AUFLAGEN. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden

Ähnliche Dokumente
ANZEIGENBLATT VERBUND

Mediadaten Mallorca geht aus! 2014/

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße Düsseldorf Tel.: Fax: info@libelle-magazin.

MünchneR StaDtMeDien gmbh MÜNCHEN. mediadaten Preisliste Nr. 16 gültig ab

PANEUROPA 1 VERLAGSANGABEN. Verlag und Anzeigenverwaltung. Geschäftsbedingungen. Bankverbindung. Erscheinungsweise. Zahlungsbedingungen

MedIa-daten 2016 das Portal zum arbeits- und Sozialrecht!

Wohn-Markt-Magazin. Mediadaten Der meinungsführende Informationsdienst der Möbel-, Küchen- und Zulieferbranche

Media-Daten Das Portal zum Arbeits- und Sozialrecht!

Agentur Sowjet GmbH Rykestr Berlin

MONUMENTE. Media-Daten Magazin für Denkmalkultur in Deutschland. MONUMENTE ist das ideale Werbemittel für. Leserkreis

vom 1. November 2014 Landkreis Darmstadt-Dieburg Groß-Zimmern Gundernhausen Reinheim Groß-Bieberau Fischbachtal Fränkisch-Crumbach Reichelsheim

Stand 01/2013. magazin. Zeitschrift für die Mitglieder des Deutschen Bridge - Verbands e.v. Mediadaten

Die Zeitung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erscheint einmal pro Semester in einer Auflage von 6000 Exemplaren.

Ostfriesland. Mediadaten. Magazin. Preisliste Nr. 19. Die Monatsillustrierte. Norden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berufsverbandes Information Bibliothek e. V. für Anzeigenaufträge

JUGENDMAGAZIN DES HANDWERKS

QUARTIER A. Magazin-Profil / Technische Angaben. Redaktionelles Profil. Datenanlieferung

Blickpunkt. Wirtschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Ziffer 1-23

Wir in Detten GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Größte Wochenzeitung im Kreis Steinfurt. Gesamtauflage mittwochs 162.

Online Mediadaten 2015

Mediadaten 2015 bis 2016

Media-Daten 2015 IBR VPR IMR. Zeitschrift für Immobilien- und Baurecht. Zeitschrift für Vergabepraxis und -recht

Media-Daten Der Bausachverständige. 10% Kombi-Rabatt mit der Zeitschrift

mediadaten Magazin für Yoga & spirituellen Lifestyle Preisliste gültig ab 01. Januar 2014

Ihre Werbung in der w.news! Hier werden Sie gesehen!

ProAlter Selbstbestimmt älter werden

Get the English version online at

MEDIADATEN BAGSO-Nachrichten

Ihre Ansprechpartner_innen vor Ort

Die EWR Netz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der EWR Aktiengesellschaft und betreibt Leitungsnetze in der Region Rheinhessen und Ried.

Stand: 1. September Mediaunterlagen. DocCheck Newsletter Schweiz

26000 OLDENBURG/ NIELSEN 1. ANZEIGENPREISLISTE Nr.16 IHR PARTNER IM WETTBEWERB GÜLTIG AB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien (Fassung vom Juli 2000)

Bezirks-Journal Mediadaten

Mediadaten gültig ab Erfolgreich werben - in der lokalen Zeitung der Region, die gelesen wird!

Nielsen III ANZEIGENBLATT VERBUND Süd West Verbreitete Gesamtauflage:

Mallorca. Mallorca. Mallorca. geht aus! geht aus! geht aus! Mediadaten Mallorca geht aus! 2017/2018 DIE BESTEN RESTAURANTS IM TEST

Mediadaten 2015 company.news

WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT

Preisliste. Nr. 37 gültig ab 1. Januar 2014

2013 MAR e Fotografie

Preisliste Nr. 48. Gültig ab 1. Januar Seite 2 Verbreitungsanalyse. Seite 6 Geschäftsbedingungen Seite 3 Anzeigenpreise

WERBEN MIT ERFOLG MEDIA-INFORMATIONEN Exemplare Exemplare. Vechta Stadt Quakenbrück. Vechta. Visbek. Visbek. Goldenstedt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net. 1. Werbeauftrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften

Das Stadtteil-Magazin für den Bremer Westen

VendingSpiegel. Media Zeitschrift für Operator, Dienstleister und Hersteller. IVW-geprüft

MEDIADATEN 2015 JOBS Stand

journal für ästhetische chirurgie

Traueranzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Anzeigenpreisliste 2015

BADABBACHER. Preisliste/Mediadaten 39. Jahrgang (gültig ab 1. Januar 2014) monatlich, 11x p.a. (Doppelausgabe Dezember/Januar) 212 mm (b) x 300 mm (h)

Fühle deine Stadt. Mainz & Wiesbaden. Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2016

Anzeigen Preisliste 2015 / Nr. 28 / gültig ab 1. Januar 2015

Herbst MEDIADATEN GUTE LAUNE WOHNEN & GENIESSEN & genießen. gültig ab Oktober 2014/Nr. 4. verzaubern

MEDIADATEN Preisliste Nr. 1, gültig ab 1. Juli 2014 alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit

Media-Daten Konradsblatt. Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

Mediadaten Düsseldorfer Anzeiger Dumeklemmer Ratingen. Schaufenster Mettmann Lokal Anzeiger Erkrath

Q Online Media-Informationen 2013

Mit Ihrer Beilage und Anzeige ins Wochenende!

