Veranstaltung Elektronisches Publizieren von Dissertationen Elektronische Publikation auf dem Hochschulschriftenserver OPUS der Universitätsbibliothek Stand: 11.01.2016
Was ist OPUS? Publikationsplattform zur Erfassung, Archivierung und Zugänglichmachung elektronischer Volltexte, die für Forschung und Lehre relevant sind Grundprinzip der Zugänglichmachung liegt hier bei Open Access
Welche Vorteile hat eine Publikation auf OPUS? Nach Veröffentlichung sofortige globale und kostenlose Verfügbarkeit Gute Auffindbarkeit der Dokumente über Suchmaschinen und Nachweisdienste Langfristige Verfügbarkeit durch Vergabe von URN & Langzeitarchivierung der DNB Einsparung von Zeit und Geld Hohe Zitationsrate Verbleib der Verwertungsrechte beim Autor
Wer kann Dokumente auf OPUS veröffentlichen? alle wissenschaftlich arbeitenden Mitglieder und Angehörigen der Universität Koblenz Landau
Welche Dokumente können auf OPUS veröffentlicht werden? Volltexte aus Forschung und Lehre der Universität Koblenz Landau z. B. Dissertationen, Habilitationen und Prüfungsarbeiten wie Diplom-, Magister-, Bachelor-, Master- und Studienarbeiten Monografien (vollständig oder in Teilen bzw. in Schriftenreihen erschienen), Zeitschriftenaufsätze, Kongressberichte, Kongressbeiträge, Research Papers etc.
Was benötige ich für die Veröffentlichung meiner Dissertation? Anzahl und Art der Veröffentlichung Ihrer Dissertation wird in der jeweiligen Promotionsordnung der Fachbereiche festgelegt
Bsp. Promotionsordnung FB 2
Was benötige ich für die Veröffentlichung meiner Dissertation? s. Promotionsordnung des Fachbereichs Datei im PDF Format - PDF-Version muss mit dem geprüften Papierexemplar übereinstimmen ohne Kopierschutz und ohne Verschlüsselung, max. 100 MB groß die unterschriebene Einverständniserklärung im Original!
Wann wird meine Arbeit freigeschaltet? I.d.R. bereits am selben Tag, an dem Sie die Arbeit auf OPUS geladen haben (ausgenommen Wochenende), oder am darauffolgenden Tag Voraussetzung: Einverständniserklärung liegt der Bibliothek vor!
Kann meine Publikation gelöscht oder geändert werden? Nein, Authentizität und Zitierfähigkeit der Dokumente muss garantiert sein Korrektur? Dokument neu hochladen. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen
Muss ich einen Lebenslauf meiner Arbeit anhängen? s. Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche Falls ja, ist es ratsam nur Informationen zum wissenschaftlichen Werdegang aufzunehmen, keine Adressdaten, Geburtstag, etc.
Bsp. Promotionsordnung FB 2 9 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird für die Zulassung zum Promotionsverfahren vorausgesetzt. (2) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist von der Doktorandin oder von dem Doktoranden bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich zu beantragen. Im Antrag sind die Betreuerin oder der Betreuer, der Titel der Dissertation sowie das gewählte Fach oder die gewählten Fächer anzugeben. (3) Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein ausführlicher Lebenslauf mit genauer Darstellung des Bildungsgangs; 2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis; 3. Zeugnisse über abgelegte Hochschul- und Staatsprüfungen sowie gegebenenfalls über das erfolgreich abgeschlossene Qualifikationsstudium sowie eine Erklärung über versuchte Prüfungen; 4. Nachweise über eventuell erforderliche Sprachkenntnisse; 5. ein Nachweis, dass die Doktorandin oder der Doktorand mindestens zwei Semester an der Universität Koblenz-Landau immatrikuliert war; 6. die Annahme durch den Promotionsausschuss; 7. fünf Exemplare der Dissertation als Computerausdruck; die Exemplare müssen gebunden und mit einem Titelblatt gemäß Anhang 1 versehen sein sowie einen tabellarischen Lebenslauf der Verfasserin oder des Verfassers enthalten; mindestens ein Exemplar der Dissertation ist in elektronischer Fassung einzureichen zwecks Prüfung von Plagiatsfällen
Ist eine Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen möglich? Ja, jedoch sicherstellen, dass für jeden Beitrag das Recht zur Zweitveröffentlichung besteht bzw. das Zweitverwertungsrecht vom Verlag nachträglich erworben wurde
Was ist, wenn ich meine Publikation zuvor in einem Verlag veröffentlichen möchte? Empfehlungen des Wissenschaftsrats: Beim Abschluss von Verlagsverträgen ein entsprechendes weiteres Nutzungsrecht zu sichern, um die verfasste Arbeit zusätzlich - evtl. nach einer Sperrfrist z. B. auf einem Server einer Hochschule zu veröffentlichen vgl. Empfehlungen zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken. Hrsg. v. Wissenschaftsrat, Greifswald 13. Juli 2001, http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4935-01.pdf,s.26 (letzter Zugriff 11.01.2016)
Ich möchte meine Arbeit bei einem Verlag veröffentlichen, nachdem ich auf OPUS veröffentlicht habe, geht das? Sofern sich der Verlag darauf einlässt, ist es aus Bibliothekssicht kein Problem da, die Urheberrechte gewahrt bleiben
Wie veröffentliche ich meine Publikation auf OPUS? Achtung: Dissertationen dürfen erst nach der bestandenen mündlichen Prüfung veröffentlicht werden! 1. Möchten Sie Ihre Arbeit von zu Hause aus auf OPUS laden? Dann verbinden Sie sich bitte zuerst mit dem Hochschulnetz. Eine Anleitung finden Sie hier: http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/ghrko/netzwerk/vpn 2. Besuchen Sie dann die Seite der Universitätsbibliothek unter: https://www.uni-koblenz-landau.de/de/bibliothek
3. Klicken Sie auf den Link Hochschulschriften
4. Nun folgen Sie dem Link Veröffentlichen dem Link Veröffentlichen
5. Füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.
6. Drucken Sie die Erklärung aus.
Sobald wir Ihre Einverständniserklärung vorliegen haben, werden wir Ihre Arbeit freischalten, so dass sie weltweit jederzeit für jeden verfügbar ist. Falls Sie eine Bestätigung benötigen, dass Ihre Arbeit über OPUS veröffentlicht wurde, können Sie diese in der Bibliothek anfordern.
Fragen zu OPUS jederzeit gerne an: Martina Nickel: nickel@uni-koblenz.de oder Roger Schwarz: schwarz@uni-koblenz.de