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(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

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Transkript:

Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Fach Sustainability, Society and the Environment mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) Vom 13. Juni 2013 Veröffentlichung vom 23. August 2013 (NBl. HS. MBW. Schl.-H. S. 62) Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 18. Januar 2012 und 29. Mai 2013 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Akademischer Grad 4 Zugang zum Masterstudium 5 Studienaufbau 6 Studienjahr 7 Unterrichts- und Prüfungssprache 8 Modulprüfungen und Modulnoten 9 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen 10 Masterarbeit 11 Bildung der Gesamtnote 12 Zeugnis 13 Inkrafttreten Anlage 1: Studienverlaufsplan Anhang 1: Hinweise zu Studienaufbau und Modulwahl 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (PVO) das Studium des Fachs Sustainability, Society and the Environment an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Für die Zulassung zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung gelten die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. 2 Studienziel Das Masterstudium Sustainability, Society and the Environment ermöglicht einen berufsqualifizierenden Abschluss. Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine vertiefte wissenschaftlich-methodische Qualifikation in der Analyse von Mensch-Umwelt Beziehungen unter der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sowie der Planung und Kommunikation von Maßnahmen und Projekten für eine nachhaltige Entwicklung erworben hat. Stand: 13.10.2017 Seite 1 / 9

3 Akademischer Grad Aufgrund des mindestens mit der Gesamtnote ausreichend absolvierten Masterstudiums verleiht die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad Master of Science (M.Sc.). 4 Zugang zum Masterstudium Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist: (1) Ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, der in integrativer Weise Studieninhalte aus den Bereichen Umwelt-, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften verknüpft. Vorzugsweise gehören dazu Studienabschlüsse in der Geographie, den Umweltwissenschaften, den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie vergleichbare Disziplinen. (2) Eine bestandene Bachelorprüfung oder ein mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten. (3) Einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren an einer anerkannten deutschen oder ausländischen Hochschule oder eine vergleichbare Abschlussprüfung in einem verwandten Studiengang mit der Mindestnote 2,5. (4) Die Zulassung durch den Prüfungsausschuss nach einem bestandenen fachspezifischen Aufnahmetest. (5) Von den Studierenden wird der Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse durch einen IELTS/TOEFL-Test oder vergleichbare Leistungen erwartet. Näheres regelt die Studienqualifikationssatzung. 5 Studienaufbau Das Masterstudium hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern und umfasst 120 Leistungspunkte (LP). Die Module sind mit Art und Anzahl an Prüfungsleistungen in der Anlage 1 aufgeführt. Zur Erlangung des Akademischen Grades gemäß 3 müssen mindestens 30 LP an der CAU erworben werden. Das Studium gliedert sich in die folgenden Bereiche: Semester Pflicht Wahlpflicht Wahlpflicht Wahlpflicht Wahlpflicht 1 Bereich A: Core Module 2 Bereich A: Project 1 3 Bereich A: Project 2 4 Bereich F - Master Projekt (30 LP) Bereich C: Communication & Empowerment Bereich C: Communication & Empowerment Bereich D: Complementary Methods Stand: 13.10.2017 Seite 2 / 9

