Pflegekasse Stand: In der Fassung des 2. Nachtrages

Ähnliche Dokumente
Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette

Satzung der. Pflegekasse der. vom 1. Januar 2010

vom i. d. F. des 5. Nachtrages

Satzung. der. Pflegekasse der WMF BKK

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. BKK Pflegekasse Linde. der. (Genehmigte Fassung vom 25. September 1996 einschließlich der genehmigten Nachträge: Nr.1 vom 16.

Satzung der Pflegekasse. der. BKK Werra-Meissner

Satzung der BKK Pflegekasse firmus

Satzung. BKK-Pflegekasse Melitta Plus. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung der Heimat Pflegekasse

SATZUNG DER BKK-PFLEGEKASSE TECHNOFORM

Satzung. der mhplus BKK Pflegekasse. Ludwigsburg. Stand

Satzung der Pflegekasse der Südzucker BKK

Satzung. Pflegekasse BKK Freudenberg Weinheim

SATZUNG der Pflegekasse vom Stand: in der Fassung des 4. Nachtrags

Satzung Pflegekasse BKK Salzgitter Stand:

S A T Z U N G. der. Novitas BKK Pflegekasse

Satzung BKK Pflegekasse Krones, Neutraubling Seite 1 von 8. Satzung der BKK Pflegekasse Krones Bayerwaldstraße 2L Neutraubling

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. der. Pflegekasse der WMF BKK

Satzung der BKK Pflegekasse B. Braun Melsungen AG

Satzung. der. Pflegekasse. der BKK Pfalz. Ludwigshafen am Rhein

Satzung. der BKK ProVita Pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. der. Pflegekasse. der Betriebskrankenkasse der BMW AG

Stand: Seite 1. Satzung. der BKK Pflegekasse GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Satzung. vom 1. Januar Pflegekasse bei der. Siemens-Betriebskrankenkasse

Satzung der BKK Pflegekasse. bei der Bosch BKK. vom 1. Januar 2008

Fusionssatzung der Deutschen BKK Pflegekasse

Satzung. der Pflegekasse der TBK. Thüringer Betriebskrankenkasse

Satzung der Pflegekasse der IKK gesund plus. Stand : (i.d.f. des 2. Nachtrages)

Satzung der Schwenninger BKK Pflegekasse. Satzung. der Schwenninger BKK Pflegekasse. vom 18. November Stand:

Satzung der. Pflegekasse der. Continentale Betriebskrankenkasse. Stand inkl. 5. Nachtrag (Genehmigung BVA vom 10.

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. der BKK family Pflegekasse

Satzung der Pflegekasse der BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI. Stand: Satzungsnachtrag.

Satzung. SKD BKK Pflegekasse. der. Schultesstraße 19a Schweinfurt. Stand: Satzung der SKD BKK Pflegekasse

Satzung der Bertelsmann BKK Pflegekasse. Bertelsmann BKK Carl-Miele-Str Gütersloh

Satzung. der BKK Pflegekasse. Herford Minden Ravensberg

Übersicht zur Satzung

Satzung. der. BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse

AUSHANG. Neufassung der Satzung der BKK24 Pflegekasse

Satzung. der mhplus BKK Pflegekasse. Ludwigsburg. Stand

Satzung der Pflegekasse der BERGISCHEN Krankenkasse vom 04. Juni 2012 (Stand 01. März 2015)

Satzung. Voralb BKK. der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse. Postfach Nürtingen. Hausanschrift: Neuffener Straße Nürtingen

SATZUNG. der. BKK Pflegekasse BPW Bergische Achsen KG

VIACTIV BKK Pflegekasse Bochum

Pflegekasse. der hkk

Satzung der Pflegekasse. bei der. Betriebskrankenkasse Aesculap

Satzung der Pflegekasse. bei der. Betriebskrankenkasse

Satzung der HEK-Pflegekasse ( i n d e r F a s s u n g d e s 1 4. N a c h t r a g e s )

Satzung vom 1. Januar Stand: 1. Januar PFLEGEKASSE Sitz Hamburg. Pflegekasse / 01.15

Satzung der Pflegekasse bei der Metzinger Betriebskrankenkasse

Satzung Pflegekasse. vom in der Fassung des 14. Nachtrags

Satzung. der mhplus BKK Pflegekasse. Nürnberg. Stand Seite 1l26

BARMER GEK - Pflegekasse - Satzung. vom in der Fassung des 1. Nachtrages

Satzung der IKK-Pflegekasse classic. vom

Satzung der Pflegekasse der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit - BIG direkt gesund Pflegekasse- Berlin

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

Satzung der. Pflegekasse bei. der AOK Sachsen-Anhalt. - Die Gesundheitskasse

Satzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt e.v.

Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen

Satzung vom 1. Juli Stand: 01. Juli PFLEGEKASSE Sitz Hamburg. Pflegekasse / 07.16

IK - Pflegekasse Nord

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

Satzung. der. Pflegekasse für den Gartenbau

- 1 - Inhaltsverzeichnis. Zusatzversorgungskasse

S a t z u n g. des. Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nord

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung des MDK Berlin-Brandenburg e.v. vom in der Fassung vom

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung des Landschaftserhaltungsverbandes Bodenseekreis e.v.

Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v.

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Vereinssatzung Call Center Essen

Satzung. der. Landwirtschaftlichen Pflegekasse Nordrhein-Westfalen

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

Transkript:

Satzung der Pflegekasse Stand: 03.06.2008 In der Fassung des 2. Nachtrages

Seite 2 Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss 6 Kreis der versicherten Personen 7 Kündigung der Weiterversicherung 8 Leistungen 9 Beiträge 10 Bekanntmachungen Artikel li Inkrafttreten

Seite 3 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse I. Die Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse exklusiv ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie führt den Namen Sie ist zum 01.01.2004 errichtet worden. BKK-Pflegekasse exklusiv. Sie hat ihren Sitz in 31275 Lehrte und unterhält ein Servicecenter in 28199 Bremen Der Bereich der Pflegekasse erstreckt sich auf den Bereich, der in 1 Abs. II der Satzung der BKK exklusiv genannt ist. 2 Aufgaben der Pflegekasse Die Pflegekasse führt die Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflege- Versicherungsgesetz (PflegeVG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) durch. 3 Verwaltungsrat I. 1. Das Selbstverwaltungsorgan der Pflegekasse ist der Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse. 2. Das Amt der Mitglieder des Verwaltungsrates ist ein Ehrenamt. 3. Der Vorsitz im Verwaltungsrat der Pflegekasse richtet sich nach dem Vorsitz im Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht der Pflegekasse sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für die Pflegekasse maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen. Dem Verwaltungsrat sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten: 1. alle Entscheidungen zu treffen, die für die Pflegekasse von grundsätzlicher Bedeutung sind, 2. den Haushaltsplan festzustellen, 3. die Geschäftsordnung aufzustellen, 4. über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen. 5. Für jedes Geschäftsjahr zur Prüfung der Jahresrechnung gem. 31 SVHV über die Bestellung der/des Prüfer/s zu beschließen. Die Prüfung der Jahresrechnung beinhaltet die sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb beziehende Prüfung der Betriebs- und Rechnungsprüfung. I Der Verwaltungsrat kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen.

Seite 4 Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß 41 SGB IV richtet sich nach den in der Anlage zu 2 der Satzung der Betriebskrankenkasse exklusiv festgesetzten Pauschbeträgen und festen Sätzen für den Ersatz barer Auslagen. Sofern Sitzungen des Verwaltungsrates der Betriebskrankenkasse und der BKK-Pflegekasse an einem Tag stattfinden, werden die Sätze und Pauschbeträge nur einmal gezahlt. V. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates ordnungsgemäß geladen sind und seine anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. VI. V Die Beschlüsse werden, soweit Gesetz oder sonstiges Recht nichts Abweichendes bestimmen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt; bei erneuter Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Verwaltungsrat kann schriftlich abstimmen. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung geregelt. 4 Vorstand I. Der Vorstand verwaltet die Pflegekasse und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz und sonstiges für die Pflegekasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Vorstand der Pflegekasse ist der Vorstand der Betriebskrankenkasse. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben: 1. dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu berichten, 2. dem Verwaltungsrat über die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung regelmäßig zu berichten, 3. den Vorsitzenden des Verwaltungsrates aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten, 4. den Haushaltsplan aufzustellen und dem Verwaltungsrat zuzuleiten, 5. jährlich die Betriebs- und Rechnungsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr prüfen zu lassen. Diese Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb; sie umfaßt die Prüfung der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sofern für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Prüfung nach 46 Abs. 6 SGB XI vorgenommen worden ist, kann der Vorstand zur Vermeidung von Doppelprüfungen bestimmen, ob und in welchem Umfang das Ergebnis der Prüfung nach 46 Abs. 6 SGB XI in die Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung nach 47 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI einzubeziehen ist. Der Vorstand bestimmt den/die Prüfer für jedes Geschäftsjahr; 6. jährlich die Jahresrechnung prüfen zu lassen und die geprüfte Jahresrechnung zusammen mit dem Prüfbericht und einer Stellungnahme zu den Prüffeststellungen dem Verwaltungsrat zur Entlastung vorzulegen, 7. die Pflegekasse nach 4 der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung zu prüfen, 8. eine Kassenordnung aufzustellen, 9. die Beiträge einzuziehen, 10. Vereinbarungen und Verträge mit Leistungserbringern und mit Lieferanten der Pflegekasse abzuschließen,

