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ORGANISATIONSSTATUT FÜR DAS ÖFB-SCHIEDSRICHTERWESEN

Transkript:

Deutsche Classic-Kegler Union e. V. Stand 29.03.2014

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 1 29.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... Seite 2 2. Allgemeines... Seite 2-3 3. Organ... Seite 4 4. Arbeitsgruppe Schiedsrichter in der DCU.. Seite 4 5. Aufgaben des Referenten Schiedsrichterwesen... Seite 4-5 6. Aus- und Fortbildung... Seite 5 7. Prüfung... Seite 5 8. Lizenzstufen... Seite 5-6 9. Schiedsrichterausweis... Seite 6 10. Einsatz von Schiedsrichtern auf DCU-Ebene... Seite 7-8 11. Aufgaben und Pflichten des Schiedsrichters... Seite 8-10 12. Beobachtung... Seite 11 13. Rechtsprechung... Seite 11-12 14. Finanzen... Seite 12 15. Werbung... Seite 12 16. Ehrungen... Seite 12 17. Inkrafttreten... Seite 12

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 2 29.03.2014 1. Präambel Wenn im Text der Ordnung halber die männliche Sprachform verwendet wird, so sind unabhängig davon alle Ämter mit Frauen und Männer besetzbar. Die Schiedsrichterordnung regelt die Leitung der Spiele auf DCU-Ebene auf der Grundlage der sportlichen Fairness, der Achtung der Sportlerinnen und Sportler und unter Beachtung der Sportordnungen der DCU. Der Referent Schiedsrichterwesen ist verpflichtet, eine Arbeitsgruppe Schiedsrichter zu bilden. Leiter ist der Referent Schiedsrichterwesen. Den Einsatz der Schiedsrichter in den Bundesligen, bei den Deutschen Classic Cup Meisterschaften und Ländervergleichen koordiniert der Referent Schiedsrichterwesen. Die der DCU angeschlossenen Landesverbände regeln die Ausund Fortbildung sowie den Einsatz von Schiedsrichtern in ihren Ligen selbst. Der Schiedsrichter muss neutral und korrekt sein. Änderungen der Schiedsrichterordnung müssen durch die Sportkonferenz der DCU behandelt und bestätigt werden. 2. Allgemeines 2.1 Zur Durchführung eines der DCU Sportordnung entsprechenden Sportbetriebes ist es erforderlich, dass geeignete und gut ausgebildete Schiedsrichter zur Verfügung stehen. 2.2 Die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von Schiedsrichtern auf DCU-Ebene sind in den Ausbildungsvorschriften der DCU geregelt.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 3 29.03.2014 2.3 Ein Schiedsrichter hat stets ordnungsgemäß gekleidet zu sein. Dazu gehören: weißes Hemd bzw. Bluse kurz oder lang Arm, auch Polooder Sweatshirt lange schwarze Hose bzw. Rock (keine Trainingshose). weiße Socken oder Strümpfe Sportschuhe (keine Straßenschuhe) Das Schiedsrichteremblem ist auf der linken Brustseite zu tragen. Bei DCU- Meisterschaftseinsätzen wird wegen einheitlichem Auftretens, die Oberbekleidung nach Vorgaben des Hauptschiedsrichters im Vorfeld der Meisterschaften festgelegt. 2.4 Jeder Schiedsrichter hat das Ansehen der Schiedsrichter bei seinen Handlungen stets zu beachten und als Vorbild des fairen Sports aufzutreten. Seine Entscheidungen müssen korrekt und von Fachkompetenz geprägt sein. Es besteht Alkohol und Rauchverbot für den Schiedsrichter während des gesamten Wettkampfes. 2.5 Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind Tatsachenentscheidungen, sofern kein Regelverstoß vorliegt. 2.6 Dem Schiedsrichter ist ein geeigneter Platz für seine Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. 2.7 Schiedsrichter müssen Mitglied eines Vereins/Klubs in der DCU sein.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 4 29.03.2014 3. Organ Das Organ des Schiedsrichterwesens der DCU ist die Arbeitsgruppe Schiedsrichter. 4. Arbeitsgruppe Schiedsrichter in der DCU 4.1 Der Referent Schiedsrichterwesen ist verpflichtet, eine Arbeitsgruppe Schiedsrichter zu bilden. Die Arbeitsgruppe ist gemäß den Bestimmungen dieser Schiedsrichterordnung das oberste Organ für das Schiedsrichterwesen und regelt alle Schiedsrichterangelegenheiten. 4.2 Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem Referent Schiedsrichter sowie den Schiedsrichterwarten der angeschlossenen Landesverbände und der Regionsvertretungen. 4.3 Leiter der Arbeitsgruppe ist der Referent Schiedsrichterwesen. 4.4 Die Arbeitsgruppe Schiedsrichter tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die anfallenden Kosten für die Schiedsrichterwarte übernehmen die jeweilige Landesverbände oder Regionsvertretungen. 5. Aufgaben des Referenten Schiedsrichterwesen Leitung des Schiedsrichterwesens in der DCU Weitergabe der Vorschläge der Arbeitsgruppe Schiedsrichter an die DCU-Sportkonferenz