Für die Bereiche des Studiums gelten die folgenden Festlegungen: Bereich LP/CP Bereich A: Core Modules (Pflicht) 18 Modul "Concepts of Sustainable Development and Environmental Management" (6 LP) Project 1 Project 2 (Wahlpflicht) 36 Im Bereich B sind 36 LP aus den folgenden Vertiefungsrichtungen zu erbringen. o Society, Development and Governance o Sustainability Economics o Environmental Management o Coastal Systems Jede/r Studierende soll in der Regel zwei Vertiefungsrichtungen wählen, in denen er/sie jeweils 18 LP erbringt. Bereich C: Communication and Empowerment (Wahlpflicht) 12 Im Bereich C sind 12 LP zu erbringen. Bereich D: Complementary Methods (Wahlpflicht) 6 Im Bereich D sind 6 LP zu erbringen. (Wahlpflicht) 18 Im Bereich E sind 18 Leistungspunkte zu erbringen. Davon müssen mindestens 6 Leistungspunkte benotet sein. Die Leistungspunkte können in den folgenden Bereichen erbracht werden: a. Module der Bereiche B, C und D, die nicht bereits belegt wurden. b. Alle weiteren Module der School of Sustainability, in denen Plätze verfügbar sind. c. Module, die im Ausland oder an anderen deutschen Hochschulen erworben wurden. d. Sprachen, Schlüsselqualifikationen. e. Service Learning (ehrenamtliches Engagement) oder Berufspraktikum (maximal 12 LP). f. Module aus dem gesamten Modulangebot der CAU. Die Wahl und Anrechnung von Modulen in den Bereichen (c), (d), (e) und (f) ist durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen. Bereich F: Masterarbeit 30 Über Änderungen im Modulangebot entscheidet der Prüfungsausschuss. 6 Studienjahr (1) Der Studiengang dieser Fachprüfungsordnung ist nach Studienjahren mit Beginn im Wintersemester organisiert. Eine Lehrveranstaltung wird in der Regel jährlich einmal angeboten: Lehrveranstaltungen, die studienplanmäßig für ein ungerades Semester vorgesehen sind, werden in der Regel im Wintersemester angeboten; Lehrveranstaltungen, die studienplanmäßig für ein gerades Semester vorgesehen sind, werden in der Regel im Sommersemester angeboten. (2) Einschreibungen für ungerade Fachsemester werden nur zu einem Wintersemester, für gerade Fachsemester nur zu einem Sommersemester vorgenommen. 7 Unterrichts- und Prüfungssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist Englisch. Stand: 13.10.2017 Seite 3 / 9

8 Modulprüfungen und Modulnoten (1) Prüfungsleistungen können insbesondere durch Hausarbeiten, Projektarbeiten, Klausuren, Protokolle, Referate, Präsentationen und mündliche Prüfungen erbracht werden. (2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ergibt sich die Modulnote aus der in der Modulbeschreibung angegebenen Gewichtung der Einzelnoten. (3) Die Dauer einer mündlichen Prüfungsleistung beträgt mindestens 15 Minuten, darf jedoch 45 Minuten nicht überschreiten. Die Dauer einer Klausur beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 120 Minuten. (4) Klausuren können in Ausnahmefällen, insbesondere wenn eine zeitnahe Wiederholung nicht möglich wäre und zu einer unverhältnismäßigen Verlängerung des Studiums führen würde, durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden. 9 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Die Zahl der für die einzelnen Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehenden Plätze wird auf Antrag des oder der Modulverantwortlichen durch den Fakultätskonvent festgestellt. Melden sich zu einer Lehrveranstaltung mehr Studierende als Plätze vorhanden sind, so prüft der Prüfungsausschuss, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. (2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis zu dem von der verantwortlichen Person festgesetzten Termin angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Diejenigen Studierenden sind zu bevorzugen, deren Fachsemesterzahl sich durch Nichtzulassung verlängern würde. Unter gleichrangigen Studierenden entscheidet das Los. Um Härtefälle zu vermeiden, kann die oder der Modulverantwortliche auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen. 10 Masterarbeit (1) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an der CAU soll die Kandidatin oder der Kandidat der Prüferin oder dem Prüfer ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung dieses Vorschlages begründet wird. (2) Die Masterarbeit darf in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses in einer Einrichtung außerhalb der Universität durchgeführt werden, sofern sie dort entsprechend qualifiziert betreut werden kann. Die Betreuung kann auch durch Personen durchgeführt werden, die an den Betreuungseinrichtungen tätig sind und gemäß 4 PVO qualifiziert sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (3) Die Erstgutachterin oder der Erstgutachter muss eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer oder eine regelmäßig lehrende Habilitierte oder ein regelmäßig lehrender Habilitierter sein, die/der in der Regel der Kiel School of Sustainability angehören soll. Als gleichgestellte Zweitgutachterin oder als gleichgestellter Zweitgutachter der Masterarbeit ist in der Regel eine fachlich geeignete Hochschullehrerin oder ein fachlich geeigneter Hochschullehrer zu benennen. Über Ausnahmen entscheidet auf schriftlichen Antrag der Prüfungsausschuss. Stand: 13.10.2017 Seite 4 / 9

