Naspa-Fonds Deka Naspa-Aktienfonds Deka Naspa-Europafonds Deka



Ähnliche Dokumente
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/ September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU


E Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

Auszüge zum Jahresende 2003

SEI Global Master Fund plc Dublin / Irland. Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG

Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für

Bescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Pioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing)

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG

Metzler Fund Xchange

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Besteuerungsgrundlagen

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h


Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

China Asset Management (Hong Kong) Limited. Hong Kong

Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Apollo 2 Global Bond (A)

ChinaAMC Fund. Luxembourg

Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Value Investment Fonds Klassik (A)

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC

Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

STEUERLICHE BEHANDLUNG

Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Zwischenausschüttung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember und

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Bescheinigung vom Seite 1 von 8. Lupus alpha Investment GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr.

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Crédit Mutuel CIC Asset Management

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds

Caceis Bank S.A., Germany Branch. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Presseinformation

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

033006_Inter Portfolio M2014_WM-Meldung_291014_tax.xlsx

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Jahressteuerbescheinigung

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel

3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Pioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

- IV C 1 - S 2252 a - 9/06 -; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. September S 2252a V B 2 -


Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB)

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Werbung Zinsen, Liquidität, Währungen wie sieht die Weltwirtschaft aus?

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

Transkript:

Jahresbericht 31. Dezember 2006 Sparkassen Finanzgruppe Naspa-Fonds Deka Naspa-Aktienfonds Deka Naspa-Europafonds Deka Je ein richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts.

Inhaltsverzeichnis Bericht der Verwaltung 4 Besteuerung der Erträge 5 Bescheinigung des Steuerberaters 14 Entwicklung der Kapitalmärkte 15 Anlagepolitiken und Rechenschaftsberichte Naspa-Fonds Deka 17 Naspa-Aktienfonds Deka 23 Naspa-Europafonds Deka 32 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 41 Wer steht hinter den Fonds? 42 Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts, dem der letzte Rechenschaftsbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen. An gesetzlichen Feiertagen, die auch Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember werden keine Anteilpreise ermittelt. Für Naspa-Fonds Deka, Naspa-Europafonds Deka: Aufträge, die bis 12.00 Uhr bei der Kapitalanlagegesellschaft eingehen, werden zum Preis des gleichen Tages abgerechnet. Für Naspa-Aktienfonds Deka: Aufträge, die bis 17.00 Uhr bei der Kapitalanlagegesellschaft eingehen, werden zum Preis des auf den Eingang des Anteilabruf- bzw. Rücknahmeauftrags des folgenden Wertermittlungstags abgerechnet; für später eingehende Aufträge ist der Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstags maßgebend. 3

Bericht der Verwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Jahresbericht informiert Sie über die Entwicklung der nach deutschem Recht aufgelegten Fonds Naspa-Fonds Deka, Naspa-Aktienfonds Deka und Naspa-Europafonds Deka im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006. Wertentwicklung, Netto-Mittelaufkommen und Fondsvermögen entnehmen Sie bitte im Einzelnen der unten stehenden Tabelle. Wechsel vom einfachen zum qualifizierten Ansatz gemäß 7 der DerivateV Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials für den Einsatz von Derivaten für das Sondervermögen wendet die Gesellschaft seit dem 1. Mai 2006 den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an. Zum Zeitpunkt der Umstellung sind ein aktualisierter ausführlicher und vereinfachter Verkaufsprospekt erschienen, die unter www.deka.de oder bei der Deka Investment GmbH, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, sowie bei allen in diesem Bericht bezeichneten Zahlstellen kostenfrei erhältlich sind. Naspa-Aktienfonds Deka Die Abrechung von Anteilabrufen und Rücknahmeaufträgen, die bis 17.00 Uhr bei der Gesellschaft an einem Wertermittlungstag vorliegen, erfolgt an dem auf den Eingang des Anteilabruf- bzw. Rücknahmeauftrags folgenden Wertermittlungstag; für später eingehende Aufträge ist der Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages maßgebend. Anleihemärkte stehen vor Beruhigung Nach zwei durchwachsenen bis schwierigen Rentenjahren gehen die meisten Marktteilnehmer für 2007 von einer Stabilisierung aus. Das Renditeniveau hat mittlerweile ein Level erreicht, das etwa für Versicherer und Pensionskassen als zumindest akzeptabel angesehen wird und zu dem sie ihren Anlagebedarf decken. Der Zinserhöhungszyklus der Notenbanken ist entweder bereits abgeschlossen (USA) oder sein Ende ist absehbar (Euroland), sodass von dieser Seite keine Gefahren drohen dürften. Aus heutiger Sicht sollte dies vor dem Hintergrund einer florierenden, aber nicht überschießenden Weltwirtschaft die Basis für eine weitere Normalisierung an den Rentenmärkten bilden und auskömmliche Erträge ermöglichen. Im Hinblick auf die Entwicklung der langfristigen Renditen ist derzeit davon auszugehen, dass das strukturelle Niedrigzinsumfeld tendenziell global fortbestehen wird. Optimismus an den Aktienmärkten Zum Jahreswechsel blickte die Mehrheit der Börsianer erwartungsvoll auf die kommenden Monate. Stärkstes Argument der Optimisten ist die Tatsache, dass Aktien trotz mehrjähriger Hausse unter fundamentalen Gesichtspunkten nach wie vor nicht teuer sind, da die Unternehmensgewinne zuletzt ähnlich stark gestiegen sind wie die Kurse. Der gesunkene Ölpreis sollte zudem Inflationssorgen im Zaum halten. Historisch betrachtet befinden sich die Renditen an den Anleihemärkten immer noch auf niedrigem Niveau. Dies könnte Investoren weiterhin veranlassen, günstiges Fremdkapital aufzunehmen, um es für Übernahmen von Unternehmen zu verwenden. Mergers & Acquisitions dürften somit den Aktienmärkten als Thema und Kurstreiber erhalten bleiben. Darüber hinaus gewinnen die Emerging Markets und hier insbesondere die BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China immer größeres Gewicht im Konzert der bedeutenden Wirtschaftsmächte und halten mit hohen Wachstumsraten die globale Konjunkturdynamik hoch. Wertentwicklung, Netto-Mittelaufkommen und Fondsvermögen Fonds ISIN Berichtszeitraum Wertentwicklung Netto-Mittel- Fondsin % in aufkommen vermögen Fondswährung*) in Mio. Euro in Mio. Euro Naspa-Fonds Deka DE0008480807 01.01.2006-31.12.2006 7,0-29,4 57,8 Naspa-Aktienfonds Deka DE0009771956 01.01.2006-31.12.2006 9,4-28,9 75,2 Naspa-Europafonds Deka DE0009786152 01.01.2006-31.12.2006 17,5-8,7 51,4 *) p.a. / Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die künftige Wertentwicklung 4

