Brancheninitiative Arbeitskreis Beratungsprozesse diskutiert mit Vorständen, Juristen und Vertriebsmitarbeitern aus der Branche aktuelle Rechtsfragen



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Transkript:

4. Berliner Juristentag am 10. und 11. November 2015 Brancheninitiative Arbeitskreis Beratungsprozesse diskutiert mit Vorständen, Juristen und Vertriebsmitarbeitern aus der Branche aktuelle Rechtsfragen Tagungsort: Hollywood Media Hotel GmbH Kurfürstendamm 202 10719 Berlin T: +49 (0)30-889 10-0 1. Tag: 10.11.2013 Beschreibungen zu den einzelnen Vorträgen finden Sie auf den Folgeseiten. 18.00 18.30 Check-In 18.30 19.15 Faire Ordnung für den Versicherungsmarkt Eine grüne Perspektive 19.15 19.45 Diskussion Dr. Gerhard Schick Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen 19.45 22.00 Get together mit Fingerfood

2. Tag: 11.11.2015 09.00 09.20 Begrüßung und Bericht über die Arbeit des Arbeitskreis Beratungsprozesse im Jahr 2015 Themenblock Regulatorik Friedel Rohde, Projektkoordinator Arbeitskreis Beratungsprozesse 09.20 09.50 Überblick über die Regelungen der IDD und deren Auswirkungen auf Versicherer und Versicherungsvermittler Rechtsanwalt André Molter, VDVM 09.50 10.20 Aktueller Stand der regulatorischen und verbraucherpolitischen Umsetzung in Deutschland Dr. Erich Paetz, BMJV, Leiter des Referates "Verbraucherpolitik im Bereich Finanzdienstleistungen" 10.20 11.00 Diskussion zum Themenblock 11.00 11.30 Kaffeepause Themenblock Praxis 11.30 12.00 Courtage und Vergütungen 2015: Wie haben die Versicherungsunternehmen und andere Marktteilnehmer auf das LVRG reagiert? 12.00 12.30 Diskussion 12.30 13.15 Mittagspause Michael Salzburg, Friedels Fairsicherungsbüro Langer & Salzburg, Berlin

Themenblock Beratungsprozess 13.15 13.45 DIN: Normung des Beratungsprozesses ist dieser überhaupt normierungsfähig? 13.45 14.00 Diskussion Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler, Kanzl. SANDKÜHLER SCHIRMER 14.00 14.30 Die Bedeutung der Beratungsdokumentation in der forensischen Praxis 14.30 14.45 Diskussion 14.45 15.15 Kaffeepause Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann, Kanzlei Wolter Hoppenberg 15.15 15.45 Beratungspflichten des Maklers - Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Maklers bei Umdeckung Prof. Dr. Helmut Schirmer, Kanzlei SANDKÜHLER SCHIRMER 15.45 16.15 Diskussion und Schlussrunde 16.15 Ende der Veranstaltung Moderation der Veranstaltung: Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler

Zu den einzelnen Vorträgen: Faire Ordnung für den Versicherungsmarkt Eine grüne Perspektive Dr. Gerhard Schick, Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Grundlegende Änderungen beim Vertrieb von Versicherungen sind überfällig, damit wir einen funktionierenden Wettbewerb um Qualität und Preis komplexer Versicherungsprodukte bekommen. Auch die Arbeit der Aufsicht muss sich ändern, damit Göker & Co der Vergangenheit angehören. Überblick über die Regelungen der IDD und deren Auswirkungen auf Versicherer und Versicherungsvermittler Rechtsanwalt André Molter, VDVM Die IDD enthält als Fortsetzung der IMD eine Reihe neuer und weitergehender Regelungen. Der Vortrag vermittelt hierüber einen Überblick - angefangen vom erweiterten Anwendungsbereich über Regelungen über Interessenskonflikte bis hin zum Sanktionsregime. André Molter zeigt ferner auf, inwieweit Verschärfungen noch durch eine spätere nationalstaatliche Umsetzung denkbar sind. Die Regelungen der IDD und deren Umsetzung werden erhebliche Auswirkungen auf Versicherer und Vermittlern haben. Aktueller Stand der regulatorischen und verbraucherpolitischen Um-setzung in Deutschland Dr. Erich Paetz, BMJV, Leiter des Referates "Verbraucherpolitik im Bereich Finanzdienstleistungen" Ob IDD 2, Honorarberatung oder Riester-PIBs, die Bundesregierung ist unverändert an verschiedenen Regulierungsfronten aktiv. In der Mitte der Legislaturperiode referiert Dr. Erich Paetz darüber, was bereits getan oder auf den Weg gebracht wurde und was noch in dieser Legislaturperiode zu erwarten ist.