Inhaltsverzeichnis Kurzcharakteristik Reichweite im Mittelstand

MEDIADATEN 2015 DAS OUTDOOR MAGAZIN FÜR DAS ALLGÄU UND DIE ANGRENZENDE BERGWELT. Winter Frühjahr Sommer Herbst. Foto Scott

Mediadaten Mallorca geht aus! 2015/

Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen PDF-Version. Ausgaben & Themen Preise & Rabatte AGB

Adressierung Spezifikation für Zeitungsbeilagen

Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe

MEDIADATEN CallCenter. Schottler & Simon GmbH * Hohenzollerndamm 27a * Berlin. Fachzeitschrift für Dialogmarketing

Mediadaten Preisliste gültig ab 1. Januar 2016

Q Online Media-Informationen 2013 PHOTOVOLTAIK BIOENERGIE WINDENERGIE SOLARTHERMIE

Mediadaten

Leser im Mittelstand THEMENMAGAZIN HEILBRONN - FRANKEN

Anzeigenpreisliste Nr. 2 gültig ab Januar 2016

hochparterre.wettbewerbe

Media-Daten Der Kfz-Sachverständige. 10% Kombirabatt mit Der Kfz-Anwalt. Die Fachzeitschrift für Technik, Gutachten und Recht

November NZZ Domizil Anzeigenpreise 2012 für Schweizer Kunden

DVS. Die VersicherungsPraxis. Media-Daten 2016 G Preisliste Nr. 12, Gültig ab

ReiseJournal DAS REISEMAGAZIN DER. n MEDIADATEN. Ergänzung zur allgemein gültigen Preisliste Rhein Main Presse Nr. 44 Gültig ab 1.

Ihre IHK-Zeitschrift NO 11. Tausche Firmenbus gegen Raum für die Betriebsfeie. Center Tech Armaturen erfolgreich im Nischenmar

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

MEDIADATEN 2016 MONTAKT. Unna. Bergkamen. Kamen. Fröndenberg. Holzwickede Exemplare jeden Samstag bis 12 Uhr an alle Haushalte

MEDIADATEN Anzeigenpreisliste Nr. 1: gültig ab 1. Januar 2015 jaster-medien.de

Stand: 1. Februar SiteSeeing. Lassen Sie Ihre Website neu entdecken

Mediadaten Verlag: Produktion: Verlag Saarkultur ggmbh Saaruferstraße Saarbrücken. Tel.: / Fax: /

Der Anaesthesist. Mediadaten 2016 gültig ab 1. Oktober springermedizin.de/mediadaten

Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern Berliner Ärzte Ärzteblatt Sachsen Ärzteblatt Thüringen Ärzteblatt Rheinland-Pfalz

DER ODERLANDSPIEGEL Die unabhängige Heimatzeitung für den Osten des Landes Brandenburg

Mediadaten 2016 Erreichen Sie die Entscheider in 480 Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Internet World BusIness GuIdes

Traueranzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Hochtaunus Verlag. Media-Daten 2016 Preisliste Nr. 21 gültig ab 1. Januar Kronberger Bote. Bad Homburger. Friedrichsdorfer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Werbung der Foundry-Planet Limited Gültig ab

Internet World BusIness GuIdes

INTERNET WORLD Business Guide ONLINE WERBEPLANUNG

Media-Informationen JAHRBUCH DIALOGMARKETING Ausgabe Exemplare über 200 Seiten. unveränderter Anzeigentarif.

Preisliste Nr. 14 a. Gültig ab

Das Magazin für interessierte, kreative und aktive Frauen mit ihren Familien. Mediadaten. ab 2010

Mediadaten der Fachpublikationen 2016 Online, Mobile & Print EIN SERVICE VON

Transkript:

AUFLAGEN Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt Region Wiesbaden Region Mainz Ausgabe Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt 36.950 840 Binger Wochenblatt 35.400 850 Ingelheimer Wochenblatt 25.750 810 Mainzer Wochenblatt 139.900 880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.500 912 Wormser Wochenblatt 57.350 Anzeigenblätter Region Mainz gesamt (Wochenmitte) 321.850 Ausgabe Auflage 248 Idsteiner Wochenblatt 25.030 278 Kreisstadt Wochenblatt 24.525 660 Rheingauer Wochenblatt 28.800 670 Untertaunus Wochenblatt 29.100 690 Wiesbadener Wochenblatt 123.200 Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt (Wochenmitte) 230.655 Anzeigenblätter Wochenende Region Mainz & Wiesbaden Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) 142.150 911 Wormser Wochenblatt (Samstag) 64.570 Anzeigenblätter gesamt (Wochenende) 206.720 Region Darmstadt Ausgabe Auflage 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 26.300 631 Der Bergsträßer 17.100 671 Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 23.295 672 Dreieich-Zeitung B Dreieich 18.200 673 Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 16.530 674 Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 20.560 675 Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 30.200 677 Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 15.000 647 Marktplatz Bergstraße 41.750 676 Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 21.950 679 Offenbach-Journal O Stadt Offenbach 46.650 629 Pfungstädter Woche 11.400 628 Ried Information 21.800 620 SüWo Darmstadt 66.080 624 SüWo Gersprenztal 39.630 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 22.560 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 28.220 626 SüWo Odenwälder Lokalblick 33.790 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 43.510 678 Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung 39.540 Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt (Wochenmitte) 584.065 Gesamtauflage Anzeigenblätter Wochenmitte 1.136.570 Inhalt Auflagen