Besteuerung der Erträge Am 16. Februar 2006 schütten die nach deutschem Recht aufgelegten Sondervermögen Naspa-Fonds Deka und Naspa- Aktienfonds Deka aus. Die Höhe der Ausschüttung richtet sich in erster Linie nach den vereinnahmten ordentlichen Nettoerträgen, das sind Zins- und Dividendeneinnahmen. Die Gesamtausschüttung setzt sich zusammen aus der Ausschüttung, der Kapitalertragsteuer sowie dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung reduziert den Anteilpreis um den Betrag der Gesamtausschüttung. Anlegern, die ihre Deka Investmentfonds-Anteile im DekaBank Depot verwalten lassen, werden die Erträge am Ausschüttungstag automatisch und kostenfrei in zusätzlichen Anteilen gutgeschrieben. Die Anlage erfolgt zum jeweiligen Rücknahmepreis. Das nach deutschem Recht aufgelegte Sondervermögen Naspa- Europafonds Deka legt die im Laufe des Jahres erwirtschafteten Erträge zur Substanzerhaltung und -stärkung wieder an (thesaurierender Fonds). Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge so behandelt, als seien sie dem Anleger bereits am Geschäftsjahresende hier 31. Dezember 2006 zugegangen. Sie müssen daher schon in der Einkommensteuererklärung für 2006 angegeben werden. Die Zusammensetzung der steuerpflichtigen Erträge entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den Seiten 8 bis 13. Anleger, die ihre Naspa-Fonds Deka-Anteile selbst verwahren, erhalten ihre Ausschüttungen gegen Einreichung der jeweiligen Ertragsscheine. In diesem Fall behält die Zahlstelle 35 Prozent Kapitalertragsteuer auf Zinserträge zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein, die jedoch über die Einkommensteuererklärung wieder geltend gemacht werden können. Steuerliche Erläuterungen Im Privatvermögen unterliegen lediglich die ordentlichen Ertragsbestandteile wie beispielsweise Zinsen und Dividenden der Besteuerung. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen ist seit 1. Januar 2007 ein Sparerfreibetrag von 750,- Euro (Verheiratete: 1.500,- Euro) und ein Werbungskostenpauschbetrag von 51,- Euro (Verheiratete: 102,- Euro) zu berücksichtigen. Der Anleger, der die Fondsanteile im Privatvermögen hält, muss im Rahmen der Einkommensteuer nur die Hälfte der über den Fonds weitergeleiteten Dividendenerträge versteuern. Investiert der Fonds ausschließlich in Aktien, werden somit gegenüber einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren doppelt so hohe Erträge vom Sparerfreibetrag bzw. vom erteilten Freistellungsauftrag abgedeckt. Ausgeschüttete Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften sind zu 95 Prozent steuerfrei, wenn es sich beim Anleger um eine Körperschaft handelt. Ist der Anleger eine natürliche Person, die die Anteile im Betriebsvermögen hält (Einzelunternehmer, Personengesellschaft), werden die ausgeschütteten Dividenden wie beim Privatanleger hälftig versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Die in der Ausschüttung auf Anteile im Betriebsvermögen enthaltenen Veräußerungsgewinne aus Aktien werden von Körperschaften zu 95 Prozent steuerfrei vereinnahmt. Natürliche Personen, die die Anteile im Betriebsvermögen halten, müssen diese Erträge zur Hälfte versteuern. Ausgeschüttete Veräußerungsgewinne aus Renten sind bei Anteilen im Betriebsvermögen voll steuerpflichtig. Beim Privatanleger sind Veräußerungsgewinne aus Renten und Aktien in voller Höhe steuerfrei. Die Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne beträgt 25 Prozent. Der Anleger kann diese bereits abgeführte Körperschaftsteuer auf Dividenden nicht auf seine Steuerschuld anrechnen oder den Betrag erstatten lassen. Kapitalertragsteuergutschrift Auf inländische Dividendenerträge wird eine anrechenbare Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, auf Zinserträge eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 30 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag einbehalten. Über die anrechenbare Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag wird dem Anleger eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Legt der unbeschränkt steuerpflichtige inländische Anleger diese Bescheinigung zusammen mit seiner Steuererklärung dem Finanzamt vor, werden die Beträge auf seine Steuerschuld angerechnet. Die Kapitalertragsteuer stellt somit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Hat der inländische steuerpflichtige Anleger seinem depotführenden Kreditinstitut (beispielsweise Sparkasse oder DekaBank) rechtzeitig vor der Ausschüttung bzw. Thesaurierung einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorgelegt, wird er vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags freigestellt. Bei Verwahrung im DekaBank Depot erfolgt diese Erstattung in Form einer Wiederanlage in neuen Anteilen kostenfrei und zum jeweiligen Rücknahmepreis. Die NV-Bescheinigung wird auf Antrag vom zuständigen Wohnsitz- Finanzamt ausgestellt. Anleger, die nicht rechtzeitig einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung eingereicht haben, können die Kapitalertragsteuer sowie den abgeführten Solidaritätszuschlag gegen Vorlage der Steuerbescheinigung des Kreditinstituts über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Steuerausländer erhalten die Ausschüttung inklusive der auf den Zinsanteil entfallenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags. Eine Erstattung der auf den Dividendenanteil entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag kann beim Bundesamt für Finanzen beantragt werden, sofern ein mit dem Wohnsitzstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen einen geringeren Abzug (i.d.r. 15 Prozent) vorsieht. Haben die Anleger ihre Anteile in Eigenverwahrung, wird die Steuerbescheinigung über die Kapitalertragsteuer sowie den abgeführten Solidaritätszuschlag von dem Kreditinstitut ausgestellt, bei dem die Ertragsscheine zur Einlösung eingereicht werden. 5