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 5 29.03.2014 Mitarbeit bei der Erstellung der Aus und Fortbildungsordnung Mitarbeit bei der Aus und Fortbildung von Schiedsrichtern Wahrung des Ansehens des Schiedsrichterwesens Weiterentwicklung des Schiedsrichterwesens Bekanntgabe von Regeländerungen und Auslegungen der Schiedsrichterordnung Herausgabe eines aktuellen Anschriftenverzeichnisses aller Schiedsrichter in der DCU Überwachung der Einsatzpläne von Schiedsrichtern Überprüfung der Schiedsrichter beim Einsatz Ahndung von Verstößen der Schiedsrichter gegen die Schiedsrichterordnung Überwachung der Einsatzstatistik Anträge zur Änderung der Sportordnung 6. Aus und Fortbildung Die Aus und Fortbildung erfolgt nach der Ausbildungsordnung der DCU. 7. Prüfung Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung der DCU geregelt. 8. Lizenzstufen 8.1 In der DCU gibt es nur eine Lizenzstufe. Die Schiedsrichter sind berechtigt, alle Wettkämpfe in der DCU zu leiten.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 6 29.03.2014 8.2 Bei groben Verstößen gegen das Ethos des Schiedsrichterwesens kann der Referent Schiedsrichterwesen einem DCU-Schiedsrichter die Lizenz sofort entziehen. 8.3 Sobald die DCU auch Spiele/Wettkämpfe auf internationaler Ebene abhält wird geprüft, ob eine weitere Lizenzstufe eingeführt werden soll. 9. Schiedsrichterausweis 9.1 Für die DCU-Schiedsrichter wird ein einheitlicher DCU- Schiedsrichterausweis von der DCU herausgegeben. Außerdem bekommt jeder DCU-Schiedsrichter ein Schiedsrichter-Emblem mit Kombi-Befestigungsmöglichkeit. 9.2 Die Ausstellung der Lizenzen regelt der Referent Schiedsrichterwesen. Dies gilt auch für alle anderen Eintragungen auf dem DCU-Schiedsrichterausweis. 9.3 Der DCU-Schiedsrichterausweis muss folgende Daten enthalten: Lichtbild, Name, Vorname, Geburtsdatum, Lizenznummer, Verein, Datum der Erstausbildung, Datum der letzten Fortbildung. 9.4 Der DCU-Schiedsrichterausweis ist Eigentum der DCU und muss beim Ausscheiden auf Verlangen zurückgegeben werden.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 7 29.03.2014 10. Einsatz von Schiedsrichtern auf DCU-Ebene 10.1 Alle Wettbewerbe, die von der DCU veranstaltet werden, müssen entsprechend der Sportordnungen der DCU von lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden. Den Einsatz von Schiedsrichtern und Aufsichtsführenden regeln die Landesverbände und Regionsvertretungen in ihren Ligen selbst. 10.2 Die Einsatzplanung der Schiedsrichter auf DCU-Ebene erfolgt durch den Referenten Schiedsrichterwesen. 10.3 Ein durch den zuständigen Referenten Schiedsrichterwesen eingesetzter Schiedsrichter kann nicht abgelehnt werden. 10.4 Bei Veranstaltungen, bei denen mehrere Schiedsrichter fungieren, ist ein Hauptschiedsrichter durch den zuständigen Referenten Schiedsrichterwesen zu benennen. 10.5 Bei Deutschen Meisterschaften o.ä. hat eine Absprache zwischen dem Vizepräsident Sport, dem zuständigen Referenten und dem Hauptschiedsrichter über den Ablauf der Veranstaltung zu erfolgen. 10.6 Lässt es eine Bahnanlage nicht zu, dass eine ordnungsgemäße Leitung des Wettkampfes durch einen Schiedsrichter gewährleistet ist, so bleibt es dem zuständigen Referenten für Schiedsrichterwesen überlassen, zwei Schiedsrichter einzuteilen. 10.7

