige "Praxisbezogene Studienformen" bzw. "Forschungspraktika", in deren Rahmen studentische Arbeitsgruppen unter gezielter fachlicher Betreuung praxisbezogene bzw. empirisch ausgerichtete Projekte bearbeiten. Insbesondere sollen in diesen Projekten Grundlagen der "Statistik" und "Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung", die in Form von Vorlesungen im Grundstudium gelehrt werden, im Kontext konkreter wirtschafts- bzw. sozialwissenschaftlicher Problemstellungen umgesetzt werden. Außerdem ist das Studium durch eine enge Verknüpfung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Lehre und Forschung gekennzeichnet. Diese interdisziplinäre Ausrichtung äußert sich in einem integrierten Grundstudium und einer dualen Struktur im Hauptstudium, in welchem neben Studieninhalten der Allgemeinen BWL, VWL und Allgemeinen Soziologie in Spezialisierungsfächern tätigkeitsfeldorientierte Studieninhalte (nach Schwerpunkten von Berufsfeldern organisiert) angeboten werden. Professoren der drei WiSo-Fächer - BWL, VWL und Soziologie - bilden jeweils gemeinsame Studien- und Forschungsschwerpunkte. Die Studienschwerpunkte werden in Teil C vorgestellt. Die Fächer zeichnen sich durch ein breites und variantenreiches Lehrangebot bei gleichzeitiger Überschaubarkeit aus. Der internationalen Orientierung der Studiengänge entspricht auch eine besondere Förderung von Auslandsstudienaufenthalten der Studierenden. Die folgenden drei Übersichten zeigen zum einen die prüfungsrelevanten Fächer: allgemeines Fach, drei spezielle Fächer und ein Wahlfach (Soziologie 2 Wahlfächer), den Studienumfang sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung: 1 allgemeines Seminar, 1 spezielles Seminar und eine PbSf, die nachfolgend genauer erläutert werden.
2 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 11. Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Betriebswirtschaftslehre 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem 9. Sem. Allgemeine BWL 1 (16 SWS) Seminar ABWL 2 Spezielle BWL 3 (14 SWS) Spezielle VWL 3 (8 SWS) Spezielle Soziologie 3 (8 SWS) spezielles Seminar 2 / 6 Wahlfach 4 Praxisbezogene Studienform/ (12 SWS) im 5. u. 6. Sem oder alternativ im 6. u. 7. Sem. 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) 3 2/5 Diplomarbeit (4 Monate) 2/8 Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluss Dipl.-Kfm./frau erforderlich sind. Die dunklen Felder geben an, mit welchen Anteilen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 In der ABWL sind sieben prüfungsrelevante Studienleistungen zu erbringen. Dazu zählen die 6 einstündigen Teilklausuren der ABWL sowie das Unternehmensplanspiel TOPSIM. Die Vorlesungen zur ABWL und folglich die sich jeweils daran anschließende Teilklausur verteilen sich über zwei Semester. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.10. Die Gesamtnote ABWL wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht jeweils in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen Termin aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. Vgl. bzgl. des Wahlfachs den Beschluss des FBR vom 23.05.01 (S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden. 5 Das spezielle Seminar kann aus einem der drei Bereiche (BWL, VWL und Soziologie) kommen. Die Note wird in die entsprechende spezielle Klausur eingerechnet, soweit man sich verbessert.
A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 3 12. Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Volkswirtschaftslehre 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem 9. Sem. Spezielle VWL 3 (14 SWS) Spezielle BWL 3 (8 SWS) Spezielle Soziologie 3 (8 SWS) spezielles Seminar 2 Allgemeine VWL 1 (14 SWS) Seminar AVWL 2 5 3 Wahlfach 4 / 6 60 Alternativen Praxisbezogene Studienform (12 SWS) im 5. u. 6. Sem. oder alternativ im 6. u. 7. Sem. Diplomarbeit 2/8 (4 Monate) 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluß Dipl.-Volkswirt/-in erforderlich sind. Die dunklen Felder geben die Anteile an, mit welchen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 Sieben Vorlesungen zur AVWL über zwei Semester verteilt schließen mit jeweils einer Teilklausur (zu je 60 Minuten) ab. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.20. Die Gesamtnote AVWL wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht jeweils in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen Termin aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. Vgl. bzgl. des Wahlfachs den Beschluss des FBR vom 23.05.01 (S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden. 5 Das spezielle Seminar kann aus einem der drei Bereiche (BWL, VWL und Soziologie) kommen. Die Note wird in die entsprechende spezielle Klausur eingerechnet, soweit man sich verbessert.