Aktiengewinn Der Aktiengewinn beinhaltet die dem Anleger noch nicht zugeflossenen oder als zugeflossen geltenden Dividendenerträge, realisierte oder nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Beteiligung des Sondervermögens an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu den Einnahmen im Sinn des 20 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz gehören. Der Aktiengewinn wird vom Fonds börsentäglich ermittelt und als Prozentsatz veröffentlicht. Am Tag des Kaufs und Verkaufs der Anteile hat der Anleger den ausgewiesenen Prozentsatz auf seinen Einstands- bzw. Veräußerungspreis umzurechnen. Die Differenz aus beiden Größen stellt den steuerpflichtigen besitzzeitanteiligen Aktiengewinn des Anlegers dar. Für körperschaftsteuerpflichtige betriebliche Anleger ist der besitzzeitanteilige Aktiengewinn zu 95 Prozent steuerfrei. Einkommensteuerpflichtige Anleger, die die Anteile im Betriebsvermögen halten (z.b. Einzelunternehmer, Personengesellschaften), müssen den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn zur Hälfte versteuern. Die Regelungen zum Aktiengewinn gelten nur für betriebliche Anleger. Zwischengewinn Mit Wirkung ab 1. Januar 2005 wurde die Berechnung des Zwischengewinns wieder eingeführt. Unter Zwischengewinn versteht man vom Fonds erwirtschaftete, dem Anleger noch nicht durch Ausschüttung oder Thesaurierung zugeflossene bzw. als zugeflossen geltende Zinsen und zinsähnliche Erträge. Bei Verkauf oder Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmt der Anleger den Zwischengewinn, bei Kauf der Fondsanteile kauft der Anleger den im Anteilpreis enthaltenen Zwischengewinn mit. Die Zwischengewinne werden börsentäglich je Fondsanteil ermittelt und zusammen mit den Rücknahmepreisen veröffentlicht. Am Tag der Ausschüttung wird der Zwischengewinn im Fonds um den ausgeschütteten Anteil vermindert. Die bei Verkauf bzw. Rückgabe von Fondsanteilen vereinnahmten Zwischengewinne unterliegen als Kapitalertrag der Besteuerung. Dabei werden vereinnahmte Zwischengewinne mit vorher gezahlten Zwischengewinnen des gleichen Kalenderjahres verrechnet. Übersteigen innerhalb eines Depots die in einem Kalenderjahr bei Verkauf vereinnahmten Zwischengewinne die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Zwischengewinne, wird von der Differenz ein Steuerabzug (ZASt) in Höhe von 30 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, so wird bis zur Höhe des Freistellungsbetrags kein Steuerabzug vorgenommen. Das Gleiche gilt auch bei anderen Freistellungstatbeständen (NV- Bescheinigung, Steuerausländer). Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres die beim Kauf gezahlten Zwischengewinne die beim Verkauf vereinnahmten Zwischengewinne zzgl. der Ertragsgutschriften, so kann dieser Überhang in der Einkommensteuererklärung als negativer Kapitalertrag geltend gemacht werden. EU-Zinsrichtlinie Am 1. Juli 2005 ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Sie soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insb. Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino) hat die EU Abkommen geschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Die EU-Zinsrichtlinie hat keine Auswirkung darauf, wie Kapitalerträge im jeweiligen EU-Land zu besteuern sind. Sie befasst sich ausschließlich mit Zahlungsbewegungen von EU-Bürgern, die Konten oder Depots außerhalb ihres Heimatlandes besitzen. Laut Vertragsbedingungen dürfen die Sondervermögen Naspa- Fonds Deka, Naspa-Aktienfonds Deka und Naspa-Europafonds Deka zu mehr als 40 Prozent in Zinstitel gemäß der Definition der EU-Zinsrichtlinie investieren. Die in der Ausschüttung bzw. die bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile erwirtschafteten Erlöse, die ein Anleger von einer nicht in seinem Wohnsitzstaat gelegenen Bank in einem unter die EU-Zinsrichtlinie fallenden oder miteinbezogenen Staat erhält, werden grundsätzlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Bei Depots in Luxemburg, Österreich, Belgien und den angeschlossenen Drittstaaten werden anstelle der Meldung derzeit anonym 15 Prozent Quellensteuern einbehalten. Dem Anleger wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Steuererklärung anrechnen lassen kann. Bei der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. sowie der Deka(Swiss) Privatbank AG hat der Anleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der depotführenden Bank eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Hinweis zur EuGH-Rechtsprechung in Bezug auf Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in der Rechtsache Manninen in Bezug auf einen finnisch-schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. 6

Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit europäischem Gemeinschaftsrecht ist am 6. März 2007 vom EuGH entschieden worden (Rechtsache Meilicke ), dass die Nachteile, welche Besitzern ausländischer Wertpapiere aus der bis 2001 gültigen Regelung entstanden sind, rückwirkend ausgeglichen werden müssen. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach nationalem Recht (insbesondere Abgabenordnung) ist für die Direktanlage, vor allem aber für die Fondsanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte ist es daher sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Offenhaltung von Steuerbescheiden, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. 7

Besteuerung der Erträge Naspa-Fonds Deka ISIN DE0008480807 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen Ausschüttung 1) EUR je Anteil 1,3238 1,3238 1,3238 InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil 1,3308 1,3308 1,3889 Nr. 1a InvStG 5 Abs. 1 Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil 1,3626 1,3626 1,4207 Nr. 1b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung netto 4) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung brutto 5) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,6968 0,6968 0,6968 Dividenden Halbeinkünfteverfahren 6) EUR je Anteil 0,6648 0,6648 0,7229 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Veräußerungsgewinne Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0010 0,0010 0,0010 Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Summe Erträge EUR je Anteil 1,3626 1,3626 1,4207 davon steuerfrei im Privatvermögen bzw. körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften und sonstige Personen i.s. von 1 Abs. 1 KStG ( 8b KStG) EUR je Anteil 0,0010 -,-- 0,7239 davon einkommensteuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren ( 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil 0,6648 0,6658 -,-- davon voll einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig EUR je Anteil 0,6968 0,6968 0,6968 davon DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Nr. 1c, aa InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen EUR je Anteil 0,0010 -,-- -,-- Nr. 1c, bb InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, cc im Privatvermögen und nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil 0,6648 0,6648 -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, dd im Betriebsvermögen von Körperschaften 6) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,7229 InvStG 5 Abs. 1 Steuerbare Veräußerungsgewinne nach Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, ee im nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil -,-- 0,0010 -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0010 Nr. 1c, ff InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile Nr. 1c, gg im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, hh InvStG 5 Abs. 1 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, ii InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, jj davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, kk davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Zinsanteil EUR je Anteil 0,6968 0,6968 0,6968 Nr. 1d, aa InvStG 5 Abs. 1 Inländischer Dividendenanteil EUR je Anteil 0,0657 0,0657 0,0657 Nr. 1d, bb InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, aa Zinsen und sonstige Erträge (30 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,2090 0,2090 0,2090 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0115 0,0115 0,0115 InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, bb Dividenden Halbeinkünfteverfahren (20 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0131 0,0131 0,0131 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0007 0,0007 0,0007 8

Besteuerung der Erträge Naspa-Fonds Deka ISIN DE0008480807 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, aa davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Abziehbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, bb davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, cc davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1g InvStG 5 Abs. 1 Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Nr. 1h Körperschaftsteuerminderungsbetrages ( 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0010 Sonstige Hinweise Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon bereits mit Zinsen und sonstigen Erträgen verrechnet EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0651 0,0651 0,0651 davon bereits mit Dividenden Halbeinkünfteverfahren verrechnet EUR je Anteil 0,0581 0,0581 -,-- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG 3 Abs. 3 Nr. 2 EUR je Anteil 0,0431 0,0431 0,0431 Datum des Ausschüttungsbeschlusses 6. Februar 2007 Rücknahmepreis 29. Dezember 2006 EUR je Anteil 48,46 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer, jedoch vor Abzug der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen nicht anrechenbaren Quellensteuer. 4) Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. 5) Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. 6) Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger, bei denen 8b KStG nicht anzuwenden ist, sind die Angaben bezüglich der ausländischen Einkünfte für das nicht KöSt-pflichtige Betriebsvermögen zu verwenden. 7) Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 9

