SuperMoto-Clubsport Grundausschreibung 2013

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Transkript:

1. Allgemeines SuperMoto-Clubsport Grundausschreibung 2013 Stand: 16.11.2012 Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen gelten für die Durchführung von Clubsport-SuperMoto- Rennen. SuperMoto ist ein Wettbewerb für Motorräder, gemäß Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sowie der unter Ziffer 5 bzw. der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten Klassen. Bei der Durchführung werden neben der nachstehend abgedruckten Grundausschreibung folgende Bestimmungen und Bedingungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zugrunde gelegt: - DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport Wettbewerbe - DMSB-Umweltrichtlinien - Anti Doping Bestimmungen der NADA - vorliegende Grundausschreibung und evtl. zu erlassende Zusatzbestimmungen/Änderungen - Veranstaltungsausschreibung und evtl. noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen der Veranstalter - Technische Bestimmungen für SuperMoto des DMSB - DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport - DMSB-Streckenabnahme-Protokoll 2. Veranstaltung und Veranstalter SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen sind Vereinssportveranstaltungen, die nach unter Punkt 1 aufgeführten Bestimmungen organisiert und durchgeführt werden. Die Veranstaltungen werden von der zuständigen Sportabteilung des Veranstalters genehmigt. SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen SuperMoto- Strecken durchgeführt werden. DMSB-Streckenabnahmen im Clubsportbereich haben unbegrenzte Gültigkeit solange keine Veränderungen an der Strecke vorgenommen werden. Die Streckenlänge für alle Klassen beträgt zwischen min. 600 m und max. 3000 m betragen. Ein Offroad-Teil ist nicht zwingend erforderlich. Rennleiter, Sportkommissar und technischer Kommissar müssen gemäß ihren Aufgaben in Besitz einer gültigen DMSB Sportwartlizenz (SuperMoto) mindestens der Stufe B sein. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Rennleiter berechtigt. 3. Teilnehmer 3.1 Sponsor / Bewerber / Club Sponsoren, Bewerber oder Clubs, die im Nennformular des Teilnehmers aufgeführt sind, werden nicht als Teilnehmer betrachtet, sondern dienen lediglich der Darstellung der Zugehörigkeit eines Fahrers. Seite 1

Die Angaben können vom jeweiligen Veranstalter in den Publikationen, wie z.b. Nennliste, Programmheft und Ergebnisliste aufgeführt werden. Sportrechtlich haben diese Angaben keine Auswirkungen. 3.2 Fahrer Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz (mind. C-Lizenz). Zudem können auch nicht lizenzierte ausländische Fahrer mit DMSB Veranstaltungsausweis teilnehmen. 4. Nennung / Nenngeld / Nennungsschluss Teilnehmer, die an SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen zu den einzelnen Veranstaltungen eine Nennung beim jeweiligen Veranstalter einreichen. Hierfür gelten nachfolgende Bestimmungen: 4.1 Nennung Nennungen sind schriftlich ausschließlich auf dem hierfür offiziellen Nennungsformular vorzunehmen und direkt an den Veranstalter zu richten. Alle Nennungen müssen vom Fahrer unterschrieben sein. Bei Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s)/in sowie seine/ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit eines/einer volljährigen, bevollmächtigten Vertreter(s)/in erforderlich. Unvollständig ausgefüllte bzw. formlos schriftlich eingereichte Nennungen müssen vor Ort vom Fahrer ergänzt und mit der Unterschrift im Original versehen oder auf ein offizielles Nennungsformular übertragen werden. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Fahrer den unter Punkt 1 aufgeführten Bestimmungen. 4.2 Nenngeld Für alle Clubsportklassen sollte ein einheitliches Nenngeld bei fristgerechter Abgabe der Nennung von 40,00 EUR festgelegt werden und für die Jugendklassen von 30,00 EUR. Das Nenngeld muss der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt oder zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter überwiesen werden. Das bezahlte Nenngeld wird zurückerstattet, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wurde oder die Nennung vom Veranstalter nicht mehr angenommen wird bzw. nicht mehr angenommen werden kann. In allen anderen Fällen obliegt die Entscheidung über eine Rückzahlung des Nenngeldes dem Veranstalter. 4.3 Nennungsschluß Nennungsschluss ist 14 Tage vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter). Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nennungen nach diesem Zeitpunkt anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. In diesem Fall kann jedoch unabhängig von dem zu zahlenden Nenngeld eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben werden. Seite 2

Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnehmerzahl zu beschränken bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der form- und fristgerecht eingegangenen Nennungen innerhalb von 72 Stunden nach Nennungsschluss und entscheidet in diesem Zusammenhang über deren Annahme oder Ablehnung. Die Nennungsbestätigung des Veranstalters kann in Briefform, als E-Mail oder auch durch Veröffentlichung einer entsprechenden Starterliste im Internet erfolgen. 5. Klasseneinteilung Bei den SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen können unter Beachtung der altersspezifischen Bestimmungen nachfolgend genannte Klassen ausgeschrieben werden. Ausschlaggebend für die Alterseinstufung in den Jugendklassen ist der Geburtsjahrgang. Darüber hinaus ist es den Serien bzw. Veranstaltern freigestellt, andere Klasseneinteilungen vorzunehmen, wobei die alters- und hubraumspezifischen Bestimmungen in den Jugendklassen zu beachten sind. Jugendklassen: Jugendklasse A: Jahrgänge 2006 2003 bis 50 ccm - Automatik Jugendklasse B: Jahrgänge 2004 2000 bis 65 ccm - Automatik u. Schaltgetriebe Junioren: Jahrgänge 2002 1996 bis 85 ccm-2t bzw. bis 150ccm-4T S3: Jahrgänge 1999 1991 bis 125 ccm-2t bzw. bis 250ccm-4T Clubsportklassen: Ausgeschrieben werden können alle SuperMoto-Klassen (getrennt oder offen). Eine Einteilung nach Hubraumklassen ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben. Fun: ab 14 Jahre Open: ab 14 Jahre, nur mit B- oder i-lizenz Ü40: ab 40 Jahre Mögliche Klassenzusammenlegungen oder weitere Klassenspezifikationen obliegen dem Veranstalter. Die Ausschreibung der einzelnen Klassen ist dem Veranstalter freigestellt. Die für die betreffende Veranstaltung ausgeschriebenen Klassen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. 6. Technische Bestimmungen Die nachfolgenden Technischen Bestimmungen sind Grundlage für alle Klassen, die im Rahmen der Super- Moto-Clubsport-Veranstaltungen zur Durchführung gelangen. Es gelten zudem die aktuellen technischen Bestimmungen des DMSB für SuperMoto. 6.1 Fahrzeuge Bei den SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen dürfen ausschließlich handelsübliche Motorräder eingesetzt werden, die bauartbedingt unter Beachtung der nachfolgenden Punkte für die Teilnahme an SuperMoto- Wettbewerben vorgesehen sind. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch, einwandfreien Zustand befinden. Seite 3