Seite 5 11. die Leistungen festzustellen und auszuzahlen. Der Vorstand erläßt Richtlinien über die Verwaltung der Pflegekasse. V. Das Personal der Pflegekasse ist das mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Pflegekasse beauftragte Personal der Betriebskrankenkasse. Es unterstützt den Vorstand bei der Führung der Verwaltungsgeschäfte der Pflegekasse. 5 Widerspruchsausschuss I. Der Widerspruchsausschuss der Pflegekasse ist der Widerspruchsausschuss der Betriebskrankenkasse und nimmt die Aufgaben nach 85 Abs. 2 SGG - Erlaß von Widerspruchsbescheiden - wahr. Es gelten die den Widerspruchsausschuss der Betriebskrankenkasse betreffenden Satzungsbestimmungen aus 4 der Satzung der Betriebskrankenkasse sinngemäß. 6 Kreis der versicherten Personen I. Versicherungspflicht 1. Mitglieder der Pflegekasse sind die Pflicht- und freiwilligen Mitglieder der Krankenkasse, sofern sie nicht von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit sind. 2. Mitglieder sind außerdem die in 21 SGB XI genannten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die gegen das Risiko Krankheit weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, wenn sie a. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dessen entsprechende Anwendung vorsehen, Anspruch auf Heiloder Krankenbehandlung haben, b. Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen, c. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen beziehen, die dessen entsprechende Anwendung vorsehen, d. laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen, e. krankenversorgungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind, f. in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind und die Mitgliedschaft nach 48 Abs. 2 und 3 SGB XI gewählt haben oder die Betriebskrankenkasse mit der Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragt ist. Familienversicherung Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner ( 33 b SGB I) und die Kinder von Mitgliedern nach Maßgabe des 25 SGB XI. Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 1995 eingetreten ist, sind unter den Voraussetzungen des Artikels 40 PflegeVG versichert.

Seite 6 I Weiterversicherung Personen, die aus der Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung ausgeschieden sind oder deren Familienversicherung nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des 25 Abs. 3 SGB XI vorliegen sowie Personen, die wegen Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können sich nach der Maßgabe des 26 SGB XI weiterversichern. Personen, die im Sinne von 26a SGB XI ihren Beitritt erklären, sind nach Maßgabe dieser Vorschrift versichert. 7 Kündigung der Weiterversicherung Die Weiterversicherung endet bei Kündigung mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied seinen Austritt erklärt. 8 Leistungen Die Versicherten haben Anspruch auf Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9 Beiträge I. Für die Bemessung und Zahlung der Beiträge zur Pflegekasse gelten die Vorschriften des SGB XI sowie die einschlägigen Regelungen des SGB IV und SGB V. Für freiwillige Mitglieder der Betriebskrankenkasse und für Mitglieder der Pflegekasse, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sowie für Schwangere, deren krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde oder die unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden sind, und für Rentenantragsteller sowie für krankenversicherungspflichtige Rentner, bei denen die Rentenzahlung eingestellt wird, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung über den Wegfall oder Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist, gilt für die Bemessung der Beiträge 8 der Satzung der Betriebskrankenkasse. I Die Fälligkeit der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung richtet sich für Mitglieder der Betriebskrankenkasse nach den in 10 der Satzung der Betriebskrankenkasse für die Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge vorgesehenen Bestimmungen. Beiträge für nicht bei der Betriebskrankenkasse krankenversicherte Mitglieder der Pflegekasse werden am 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen zu zahlen, soweit das SGB XI keine abweichende Regelung vorsieht oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 10 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Pflegekasse erfolgen durch Aushang in den Räumen der Betriebskrankenkasse, außerdem durch Bekanntgabe in der Kundenzeitschrift und im Internet unter www.bkkexklusiv.de. Für Neufassungen und Änderungen der Satzung und des sonstigen autonomen Rechts der Betriebskrankenkasse beträgt die Aushangfrist 1 Woche. Auf dem Aushang sind der Tag des Anheftens, die Aushangfrist und der Tag der Abnahme sichtbar zu vermerken.

Seite 7 Artikel II Inkrafttreten 1. Die Verwaltungsräte der sich zum 01.01.2004 vereinigenden Betriebskrankenkasse exklusiv und Betriebskrankenkasse Brauerei Beck & Co haben diese Satzung am 26.09.2003 in gemeinsamer Sitzung beschlossen. 2. Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen der Pflegekasse exklusiv vom 30.01.2003 und die Satzung der Pflegekasse Brauerei Beck & Co vom 19.12.1996 außer Kraft. Lehrte, den 26.09.2003 Die Vorsitzenden der Verwaltungsräte BKK exklusiv BKK Brauerei Beck & Co