Besteuerung der Erträge Naspa-Aktienfonds Deka ISIN DE0009771956 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen Ausschüttung 1) EUR je Anteil 0,3372 0,3372 0,3372 InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil 0,3439 0,3439 0,4262 Nr. 1a InvStG 5 Abs. 1 Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil 0,3819 0,3819 0,4642 Nr. 1b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung netto 4) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung brutto 5) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0182 0,0182 0,0182 Dividenden Halbeinkünfteverfahren 6) EUR je Anteil 0,3591 0,3591 0,4414 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Veräußerungsgewinne Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0046 0,0046 0,0046 Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Summe Erträge EUR je Anteil 0,3819 0,3819 0,4642 davon steuerfrei im Privatvermögen bzw. körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften und sonstige Personen i.s. von 1 Abs. 1 KStG ( 8b KStG) EUR je Anteil 0,0046 -,-- 0,4460 davon einkommensteuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren ( 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil 0,3591 0,3637 -,-- davon voll einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig EUR je Anteil 0,0182 0,0182 0,0182 davon DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil 0,0084 0,0084 0,0084 Nr. 1c, aa InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen EUR je Anteil 0,0046 -,-- -,-- Nr. 1c, bb InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, cc im Privatvermögen und nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil 0,3591 0,3591 -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, dd im Betriebsvermögen von Körperschaften 6) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,4414 InvStG 5 Abs. 1 Steuerbare Veräußerungsgewinne nach Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, ee im nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil -,-- 0,0046 -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0046 Nr. 1c, ff InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile Nr. 1c, gg im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, hh InvStG 5 Abs. 1 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, ii InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, jj davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, kk davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Zinsanteil EUR je Anteil 0,0182 0,0182 0,0182 Nr. 1d, aa InvStG 5 Abs. 1 Inländischer Dividendenanteil EUR je Anteil 0,0341 0,0341 0,0341 Nr. 1d, bb InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, aa Zinsen und sonstige Erträge (30 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0055 0,0055 0,0055 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0003 0,0003 0,0003 InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, bb Dividenden Halbeinkünfteverfahren (20 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0068 0,0068 0,0068 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0004 0,0004 0,0004 10

Besteuerung der Erträge Naspa-Aktienfonds Deka ISIN DE0009771956 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, aa davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Abziehbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, bb davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, cc davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1g InvStG 5 Abs. 1 Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Nr. 1h Körperschaftsteuerminderungsbetrages ( 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0014 Sonstige Hinweise Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0084 0,0084 0,0084 Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon bereits mit Zinsen und sonstigen Erträgen verrechnet EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0890 0,0890 0,0890 davon bereits mit Dividenden Halbeinkünfteverfahren verrechnet EUR je Anteil 0,0823 0,0823 -,-- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG 3 Abs. 3 Nr. 2 EUR je Anteil 0,0464 0,0464 0,0464 Datum des Ausschüttungsbeschlusses 6. Februar 2007 Rücknahmepreis 29. Dezember 2006 EUR je Anteil 43,05 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer, jedoch vor Abzug der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen nicht anrechenbaren Quellensteuer. 4) Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. 5) Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. 6) Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger, bei denen 8b KStG nicht anzuwenden ist, sind die Angaben bezüglich der ausländischen Einkünfte für das nicht KöSt-pflichtige Betriebsvermögen zu verwenden. 7) Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 11

Besteuerung der Erträge Naspa-Europafonds Deka ISIN DE0009786152 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen Ausschüttung 1) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1a InvStG 5 Abs. 1 Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung netto 4) EUR je Anteil 0,4856 0,4856 0,5856 Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b InvStG 5 Abs. 1 Thesaurierung brutto 5) EUR je Anteil 0,6005 0,6005 0,7005 Nr. 2 i.v. m. Nr. 1a und b Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0183 0,0183 0,0183 Dividenden Halbeinkünfteverfahren 6) EUR je Anteil 0,5822 0,5822 0,6822 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Veräußerungsgewinne Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Summe Erträge EUR je Anteil 0,6005 0,6005 0,7005 davon steuerfrei im Privatvermögen bzw. körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften und sonstige Personen i.s. von 1 Abs. 1 KStG ( 8b KStG) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,6822 davon einkommensteuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren ( 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil 0,5822 0,5822 -,-- davon voll einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig EUR je Anteil 0,0183 0,0183 0,0183 davon DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, aa InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, bb InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, cc im Privatvermögen und nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil 0,5822 0,5822 -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerrelevanter Bruttoertrag Dividenden Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, dd im Betriebsvermögen von Körperschaften 6) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,6822 InvStG 5 Abs. 1 Steuerbare Veräußerungsgewinne nach Halbeinkünfteverfahren Nr. 1c, ee im nicht köstpflichtigen Betriebsvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, ff InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile Nr. 1c, gg im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, hh InvStG 5 Abs. 1 Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, ii InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, jj davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1c, kk davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Zinsanteil EUR je Anteil 0,0183 0,0183 0,0183 Nr. 1d, aa InvStG 5 Abs. 1 Inländischer Dividendenanteil EUR je Anteil 0,0568 0,0568 0,0568 Nr. 1d, bb InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, aa Zinsen und sonstige Erträge (30 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0055 0,0055 0,0055 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0003 0,0003 0,0003 InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Nr. 1e, bb Dividenden Halbeinkünfteverfahren (20 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0114 0,0114 0,0114 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 7) EUR je Anteil 0,0006 0,0006 0,0006 12

Besteuerung der Erträge Naspa-Europafonds Deka ISIN DE0009786152 Betriebs- vermögen nicht KöSt- KöStpflichtig pflichtig Privatvermögen InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, aa davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Abziehbare ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, bb davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Nr. 1f, cc davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- InvStG 5 Abs. 1 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1g InvStG 5 Abs. 1 Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Nr. 1h Körperschaftsteuerminderungsbetrages ( 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0015 Sonstige Hinweise Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,0271 0,0271 0,0271 Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- davon bereits mit Zinsen und sonstigen Erträgen verrechnet EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer auf Dividenden Halbeinkünfteverfahren EUR je Anteil 0,1165 0,1165 0,1165 davon bereits mit Dividenden Halbeinkünfteverfahren verrechnet EUR je Anteil 0,1000 0,1000 -,-- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG 3 Abs. 3 Nr. 2 EUR je Anteil 0,0971 0,0971 0,0971 Rücknahmepreis 29. Dezember 2006 EUR je Anteil 52,86 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich inländischer Kapitalertragsteuer, jedoch vor Abzug der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen nicht anrechenbaren Quellensteuer. 4) Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. 5) Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. 6) Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger, bei denen 8b KStG nicht anzuwenden ist, sind die Angaben bezüglich der ausländischen Einkünfte für das nicht KöSt-pflichtige Betriebsvermögen zu verwenden. 7) Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 13

Bescheinigung des Steuerberaters Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben An die Kapitalanlagegesellschaft Deka Investment GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für die Investmentvermögen Naspa-Aktienfonds Deka Naspa-Europafonds Deka Naspa-Fonds Deka für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Frankfurt am Main, 2. Februar 2007 PwC FS Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Hans-Ulrich Lauermann Steuerberater Ines Brokof Steuerberaterin Wirtschaftsprüferin 14