Für die Motorräder aller Klassen gilt im Stand ein Geräuschlimit von 96 db(a) für 2-Takt-Motorräder und 94 db(a) für 4-Takt-Motorräder, das nicht überschritten werden darf. Des Weiteren besteht ein maximales Geräuschlimit von 101 db(a) in der Vorbeifahrt. Die Felgengröße in der Jugendklasse A ist auf 12 und in der Jugendklasse B auf 14 festgelegt! Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Dies gilt für alle in dieser Rahmenausschreibung ausgeschriebenen Klassen. Ergänzende Technische Bestimmungen zur Jugendklasse A 50ccm - Ein Abreißschalter (Spiralkabel max. 60 cm Länge) ist Pflicht Ein Lenkerpolster ist in allen Klassen vorgeschrieben. Die Profiltiefe darf maximal 10mm betragen. Ausnahme: In den Jugendklassen darf auch mit Stollenreifen (MX-Bereifung) gefahren werden. Ein Überlaufbehälter ist für alle Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben. Dieser ist vor jedem Training/Rennen zu entleeren. Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme pro Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1 Motorrad vorführen. 6.2 Kraftstoff Zulässig ist nur unverbleiter Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe. 6.3 Fahrerausrüstung Alle Fahrer sind verpflichtet, sowohl beim Training als auch beim Rennen, zweckmäßige, geeignete Schutzbekleidung, wie z.b. kniehohe Motocross-/Endurostiefel, Motocross-/Enduro-Handschuhe, SuperMoto-Bekleidung (Lederkombi mit Protektoren) und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen. Alle Schutzhelme müssen ein entsprechendes Prüfzeichen tragen (siehe DMSB-Schutzhelmbestimmungen) und der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sein. Es gilt grundsätzlich die vom DMSB vorgeschriebene Fahrerausrüstung. 6.4 Kennzeichnung der Motorräder und Fahrer Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer ist durch Startnummernschilder - aus flexiblem Plastikmaterial - deutlich lesbar, vorne, rechts, und links am Motorrad anzubringen. Für die Startnummernschilder sind matte Farben zu verwenden, wobei auf den Kontrast zwischen Startnummer und Schilder ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Vorgabe liegt in der Verantwortung des Fahrers. Fahrzeuge und Fahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (Disqualifikation). 7. Dokumenten- und Technische Abnahme Der Abnahmeort und die Abnahmezeit werden vom Veranstalter mitgeteilt. Bei der Abnahme, die aus Dokumenten- und Technischer Abnahme besteht, muss der Fahrer persönlich anwesend sein. Seite 4

Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen: - Nennungsbestätigung - gültige DMSB-Fahrerlizenz entsprechend der Klasseneinteilung Nach erfolgter Papierabnahme haben die Fahrer persönlich mit Schutz-/Fahrerbekleidung, inkl. Helm, ihr Motorrad in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand der Technischen Abnahme vorzuführen. Über eine Wiederholungsabnahme kann jederzeit, insbesondere bei Auftreten von Sicherheitsrisiken oder nach einem Unfall, verfügt werden. Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder. Die Möglichkeit einer Geräuschkontrolle gemäß den Bestimmungen unter Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sollte bestehen. Unabhängig von der Geräuschkontrolle während der Technischen Abnahme kann eine Geräuschmessung auch während (Vorbeifahrt) oder nach jedem Lauf (Stand) erfolgen. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung der o. g. Bedingungen. 8. Durchführung Grundlage der nachfolgenden Durchführungsbestimmungen sind die Bestimmungen des DMSB für Super- Moto und gelten für alle SuperMoto-Clubsport-Veranstaltungen. 8.1 Training In jeder Klasse wird ein Freies- und Pflicht-/Zeittraining durchgeführt. Zwischen dem freien Training und dem Pflichttraining bzw. zwischen dem Pflichttraining und den Wertungsläufen muss eine Pause von mindestens 45 Minuten liegen. Die Mindesttrainingszeit für alle Klassen beträgt jeweils 2 x 15 Minuten, Ausnahme in der Jugendklasse A 2 x 10 Minuten. Ein Starttraining ist dem Veranstalter freigestellt. Freies-, Pflicht- und Zeittraining können zusammengefasst werden, wobei die Gesamttrainingszeit beibehalten werden muss. 8.2 Qualifikation Für alle Klassen sollte in allen Läufen eine Einführungsrunde durchgeführt werden. Teilnehmer, die im Freien- und Pflicht-/Zeittraining nicht mindestens 3 Runden absolviert haben, werden zum Start nicht zugelassen. 8.3 Vorstart / Wartezone Bei allen Läufen müssen die zum Einsatz kommenden Motorräder der startberechtigten Fahrer bis spätestens 5 Minuten vor dem Start - maßgebend ist der vom Veranstalter veröffentlichte Zeitplan - im Vorstartraum/Wartezone abgestellt werden. Der Rennleiter legt fest, ob und von wo nachgestartet werden darf. Sobald der Rennleiter die Teilnehmer bittet, ihren Startplatz einzunehmen, ziehen diese ihre Motorräder in den Startbereich vor. 8.4 Startbereich / Start / Fehlstart Niemand, außer den Fahrern, Offiziellen und Fotografen, ist im Bereich der Startaufstellung zugelassen. Seite 5