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE ANGABEN 4/5 Verlag: VRM Media Sales GmbH Grund- und Ortspreise Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz Telefon: Geschäftsleitung: 0 61 31/48-47 00 Anzeigen: 0 61 31/48-47 75 Beilagen/Prospekte: 0 61 31/48-47 74 Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Telefax: 0 61 31/48-47 33 Rabatte E-Mail: mediasales@vrm.de Internet: www.vrm-mediasales.de Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen. Bankkonto: Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01 Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand an sales-kundenservice@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Zahlungsbedingungen Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Malstaffel Mengenstaffel ab 6 Anz 5% ab 3.000 mm 5% ab 12 Anz 10% ab 5.000 mm 10% ab 24 Anz 15% ab 10.000 mm 15% ab 48 Anz 20% ab 20.000 mm 20% Kombinationsrabatte Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen. Ausgaben Rabatte 2 3 10% 4 5 15% 6 7 20% 8 9 25% ab 10 30%

ALLGEMEINE ANGABEN Anlieferung der Druckdaten: Bis Anzeigenschluss Technische Angaben Erscheinungsweise: Wochenmitte und Wochenende Satzspiegel: VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm Chiffregebühr 5,00 + MwSt. bei Abholung; 10,00 + MwSt. bei Zusendung. Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10,00 erhoben. Anzeigenschluss Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter und Belegung der Gesamtausgaben Freitag, 15 Uhr Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt Freitag, 15 Uhr Restliche Wochenblätter, Der Bergsträßer, Dreieich-Zeitung, Marktplatz Bergstraße, Offenbach-Journal, Pfungstädter Woche, Ried Information, Wochen-Journal VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag) Allgemeine Angaben Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm Montag, 14 Uhr Mittwoch, 13 Uhr Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid) Grundschrift: Mindestens 6 Punkt Spaltenbreiten: Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig Druckverfahren: Offset Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Verbreitung Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt. Auflagenkontrolle der Wochenblätter und SüWo durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA.

Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter RICHTLINIEN FÜR DIE MEHRFARBREPRODUKTION Zeitungsprofil Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L / cm Profilname: ISO Newspaper 26 Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc Charakterisierungs- IFRA26 diese Profile wurden in der Praxis von verschiedaten: denen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungs daten erhalten Sie unter www.color.org. Kunstdruckprofile: Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen wenden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon 0 61 31/48-56 81. Druckunterlagen Druckreihenfolge: Volltondichte Rasterwinkelung: Hinweis: Tonwertbereich: Tonwertsumme: Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Auflösung: CMYK, Graustufen mindestens 300 dpi und Strichzeichnungen 600 dpi bei Ausgabegröße. Prüfdruck (Proof): Auf dem Prüfdruck muss ein ugra / FOGRA-Medienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Proof-Erstellung: Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO 12647. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter 0 61 31/48-56 81. Andruck Bedruckstoff: Druckrichtung: 6/7 Auflagenpapier Zeitung 42,5 g / m2 Der Fuß ist vorauslaufend Hinweis: C, M, Y, K Farbdichte Abweichungen C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± 0.1 0 = Yellow 15 = Cyan 75 = Magenta 135 = Kontrast Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn. Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Neutrale Bildtiefen maximal 240% Flächendeckung über alle Farben. Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85% betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. Zeitungsrotation Format: 350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm x 350 mm (Halbformat) Satzspiegel: Druckverfahren: Umfänge/Farbigkeit: Maximal 325 mm x 480 mm bei Halbformat 231 mm x 325 mm Zeitungsoffsetdruck Auf allen Seiten 4c möglich

DIGITALER ANZEIGENEMPFANG / ANZEIGEN AUF DATENTRÄGER Programme / Dateiformat Mac-Programme QuarkXpress 8.0 InDesign CS 5.5 Illustrator CS 5.5 Photoshop CS 5.5 DOS-Programme CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 06131/48-5641 zur Verfügung. Datenträger CD, DVD, USB-Stick Dateiformat PDF/X3 (ISO 15930) FTP datenimport.vrm.de, Zugangsdaten auf Anfrage unter: Kontakt-Telefon Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Dateiname Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Lichtpunkt: Rasterflächen: Rasterverläufe: 5%, Tiefe 90% bei Bildern Mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert) Von 0% bis 100% Tonwert zulässig E-Mail Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (max. 20 MB) empfangen werden. Kontakt ISDN Tel.: 06131/48-5651 und 06131/48-5641 E-Mail: isdn@vrm.de Allgemeine Angaben