4 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 13. Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Soziologie 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem 8. Sem. 9. Sem. Allgemeine Soziologie 1 (14 SWS) 1/7 1 Seminar zur Allg. Soziologie 2 Spezielle Soziologie 3 (14 SWS) 1 Seminar aus Spez. Soziologie 2 Spez. BWL oder VWL 3 ( 8 SWS) 3 Wahlfach 1 4 (8 SWS) 3 Wahlfach 2 4 ( 8 SWS) 1 Seminar aus Spez. BWL/VWL oder Wahlfach 1 oder 2 2 Forschungspraktikum/ (12 SWS)² im 5. u. 6. Sem. oder alternativ im 6. u. 7. Sem. 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) ( 4 Std.) Diplomarbeit (4 Monate) 1/7 1/7 1/7 1/7 2/7 Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluß Dipl.-Soziologe/in erforderlich sind. Die dunklen Felder geben die Anteile an, mit welchen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 Sieben dafür ausgewiesene Veranstaltungen zur ASoz über zwei Semester verteilt schließen mit jeweils einer Teilklausur (zu je 60 Minuten) ab. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.30. Die Gesamtnote ASoz wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. (Vgl. S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden.
A.20 Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung 5 A.20 Die Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung Während des Hauptstudiums sind Leistungsnachweise im Wege der erfolgreichen Teilnahme an Seminaren bzw. an einer Praxisbezogenen Studienform/Forschungspraktikum zu erwerben. 21. Seminarscheine Im Hauptstudium sind gem. 50 Abs. 1 PO für Studierende der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, davon 1. ein Seminarschein in der jeweils gewählten wissenschaftlichen Disziplin (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre bzw. Allgemeine Volkswirtschaftslehre, vgl. B.14 bzw. B.24); 2. ein Seminarschein in einem der speziellen Fächer des gewählten Schwerpunktes; 3. ein Leistungsnachweis in einer Praxisbezogenen Studienform des Hauptstudiums: vgl. nachfolgend Abschnitt 22. Die Noten der Leistungsnachweise zu 1. bzw. 2. werden in die Endnote des Prüfungsfaches einbezogen (vgl. im einzelnen 56 Abs. 3 PO). Das gilt auch darüber hinaus für einen freiwillig erworbenen Leistungsnachweis in einem der drei anderen Klausurfächer. Die Note des Leistungsnachweises im Rahmen einer Praxisbezogenen Studienform zu 3. ist im Zeugnis über die Diplomprüfung enthalten und geht in die Gesamtnote mit einem Achtel Gewicht ein (vgl. im einzelnen 57 PO). Im Hauptstudium sind gem. 46 Abs. 1 PO für Studierende der Soziologie folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. entweder je ein Seminarschein in Allgemeiner Soziologie, in spezieller, auf das gewählte Tätigkeitsfeld bezogener Soziologie und in einem weiteren Prüfungsfach, 2. oder ein Seminarschein in Allgemeiner Soziologie und ein Leistungsnachweis in einem Forschungspraktikum des Haupstudiums. Die Ausführungen über den Einbezug von Seminarnoten gelten entsprechend ( vgl. 46 Abs. 1, Buchstabe b und 56 PO). 22. Praxisbezogene Studienform/Forschungspraktikum Eine Besonderheit des Trierer Studienkonzeptes bildet die sogenannte zweisemestrige 'Praxisbezogene Studienform' (PbSf) bzw. das 'soziologische Forschungspraktikum'. Im Hauptstudium ist die PbSf für Studierende der BWL und VWL verbindlich, Studierende der Soziologie haben die Wahl zwischen dem Forschungspraktikum und zwei Seminaren. Im Rahmen beider Veranstaltungen werden von studentischen Arbeitsgruppen unter gezielter fachlicher Betreuung wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Inhalte und Fragestellungen bearbeitet. Diese Praxisbezogenen Studienformen sind gekennzeichnet durch die Anwendung der Grundlagen der Statistik, von Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung sowie der EDV auf ein aktuelles praktisches Problem. Die Kenntnisse, die durch die Praxisbezogene Studienform bzw. Forschungspraktikum zusätzlich vermittelt