Die Startaufstellung für den jeweiligen Lauf erfolgt unter Beachtung der beim Pflicht/Zeittraining ermittelten Zeiten. Jeder Fahrer, der einen Frühstart verursacht, wird aus diesem Lauf mit einer Stop&Go-Strafe bestraft. Sollte dies innerhalb des Wertungslaufes nicht möglich sein, kann alternativ eine Zeitstrafe von 15 Sekunden erfolgen. 8.5 Läufe Qualifikation und Startaufstellung ergeben sich unter Beachtung von 8.4 aus den im Pflicht-/Zeittraining ermittelten Zeiten. Die Qualifikation und Startaufstellung für Hoffnungs- bzw. Halbfinal- und Finalläufe erfolgt unter Berücksichtigung der Platzierungen der jeweils vorangegangenen Läufe. Der zeitschnellste Sieger der vorangegangenen Läufe erhält den günstigsten Startplatz, der zweitschnellste Sieger den Zweitbesten, usw. 8.6 Abbruch Sollte der Abbruch eines Laufes aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen unumgänglich sein, wird an der Start- und Ziellinie vom Rennleiter die rote Flagge gezeigt. Wird dieses Signal gezeigt, müssen die Fahrer sofort das Rennen abbrechen, absolut langsam fahren und entsprechend den Anweisungen des Veranstalters in das Fahrerlager bzw. den Vorstart zurückkehren. Die Entscheidung, einen Lauf abzubrechen, kann nur der Rennleiter treffen. Muss bei einer Veranstaltung ein Lauf aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen höherer Gewalt gekürzt oder vorzeitig abgebrochen werden, so wird der Lauf nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches mindestens 50 % der ursprünglich festgelegten Laufzeit abgelaufen war. Bei einem Abbruch nach Ablauf von 50% ist das Ergebnis entsprechend den für die volle Laufzeit geltenden Festlegungen zu erstellen. Zugrunde gelegt werden dann jedoch die Platzierungen der Fahrer am Ende der dem Abbruch vorangegangenen Runde. Der Rennleiter entscheidet über einen evtl. Neustart. 8.7 Ende des Wertungslaufes Mit dem Zeigen der schwarz-weiß karierten Flagge bei Überfahren der Ziellinie ist der jeweilige Lauf beendet. Anzeigepflicht für das bevorstehende Ende eines Laufes besteht für die letzten 2 Runden bzw. letzte Runde. Sieger ist der Fahrer mit der kürzesten Fahrzeit. Alle nachfolgenden Fahrer werden ohne Rücksicht auf die von ihnen zurückgelegte Rundenzahl abgewunken. Nach dem Passieren des Zieles hat jeder Fahrer, entsprechend den Anweisungen des Veranstalters in das Fahrerlager bzw. in den Parc Fermé einzufahren. Der Veranstalter hat das Recht, nach Beendigung der Rennen jedes Motorrad einer Schlusskontrolle zu unterziehen. Fahrer, die eine solche Prüfung verweigern oder ihr Motorrad durch vorzeitigen Abtransport einer Kontrolle entziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 8.8 Fahrregeln Die Fahrer dürfen sich im Verlauf des Trainings und der einzelnen Läufe nur innerhalb der Streckenbegrenzung bewegen. Absichtliches Verlassen oder Abkürzen der gekennzeichneten Strecke - hierzu zählt auch das Einfahren während des Rennens in das Fahrerlager und/oder das Durchfahren der Boxengasse ohne anzuhalten - sowie absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmer, rücksichtslose oder gefährdende Fahrweise, haben in jedem Fall die Disqualifikation zur Folge. Seite 6

