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Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.12.2011 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 (Auszug/Lesefassung) Studierende, die ihr Studium an der Albert-Ludwigs-Universität im Hauptfach Skandinavistik im Studiengang Bachelor of Arts zwischen dem 01.10.2011 und dem 30.09.2017 aufgenommen haben, können dieses nach den vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen bis spätestens 30.09.2022 (Ausschlussfrist) abschließen. Skandinavistik 1 Studienumfang Im Hauptfach Skandinavistik sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Studieninhalte Im Hauptfach Skandinavistik sind die folgenden Module zu belegen: (1) Der/Die Studierende wählt für die Sprachausbildung eine skandinavische Sprache als erste Sprache und eine weitere als zweite Sprache. Als erste Sprache kann Schwedisch, Norwegisch oder Dänisch gewählt werden, als zweite Sprache Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Isländisch. (2) Innerhalb des Bereichs Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache belegt der/die Studierende in der Regel das Modul Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache I - ohne Vorkenntnisse. Sofern fundierte Kenntnisse in der ersten skandinavischen Sprache nachgewiesen werden können, ist das Modul Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache II - mit Vorkenntnissen zu belegen. Die Wahl des Moduls ist mit einem Fachvertreter/einer Fachvertreterin zu vereinbaren. a) Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache I - ohne Vorkenntnisse (19 ECTS-Punkte) Grundkurs Erste skandinavische Sprache Ü P 5 SL Fortgeschrittenenkurs I Erste skandinavische Sprache Ü P 5 PL Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache Ü P 4 PL Sprachpraktische Übung in der ersten skandinavischen Sprache Ü P 5 SL Die Lehrveranstaltungen sind in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, d.h. die erfolgreiche Teilnahme an der vorangehenden Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der folgenden Lehrveranstaltung.

b) Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache II - mit Vorkenntnissen (15 ECTS-Punkte) Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache Ü P 4 PL Sprachpraktische Übung in der ersten skandinavischen Sprache Lektüre und Interpretation von Literatur in der ersten skandinavischen Sprache Ü P 5 PL Ü P 6 SL Voraussetzung für den Besuch der sprachpraktischen Übung in der ersten skandinavischen Sprache und an der Lehrveranstaltung Lektüre und Interpretation von Literatur in der ersten skandinavischen Sprache ist die erfolgreiche Teilnahme am Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache. (3) Innerhalb des Bereichs Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache belegt der/die Studierende entweder das Modul Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache I oder das Modul Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache II, wobei folgende Bedingungen zu beachten sind: - Wurde das Modul Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache I - ohne Vorkenntnisse gewählt, so ist das Modul Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache I zu belegen. - Wurde das Modul Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache II - mit Vorkenntnissen gewählt, so ist das Modul Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache II zu belegen. a) Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache I (10 ECTS-Punkte) Grundkurs Zweite skandinavische Sprache Ü P 5 SL Fortgeschrittenenkurs I Zweite skandinavische Sprache Ü P 5 PL Die Lehrveranstaltungen sind in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, d.h. die erfolgreiche Teilnahme an der vorangehenden Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der folgenden Lehrveranstaltung. b) Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache II (14 ECTS-Punkte) Grundkurs Zweite skandinavische Sprache Ü P 5 SL Fortgeschrittenenkurs I Zweite skandinavische Sprache Ü P 5 PL Fortgeschrittenenkurs II Zweite skandinavische Sprache Ü P 4 SL Die Lehrveranstaltungen sind in der angegebenen Reihenfolge zu besuchen, d.h. die erfolgreiche Teilnahme an der vorangehenden Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der folgenden Lehrveranstaltung.

(4) Zu belegen ist das folgende Modul: Grundlagen der Kulturwissenschaft (12 ECTS-Punkte) Einführung in die Kulturwissenschaft S P 6 PL Landeskunde Ü WP 6 PL Mindestens achttägige Exkursion in ein skandinavisches Land (einschließlich Begleitseminar) Ex, S WP 6 PL Die Übung Landeskunde muss sich auf das Land oder die Länder beziehen, in dem in denen die gewählte erste oder zweite skandinavische Sprache gesprochen wird. (5) Zu belegen ist das folgende Modul: Grundlagen der Literaturwissenschaft (13 ECTS-Punkte) Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen S P 6 PL Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Ü P 4 SL Vorlesung zu einem Thema der skandinavischen Literatur V P 3 SL (6) Zu belegen ist das folgende Modul: Vertiefung Literaturwissenschaft (9 ECTS-Punkte) Proseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur S P 6 PL Vorlesung zu einem Thema der skandinavischen Literatur V P 3 SL Voraussetzung für den Besuch des Proseminars ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls Grundlagen der Literaturwissenschaft. (7) Zu belegen ist das folgende Modul: Grundlagen der Mediävistik (13 ECTS-Punkte) Einführung in das Altnordische S P 6 PL Einführung in die Grundlagen der skandinavischen Kultur des Mittelalters S P 4 SL Vorlesung zur skandinavischen Kultur des Mittelalters V P 3 SL Voraussetzung für den Besuch der Einführung in die Grundlagen der skandinavischen Kultur des Mittelalters ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung in das Altnordische.