6 A.20 Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung werden sollen, wie Kritik-, Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit, gehören zu den extrafunktionalen Fähigkeiten. Gerade diese außerfachlichen Qualifikationen werden von den Teilnehmern positiv beurteilt. Praxisbezug, wie er in den Bezeichnungen der Veranstaltungen angedeutet ist, bedeutet nicht Ausbildung direkt für die Praxis oder in der Praxis. Problembezogen, das heißt für einen konkreten Ausschnitt aus der Realität, sollen vielmehr wichtige ökonomische und soziale Fakten sowie wissenschaftliche Theorien und Verfahren vermittelt und angewandt werden. Beide Veranstaltungen erstrecken sich über zwei Semester. Die konkrete Ausgestaltung hängt in erster Linie von der Problemstellung ab. Aktive (insbesondere Gruppenarbeit und Präsentationen) und passive Lernformen wie z.b. Lektüre oder Praktikervorträge, wechseln sich dabei ab. Die Leistung der Studierenden besteht in der Mitarbeit in diesen Veranstaltungen, der Anfertigung von schriftlichen Zwischen- bzw. Abschlußberichten sowie der Präsentation der Ergebnisse. A.30 Die Bestandteile der Diplom-Prüfung Die Diplom-Prüfung umfaßt die Diplom-Arbeit ( 28 bis 37), die sieben studienbegleitenden Teilprüfungen in dem jeweiligen Allgemeinen Fach ( 38 bis 41) sowie die 4 Klausuren mit den zughörigen mündlichen Ergänzungsprüfungen ( 42 bis 56). 31. Die Diplomarbeit Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der/die Kandidat/in in der Lage ist, ein Problem seiner/ihrer wissenschaftlichen Disziplin oder seines/ihres Studienschwerpunktes selbständig mit den wissenschaftlichen Methoden seines/ihres Faches zu bearbeiten. Gruppenarbeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. im einzelnen 30 der PO). Das Thema der Diplomarbeit kann auch im Zusammenhang oder im Anschluß an eine Praxisbezogene Studienform oder eine Seminarveranstaltung gewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Diplomarbeit kann vor den vier Examensklausuren nach den Voraussetzungen des 28 PO angemeldet werden oder später.
A.30 Bestandteile der Diplom-Prüfung 7 32. Das Allgemeine Fach Die neue Prüfungsordnung verwirklicht die lang geplante Absicht, die Prüfung im Allgemeinen Fach auf studienbegleitende Teilprüfungen umzustellen. An die Veranstaltungen zum Allgemeinen Fach schließt sich jeweils eine Klausur von einer Stunde Dauer an. Der Ausweis der Veranstaltungen erfolgt im Vorlesungsverzeichnis im Vollzug der über ein Semester zuvor festgelegten Planung des Studien- und Lehrangebots. Auf diese Weise ist ein prüfungsrechtlich fester Rahmen mit einem anpassbaren Inhalt verknüpft. Die Einzelheiten sind in Teil B ausführlich dargestellt. 33. Die Speziellen Fächer des jeweiligen Schwerpunkts In der Prüfung zum/zur Diplom-Kaufmann/frau bzw. Diplom-Volkswirt/in sind Klausuren in den drei zum gewählten Schwerpunkt zusammengefaßten Speziellen Fächern zu schreiben. Dies sind nach 51 (1) PO für den Abschluß Diplom-Kaufmann/frau: 1. die Spezielle, auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Betriebswirtschaftslehre 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Volkswirtschaftslehre 3. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Soziologie bzw. im Studien- und Prüfungsschwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Controlling das Fach Wirtschaftsinformatik. Für den Abschluß Diplom-Volkswirt/in sind nach 51 (2) PO Klausuren in den folgenden drei Fächern zu schreiben: 1. die Spezielle, auf den Schwerpunkt bezogene Volkswirtschaftslehre 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Betriebswirtschaftslehre 3. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Soziologie. In der Prüfung zum/zur Diplom-Soziologen/in sind nach 47 (1) Klausuren in folgenden vier Fächern zu schreiben: 1. die Spezielle, auf den Schwerpunkt bezogene Soziologie 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Betriebswirtschaftslehre oder die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Volkswirtschaftslehre 3. zwei Wahlpflichtfächer ( 48 (1) PO).
