S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2004 AS 530/2004



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Transkript:

S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2004 AS 530/2004 Schriftliche Anfrage gemäß 66 der Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages der Abgeordneten Waltraud Dietrich und Verena Graf, betreffend Schuldnerberatung in der Steiermark. an Herrn Landesrat Dr. Kurt Flecker Schuldnerberatung ist grundsätzlich eine wichtige Institution, die professionelle Hilfe leisten soll wenn Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen. Sie ist eine notwendige Einrichtung und wichtige Unterstützung für viele Bürger, die mit ihren Schuldenproblemen nicht alleine fertig werden. In der Steiermark, vor allem in Graz, hat die Schuldnerberatung diesen professionellen Ruf nicht. Es gibt viele unzufriedene Hilfesuchende, denen nicht in dem Ausmaß geholfen wurde wie das eigentlich der Fall sein sollte. Viele haben das Gefühl, dass sie von oben herab und wie der letzte Sünder behandelt werden. Diese Menschen hatten nicht das Gefühl, dass die Schuldnerberatungsstelle Steiermark die bestmögliche Lösung für die finanzielle Situation suchen, sondern im Gegenteil. Persönliche Gespräche mit den Gläubigerbanken im Beisein des Schuldners gibt es ebenso wenig wie kompetente Beratung durch erfahrene Bankkaufleute und Juristen. In den Antworten der Landesregierung zu einem von uns gestellten Antrag vom 28.10.2003 bzw. einen von uns eingebrachten und einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag vom 23.3.2004 wird auf die von uns gebrachten Vorwürfe nicht eingegangen bzw. die Schuldne r- beratung als vorbildhaft beschrieben. Leider zeigt uns die Praxis, die jederzeit mit Fällen belegt werden kann, dass es viele unzufriedene Hilfesuchende gibt und das die Qualität der Schuldnerberatung in der Steiermark verbessert werden muss. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an Sie, sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Flecker, nachstehende Anfrage: 1. Die Steiermärkische Landesregierung wurde mit Beschluss des Stmk. Landtages aufgefordert, mit Banken, Sparkassen und Kreditinstituten Verhandlungen aufzunehmen, damit diese sich künftig finanziell an der professionellen Schuldnerberatung beteiligen.

In der Folge wurde ein Brief von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an Herrn Kommerzialrat Dr. Georg Doppelhofer, Spartenobmann Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Steiermark, geschrieben, dass in diesem Sinne der Herr Landesrat Dr. Kurt Flecker die Aufnahme von Verhandlungen tätigen wird. Haben Sie bereits mit Dr. Doppelhofer Kontakt aufgenommen? Wenn ja, inwieweit wurden Konzepte in Kooperation mit den Banken und der Schuldnerberatung entworfen? 2. Die Steiermärkische Landesregierung wurde mit Beschluss des Stmk. Landtages aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und die Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht im Bankwesengesetz dahingehend zu ändern, dass Jugendliche strengeren Kreditbestimmungen unterliegen. Ein diesbezüglicher Briefverkehr zwischen Herrn Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic wurde im Juni 2004 getätigt. Was haben Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit getan? 3. In der Beantwortung unseres Antrages vom 28.10.2003 betreffend Verbesserungen der Schuldnerberatung in der Steiermark wird ausgeführt, dass es regelmäßige flächendeckende Sprechtage in der Steiermark gibt. In welchen Bezirken finden regelmäßige Sprechtage statt bzw. wie oft? Wie sind diese Sprechtage frequentiert? Wie viele Interventionen werden persönlich erledigt, wie viele telefonisch? Welche Erfolgsquote kann vorgewiesen werden? Wie viele Ansuchen können telefonisch erledigt werden? Wie viele persönliche Gesprächstermine gibt es pro Monat (Auflistung von Jänner bis Dezember seit bestehen der Schuldnerberatung)? 4. Betreffend dem Zugangssystem ohne Wartezeiten: Was heißt das für die Betroffenen? Sind Sie der Meinung, dass dieses Telefonsystem den effizienten Anspruch einer professionellen Schuldnerberatung genüge tut? Wie lange dauert durchschnittlich ein telefonisches Erstgespräch? Was wird in einem telefonischen Erstgespräch abgeklärt? Gibt es Zeitlimits, wie lang ein telefonisches Erstgespräch maximal dauern darf? Was ist, wenn trotz des telefonischen Kontakt noch Fragen für den Schuldner offen sind? Gibt es bereits eine Evaluierung betreffend dieses Telefonsystems? Wenn ja, was ist das Ergebnis? Wenn nein, ist eine Evaluierung geplant? 5. In der Beantwortung der Landesregierung betreffend unseres Antrages Verbesserungen der Schuldnerberatung in der Steiermark wird ausgeführt:...besteht der Wille, die Qualität der Schuldnerberatung in der Steiermark zu verbessern, ist es jedenfalls notwendig, ExpertInnen dieses Arbeitsfeldes in die Planung einzubeziehen. Insbesondere wäre dabei auch die Schuldnerberatung Steiermark Ges. m.b.h. einzuladen, selbst Vorschläge zu erarbeiten. Was bedeutet das? Sind Sie bereit, im Rahmen dieser Verbesserungen alle politischen Parteien in den Dialog einzubinden?

6. Des weiteren wird in der Beantwortung ausgeführt, dass wenn die Schuldnerberatung in den Schulen Präventionsarbeit übernehmen soll, müssten dafür entsprechende Mittel bereit gestellt werden. Sind bereits für die Präventionsarbeit in Schulden entsprechende Mittel bereit gestellt worden? Gibt es einen Ausbildungslehrgang für Präventionsarbeit in Schulen auf dem Gebiet der Schuldnerberatung? 7. Ende 2003 hat es einen eintägigen Workshop zum Thema Jugend und Schulen gegeben, wo Mitarbeiterinnen von diversen Jugendeinrichtungen eingeladen wurden, um gemeinsame Strategien im Bereich der Jugendprävention zu entwickeln. Was ist das Ergebnis dieses Workshops Jugend und Schulen? Was wurde diesbezüglich bereits umgesetzt bzw. was soll umgesetzt werden? 8. Das Bundesministerium hat eine Verbraucherinformationsbroschüre Schulden und Privatkonkurs bzw. Der Traum vom Glück auf (Kredit) Raten kostenlos aufgelegt. Zweiteres ist seit 2 Jahren vergriffen. Gibt es diese Informationsbroschüren wieder bzw. ist der Inhalt noch aktuell? Wenn es diese Broschüre nicht mehr gibt, wären Sie bereit, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass es einen aktuellen Nachdruck gibt? 9. In Ihren Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass die BeraterInnen ausschließlich ausgebildete SchuldnerberaterInnen bzw. BeraterInnen in der laufenden Ausbildung sind und optimale Quellberufe haben: diplomierte SozialarbeiterInnen und JuristInnen. Welche Zusatzqualifikationen haben diese diplomierten SozialarbeiterInnen und JuristInnen? Wie viele diplomierte SozialarbeiterInnen sind in der Schuldnerberatung beschäftigt, wie viele diplomierte JuristInnen? Wie wird die Auswahl der Bewerber getroffen? Aus wie vielen Personen besteht das Aufnahmegremium? Wer stellt dieses zusammen? Gibt es ein Organigramm der Personalstruktur mit Dienstpostenbeschreibung? Wie viel praktische Erfahrungen müssen die MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung in der Steiermark aufweisen? Welche Art der Praxis ist für eine Anstellung bei der Schuldnerberatung gefordert? 10. Die Schuldnerberatung Steiermark ist steiermarkweit 42 Stunden pro Woche erreichbar. Wie viel von den 42 Stunden/Woche Erreichbarkeit wird für konkrete Beratungen aufgewendet? Sind Mitarbeiter 42 Stunden pro Woche telefonisch und/oder persönlich anwesend? 11. Des weiteren führen Sie aus, dass ein flächendeckender Zugang garantiert wird: Was bedeutet flächendeckend für Sie, wenn es jeweils eine Beratungsstelle in Graz und Kapfenberg gibt? 12. Wie lange dauert es, bis ein Hilfesuchender mit einem vielfältigen Problem einen persönlichen Gesprächstermin bei der Schuldnerberatung bekommt?

13. Wie ist die Schuldnerberatung in der Steiermark präsent? Gibt es eigene Lokalitäten? Wo bzw. wie finden diese Sprechtage statt? Ist ein persönliches Vorsprechen möglich oder ist ein Kontakt nur telefonisch möglich? Mit welcher Infrastruktur sind diese Bezirkssprechtage ausgestattet? Gibt es Akten vor Ort, gibt es Internetanschluss etc.? 14. Unter der Adresse www.schuldnerberatung.at findet man alle österreichische Schuldne r- beratungen. Wie wird diese Internetseite aufgenommen? Wie viele Zugriffe pro Monat gibt es seit bestehen der Schuldnerberatung in der Steiermark? 15. In Ihrer Beantwortung zu unserem Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Schuldnerberatung in der Steiermark schreiben Sie, dass die Schuldenregulierung von vorn herein ein eher hochschwelliges Produkt ist. Die Schuldnerberatung Steiermark hat aber in den letzten beiden Jahren bewusst Schritte gesetzt hat, einen möglichst niederschwelligen Zugang für SchuldnerInnen zu gewährleisten. Die Schuldnerberatung Steie r- mark legt großes Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit anderen niederschwelligen Sozialeinrichtungen (Sozialservicestelle des Landes, Caritas-Beratungsstellen, Familienberatungsstellen, Suchtbeartungsstellen, AMS, Jugendberatungsstellen, Bezirksverwaltungsbehörden etc.). Diese Institutionen überweisen SchuldnerInnen nach Vorabklärung, ob eine Schuldenregulierung überhaupt sinnvoll ist und nach entsprechender Vorbereitung, an die Schuldnerberatung. Finden Sie es sinnvoll, dass diese oben angeführten Sozialeinrichtungen die Schuldnerberatung gleich selbst durchführen sollen? 16. Weiters wird ausgeführt, dass jeder Schuldner eine individuelle fachliche Beratung durch einen Schuldnerberater in einer telefonischen Erstabklärung bekommt. Diese telefonische Erstabklärung ist ein sinnvoller Schritt, jedoch ergeben sich einige Fragen: Wer entscheidet, ob nach der telefonischen Erstabklärung ein persönlicher Kontakt stat t- findet? Was passiert mit dem, der nicht ins Konzept der Schuldnerberatung passt (Beispiel: Frau ist in einer Firma angestellt. Bekommt aber eine Lohnexekution. Die Geschäftsführung teilte ihr mit, dass sie, wegen der Exekution nicht mehr länger beschäftigt werden könne. Die Dame wandte sich telefonisch an die SB in Graz. Sie bekam die Auskunft, dass man für sie nichts tun könne. Sie solle einen sogenannten Stundungszettel ausfüllen. Diese Frau wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt). 17. Konkursstatistik: Wie viele Fälle wurden seit bestehen der Schuldnerberatungsstellen abgewickelt bzw. wurden eingereicht als bereinigte Konkursanträge? außergerichtliche Ausgleiche? eröffnete Konkurse? abgeschlossene Konkurse? abgewiesene Konkurse?

Wie ist da der Österreichvergleich? Wie viele Schuldenregelungsverfahren gab es bei Personen, die Notstandshilfe, Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe bekommen haben? Wie schaut die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei dieser Personengruppe aus? 18. Wie hoch ist die jährliche Subvention des Landes Steiermark für die Schuldnerberatung? Bekommt die Schuldnerberatung Steiermark noch von anderen Institutionen finanzielle Unterstützung? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem? Sind Sie bereit, eine detaillierte und transparente Auflistung der Personalkosten, Kilometergeld und Spesenabrechnung zu geben? 19. In der Vorlage der Steiermärkischen Landesregung und zum Beschluss Nr. 1359 schreiben Sie, dass die Beratung von Selbständigen entweder der Wirtschaftskammer bzw. der Landwirtschaftskammer obliegen. Unsere Nachforschungen ergaben, dass die Unterstützung der Unternehmer selbst zu bezahlen ist. In der Kleinen Zeitung vom 31.08.2004 hat ihr Parteigenosse und Budgetsprecher NAbg. Matznetter das Herz für die Kleinunternehmer entdeckt. Glauben Sie, dass es wichtig wäre weitere Konzepte zu entwickeln und den Klein- und Mittelbetrieben ebenfalls Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen? LAbg. Waltraud Dietrich eh. LAbg. Verena Graf eh.