Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Str. 9 66119 Saarbrücken Antrag auf außerordentliche Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß 40 Abs. 2 und 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anmerkungen: Gemäß 40 Abs. 2 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Dabei genügt es nicht, dass irgendeine kaufmännische oder industriell-gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen wird, sondern die bisher ausgeübte Tätigkeit muss das Berufsbild eines anerkannten Ausbildungsberufes erfüllen oder zu ihm in enger Beziehung stehen. In besonderen Fällen kann hiervon abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Hier ist es erforderlich, dass die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dem verbindlichen Ausbildungsinhalt des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, entsprechen. Gemäß 40 Abs. 3 BBiG ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht und die Schule oder Einrichtung in der vom Bundesminister für Wirtschaft gemäß 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführt ist (Vor Erlass dieser Verordnung ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung ohne praktische Tätigkeit im Sinne des 40 Abs. 2 BBiG aufgrund der Bestimmungen der zur Zeit gültigen Prüfungsordnung nicht möglich). Vor- und Zuname des Antragstellers: Wohnort:( ) Straße: geb. am: in: telefonisch erreichbar unter Nr.:( ) 1. Für welchen Ausbildungsberuf soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen? 2. Zu welchem Termin beabsichtigen Sie die Abschlussprüfung abzulegen? Sommer / Winter.../
- 2-3. Wo und wann ist der Antragsteller bereits in diesem Beruf tätig gewesen? Anschrift des/der Betriebe/s Art der Tätigkeit Dauer der Tätigkeit (von - bis) 4. Falls die bisherige Ausübung des Berufes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, noch nicht das Zweifache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit beträgt: Wo und wann wurden die einer Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigenden Kenntnisse und Fertigkeiten erworben? 5. Welche Zeugnisse und Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit werden zur Begründung des Antrags vorgelegt? 6. Welche der in der Rechtsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft gemäß 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG aufgeführten Schulen oder Einrichtungen hat der Antragsteller besucht? (Bitte Zeugnisse beifügen) Art der Schule/Einrichtung (von- bis) Dauer des Besuches 7. Welche sonstigen Gründe sprechen für eine außerordentliche Zulassung zur Abschlussprüfung? (Ort und Datum) (Unterschrift)
Allgemeine Hinweise Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit Bitte leiten Sie den Projektantrag sowie die Hinweise an Ihre Auszubildende bzw. an die Projektbetreuer weiter. Das Formblatt Projektantrag sowie die Kurzbeschreibung sind 1x per Email*) und 1x im Original (alternativ auf Diskette) bei der IHK Saarland zum vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. Der Abgabetermin steht auf dem Projektantrag. (IT-Systemelektroniker/-in) (Fachinformatiker/-in) (Informatikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau) Email-Adressen Bettina.Kootz@saarland.ihk.de Marianne.Meiser@saarland.ihk.de Nicole.Kedziora@saarland.ihk.de *) Die Unterlage, die per Email gesandt wird, muss folgende Form haben: - pdf-format - eine Datei (Inhalt: Deckblatt, Kurzbeschreibung, Zeichnungen) Weitere Informationen können Sie aus dem beigefügten Hinweisblatt ersehen. Saarbrücken, Dezember 2002
Projektantrag zur Vorlage des Prüfungsausschusses (Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen) Name des/der Prüfungsteilnehmer/-in Anschrift des Ausbildungsbetriebes Prüfungstermin Sommer 2003 Abgabe der Kurzbeschreibung bis spätestens 31. Januar 2003 Betrieb, in dem die betriebliche Projektarbeit durchgeführt werden soll, falls abweichend von o. g. Betrieb. Berufsschule: Telefon/Fax: Ausbildungsberuf: Thema der Projektarbeit: Geplanter Bearbeitungszeitraum Beginn: Ende: Projektbetreuer/-in: Telefon/Fax: Ausschließlich zugelassene Hilfsmittel zur Präsentation (Bitte zutreffendes ankreuzen): Wandtafel Flip-Chart Overheadprojektor Beamer (256 Farben, Auflösung 800 x 600 pixel, Powerpoint 97) Laser-Pointer und Zeigestock sind zur Prüfung selbst mitzubringen. Die/der Prüfungsteilnehmer/-in bescheinigt, dass sich die Projektaufgabe nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht und dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Der Prüfungsbewerber bescheinigt, die Projektarbeit selbständig anzufertigen. Der Prüfungsausschuss behält sich das Recht vor, die Erstellung der Projektaufgabe während, bzw. nach Abschluss der Durchführung in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb, vor Ort zu überprüfen. Email: Ort, Datum Unterschrift des Ausbildenden und Firmenstempel Unterschrift des/der Projektbetreuer/-in Unterschrift des Auszubildenden PROJEKTGENEHMIGUNG Durch den Prüfungsausschuss wurde entschieden: Der betriebliche Auftrag ist angenommen. abgelehnt, Änderungen werden vorgeschlagen. (Siehe Anlage) abgelehnt. (Begründung siehe Anlage) Datum, Unterschrift Prüfungsausschussvorsitzender
