Bei Nichtvorlage der Versicherungsnummer sind weitere Angaben notwendig. PLZ, Ort



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6 Geschlecht weiblich männlich. 7 Familienstand ledig verheiratet

Transkript:

Personalfragebogen Angaben zur Erstellung einer Sofortmeldung (gem. 2.SVÄndG 28a, Absatz 4) Sofortmeldung! Telefon: 02861/9311-0 Telefax: 02861/ 9311-20 Persönliche Angaben: Familienname Vorname Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer (gem. Sozialvers.Ausweis) Tag der Beschäftigungs-aufnahme Bei Nichtvorlage der Versicherungsnummer sind weitere Angaben notwendig Straße und Hausnummer (inkl. Anschriftenzusatz) PLZ, Ort Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Über die gesetzlich notwendige Mitführung und Vorlagepflicht meiner Ausweispapiere (siehe Seite 2) während der Beschäftigung bin ich hingewiesen worden. Datum Unterschrift Arbeitnehmer

Auszug aus dem Gesetz: 28a (4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen: 1. im Baugewerbe, 2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 3. im Personenbeförderungsgewerbe 4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, 5. im Schaustellergewerbe, 6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft, 7. im Gebäudereinigungsgewerbe, 8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, 9. in der Fleischwirtschaft. Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten: 1. den Familien- und die Vornamen, 2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer 3. Versicherungsnummer notwendigen Angaben (Tag, Ort und Land der Geburt, Anschrift), 4. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und 5. den Tag der Beschäftigungsaufnahme. Hinweis für den Arbeitnehmer: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren (Gemäß 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Personalfragebogen Mandant zu Händen Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Familienname Vorname Telefon: 02861/9311-0 Telefax: 02861/ 9311-20 Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand männlich weiblich Geburtsort, -land / Geburtsname bei fehlender Versicherungs-Nr. Staatsangehörigkeit IBAN Schwerbehindert ggf. bitte Kopie des Ausweises beifügen ja nein ggf. Arbeitnehmernummer Sozialkasse Bau BIC Beschäftigung Eintrittsdatum Personalnummer (soweit vergeben) Ausgeübte Tätigkeit Hauptbeschäftigung Probezeit: ja nein Nebenbeschäftigung Dauer der Probezeit: Üben Sie weitere Beschäftigungen aus? ja nein Handelt es sich hierbei um geringfügige Beschäftigungen? ja nein ohne beruflichen Ausbildungsabschluss ohne Schulabschluss Anerkannte Berufsausbildung Höchster Schulabschluss Wöchentliche Arbeitszeit: Vollzeit Mitarbeitergruppe Haupt-/Volksschulabschluss Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss Teilz. Abitur/Fachabitur Höchste Berufsausbildung ggf.verteilung d. wöchentl. Arbeitszeit (Std.) Mo Di Mi Do Fr Sa Kostenstelle / Kostenträger Meister/Techniker/gleichwertiger Fachschulabschluss Bachelor Diplom/Magister/ Master/Staatsexamen Promotion Urlaubsanspruch (Kalenderjahr) Betriebsstätte Ausbildung Beginn der Ausbildung Voraussichtliches Ende der Ausbildung Befristung (bei unbefristeten Beschäftigung weiter auf der nächsten Seite) Das Arbeitsverhältnis ist befristet / zweckbefristet Befristung Arbeitsvertrag zum: Schriftlicher Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages Abschluss Arbeitsvertrag am: befristete Beschäftigung ist für mindestens 2 Monate vorgesehen, mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung

Steuer Identifikationsnr. Steuerklasse/Faktor Kinderfreibetrag ggf. Freibetrag Finanzamt Konfession Sozialversicherung gesetzl. Krankenkasse / private Krankenkasse Haben Sie Kinder ja nein Ab dem 23. Lebensjahr ist ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25 % für Kinderlose abzurechnen. Entlohnung Bei einem Gehalt zwischen 450,01 und 850,00, bitte die anliegende Belehrung ausfüllen. VWL - nur notwendig wenn Vertrag vorhanden Empfänger Betrag Seit wann AG-Anteil (Höhe mtl.) Vertragsnr. IBAN BIC Betriebliche Altersvorsorge - nur notwendig wenn Vertrag vorhanden Empfänger Betrag Seit wann AG-Anteil (Höhe mtl.) Vertragsnr. IBAN BIC Angaben zu den Arbeitspapieren Arbeitsvertrag liegt vor Bescheinigung über LSt.-Abzug liegt vor SV-Ausweis liegt vor Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse liegt vor Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung liegt vor VWL Vertrag liegt vor Vertrag Betriebliche Altersversorgung liegt vor Schwerbehindertenausweis liegt vor Unterlagen Sozialkasse Bau/Maler liegt vor Nachweis zur Elterneigenschaft liegt vor Weitere Angaben (Pfändungen, betriebl. PKW, etc) Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug auf Art, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen. Datum Unterschrift Arbeitnehmer Datum Unterschrift Arbeitgeber Die Checkliste ist vollständig auszufüllen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Mußenbrock & Partner!