Entwicklung der Kapitalmärkte Die Weltwirtschaft wächst Eine sehr gute Ertragslage der Unternehmen, deutlich steigende Aktienkurse, vergleichsweise niedrige Zinsen sowie optimistisch stimmende Konjunkturindikatoren spiegelten im Berichtsjahr eine beeindruckend starke Wachstumsdynamik wider. Zeitweise deutlich anziehende Energie- und Rohstoffpreise sowie geopolitische Unsicherheiten taten dieser Entwicklung keinen Abbruch. Das hohe Weltwirtschaftswachstum von rund 5 Prozent ging dabei einher mit stabilen Inflationsraten von etwa 3 Prozent. Nominaler Notenbankzins Euroland vs. USA in % 7 6 5 4 3 2 1 0 2000 2001 2002 2003 2004 USA (Fed) Euroland (EZB) Quelle: Bloomberg Mit Blick auf die sich verstetigende Konjunktur verzichtet die US-Notenbank (Fed) seit Sommer 2006 auf weitere Leitzinsanhebungen, vermeidet jedoch auch unter Verweis auf uneinheitliche Konjunkturindikatoren den Eindruck, es könnte schon in absehbarer Zeit zu Leitzinssenkungen kommen. Die Fed macht insofern die Zinspolitik vom zukünftigen Inflationsausblick sowie dem weiteren Wachstum abhängig. Die Europäische Zentralbank (EZB) konstatierte indes unter Verweis auf den Wirtschaftsaufschwung sowie die günstigen Konjunkturindikatoren anhaltende Inflationsrisiken, sodass sie an ihrem Kurs moderater Leitzinsanhebungen festhielt. Breiter Wirtschaftsaufschwung in Euroland 2005 2006 Die Wirtschaft in Euroland präsentierte sich im Berichtszeitraum in sehr guter Verfassung. Mit einem Wachstum von voraussichtlich 3,2 Prozent etablierte sich zum ersten Mal seit dem Jahr 2000 wieder ein kräftiger Aufschwung. Unterstützt durch ein positives außenwirtschaftliches Umfeld stiegen die Exporte an. Insbesondere in Deutschland wies das Exportwachstum rekordverdächtige Zahlen aus, und auch der private Konsum legte nach Jahren der Stagnation zu. Es mehrten sich zuletzt Anzeichen, dass die privaten Haushalte ihre Kaufzurückhaltung sukzessive aufgeben, wobei die Ausgaben 2006 stärker stiegen als die verfügbaren Einkommen. Folglich wies die Sparquote erstmals seit 2000 einen Rückgang auf. Unterstützung fand diese Entwicklung sicherlich durch den Aufschwung am Arbeitsmarkt. Und auch die Industrieproduktion nahm zuletzt wieder Fahrt auf angeführt von der deutschen Volkswirtschaft. Mit fünf Zinsanhebungen reagierte die EZB im Betrachtungszeitraum auf die erwartete Inflationsentwicklung. Der Leitzins lag zuletzt bei 3,5 Prozent, wobei die letzte Erhöhung im Dezember erfolgte. Der Rat der EZB sieht auf mittlere bis längere Sicht anhaltende Preisrisiken, die auf dem starken, binnenwirtschaftlich getriebenen Wachstum und der Expansion von Geldmenge und Kreditvergabe beruhen. Die Zinsstrukturkurve war ausgesprochen flach ausgerichtet. Euroland-Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit rentierten zum Stichtag mit 3,9 Prozent deutlich über dem Ausgangsniveau (3,3 Prozent). Währungen: Leitzinsen prägen Entwicklung Positive Wirtschaftsdaten in Euroland bei gleichzeitig schwächeren US-Konjunkturdaten verschafften dem Euro im Laufe des Betrachtungszeitraums Rückenwind. In der Spitze erreichte der Euro 1,33 US-Dollar, zuletzt lag der Wechselkurs bei 1,32 US-Dollar. Die europäische Gemeinschaftswährung profitierte von der außerordentlich günstigen Wirtschaftsentwicklung in Euroland, zumal die EZB an ihrem Kurs moderater Leitzinserhöhungen bis zuletzt festhielt. Damit verringerte sich das Zinsgefälle zwischen Euroland und den USA zusehends. Zudem geriet der US-Dollar unter Druck, da wegen der konjunkturellen Abkühlungstendenz in den Vereinigten Staaten verstärkt eine Zinswende diskutiert bzw. phasenweise auf eine Senkung des US-Leitzinses spekuliert wurde. Glänzendes Börsenjahr Die globalen Aktienmärkte präsentierten sich 2006 in ausgezeichneter Verfassung. Während die Notierungen an etablierten Börsenplätzen überwiegend Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich registrierten, boten Anleihen nur mäßige Resultate. Verantwortlich für das gute Börsenklima waren vor allem drei Faktoren: Das dynamische globale Wirtschaftswachstum sorgte für einen regelrechten Investitionsboom und sehr kräftige Gewinnsteigerungen in den Unternehmen. Die reichlich zur Verfügung stehende Liquidität an den Märkten suchte Anlagevehikel mit attraktiven Renditen und schließlich ließ eine Rekordzahl von Fusionen und Übernahmen die Aktienkurse vieler Konzerne in verschiedensten Branchen nach oben schnellen. Spiegelbild für das intakte Kapitalmarktumfeld war eine große Zahl neu an die Börse geführter Unternehmen. Unter geografischen Gesichtspunkten zählten vor allem einige Schwellenländerregionen wie Lateinamerika oder Asien zu den Top-Performern. Hervorragende Ergebnisse lieferten jedoch auch zahlreiche Euroland-Börsen und die USA, während Japan nach der fulminanten Hausse des Vorjahres im Berichtszeitraum etwas zurückblieb. 15