Falls ein Fahrer unabsichtlich die Strecke verlässt, muss er, um das Rennen wieder aufzunehmen, ohne fremde Hilfe sowie ohne Gefährdung und Benachteiligung Dritter, mit verminderter Geschwindigkeit wieder an dem in Fahrtrichtung liegenden nächstmöglichen Punkt auf die Strecke einfahren oder er muss das Rennen aufgeben. Verstöße ziehen eine Disqualifikation nach sich. Unter Mitwirkung von Helfern dürfen Reparaturen während des Rennens nur in der vom Veranstalter vorgesehenen Boxengasse vorgenommen werden. Das Nachfüllen von Kraftstoff in der Boxengasse ist nicht gestattet. Fremde Hilfe, ausgenommen solche, die durch Sportwarte aus Sicherheitsgründen gegeben wird, ist verboten. In Vorstart und in der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot. Innerhalb der Boxengasse ist so zu fahren, dass andere nicht gefährdet werden. Während des Trainings und Rennens darf rechts und links überholt werden. Dem schnelleren Fahrer ist dabei unbedingt Platz zu machen. Während des Trainings und des Rennens ist die Kontaktaufnahme zwischen Team-Mitgliedern und Fahrern auf die vom Veranstalter eingerichtete Boxengasse begrenzt. Die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einem Halt entlang der Strecke, d. h. außerhalb der Boxengasse, wird als fremde Hilfe angesehen und mit Disqualifikation bestraft. Bei einem eventuellen Ausscheiden muss das Motorrad sofort von der Strecke entfernt werden. Es ist strengstens untersagt, ein Motorrad gegen die Fahrtrichtung zu fahren. 8.9 Flaggenzeichen Allen Signalen von Streckenposten und Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die nachfolgenden Flaggenzeichen gelten sowohl während des Trainings als auch beim Rennen und haben folgende Bedeutung: Nationalflagge (bzw. Startampel) = Start Gelbe Flagge, geschwenkt = Achtung, unmittelbare Gefahr im nachfolgenden Streckenabschnitt, langsam fahren, Überholverbot! Gelbe Flagge, stillgehalten = Achtung, erhöhte Aufmerksamkeit Weiße Flagge = Streckenposten fordern weitergehende medizinische Hilfe an. Rote Flagge = Training/Rennen ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit größter Vorsicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen in das Fahrerlager bzw. in den Vorstartraum zurückkehren Blaue Flagge = Warnung, Überrundung steht in Kürze bevor Schwarze Flagge + Startnummer = Stopp für den Fahrer mit dieser Startnummer bei Start + Ziel Grüne Flagge = Strecke frei Schwarz-weiß karierte Flagge = Ende des Trainings/Laufes 8.10 Fahrerbesprechung Bei der Veranstaltung werden - nach Ort und Zeit rechtzeitig bekannt gegebene Fahrerbesprechungen durchgeführt. Die Fahrer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bei nicht- oder verspätetem Erscheinen obliegt es dem Rennleiter eine Sportstrafe festzulegen. Seite 7