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] GRUNDPREISE WOCHENMITTE Ausgabe 8/9 Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil s/w Titelseite 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatz farben s/w 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatz farben 26,32 30,26 35,53 33,67 38,72 45,45 806 Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 6,79 7,81 9,17 8,49 9,77 11,46 807 Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 6,25 7,19 8,43 7,81 8,99 10,55 808 Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 15,23 17,51 20,56 19,80 22,77 26,72 830 Alzeyer Wochenblatt 1,15 1,33 1,56 1,44 1,65 1,95 840 Binger Wochenblatt 1,13 1,30 1,52 1,41 1,62 1,90 850 Ingelheimer Wochenblatt 1,01 1,16 1,36 1,27 1,45 1,71 810 Mainzer Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4,91 880 Rheinhessisches Wochenblatt 912 Wormser Wochenblatt 1,00 1,29 1,15 1,49 1,35 1,75 1,24 1,62 1,43 1,87 1,68 2,18 248 Idsteiner Wochenblatt 278 Kreisstadt Wochenblatt 1,12 1,25 1,28 1,43 1,50 1,69 1,40 1,57 1,61 1,81 1,89 2,12 660 Rheingauer Wochenblatt 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1,67 670 Untertaunus Wochenblatt 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1,84 690 Wiesbadener Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4,91 Kombinationen 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte Region Wiesbaden Region Mainz Einzelausgaben

GRUNDPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben Titelseite 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64 631 Der Bergsträßer 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2,03 671 Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64 672 Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,92 1,06 1,24 1,15 1,33 1,55 673 Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,88 1,01 1,18 1,09 1,26 1,48 674 Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64 675 Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1,82 677 Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,69 0,80 0,94 0,87 1,00 1,17 647 Marktplatz Bergstraße 1,47 1,69 1,98 2,21 2,53 2,98 676 Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64 679 Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,53 1,76 2,06 1,91 2,19 2,58 629 Pfungstädter Woche 0,73 0,83 0,99 1,09 1,26 1,48 628 Ried-Information 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2,03 620 SüWo Darmstadt 1,66 1,91 2,24 2,08 2,39 2,80 624 SüWo Gersprenztal 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,03 1,18 1,40 1,29 1,49 1,75 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1,82 626 SüWo Odenwälder Lokalblick 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,29 1,49 1,75 1,62 1,87 2,18 678 Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98 s/w 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ORTSPREISE WOCHENMITTE Ausgabe Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil s/w 10/11 Titelseite 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatz farben s/w 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatz farben 22,44 25,80 30,29 28,70 33,01 38,75 806 Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 5,79 6,66 7,82 7,24 8,33 9,77 807 Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 5,33 6,13 7,19 6,66 7,66 8,99 808 Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 12,98 14,93 17,53 16,88 19,41 22,78 830 Alzeyer Wochenblatt 0,98 1,13 1,33 1,23 1,41 1,66 840 Binger Wochenblatt 0,96 1,11 1,30 1,20 1,38 1,62 850 Ingelheimer Wochenblatt 0,86 0,99 1,16 1,08 1,24 1,46 810 Mainzer Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4,19 880 Rheinhessisches Wochenblatt 912 Wormser Wochenblatt 0,85 1,10 0,98 1,27 1,15 1,49 1,06 1,38 1,22 1,59 1,43 1,86 248 Idsteiner Wochenblatt 278 Kreisstadt Wochenblatt 0,95 1,06 1,09 1,22 1,28 1,44 1,19 1,34 1,37 1,54 1,61 1,81 660 Rheingauer Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1,42 670 Untertaunus Wochenblatt 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1,57 690 Wiesbadener Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4,19 Kombinationen 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte Region Wiesbaden Region Mainz Einzelausgaben

ORTSPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben Titelseite 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40 631 Der Bergsträßer 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1,73 671 Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40 672 Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,78 0,90 1,06 0,98 1,13 1,32 673 Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,75 0,86 1,01 0,93 1,07 1,26 674 Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40 675 Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55 677 Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,59 0,68 0,80 0,74 0,85 1,00 647 Marktplatz Bergstraße 1,25 1,44 1,69 1,88 2,16 2,54 676 Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40 679 Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,30 1,50 1,76 1,63 1,87 2,20 629 Pfungstädter Woche 0,62 0,71 0,84 0,93 1,07 1,26 628 Ried-Information 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1,73 620 SüWo Darmstadt 1,42 1,63 1,91 1,77 2,04 2,39 624 SüWo Anzeigenblatt Gersprenztal 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,88 1,01 1,19 1,10 1,27 1,49 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55 626 SüWo SüWo Odenwälder Lokalblick 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,10 1,27 1,49 1,38 1,59 1,86 678 Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69 s/w 1 Zusatzfarbe 2 + 3 Zusatzfarben Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] WORMSER WOCHENBLATT SAMSTAG Verteilgebiet: Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim Auflage: 12/13 Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Guntersblum 64.570 Exemplare Gimbsheim Anzeigenteil s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,33 1,52 1,79 Ortspreis 1,13 1,30 1,53 DittelsheimGauHeppenDauten- heim heim Eppelsheim Flomborn Titelseite s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,67 1,91 2,25 Ortspreis 1,42 1,63 1,92 Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm Hochborn HangenWeishm. Dintesheim OberFlörsheim Mölsheim Alsheim Frettenheim Eich Heßloch Mettenheim Westhofen Osthofen Abenheim Dalsheim Gundheim Mörstadt A61 N.-Flörsheim Wachenheim 271 Kriegsheim Mons47 heim Pfeddersheim Hohen- HeppenSülzen heim Offstein Ibersheim Rheindürkheim Gundersheim Bermersheim FlörsheimDalsheim Hamm Bechtheim Monzernheim 9 Herrnsheim Neuhausen Leiselheim Worms Hochheim Pfiffligheim Horchheim Weinsheim WiesOppenheim BobenheimRoxheim RH EI N