Hinweise zum Antrag einer betrieblichen Projektarbeit IT-Systemkaufmann/-frau Abgabetermin des Projektantrages: 31. Januar 2003 Abgabetermin der genehmigten Projektdokumentation: 30. April 2003 1.) Jede/r Prüfungsteilnehmer/-in hat bei seiner zuständigen Stelle zusammen mit der fristgerechten Anmeldung zur Abschlussprüfung einen Antrag sowie eine Kurzbeschreibung des vorgesehenen betrieblichen Auftrages zur Genehmigung durch den Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 35 Stunden. Bei einer Überschreitung der max. Bearbeitungszeit wird der Antrag ohne Überprüfung des Inhaltes abgelehnt. Für die Projektarbeit soll die/der Prüfungsteilnehmer /-in einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. Abwicklung eines Kundenauftrages einschließlich Anforderungsanalyse, Konzepterstellung, Kundenberatung sowie Angebotserstellung 2. Erstellen einer Projektplanung bei vorgegebener Kundenanalyse einschließlich Ermittlung von Aufwand und Ertrag. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll die/der Prüfungsteilnehmer /-in belegen, dass sie/er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll die/der Prüfungsteilnehmer /-in zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. 2.) Die Kurzbeschreibung soll mindestens die folgenden Angaben enthalten: (1) Vorgesehenes Thema (detaillierte Kurzbeschreibung, Abgrenzung zu vor- und nachgelagerten Aufgaben, ggf. Skizze) (2) Bearbeitungszeit (detailliertes Zeitraster) (3) erwartetes Ergebnis (Ziel des Auftrages) Der Projektantrag darf einen Umfang von 3 Seiten (A4, maschinenschriftlich) nicht überschreiten. Bei Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit erhält die/der Prüfungsteilnehmer/-in rechtzeitig nach Ablauf der Anmeldefrist eine schriftliche Bestätigung. Kann ein Thema in der eingereichten Form nicht genehmigt werden, so hat die/der Prüfungsteilnehmer/-in die Möglichkeit die vom Prüfungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen in die Projektarbeit einzuarbeiten oder ein komplett neues Thema inkl. der Kurzbeschreibung einzureichen. Bei Ablehnung des eingereichten Themenvorschlages erhält die/der Prüfungsteilnehmer/-in eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Ablehnung sowie eine angemessene Nachfrist zum Einreichen eines neuen Vorschlages. Ist auch dieser zweite Antrag nicht genehmigungsfähig, so kann der Prüfungsausschuss ein eigenes Thema vorschlagen. Dieses muss dann vom Prüfling ausgeführt werden. Ablehnungsgründe sind insbesondere: eine Themenstellung außerhalb des durch die Ausbildungsordnung vorgegebenen Rahmens eine Themenstellung, deren voraussichtliche Bearbeitungsdauer die maximale Bearbeitungszeit offensichtlich überschreitet eine Themenstellung, deren voraussichtliche Bearbeitungsdauer die maximale Bearbeitungszeit um mehr als ein Drittel unterschreitet
Merkblatt zur Bearbeitung einer betrieblichen Projektarbeit Abgabetermin der genehmigten Projektdokumentation: 30. April 2003 1.) Mit der Bearbeitung der Projektarbeit kann unmittelbar nach Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschusses begonnen werden. Bitte beachten Sie die max. Bearbeitungszeit. 2.) Der/Die Prüfungsteilnehmer/in hat schriftlich zu versichern, dass er die vorgelegte Arbeit tatsächlich selbständig in der vorgegebenen Zeit sowie unter ausschließlicher Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. Die, von der IHK beigefügte, persönliche Erklärung, muss 3-fach mit der Dokumentation abgegeben werden. 3.) Die Dokumentation soll mindestens die folgenden Gliederungspunkte enthalten: (1) Bearbeitetes Thema (wie als Antrag vorgelegt und genehmigt) (2) Problemstellung (projektrelevanter Hintergrund) Ist-Analyse Soll-Konzept (3) Beschreibung von Planung und Durchführung (4) Zusammenfassung der Ergebnisse (5) Kundengerechte Dokumentation der Ergebnisse Die Dokumentation der Projektarbeit darf einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. (DIN A4, maschinenschriftlich, Schriftart: frei wählbar, Schriftgrad: 12). Hinzu kommen eventuelle weitere Anlagen (Tabellen, Schaubilder). Das Deckblatt der Dokumentation muss übersichtlich gegliedert sein und muss folgende Angaben enthalten: - Name des Auszubildenden - Ausbildungsberuf - Name des Ausbildenden - Thema der Projektarbeit - Name des/der Projektbetreuers/-in 4.) Bewertungskriterien für die Dokumentation der Projektarbeit sind insbesondere: Gesamtgestaltung Beschreibung der Prozessschritte und der Ergebnisse Inhaltsübersicht Betriebliche Dokumentation dem Auftrag angemessen Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages 5.) Bewertungskriterien für die Präsentation und das Fachgespräch sind insbesondere: Aufbau und inhaltliche Struktur Präsentationstechnik Kommunikative Kompetenz Vollständige und fachliche Kompetenz