LS 2018 Drucksache 4. Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität an die Landessynode

Ähnliche Dokumente
LS 2019 Drucksache 16. Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität an die Landessynode

LS 2017 Drucksache 18. Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität an die Landessynode

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland

Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität nach 13 Abs. 4 RPG

LS 2014 Drucksache 17

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland

(zugleich Kenntnisgabe der verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards nach 12 Satz 2 RPG)

Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)

Kirchengesetz zur Einführung der neuen Rechnungsprüfungsstruktur in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -

Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität an die Landessynode. LS 2015 Drucksache 30

Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014

Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 20/2008 vom 8. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

Bericht über das Geschäftsjahr 2011

Anforderungen an die Rechnungsprüfung

LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vorlage Nr. 2016/112

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit

KAMENER BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Aufstellung des Jahresabschlusses zum

LS 2016 Drucksache 22 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1

Kirchengesetz. der Evangelischen Landeskirche Anhalts zur Ausführung des Kirchengesetzes

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Nr. 04 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

ENTWURF EINES BERICHTS

Kurztestat über die Softwarezertifizierung des Programms Fromm-FINA2000 bei Fromm & Co. GmbH Niedergörsdorf OT Seehausen

Öffentliche Bekanntmachung. Jahresabschluss zum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Tiefbaumanagement der Stadt Neuss

Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse zum , und der Gemeinde Odenthal

AMTLICHES KREISBLATT

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

Your Drinks AG, Berlin. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

RATIONAL Aktiengesellschaft

Vorlage Angelegenheiten des Kirchenkreises Wuppertal Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform im Kirchenkreis Wuppertal

TOP 10. Aktuelle Fassung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Stand 8. Juni Änderungsvorschläge an die Generalversammlung

Vom 21. November (ABl. S. 291) Inhaltsübersicht

Vom 21. November 2009 (ABl. S. 291), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 29. April 2017 (ABl. S. 120) Änderungen

Herrn Helmut Fuß Vorsitzender der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur Tulpenfeld Bonn. Düsseldorf, 11. Mai 2015

S a t z u n g. der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung. und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen. vom 16.

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Satzung des Ev.-Luth. Gesamtverbandes Hameln

Prüfungsbericht. Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover

MUSTER DES NEUEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS 6.1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS. An die WGX. Prüfungsurteile

Auszug aus IDW PH

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101

Kirchliches Gesetz über die Errichtung der Dachstiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden

AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE

380 Archiv. Kirchengesetz über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Zusammenarbeit in der Diakonie (Diakoniegesetz)

Schlussbericht. über die Prüfung. der Eröffnungsbilanz auf den des Kreises Nordfriesland

Satzung für den Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen

Die Kreissynode beschließt die nachstehende Satzung für den Evangelischen Kirchenkreis Lennep:

Durchführung von Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non Profit Organisationen

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1

Das Rechnungsprüfamt. der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Aufgaben, Organisation, Mitarbeitende und Prüfungen. 09.

Arbeitskreis IDW Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v.

Prüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster

Philion SE München. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)

Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen (IDW EPS 331)

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Diakoniegesetz)

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE. B e r i c h t des Rechtsausschusses betr. Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision)

Satzung der Ev. Kirchengemeinde Lengerich

Testatsexemplar. Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)

Vom 6. November 2003 (ABl. EKD 2003 S. 407)

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland


Amtsblatt der Stadt Leverkusen

FACHNACHRICHTEN plus WIRTSCHAFTLICHES PRÜFUNGSWESEN

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)

HESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag

Satzung für das Kreisjugendamt 500 Seite 1. Satzung für das Kreisjugendamt vom 30. Mai 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom

Transkript:

LS 2018 Drucksache 4 Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität an die Landessynode