Courtage und Vergütungen 2015: Wie haben die Versicherungsunternehmen und andere Marktteilnehmer auf das LVRG reagiert? Michael Salzburg, Friedels Fairsicherungsbüro Langer & Salzburg, Berlin Versicherungsmakler Michael Salzburg berichtet aus der Praxis anhand ausgewählter Courtageregelungen. DIN: Normung des Beratungsprozesses welche Teile eines Beratungsprozesses ist überhaupt normierungsfähig? Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler, Kanzlei SANDKÜHLER SCHIRMER Zwei Expertengruppen versuchen derzeit beim Deutschen Institut für Normung DIN, einzelne Elemente des Beratungsprozesses bei der Anlage- und Versicherungsvermittlung zu identifizieren und deren Inhalte in DIN-Normen standardisierend festzuschreiben. Diese Initiativen werfen zahlreiche Fragen auf: Sinnhaftigkeit und Grenzen von Standardisierung bei der Anlage- und Versicherungsvermittlung? Motivation beteiligter Wirtschaftskreise? Restriktionen oder Hilfestellung für Vermittler? Vorbereitung für automatisierte Beratung von Retailkunden? Oder nur hektischer Aktionismus? Eine kritische Bestandsaufnahme von Rechtsanwalt Sandkühler. Die Bedeutung der Beratungsdokumentation in der forensischen Praxis Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann, Kanzlei Wolter Hoppenberg Zu den Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht findet sich in der Gesetzesbegründung nur der Hinweis auf Beweiserleichterungen. Was sind das aber für Beweiserleichterungen, die einer Prozesspartei im Zivilprozess zu Gute kommen können? Die Rechtsprechung scheint überwiegend bei bestimmten Konstellationen von einer Beweislastumkehr auszugehen. Was aber im Übrigen an Beweiserleichterungen in den anderen Konstellationen in Betracht kommt, ergibt sich aus den bislang veröffentlichten Urteilen nicht. Der Vortrag soll einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten einer Beweiserleichterung im Zivilprozess geben. Er soll ferner verdeutlichen, warum es unangemessen ist, vorschnell eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherers oder des Versicherungsvermittlers anzunehmen.

Beratungspflichten des Maklers - Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Maklers bei Umdeckung Prof. Dr. Helmut Schirmer, Kanzlei SANDKÜHLER SCHIRMER Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Versicherungsvertrag. Behandlung ungünstiger Abweichungen im neuen Vertrag. Offenliegende Abweichungen. o Aufklärung und Dokumentation der Akzeptanz durch den VN. o Saldierung der positiven und negativen Abweichungen. Versteckte Risiken: Eintritt des Versicherungsfalls. o Streit um die Zuordnung des Versicherungsfalls zum alten oder neuen Vertag. o Kein Versicherungsschutz, weder aus dem Alt- noch aus dem Neuvertrag? o Haftung aus dem Neuvertrag? o Haftung aus beiden Verträgen? Anmeldeinformationen siehe Folgeseite

So melden Sie sich an: Ein Online-Anmeldeformular finden Sie über den angegebenen Link in unserer Einladungsmail. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Marita Öztürk-Kussin unter der Telefonnummer 030-6098141-0 (Email: Marita.Kussin@deutsche-versicherungsboerse.de) Tagungshotel: Hollywood Media Hotel GmbH Kurfürstendamm 202 10719 Berlin T: +49 (0)30-889 10-0 Es steht Ihnen bis 4 Wochen vor Tagungsbeginn im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu vergünstigten Preisen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung selbst im Hotel vor, Stichwort 4. Berliner Juristentag. Teilnahmebedingungen und Kosten: Die Teilnahmekosten für die Veranstaltung, einschließlich Pausenverpflegung und Mittagessen sowie den Pausengetränken, betragen 940 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Teilnahme jeder weiteren Person aus demselben Unternehmen wird ein Nachlass in Höhe von 20 % gewährt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Folgende Nachlässe gelten für Unternehmen, die dem Partnerprogramm des Arbeitskreis Beratungsprozesse beigetreten sind (jeweils für die erste Person): Goldpartner: 75 Prozent Nachlass (jede weitere Person 50 % der Tagungspauschale). Silberpartner: 40 Prozent Nachlass (jede weitere Person 20 %). Bronzepartner: 15 Prozent Nachlass Die Partnerliste finden Sie auf unserer Webseite. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gilt die folgende Regelung: Falls vom Veranstalter der Platz mit einer Ersatzperson (Warteliste) besetzt werden kann, erfolgt eine kostenlose Stornierung. Sollte dieses nicht möglich sein, wird der volle Betrag berechnet. Bei einer Stornierung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag werden ebenfalls die gesamten Teilnahmekosten erhoben. Sie können gern ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer senden. Wir behalten uns Programmänderungen aus dringendem Anlass vor. Ihre Daten werden von uns zur Organisation der Veranstaltung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihre Einwilligung, dass wir Sie auch per Fax, Email oder Telefon kontaktieren. Falls Sie uns diese Einwilligung nicht geben möchten, informieren Sie uns bitte entsprechend. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu den genannten Zwecken jederzeit widersprechen.