(4) Der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten kann auferlegt werden, nach vier Wochen über den Stand der Arbeiten im Rahmen eines hochschulöffentlichen Kolloquiums unter Beteiligung der Studierenden und Lehrenden des Studiengangs zu berichten. (5) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer mindestens 80 Leistungspunkte nachweist. (6) Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von sechs Wochen nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden. (7) Die Masterarbeit wird in englischer Sprache abgefasst. (8) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit im Prüfungsamt beträgt 26 Wochen. (9) Die Masterarbeit ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich einmal in digitaler Form bei dem zuständigen Prüfungsamt in der jeweils vorgeschriebenen Form einzureichen. (10) Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe zu bewerten. 11 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote des Masterstudiengangs setzt sich aus den folgenden Bereichsnoten zusammen: 15% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel der Module des Bereichs A. 30% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel der Module des Bereichs B. 10% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel der Module des Bereichs C. 5% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel der Module des Bereichs D. 5% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel der Module im Bereichs E. 35% für den Bereich F (Masterarbeit). 12 Zeugnis Hat die Kandidatin oder der Kandidat die Masterprüfung bestanden, so erhält sie oder er spätestens vier Wochen nach der Festlegung der Gesamtnote ein Zeugnis entsprechend der Prüfungsverfahrensordnung. 13 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung des Präsidiums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde gemäß 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes mit Schreiben vom 12. Juni 2013 erteilt. Kiel, den 13. Juni 2013 Prof. Dr. Wolfgang Duschl Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: 13.10.2017 Seite 5 / 9

Anlage 1: Studienverlaufsplan Sem. Modulbezeichnung SWS P/WP Voraussetzungen Prüfungsleistung LP 1 Core Module - Concepts of Sustainable Development and Environmental Management Modul aus Bereich C Communication and Empowerment Modul aus Bereich D Complementary Methods 4 P Keine Hausarbeit 6 2 Project 1 4 P Keine Projektarbeit 6 Modul aus Bereich C Communication and Empowerment Modul aus Bereich E 3 Project 2 4 P Keine Projektarbeit 6 Modul aus Bereich E Modul aus Bereich E 4 Master Project P Mindestens 80 LP 30 Erläuterungen: SWS: Semesterwochenstunden der Lehrveranstaltung P / WP: Status der Lehrveranstaltung (Pflicht / Wahlpflicht) Voraussetzung: Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung PL: Prüfungsleistung : H: Hausarbeiten, PA: Projektarbeiten, K: Klausuren, P: Protokolle, R: Referate, PR: Präsentationen, M: mündliche Prüfungen LP: Leistungspunkte (ECTS-Punkte) Stand: 13.10.2017 Seite 6 / 9

Anhang 1: Hinweise zu Studienaufbau und Modulwahl (nicht Bestandteil der Satzung) Stand: 13.10.2017 Gemäß 5 der Prüfungsordnung gliedert sich das Studium in die folgenden Bereiche: Semester Pflicht Wahlpflicht Wahlpflicht Wahlpflicht Wahlpflicht 1 Bereich A: Core Module 2 Bereich A: Project 1 3 Bereich A: Project 2 4 Bereich F - Master Project (30 LP) Bereich C: Communication & Empowerment Bereich C: Communication & Empowerment Bereich D: Complementary Methods Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, welche Module Sie in den verschiedenen Bereichen des Studiums anrechnen können. Bereich A - Core Modules MNF-Geogr.-201: Concepts of sustainable development and environmental management MNF-Geogr.-207: Project 1 (scientific project or change project) MNF-Geogr.-208: Project 2 (scientific project or change project) Bereich B - Im Bereich B sind 36 LP aus den folgenden Vertiefungsrichtungen zu erbringen. B1 - Society, Development and Governance B2 - Sustainability Economics B3 - Environmental Management B4 - Coastal Systems Jede/r Studierende soll in der Regel zwei Vertiefungsrichtungen wählen, in denen er/sie jeweils 18 LP erbringt. B1 - Society, Development and Governance MNF-Geogr.-141: Urban development and governance MNF-Geogr.-142: Political ecology MNF-Geogr.-105: Economic geography and sustainability MNF-Geogr-211: Human Geography of Climate Change MNF-Geogr-212: Socio-environmental conflicts and local approaches for sustainability VWL-MiFi-PED: Poverty, equity and development FE-PO-CS: Corporate Sustainability FE-PO-IS: Issues of Sustainability PHF-phil-sust1: Theories of Human Relationship to Nature MNF-Geogr-215: Energy System Transformation B2 - Sustainability Economics VWL-MiFi-SuEc: Sustainability economics VWL-EnRe-ReEc: Resource economics Stand: 13.10.2017 Seite 7 / 9