Vorschlag: Überweisung an den Ständigen Finanzausschuss (VI) 2 / 16

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland Bericht an die Landessynode gemäß 13 Abs. 4 RPG (zugleich Kenntnisgabe der verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards gemäß 12 Satz 2 RPG) vom 7. November 2017 Die Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland hat in ihrer Sitzung am 7. November 2017 den folgenden Bericht an die Landessynode gemäß 13 Abs. 4 RPG beschlossen, der zugleich die von ihr verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards der Landessynode gemäß 12 Satz 2 RPG zur Kenntnis gibt: Inhaltsübersicht 1. Überblick 4 2. Grundlagen der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität 5 2.1. Aufgaben der Kommission 5 2.2. Zusammensetzung der Kommission 5 2.3. Organisatorische Grundlagen der Kommission 6 3. Erkenntnisse aus der Rechnungsprüfung (Bericht aus den Rechnungsprüfungsämtern) 6 4. Qualitätssicherung der Arbeit der Rechnungsprüfungsämter 7 4.1. Tätigkeit der Kommission im Jahr 2017 7 4.1.1. Sitzungen 7 4.1.2. Weitere Aktivitäten 8 4.2. Bericht zu den Aufgaben der Kommission im Einzelnen 9 4.2.1. Kontrolle der fachlichen Qualität der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter 9 4.2.2. Verabschiedung und ständige Weiterentwicklung verbindlicher Kirchlicher Prüfungsstandards 9 4.2.3. Überprüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung der Prüferinnen und Prüfer 10 4.2.4. Die für die Rechnungsprüfung einzusetzende Software 11 4.2.5. Regelmäßige Berichterstattung an die Landessynode (einschl. Kirchlicher Prüfungsstandards) 11 4.2.6. Beteiligung bei das Prüfungs- oder Rechnungswesen betreffenden Gesetzen und Verordnungen 11 3 / 16

1. Überblick Mit dieser Vorlage erstattet die Kommission für Rechnungsprüfungsqualität (Kommission) gemäß 13 Abs. 4 RPG 1 Bericht an die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) zu ihrer Tagung im Januar 2018. Dieser Bericht umfasst die Tätigkeit der Kommission im Jahr 2017. Der Bericht beinhaltet wie im Vorjahr wesentliche Erkenntnisse aus der Rechnungsprüfung, wobei zunächst wesentliche Feststellungen der Rechnungsprüfungsämter und deren Entwicklung gegenüber dem vorangegangenen Bericht dargestellt werden. Dies betrifft bspw. verspätet aufgestellte und/oder unvollständige Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sowie interne Kontrollsysteme der geprüften kirchlichen Stellen und die Wirksamkeit der Aufsicht (vgl. Abschnitt 3). Im Rahmen der Qualitätssicherung der Arbeit der Rechnungsprüfungsämter sind folgende Schwerpunkte der Tätigkeit der Kommission zu nennen: Die Kommission hat in Fortführung des Schreibens vom 21. Oktober 2016 Erhebungen zum Stand der aufgestellten und geprüften Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse durchgeführt und Schlussfolgerungen in Bezug auf die Qualität der Rechnungsprüfung aus den Ergebnissen dieser Erhebungen abgeleitet und diese mit Schreiben vom 7. November 2017 den Vorständen der fünf Rechnungsprüfungsstellen sowie zur Kenntnis den Abteilungen 4 Recht und Politik sowie 5 Finanzen und Diakonie der Landeskirche mitgeteilt. Analog zum Vorjahr hat die Kommission eine Qualitätskontrolle der Tätigkeit der Rechnungsprüfungsämter im Jahr 2017 durchgeführt. Hierbei hat sie sich auf die Prüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 RPG gestützt. Die Qualitätskontrolle hat zu keinen Beanstandungen geführt (vgl. Abschnitte 4.2.1. und 4.2.3.). Die Kommission hat im Berichtsjahr insb. eine Weiterentwicklung des Kirchlichen Prüfungsstandards zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen nach 7 Abs. 1 RPG sowie Ergänzungen und redaktionelle Anpassungen an den Prüfungsstandards zur Rechnungsprüfung sowie deren Anlagen vorgenommen (vgl. Abschnitt 4.2.2.). Zum aktuellen Stand der Prüfungsstandards vgl. Anlage 2. 1 Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) vom 15. Januar 2010 (KABl. S. 67), geändert durch Kirchengesetze vom 14. Januar 2011 (KABl. S. 162), 12. Januar 2013 (KABl. S. 65), 21. Januar 2014 (KABl. S. 75) und 16. Januar 2015 (KABl. S. 70). 4 / 16