Belehrung Auszufüllen bei einem Gehalt von 450,01-850,00. Der Arbeitgeber, weist den Arbeitnehmer, der im sog. Gleitzonenbereich beschäftigt ist, darauf hin, dass er mit einem zusätzlichen eigenen Beitrag den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung auf z. Zt 19,9 % aufstocken kann. Insofern besteht eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit, mit der der Arbeitnehmer seine späteren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend seines tatsächlichen Arbeitsentgeltes aufstocken kann. Insofern genügt der Arbeitgeber seiner Belehrungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer E r k l ä r u n g Der Arbeitnehmer erklärt, dass er die Aufstockung des Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wünscht ja nein Die Erklärung kann nur mit Wirkung für die Zukunft abgegeben werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Datum Arbeitnehmer

Personalfragebogen Für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte Mandant Telefon: 02861/9311-0 Telefax: 02861/ 9311-20 Zu Händen Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand männlich weiblich Geburtsort, -land / Geburtsname bei fehlender Versicherungs-Nr. Staatsangehörigkeit IBAN Schwerbehindert ggf. bitte Kopie des Ausweises beifügen ja nein ggf. Arbeitnehmernummer Sozialkasse Bau BIC Beschäftigung Eintrittsdatum Personalnummer Ausgeübte Tätigkeit ohne beruflichen Ausbildungsabschluss ohne Schulabschluss Anerkannte Berufsausbildung Höchster Schulabschluss Wöchentliche Arbeitszeit: Haupt-/Volksschulabschluss Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss Abitur/Fachabitur ggf.verteilung d. wöchentl. Arbeitszeit (Std.) Mo Di Mi Do Fr Sa Meister/Techniker/gleichwertiger Fachschulabschluss Bachelor Diplom/Magister/ Master/Staatsexamen Promotion Urlaubsanspruch (Kalenderjahr) Mitarbeitergruppe Kostenstelle / Kostenträger Betriebsstätte Status bei Beginn der Beschäftigung Arbeitnehmer/in Beamtin/Beamter Schulentlassene/r Arbeitnehmer/in in Elternzeit Hausfrau/Hausmann Selbständige/r Rentner Höchste Berufsausbildung ALG-/Sozialhilfeempfänger/in Arbeitslose/r Schüler/in Student/in Wehr-/Zivildienstleistender Sonstige:

Steuer Pauschalierung durch den Arbeitgeber ja nein Sowohl die geringfügig entlohnten als auch die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen generell der Lohnsteuerpflicht. Die Besteuerung des Arbeitslohnes kann dabei entweder individuell nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers oder pauschal durch den Arbeitgeber erfolgen! Nur bei kurzfristiger Beschäftigung auszufüllen Identifikationsnr Steuerklasse/Faktor Kinderfreibetrag ggf. Freibetrag Finanzamt Konfession Sozialversicherung Krankenversicherung Gesetzlich Privat Nur bei geringfügig Beschäftigten: Name Krankenkasse/ Priv. Versicherung Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungs- pflicht wurde gestellt. (siehe Anlage) Entlohnung Üben Sie weitere Beschäftigungen aus? ja nein Angaben zu weiteren Beschäftigungen (bei kurzfristig Beschäftigten auch zu Vorbeschäftigungen aus dem Vorjahr) Zeitraum Arbeitgeber Art der Tätigkeit Wöchentliche Arbeitszeit von: bis: von: bis: geringfügig entlohnt nicht geringfügig entlohnt kurzfristig beschäftigt geringfügig entlohnt nicht geringfügig entlohnt kurzfristig beschäftigt Angaben zu den Arbeitspapieren Arbeitsvertrag liegt vor Bescheinigung über LSt.-Abzug liegt vor SV-Ausweis liegt vor Antrag aus Befreiung in der Rentenversicherung liegt vor Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung liegt vor VWL Vertrag liegt vor Schul- / Studienbescheinigung Vertrag Betriebliche Altersversorgung liegt vor liegt vor Schwerbehindertenausweis liegt vor Unterlagen Sozialkasse Bau/Maler liegt vor Weitere Angaben Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug auf Art, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen. Datum Unterschrift Arbeitnehmer Datum Unterschrift Arbeitgeber Die Checkliste ist vollständig auszufüllen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Mußenbrock & Partner!

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Arbeitnehmer: Name: Vorname: Rentenversicherungsnummer: Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren. (Ort, Datum) (Unterschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers) Arbeitgeber: Name: Betriebsnummer: Der Befreiungsantrag ist am bei mir eingegangen. Die Befreiung wirkt ab dem: T T M M J J J J T T M M J J J J (Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) Hinweis für den Arbeitgeber: Der Befreiungsantrag ist nach 8 Absatz 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden.

Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Allgemeines Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450- Euro-Minijob) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist. Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung Die Vorteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung für einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung und die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die so genannte Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sogar den Ehepartner. Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er dem Arbeitgeber mit dem beiliegenden Formular (Anlage 2) schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren - auch zukünftige - Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt. Konsequenzen aus der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, verzichten freiwillig auf die oben genannten Vorteile. Durch die Befreiung zahlt lediglich der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Arbeitnehmer entfällt hierbei. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erwirbt und auch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt wird. Hinweis: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unter der 0800 10004800 zu erreichen. Bitte nach Möglichkeit beim Anruf die Versicherungsnummer der Rentenversicherung bereithalten.