VORORT SAMSTAG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilgebiet: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim Auflage: 142.150 Exemplare n 4 Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe Grundpreis 2,91 3,34 3,93 Ortspreis 2,48 2,85 3,35 1 Zusatzfarbe Grundpreis 3,64 4,19 Ortspreis 3,10 3,57 Naurod Rambach ch 54 Klarenthal Auringen Sonnenberg Heßloch 455 ad Georgenborn Kohlheck Wiesbaden Kloppenheim Bierstadt A3 Medenbach Breckenheim Igstadt Wi.Frauenstein Freudenberg Nordenstadt Dotzheim Erbenheim Wallau MartinsA66 2+3 Zusatzfarben thal A66 Delkenhm. Biebrich Ober- 260 Schierstein 465 4 Walluf 4,91 Mechthilds- Massenheim 42 NiederAmönehausen ille R 4,19 burg 42 H Wicker W 671 E Budenheim IN 40 Mombach Kastel Uhlerborn Hochheim Falken40 Kostheim am Main Gonsenberg AI MAIN 643 heim GustavsZahlbach Fi th b Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm Anzeigenpreise Bleidenstadt 2+3 Zusatzfarben hahn m - s/w Wehen Hahn Seitzen- s/w Titelseite Taunusstein

Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] RUBRIKEN Anzeigenblätter 14/15 Die mm-preise zu unseren Rubrikenmärkten (wie Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kfz-Markt) entnehmen Sie bitte den Seiten 8 bis 11. Profitieren Sie auch von unseren Sonderprodukten und Angeboten in den Anzeigenmärkten: Response-Verstärker Stellenmarkt Top-Gebrauchte KFZ-Markt Mit dem Response-Verstärker können Sie Ihre Print-Stellenanzeige innerhalb von vier Wochen nach der ersten Veröffentlichung an Ihrem Wunschtermin mit einem Wiederhol-Rabatt von 30% erneut schalten auch mehrmals. In Form einer standardisierten Fließsatz- oder Bild-Anzeige mit jeweils einer Vielzahl an Fahrzeugen können Sie Ihre Gebrauchtwagen optimal und zu einem unschlagbaren Preis präsentieren und das im gesamten Verbreitungsgebiet der VRM. Sie haben die Wahl zwischen vier Anzeigenformaten. Kontakt Tel.: E-Mail: Kontakt 06131 / 48-5613 mediasales-jobs@vrm.de Tel.: E-Mail: 06131 / 48-4777 mediasales-lokal@vrm.de

RUBRIKENPORTALE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Preise zur Online Only-Insertion in unserem Jobportal erhalten Sie gerne auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns gerne zu weiteren Angeboten in unserem Immobilienportal. Crossmedia-Kombination Crossmedia-Kombination Volumen der Printanzeige Online-Zuschlag in Euro Bis 100 mm 30,00 101-300 mm 80,00 Ab 301 mm Laufzeit 28 Tage Online-Zuschlag in Euro Laufzeit 10,00 14 Tage Print-Online-Kombination 190,00 Kontakt Tel.: E-Mail: Volumen der Printanzeige Kontakt 06131 / 48-5612 kontakt@vrm-jobs.de Tel.: E-Mail: Rubriken 06131 / 48-3725 kontakt@vrm-immo.de

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] PROSPEKTBEILAGEN Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Preise für Wochenmitte und Wochenende Beilagenauflage Wochenende Preis je 1.000 Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Grundpreis* Ortspreis* 65,00 56,00 6,00 5,00 Ausgabe Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Der Bergsträßer Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen Dreieich-Zeitung B Dreieich Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf Idsteiner Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Marktplatz Bergstraße Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen Offenbach-Journal O Stadt Offenbach Pfungstädter Woche Rheingauer Wochenblatt Ausgabe Auflage 696 VorOrt 911 Wormser Wochenblatt 142.150 64.570 Beilagenauflage Wochenmitte Beilagenauflage Wochenmitte 830 840 820 631 671 672 673 674 675 677 248 850 278 810 647 676 679 629 660 16/17 Auflage 36.950 35.400 26.300 17.100 23.295 18.200 16.530 20.560 30.200 15.000 25.030 25.750 24.525 139.900 41.750 21.950 46.650 11.400 28.800 Ausgabe 880 628 620 624 618 612 626 610 670 690 678 912 Auflage Rheinhessisches Wochenblatt Ried-Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung Wormser Wochenblatt 26.500 21.800 66.080 39.630 22.560 28.220 33.790 43.510 29.100 123.200 39.540 57.350 *Preise nicht abschluss- und rabattfähig. Kontakt Sonja Becher Prospektbeilagen Tel.: E-Mail: 06131/48-4774 prospekte@vrm.de

PROSPEKTBEILAGEN TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN 1. Format: Mindestformat DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter: Format DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m 2. Format größer als DIN A 6 bis DIN A 4, Flächengewicht mind. 120 g/m 2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m 2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand: Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung: Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette. 9. Annahme: Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein: Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungs Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit () gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring 2 65428 Rüsselsheim Prospektbeilagen

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] DIREKTVERTEILUNG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilung samstags Verteilgebiet Stadt Landkreis Verteilung werktags (Solo-Verteilung) Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Verteilgebiet Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Bad Kreuznach Bad Kreuznach Donnersberg Darmstadt-Dieburg Hochtaunus Main-Taunus (Teilbereich) bis 30 g ab 69,90 Donnersberg 39,90 Kusel Preis je Tsd. Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms bis 30 g Gewicht Bad Kreuznach, Frankfurt Alzey-Worms Groß-Gerau (Teilbereich) 18/19 Groß-Gerau (Teilbereich) Landkreis Hochtaunus Kusel Mainz-Bingen Main-Taunus Rhein-Hunsrück Mainz-Bingen Rheingau-Taunus Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus Anlieferung Frei Haus an unser Lager in der VRM Druck GmbH & Co. KG KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Odenwald Weitere Orte auf Anfrage. Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5,00 pro Tausend berechnet.