Europäische Aktien attraktiv Europäische Aktien erwiesen sich im vergangenen Jahr als lukrative Anlage. Der vom globalen Wirtschaftswachstum in Gang gesetzte Investitionsboom kam gerade auch der traditionell auf Exporte fokussierten deutschen Industrie zugute. Aber nicht nur der Außenhandel, auch die Binnenkonjunktur und sogar der Bausektor wiesen einen Aufwärtstrend auf. In den Unternehmen spiegelte sich die florierende Wirtschaft in vollen Auftragsbüchern wider. Darüber hinaus zeigten die in den vergangenen Jahren eingeleiteten und teils schmerzhaften Strukturanpassungen Wirkung, die Ertragslage besserte sich signifikant. Damit gewannen für Investoren europäische Aktien gemessen am Verhältnis von Kurs zu Gewinn (Kurs/Gewinn- Verhältnis) an Attraktivität. In Gesamteuropa verzeichneten die Aktien der größten Unternehmen (Dow Jones STOXX 50) eine Wertsteigerung um 10,4 Prozent. Deutlicher fiel der Zuwachs auf Euroland-Ebene aus. Der Dow Jones EURO STOXX 50 erfreute Anleger mit einem Plus von 15,1 Prozent. Zu den Favoriten avancierten in Europa der spanische IBEX (plus 31,8 Prozent) und der DAX (plus 22,0 Prozent). Euroland-Branchen im Vergleich Dow Jones EURO STOXX Index: 31.12.2005 = 100 200 180 160 140 USA: Gute Performance trotz Konjunkturdelle In den USA schwächte sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf ab. Vor diesem Hintergrund richteten Anleger ihr Augenmerk verstärkt auf Konjunkturindikatoren, die Hinweise auf die zukünftige Entwicklung lieferten, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob lediglich eine Wachstumsdelle oder aber eine harte Landung der US-Wirtschaft zu erwarten ist. Sorgen bereitete insbesondere die Flaute auf dem Immobilienmarkt, von der eine Beeinträchtigung der sonst so regen Konsumaktivitäten ausgehen könnte. Allerdings wirkte sich die nachlassende Konjunkturdynamik offenbar in geringerem Maße als befürchtet auf die Unternehmensgewinne aus. Zum Ende des Berichtsjahres hielten die meisten Marktakteure eine Rezession für eher unwahrscheinlich. Motor für die insgesamt erfreuliche Entwicklung der Aktienmärkte war das starke Gewinnwachstum der Unternehmen. Die Zahlen für Juli bis September dokumentierten, dass die im marktbreiten S&P Index vertretenen Firmen nunmehr dreizehn Quartale in Folge Gewinnsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich ausweisen. Auf Jahressicht verzeichnete der S&P Index einen Zuwachs um 13,6 Prozent und der Dow Jones Industrial Average eine Performance von plus 16,3 Prozent. Für Anleger in Euroland relativierte sich das gute Ergebnis jedoch aufgrund der US-Dollar-Schwäche insbesondere im ersten und letzten Quartal 2006. Auf Euro-Basis lag das Plus des Dow Jones lediglich bei 4,3 Prozent. Technologieaktien hinkten der Entwicklung des Gesamtmarkts hinterher. Der maßgebliche Nasdaq Composite Index erzielte in den vergangenen zwölf Monaten eine Wertsteigerung um 9,5 Prozent (in US-Dollar). 120 100 80 12/05 02/06 04/06 06/06 08/06 Technologie Rohstoffe Quelle: Bloomberg 10/06 12/06 Einzelhandel Das gute Aktienmarktumfeld kam vor allem jenen Branchen zugute, die an dem globalen Wirtschaftsaufschwung in besonderem Maße partizipierten. Hierzu gehörte in erster Linie der Rohstoffsektor, den die weltweit starke Nachfrage insbesondere aus den Schwellenländern beflügelte. Gemessen am marktbreiten Dow Jones EURO STOXX lagen Rohstofftitel mit plus 75,9 Prozent an der Spitze der Performance-Rangliste. Gleichfalls wiesen Finanzdienstleister (plus 48,7 Prozent) und der Bau- und Werkstoffbereich (plus 37,6 Prozent) überdurchschnittliche Resultate aus. Versorgeraktien profitierten von Konsolidierungstendenzen innerhalb der Branche und verbuchten einen Aufschlag von 35,1 Prozent. Als Enttäuschung gilt die Entwicklung des Technologiesektors, der Anleger mit Kurssteigerungen um 3,4 Prozent nicht zufrieden stellen konnte. Nur wenig besser schnitt die Öl- und Gas-Branche ab (plus 7,1 Prozent), die gegenüber den hohen Zuwächsen im Jahr 2005 deutlich abfiel und vor allem im letzten Berichtshalbjahr unter dem starken Ölpreisrückgang litt. Hohe Kursschwankungen in Japan Im Vergleich zu anderen etablierten Börsenplätzen bot Japan eine recht bescheidene Performance. Gemessen am Nikkei 225 Index lagen die Kurse 6,9 Prozent über dem Ausgangsniveau, der breite Markt (Topix) schaffte lediglich ein Plus von 1,9 Prozent. Angesichts der Schwäche des Yen gegenüber dem Euro der Yen erreichte zuletzt einen historischen Tiefststand wandeln sich die Zuwächse in Euro gerechnet in Einbußen. Auf Euro-Basis schlug ein Minus von 5,0 Prozent bzw. 9,4 Prozent zu Buche. Nach den signifikanten Kurssteigerungen des Vorjahres starteten japanische Aktien zunächst Erfolg versprechend in das neue Jahr. Harte Rückschläge musste der Aktienmarkt im Rahmen der globalen Korrekturbewegung im Frühsommer hinnehmen. Unklare Konjunktursignale und eine erste Leitzinserhöhung trugen dazu bei, dass vor allem ausländische Anleger vorsichtiger agierten. Zwar besserte sich die Börsenstimmung in den letzten Berichtsmonaten, den im April erreichten Jahreshöchststand vermochte der Nikkei 225 jedoch nicht mehr zu überbieten. Zahlreiche Unternehmen stellen gleichwohl Rekordgewinne, steigende Dividenden und Rückkäufe eigener Aktien in Aussicht. Und auch in Japan sorgt eine zunehmende Anzahl von Akquisitionen und Fusionen für Kursfantasie, zumal Gesetzesänderungen Übernahmen in Japan erleichtern sollen. 16

Naspa-Fonds Deka Aktienanteil erhöht Mit dem vorwiegend auf europäische Blue Chips spezialisierten Naspa-Fonds Deka wird eine Beteiligung an den aussichtsreichsten Aktiengesellschaften Europas und an Rentenpapieren aus dem europäischen Raum ermöglicht. Für die Kapitalanlage in Aktien bieten neben dem Euro-Raum auch andere europäische Nachbarländer interessante Perspektiven. Zusätzlich sorgt der Rentenanteil für kalkulierbare Erträge innerhalb des Fondsvermögens. Die Aktienmärkte boten weltweit attraktive Wertzuwächse. Insbesondere in Europa zogen die Kurse kräftig an. Getragen wird die optimistische Börsenstimmung von der hohen globalen Konjunkturdynamik sowie ansprechenden Gewinnsteigerungen der Unternehmen. Zwischenzeitliche Kursrückschläge konnten wieder ausgeglichen werden. Die EZB hob den Leitzins angesichts überraschend guter Konjunkturdaten sowie ölpreisbedingt hoher Inflationsraten sukzessive an. In der Folge ergab sich eine sehr flache Renditestrukturkurve. Der Fonds startete mit einem Aktienanteil in Höhe von 52,8 Prozent des Fondsvermögens in das Berichtsjahr. Im Zuge der Kursverluste an den Börsen im Mai und Juni 2006 erfuhr die Aktienquote zeitweilig eine Rückführung. Mit der Markterholung steigerte das Management den Aktien-Investitionsgrad auf zuletzt 54,8 Prozent. Der Rentenanteil ging im Stichtagsvergleich von 44,8 Prozent auf 42,2 Prozent des Fondsvermögens zurück. Die zyklische Ausrichtung des Aktienportfolios wurde im Betrachtungszeitraum noch verstärkt. Unter Branchengesichtspunkten zählten u.a. Industrie, Chemie sowie Versicherungen zu den Favoriten, während z.b. in Einzelhandel und Telekommunikation weniger Potenzial gesehen wurde. Eine aktive Länderallokation wird nicht angestrebt, vielmehr ergeben sich die regionalen Gewichtungen aus der Einzeltitelauswahl. Hieraus resultierten die größten Länderpositionen in Großbritannien (17,4 Prozent), Frankreich (8,6 Prozent) und Deutschland (7,8 Prozent). Zu den bevorzugten Einzeltiteln mit attraktiven Kursperspektiven gehörten OMV, AXA, Fortis, UBS und SABMiller. Zuletzt kam es zu Positionsaufstockungen u.a. in EADS, GPC Biotech, Pernod Ricard, Veolia Environnement und Norsk Hydro. Branchenstruktur per 31.12.2006 (in Prozent des Fondsvolumens) J K I L H A F G Währungsstruktur per 31.12.2006 (in Prozent des Fondsvolumens) B C D E E A B D C A = Banken 14,2 % B = Energie 8,3 % C = Pharma- und Biotechnologie 6,8 % D = Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4,4 % E = Telekommunikation 4,0 % F = Versicherungen 4,0 % G = Diverse Finanzdienste 3,0 % H = Sonstige Branchen 10,1 % I = Anleihen bis 3 Jahre 3,4 % J = Anleihen 3 bis 7 Jahre 17,7 % K = Anleihen 7 bis 10 Jahre 21,1% L = Barreserve, Sonstiges 3,0 % A = Euro 72,7 % B = Britisches Pfund 15,8 % C = Schweizer Franken 8,0 % D = Norwegische Krone 0,5 % E = Barreserve, Sonstiges 3,0 % Die zehn größten Aktienpositionen (in Prozent des Fondsvolumens) BP 2,3% UBS 2,3% Novartis 2,2% Total 2,1% GlaxoSmithKline 2,0% Roche 2,0% HSBC 1,9% AXA S. A. 1,7% Vodafone Group 1,6% Royal Bank of Scotland 1,6% Im Zuge einer avisierten Barbell-Strategie erfolgte hinsichtlich der Laufzeitstruktur auf der Rentenseite ein Positionsaufbau im langen Bereich (7 bis 10 Jahre) sowie am kurzen Ende der Zinskurve (bis 3 Jahre). Finanziert wurden diese Transaktionen über den Verkauf im mittleren Segment. Der Schwerpunkt des Anleiheportfolios lag weiterhin auf Euroland-Staatsanleihen mit Fokus auf Bundesanleihen, ergänzt durch eine Inhaberschuldverschreibung. Zum Stichtag belief sich das Fondsvermögen des Naspa-Fonds Deka auf 57,8 Mio. Euro. Das Sondervermögen verzeichnete einen Wertzuwachs um 7,0 Prozent. 17