(8) Zu belegen ist das folgende Modul: Grundlagen der Sprachwissenschaft (9 ECTS-Punkte) Einführung in die Sprachwissenschaft S P 6 PL Vorlesung zu einem Thema der skandinavischen Sprachgeschichte V WP 3 SL Vorlesung zu einem sprachwissenschaftlichen Thema V WP 3 SL (9) Der/Die Studierende belegt nach eigener Wahl eines der folgenden Spezialisierungsmodule: a) Spezialisierung Literaturwissenschaft (25 ECTS-Punkte) Vorlesung zu einem Thema der skandinavischen Literatur V P 3 SL Lektüre und Interpretation skandinavischer Literatur Ü P 6 PL Hauptseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur S P 8 PL Hauptseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur S WP 8 PL Projektseminar Literaturwissenschaft S WP 8 PL Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen dieses Moduls ist die erfolgreiche Teilnahme am Proseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur. b) Spezialisierung Sprachwissenschaft (25 ECTS-Punkte) Vorlesung zu einem sprachwissenschaftlichen Thema V P 3 SL Proseminar zu einem sprachwissenschaftlichen Thema S P 6 PL Hauptseminar zu einem Thema der synchronen Sprachwissenschaft Hauptseminar zu einem Thema der diachronen Sprachwissenschaft S P 8 PL S WP 8 PL Projektseminar Sprachwissenschaft S WP 8 PL Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen dieses Moduls ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung in die Sprachwissenschaft und an der Einführung in das Altnordische.

3 Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in einer der folgenden Lehrveranstaltungen die Modulteilprüfung in der angegebenen Prüfungsart erfolgreich abgelegt wurde: - Einführung in die Kulturwissenschaft: mündliche Modulteilprüfung - Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen: - Einführung in die Sprachwissenschaft: 4 Bachelorprüfung (1) Studienbegleitende Prüfungen a) In folgenden endnotenrelevanten Modulen sind studienbegleitende Prüfungen in der jeweils angegebenen Prüfungsart abzulegen: 1. Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache I - ohne Vorkenntnisse - Fortgeschrittenenkurs I Erste skandinavische Sprache: - Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache: Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache II - mit Vorkenntnissen - Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache: - Sprachpraktische Übung in der ersten skandinavischen Sprache: 2. Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache - Fortgeschrittenenkurs I Zweite skandinavische Sprache: 3. Grundlagen der Kulturwissenschaft - Einführung in die Kulturwissenschaft: mündliche Modulteilprüfung (ggf. Orientierungsprüfungsleistung) - Landeskunde: mündliche Modulteilprüfung Mindestens achttägige Exkursion in ein skandinavisches Land (einschließlich Begleitseminar): mündliche Modulteilprüfung 4. Grundlagen der Literaturwissenschaft - Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen: (ggf. Orientierungsprüfungsleistung) 5. Vertiefung Literaturwissenschaft - Proseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur: 6. Grundlagen der Mediävistik - Einführung in das Altnordische: 7. Grundlagen der Sprachwissenschaft - Einführung in die Sprachwissenschaft: (ggf. Orientierungsprüfungsleistung)

8. Spezialisierungsmodul Spezialisierung Literaturwissenschaft - Lektüre und Interpretation skandinavischer Literatur: - Hauptseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur: - Hauptseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur: Projektseminar Literaturwissenschaft: Spezialisierung Sprachwissenschaft - Proseminar zu einem sprachwissenschaftlichen Thema: - Hauptseminar zu einem Thema der synchronen Sprachwissenschaft: - Hauptseminar zu einem Thema der diachronen Sprachwissenschaft: Projektseminar Sprachwissenschaft: b) Bildung der Note für die studienbegleitenden Prüfungen Die Modulnoten der endnotenrelevanten Module werden bei der Bildung der Note für die studienbegleitenden Prüfungen wie folgt gewichtet: Sprachkompetenz Erste skandinavische Sprache Sprachkompetenz Zweite skandinavische Sprache Grundlagen der Kulturwissenschaft Grundlagen der Literaturwissenschaft Vertiefung Literaturwissenschaft Grundlagen der Mediävistik Grundlagen der Sprachwissenschaft Spezialisierungsmodul 2-fach 2-fach 4-fach (2) Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird zu einem Thema des als Spezialisierung gewählten Fachgebietes (Literaturwissenschaft Sprachwissenschaft) angefertigt. Für die erfolgreiche Anfertigung der Bachelorarbeit werden 10 ECTS-Punkte vergeben.

Erläuterung der Abkürzungen Ex, S S V Ü P WP ECTS PL SL PL/SL Exkursion und Seminar Seminar Vorlesung Übung Pflichtveranstaltung Wahlpflichtveranstaltung Anzahl der in der Lehrveranstaltung/Modulkomponente zu erwerbenden ECTS-Punkte In dieser Lehrveranstaltung/Modulkomponente ist zwingend eine studienbegleitende Prüfung (PL) abzulegen; zum Erwerb der ECTS-Punkte kann darüber hinaus das Erbringen von Studienleistungen erforderlich sein. In dieser Lehrveranstaltung/Modulkomponente ist zum Erwerb der ECTS-Punkte das Erbringen von Studienleistungen (SL) erforderlich; eine studienbegleitende Prüfung ist nicht abzulegen. Der/Die Studierende kann im Rahmen der Vorgaben von 4 der vorliegenden Prüfungsordnungsbestimmungen wählen, ob er/sie in dieser Lehrveranstaltung/Modulkomponente eine studienbegleitende Prüfung (PL) ablegt oder ausschließlich Studienleistungen (SL) erbringt.