DIREKTVERTEILUNG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von der VRM Media Sales GmbH beauftragten Zustelldienste. Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Mindestauflage: 10.000 Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Kontakt Sonja Becher Prospektbeilagen Tel.: E-Mail: 06131/48-4774 prospekte@vrm.de Direktverteilung

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Alzeyer Wochenblatt 20/21 55286 3.820 Wörrstadt / Rommersheim / Sulzheim 55450 55559 9.250 55578 55413 55234 8.340 u.a. Albig / Bechtolsheim / Mauchenheim 1.280 u.a. Gau-Weinheim / Vendersheim / Wallertheim 55288 55237 1.790 3.490 u.a. Armsheim / Gabsheim / Udenheim Komplettbelegung 55232 55239 36.950 Alzey / Ensheim Bornheim / Flonheim / Lonsheim Gau-Odernheim / Gau-Köngernheim 1.600 55597 2.090 Wöllstein / Gumbsheim 55599 2.350 55291 u.a. Eckelsheim / Siefersheim / GauBickelheim Saulheim 2.940 Fortsetzung in der nächsten Spalte Binger Wochenblatt Komplettbelegung 35.400 55411 12.530 55452 Bingen 3.170 u.a. Dorsheim / Heddesheim / Rümmelsheim 55422 2.650 68642 7.350 u.a. Bürstadt / Riedrode / Bobstadt 3.760 u.a. Manubach /Rheindiebach / Weiler u.a. Bacharach / Medenscheid / Neurath 68647 3.700 u.a. Biblis / Nordheim / Wattenheim Langenlonsheim Bretzenheim 55424 Münster-Sarmsheim 55425 1.600 Waldalgesheim / Genheim 55457 55459 2.880 Gensingen / Horrweiler Aspisheim / Grolsheim 55576 3.090 Badenheim / Sprendlingen / Welgesheim / Zotzenheim St. Johann / Wolfsheim 55442 2.250 u.a. Stromberg / Daxweiler / Roth 55578 55444 2.200 u.a. Dörrebach / Seibersbach / Waldlaubersheim Komplettbelegung Fortsetzung in der nächsten Spalte 1.270 Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt 68623 26.300 15.250 u.a. Lampertheim / Hofheim / Rosengarten Fortsetzung in der nächsten Spalte Der Bergsträßer Komplettbelegung 64673 Zwingenberg 64665 Alsbach-Hähnlein 64342 Seeheim-Jugenheim 64404 Bickenbach 17.100 3.150 4.050 7.400 2.500 Dreieich-Zeitung A Komplettbelegung 64390 Erzhausen 23.295 3.270 Fortsetzung auf der nächsten Seite