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 8 29.03.2014 Beim Spiel über sechs Bahnen sind der Einsatz eines Schiedsrichters und eines Aufsichtsführenden (kann auch ein zweiter Schiedsrichter sein) erforderlich. 10.8 Erscheint der eingesetzte Schiedsrichter nicht, so wird wie folgt verfahren: Bei Anwesenheit eines neutralen, nicht den beteiligten Mannschaften zugehörigen, Schiedsrichters kann dieser die Leitung übernehmen (kein am Spiel beteiligter Sportler) Dies ist auch ohne vorgeschriebene Schiedsrichterkleidung möglich. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, kann auch ein Schiedsrichter (kein am Spiel beteiligter Sportler) der beteiligten Mannschaften das Spiel leiten (Vorrang hat die Heimmannschaft). Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernimmt ein zu benennender Aufsichtsführender, ggf. die beiden Mannschaftsführer die Leitung des Spieles. Kommt der eingesetzte Schiedsrichter verspätet zum Wettkampf, so übernimmt er sofort die weitere Leitung. Diese Übernahme bedarf nicht der Zustimmung der Beteiligten, muss aber sofort bekannt gegeben werden. 11. Aufgaben und Pflichten des Schiedsrichters 11.1 Der Schiedsrichter hat im Rahmen seiner Möglichkeiten, die vom DOSB und seiner Gremien angesetzten Kontrollen zu unterstützen. (z. B. Dopingkontrollen)