2. Grundlagen der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität 2.1. Aufgaben der Kommission Gemäß 12 und 13 RPG wurden der Kommission folgende Aufgaben übertragen: Regelmäßige Kontrolle der fachlichen Qualität der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter Verabschiedung und ständige Weiterentwicklung verbindlicher Kirchlicher Prüfungsstandards Überprüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung der Prüferinnen und Prüfer Entscheidung über die für die Rechnungsprüfung einzusetzende Software Regelmäßige Berichterstattung an die Landessynode (einschl. Kirchlicher Prüfungsstandards) Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind ihr folgende Rechte gemäß 14 und 15 RPG eingeräumt: Vorlagerecht von Prüfungsberichten sowie Einsichts- und Auskunftsrecht Beteiligung bei das Prüfungs- oder Rechnungswesen betreffenden Gesetzen und Verordnungen Die Kommission ist nur an Gesetz und Recht gebunden. Sie arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden ( 13 Abs. 6 RPG). 2.2. Zusammensetzung der Kommission Gemäß 13 Abs. 1 RPG setzt sich die Kommission aus sechs von der Landessynode zu wählenden Mitgliedern und den Leiterinnen und Leitern der Rechnungsprüfungsämter zusammen. Die von der Landessynode zu wählenden Mitglieder sollen die erforderliche fachliche Eignung besitzen und werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Landessynode 2016 hat ein Mitglied für die Wahlperiode 2015 bis 2018 nachberufen. Aus dem Kreis der gewählten Mitglieder wählte die Kommission gemäß 13 Abs. 2 RPG einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. In Anlage 1 sind die Mitglieder der Kommission namentlich genannt, einschließlich noch weiterer von den Mitgliedern in der evangelischen Kirche wahrgenommener Aufgaben und Ämter. 5 / 16

2.3. Organisatorische Grundlagen der Kommission Gemäß 13 Abs. 6 Satz 3 RPG erledigt das Landeskirchenamt die Geschäftsführung der Kommission. Mit dieser Aufgabe sind in der Abteilung 4, Dezernat 4.1 Recht Frau Ltd. Kirchenrechtsdirektorin Kristin Steppan sowie Frau Manuela Goebel beauftragt. Darüber hinaus steht der Kommission zur Erledigung der ihr zugewiesenen vielfältigen und zeitintensiven Aufgaben ( 12 bis 15 RPG; vgl. im Einzelnen Abschnitt 2.1. dieses Berichtes) seit 2014 eine Stelle im Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf in einem Umfang von ca. 30 % zur Verfügung. Diese Aufgabe wird wie im Vorjahr von Herrn Karsten Bergmann wahrgenommen. Die Kommission setzt bei der Erarbeitung Kirchlicher Prüfungsstandards und der Entscheidung über die für die Rechnungsprüfung einzusetzende Software auf die Zusammenarbeit mit dem Verband der Rechnungsprüfung in der EKiR (VdR-EKiR). Auf diese Weise wird der Erfahrungsschatz der Rechnungsprüferinnen und prüfer genutzt. Die Kommission dankt der Geschäftsstelle, Herrn Bergmann vom Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf und dem VdR-EKiR für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit. 3. Erkenntnisse aus der Rechnungsprüfung (Bericht aus den Rechnungsprüfungsämtern) Nach der Gesetzesbegründung zum Rechnungsprüfungsgesetz soll die Kommission im Rahmen dieses Berichts aus Erkenntnissen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit gewinnt, die für die kirchliche Finanzplanung wichtigen Entwicklungen und Tendenzen berichten. 2 Im Folgenden berichtet die Kommission über die gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Rechnungsprüfung. Die Betrachtung finanzieller Entwicklungen ist dagegen nicht Aufgabe der Kommission. Die Leiter der Rechnungsprüfungsämter als geborene Mitglieder der Kommission berichten wie folgt über wesentliche Erkenntnisse aus der Rechnungsprüfung im Jahre 2017: 2 Vgl. Vorlage an die Landessynode 2010 Kirchengesetz zur Einführung der neuen Rechnungsprüfungsstruktur in der Evangelischen Kirche im Rheinland (LS 2010 Drucksache 5), Seite 47, Erläuterungen zu 13 Abs. 4 RPG. 6 / 16