8 A.30 Bestandteile der Diplom-Prüfung 34. Das Wahlpflichtfach Studierende mit dem geplanten Abschluß Diplom-Kaufmann/frau bzw. Diplom-Volkswirt/in haben jeweils in einem Wahlpflichtfach eine Klausur zu schreiben. Im Studiengang Soziologie mit dem Abschluß Diplom-Soziologe sind zwei Wahlpflichtfächer zu belegen und mit jeweils einer Klausur abzuschließen. Diese zwei Wahlpflichtfächer können auch beide aus dem Katalog D Sonstige Wahlpflichtfächer des Anhangs II der PO genommen werden. Die Prüfungsordnung unterscheidet im Anhang II vier Gruppen von Wahlpflichtfächern (Katalog A, B C und D). Zu Katalog A gehören die Wahlpflichtfächer aus den Speziellen Betriebswirtschaftslehren, zu B die aus den Speziellen Volkswirtschaftslehren und zu C die aus den Speziellen Soziologien. In Katalog D sind die sonstigen Wahlpflichtfächer aufgelistet. Alle Wahlpflichtfächer werden im Teil D des Hauptstudiumsführers hinsichtlich der einzelnen Anforderungen beschrieben. Generell nicht wählbar ist ein Wahlpflichtfach, wenn es einem der drei speziellen Fächer des gewählten Schwerpunktes entspricht ( 48 bzw. 52 PO). Aus dem Beschluss des FBR vom 23.05.2001: Für BWL/VWL: Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung im Wahlpflichtfach ( 51 Abs. 1 Buchst. D bzw. Abs. 2 Buchst. D)) genügt es, dass im Zeitpunkt der Anmeldung zur Klausur die Diplom- Vorprüfung bestanden ist. Für die Soziologie: Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung in einem der beiden Wahlpflichtfächer gem. 47 Abs. 1 Buchstabe c) genügt es, dass im Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Diplom-Vorprüfung bestanden ist. Diese Regelung gilt bis zu einem anderslautenden Beschluss des Faches Soziologie noch nicht für das Wahlpflichtfach Empirische Sozialforschung. Wahlpflichtfach Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler : Der FBR beschließt gem. 47 Abs. 3 bzw. 51 Abs. 4 PO vom 9.9.1999, dass die Abschlussprüfung im Wahlpflichtfach Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler in Form einer mündlichen Prüfung mit der Dauer von 45 Minuten durchgeführt wird. Für die Wiederholung gelten 54 Abs. 1 und Abs. 3 PO analog.
A. 50 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 9 A.40 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Die Abteilung Mathematik bietet einen mehrsemestrigen Vorlesungszyklus an, welcher Grundlagen der Mathematik und Einführungen in spezielle mathematische Teilgebiete zum Gegenstand hat. Diese Veranstaltungen richten sich an alle an der Mathematik interessierten Nichtmathematiker. Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorlesungen: Wintersemester Elemente der Analysis I Sommersemester Elemente der Analysis II Wintersemester Operations Research I* Wahrscheinlichkeitsrechnung I* Sommersemester Elemente der Analysis III Wahrscheinlichkeitsrechnung II* Jede Veranstaltung besteht aus einer 2 SWSt umfassenden Vorlesung nebst den begleitenden Übungen, in denen entsprechende Leistungsnachweise erworben werden können. Die mit *) gekennzeichneten Vorlesungen sind Teile aus dem bestehenden Veranstaltungsprogramm der mathematischen Studiengänge. Für Rückfragen stehen Prof. Dr. W. Gawronski sowie die Fachstudienberatung Mathematik, Dr. J. Müller, E 201, Tel.: 201-3490 zur Verfügung.