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 9 29.03.2014 11.2 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, so rechtzeitig vor einem Wettkampf einzutreffen, dass alle vorbereitenden Arbeiten und etwaige Mängel noch beseitigt werden können. Das Bespielen der Bahnanlage muss gewährleistet sein, ohne den Spielbeginn zu verzögern. 11.3 Der Schiedsrichter hat sich ordnungsgemäß beim Verantwortlichen für den Wettkampf mit seinem Schiedsrichterausweis auszuweisen. 11.4 Der Schiedsrichter hat das Recht, alle durch die Technik und Elektronik möglichen Hilfsmittel (spezielle Anzeigen) in Anspruch zu nehmen. Erfolgt ein zweites Spiel unmittelbar nach einem von einem Schiedsrichter geleiteten Wettkampf auf denselben Bahnen, kann auf eine erneute Überprüfung der Anlage verzichtet werden. 11.5 Aufgaben vor, während und nach dem Wettkampf: Überprüfung der Bahnen und der Anlage, auf Verlangen ist die gültige Bahnabnahmeurkunde vorzulegen. Kontrolle der DCU-Pässe. Kugelpasskontrolle bei dem Spiel mit eigenen Kugeln gemäß den Festlegungen der Sportordnungen der DCU. Überprüfung der Werbegenehmigung auf Gültigkeit. Eröffnung des Wettkampfes und Freigabe der Bahnen.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 10 29.03.2014 Sportlich faire und störungsfreie Überwachung des Spielverlaufes nach den Bestimmungen der Sportordnung der DCU sowie den Durchführungsbestimmungen und der Schiedsrichterordnung. Alle Entscheidungen des Schiedsrichters sind bindend. Der Schiedsrichter hat bei seinem Einsatz die Pflicht, gegen Verstöße der vorgenannten Ordnungen und Sportdisziplin zu ahnden. Die Ahndungsmittel sind in den Sportordnungen der DCU geregelt. Sollte der Schiedsrichter aus zwingenden Gründen vorübergehend die Anlage verlassen müssen, hat er die Aufsichtspflicht einem von ihm benannten Vertreter zu übertragen. Fehlende Unterlagen und Vorkommnisse sind auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Abschlusskontrolle des Spielberichtsbogens und Ergänzung desselben mit seinem Namen, Schiedsrichterausweisnummer und Unterschrift. Rückgabe der DCU-Pässe. Bekanntgabe des vorläufigen Wettkampfergebnisses. Verabschiedung der Mannschaften und Beendigung des Wettkampfes auf den Bahnen. Angekreuzte Proteste sind zu kommentieren und dem Spielleiter zuzustellen.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 11 29.03.2014 12. Beobachtung 12.1 Mit der Beobachtung von Schiedsrichtern können Schiedsrichter und in Ausnahmefällen Funktionäre, die im Schiedsrichterwesen geschult sind, in Abstimmung mit dem Vizepräsident Sport, vom Referent Schiedsrichterwesen beauftragt werden. 12.2 In diesem Fall muss ein Bericht über die Tätigkeit des Schiedsrichters angefertigt, mit dem betreffenden Schiedsrichter durchgesprochen und innerhalb von 6 Tagen an den Referenten Schiedsrichterwesen, sowie an die DCU-Geschäftsstelle gesandt werden. 13. Rechtsprechung Der Schiedsrichter untersteht grundsätzlich der ordentlichen Rechtsprechung der DCU. Ausgenommen sind Verstöße gegen diese Ordnung und das Ansehen der Schiedsrichter, soweit nicht gleichzeitig gegen andere in der RVO geregelte Bestimmungen verstoßen werden. Zu den Verstößen, deren Ahndungen ausschließlich durch die Schiedsrichterorgane erfolgen zählen: Wiederholter Rückgabe von Spielaufträgen ohne zwingenden Grund; Nichtbefolgen der Anordnungen der Schiedsrichterorgane; Übernahme der Leitung von Spielen nicht zugelassener Mannschaften oder Veranstaltungen

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 12 29.03.2014 Die Arbeitsgruppe Schiedsrichter in der DCU können folgende Strafen verhängen: Verwarnung Verweis Suspendierung auf Zeit Streichung von der Schiedsrichterliste 14. Finanzen Für die Ausübung seiner Tätigkeit erhält der Schiedsrichter unter Beachtung Ziffer 11.7 dieser Ordnung eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz. Die Höhe richtet sich nach der beaufsichtigten Wurfzahl. Maßgebend sind hier die Aufwandsentschädigungssätze der DCU (siehe Anlage) sowie der einzelnen Länder. 15. Werbung Den Schiedsrichtern ist es gestattet während ihrer Einsätze genehmigte Werbung zu tragen. Die Genehmigungen können nur die Länder/Regionsvertretungen entsprechend ihrer Festlegungen erteilen. 16. Ehrungen Schiedsrichter können nach den Kriterien der Ehrenordnung der DCU geehrt werden: 17. Inkrafttreten Diese Schiedsrichterordnung tritt mit Beschluss des DCU- Präsidiums am 29.03.2014 in Kraft.