Rechnungslegung Es ist immer noch festzustellen, dass die Einrichtungen vielfach außerstande sind, Abschlüsse fristgemäß vorzulegen. Es werden weiterhin externe Berater zur Aufarbeitung der Rückstände eingesetzt. Der Prüfungswand für die (stellenweise erheblich) verspätet vorgelegten Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse bleibt hoch, weil diese oftmals nicht vollständig sind. Haushalts- und Wirtschaftsführung Bei vielen Baumaßnahmen die Vorschriften (insbesondere Ausschreibungen nach VOB) nicht beachtet. Die Miet- und Nebenkostenabrechnungen kircheneigener Immobilienobjekte erfolgt teilweise gar nicht oder verspätet. Internes Kontrollsystem Zwischenzeitlich wächst die Erkenntnis ein Internes Kontrollsystem einzurichten bzw. dieses fortzuentwickeln, wobei festzustellen ist, dass ein fehlendes Internes Kontrollsystem den Prüfungsaufwand erheblich erhöht. Aufsicht Die Wahrnehmung der Aufsicht hat sich in einzelnen Regionen verbessert. Teilweise ist die Aufsicht nicht effektiv. D.h. Erkenntnisse und Ergebnisse der Rechnungsprüfung werden durch die Aufsicht nicht aufgegriffen. 4. Qualitätssicherung der Arbeit der Rechnungsprüfungsämter 4.1. Tätigkeit der Kommission im Jahr 2017 4.1.1. Sitzungen Im Jahr 2017 ist die Kommission zu fünf Sitzungen in Düsseldorf zusammengekommen, deren Schwerpunkte im Folgenden angegeben sind: Sitzung am 9. Februar 2017 - Bericht von der Landessynode 2017 (Drucksache 37): - Festlegung des Programmes für das Jahr 2017 - Berichte aus den Rechnungsprüfungsämtern 7 / 16