9. Wertung Die Ergebnislisten sind auf Grundlage der hier vorliegenden Grundausschreibung mit folgendem Inhalt zu erstellen: Platz, Startnummer, Klasse, Name, Vorname, Wohnort, Club/Sponsor/Team, Datum/Uhrzeit und den Unterschriften von Rennleiter und Zeitnahme Die jeweils in der Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Klassen werden getrennt gewertet. Sieger eines Laufes ist der Teilnehmer, der die Ziellinie als erster in Wertung passiert. Der Sieger, sowie alle nachfolgenden Fahrer müssen zur Beendigung des Rennens abgewunken werden. In Wertung kommen nur Teilnehmer, die mindestens 75 % der Distanz des Siegers zurückgelegt haben. Wertungspunkte werden nach folgender Abstufung vergeben beginnend bei Platz 1 bis Platz 20: 25, 22, 20, 18, 16, 15, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 Bei Durchführung mit 2 oder mehr Wertungsläufen pro Klasse wird die Tageswertung durch Addition der Wertungspunkte nach vorstehender Tabelle vorgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der besseren Plätze. Sollte dann noch Punktgleichheit bestehen, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Lauf. Unabhängig von der angewandten Veranstaltungswertung und entsprechend den jeweiligen Austragungsbestimmungen können die Fahrer auch andere Wertungspunkte für die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Meisterschaften erhalten. 10. Wertungsstrafen Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Rennleiter und/oder der Sportkommissare/Schiedsrichter nachfolgend genannte Strafen verhängt werden. Die Strafgewalt obliegt erstinstanzlich dem Rennleiter und letztinstanzlich dem Schiedsgericht. Bestrafungen sind vom Rennleiter den betroffenen Teilnehmern unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch Vermerke auf der Ergebnisliste zu publizieren. Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Möglichkeit Strafen auszusprechen. Je nach Schwere des Vergehens kann das Schiedsgericht auch eine der nächst höheren Strafen aussprechen, wenn dieses als angebracht erscheint. 10.1 Verwarnung - Missachtung der blauen Flagge (1. Verstoß) 10.2 Nichtzulassung zum Start - Fehlende Zulassungsvoraussetzungen - Fehlende Technische Abnahme - Feststellung von Verstößen gegen die Technischen Bestimmungen - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Negativer ärztlicher Befund Seite 8

- Weniger als 3 Runden im Freien- und Pflicht-/Zeittraining - Provokation eines Rennabbruchs - Missachtung des Rauchverbotes (ggf. auch Disqualifikation möglich) 10.3 Zeit-/Platzierungsstrafen - Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (1. Verstoß) Rücksetzung um 5 Plätze - Missachtung der blauen Flagge (2. Verstoß) Rücksetzung um 5 Plätze - Frühstart (Bewegen des Motorrades während der Rotlichtphase) Stop&Go 10.4 Wertungsausschluss - Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen während der Veranstaltung - Verweigerung der Schlusskontrolle - Vorzeitige Entfernung des Motorrades aus dem Parc Fermé - Überschreitung des max. Geräuschwertes - Fremde Hilfe - Kontaktaufnahme außerhalb der Boxengasse - Verstoß gegen die Fahrregeln - Mehrmalige Missachtung der stillgehaltenen gelben Flagge oder mit Gefährdung anderer - Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (2. Verstoß) oder mit Gefährdung anderer - Missachtung der roten Flagge - Missachtung der schwarzen Flagge 10.5 Geldstrafen - Verstoß gegen die Umweltbestimmungen bis 100,00 EUR Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall entscheidet der Rennleiter / das Schiedsgericht vor Ort über eine angemessene Strafe bei Vergehen gegen die sportlichen Grundsätze, unter Beachtung dessen, dass anderweitige Sportstrafen in der Serien-/Veranstaltungsausschreibung definiert sind. 11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung. 12. Versicherungen Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen: - Veranstalter-Haftpflichtversicherung - Teilnehmer-Haftpflichtversicherung - Sportwarte-Unfallversicherung (sofern nicht über einen Sammel-Unfall-Versicherungsvertrag des jeweiligen Trägerverbandes abgedeckt) Seite 9

- Zuschauer-Unfallversicherung - Fahrerhelfer-Unfall und Haftpflicht-Versicherung gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 13. Haftungsverzicht 14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers 15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 16. Preise / Siegerehrung 17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen 17.1 Sachrichter / Sportwarte 17.2 Schiedsgericht 17.3 Strafen 18. Einsprüche Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt 100,- 19. Besondere Bestimmungen 19.1 Umwelt 19.2 Anti-Doping Mit der Federführung beauftragt: ADAC Saarland e.v. Seite 10