Naspa-Fonds Deka Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2006 Entwicklung des Fondsvermögens EUR Fondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres +84.319.952,48 Ausschüttung 1.790.348,73 Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR +1.958.117,18 Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR 31.373.172,93 Mittelabfluss (netto) 29.415.055,75 Ertragsausgleich +2.734.495,26 Ertragsausgleich auf Vorträge 1.344.048,60 Ordentlicher Nettoertrag +1.577.119,41 Realisierte Gewinne +4.603.304,61 Realisierte Verluste 431.702,64 Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste 2.470.764,66 Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres 57.782.951,38 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2006-31.12.2006 (einschließlich Ertragsausgleich) EUR EUR insgesamt je Anteil Dividenden inländischer Aussteller 104.039,79 0,09 Zinsen aus Wertpapieren inländischer Aussteller 732.632,00 0,61 Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 41.151,86 0,03 Dividenden ausländischer Aussteller (brutto) 1.019.258,00 0,85 abzgl. ausländische Quellensteuer 77.560,03 0,07 Zinsen aus Wertpapieren ausländischer Aussteller 270.543,10 0,23 Quellensteuerrückvergütung 13.485,97 0,01 Erträge insgesamt 2.103.550,69 1,75 Verwaltungsvergütung 446.286,60 0,37 Depotbankvergütung und fremde Depotgebühren 64.074,59 0,05 Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 16.070,09 0,01 Aufwendungen insgesamt 526.431,28 0,43 Ordentlicher Nettoertrag 1.577.119,41 1,32 Die vorgenannten Aufwendungen betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote / TER): 0,94 % 18

Naspa-Fonds Deka Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2006 Berechnung der Ausschüttung Umlaufende Anteile: Stück 1.192.175 EUR EUR insgesamt je Anteil Vortrag aus dem Vorjahr 8.283.116,18 6,95 Ordentlicher Nettoertrag 1.577.119,41 1,32 Realisierte Gewinne 4.603.304,61 3,86 Für Ausschüttung verfügbar 14.463.540,20 12,13 Der Wiederanlage zugeführt 1) 4.217.831,29 3,54 Vortrag auf neue Rechnung 8.667.442,70 7,27 Gesamtausschüttung 1.578.266,21 1,32 Ausschüttung 2) 1.561.749,25 1,31 Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge 15.655,89 0,01 Solidaritätszuschlag 861,07 0,00 1) Realisierte Gewinne aus Wertpapiergeschäften (gem. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen), Devisenkassageschäften und Finanzterminkontrakten. 2) Ausschüttung am 16. Februar 2007. Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich Fondsvermögen 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 am Ende des EUR EUR EUR EUR Geschäftsjahres 117.445.923,41 95.809.197,78 84.319.952,48 57.782.951,38 Anteilwert 40,12 41,41 46,31 48,46 19