Sitzung am 25. April 2017 - Beratung zu den Fort- und Weiterbildungsnachweisen des Jahres 2016 - Beratung der Ergebnisse einer Umfrage der Durchführung von Besuchen in den Rechnungsprüfungsämtern in 2017 - Beratung zur Weiterentwicklung des Kirchlichen Prüfungsstandards Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung Sitzung am 13. Juni 2017 - Beratung zur Weiterentwicklung des Kirchlichen Prüfungsstandards Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung - Berichte aus den Rechnungsprüfungsämtern Sitzung am 19. September 2017 - Beratung zur Weiterentwicklung des Kirchlichen Prüfungsstandards Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung - Präzisierung der Inhalte des Fragenkatalogs zu den Besuchen in den Rechnungsprüfungsämtern in 2018 - Berichte aus den Rechnungsprüfungsämtern Sitzung am 7. November 2017 - Verabschiedung des geänderten Kirchlichen Prüfungsstandards Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der redaktionellen Anpassungen in den übrigen Kirchlichen Prüfungsstandards und deren Anlagen - Beratung und Verabschiedung eines Schreibens über eine Bestandsaufnahme zur Aufstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse - Beratung und Verabschiedung des Berichtes an die Landessynode 8 / 16 4.1.2. Weitere Aktivitäten Mitglieder der Kommission haben an folgenden weiteren Terminen teilgenommen (unter Angabe der Themenschwerpunkte): Vorsitzender: 31. Mai 2017 in Wittenberg: Fachtagung des VdR-EKiR (Verband der Rechnungsprüferinnen und prüfer in der EKiR) - Informationen aus der Tätigkeit der Kommission - Diskussion von Fragen und Anregungen aus dem Kreis der Rechnungsprüferinnen und prüfer - Ergebnisse der Besuche der ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder in den Rechnungsprüfungsämtern in 2016 und deren Vermittlung - Diskussion zum Stand der Überlegungen der Arbeitsgruppe Rechnungsprüfungsstruktur und Übertragung der Prüfung (des Jahresabschlusses) der Landeskirche auf das Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vorsitzender: diverse Termine in 2017 in Düsseldorf: Arbeitsgruppe Zukunft der Rechnungsprüfung - Diskussion über die Optimierung der Struktur und Personalausstattung der Rechnungsprüfungsämter in der EKiR - Diskussion von Vor- und Nachteilen einer Übertragung der Prüfung der Landeskirche auf das Oberrechnungsamt 4.2. Bericht zu den Aufgaben der Kommission im Einzelnen 4.2.1. Kontrolle der fachlichen Qualität der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter Gemäß 12 Satz 1 RPG obliegen der Kommission die regelmäßige Kontrolle der fachlichen Qualität der im Rechnungsprüfungsgesetz beschriebenen Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter. Im Rahmen der Qualitätskontrolle kann sich die Kommission von den Rechnungsprüfungsämtern Berichte über Jahresabschlussprüfungen sowie über sonstige Prüfungen vorlegen lassen. Sie kann von den Rechnungsprüfungsämtern alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Qualitätskontrolle notwendig sind ( 14 RPG). Die Kommission hat in 2017 insb. eine Präzisierung des bei den Besuchen in den Rechnungsprüfungsämtern einzusetzenden Fragebogens vorgenommen. Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass die Besuche in den Rechnungsprüfungsprüfungsämtern auf Basis unter Zugrundelegung des Fragebogens in 2018 wieder aufgenommen werden sollen, da sie sich im Hinblick auf die Steigerung der Qualität der Prüfungsdurchführung positiv auswirken. 4.2.2. Verabschiedung und ständige Weiterentwicklung verbindlicher Kirchlicher Prüfungsstandards Gemäß 12 Satz 2 RPG beschließt und verabschiedet die Kommission die Kirchlichen Prüfungsstandards und hat nach 13 Abs. 3 RPG die Aufgabe, die für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung und die sonstigen Prüfungshandlungen verbindlichen Kirchlichen Prüfungsstandards ständig weiter zu entwickeln. In Erfüllung dieser Aufgabe hat die Kommission in 2017 an der Weiterentwicklung der in den Vorjahren verabschiedeten Prüfungsstandards gearbeitet. Dabei wurde insbesondere der Kirchliche Prüfungsstandard: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß 7 Abs. 1 RPG um einen Abschnitt 5.3 Besondere Grundsätze für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung erweitert. In diesem Abschnitt werden der Gegenstand der Ordnungsmäßigkeitsprüfung, die Prüfungspla- 9 / 16

nung, mögliche Prüfungshandlungen sowie die zusammenfassende Darstellung der Prüfungsergebnisse näher konkretisiert. Weitere redaktionelle Anpassungen in den Kirchlichen Prüfungsstandards wie z.b. die Vereinheitlichung der abzugebenden Prüfungsurteile wurden vorgenommen und haben die Arbeit der Kommission in 2017 abgerundet. Eine Übersicht des aktuellen Standes der bisher verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards mit Angabe der Veröffentlichung ist als Anlage 2 beigefügt. 4.2.3. Überprüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung der Prüferinnen und Prüfer Die Überprüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung der Prüferinnen und Prüfer ist nach 13 Abs. 3 Satz 2 RPG Aufgabe der Kommission. Mit dem im Jahr 2011 verabschiedeten KPSt: Fort- und Weiterbildung der Rechnungsprüferinnen und prüfer (aktuelle Fassung vom 06.11.2012) hat die Kommission dargelegt, welche Anforderungen sie bei der Prüfung der Einhaltung einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung stellt. Dieser KPSt gibt u.a. den Prüferinnen und Prüfern einen Mindestumfang der strukturierten Fort- und Weiterbildung von 30 Stunden im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor. Die Kommission hat die ihr vollständig vorgelegten Nachweise der fünf Rechnungsprüfungsämter für das Jahr 2016 überprüft. Neben der Einhaltung der Mindeststundenzahl war insbesondere die Teilnahme an NKF-bezogenen Fortbildungsmaßnahmen sowie an Schulungen zum prüferischen Vorgehen nach den Kirchlichen Prüfungsstandards der Kommission Gegenstand der Überprüfung. Im Rahmen der diesjährigen Qualitätskontrolle (vgl. Abschnitt 4.3.1.) wurden für die in den vorgelegten Fortbildungsnachweisen aufgeführten Fortbildungsmaßnahmen in Stichproben weitere Belege zum Nachweis eingesehen, was zu keinen Beanstandungen führte. Da die Fort- und Weiterbildung der Prüferinnen und Prüfer in der derzeitigen Umstellungsphase auf NKF und neue Kirchliche Prüfungsstandards ein besonderes Anliegen der Kommission ist, unterstützt sie diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten. So hat der Vorsitzende der Kommission im Rahmen der Fachtagung des VdR-EKiR im Mai 2017 den Prüferinnen und Prüfern erneut die Tätigkeit der Kommission erläutert und zum fachlichen Austausch, insb. über Anregungen und Fragen zum Prüfungsansatz und zum Zusammenwirken der Prüferinnen und Prüfern untereinander, zur Verfügung gestanden. 10 / 16