10 A. 60 Auslandaufenthalte A.50 Auslandsaufenthalte Der Fachbereich IV unterhält im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen und der Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen Kontakte zu mehr als 40 Hochschulen im europäischen und einer Reihe weiterer Hochschulen im außereuropäischen Raum. Die Zusammenarbeit mit den Partnerhochschulen schlägt sich neben der Durchführung gemeinsamer Forschungsaktivitäten und einem Austausch von Dozenten insbesondere in einem regen Studierendenaustausch nieder: der Fachbereich ermöglicht jährlich bis zu 90 Studierenden, ihr Studium in Trier durch einen i.d.r. einjährigen Auslandsaufenthalt zu ergänzen. Er nimmt dabei im Vergleich zu den entsprechenden Fachbereichen anderer deutscher Hochschulen eine Spitzenstellung ein. Der Auslandsaufenthalt erfolgt in der Regel nach Abschluss des Vordiploms. Nach einem standardisierten Bewerbungsverfahren werden die Austauschplätze an qualifizierte Studierende gemäß deren Studienortpräferenzen vergeben. Die breitgefächerte Auswahl an Partnerhochschulen gewährleistet, dass die Studierenden ihren in Trier gewählten Studienschwerpunkt auch an der ausländischen Gasthochschule belegen können. Der Fachbereich IV erachtet gerade für das Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eine internationale Ausrichtung der Ausbildung für unerlässlich. Er schafft deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen, um eine reibungslose Integration des Auslandsaufenthaltes in das Studium in Trier zu gewährleisten: neben der intensiven Betreuung der Studierenden vor und während des Auslandsaufenthaltes sowie nach der Rückkehr an die Universität Trier durch den ERASMUS/SOKRATES-Beauftragten des Fachbereichs bietet insbesondere die Anerkennungspraxis der im Ausland erbrachten Studienleistungen einen erheblichen Anreiz, das Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen. Sofern diese nach Niveau, Inhalt und Umfang den zuvor vereinbarten Anforderungen entsprechen, werden sie in Form von Leistungsnachweisen für das Hauptstudium anerkannt. Diese können die sieben Teilprüfungen des allgemeinen Faches und ein Seminarschein sein. Kommt es nicht zu einer Anerkennung aller sieben Teilprüfungen des allgemeinen Faches, kann ggf. ein zweiter Seminarschein anerkannt werden. Durch diese Anerkennungspraxis schafft der Fachbereich die Voraussetzung, dass das Auslandstudium zu keiner Studienzeitverlängerung führt. Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.uni-trier.de/uni/erasmus/home.htm erhältlich. Hinzuweisen ist insbesondere auf die folgenden Punkte: 1. Beurlaubung für den Auslandsaufenthalt versus Exmatrikulation 2. Anrechnung von Leistungsnachweisen aus dem Ausland und Höher- (Ein-) Stufung mit dem Fachsemester 3. Die Pflicht zur Wiederholung einer nicht-bestandenen Teilklausur in einem A-Fach (ABWL, AVWL, ASoz) verschiebt sich durch den Auslandsaufenthalt auf den nächstmöglichen Termin nach Rückkehr (PA vom 21.06.2000). 4. Eine nicht bestandene Teilprüfung in einem A-Fach kann durch eine Leistung, welche durch das Auslandsstudium erbracht wurde, anerkannt werden gemäß der
A. 50 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 11 Anerkennungspraxis des Fachbereichs (FBR vom 09.02.2000 Top 6 und PA vom 21.06.2000 Top 4). 5. Der 3. Schriftliche Versuch (Freischuss) wird durch das Auslandsstudium nicht verlängert, wenn es durch die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu einer Fachsemesteranrechnung kommt (FBR vom 03.11.1999 Top 7.1 und PA vom 21.06.2000 Top 4).