Naspa-Fonds Deka Jahresbericht Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2006 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-Anteil Anteile 31.12.2006 Zugänge Abgänge in EUR am bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsverin 1.000 mögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien ABN AMRO HOLDING N.V. STK 20.985 1.085,64 10.000,64 EUR 24,41 512.243,85 0,89 ALLIANZ SE VINK. NAMENSAKTIEN STK 4.500 3.000 EUR 155,00 697.500,00 1,21 ASSICURAZIONI GENERALI S.P.A. STK 6.000 12.500 6.500 EUR 33,36 200.160,00 0,35 AXA S.A. STK 32.000 7.030 19.500 EUR 30,90 988.800,00 1,71 BANCO BILBAO VIZ. ARGENT. (BBVA) STK 35.000 7.000 EUR 18,20 637.000,00 1,10 BANCO SANTANDER S.A. STK 27.000 EUR 14,09 380.430,00 0,66 BANK OF IRELAND (THE GOV. & CO.) CAPITAL STOCK STK 13.500 EUR 17,45 235.575,00 0,41 BASF AG INHABERAKTIEN STK 11.172 2.500 EUR 74,00 826.728,00 1,43 COMPAGNIE DE SAINT-GOBAIN ACTIONS (C.R.) STK 3.000 3.100 EUR 63,45 190.350,00 0,33 DAIMLERCHRYSLER AG NAMENSAKTIEN STK 10.940 10.000 EUR 46,90 513.086,00 0,89 DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN STK 6.850 EUR 101,50 695.275,00 1,20 DEUTSCHE POST AG NAMENSAKTIEN STK 7.000 7.000 EUR 22,91 160.370,00 0,28 ENI S.P.A. STK 15.000 5.000 EUR 25,50 382.500,00 0,66 E.ON AG INHABERAKTIEN STK 5.000 5.000 EUR 102,79 513.950,00 0,89 EUROP. AERON. DEF. + SPACE CO. EADS STK 7.000 7.000 EUR 26,09 182.630,00 0,32 FORTIS STK 27.700 7.400 EUR 32,55 901.635,00 1,56 FRANCE TELECOM STK 18.986 10.000 EUR 21,01 398.895,86 0,69 GROUPE DANONE S.A. ACTIONS (C.R.) STK 2.200 2.200 EUR 114,90 252.780,00 0,44 ING GROEP N.V. STK 25.000 28.008 EUR 33,69 842.250,00 1,46 KPN N.V. STK 20.750 20.000 EUR 10,74 222.855,00 0,39 MITTAL STEEL COMPANY N.V. SHARES CLASS A STK 9.000 18.792 9.792 EUR 32,11 288.990,00 0,50 NOKIA CORP. STK 40.000 30.000 17.200 EUR 15,52 620.800,00 1,07 OMV AG STK 17.000 17.000 EUR 42,99 730.830,00 1,26 PERNOD-RICARD S.A. STK 2.500 2.500 4.700 EUR 173,00 432.500,00 0,75 ROYAL DUTCH SHELL SHARES CLASS A STK 34.227 451 EUR 26,59 910.095,93 1,58 SAP AG INHABERAKTIEN STK 8.800 8.800 EUR 40,36 355.168,00 0,61 SIEMENS AG NAMENSAKTIEN STK 6.000 8.441 EUR 75,95 455.700,00 0,79 SOCIETE GENERALE S.A. STK 6.502 309 1.500 EUR 129,40 841.358,80 1,46 TELEFONICA S.A. STK 48.705 20.000 EUR 16,08 783.176,40 1,36 TOTAL S.A. ACTIONS B STK 22.700 20.436 7.448 EUR 54,30 1.232.610,00 2,13 UNICREDITO ITALIANO S.P.A. STK 50.000 50.000 EUR 6,65 332.500,00 0,58 VEOLIA ENVIRONNEMENT S.A. STK 7.000 7.000 EUR 54,40 380.800,00 0,66 VINCI S.A. STK 2.362 362 3.000 EUR 96,55 228.051,10 0,39 CREDIT SUISSE GROUP STK 6.400 13.704 CHF 84,80 337.827,79 0,58 NOVARTIS AG NAMENSAKTIEN STK 29.000 17.782 CHF 70,35 1.269.935,43 2,20 UBS AG STK 28.204 28.204 CHF 74,00 1.299.157,98 2,25 ANGLO AMERICAN PLC STK 20.500 13.500 GBP 24,95 761.878,59 1,32 BARCLAYS PLC STK 35.852 GBP 7,30 389.850,06 0,67 BHP BILLITON PLC STK 14.500 6.000 23.500 GBP 9,375 202.488,63 0,35 BP PLC STK 160.000 83.532 GBP 5,66 1.348.955,96 2,33 GLAXOSMITHKLINE PLC STK 59.000 70.320 GBP 13,40 1.177.655,24 2,04 HBOS PLC STK 32.000 21.700 GBP 11,32 539.582,38 0,93 HSBC HOLDINGS PLC STK 78.000 62.027 GBP 9,29 1.079.373,31 1,87 PRUDENTIAL PLC STK 43.073 58.100 GBP 6,975 447.518,20 0,77 RIO TINTO PLC STK 11.700 7.500 GBP 27,22 474.389,80 0,82 ROYAL BK OF SCOTLD GROUP PLC STK 31.000 22.570 GBP 19,86 917.069,60 1,59 ROYAL DUTCH SHELL B STK 7.193 GBP 17,88 191.575,04 0,33 SABMILLER PLC STK 28.000 28.000 45.900 GBP 11,77 490.903,19 0,85 TESCO PLC STK 30.000 30.000 GBP 4,05 180.982,94 0,31 VODAFONE GROUP PLC REGISTERED SHARES STK 440.000 606.439 166.439 GBP 1,4125 925.768,69 1,60 NORSK HYDRO ASA NAMENSAKTIEN STK 13.000 13.000 3.000 NOK 194,75 306.233,06 0,53 Verzinsliche Wertpapiere 3,5000% BUNDESREP. DEUTSCHLAND BUNDESANL. V. 05/16 EUR 5.500 3.000 % 96,74 5.320.700,00 9,21 3,5000% GRIECHENLAND EUR-BONDS V. 03/08 EUR 2.000 % 99,455 1.989.100,00 3,44 4,0000% BUNDESREP. DEUTSCHLAND BUNDESANL. V. 06/16 EUR 750 750 % 100,43 753.225,00 1,30 4,2500% BUNDESREP. DEUTSCHLAND EUR 6.000 500 % 101,89 6.113.400,00 10,58 BUNDESANL.S.0303 V. 03/14 4,5000% BUNDESREP. DEUTSCHLAND BUNDESANL. V. 03/13 EUR 1.500 % 103,035 1.545.525,00 2,67 5,0000% BUNDESREP. DEUTSCHLAND BUNDESANL. V. 02/12 EUR 2.000 3.000 % 104,825 2.096.500,00 3,63 5,7500% FINNLAND, REPUBLIK EUR-NOTES V. 00/11 EUR 3.000 1.500 % 106,915 3.207.450,00 5,55 Andere Wertpapiere ROCHE HOLDING AG GENUSSSCH. STK 8.500 3.700 1.800 CHF 218,50 1.156.085,38 2,00 Summe der amtlich gehandelten Wertpapiere EUR 51.850.725,21 89,73 20

Naspa-Fonds Deka Jahresbericht Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2006 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert %-Anteil Anteile 31.12.2006 Zugänge Abgänge in EUR am bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsverin 1.000 mögen In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien GPC BIOTECH AG AKTIEN O.N. STK 15.000 15.000 EUR 19,25 288.750,00 0,50 NESTLE S.A. NAMENSAKTIEN STK 2.000 1.100 CHF 432,25 538.126,70 0,93 Verzinsliche Wertpapiere 3,0000% NASSAUISCHE SPK. IHS R.274 V. 05/10 EUR 3.500 1.500 % 96,70 3.384.500,00 5,86 Summe der in organisierte Märkte einbezogenen Wertpapiere EUR 4.211.376,70 7,29 Summe Wertpapiervermögen EUR 56.062.101,91 97,02 Zusammensetzung des Vergleichsvermögens ( 9 Abs. 5 Satz 4 DerivateV) 1) 40% REXP, 60% DJ STOXX 50 (t) Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko ( 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 DerivateV) 2) kleinster potenzieller Risikobetrag 2,57% größter potenzieller Risikobetrag 3,41% durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,13% Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds Bankguthaben EUR-Guthaben EUR 659.808,44 % 100,00 659.808,44 1,14 Summe der Bankguthaben EUR 659.808,44 1,14 Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 659.808,44 1,14 Sonstige Vermögensgegenstände Dividendenansprüche EUR 67.128,85 67.128,85 0,12 Quellensteueransprüche EUR 66.994,38 66.994,38 0,12 Zinsansprüche EUR 926.917,80 926.917,80 1,60 Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 1.061.041,03 1,84 Fondsvermögen EUR 57.782.951,38 100,00 *) Anteilwert EUR 48,46 Umlaufende Anteile STK 1.192.175 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 97,02 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 *) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Internationale Obligationen Kurse bzw. Marktsätze per: 28.12.2006 oder letztbekannte Alle anderen Wertpapiere und Vermögenswerte Kurse bzw. Marktsätze per: 29.12.2006 oder letztbekannte Devisen Kurse per: 29.12.2006 Devisenkurse Schweizer Franken 1 EUR = CHF 1,606499 Britisches Pfund 1 EUR = GBP 0,671334 Norwegische Krone 1 EUR = NOK 8,267396 21