4.2.4. Die für die Rechnungsprüfung einzusetzende Software Gemäß 13 Abs. 5 RPG entscheidet die Kommission über die für die Rechnungsprüfung einzusetzende Software. In der Sitzung vom 8. November 2016 hat die Kommission hierzu folgenden Beschluss gefasst: Das Programm der Firma DATEV eg, Paumgartnerstraße 6-14, 90429 Nürnberg (DATEV PRÜFUNG ÖR) ist das i.s.d. 13 Abs. 5 RPG bei der Rechnungsprüfung einzusetzende Prüfprogramm. In 2017 konnten nach Fertigstellung der Anpassungsarbeiten für den kirchlichen Bereich und einer ersten Funktionsprüfung die Verträge unterzeichnet werden. Mit dem Einsatz der Software wird Mitte des Jahres 2018 gerechnet, die entsprechende Bestätigung steht seitens DATEV eg noch aus. 4.2.5. Regelmäßige Berichterstattung an die Landessynode (einschl. Kirchlicher Prüfungsstandards) Mit dem vorliegenden Bericht an die Landessynode im Januar 2018 erfüllt die Kommission ihre Aufgabe gemäß 13 Abs. 4 RPG. Die von ihr in Vorjahren verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards wurden bereits in den vorangegangenen Berichten an die Landessynode zur Kenntnis gegeben. 4.2.6. Beteiligung bei das Prüfungs- oder Rechnungswesen betreffenden Gesetzen und Verordnungen Nach 15 RPG sind der Kommission Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die das Prüfungs- oder Rechnungswesen betreffen, mit hinreichender Frist zur Stellungnahme vorzulegen. Im Zuge dessen hat die Kommission in der Sitzung vom 7. November 2017 den Entwurf einer Verordnung zur Erleichterung der Aufstellung von Jahresabschlüssen für die Jahre 2009-2018, den sie im Vorfeld der Sitzung erhalten hat diskutiert und zur Kenntnis genommen Düsseldorf, den 7. November 2017 Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland Der Vorsitzende gez. Matthias Stürmlinger 11 / 16

Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Mitglieder der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität Übersicht der verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards 12 / 16

Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität Anlage 1 Mitglieder der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität Gewählte Mitglieder Matthias Stürmlinger, Düsseldorf - Vorsitzender Dipl.-Kfm.; Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57a Abs. 3 WPO Wilhelm Abmeyer, Remscheid Dipl.-Vw.; Steuerberater Nachberufen auf der Landessynode 2016 Udo Ambaum, Düsseldorf Dipl.-Soz.-Wiss./Pol.-Wiss.; Gutachter Udo Dabringhausen, Wuppertal Steuerberater - Vorsitzender des Rechnungsprüfungsvorstands der Rechnungsprüfungsstelle Rhein-Ruhr-Wupper - Mitglied des Finanzausschusses der Kirchengemeinde Wuppertal-Ronsdorf Michael Luckhaus, Lebach Dipl.-Vw.; Steuerberater - Mitglied des Rechnungsprüfungsvorstands der Rechnungsprüfungsstelle Südrhein-Saar Hans-Peter Schimmelpfennig, Radevormwald Betriebswirt (VWA), Bilanzbuchhalter IHK und Endriss - Mitglied des Rechnungsprüfungsvorstands der Rechnungsprüfungsstelle Rhein-Ruhr-Wupper - Vorsitzender des Finanzausschusses des Kirchenkreises Lennep - Mitglied des Diakonieausschusses des Kirchenkreises Lennep 13 / 16

Leiter der Rechnungsprüfungsämter Norbert Blaesy Kirchenverwaltungsdirektor Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Südrhein-Saar, Koblenz Volker Bogner Ltd. Kirchenverwaltungsdirektor Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Düsseldorf, Düsseldorf - Vertreter der Rechnungsprüfungsämter der EKiR in der Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen in der EKD (kirpag) - Vorsitzender des Verbandes der Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (VdR-EKiR) - Mitglied der Stellenbewertungskommission für Rechnungsprüfung in der EKiR Christian Buchholz Dipl.-Verw.-wirt/Kirchenverwaltungsdirektor Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Niederrhein, Krefeld Herbert Gerlach Kirchenverwaltungsdirektor Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper, Velbert - Mitglied der Stellenbewertungskommission für Rechnungsprüfung in der EKiR - Mitglied der AG Tariftreue in der EKiR Claudia Schwab Jurist Kirchenrechtsdirektorin Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Köln-Bonn-Hessen, Köln 14 / 16

Bericht der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität Anlage 2 Kirchliche Prüfungsstandards der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland Der jeweils aktuelle Stand der Standards ist der Internetseite des Verbandes der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer in der Evangelischen Kirche im Rheinland (VdR-EKiR) unter dem Menüpunkt Standards zu entnehmen (www.vdr-ekir.de) Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß 7 Abs. 1 RPG (Stand: 07.11.2017) nebst Anhang Anlage 1: Anlage 2a: Anlage 2b: Anlage 3: Anlage 4a: Anlage 4b: Anlage 5a: Anlage 5b: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8a: Anlage 8b: Anlage 8c: Gliederung für die Prüfungsplanung Zusammenfassung von Bilanzposten für die Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze Zusammenfassung von Posten der Ergebnisrechnung für die Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze Checklisten zu aussagebezogenen Prüfungshandlungen für den Jahresabschluss Liste der berichtigten Prüfungsdifferenzen (einschließlich Ausweisfehler) Liste der nicht berichtigten Prüfungsdifferenzen (einschließlich Ausweisfehler) Liste der berichtigten Prüfungsfeststellungen zum Anhang Liste der nicht berichtigten Prüfungsfeststellungen zum Anhang Mehrjährige Prüfungsplanung Gliederung der Arbeitspapiere Bestätigungsvermerk uneingeschränkt Bestätigungsvermerk eingeschränkt Bestätigungsvermerk versagt Berichterstattung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß 7 Abs. 1 RPG (Stand 07.11.2017) nebst Anhang Muster eines Prüfungsberichtes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß 7 Abs. 1 RPG einschließlich Erläuterungen 15 / 16

Prüfung von Eröffnungsbilanzen gemäß 140 Abs. 14 KF-VO (Stand 07.11.2017) nebst Anhang Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4a: Anlage 4b: Anlage 5a: Anlage 5b: Anlage 6: Anlage 7a: Anlage 7b: Anlage 7c: Gliederung für die Prüfungsplanung Zusammenfassung von Bilanzposten für die Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze Checklisten zu aussagebezogenen Prüfungshandlungen für die Eröffnungsbilanz Liste der berichtigten Prüfungsdifferenzen (einschließlich Ausweisfehler) Liste der nicht berichtigten Prüfungsdifferenzen (einschließlich Ausweisfehler) Liste der berichtigten Prüfungsfeststellungen zum Anhang Liste der nicht berichtigten Prüfungsfeststellungen zum Anhang Gliederung des Prüfungsberichts Bestätigungsvermerk uneingeschränkt Bestätigungsvermerk eingeschränkt Bestätigungsvermerk versagt Qualitätssicherung in den Rechnungsprüfungsämtern (Stand: 08.11.2016) nebst Anhang Anlage 1: Gesprächsdokumentation gemäß Tz. 18 Fort- und Weiterbildung der Rechnungsprüferinnen und prüfer (Stand: 06.11.2012) nebst Anhang Formular zum Nachweis der Fort- und Weiterbildung 16 / 16