15.235 63225 Langen 4.790 63229 Egelsbach Dreieich-Zeitung B Komplettbelegung 18.200 18.200 63303 u.a. Buchschlag / Sprendlingen / Dreieichenhain Dreieich-Zeitung C Komplettbelegung 16.530 19.400 63110 u.a. Rodgau-Weiskirchen / -Jügesheim /-Dudenhofen 10.800 63322 u.a. Rödermark-Ober- Roden /-Waldacker / -Urberach Dreieich-Zeitung H Komplettbelegung 15.000 15.000 64546 Mörfelden-Walldorf Idsteiner Wochenblatt 11.870 55218 Ingelheim 2.410 55270 u.a. Bubenheim / Engelstadt / Jugenheim 2.900 55435 Gau-Algesheim 2.370 55437 Appenheim / Nieder-/ Ober-Hilbersheim / Ockenheim 1.920 55271 Stadecken-Elsheim 4.240 65830 Kriftel Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung 139.900 Teilausgabe Hessen 30.700 6.770 65239 Hochheim 6.440 55246 Mainz-Kostheim 5.340 55252 Mainz-Kastel 16.530 63263 Neu-Isenburg / Zeppelinhein / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Komplettbelegung 20.560 12.945 63128 Dietzenbach / Steinberg 7.615 63150 Heusenstamm / Rembrücken Dreieich-Zeitung E Komplettbelegung 30.200 Komplettbelegung 25.030 24.650 65510 Idstein / Woersdorf / Wallrabenstein 65527 u.a. Engenhahn / Niedernhausen / Oberjosbach 65529 u.a. Bermbach / Steinfischbach/Esch Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung 25.750 3.200 55262 Heidesheim 1.080 55263 Wackernheim Kreisstadt Wochenblatt Komplettbelegung 24.525 14.770 65719 u.a. Hofheim / Marxheim / Diedenbergen 5.515 65817 u.a. Bremtal / Vockenhausen / Eppstein 6.670 65462 Ginsheim-Gustavsburg 5.480 65474 Bischofsheim Teilausgabe West 109.200 9.630 55116 Altstadt 13.270 55116/ 55118 Neustadt 6.660 55120 Mombach Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 55131 Oberstadt 7.460 55122 10.540 Hartenberg / Münchfeld / Gonsenheim 55124 6.100 55126 55127 Gonsenheim Finthen Drais / Lerchenberg / Marienborn 6.620 6.040 6.900 Essenheim / Ober-Olm / Klein-Winternheim Marktplatz Bergstraße 7.315 Rumpenheim / Bürgel / Waldheim 63069 10.535 Rosenhöhe / Lauterborn 2.840 63071 8.515 Offenbach Stadt / Tempelsee 11.680 63073 Bieber 3.080 63065 6.050 Offenbach-Innenstadt 63067 Kaiserlei Bensheim 64683 Einhausen 64646 Heppenheim 64686 Lautertal Lorsch 64653 55130 9.040 Laubenheim / Weisenau Offenbach Journal F 55257 Budenheim Fortsetzung in der nächsten Spalte 63075 17.780 9.500 Ebersheim / Hechtsheim Nieder-Olm 46.650 64625 55129 4.100 Komplettbelegung Rheingauer Wochenblatt 41.750 Bretzenheim 4.090 Offenbach Journal O Komplettbelegung 55128 55268 9.250 55270 22/23 Komplettbelegung 63165 63179 6.370 6.985 7.250 Pfungstädter Woche 21.950 11.515 Mühlheim / Dietesheim / Lämmerspiel 10.435 Obertshausen / Hausen Fortsetzung in der nächsten Spalte Komplettbelegung 11.400 64319 11.400 Pfungstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Komplettbelegung 65396 Walluf 65366 Geisenheim 28.800 2.630 5.150 65385 4.630 Rüdesheim / Eibingen / Assmannshausen 65375 5.300 Oestrich-Winkel / Hallgarten / Mittelheim 65343 Eltville 65399 Kiedrich 65391 65344 65345 65346 65347 3.900 1.650 1.810 u.a. Lorch / Lorchhausen / Espenschied Eltville-Martinstahl Eltville-Rauenthal Eltville-Erbach Eltville-Hattenheim 3.730 Fortsetzung auf der nächsten Seite

Rheinhessisches Wochenblatt Komplettbelegung 26.500 8.360 55278 u.a. Ludwigshöhe / Köngernheim / Mommenheim 3.590 55283 Nierstein / Schwabsburg 4.250 55276 Oppenheim / Dienheim 1.870 67583 Guntersblum 3.310 55294 Bodenheim 2.720 55296 Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim 2.400 55299 Nackenheim Ried Information Komplettbelegung 21.800 2.700 64589 Stockstadt 4.400 64579 Gernsheim 1.600 68649 Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung 66.080 9.890 64291 DA Arheilgen / Wixhausen 6.780 64283 DA Mitte 8.410 64285 DA Bessungen / Paulusviertel / Steinbach 6.830 64287 u.a. DA Komponisten- / Woogs- /Hochschulviertel 10.820 64289 DA Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark 7.820 64295 DA Heimstättensiedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel 9.410 64297 DA Eberstadt SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung 22.560 11.280 64347 Griesheim 11.280 64331 Weiterstadt SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung 28.220 6.420 64572 Büttelborn 4.750 64569 Nauheim 6.070 65468 Trebur SüWo Odenwälder Lokalblick Komplettbelegung 33.790 4.120 64732 Bad König 1.540 64753 Brombachtal 4.100 64739 Höchst 2.900 64747 Breuberg 2.620 64750 Lützelbach 5.780 64711 Erbach 6.980 64720 Michelstadt 5.750 64756 Mossautal 64760 Oberzent SüWo Rüsselsheim 10.000 64560 Riedstadt 3.100 64584 Biebesheim 6.120 64293 DA Industriegebiet / Waldkolonie / Johannesvietel 10.980 64521 Groß-Gerau Komplettbelegung 43.510 7.370 65451 Kelsterbach Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 65479 Raunheim 65428 Rüsselsheim 65439 Flörsheim 5.560 64395 Brensbach 25.840 64401 Groß-Bieberau 4.740 64405 64407 Fischbachtal Fränkisch-Crumbach 64853 Otzberg SüWo Gersprenztal Komplettbelegung 64372 Ober-Ramstadt 64380 Roßdorf 64397 Modautal 64367 Mühltal 64354 Reinheim 64385 Reichelsheim 39.630 6.360 64678 5.020 Untertaunus Wochenblatt 2.020 5.760 Komplettbelegung 65326 6.680 65307 3.650 65321 Fortsetzung in der nächsten Spalte Lindenfels 24/25 2.160 1.850 2.330 2.450 1.350 29.100 65388 2.740 u.a. Schlangenbad / Georgenborn / Bärstadt 65193 7.000 WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg 65329 2.680 u.a. Hohenstein / Breithardt / Holzhausen 65195 9.600 WI-Innenstadt-WestendNordwest 65232 12.600 u.a. Taunusstein / Bleidenstadt / Hahn 65197 Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung 123.200 Teilausgabe City 691 Teilausgabe Ost 692 7.500 65205 10.650 u.a. WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt 51.400 4.950 65185 WI-Innenstadt-Mitte 8.250 65719 65187 4.100 WI-Innenstadt-Südost 65207 65189 WI-Oststadt u.a. Bad Schwalbach / Hettenhain / Heimbach 3.490 u.a. Heidenrod / Laufenselden / Kremel Fortsetzung in der nächsten Spalte 30.800 9.050 WI-Bierstadt-SonnenbergOst 65183 u.a. Aarbergen / Michelstadt / Keltenbach 8.750 65191 2.640 WI-Innenstadt-Mitte -Westend WI-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) / -Europaviertel 6.200 Fortsetzung in der nächsten Spalte Hofheim-Wallau 1.800 9.300 u.a. WI-Auringen / Breckenheim / Rambach Fortsetzung auf der nächsten Seite