VWL-Res-Sem: Seminar in Resource EconomicsVWL-EnRe-EnVa: Environmental valuation VWL-EnvVal-Sem: Seminar in Environmental Valuation VWL-EnRe-EnEc: Environmental economics VWL-EnvEcon-Sem: Seminar in Environmental Economics VWL-EnRe-DiJu: Theories of distributive justice and sustainability VWL-Jus-Sem: Seminar in Theories of Distributive Justice and Sustainability VWL-EnRe-CliEn: Climate and Energy Policy VWL-Clim-Sem: Seminar in Climate and Energy Policy BWL-SocEntre-SSE: Social entrepreneurship B3 - Environmental Management AEF-EM009: Principles of environmental economics & environmental planning MNF-Geogr.-307: Integrated environmental management MNF-Eco-110: Terrestrial ecosystems - field studies AEF-EM013: Digital spatial analysis - practical exercises MNF-Geogr.-332: Remote sensing and environmental modeling AEF-Agr078: Integrated management of rural & woodland regions MNF-Geogr.-333: Remote sensing applications AEF-EM011: Principles of ecosystem analysis AEF-EM022: Ecological indicators AEF-EM019: Advanced ecosystem analysis in Environmental Management AEF-EM033: Ecosystem development and ecosystem protection AEF-agr076: Integrated management of river basins AEF-EM018: Integrated management of wetlands AEF-EM001: Principles in ecology for environmental sciences AEF-EM006: Principles of ecosystem protection & -management AEF-EM031: Ecosystem Modelling MNF-eco-101: Geo Ecological Regional Processes MNF-eco-107: Terrestrial Ecozones and Ecosystems MNF-eco-115: Planning and Construction of a Wind Farm B4 - Coastal systems MNF-Geogr.-341: Coastal zone dynamics MNF-Geogr.-342: GIS and remote sensing applications in coastal zones AEF-EM012:Coastal and marine ecosystems - field studies MNF-ftz-geo-S125: Abiotic and biotic interactions in the Wadden Sea AEF-EM032: Integrated coastal zone management MNF-ftz-geo-S129: Wind energy - Technological challenges and environmental impacts Ftz-geo-S174 Decision Support Systems for the Governance of Coastal Ecosystems Bereich C - Communication and Empowerment Im Bereich C sind 12 LP zu erbringen. MNF-Geogr.-202: Changemakers and social entrepreneurs MNF-Geogr.-271: Change project MNF-Geogr.-203: Sustainability communication and marketing MNF-Geogr.-204: Introduction to video production MNF-Geogr.-270: Environmental and sustainability education MNF-Geogr.-209: International Development Cooperation Practice MNF-Geogr-214: Planning Research Projects AEF-EM029: Planning & managing science projects MNF-Geogr-216: ChangeBox Bereich D - Complementary Methods Im Bereich D sind 6 LP zu erbringen. MNF-Geogr.-205:Spatial data handling Stand: 13.10.2017 Seite 8 / 9

AEF-EM030: Statistical & mathematical tools MNF-Geogr.-206: Social research methods Bereich E - Im Bereich E sind 18 Leistungspunkte zu erbringen. Davon müssen mindestens 6 Leistungspunkte benotet sein. Die Leistungspunkte können in den folgenden Bereichen erbracht werden: a. Module der Bereiche B, C und D, die nicht bereits belegt wurden. b. Alle weiteren Module der School of Sustainability, in denen Plätze verfügbar sind. c. Module, die im Ausland oder an anderen deutschen Hochschulen erworben wurden. d. Sprachen, Schlüsselqualifikationen. e. Ehrenamtliches Engagement oder Berufspraktikum (Modul MNF-Geogr.-272: Internship, maximal 12 LP). f. Module aus dem gesamten Modulangebot der CAU. Die Wahl und Anrechnung von Modulen in den Bereichen (c), (d), (e) und (f) ist durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen. Stand: 13.10.2017 Seite 9 / 9