Teilausgabe Südwest 41.000 7.100 65187 WI-Biebrich /-Gräselberg 10.400 65203 WI-Biebrich 5.750 65197 WI-Dotzheim /-Klarenthal 10.250 65199 WI-Dotzheim /-Kohlheck / -Schelmengraben 7.500 65201 WI-Frauenstein / -Freudenberg/-Schierstein Wochen-Journal K Komplettbelegung 39.540 1.480 64409 Messel 2.600 64859 Eppertshausen 5.970 64839 Münster 6.820 64832 Babenhausen 3.150 64850 Schaafheim 6.000 64807 Dieburg 8.180 64823 Groß-Umstadt 5.340 64846 Groß-Zimmern Wormser Wochenblatt Komplettbelegung 57.350 11.210 67547 Worms-Innenstadt Nord / Süd 13.590 67549 u.a. Worms-Innenstadt West /-Leiselheim / -Neuhausen 5.540 67550 u.a. Worms-Herrnsheim / -Abenheim /-Ibersheim 7.710 67551 u.a. Worms-Heppenheim / -Pfeddersheim /-Weinsheim 1.430 67240 Bobenheim (ohne Roxheim) 3.780 67574 Osthofen 1.880 67575 Eich 2.340 67577 Alsheim 67578 Gimbsheim 1.460 67580 Hamm 1.420 67582 Mettenheim 67593 Bermersheim / Westhofen 1.670 67595 Bechtheim 67596 Dittelsheim-Heßloch / Frettenheim 1.180 67598 Gundersheim 67599 Gundheim 2.240 67590 Monsheim 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.900 67591 Hohen-Sülzen / Mölsheim / Mörstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENENDE VorOrt (Samstag) Komplettbelegung 65183 65185 142.150 WI-Innenstadt-MitteWestend WI-Innenstadt-Mitte 7.500 8.250 65187 11.200 WI-Innenstadt-SüdostBiebrich 65189 6.200 WI-Oststadt 10.650 WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt 65719 Hofheim-Wallau 65207 9.300 WI-Auringen /-Igstadt / -Medenbach 65199 WI-Biebrich WI-Dotzheim / -Sauerland/-Talheim 65193 7.000 WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg 65201 65195 9.600 WI-Innenstadt-WestendNordwest 55252 Mainz-Kastel 65197 14.500 55246 Mainz-Kostheim 65239 Hochheim 65191 WI-Rheingauviertel / -Dotzheim /-Klarenthal WI-Bierstadt 9.050 Fortsetzung in der nächsten Spalte 26/27 65205 65203 WI-Frauenstein / -Schierstein Anzeigenblätter 1.800 10.400 10.250 7.500 5.340 6.440 6.770 Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

Wormser Wochenblatt (Samstag) Komplettbelegung 64.570 2 4.570 67547 Innenstadt Worms Nord 3 6.200 67547 Innenstadt Worms Süd 4 6.600 67547 67549 Innenstadt Worms West 5 14.280 67551 Heppenheim 880 67551 Horchheim 1.550 67549 Leiselheim 930 67551 Pfeddersheim 3.230 67549 Pfiffligheim 1.800 67547 Weinsheim 1.100 67551 Wisoppenheim 720 67240 Bobenheim 1.430 Roxheim 2.640 6 7.650 67549 Hochheim 1.830 67550 Herrnsheim 2.800 67549 Neuhausen 3.020 7 14.070 67550 Abenheim 1.180 67550 Ibersheim 370 67550 Rheindürkheim 1.260 67577 Alsheim 1.090 67575 Eich 1.570 67580 Hamm 910 67582 Mettenheim 550 67578 Gimbsheim 1.280 67574 Stadt Osthofen 3.980 67583 Guntersblum 1.880 8 8.680 67595 Bechtheim 720 67593 Bermersheim 130 67596 Dittelsheim-Heßloch 840 67596 Frettenheim 110 67599 Gundheim 390 67598 Gundersheim 800 55234 Monzernheim 230 67593 Westhofen 1.300 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.190 67591 Hohen Sülzen 220 67590 Monsheim 1.080 67591 Mölsheim 270 67591 Mörstadt 370 67591 Offstein 730 67591 Wachenheim 300 9 2.520 55234 Hochborn 240 55232 Dautenheim 210 55234 Dintesheim 70 55234 Eppelstein 530 55234 Hangen-Weisheim 220 55234 Flomborn 410 55234 Ober-Flörsheim 550 55234 Gau-Heppenheim 290 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ANZEIGEN UND BEILAGEN IN ANZEIGENBLÄTTERN Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen über Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, Anzeigenblätter 28/29 sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. AGB

Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transportund Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Anzeigenblätter 30/31 Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7.Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen.